In § 516 I heißt es „Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt“ 1 . Das Schenken, das der Gesetzgeber so nüchtern definiert, gehört zu den angenehmsten Seiten unseres Lebens, denn jeder von uns freut sich, wenn er ein Geschenk bekommt. Ebenso suchen wir in der Regel mit großer Sorgfalt nach etwas Passendem, wenn wir jemandem, der uns lieb und teuer ist, ein Geschenk machen wollen 2 . Zudem gibt es in unserer Gesellschaft unzählige Gelegenheiten, zu denen geschenkt wird - man denke nur einmal an Weihnachten, Geburtstag, Valentinstag oder Muttertag, um nur einige von ihnen zu nennen. Der moderne Geschenkaustausch, wie er in unserer Zeit praktiziert wird, weist nach Meinung von Gerhard Schmied „die zunehmend schärfere Trennung der öffentlichen und der privaten Sphäre“ 3 auf. Während in der öffentlichen Sphäre der Austausch von Gütern durch Kauf erfolgt, bedient man sich in der privaten Sphäre der Geschenke. Mit ihrer Hilfe sollen Bindungen in der Familie und im Freundeskreis freiwillig betont und verstärkt werden. Und doch, in dem eben Gesagten offenbart sich ein Widerspruch, der gerade in dieser Weise in unserer Gesellschaft akzeptiert wird. Während das Gesetz die Schenkung als einseitigen Akt betont, bei dem der Gebende dem Nehmenden freiwillig und kostenlos etwas zukommen lässt, wissen wir aus unserer eigenen Erfahrung, dass wir dieses Geschenk nicht annehmen können, ohne uns verpflichtet zu fühlen, das Geschenk zu erwidern. Es zeigt sich in diesem Kontext, dass die Freiwilligkeit des Schenken, obwohl das Gegengeschenk juristisch nicht eingefordert werden kann, sehr relativ ist. Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass es oft nur das erste Geschenk ist, das freiwillig gegeben wird; man selbst bestimmt frei, ohne Zwang, den Anlass, den Zeitpunkt und das Ambiente der Geschenkübergabe. [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. System der “totalen Leistungen” versus Potlach
2.1. Etzels Werbung um Krimhild u. Giselhers Werbung um Rüdigers Tochter
2.2. Siegfrieds Werbung um Krimhild
2.3. Gunthers Werbung um Brünhild
2.4. Hoffeste
3. Das „hau“ einer Sache
3.1. Balmung, Siegfrieds Schwert
3.2. Rüdigers Geschenke
3.3. Das Hochzeitsfest am Wormser Hof
4. Pflicht zu geben und zu nehmen
4.1. Hoffeste
4.2. Botenempfang
5. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Nibelungenlied auf Basis der soziologischen Theorien von Marcel Mauss, insbesondere die Prinzipien des Geschenkaustausches, der „totalen Leistungen“ und des Potlachs, um die Auswirkungen von Gaben und Gegengaben auf die zwischenmenschlichen und politischen Beziehungen in der mittelalterlichen Welt zu ergründen.
- Analyse der Schenkungsethik im Nibelungenlied
- Anwendung des Systems der „totalen Leistungen“ auf Brautwerbungen
- Untersuchung von Potlach-Elementen wie Rivalität und Kampf
- Die geistige Macht („hau“) von Gegenständen
- Die Pflicht zu geben, zu nehmen und zu erwidern
Auszug aus dem Buch
3.1. Balmung, Siegfrieds Schwert
Hält man sich Mauss` Definition eines taonga vor Augen, scheint Siegfrieds Schwert, genau dieser Art von Gegenständen anzugehören, die über ein eigenes hau verfügen. Ein erster Beweis kann darin gesehen werden, dass es einen Namen – Balmung – trägt25. Siegfried bekommt es von Schilbung und Nibelung als Lohn dafür, dass er ihnen helfen wollte, ihres Vaters Erbe, den Nibelungenschatz, unter sich aufzuteilen (93,1).26 Siegfried hat das Schwert also auf rechtmäßigem Weg erworben. Für ihn ist sein Besitz weder gefährlich noch tödlich. Das zeigt sich auch darin, dass Siegfried nicht durch Balmung, sondern durch einen „gêr“ (981,2) den Tod findet.
