Die Grundwasserbewirtschaftung im Hessischen Ried. Eine Analyse nach Ostroms Designprinzipien


Trabajo, 2020

26 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Grundwasser als Allgemeingut
1.2 Kriterien für eine vernünftige Bewirtschaftung
1.3 Methodisches Vorgehen

2 Der Wasserbewirtschaftungsplan Hessen 2015-2021
2.1 Herausforderung in der Grundwasserbewirtschaftung Hessisches Ried
2.2 Polyzentrische Governance und interkommunale Kooperation

3 Wasserverband Hessisches Ried als Organisationsform
3.1 Das Hessische Ried in kommunaler Eigentümerschaft
3.2 Regionaler Wasserbedarfsnachweis
3.3 Maßnahmen und Lösungsansätze

4 Das Hessische Ried im Lichte von Ostroms Designprinzipien

Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

1 Einleitung

1.1 Grundwasser als Allgemeingut

Wasser ist Grundlage allen Lebens und Lebensmittel Nummer eins.

Im Juni 2010 wurde das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt. Trotzdem scheuen sich Staaten vor hohen finanziellen Verpflichtungen. Als Folge wird das völkerrechtlich verankerte Recht auf Wasser in den meisten Staaten nicht umgesetzt. Täglich berichten Medien von der drohenden Zerstörung und Übernutzung der begrenzt verfügbaren Trinkwasserreserven. Lediglich 0,03% des planetaren Wasservorkommens stehen als Süßwasser aus förderbaren Grund- und Flussgewässern in der Bewirtschaftung zur Verfügung. Weder Staaten noch Märkte sind stets ein Garant für nachhaltige und produktive Nutzung von Grundwasser. Elinor Ostrom ist es 1990 in der „Verfassung der Allmende1: Jenseits von Markt und Staat“ (Governing the Commons: The Evolution of Institutions for Collective Action) gelungen, wofür sie als erste Frau im Jahr 2009 mit dem Wirtschaftsnobelpreis ausgezeichnet wurde, anhand empirischer Fallstudien, Anreizstrukturen zu identifizieren, die erfüllt sein müssen damit gemeinschaftliches Eigentum von Nutzer*innen optimal selbstverwaltet werden kann. In der Analyse unterschiedlicher Bewässerungssysteme, zeigt Ostrom erfolgreiche und gescheiterte Beispiele für die nachhaltige Bewirtschaftung von lokalen Allmenderessourcen (ARs) auf. Unter selbstverwalteten ARs versteht man unabhängige und eigenverantwortlich handelnde Akteure, denen eine bestimmte Aufgabe übertragen wird. Die Selbstverwaltung von Gebietskörperschaften – Gemeinden und Landkreise - ist demnach ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Ostrom beschreibt den Ansatz der Selbstverwaltung, welcher in nichtstaatlichen und dezentralen Institutionen oftmals effizienter sei als staatliche oder privatwirtschaftliche Verwaltung. ARs bilden gemeinsam mit öffentlichen Gütern sogenannte Kollektivgüter, die sich durch ihre Nicht-Ausschließbarkeit auszeichnen. (Engelkamp et al. 2017)

Dieser Arbeit liegt die Hypothese zugrunde, dass Allgemeingüter nachhaltig genutzt werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Am Fallbeispiel „Hessisches Ried“2 als polyzentrisches sozial-ökologisches System und Grundwasserspeicher der Metropolregion Rhein-Main in der hessischen Oberrheinebene, soll institutionenanalytisch untersucht werden, inwieweit Ostroms Designprinzipien angewendet können und tatsächlich erfüllt werden, welche lokalen Akteure dabei eine zentrale Rolle spielen und ferner, welche polit-ökonomischen Verwaltungsstrukturen in der Grundwasserbewirtschaftung Südhessens zu verzeichnen sind. Weitere zentrale Aspekte sind die Effizienz-Analyse im Hinblick auf schwächere Akteure und der Kooperationsgrad innerhalb polyzentrischer Verflechtungen. Demzufolge wird ein Bezug zu Modul 1 „Risiko, Nachhaltige Entwicklung und Governance“ im Master-Studiengang Risikobewertungs- und Nachhaltigkeitsmanagement (RASUM) hergestellt, wobei vor allem letzterer, der Governance-Aspekt (Steuerungs- und Regelsysteme), eingehender beleuchtet werden soll. Das Umsteuern in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung verlangt die proaktive Mitwirkung von Unternehmen, landes- und kommunalpolitischen Wasseraufsichtsbehörden, Wasserverbänden, und Bürger*innen einzelner Haushalte. Insbesondere hinsichtlich der milieubedingten Unsicherheit in Bezug auf die relativ niedrige jährliche Niederschlagsrate und den daraus resultierenden Dürreperioden in Form von ausgetrockneten Böden, dem Absinken des Grundwasserpegels, dem Ausrufen der Alarmstufe A aufgrund Waldbrandgefahr, abgestorbenen Bäumen und dem Borkenkäferplage, ist es äußerst relevant mit dem kostbaren Gut Wasser ressourcenschonend und vernünftig umzugehen.

