Das Bundeskabinett hat am 12.07.2006 nach mehreren Anläufen den Gesetzesentwurf über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) verabschiedet und an den Bundesrat weitergeleitet. Die geplanten Änderungen beruhen hauptsächlich auf EU-rechtlichen Vorgaben und sollen steuerliche Hemmnisse für die „immer wichtiger werdenden grenzüberschreitenden Umstrukturierungen“ beseitigen. Dabei wurde der Referentenentwurf vom 21.04.2006 weitestgehend übernommen, obwohl dieser in den zentralen Punkten auf vehemente Proteste in der Wirtschaft stieß.
Eine der umstrittensten Vorhaben des SEStEG dürfte dabei die Einführung eines allgemeinen Entstrickungsgrundsatzes sein. Zwar soll das SEStEG einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des Standorts Deutschland darstellen, zugleich aber auch die heimische Steuerbasis sichern. Wie sich zeigen wird, wurde speziell bei der neuen Entstrickungsvorschrift letzterem Vorrang eingeräumt.
Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser einen Überblick über die geplanten Ent- bzw. Verstrickungsregelungen zu geben. Der Fokus soll dabei auf der grenzüberschreitenden Überführung von Wirtschaftsgütern bzw. der kurzfristigen Nutzungsüberlassung innerhalb desselben Betriebsvermögens liegen. Im weiteren Verlauf werden einleitend in Kapitel 2 der Begriff der Entstrickung, die bisherige Rechtslage und die Einführung eines allgemeinen Entstrickungstatbestands mitsamt Rechtsfolgen erläutert. Kapitel 3 behandelt analog die Verstrickung von Wirtschaftsgütern. Eine Beurteilung und die Darstellung der Auswirkungen finden sich in Kapitel 4 wieder, wobei hier insbesondere die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, alternative Lösungsmöglichkeiten und erste Gestaltungsüberlegungen angesprochen werden. In Kapitel 5 erfolgt eine abschließende Würdigung mit Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstrickung von Wirtschaftsgütern
2.1. Bisherige Rechtslage
2.2. Einführung eines allgemeinen Entstrickungstatbestands
2.3. Rechtsfolgen
3. Verstrickung von Wirtschaftsgütern
4. Beurteilung und Auswirkungen
4.1. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
4.2. Alternative Lösungsmöglichkeiten
4.3. Gestaltungsmaßnahmen
5. Schlusswürdigung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die durch das SEStEG neu eingeführten Regelungen zur Entstrickung und Verstrickung von Wirtschaftsgütern, insbesondere im Kontext der grenzüberschreitenden Überführung von Betriebsvermögen, und untersucht deren steuerliche Auswirkungen sowie deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht.
- Einführung eines allgemeinen Entstrickungs- und Verstrickungstatbestands
- Grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern
- Steuerliche Bewertung fiktiver Entnahmen und Einlagen
- Diskussion der Vereinbarkeit mit EU-Recht und Grundgesetz
- Analyse alternativer Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht
Auszug aus dem Buch
2.1. Bisherige Rechtslage
De lege lata gibt es kein allgemeines Entstrickungsprinzip. Gleichwohl existieren eine Vielzahl von Einzelvorschriften, Verwaltungsanweisungen und die (mittlerweile als überholt angesehene) sog. „finale Entnahmetheorie“ des BFH. Bei der Überführung von Wirtschaftsgütern des inländischen Stammhauses in dessen ausländische Betriebsstätte hatte bisher eine Aufdeckung der stillen Reserven mit dem Fremdvergleichspreis nur dann zu erfolgen, wenn die Betriebsstätte in einem DBA-Staat unterhalten wurde, für die die Freistellungsmethode zur Anwendung kam. Aus Billigkeitsgründen konnte der (unbeschränkt) Steuerpflichtige jedoch eine aufgeschobene Besteuerung wählen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung erläutert den Hintergrund des SEStEG im Kontext europarechtlicher Vorgaben und skizziert den Aufbau der Untersuchung zur Ent- und Verstrickung von Wirtschaftsgütern.
2. Entstrickung von Wirtschaftsgütern: Das Kapitel befasst sich mit dem Status quo, der Einführung des neuen Entstrickungstatbestands durch das SEStEG sowie den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen wie der fiktiven Entnahme.
3. Verstrickung von Wirtschaftsgütern: Hier wird das spiegelbildliche Prinzip der Verstrickung erörtert, bei dem Wirtschaftsgüter erstmals dem deutschen Besteuerungsrecht unterworfen werden, was als fiktive Einlage gewertet wird.
4. Beurteilung und Auswirkungen: Dieses Kapitel prüft kritisch die Konformität der Neuregelungen mit höherrangigem Recht, diskutiert alternative Stundungsmodelle und beleuchtet steuerliche Gestaltungsoptionen.
5. Schlusswürdigung und Ausblick: Die Arbeit fasst die Ergebnisse zusammen, kritisiert die fiskalische Ausrichtung der Reform und bewertet die späteren Korrekturen durch den Gesetzgeber.
Schlüsselwörter
SEStEG, Entstrickung, Verstrickung, Wirtschaftsgüter, Betriebsvermögen, fiktive Entnahme, fiktive Einlage, Sofortversteuerung, EU-Recht, DBA, Freistellungsmethode, stille Reserven, Unternehmenssteuerreform, Steuerhoheit, internationale Betriebsstätte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit?
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Konsequenzen des SEStEG in Bezug auf die Entstrickung und Verstrickung von Wirtschaftsgütern bei grenzüberschreitenden Aktivitäten.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Fokus stehen die Bewertung von stillen Reserven, der Transfer von Wirtschaftsgütern zwischen Stammhaus und Betriebsstätte sowie die Vereinbarkeit dieser Regelungen mit dem EU-Recht.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Überblick über die Ent- und Verstrickungsregelungen zu geben und deren Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen sowie deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit zu beurteilen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auswertung von Gesetzesentwürfen, der Fachliteratur und einschlägiger Rechtsprechung des EuGH.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstrickung, die Verstrickung, die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit höherrangigem Recht sowie mögliche alternative Gestaltungsmaßnahmen.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind SEStEG, Entstrickung, Verstrickung, fiktive Entnahme, Steuerhoheit und internationale Betriebsstättenbesteuerung.
Wie unterscheidet sich die Entstrickung von der Verstrickung im Kontext des SEStEG?
Während die Entstrickung die Aufdeckung stiller Reserven bei Ausscheiden aus der deutschen Steuerhoheit erzwingt, stellt die Verstrickung den umgekehrten Vorgang dar, bei dem Vermögenswerte erstmals der deutschen Besteuerung unterliegen.
Welche Rolle spielen die EuGH-Entscheidungen für diese Untersuchung?
Die Rechtsprechung des EuGH, insbesondere zur Wegzugsbesteuerung, dient als Maßstab für die Beurteilung, ob die Sofortbesteuerung stiller Reserven eine Verletzung europäischer Grundfreiheiten darstellt.
Warum wird die „aufgeschobene Besteuerung“ als Alternative diskutiert?
Sie gilt als praxistauglichere und mildere Methode im Vergleich zur Sofortversteuerung, da sie Liquiditätsprobleme bei Unternehmen verhindert, während der Steueranspruch dennoch gewahrt bleibt.
- Quote paper
- Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Pfuhl (Author), 2006, Entstrickung und Verstrickung von Wirtschaftsgütern nach dem SEStEG , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69426