Darstellung 'kleiner' Rituale im Deutschen Bundestag mit Blick auf die 'Würde des Hohen Hauses'


Dossier / Travail de Séminaire, 2007

27 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1.o Einleitung

2.o Begriffsbestimmung

3.o Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags

4.o Der Bundestagspräsident
4.1 Die „Würde des Hohen Hauses“
4.2 Die Eröffnungszeremonie

5.o Einzug der Grünen in den Deutschen Bundestag am 29. März 1983
5.1 Die Sprache der Grünen
5.2 Das äußerliche Erscheinungsbild der Grünen

6.o Die Selbstverständnisdebatte

7.o Resümee

8.o Quellen- und Literaturverzeichnis

1.o Einleitung

Im Folgenden wird die „alltagspraktische Routinearbeit eines Parlaments“ im Hinblick auf ihre symbolische Aussagekraft, die nach Patzelt zweifelsohne gegeben ist, untersucht werden[1]. Die Verfasserin ist bestrebt, die Rituale und symbolischen Praktiken im Deutschen Bundestag auf verschiedenen Ebenen zu durchleuchten. Hierzu ist die Betrachtung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags ebenso dienlich wie die Analyse der Rolle des Bundestagspräsidenten. Im nächsten Schritt wird die Brechung von Ritualen und Konventionen zu beobachten sein, die seit dem Einzug der Grünen in den Bundestag am 29. März 1983 im Parlament stattgefunden hat. Anschließend setzt sich die Verfasserin mit der sogenannten Selbstverständnisdebatte vom 20. September 1984 auseinander, da diese Debatte, seit Bestehen des Bundestags die erste ihrer Art ist, und weil es in dieser Debatte in bedeutendem Maße um die Repräsentation, beziehungsweise um das Ansehen des Parlaments in der Bevölkerung geht, was eng mit der Nutzung von Symbolen und der Ausführung von Ritualen zusammenhängt. Alle genannten Forschungsgegenstände berühren die Frage nach der „Würde des Hohen Hauses“, die, bewusst in Anführungszeichen gesetzt, uns ebenfalls beschäftigen soll, da sie für das Verständnis und die Bedeutung des Deutschen Bundestags, vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung, wichtig ist. Mit Ausnahme der Eröffnungszeremonie, die 1955 eingeführt wurde, beschränkt sich die Verfasserin in ihrer Untersuchung der Rituale im Deutschen Bundestag auf die frühen achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts.

2.o Begriffsbestimmung

Politische Rituale regeln, nach Kertzer, die Kontakte zwischen Politikern und der Öffentlichkeit und die Kontakte der politischen Akteure untereinander[2]. Er führt weiter aus, dass Rituale ein „integraler Bestandteil der Politik moderner Industriegesellschaften“[3] seien und „eine wirkmächtige Art und Weise“[4] böten, „durch die die soziale Abhängigkeit der Menschen ausgedrückt werden“[5] könne. Kertzer definiert das Ritual „als symbolisches Verhalten, das sozial standardisiert und repetitiv“ und „eingebunden in ein Netz von Symbolik“ sei[6]. Hinzu komme der „formale Charakter“[7], den rituelles Handeln besitze. Gemeint ist damit die große Bedeutung, die die wieder erkennbare Form des Handelns habe. Außerdem helfe das Ritual „unserer Welt Bedeutung zu geben“[8], da es das Vergangene mit dem Gegenwärtigen und die Gegenwart mit der Zukunft verbinde. Dadurch wirkt das Ritual stabilitäts- und kontinuitätsfördernd. Es wirke zudem „über die Sinne“[9], so dass es beim Empfänger Emotionen zu wecken vermag. Kertzer hebt drei Eigenschaften des Rituals hervor, nämlich die Verdichtung von Bedeutung, die Vielstimmigkeit und die Vieldeutigkeit, die die Tatsache unterstreichen, dass ein und dasselbe Symbol von mehreren Empfängern ungleich verstanden und interpretiert werden kann[10]. Ferner ist hervorzuheben, dass Rituale ihre Form, Bedeutung und Wirkung im Laufe der Zeit verändern können[11], demzufolge entwickeln sich neue Rituale und alte Rituale lösen sich auf.

