Eine Frage der Herrschaft. Somalia zwischen Krieg und Frieden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts


Dossier / Travail de Séminaire, 2006

33 Pages, Note: 1.7

A. Bäßler (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Anthropologische Grundlagen Somalias
1.1 Die Familie
1.2 Die Abstammungslehre
1.2.1 Die Abstammungsebenen
1.3 Rechtliche und gesellschaftliche Grundlagen des Zusammenlebens
1.3.1 Das Vertragsystem
1.3.2 Begleiten von Ämtern und der Umgang mit Autorität
1.3.3 Religiöse und weltliche Autoritäten
1.3.4 Rechte und Konflikte
1.4 Fazit

2. Eine Entwicklung von Innen
2.1 Neun Jahre Demokratie in Somalia (1960 – 1969)
2.2 Siyad Barres 19jährige Militärherrschaft über Somalia (1969 – 1988)
2.3 Drei Jahre „offener“ Bürgerkrieg und das Ende der Militärherrschaft (1988 – 1991)
2.4 Fazit

3. Humanitäre Intervention
3.1 UNOSOM I
3.2 UNITAF
3.3 UNOSOM II
3.4 Nach dem Abzug der UN-Truppen
3.5 Fazit

4. Exkurs: Wiederbelebung der „traditionellen Herrschaft“ in Somalia

Anhang
I. Resolutionen des UN-Sicherheitsrates
II. Somalische Parteien und politische Organisationen
III. Kleines somalisches biographisches Lexikon

Literatur

1 Anthropologische Grundlage Somalias

Wir müssen uns einen Überblick von Somalia verschaffen, um die politischen Strukturen in ihrem Kontext zu verstehen. Dazu möchte ich kurz die wichtigsten Punkte wie Wirtschaft Landschaft und Bevölkerung, sowie deren Bildung näher beleuchten.

Somalia gehört zu den ärmsten Ländern der Welt. Die Geographischen Lage, an der Ostküste des afrikanischen Kontinents, in Äquator nähe (zwischen 1° ,50' südlicher Breite und 12° nördlicher Breite sowie 41° und 51° 23' östlicher Länge) und in und dem daraus resultierender Klima (trocken heißes Klima; Mogadischu 30,2°C/402mm, Berbera 34,4°C/53mm) spiegelt sich auch in der Vegetation wieder. Im Süden befinden sich Trockensavannen und im Norden Halbwüsten. Somalia ist 637657km2 groß und hat 9,8 Mio. (2000) Einwohner. Das Bevölkerungswachstum liegt bei +2,4% (1990-99). Es leben nur etwas 27% aller Somalis in Städten. Die Lebenserwartung ist für Frauen 48 Jahre, für die Männer 45. 76% aller Somalis sind Analphabeten. Bruttosozialprodukt/Kopf beläuft sich auf 120 US-$. Die Landwirtschaft erwirtschaft 63% des BIP, die Industrie 9% und Dienstleistungen 28% (1987). Die mobile Viehhaltung nimmt einen Anteil von 47,9% am gesamten BSP ein (Mabe 2004:562-564).

Dabei spielt die Viehzucht eine entscheide Rolle. Über die Hälfte aller Somalis sind hierbei beschäftigt und erwirtschaft hier die größten Exporterlöse für das Land. Diese Herden sind die Prestigebesitze der Nomaden. Über die Hälfte der Bevölkerung aber lebt nach wie vor von der Viehzucht, die auch 75% der Exporterlöse erwirtschaftet. Die riesigen Herden bilden den größten Reichtum Somalias. Das Kamel ist das Prestige-Tier der Nomaden, die hauptsächlich von seiner Milch leben. Die Bedeutung dieser Viehwirtschaft ist so groß, dass das Wort Sozialismus auf Somali durch Teilen des Viehs übersetzt wird. Die Inflationsrate ist mit 75,4% extrem hoch. Somalia versucht mit dem Export von Bananen (20%) und Vieh (80%) sich Maschinen und Industriegüter zu kaufen. Auch die Einfuhr von Lebensmitteln ist notwendig. Der Ackerbau in Somalia konzentriert zwischen den Flüssen, da auf künstliche Bewässerung nicht verzichtet werden kann. Es wird aber nur rund ein Achtel der potenziell nutzbaren Ackerfläche bewirtschaftet. Wichtige Anbauprodukte sind Bananen, Zuckerrohr, Mais, Hirse, Pampelmusen, Baumwolle. Somalia deckt drei Viertel des Weltbedarfs an Weihrauch. An der Küste wird zum Eigenbedarf Fischfang betrieben. Die Industrie verarbeitet Agrarprodukte und stellt Fischkonserven sowie Textilien und Lederwaren her. Eine Erdölraffinerie bei Mogadischu verarbeitet importiertes Rohöl. Das Straßennetz ist noch ungenügend ausgebaut und es gibt keine Eisenbahn. Das Gesamte Straßennetz ist nur 2.700km lang (Internet 1).

