"Die Würde des Menschen ist unantastbar", so steht es im Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Jedes menschliche Individuum ist ein zu schützendes, man muss die Würde des Menschen und seine Rechte achten. Dazu gehört neben dem Recht auf Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit vor allem das Recht auf Leben. Die Frage die sich daran anschließt, ist die nach einer genauen Definition des Begriffes "Leben": Wann beginnt das Leben? Wann hört das Leben auf? Im Zeitalter neuer Technologien und einer sich stets weiterentwickelnden Wissenschaft ist auch der Begriff des künstlichen Lebens ein Novum, dessen Inhalte geklärt werden müssen. In der Philosophie wurde Leben als göttliches Prinzip oft mit Seele oder Geist identifiziert. Die Ethik erkennt dem Leben fast durchweg die Eigenschaft eines Wertes zu. Die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens erscheint, wie oben erwähnt, als Grundforderung des Naturrechts. Doch vor allem ethische Grundfragen treten verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit, da durch die naturwissenschaftlich-medizinische Entwicklung der letzten Jahrzehnte neue Möglichkeiten der medizinischen Versorgung, aber auch Probleme aufgetreten sind, die auf breiter Basis diskutiert werden. So schreibt Franz Böckle in einem Artikel: "Wenn die Wissenschaften uns die Methoden der Macht gelehrt haben, soll die Ethik uns zur Verantwortung der Macht bringen. Je mehr mögliche Zukünfte machbar werden, um so weniger scheinen Menschen sich auf eine gemeinsame, wünschbare Zukunft einigen zu können ". Die Gefahr ist groß, dass die Werte, nach denen wissenschaftliche Ergebnisse verwertet werden, in eine Art Beliebigkeit bereits vorhandener sozialer, ökonomischer und politischer Interessen geraten. Zudem werden die grundlegenden Investitionsentscheidungen in der Industrie getroffen, ohne dass die Politik hierauf einen großen und entscheidenden Einfluss nehmen könnte. Die Politik ist in wachsendem Maße darauf verwiesen, diese Entscheidungen nur noch als Geste nachzuvollziehen, ohne über eigene Gestaltungsräume und Inhalte zu verfügen. Sie unterliegt auf diese Weise der ständigen Anforderung, Ziele zu formulieren, ohne sie eigenständig begründen zu können.
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Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Historischer Überblick
2.1) Der Schwangerschaftsabbruch in der früheren Bundesrepublik bis 1976
2.2) Der Schwangerschaftsabbruch in der ehemaligen DDR
2.3) Die bundeseinheitliche Neuregelung des §218 von 1995
2.4) Bioethik-Debatte und Gentechnologie
2.5) Historischer Abriss der Bioethik-Debatte
2.6) Verfahrensweisen beim Eingriff in die Fortpflanzung
2.7) Zur unterschiedlichen Bedeutung der Begriffe in der Gentechnologie-Debatte
3) Inhaltliche Aspekte
3.1) Gentechnologie als Wertekonflikt
3.2) Schutz der Menschenwürde
3.3) Beginn des menschlichen Lebens
3.4) Was ist der Mensch – Begrifflichkeit des Wortes Person
3.5) Politische Verantwortung in der Wissenschaft
4) Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die ethische und politische Dimension menschlichen Lebens im Kontext der Abtreibungsdebatte sowie moderner Entwicklungen in der Gentechnologie. Das Ziel ist es, die Rolle des politischen Systems bei der Regulierung dieser sensiblen Themen zu beleuchten und zu klären, wie gesellschaftliche Wertkonflikte in rechtliche Normen übersetzt werden können.