Patzelt unterscheidet zwischen den „‚kleinen’ und ‚großen’“[12] Ritualen des Parlamentslebens. Die so genannten ‚kleinen’ Rituale lassen sich in den Zeichenhandlungen des Parlamentsalltag wieder finden, beispielsweise das „Verhalten beim Eintritt des Parlamentspräsidenten oder am Schluß der Plenarsitzung“ oder die „plenarüblichen Rede-, Verhaltens- und Bekleidungssitten“[13].

Sarcinelli hält symbolische Politik für ein „politisches Basis- und Alltagsphänomen“[14], das für die Politikvermittlung notwendig sei[15]. Sarcinelli vertritt die Meinung, dass „sich Symbolisches in der Politik gleichsam im Spannungsfeld zwischen Abbild und Trugbild, zwischen Realitätsdarstellung und Täuschung über die Realität“[16] bewege. Die symbolische Politik, also die Inszenierung der politischen Akteure, die von der Bevölkerung immer wieder negativ aufgenommen wird, da sie die Inszenierung als Ersatz- oder Täuschungsmanöver verstanden haben will, hat mehrere Funktionen. Zunächst einmal erregt symbolische Politik Aufmerksamkeit[17], dann führt sie, mit dem Mittel der Vereinfachung bestimmter Sachverhalte auf prägnante symbolische Formeln, zur „Reduktion politischer Komplexität“[18]. Symbolische Politik definiert Begriffe, die neben Informationen Wertungen mittransportieren und beim Empfänger gezielte Assoziationen hervorrufen können und sollen[19]. Darüber hinaus schafft symbolische Politik Orientierungshilfen und wirkt identitätsstiftend[20], so dass sich der Empfänger zu einer bestimmten Gruppe zugehörig fühlt und sich gleichzeitig von anderen Gemeinschaften abgrenzt. Patzelt legt dar, dass „etwas ‚symbolisches repräsentieren’“ bedeute, „jemandem den Sinngehalt eines Objekts durch ein Zeichen aufzuweisen“[21]. Politisches Handeln, so Sarcinelli, sei ein „Durchsetzungs- wie Inszenierungsproblem“ und Politik sei „Entscheidungsprozeß, Prioritätensetzung, Problemlösung und Ritual“[22].

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Herstellung von Öffentlichkeit ein entscheidender Faktor für symbolische Politik ist. Ohne ein Publikum, wäre symbolische Politik ebenso nutzlos wie Rituale es wären, da sie sich an einen Empfänger richten. Daraus folgt, dass ein Politiker über „kommunikative Kompetenz“[23] verfügen muss, denn diese ist für die Politikvermittlung unabdingbar.

3.o Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag ist die politische Institution in der Bundesrepublik Deutschland, welche die Legislative, ergo die gesetzgebende Gewalt ausführt. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags[24] regelt die Angelegenheiten, die für einen reibungslosen Ablauf der Arbeit des Bundestags unerlässlich sind.

Inhaltlich beginnend mit der Wahl des Präsidenten, über die Wahl des Bundeskanzlers und die Aufgaben des Präsidenten und des Ältestenrats, dem folgend Fraktionsangelegenheiten und die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestags, an die sich Festlegungen zum Sitzungsablauf, die unter anderem die Rededauer der Abgeordneten festschreiben, und Ordnungsmaßnahmen sowie der sich mit Ausschüssen beschäftigende Abschnitt anschließen, endet die Geschäftordnung mit Abweichungen und Auslegungen der Geschäftsordnung, an die sich weitere Anlagen anhängen. Aus dieser kurzen Zusammenfassung ist bereits ersichtlich, dass beinahe das gesamte Tun der Abgeordneten des Bundestags schriftlich fixiert ist. Jahn (SPD) erklärt, dass die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags „grundlegender Ausdruck seines Selbstverständnisses, aber auch seiner Eigenverantwortung“[25] sei. Jahn führt weiter aus, dass die Achtung, die die Mitglieder des Parlaments „den selbst gegebenen Regeln der Zusammenarbeit beimessen“, die „Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft des gewählten Parlaments“ ausmachten[26]. Die Änderung der GOBT hat zum einen funktionale Auswirkungen und zum anderen auch symbolischen Charakter, da das Parlament über seine eigenen „Spielregeln“ entscheidet. Die Änderung der GOBT ist eine interessante Angelegenheit, da sich das Parlament gewissermaßen eingesteht, dass seine Arbeit verbessert werden kann und muss. In der Selbstverständnisdebatte, die 1984 angestoßen wurde, wird von einigen Abgeordneten die Änderung der GOBT angeregt, mit dem vorrangigen Ziel durch die geforderten neuen Regelungen, die Debatten lebendiger zu machen und damit die Akzeptanz des Parlaments von Seiten der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.