1.2 Kriterien für eine vernünftige Bewirtschaftung

Auf die Umweltproblematik der Allmende hat vor Garret Hardin in „Tragik der Allmende“ (1968) bereits Aristoteles hingewiesen:

„Dem Gut, das der größten Zahl gemeinsam ist, wird die geringste Fürsorge zuteil.“- Politika, Buch II, Kap. 3.

Im Kern sind Commons eine Lebensform, in der es darum geht in geringerem Maße strukturelle Abhängigkeiten von Markt und Staat zu schaffen. (Helfrich 2019) Entgegen der Annahme, dass die Problematik der Ausbeutung, der fehlenden oder ineffizienten aktiven Überwachung geschuldeten Übernutzung, nur durch staatliche Maßnahmen und Privatbesitz gelöst werden kann, zeigt die Allgemeingutforschung Ostroms Handlungsperspektiven und Möglichkeiten auf, die auf Kooperation, Informationsaustausch, gemeinsam ausgehandelten Kontroll- und Sanktionsmechanismen und vor allem auf dem Vertrauensaufbau unterschiedlicher Akteure basieren. Folgerichtig sind Allmenden keinesfalls ein Relikt der Vergangenheit. Im Gegenteil: Primitive Bewässerungssysteme sind sogar imstande mehr zu leisten als moderne, die bis ins Detail geplant und von professionellen Ingenieurbüros gebaut werden. (Helfrich 2012:29) Die zentrale Frage bezüglich der Voraussetzungen der Selbstorganisation- und Selbstverwaltung heterogener Akteure im Hessischen Ried lautet:

„Welche Variablenkombinationen bestärken die einzelnen Akteure darin, über längere Zeit, selbstorganisierte Versuche fortzusetzen?“ (Ostrom 1990: 37)

Die Variablenkombinationen beziehen sich auf den spezifisch-situativen Kontext, externe Faktoren und sonstige Sachverhalte. Angewendet auf das Fallbeispiel „Hessisches Ried“ ergeben sich mithin folgende Maßnahmen:

- niedrige jährliche Niederschlagsrate und die daraus resultierenden Infiltrationsverfahren3 zur Anhebung des Grundwasserstandes (Behle 2019),
- Rahmenbedingungen durch den Hessischen Landtag,
- Sanierung der Wälder im Gebiet des Hessischen Rieds und
- Schutzmaßnahmen für anliegende Siedlungen bzw. die Landwirtschaft.

Es geht in Ostroms Designprinzipien langlebiger AR-Institutionen, hinsichtlich der Selbstverwaltung, um Kriterien eines Bezugssystems, die am Fallbeispiel des Grundwasserbewirtschaftungssystems Hessisches Ried, als kommunal organisierte Allmende, untersucht werden sollen. Als Bedingungen und Elemente für ein stabiles AR-System, ist es Ostrom gelungen acht hypothetische bzw. hinreichende Designprinzipien zu betrachten. (Ostrom 1999:117-118) Den Prinzipien inhärent sind Aspekte „der Ausgestaltung, des Aufbaus, der Formung, der Prägung und der Konstruktion“, die das Ziel verfolgen ein AR-System optimalerweise nachhaltig zum Funktionieren zu bringen, vernünftig zu verwalten und fortlaufend zu erhalten.

