„Item eyn jeder boßhafftiger überwundner rauber, soll nach vermöge vnser vorfarn, vnnd vnserer gemeyner Keyserlichen rechten, mit dem schwerdt oder wie an jedem ort inn disen fellen mit guter gewonheyt herkommen ist, doch am leben gestrafft werden“1.
Wie dieser Auszug, aus der peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V von 1532 verdeutlicht, wurde ab Mitte des 16. Jahrhunderts strikt gegen Räuber, beziehungsweise Raubritter vorgegangen. Nun stellt sich zum Einen die Frage warum solch drastische Maßnahmen gegen die Raubritter ergriffen wurden, und ob sie ergriffen werden mussten. Warum kam eine derart große Verbreitung des Raubrittertums überhaupt zustande? Zum Anderen stellt sich die Frage welche Gründe die Ritterschaft dazu bewegte, diese Maßnahmen des Raubrittertums zu ergreifen. Ebenso erstaunlich ist, dass das so genannte Raubrittertum Jahrhunderte lang Bestand hatte und nur wenige, erfolgslose, Anstrengungen unternommen wurden, dieses Treiben zu unterbinden. Handelte es sich bei den Raubzügen der Ritter um Taten, die zu der Zeit rechtens waren, und wenn ja warum wurden sie dann kriminalisiert? Offen ist auch noch die Frage, wie Städte mit den Rittern umgingen, die sie aufgrund von Raubzügen dingfest gemacht hatten. Dabei sollte als Hauptproblem betrachtet werden, wie stark die Städte mit ihren neuen Werten und Orientierungen zu einer Kriminalisierung ritterlicher Gewalt beigetragen haben. Diese Fragen versucht diese Arbeit zu untersuchen und zu beantworten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Begriff des „Raubritters“
2.1 Die Genese des „Raubritter“ - Begriffs
2.2 Der Begriff des „Raubritters“ in der Forschung
3. Zur wirtschaftlichen Lage des Rittertums im Mittelalter
3.1 Wirtschaftliche Situation
4. Kriminalisierung und Bekämpfung ritterlicher Gewalt
4.1 Die Fehde als Rechtsinstitut?
4.2 Abschaffung der Fehde als Rechtsinstitut
4.3 Tendenzielle Durchsetzung einer städtisch- bürgerlichen Werteorientierung
5. Verfolgung der Raubritter
5.1 Individuelle und kollektive städtische Maßnahmen
5.2 Der Ritter als Räuber- Einfluss des Standes auf das strafrechtliche Verfahren
6. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Kriminalisierung der ritterlichen Gewalt im ausgehenden Mittelalter und analysiert, inwieweit der Aufstieg städtisch-bürgerlicher Werteorientierungen zu einer Verurteilung des bisher legitimen Fehdewesens beitrug. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, warum das Raubrittertum in dieser Zeit zunahm und wie die Städte unter dem Druck ökonomischer Wandlungsprozesse gegen ritterliche Übergriffe vorgingen.
- Die historische Genese und wissenschaftliche Debatte um den Begriff des "Raubritters".
- Die wirtschaftliche Krisensituation des niederen Adels im Spätmittelalter.
- Das Fehdewesen als legitimes Selbsthilfesystem versus dessen Kriminalisierung.
- Die Rolle der Städte als treibende Kraft bei der Etablierung moderner Rechtsvorstellungen.
- Der Einfluss des sozialen Standes auf die Strafverfolgung und den Strafvollzug.
Auszug aus dem Buch
4.1 Die Fehde als Rechtsinstitut?
Zunächst einmal soll nun geklärt werden in wie weit die Fehde im Spätmittelalter als ein Rechtsinstitut gegolten hat.
Im Spätmittelalter war die Fehde größtenteils ein Privileg des Adels und der Städte, es sind jedoch vereinzelte Belege zu finden, welche Fehden dokumentieren, die von Bürgern ausgingen. Eine Fehde bedeutete zunächst einmal nichts anderes als eine Feindschaft einer verletzten Partei gegenüber einer anderen Partei, der Täterseite. Es handelte sich also um die rechtsmäßige Selbsthilfe einer Partei, welche in ihren Rechten verletzt wurde. Sie bildete ein Kernelement der mittelalterlichen Verfassung und kann keineswegs als Entartung oder Verfall bezeichnet werden. Den Schadenshandlungen, die einer Partei während der Fehde zugeführt wurden, konnten keine Wiedergutmachungsforderungen geltend gemacht werden.