Der amtierende Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verweist auf die lange Tradition der GOBT, die auf die Geschäftsordnung des Preußischen Abgeordnetenhauses von 1849 zurückgeht[27] und unterstreicht, dass die Geschäftsordnungen „ein notwendiger, aber eher unpopulärer Bestandteil parlamentarischer Demokratie“[28] seien. Der ehemalige Bundestagspräsident Philipp Jenninger betont, dass die GOBT nicht nur „das Verfahren und den Umgang miteinander“ regele, sondern auch die „politische Kultur des Landes“ entscheidend mitpräge[29]. Die Weiterentwicklung der politischen Kultur hat demnach eine Modifizierung der Geschäftsordnung zur Folge. Damit geht einher, dass Geschäftsordnungen keinen „Ewigkeitsanspruch“ haben dürfen und sich „den politischen Realitäten öffnen“ müssen um eine „organische Weiterentwicklung der Verfassungswirklichkeit“ gewährleisten zu können[30]. Roll erklärt dementsprechend, dass die „Geschäftsordnungspraxis eines Parlaments (…) stets von dessen politischer Zusammensetzung“[31] abhänge. Ein Beispiel dazu: Die Grünen stellten am ersten Sitzungstag der 10. Wahlperiode am 29. März 1983 verschiedene Anträge zur Änderung der GOBT, da sie sich zum einen als Minderheit benachteiligt sahen und weil sie zum anderen mit systemimmanenten Gegebenheiten unzufrieden waren[32]. Wie zu erwarten war, wurden ihre Anträge zunächst mit breiter Mehrheit abgelehnt, aber im Laufe der 10. Wahlperiode konnten sich diverse Neuerungen durchsetzen, zum Beispiel Verkürzungen der Redezeiten[33]. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass „über die Leidenschaft der Debatten und den notwendigen Streit in der Sache hinaus“[34] Regeln geschaffen werden müssen, die von allen akzeptiert und befolgt werden müssen, um überhaupt gemeinsam die politische Arbeit bewältigen zu können.

4.o Der Bundestagspräsident

Der Bundestagspräsident bekleidet, nach dem Bundespräsident, das zweithöchste Amt der Bundesrepublik Deutschland. Er repräsentiert den Deutschen Bundestag und ist verantwortlich dafür, die Würde und die Rechte und die Ordnung des Hauses zu wahren[35], daher lohnt sich in unserem Zusammenhang die Betrachtung des Amtes des Bundespräsidenten. Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört es die Bundestagssitzungen zu eröffnen, was seit 1955 mit einer schlichten Zeremonie verbunden ist, und die Sitzungen zu schließen. Er erteilt den Abgeordneten das Wort, ermahnt sie gegebenenfalls, kurz: er leitet die Bundestagssitzungen und ist für die Arbeitsfähigkeit des Bundestags zuständig. Dabei muss er unbedingt „gerecht und unparteiisch“ verfahren[36]. Der Bundespräsident ist grundsätzlich an die Weisungen der GOBT gebunden, die ihm jedoch in vielen Situationen einen eigenen Ermessungsspielraum belassen. Der Bundestagspräsident übernimmt mit seinen Schriftführern in einer Bundestagssitzung den Sitzungsvorstand und ist in seiner Abwesenheit durch einen Vizepräsidenten zu vertreten[37].

