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Schadensersatz nach dem UN-Kaufrecht (CISG)

Title: Schadensersatz nach dem UN-Kaufrecht (CISG)

Seminar Paper , 2007 , 35 Pages , Grade: 14,00

Autor:in: Tristan Wegner (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Im Jahre 2005 feierte das UN-Kaufrecht (CISG)1 sein 25-jähriges Beste-hen.2 Mittlerweile wurde es von 69 Staaten ratifiziert.3 Da zu den Mitglie-dern auch acht der zehn stärksten Weltexportnationen gehören, bestreiten CISG-Staaten circa ¾ der weltweiten Im- und Exporte.4 Das CISG findet eo ipso Anwendung bei Warenkaufverträgen zwischen Parteien mit Nie-derlassungen in Vertragsstaaten, oder wenn das Recht eines Konventi-onsstaates kollisionsrechtlich determiniert wird. Dann verdrängt es gene-rell autonomes Kollisions- und Sachrecht. Dennoch zeigen empirische Erhebungen, dass es in der Praxis von den Parteien größtenteils abge-dungen wird.5 Insbesondere ist es nicht in den Standardbedingungen der großen Wirtschaftsorganisationen GAFTA und FOSFA zu finden. Größere Erfolge feierte die Konvention hinsichtlich ihrer maßgeblichen Einflüsse auf die Harmonisierung mittels der europäischen Verbrauchsgüterkauf-richtlinie;6 so auch bei der Schuldrechtsreform des deutschen BGB.7 Freilich ist das Einhalten des Grundsatzes von pacta sunt servanda auch in der internationalen Praxis nicht immer gewährleistet, sodass Rechtsbe-helfe nötig sind. Diese Arbeit befasst sich mit den Schadensersatzansprü-chen, die nach CISG deswegen besonders relevant sind, weil die Konven-tion bei jeder Vertragsverletzung einen Schadenseratzanspruch gewährt. Nachfolgend sollen zunächst die Voraussetzungen und sodann die Be-rechnungsmethoden eines Schadensersatzanspruches dargestellt werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem zweiten Teil und insbesondere der für den deutschen Juristen ungewohnten Zurechnung des Schadens mittels dessen Vorhersehbarkeit. Die umstrittenen Regelungen zu den Zinsen (Art. 78 CISG) werden keinen Eingang finden, da sie selbstständig neben dem Schadensersatz stehen.8 Jedoch soll an ausgewählten Stellen darge-legt werden, in wie fern sich das deutsche interne Recht vom CISG unter-scheidet. Schließlich soll geklärt werden, ob die Regeln zum Schadenser-satz ein Grund für die praktische „Unbeliebtheit“ des CISG sein könnten. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Schadensersatzansprüche nach dem CISG

I. Anspruchsvoraussetzungen, Art. 45 I lit. a, 61 I lit. a CISG

1. Allgemeine Haftungsvoraussetzungen – Die Pflichtverletzung

(1.) Primärpflichten von Verkäufer und Käufer

(2.) Zusatzpflichten

2. Fehlen von haftungsausschließenden Tatsachen

II. Anspruch der Höhe nach

1. Art und Umfang des ersatzfähigen Schadens

(1.) Allgemeine Berechnungsgrundsätze gem. Art. 74 I CISG

a. Generelle Prinzipien der Berechnung

b. Berechnungsmethode des Schadens

(2.) Spezialvorschriften bei Vertragsaufhebung, Art. 75 f. CISG

a. Möglichkeit der Kumulation von Rechtsbehelfen

b. Konkrete Berechnung beim Deckungsgeschäft, Art. 75 CISG

aa. Erfolgte Vertragsaufhebung

bb. Angemessenes und rechtzeitiges Deckungsgeschäft

cc. Rechtsfolgen

aaa. Theorie der Herabsetzung auf den Marktpreis

bbb. Theorie des nicht erfüllten Tatbestandes

ccc. Stellungnahme

c. Abstrakte Berechnung ohne Deckungsgeschäft, Art. 76 CISG

aa. Tatbestand: Aufgehobener Vertrag ohne Deckungsgeschäft

bb. Rechtsfolgen

aaa. Ort und Zeit der Berechnung

bbb. Ersatz weitergehender Schäden - Verhältnis zu Art. 74 CISG

d. Konkrete und abstrakte Schadensberechnung nach BGB/HGB

2. Kriterien für die Zurechnung des Schadens

(1.) Grundlegendes

(2.) Vorhersehbarkeit, Art. 74 S. 2 CISG

a. Normative Eingrenzung der Vorhersehbarkeit

b. Fallgruppen

aa. Prinzipiell als voraussehbar zu bewertende Schäden

bb. Sonderfälle von Folge- und Begleitschäden

cc. Immaterieller, insb. „good-will“ Schaden

c. Unterschiede zum deutschen internen Recht

d. Zwischenergebnis: Vorhersehbarkeit

(3.) Schadensminderung, Art. 77 CISG

a. Anforderungen an die Minderungsobliegenheit

b. Rechtsfolgen: Herabsetzung des eigenen Anspruchs

3. Schadensbegleichung

C. Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die systematischen Grundlagen und Berechnungsmethoden von Schadensersatzansprüchen nach dem UN-Kaufrecht (CISG) darzustellen und dabei insbesondere der für deutsche Juristen ungewohnten Zurechnung des Schadens über das Kriterium der Vorhersehbarkeit nachzugehen, um zu klären, ob die Regelungen zum Schadensersatz ein Grund für die praktische Zurückhaltung gegenüber dem CISG sein könnten.

