Regierungsstruktur, Parlament und Parteiensystem in Schweden


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2001

15 Pages, Note: 2,0


Extrait


Gliederung

1 Einleitung

2 Rahmenbedingungen des schwedischen Regierungssystems
2.1 Die Regierung
2.2 Das Parlament
2.3 Die Volksabstimmungen

3 Das schwedische Parteiensystem
3.1 Die politischen Parteien
3.2 Die politische Repräsentation der Abgeordneten

4 Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis:

1 Einleitung

Im Rahmen des Proseminars „Die politischen Systeme Nordeuropas“ soll sich diese Hausarbeit mit den Rahmenbedingungen des schwedischen Regierungssystems, speziell Aufbau und Funktion der Regierung und des Parlaments befassen. Des Weiteren soll sie das plebiszitäre Element der Volksabstimmung und die Besonderheit des schwedischen Rechtswesens, die durch das Existieren des Ombudsmannes zum Ausdruck kommt, darlegen. Weiterhin beschäftigt sie sich mit dem schwedischen Parteiensystem, genauer den politischen Parteien und der politischen Repräsentation der Abgeordneten. Ziel ist es einen Gesamtüberblick dieser komplexen Systeme zu geben und zu beurteilen.

Das Königreich Schweden mit seinen circa 8,8 Millionen Einwohnern ist eine parlamentarische Monarchie und trotz seiner ständigen Minderheitsregierungen besitzt es ein stabiles Regierungssystem. Diese für deutsche Verhältnisse sehr untypische Regierungsform hat sich in Schweden etabliert. Der Grund hierfür liegt zum Teil in der Konsequenz, mit denen die Abstimmungsregeln eines Misstrauensvotums durchgesetzt werden. So wird hierdurch die Regierungsstabilität gefördert, denn selbst relativ kleine Minderheitsregierungen können sich halten, da Stimmenthaltungen als Unterstützung der Amtsinhaber gelten.

2 Rahmenbedingungen des schwedischen Regierungssystems

2.1 Die Regierung

In Schweden stellt der Monarch bzw. die Monarchin das offizielle Staatsoberhaupt dar, da dies in der schwedischen Verfassung festgeschrieben ist. Seit 1979 gibt es eine Ergänzung im Thronfolgegesetz, was den männlichen und weiblichen Nachkommen die gleichen Anrechte auf die Thronfolge ermöglicht.[1] Die Verfassung legt weiterhin fest, dass das Staatsoberhaupt keine politische Macht ausübt, sondern lediglich zeremonielle und repräsentative Aufgaben übernimmt, wie zum Beispiel die Eröffnung eines neuen Reichstages oder den Vorsitz beim Zusammentreffen des Auslandsrates. Um seine Aufgaben zu erfüllen, ist er auf die Staatsminister angewiesen, die ihn in allen innen- und außenpolitischen Angelegenheiten informieren sollen. Da er nur zeremonielle Aufgaben vollzieht und als offizieller Repräsentant der Nation fungiert bleibt seine Stellung als Monarch wenig umstritten.[2]

Die Aufgabe der Regierungsbildung wird vom Reichstagspräsidenten (talman) den Parteivorsitzenden der größten Partei im Reichstag (Riksdag) zugewiesen. Nach Einführung der neuen Verfassung im Jahre 1975 berät sich der Reichstagspräsident zuerst mit allen Parteivorsitzenden, bevor er einen von ihnen ersucht eine Regierung zu bilden.[3] Gelingt es diesem nicht, eine Regierung zu bilden, entscheidet sich der Reichstagspräsident für einen anderen Parteivorsitzenden, der wahrscheinlich eine Regierung bilden kann. Kommt es dennoch zu einem Scheitern nach dem 4. Versuch, müssen Neuwahlen festgesetzt werden. Als nächstes wird der Ministerpräsident (Staatsminister) vom Reichstag gewählt, wobei es ausreichend ist, dass sich keine absolute Mehrheit gegen den Regierungschef ausspricht. Dieser ist allein für die Benennung der Minister verantwortlich (Kap. 4 § 2 RF).[4] „Verglichen mit anderen westeuropäischen Demokratien ist der schwedische Regierungsbildungsprozess kurz. Gleichzeitig mit dem Prozess einigt man sich in parallelen Verhandlungen über die Positionen des Parlamentspräsidenten und –vizepräsidenten und manchmal auch über die Sitze in den Riksdag-Ausschüssen.“[5]