Im Gegensatz zu ihm ist Hagen, der nachfolgende Besitzer Balmungs (1783,4), nicht sein rechtmäßiger Besitzer. Er hat es sich, nachdem er Siegfried aus dem Hinterhalt ermordet hat, unrechtmäßig angeeignet. Folgt man nun Mauss` Argumentation, ergibt sich Hagens Strafe wie von selbst. Sie muss dem Diebstahl folgen, da Balmung von der geistigen Macht Siegfrieds, seinem hau beseelt ist. Und „[d]ieses hau ist es, das den Bestohlenen rächt, das den Dieb verzaubert, ihn zu Tode bringt oder zur Rückgabe zwingt“27. Und so ist es nur natürlich, dass Hagen am Ende des Nibelungenlieds durch genau dieses Schwert, das er Siegfried gestohlen hat, den Tod findet, indem „daz houpt si [Krimhild] im ab sluoc“ (2373,3).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die anthropologische Bedeutung des Schenkens ein und stellt die Relevanz der Theorien von Marcel Mauss für die Analyse des Nibelungenlieds heraus.
2. System der “totalen Leistungen” versus Potlach: Das Kapitel vergleicht die im Nibelungenlied dargestellten Brautwerbungen und Hoffeste mit den von Mauss definierten Systemen der „totalen Leistungen“ und des Potlachs.
3. Das „hau“ einer Sache: Hier wird untersucht, ob Gegenstände wie Siegfrieds Schwert Balmung oder Rüdigers Geschenke eine beseelte Kraft besitzen, die den Empfänger zur Gegengabe verpflichtet.
4. Pflicht zu geben und zu nehmen: Dieses Kapitel analysiert anhand von Hoffesten und Botenempfängen die sozialen und rechtlichen Verpflichtungen, die mit dem Austausch von Geschenken und der Gastfreundschaft verbunden sind.
5. Resümee: Das Resümee fasst zusammen, dass das Nibelungenlied als ein System schuldhafter Verstrickungen gelesen werden kann, in dem das Nichterfüllen der Pflicht zur Gegengabe zwangsläufig zum Untergang führt.
Schlüsselwörter
Nibelungenlied, Marcel Mauss, Schenkung, Gegengabe, Potlach, totale Leistungen, hau, Gastfreundschaft, Brautwerbung, Balmung, Rüdiger, Hagen, Siegfried, Sozialer Austausch, Mittelalterliche Literatur.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Nibelungenlied unter Anwendung der soziologischen Theorien von Marcel Mauss zum Geschenkaustausch, um die Dynamik von Geben und Nehmen in der mittelalterlichen Welt zu verstehen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das System der „totalen Leistungen“, der Potlach-Begriff, die Pflicht zur Gegengabe sowie die geistige Macht von Objekten („hau“).
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, dass Mauss’ Annahmen über archaische Geschenkrituale zur Analyse der gesellschaftlichen Strukturen und Schicksalsverflechtungen im Nibelungenlied herangezogen werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine literaturwissenschaftliche Analyse, die spezifische Textstellen des Nibelungenlieds mit anthropologischen und soziologischen Konzepten des Gabentauschs korreliert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden Brautwerbungen, Hoffeste und Botenempfänge detailliert analysiert und auf ihre Übereinstimmung mit Mauss’ Kriterien von Rivalität, Kampf und Gegenseitigkeit geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie Nibelungenlied, Schenkungsethik, Gegengabe, Potlach und soziale Verpflichtung charakterisiert.
Warum spielt das Schwert Balmung eine zentrale Rolle für die Argumentation?
Balmung dient als Beispiel für ein Objekt mit einem „hau“ (einer geistigen Macht), dessen unrechtmäßige Aneignung durch Hagen direkt zu dessen Bestrafung und Tod führt.
Inwiefern beeinflusst das „hau“ der Sache das Schicksal der Nibelungen?
Die Autorin argumentiert, dass das Nibelungenlied durch die schuldhaften Verstrickungen der Akteure, die das „hau“ der geschenkten Sache nicht zufriedenstellen können, unausweichlich auf den Untergang zusteuert.
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- M.A. Mirjana Sarac-Petric (Author), 2001, Auf der Spur von Marcel Mauss´ "Die Gabe", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70249