  • Grundvoraussetzungen und Pflichtverletzungen im Rahmen des CISG
  • Methoden der Schadensberechnung bei Vertragsaufhebung und Deckungsgeschäften
  • Die Bedeutung der Vorhersehbarkeit des Schadens gemäß Art. 74 S. 2 CISG
  • Vergleichende Analyse zu den Prinzipien des deutschen internen Schuldrechts
  • Rolle der Schadensminderungspflicht als Obliegenheit

Auszug aus dem Buch

b. Berechnungsmethode des Schadens

Die faktische Schadenshöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Zustand bei ordnungsgemäßer Erfüllung und dem Ist-Zustand nach Vertragsbruch. Der Umkehrschluss zu Art. 76 CISG zeigt, dass der Schaden grundsätzlich konkret zu berechnen und durch den Gläubiger darzulegen ist. Vor deutschen Gerichten greift jedoch § 287 ZPO ein.

Erlangt der Gläubiger sonst eine Bereicherung durch die Vertragsverletzung, so ist diese im Wege der Vorteilsausgleichung abzuziehen. Jedoch wird man – in Übereinstimmung mit dem deutschen internen Recht - dieses nur dann zulassen dürfen, wenn es nicht dem Sinn und Zweck der Schadensersatzverpflichtung entgegensteht (Art. 7 I CISG). Ein Beispiel dafür sind Versicherungsleistungen, die den Schaden nur deshalb kompensieren, weil der Gläubiger zuvor Prämien zahlte. Davon darf der Schuldner nicht noch profitieren.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Verbreitung des CISG, dessen praktische Relevanz trotz häufiger Abdingung und die Zielsetzung der Arbeit, die Schadensersatzmechanismen im internationalen Kaufrecht zu untersuchen.

B. Schadensersatzansprüche nach dem CISG: Das Hauptkapitel analysiert detailliert die Voraussetzungen für Schadensersatz, die Berechnungsmethoden – unter Berücksichtigung von Art. 74, 75 und 76 CISG – sowie die Kriterien der Zurechnung und Vorhersehbarkeit im Vergleich zum deutschen Recht.

C. Fazit und Ausblick: Das Fazit kommt zu dem Schluss, dass das CISG trotz der strengen Garantiehaftung und der wertungsoffenen Vorhersehbarkeitsprüfung eine vorteilhafte Vereinheitlichung darstellt und sich langfristig als Standard im internationalen Handelsverkehr behaupten wird.

Schlüsselwörter

UN-Kaufrecht, CISG, Schadensersatz, Vertragsverletzung, Vorhersehbarkeit, Totalreparation, Deckungsgeschäft, Schadensberechnung, Kaufrecht, Garantiehaftung, Vertragsaufhebung, Schadensminderung, Art. 74 CISG, Art. 77 CISG, Warenkauf.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das System der Schadensersatzansprüche bei Vertragsverletzungen nach dem UN-Kaufrecht (CISG) und setzt sich kritisch mit dessen Anwendung sowie Zurechnungskriterien auseinander.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die Schwerpunkte liegen auf den Anspruchsvoraussetzungen, der konkreten und abstrakten Schadensberechnung bei Vertragsaufhebung, der Zurechnung über das Vorhersehbarkeitsprinzip und der Minderungsobliegenheit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die für deutsche Juristen teils fremde Zurechnungslogik des CISG zu erläutern und zu ergründen, ob diese Regelungen zur praktischen "Unbeliebtheit" des CISG beitragen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die dogmatische Analysen des CISG-Textes mit einer vergleichenden Betrachtung zum deutschen internen Recht (BGB/HGB) verknüpft.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Pflichtverletzung, die Methoden der Schadensberechnung – inklusive der Unterscheidung von Deckungsgeschäften und abstrakter Bemessung – sowie die detaillierte Prüfung der Schadenszurechnung mittels Art. 74 S. 2 CISG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Dokument?

Wichtige Begriffe sind UN-Kaufrecht (CISG), Schadensersatz, Vorhersehbarkeit (Contemplation Rule), Deckungsgeschäft und die Abgrenzung zum deutschen Schuldrecht.

Was unterscheidet die Schadensberechnung im CISG von jener im BGB?

Während das BGB die konkrete Schadensberechnung als Normalfall hat und abstrakte Formen eher als Beweiserleichterung nutzt, sieht das CISG in den Art. 75 und 76 spezifische, teils abweichende Regeln für den internationalen Handelsverkehr vor, wobei das CISG in der Zurechnung oft restriktiver als die deutsche Adäquanztheorie ist.

Wie ist die Schadensminderungspflicht nach Art. 77 CISG zu verstehen?

Art. 77 CISG statuiert keine einklagbare Pflicht, sondern eine Obliegenheit des Gläubigers, den Schaden bei Vertragsstörungen gering zu halten; eine Verletzung führt zur direkten Herabsetzung des Schadensersatzanspruchs.

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Details

Title
Schadensersatz nach dem UN-Kaufrecht (CISG)
College
University of Hamburg
Course
Seminar zum UN-Kaufrecht (CISG)
Grade
14,00
Author
Tristan Wegner (Author)
Publication Year
2007
Pages
35
Catalog Number
V69532
ISBN (eBook)
9783638621878
Language
German
Tags
Schadensersatz UN-Kaufrecht Seminar UN-Kaufrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Tristan Wegner (Author), 2007, Schadensersatz nach dem UN-Kaufrecht (CISG), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69532
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