Die politische Macht liegt bei der Regierung (regering) und der Partei oder den Parteien, welche die Regierung bilden. Gegenwärtig besteht die Regierung aus 22 Ministern, dabei handelt es sich um 11 Männer und 11 Frauen, was gleichzeitig eine Besonderheit darstellt, weil damit der weibliche Anteil bei genau 50 Prozent liegt. Dem Ministerpräsidenten (statsminister) stehen ein Stellvertreter und 13 Fachminister (departementschef) zur Seite. „Letztere sind die Minister für 1. Justiz, 2. Auswärtiges, 3. Verteidigung, 4. Gesundheit und Soziale Angelegenheiten, 5. Verkehr, 6. Finanzen, 7. Bildung und Wissenschaft, 8. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 9. Arbeit, 10. Kultur, 11. Wirtschaft, 12. Inneres und 13. Umwelt. Der gegenwärtigen Regierung gehören auch sieben Minister ohne Geschäftsbereich an.“[6]

Bei den Ministern handelt es sich in der Regel um Vertreter der regierenden Partei oder Parteien, bisweilen können auch unabhängige Experten in die Regierung aufgenommen werden. Die Mehrzahl der Minister sind auch Reichstagsmitglieder, die ihren Sitz im Reichstag beibehalten, wenn sie in die Regierung berufen werden. Wenn dies geschieht werden ihre parlamentarischen Pflichten von einem Stellvertreter übernommen. Dies bedeutet, dass er sein Stimmrecht im Reichstag aufgibt, doch darf er als Regierungsmitglied das Wort ergreifen (ruhendes Mandat).[7] Im Gegensatz zu vielen anderen westeuropäischen Staaten sind die Freiheiten der Minister in Schweden stark eingeschränkt. Dies liegt zum einen darin, dass es sich bei den Entscheidungen um Kollektiventscheidungen der Regierung handelt und zum anderen sind die dem Ministerium unterstehenden Verwaltungen relativ selbständig. Die Mitglieder der schwedischen Regierung erfüllen zwei Aufgaben. Einerseits bilden sie gemeinsam, unter parlamentarischer Kontrolle, das leitende politische Organ des Landes und andererseits leitet die Regierung die Verwaltung, die die von Parlament und Regierung gefassten Beschlüsse ausführen muss.[8]

Bei der schwedischen Regierung handelt es sich um eine Minderheitsregierung, die für nordeuropäische Demokratien allerdings nicht ungewöhnlich, sondern vielmehr eine etablierte Form darstellt und so waren Mehrheitsregierungen als auch Koalitionsregierungen eher Ausnahmen.[9] Meistens stellten die Sozialdemokraten, die sich abwechselnd von links und von rechts unterstützen ließen, die Regierung. Dies wird unter anderem durch die Verfahrenstechnik des schwedischen Regierungssystems begünstigt. Zum einen ist es die Wahl des Reichstags nach einem festen Vierjahres Rhythmus und zum anderen benötigt die Regierung nicht die Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten, sondern vielmehr müsste sich eine parlamentarische Mehrheit finden die sich gegen die amtierende Regierung ausspricht. So ist die Möglichkeit der Auflösung eines Parlamentes oder Neuwahlen auszurufen zwar gegeben, doch bleibt der Wahlrhythmus davon völlig unbetroffen.[10]