Tabelle 1: Bauprinzipien langlebiger AR-Institutionen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

So sollen Aussagen über die Qualität von Organisationen getroffen werden. Schließlich kann geprüft werden, ob es sich um ein robustes oder fragiles organisationales Geflecht handelt (Ostrom 1990:236) und wie mit externen Faktoren (Unsicherheiten) durch entsprechende kurz-, mittel und langfristige Maßnahmen - bzw. angemessenem Gegensteuern - umgegangen werden kann. Ostrom hat in der Analyse verschiedener Fallstudien herausfinden können, was erfolgreiche und robuste AR-Szenarien gemeinsam haben. Daraus lassen sich, je nach Anwendung, differenzierte und wesentliche Designprinzipen ableiten, wenn selbstorganisierte Commons scheitern und gewisse Voraussetzungen, wie unter anderem transparent-faire Konfliktlösungsmechanismen 4, anerkanntes Organisationsrecht oder Arenen für kollektive Entscheidungen, nicht erfüllt werden. Schließlich impliziert die Analyse komplexer Variablenkonfigurationen, dass Individuen den Versuch angehen, Regeln zur Verbesserung ihrer individuellen und gemeinsamen Ergebnisse zu entwickeln (ebd.:276). Die Potenziale durch effektive und transparente Blockchain- Technologien [Cyber-Physical Commons] in Bezug auf die Governance5 von ARs werden in dieser Hausarbeit nur sekundär diskutiert und weiter unten perspektivisch im Fazit erwähnt.

1.3 Methodisches Vorgehen

Jede AR lässt sich als Nische in einem empirischen Terrain auffassen. (Ostrom 1990:277) Somit gib es auch nicht die eine ideale Lösung, die auf alle Grundwasserbewirtschaftungssysteme anzuwenden ist. Das gilt auch für die institutionenanalytische Untersuchung des Arrangements im Hessischen Ried. Im engeren Sinne geht es in der institutionellen Analyse um Beziehungs- und Verwaltungsstrukturen, Normen für Kooperation und Daten- bzw. Informationsaustausch. Diese Analyse knüpft an den Forschungsstand zu Theorien öffentlicher Güter an. Im übertragenen Sinne wird das Problem der Übernutzung frei verfügbarer, jedoch begrenzter ARs erörtert. Elinor Ostrom hat die Debatte um Gemeingüter nicht nur wiederbelebt, sondern auch aufgezeigt, wie Commons erhalten bzw. wieder neugeschaffen werden können. Gerade in den Ländern der südlichen Hemisphäre, in denen staatliche Daseinsvorsorge kaum existiert, ist der Zugang zu Commons oftmals eine Frage des Überlebens. (Böll 2015)