Der Bundstagspräsident muss die Ordnung im Plenum sicherstellen. Er richtetet sich, wie bereits erwähnt, nach der GOBT, muss aber bei Ordnungsrufen nach seinem Gefühl handeln, da es keine festgelegten Sanktionen für bestimme Vergehen gibt. Der Präsident muss ein Gespür dafür entwickeln, die richtigen Worte zum richtigen Zeitpunkt zu finden, denn er sollte in einer hitzigen Debatte die Gemüter beruhigen können. Daraus erklärt es sich, dass der Präsident das ein oder andere Vergehen überhört, um die Stimmung im Plenum, durch eine Bemerkung seinerseits, nicht weiter anzuheizen. Am häufigsten bedient sich der Präsident der Rüge. Eine Rüge wird erteilt, wenn der Abgeordnete sich unparlamentarischer Ausdrücke bedient hat[38]. Ein Ordnungsruf erfolgt, wenn ein Abgeordneter sich ordnungswidrig verhalten hat, etwa wenn er einen Kollegen beleidigt oder versucht mit seinen Äußerungen zu provozieren[39]. Der Bundestagspräsident hat aber auch das Recht, Abgeordneten, nach mehrmaliger Ermahnung, das Mikrofon abzuschalten, sie des Saales zu verweisen oder sie von Sitzungen auszusperren, was allerdings nur selten vorkommt[40]. Letztlich kann der Bundestagspräsident die laufende Sitzung unterbrechen oder, etwa wegen anhaltender Unruhe, gänzlich aufheben[41]. Die Ordnungsmaßnahmen des Bundestagspräsidenten haben den Zweck „einen störungsfreien Ablauf der Plenarsitzungen“ (wieder)herzustellen und insbesondere den Sinn „das Ansehen des Bundestags zu sichern“[42]. Da die Öffentlichkeit gerade bei Streitereien und damit verbundenen wilden Wortgefechten zwischen den Abgeordneten ein reges Interesse zeigt[43], ist es die Aufgabe des Bundestagspräsidenten den Zwist zu schlichten und der Würde des Hauses gerecht zu werden, damit in der Öffentlichkeit keine falsche Wahrnehmung der parlamentarischen Arbeit entsteht, was stets nur bedingt gelingt. Der Bundestagspräsident erteilt das Wort, d.h. ohne seine Erlaubnis darf kein Abgeordneter im Bundestag einen Redebeitrag leisten und er bestimmt die Reihenfolge der Redner, wobei er darauf zu achten hat, dass das Prinzip von Rede und Gegenrede eingehalten wird[44].

[...]


[1] Patzelt, Werner J.: Parlamente und ihre Symbolik. Aufriß eines Forschungsfeldes. In: Werner J. Patzelt (Hrsg.): Parlamente und ihre Symbolik. Programm und Beispiele institutioneller Analyse. Wiesbaden 2001, S. 59.

[2] Kertzer, David I.: Ritual, Politik und Macht. In: Andréa Belliger; David J. Krieger (Hrsg.): Ritualtheorien. Ein einführendes Handbuch. Opladen 1998, S. 365.

[3] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 366.

[4] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 373.

[5] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 373.

[6] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 373.

[7] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 373.

[8] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 374.

[9] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 373.

[10] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 376.

[11] Vgl. Kertzer 1998 (wie Anm. 2), S. 376.

[12] Vgl. Patzelt 2001 (wie Anm. 1), S. 59.

[13] Vgl. Patzelt 2001 (wie Anm. 1), S. 59. Die ‚großen’ Rituale eines Parlament sind vor allem „außeralltägliche Akte wie die Vereidigung von Regierungsmitgliedern oder die Entgegennahme von (…) Botschaften des eigenen Staatsoberhaupts oder herausgehobener Staatsgäste“ (Vgl. Patzelt 2001 (wie Anm. 1), S. 60.) aber auch „Sondersitzungen eines Parlaments“ (Vgl. Patzelt 2001 (wie Anm. 1), S. 60.), die etwa aufgrund eines nationalen Gedenktages abgehalten werden. Besonders die ‚großen’ Rituale benötigen, um ihre Wirkung entfalten zu können, die öffentliche Aufmerksamkeit. Daher sind hierbei „symbolischer Phantasie und Inszenierung (…) kaum Grenzen gesetzt“ (Vgl. Patzelt 2001 (wie Anm. 1), S. 61.), in anderen Worten: bei ‚großen’ Ritualen wird die Inszenierung gefördert, da sie ausdrücklich erwünscht ist. Ziel einer solchen Inszenierung sei es, ein „integrierendes bürgerschaftliches Gemeinschaftsgefühl anzusprechen, sowie auf die Empfindung kollektiver, nationaler Verantwortlichkeit für wichtige politische Entscheidungen hinzuwirken“ (Vgl. Patzelt 2001 (wie Anm. 1), S. 61.).

[14] Sarcinelli, Ulrich: Symbolische Politik. In: Jarren, Otfried; Sarcinelli, Ulrich; Saxer, Ulrich (Hrsg.): Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft. Ein Handbuch mit Lexikonteil. Opladen, Wiesbaden 1998, S. 729.

[15] Sarcinelli, Ulrich: „Staatsrepräsentation“ als Problem politischer Alltagskommunikation: Politische Symbolik und symbolische Politik. In: Jörg-Dieter Gauger; Justin Stagl (Hrsg.): Staatrepräsentation. Berlin 1992, S. 166.