1.1 Familie

In der somalischen Gesellschaft gibt es die Familien als kleinste soziale Einheit. Diese Familien setzen sich aus der Frau eines Mannes und ihren Kindern zusammen. Der Mann zählt nicht mit in die Familie, da in Somalia die Polygamie normal ist. Somit kann der Mann viele Frauen haben. Als Kinder zählen alle unverheirateten Mädchen sowie alle Jungen die noch nicht alt genug sind um eine Kamelherde zu betreuen. Im Falle, dass der Mann mehrere Frauen hat, wechselt er ständig, zusammen mit seiner Herde, die Familie. Diese passt dann so lange auf die Ziegen und Schafe auf, die auch die wirtschaftliche Grundlage für die Familie darstellen (Mutschler 2001:145-f.). Diese Familie mit den Müttern und den Kindern nennt man Kernfamilie. Diese Familien reißen zusammen mit den Herden mit. Wenn ein Mann mehrere Familien hat dann bilden diese eine Art „wandernde Dorfgemeinschaft“. Es ist aber auch genauso gut möglich, dass all diese Kernfamilien in verschiedenen Dörfern wohnen. Diese Gemeinschaften sind einem ständigem Wandel unterworfen und bilden somit keine feste Größe. Eine Dorfgemeinschaft kann aus einer Kernfamilie aber auch aus bis zu 4 Familien bestehen (Mutschler 2001:146).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ein Somali mit seiner Ziegenherde nahe Belet Uen, 1993 (Quelle: Internet 2)

Wenn die Dorfgemeinschaft aus verschiedenen Familien besteht, so sind das meistens verwandte Männer. Die Entscheidungen innerhalb einer solchen Gruppe werden häufig nach Alter und Erfahrung getroffen. Diese Art von ,,Dorfgemeinschaft“ ist aber meistens zeitlich begrenzt (Höhne 2002:13).

1.2 Die Abstammungslehre

Das politische System basiert auf 2 elementaren Säulen. Zum einen ist das, dass Vertragssystem, auf das ich im nächsten Punkt eingehen werde und zum anderen ist das die Abstammungslehre. Sowohl die gesamte Gesellschaftsordnung als auch die politische Entscheidungen beruhen auf diesem System. Die Abstammung und die damit zusammenhängenden Zugehörigkeit zu einem Clan sind maßgeblich für die Identität eines Somali. Der Name des Clans wurde durch ihre Gründer bestimmt. Die einzelnen Clans gehören aber wiederum zu jeweils einer von 2 großen Familien an. Der Clan der Digil und Rahanwein bilden zusammen die Gruppe der Sab. „Die Dir, Isaq, Hawiye und Darod formen die Große Familie der Samaale“ (Lewis 1961 zitiert in Mutschler 2001:148). Die Namen dieser beiden Gruppen gehen wiederrum auf den Hiil der Gründervater aller Somalis zurück. Der Abstammungsmythos von Hiil ist aber nicht der einzige in der Somalischen Gesellschaft. Lewis und auch Mansur weißen darauf hin das viele davon überzeugt sind das sie vom Propheten Mohammed abstammen. Die Abstammungslehre wurde hauptsächlich mündlich weitergegeben und Mansur betont; dass bis zu 7 verschiedene Versionen der Abstammungsgeschichte existieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Stammbaum nach Abstammungsmythos (Quelle: Mutschler 2001:148).

Die Verteilung der einzelnen Gruppen stellt sich in einem Nord Süd Gegensatz dar. Die Sab sind sesshafte Bauern und leben im Süden des Landes, die Samaale hingegen sind Nomaden und Viehzüchter. Der Konflikt zwischen beiden Gruppen spiegelt sich schon im Abstammungsmythos wieder. Die Samaale sehen alle sesshaften Bauern als schlechter an und schauen somit auf die herab. Daher sehen sich die Samaale als die wahren Somali an.