Nach der schwedischen Verfassung liegt das formelle Recht Regierungsbeschlüsse zu fassen bei der Regierung und nicht beim König, wie in anderen Monarchien. Somit liegt die Exekutive real bei der Regierung. Dieses Prinzip der kollektiven Verantwortung wird trotz großer Zahl von Routineangelegenheiten in der Praxis von einzelnen Ministern entschieden und nur formell von der Regierung beschlossen. Die förmlichen Regierungsbeschlüsse werden einmal in der Woche in einer Kabinettssitzung unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten gefasst. Alle wichtigen Entscheidungen die von der Regierung zu fällen sind, werden vorher von ihr gemeinsam beraten. Hinzu kommen die normalerweise stattfindenden Plenarsitzungen des Kabinetts ein- bis dreimal in der Woche, bei denen der Ministerpräsident den Vorsitz hat. Auch gibt es eine weniger formelle Art der Beschlussfassung der Regierung, die darin besteht, dass zwei oder drei Minister, in deren gemeinsame Zuständigkeit eine Angelegenheit fällt, diese allein oder im Beisein von mittleren oder höheren Beamten ihrer Ministerien diskutieren, um eine Einigung zu erzielen. Der wichtigste Grundsatz für die Arbeitsweise der Regierung ist, dass alle geplanten Regierungsvorlagen und alle wichtigen Äußerungen, die von den einzelnen Ministern im Auftrage der Regierung vor dem Reichstag gemacht werden sollen, vorher an alle Ministerien geschickt werden und eine schriftliche Stellungnahme dieser zu den jeweiligen Angelegenheiten erwartet wird.[11]

[...]


1 Vgl. Jahn, Detlef, Das politische System Schwedens, „in: Die politischen Systeme Westeuropas“,
Ismayr, Wolfgang, 2., aktualisierte Auflage, Opladen, 1999, S. 94; vgl. auch Bergman, Torbjörn,
Der schwedische Verfassungskompromiss von Torekov, „in: Parteien, Parlamente und Wahlen in
Skandinavien“, Pappi, Franz U./Schmitt, Hermann, Frankfurt/Main, 1994, S. 199 u. 225.

[2] Vgl. http://www.Schweden.org , vom 12.02.2001.

[3] Vgl. Bergman, Torbjörn, Schweden: Minderheitsregierungen als Regel und Mehrheitskoalitionen als
Ausnahme, „in: Koalitionsregierungen in Westeuropa. Bildung, Arbeitsweise und Beendigung“,
Müller, Wolfgang C./Strom, Kaare, Wien, 1997, S. 253.

[4] Vgl. Jahn, Detlef, Das politische System Schwedens, S. 97.

[5] Bergman, Torbjörn, Schweden, S. 255.

[6] Vgl. http://www.Schweden.org .

[7] Vgl. http://www.Schweden.org.

[8] Vgl. Petersson, Olof, Die politischen Systeme Nordeuropas. Eine Einführung, Baden-Baden, 1989,

S. 97.

[9] Vgl. Bergman, Torbjörn, Schweden, S. 242.

[10] Vgl. Detlef, Jahn, Das politische System Schwedens, S. 98 f.

[11] Vgl. http://www.Schweden.org.

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Regierungsstruktur, Parlament und Parteiensystem in Schweden
Université
Martin Luther University  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Die politischen Systeme Nordeuropas
Note
2,0
Auteur
Année
2001
Pages
15
N° de catalogue
V70190
ISBN (ebook)
9783638615051
ISBN (Livre)
9783640918195
Taille d'un fichier
433 KB
Langue
allemand
Mots clés
Regierungsstruktur, Parlament, Parteiensystem, Schweden, Systeme, Nordeuropas
Citation du texte
Diplom Politikwissenschaftlerin Nicole Haak (Auteur), 2001, Regierungsstruktur, Parlament und Parteiensystem in Schweden, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70190

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