- Historische Entwicklung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland
- Ethische und rechtliche Herausforderungen der Gentechnik
- Definitionsfragen zum Schutzstatus des ungeborenen Lebens
- Die Verantwortung des Staates und die Rolle des gesellschaftlichen Diskurses
Auszug aus dem Buch
3.3) Beginn des menschlichen Lebens
Im Embryonenschutzgesetz (s.o.) von 1990 wird der Embryo definiert: „Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an.“ Im Kommentar dazu wird hinzufügend erläutert, dass mit der Verschmelzung von Ei und Samenzellkern neues schutzbedürftiges menschliches Leben entstehe. Diese Festlegung widerspricht hingegen der Auslegung des Gesetzgebers im Falle einer Abtreibung, da dort der Rechtsschutz des Embryo im Mutterleib erst mit der Nidation (nach der Einnistung in die Gebärmutter ca. 14 Tage nach der Befruchtung) beginnt30. Schon hier wird die Widersprüchlichkeit der Auslegungen und Rechtsprechungen deutlich, die die Brisanz des Themas und die komplizierte Verfahrensweise verdeutlichen. Immerhin anerkennt der Gesetzgeber das Menschsein des Embryo, indem er ihm überhaupt Rechtsschutz bietet und die Frist, in der die Abtreibung zulässig sein soll, begrenzt.
Zusammenfassung der Kapitel
1) Einleitung: Die Einleitung führt in das Spannungsfeld zwischen dem Grundrecht auf Leben und den durch moderne medizinische Technologien neu aufgeworfenen ethischen Fragestellungen ein.
2) Historischer Überblick: Dieses Kapitel zeichnet die rechtliche Entwicklung des Schwangerschaftsabbruchs in der alten Bundesrepublik und der DDR bis hin zur bundeseinheitlichen Regelung nach und thematisiert den Aufstieg der Bioethik-Debatte.
3) Inhaltliche Aspekte: Hier werden die philosophischen und ethischen Grundfragen zur Definition des Menschseins, der Menschenwürde sowie die politische Verantwortung im Umgang mit Gentechnologie erörtert.
4) Resümee: Das Fazit fasst die Notwendigkeit eines breiten gesellschaftlichen Konsenses zusammen und betont die Aufgabe des politischen Systems, den öffentlichen Diskurs zu führen.
Schlüsselwörter
Abtreibung, Gentechnologie, Menschenwürde, Embryonenschutz, Lebensrecht, Bioethik, Stammzellenforschung, politisches System, Rechtsnormen, Präimplantationsdiagnostik, Fortpflanzungsmedizin, Gesellschaftlicher Konsens.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die ethischen und politischen Auseinandersetzungen um den Status des menschlichen Lebens, fokussiert auf die Abtreibungsgesetzgebung und den Umgang mit modernen gentechnologischen Möglichkeiten.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Themen sind der Schutz des ungeborenen Lebens, die Regulierung von Embryonenforschung und Stammzellenimporten sowie die ethische Einordnung von Eingriffen in die menschliche Fortpflanzung.
Was ist das primäre Ziel dieser Untersuchung?
Das Ziel ist die Erörterung der politischen Verantwortung in der Wissenschaft und die Frage, wie der Staat zwischen wissenschaftlichem Fortschritt und grundlegenden Werten wie der Menschenwürde vermitteln kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer interdisziplinären Analyse, die rechtswissenschaftliche Quellen, philosophische Diskurse und historische Entwicklungen miteinander verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Abtreibungsgesetzgebung, eine Untersuchung der Bioethik-Debatte rund um die Gentechnik sowie die philosophische Diskussion um den Personenbegriff und den Beginn des Lebens.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Text charakterisieren?
Wichtige Begriffe sind Gentechnologie, Menschenwürde, Embryonenschutz, politischer Diskurs, Stammzellenforschung und ethische Verantwortung.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Ethikkommissionen?
Die Arbeit stellt fest, dass Ethikkommissionen zwar einen wichtigen beratenden Charakter haben, jedoch auf die Intervention und Entscheidungsgewalt des Staates angewiesen sind, um eine verbindliche Richtlinie zu etablieren.
Welche Position vertritt die Arbeit zur staatlichen Verantwortung?
Die Arbeit argumentiert, dass der Staat eine aktive Rolle einnehmen muss, um einen gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen und die Kontrolle über den öffentlichen Diskurs zur modernen Medizin sicherzustellen.
- Citation du texte
- Katrin Hagedorn (Auteur), 2002, Der ungeborene Mensch als Politikum, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6942