Mit der Abgabe einer Fehdeerklärung eröffnete man einen Zustand der Feindschaft zwischen den beiden beteiligten Parteien. Es galt, dass es sich ohne Abgabe einer Fehdeerklärung an den Gegner um keine rechte Fehde handelte, das heißt: Eine rechte Fehde war an bestimmte Vorbedingungen geknüpft. Es handelte sich nur dann um eine rechte Fehde, wenn man dem Gegner eine Fehdeerklärung übermittelte, sie war demnach von der Absage oder Widersage abhängig. Es musste ein Mindestmaß an Verhandlung zwischen den beiden Parteien stattgefunden haben, um eine rechte Fehde führen zu dürfen. Die grundlegendste Bedingung, die an eine rechte Fehde geknüpft wurde, war das Vorhandensein eines rechtlichen Grundes. Fehlte dieser, handelte es sich um eine mutwillige Fehde.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung legt das Problem der Kriminalisierung ritterlicher Gewalt dar und skizziert die methodische Vorgehensweise zur Beantwortung der Frage nach den Gründen für die Verbreitung des Raubrittertums.
2. Der Begriff des „Raubritters“: Dieses Kapitel erörtert, dass der Begriff des Raubritters eine spätere Konstruktion ist und analysiert verschiedene forschungsgeschichtliche Positionen dazu.
3. Zur wirtschaftlichen Lage des Rittertums im Mittelalter: Es wird untersucht, inwieweit die wirtschaftliche Krise und sinkende Einnahmen des niederen Adels die Ausbreitung des Raubrittertums begünstigten.
4. Kriminalisierung und Bekämpfung ritterlicher Gewalt: Das Kapitel analysiert den Wandel der Fehde vom legitimen Rechtsinstitut zur kriminalisierten Handlung im Zuge städtischer Wertorientierungen.
5. Verfolgung der Raubritter: Hier werden die städtischen Maßnahmen gegen Raubritter beschrieben und der Einfluss des Adelsstandes auf strafrechtliche Verfahren kritisch hinterfragt.
6. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung bündelt die Ergebnisse zur Entstehung des Raubritter-Begriffs, der wirtschaftlichen Notwendigkeit und dem Wandel der Rechtsnormen als Beitrag zur modernen Staatlichkeit.
Schlüsselwörter
Raubrittertum, Mittelalter, Fehde, Kriminalisierung, städtische Werteorientierung, Rechtsinstitut, Fehdewesen, ökonomische Krise, Strafverfolgung, Adel, Bürgertum, Landfrieden, Gewalt, Selbsthilfe, Transformation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Einordnung des Phänomens "Raubrittertum" und untersucht, warum ritterliche Gewalt am Ende des Mittelalters zunehmend als kriminell betrachtet und staatlich bekämpft wurde.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die ökonomischen Bedingungen des niederen Adels, das mittelalterliche Fehderecht, der Wertewandel in den Städten und die Entwicklung der städtischen Strafjustiz.
Welches Ziel verfolgt der Autor mit dieser Forschungsarbeit?
Ziel ist es, den Anpassungsprozess des Adels an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen aufzuzeigen und die Rolle der Städte bei der Ausbildung moderner Rechtsvorstellungen und staatlicher Strukturen zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?
Die Arbeit nutzt eine quellenkritische Analyse und wertet die historische Fachliteratur aus, um den Zusammenhang zwischen ökonomischem Niedergang und der Kriminalisierung ritterlicher Praktiken zu belegen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil analysiert die wirtschaftliche Lage des Rittertums, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fehde und die spezifischen städtischen Maßnahmen zur Bekämpfung und Verfolgung ritterlicher Übergriffe.
Welche Schlüsselbegriffe definieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Raubrittertum, Fehde, Kriminalisierung und die sozioökonomische Transformation des spätmittelalterlichen Adels charakterisiert.
Inwiefern hat der Stand des Angeklagten die Strafverfolgung beeinflusst?
Der Autor zeigt auf, dass der Adelsstand zwar auf symbolischer Ebene (z.B. durch bevorzugte Haftbedingungen) Berücksichtigung finden konnte, bei schweren Delikten jedoch kein direkter Schutz vor städtischer Gerichtsbarkeit bestand.
Was war die Funktion der "Verfestung" im spätmittelalterlichen Strafrecht?
Die Verfestung war ein effektives Instrument der Städte, um Ritter, die sich nicht vor Gericht stellten, in den Status von Geächteten zu versetzen, was ihre straflose Verhaftung oder Tötung legitimierte.
- Quote paper
- Daniel Volker (Author), 2006, Zum Problem des 'Raubrittertums': Die Kriminalisierung ritterlicher Gewalt und die Durchsetzung einer bürgerlichen Werteorientierung , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69631