1.2.1 Die Abstammungsebenen

Nach Lewis (Mutschler 2001:150) gibt es 4 verschiedene Gruppen. An oberster Stelle steht die Clanfamilie, die aber keine politische Handlungseinheit ist. Das heißt, dass sie nicht in der Lage ist, geschlossen über politische Angelegenheiten zu entscheiden. Sie sind aber im heutigen Somalia politisch von Bedeutung, weil die Clansysteme einen großen Einfluss auf das Parteiensystem haben. Ihre Verteilung in Somalia ist in Abbildung 3 zu sehen. Die nächste Ebene und Gruppe ist der Clan, der die obere Grenze der politischen Zusammenarbeit darstellt. Ein Clan in Somalia besteht meistens schon 20 Generationen lang. Die Clans werden von einem Sultan regiert und haben territoriale Rechte. Die nächste Gruppe und Ebene ist die Primary lineage. Sie stellt eine Art Heiratsgrenze dar. Diese Gruppe kann auf sechs bis 10 Generationen zurückblicken. Wenn diese Stufe erreicht wird, darf nur noch exogen (nicht aus der Primary linage) geheiratet werden. Die Unterste aller Gruppen ist die Dia-paying group. Sie ist die politisch stabilste Einheit in Somalia. Diese Gruppe schütz jeden Einzelnen von ihr und haftet gemeinsam für Verbrechen; die Einzelne aus der Gruppe begehen. Daher kommt auch der Name der Gruppe, denn das arabische Wort für Blutgeld ist diiya. Solch eine Gruppe kann auf 4-8 Generationen zurückblicken.

All diese Ebenen sind eigenständige politische Instanzen. Sie sind aber trotzdem nicht von den anderen Ebenen völlig losgelöst. Es gibt daher auch keine direkte Hierarchie zwischen ihnen. Beim Auftreten von Problemen wird immer versucht diese in der entsprechenden Ebene zu lösen, dass heißt Clanprobleme werden zwischen den Clans geregelt oder Probleme der Dia-paying group werden mit den anderen Dia-paying groups verhandelt. Die Gleiche Abstammung bedeutet aber nicht gleich Freundschaft. Es kann durchaus sein, dass 2 verschiedene dia-paying Groups in einem blutigen Streit miteinander liegen, obwohl sie der gleichen Primary lineage angehören. Wenn dann ein weiter Konflikt auftaucht, der die Primary lineage betrifft, können diese Dia-paying groups auch wieder zusammenarbeiten und kooperieren. Die Somali stellen sich immer als ein Mitglied ihrer Gruppe vor. Wenn sie in ein Gebiet einer anderen Clan Familie kommen, stellen sie sich mit ihrer eigenen vor. Wenn sie aber jemanden treffen der die gleich Primary lineage hat aber eine anderen Diapaying Group, so wird er sich mit seiner Dia- paying Group vorstellen. Es ist daher sehr wichtig für die Somalis ihre Herkunft und Abstammung genau zu kennen. Sie entwickeln dadurch ihre Identität. Im laufe der Zeit verändert sich dieses System. Es sterben Clans wegen zu wenig männlichen Nachwuchses und es entstehen andere. Dia- paying Groups werden zu Primary lineages oder Clans. Die einzige feste Größe ist die Clan- Familie, da diese ja von vom Gründer aller Somali ist (Mutschler 2001:150ff.)

1.3 Rechtliche und gesellschaftliche Grundlagen des Zusammenlebens

1.3.1 Das Vertragssystem

Das Vertragssystem beschreibt Abkommen zwischen 2 Gruppen, meistens zwischen 2 Dia-paying Groups, die sie zur Verteidigung nutzten. In diesem Vertrag werden hauptsächlich Konditionen für mögliche Vergehen festgelegt. Die häufigsten Vergehen sind dabei Totschlag, Körperverletzung und Beleidigung. Der Fall wird immer vor der Scharia behandelt, dass ist die Lehre des islamischen Rechts. Sie gibt den Menschen ihre Pflichte und Rechte vor und regelt alle Situationen des menschlichen Zusammenlebens. Die Angehörigen der entsprechenden Gruppe können ihr Mitglied aber auch von der Schuld frei kaufen. Der normale Preis für einen getöteten Mann sind 100 Kamele, der für eine Frau nur die Hälfte. Alle Mitglieder der Gruppe bezahlen diese Schuld. Der jeweilige Anteil des zu zahlenden Betrags ist innerhalb der Gruppe direkt festgelegt (Mutschler 2001:153).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Karte der Clanaufteilung in Somalia (Quelle: Internet 3).

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Abbildung 4: Abstammungsebenen (Quelle: Mutschler 2001:150).