[16] Vgl. Sarcinelli 1992 (wie Anm. 15), S. 161.

[17] Vgl. Sarcinelli 1992 (wie Anm. 15), S. 167.

[18] Vgl. Sarcinelli 1998 (wie Anm. 14), S. 729.

[19] Vgl. Sarcinelli 1992 (wie Anm. 15), S. 167.

[20] Vgl. Sarcinelli 1998 (wie Anm. 14), S. 729.

[21] Vgl. Patzelt 2001 (wie Anm. 1), S. 40 f.

[22] Vgl. Sarcinelli 1992 (wie Anm. 15), S. 163.

[23] Vgl. Sarcinelli 1992 (wie Anm. 15), S. 165.

[24] Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags wird im Folgenden mit GOBT abgekürzt.

[25] Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 10/1 vom 29. März 1983, S. 10.

[26] Vgl. Plenarprotokoll 10/1 (wie Anm. 25), S. 10.

[27] Lammert, Norbert: „Zur Geschäftsordnung“. Notizen zur Entstehung und Bedeutung parlamentarischer Verfahrensregeln. In: Deutscher Bundestag, Abteilung Parlamentarische Information, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Die Geschäftsordnungen deutscher Parlamente seit 1848. Eine synoptische Darstellung. Mit einer Einführung von Dr. Norbert Lammert. Bonn 1986, S. 11 f.

[28] Vgl. Lammert 1986 („Zur Geschäftsordnung“, wie Anm. 27), S. 10.

[29] Jenninger, Philipp: Zum Geleit. In: Deutscher Bundestag, Abteilung Parlamentarische Information, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.): Die Geschäftsordnungen deutscher Parlamente seit 1848. Eine synoptische Darstellung. Mit einer Einführung von Dr. Norbert Lammert. Bonn 1986, S. 7.

[30] Vgl. Lammert 1986 („Zur Geschäftsordnung“, wie Anm. 27), S. 14.

[31] Roll, Hans-Achim: Geschäftsordnungspraxis im 10. Deutschen Bundestag. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 17, 3/1986, S. 313.

[32] Vgl. Plenarprotokoll 10/1 (wie Anm. 25), S. 12 f.

[33] Vgl. Roll 1986 (wie Anm. 31), S. 315 ff.

[34] Vgl. Lammert 1986 („Zur Geschäftsordnung“, wie Anm. 27), S. 14.

[35] Lieser, Erika: Der Weg zum gesamtdeutschen Parlament. In: Rupert Schick (Hrsg.): Der Bundestagspräsident, die Bundestagspräsidentin. Amt, Funktionen, Personen. 15. aktualisierte Aufl. München 1999, S. 40. Vgl. auch GOBT § 7.

[36] Vgl. GOBT § 7.

[37] Vgl. Lieser 1999 (wie Anm. 35), S. 45.

[38] Vgl. Lieser 1999 (wie Anm. 35), S. 60 f.

[39] Vgl. Lieser 1999 (wie Anm. 35), S. 61.

[40] Vgl. Lieser 1999 (wie Anm. 35), S. 64.

[41] Vgl. Lieser 1999 (wie Anm. 35), S. 65.

[42] Vgl. Roll 1986 (wie Anm. 31), S. 317.

[43] Vgl. Roll 1986 (wie Anm. 31), S. 317.

[44] Vgl. GOBT § 28.

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
Darstellung 'kleiner' Rituale im Deutschen Bundestag mit Blick auf die 'Würde des Hohen Hauses'
Université
University of Cologne  (Historisches Seminar)
Cours
Hauptseminar: Politische Symbole und symbolische Politik in der Geschichte der Bundesrepublik
Note
2,3
Auteur
Année
2007
Pages
27
N° de catalogue
V69616
ISBN (ebook)
9783638613729
ISBN (Livre)
9783638925778
Taille d'un fichier
499 KB
Langue
allemand
Mots clés
Darstellung, Rituale, Deutschen, Bundestag, Blick, Würde, Hohen, Hauses, Hauptseminar, Politische, Symbole, Politik, Geschichte, Bundesrepublik
Citation du texte
Kristina Reymann (Auteur), 2007, Darstellung 'kleiner' Rituale im Deutschen Bundestag mit Blick auf die 'Würde des Hohen Hauses', Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69616

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Darstellung 'kleiner' Rituale im Deutschen Bundestag mit Blick auf die 'Würde des Hohen Hauses'



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur