1. Islamkunde in NRW : Geschichte und aktueller Stand 1
1.1. Legitimierung 2
1.2. Einbindung der muslimischen Verbände 2
2. Positionen der politischen Parteien in Nordrhein-Westfalen 3
2.1. CDU 3
2.2. SPD 3
2.3. FDP 4
2.4. Bündnis90/DIE GRÜNEN 5
3. Fazit 6
Literatur 7
1. Islamkunde in NRW : Geschichte und aktueller Stand
Seit 1999 wird in Nordrhein-Westfalen „Islamkunde“ als eigenständiges Unterrichtsfach in deutscher Sprache im Rahmen eines (zeitlich nicht befristeten) Schulversuchs angeboten. Das Unterrichtsfach „Islamkunde“ ersetzt die „Islamische Unterweisung im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts“ (I.U.i.R.d.m.U., seit 1986) nicht. So erhalten muslimische Schüler in Nordrhein-Westfalen nach wie vor im Rahmen von zwei unterschiedlichen Konzepten Kenntnisse über den Islam.
An dem Schulversuch nehmen 120 Schulen mit ca. 5000 muslimischen Schüler teil. 12 muslimische Lehrkräfte unterrichten Islamkunde1. Die Lehrkräfte sind an deutschen Universitäten ausgebildete Islamwissenschaftler, die eine pädagogische Weiterbildung genossen haben. Die Unterrichtssprache ist Deutsch2, sodass die Teilnahme nicht durch Sprache und Herkunft begrenzt ist. Das Fach wird regulär benotet und ist versetzungsrelevant und in dieser Hinsicht also vergleichbar mit katholischer oder evangelischer Religionslehre. Ein fundamentaler Unterschied zwischen katholischer oder evangelischer Religionslehre einerseits und Islamkunde andererseits ist, dass die erstgenannten zum Glauben hinführen sollen, während Islamkunde eher informieren soll. Die Benennung des Unterrichtfaches Islamkunde weist bereits auf die Unterscheidung zwischen Religionsunterricht und Religionskunde.
Inhaltsverzeichnis
1. Islamkunde in NRW : Geschichte und aktueller Stand
1.1. Legitimierung
1.2. Einbindung der muslimischen Verbände
2. Positionen der politischen Parteien in Nordrhein-Westfalen
2.1. CDU
2.2. SPD
2.3. FDP
2.4. Bündnis90/DIE GRÜNEN
3. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Einführung und gesellschaftliche Einordnung des Schulfachs „Islamkunde“ in Nordrhein-Westfalen sowie die unterschiedlichen politischen Positionierungen der Landtagsfraktionen zu diesem Thema und dem langfristigen Ziel eines regulären islamischen Religionsunterrichts.
- Historische Entwicklung und aktueller Status von Islamkunde in NRW
- Die Rolle und Einbindung muslimischer Verbände in den Beratungsprozess
- Parteipolitische Strategien und Diskurs der CDU, SPD, FDP und Bündnis90/DIE GRÜNEN
- Herausforderungen bei der rechtlichen Anerkennung muslimischer Religionsgemeinschaften
- Integrations- und sicherheitspolitische Argumentationsmuster
Auszug aus dem Buch
1.2. Einbindung der muslimischen Verbände
Ein zentraler Konflikt beim Islamunterricht in deutschen Schulen ist die Frage, ob und wie die muslimischen Verbände eingebunden und beteiligt werden. Bisherige Versuche der Verbände (Islamrat und Zentralrat der Muslime) in Nordrhein-Westfalen gerichtlich durchzusetzen, dass sie als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, und so das Recht erhalten in Schulen islamischen Religionsunterricht zu erteilen, sind vorerst gescheitert.
Damit dieser Konflikt nicht dazu führt, dass die muslimischen Verbände zum Boykott des Unterrichtsfaches Islamkunde aufrufen, wurde 2004 ein Beirat einberufen. An dem Beirat sind der Islamrat, der Zentralrat der Muslime, die DITIB, der VIKZ, die Föderation der Aleviten, deutsche Wissenschaftler, Vertreter von Lehrer- und Elternverbänden beteiligt. Dadurch, dass der Beirat nur eine beratende Funktion hat, können die muslimischen Verbände jedoch nicht die Lerninhalte bestimmen. So kritisiert Ali Kizilkaya, der Vorsitzende des Islamrats: „Die Wissenschaftler sind nicht die Autoritäten der Religion. Das ist ja auch nicht im christlichen Religionsunterricht so, dass beliebige Wissenschaftler zu Rate gezogen werden und dann katholischer oder evangelischer Religionsunterricht erteilt wird.“ Kizilkaya und andere muslimische Verbandfunktionäre fordern ähnliche Unterrichtsgestaltungsmöglichkeiten wie die christlichen Kirchen sie bereits haben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Islamkunde in NRW : Geschichte und aktueller Stand: Dieses Kapitel erläutert die Einführung des Schulversuchs Islamkunde in Nordrhein-Westfalen, dessen pädagogische Ausrichtung und den Unterschied zu bisherigen Konzepten der Islamischen Unterweisung.
1.1. Legitimierung: Hier werden die Argumente des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dargelegt, die das Fach als integrativen Beitrag und informatives Gegengewicht zu islamistischen Strömungen rechtfertigen.
1.2. Einbindung der muslimischen Verbände: Das Kapitel thematisiert die Konflikte bezüglich der Beteiligung muslimischer Dachorganisationen und die Rolle des 2004 einberufenen Beirats.
2. Positionen der politischen Parteien in Nordrhein-Westfalen: Dieses Kapitel analysiert, wie die verschiedenen Landtagsfraktionen den Status quo bewerten und welche Anforderungen sie an einen zukünftigen islamischen Religionsunterricht stellen.
2.1. CDU: Es wird die Forderung der CDU nach einem „echten“ islamischen Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht und inhaltlicher Gestaltung durch die Muslime thematisiert.
2.2. SPD: Das Kapitel behandelt die Haltung der SPD, die den Mangel an verfassungsrechtlich anerkannten Ansprechpartnern auf muslimischer Seite als Haupthindernis für einen regulären Religionsunterricht sieht.
2.3. FDP: Die FDP-Position wird durch den Koalitionsvertrag und die Forderung nach einer demokratisch legitimierten, repräsentativen muslimischen Institution verdeutlicht.
2.4. Bündnis90/DIE GRÜNEN: Hier werden die Bemühungen der Grünen um einen geregelten Dialog mit muslimischen Vertretern sowie der Wunsch nach einem konsensualen Vorgehen der Parteien beschrieben.
3. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Parteien das Fach Islamkunde vor allem gegenüber der Mehrheitsbevölkerung legitimieren und die fehlende institutionelle Struktur auf muslimischer Seite als Begründung für Verzögerungen anführen.
Schlüsselwörter
Islamkunde, Nordrhein-Westfalen, Religionsunterricht, Integration, Islamismus, muslimische Verbände, Schulfach, Landtag, Bildungspolitik, Religionsgemeinschaft, Schulversuch, Islamische Unterweisung, Beirat, Bildungsauftrag, Parteipolitik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Unterrichtsfach Islamkunde in Nordrhein-Westfalen und beleuchtet die politischen Debatten sowie die verschiedenen Standpunkte der Landtagsfraktionen dazu.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die historische Etablierung des Fachs, die Einbindung muslimischer Verbände in schulische Gremien und die parteipolitische Diskussion über die Zukunft eines regulären islamischen Religionsunterrichts.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die Argumentationsmuster der politischen Parteien in NRW zu untersuchen und aufzuzeigen, wie diese die Einführung eines regulären islamischen Religionsunterrichts begründen oder verzögern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse von offiziellen Dokumenten, Koalitionsverträgen, Drucksachen des Landtags sowie Interviews mit Vertretern der verschiedenen Landtagsfraktionen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die Legitimierung des Fachs, der Konflikt um die Einbindung muslimischer Verbände sowie die spezifischen Positionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis90/DIE GRÜNEN detailliert ausgeführt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Islamkunde, Integration, Religionsunterricht, Nordrhein-Westfalen und bildungspolitische Institutionalisierung charakterisiert.
Wie bewerten die muslimischen Verbände die aktuelle Situation im Beirat?
Die Verbände kritisieren insbesondere die rein beratende Funktion des Beirats, die ihnen keine echte Mitbestimmung bei den Lerninhalten ermöglicht, im Gegensatz zum Status christlicher Kirchen.
Warum sehen die politischen Parteien derzeit keine Umsetzung für einen regulären Religionsunterricht?
Einigkeit herrscht bei den Parteien darüber, dass auf muslimischer Seite bisher keine ausreichend legitimierte oder einheitliche Vertretung als rechtlicher Ansprechpartner existiert, die den Anforderungen einer Religionsgemeinschaft gemäß Grundgesetz entspricht.
- Arbeit zitieren
- Ismail Küpeli (Autor:in), 2006, Islamkunde in NRW und die Positionen der politischen Parteien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70016