1.3.2 Begleiten von Ämtern und der Umgang mit Autoritäten

Alle frei geborenen Männer in Somalia haben die gleichen politischen Rechte. Es existiert keine Hierarchie. Nach Lewis (Muschler 2001:154) sieht sich der Einzelne als „subject to no authority than god“. Jeder der dieses Recht besitzt, darf auch auf jeder Versammlung (shir) frei sprechen. In diesen Versammlungen werden politische Entscheidungen getroffen. Es gibt aber keine festen Regeln für das Zusammenfinden. Es werden Versammlungen einberufen wenn sie notwendig erscheinen. Die Debatte wird solange geführt bis eine gemeinsame Lösung erarbeitet wurde. Dies kann sehr schwierig und langwierig sein, da jeder der das Wort ergreifen möchte dies auch tun kann. Die älteren Mitglieder der Versammlung haben hierbei aber eine Art Führungsrolle. Die Grundregeln solcher Treffen gelten für alle Entscheidungsebenen, dabei kann es vorkommen das es tausend oder mehr Teilnehmer sind, die Wortbeiträge liefern möchte. Da diese Situation die Versammlung unfähig machen kann, setzt man Repräsentanten ein. Sie sind Vertreter einer bestimmten Interessengruppe. Dabei wird der Repräsentant vor jeder Versammlung neu gewählt. Die Vertreter sind meist wohlhabend oder genießen ein hohes Ansehen.

1.3.3 Religiöse und weltliche Autoritäten

Es gibt in der somalischen Gesellschaft 4 Autoritäten. Das sind die Sheikhs, die Sultane, Akils und die Ältesten. Die Sheikhs sind die wichtigsten religiösen Würdenträger, sie sind für die Auslegung und die Vermittlung des Korans verantwortlich und halten die täglichen Gebete. Sie halten auch Gericht, da die islamischen Richter (kadis) hauptsächlich in den Städten zu finden sind. Sie bilden außerdem die Verbindung von Religion und Politik. Sie übernehmen dabei auch Vermittlungsaufgaben zwischen verfeindeten Gruppen, da die religiösen Gemeinsamkeiten eine Basis für Gespräche sein kann.

Nach Mutschler (2001:154f.) hat der Sultan eines Clans eigentlich nur Vermittlerfunktion und besitzt keine politische Macht. Wohin gegen Höhne (2002:19) dem Sultan eine “exponierte politische Position“ zuschreibt. Er symbolisiert den Zusammenhalt des Clans und ist für dessen Wohlergehen verantwortlich. Er setzt sich gerade in Konfliktsituationen besonders ein. Das Amt des Sultans ist zwar vererbbar, aber es ist auch ökonomischen Zwängen unterworfen.

Ein somalischer Mann kann entweder ein wadaad sein (ein Mann der Religion) oder ein waranleh (ein Krieger). Die Krieger entscheiden über die Politik im Lande und die religiösen Männer über die Auslegung des Rechts, da die in der Schariah im Koran niedergeschrieben ist und sehr schwer zu verstehen ist.

Trotz eines komplex wirkenden Systems der politischen Gestaltung ist in Somalia das Prinzip der Selbsthilfe vorherrschend. Damit wird die Lösung von Konflikten durch Gewalt zum einfachsten und meist benutzten Mittel der Konfliktlösung gewählt (Mutschler 2001:154f.).

1.3.4 Recht und Konflikt

Die Definition von Recht in der Somalischen Gesellschaft wird, wie schon erwähnt, durch das Vertragssystem, das aus der nomadischen Tradition entstammt und der Sharia, die aus dem Islamischen Glauben stammt, festgelegt. Die Rechtsdurchsetzung gestaltet sich aber hierbei schwierig, da es keine zentrale Institution und damit auch kein zentrales Gewaltmonopol existiert. Daraus folgt das die Rechtsdurchsetzung hauptsächlich mit Gewalt oder durch die Androhung von Gewalt gestaltet wird. In Verbindung mit der weiter oben schon erläuterten sozialen Bindungen in der segmentären Gesellschaft kann man deren Bedeutung in Konfliktfällen verstehen.

[...]

Fin de l'extrait de 33 pages

Résumé des informations

Titre
Eine Frage der Herrschaft. Somalia zwischen Krieg und Frieden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
Université
http://www.uni-jena.de/  (Institut für Geographie)
Cours
Regionale Geographie Afrika
Note
1.7
Auteurs
Année
2006
Pages
33
N° de catalogue
V69420
ISBN (ebook)
9783638618861
ISBN (Livre)
9783638673488
Taille d'un fichier
1831 KB
Langue
allemand
Annotations
Arbeit mit einfachem Zeilenabstand
Mots clés
Eine, Frage, Herrschaft, Somalia, Krieg, Frieden, Hälfte, Jahrhunderts, Regionale, Geographie, Afrika
Citation du texte
A. Bäßler (Auteur)B. Wachall (Auteur)J. Ender (Auteur), 2006, Eine Frage der Herrschaft. Somalia zwischen Krieg und Frieden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69420

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