Im Fallbeispiel „Hessisches Ried“ sollen Ostroms Designprinzipien auf die Wasserversorgung in Hessen, als Bundesland in einem föderalen Industriestaat, angewendet werden. Im Kern geht es um die Betrachtung zentraler Akteure und das Verhältnis von Kosten und Nutzen. Im Rahmen dessen wird jedoch nicht untersucht, ob die Verteilung der Kosten unter den Nutzer*innen proportional zur Verteilung des Nutzens ist. Insbesondere für letzteren Aspekt bestehen jedoch diverse Möglichkeiten radikaler demokratischer Teilhabe, z.B. in Form von gewichteten Nutzwert-Analysen oder Quadratic Voting (CV). Im Falle des CVs, erhalten Bürger*innen jährlich ein Quantum an Stimmrechten, die dann bei anstehenden Abstimmungen eingesetzt oder für spätere Abstimmungen eingespart werden können. So können Einzelpersonen den Grad ihrer Präferenz bestimmen. Was hat das mit ARs zu tun? Es geht um Mitbestimmung aller Nutzer*innen (Aneigner mit Rechtsanspruch) einer Allmende und um die Teilhabe auch weniger privilegierter Akteur*innen, wie etwa privater Kleinhaushalte, die sich im Verhältnis zu Unternehmen in der Schwerindustrie- und Chemie, verhältnismäßig „weniger Kubikmeter“ Frischwasser aneignen und, im verursachergerechten Sinne, weniger von der AR beanspruchen. Folglich geht es im AR-System um den Fluss von Ressourceneinheiten (Vorratsvariabl e). Unter günstigen Bedingungen ist ein stabiles AR-System in der Lage, ein maximales Quantum einer Flussvariable zu erzeugen, ohne dass dabei die Grundwasserbestände oder das AR-System als solches beeinträchtigt werden. (Ostrom 1990:38) Methodisch wird die interkommunale Verflechtung und das Steuerungssystem im Grundwasserbewirtschaftungssystem „Hessisches Ried“ untersucht. Die interkommunale Zusammenarbeit im fachlich federführenden Wasserverband Hessisches Ried (WHR) ermöglicht eine gemeinsame Nutzung der Infrastruktur und den Zugang zum regionalen Grundwasser. Der WHR setzt sich den Ausgleich des lokalen Wasserbedarfs zum Ziel. Besondere Verantwortung kommt diesbezüglich der privatwirtschaftlichen Wasserbeschaffungsgesellschaft Hessenwasser GmbH & Co. KG zu. Im Jahr 2005 hat die WHR-Verbandsversammlung die gesamte Geschäftsführung an Hessenwasser übertragen. Mit der Bündelung der technisch-organisatorischen Kompetenz in der integrierten Grundwasserbewirtschaftung wird der Wasserbeschaffungsgesellschaft eine gesonderte Verantwortung im polyzentrischen System zugeschrieben. Der Zuständigkeitsbereich liegt, unter anderem, in der Grundwasseranreicherung und der Bereitstellung von landwirtschaftlichem Beregnungswasser im oberrheinischen Hessischen Ried.

2 Der Wasserbewirtschaftungsplan Hessen 2015-2021

Grundwasser ist in Hessen die wichtigste Quelle der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Im Zeitraum von 1991 und 1993 sind extrem niedrige Grundwasserstände aufgetreten, die zu Setzungen und Gebäudeschäden geführt haben. Im Jahr 1992 ist sogar der Wassernotstand für Südhessen ausgerufen worden. Daraufhin wurde 1999 schrittweise der „Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried“ (GWBWPL) erarbeitet, der die Stadt Darmstadt und Teile der Landkreise Groß-Gerau, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg und Offenbach umfasst. Die Wasserversorgung ist gemäß Hessischem Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde (§ 30 Abs. 1 HWG). Demnach haben die Gemeinden in ihrem Gebiet die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen. Gemeinden können diese Aufgaben entweder selbst durchführen, Wasserverbände bilden oder auf Dritte6 übertragen. Jedoch darf die Übertragung unter anderem nur dann erfolgen, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. (§ 30 Abs. 3 S. 3 HWG) Aktuell befinden sich nur 21 von insgesamt 441 Bächen und Flüssen in einem guten Zustand. (EPN Hessen 2018:63)

Die Hessische Nachhaltigkeitsstrategie misst die Erfüllung von SDG 6 – Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten - an der Nitratbelastung und den Nähr- und Schadstoffen im Grundwasser. Es bestehen Richtgrundwasserstände für 46 ausgewählte Referenzmessstellen. Aus diesen interpoliert man den Richtgrundwasserstand für das gesamte Gebiet. Weil die Grundwasserstände klimatisch bedingt schwanken, ist zusätzlich ein unterer Grenzgrundwasserstand definiert. Dabei soll der Anteil an den Referenzmessstellen mit Nitratgehalten über 50 mg/l bis zum Jahr 2030 auf null Prozent reduziert werden. Hohe Nitratwerte hängen allerdings in der Regel mit intensiver Viehwirtschaft zusammen, die es in Hessen kaum gibt. Deshalb werden weitere Maßnahmen empfohlen, wie die im Kontext der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geforderte Wiedereinführung einer Grundwasserabgabe für die Renaturierung grundwasserabhängiger Lebensräume. (BUND 2020:3) Mit der WRRL soll ein guter mengenmäßig chemischer Zustand des Grundwassers hergestellt und der gute ökologische Zustand der Oberflächengewässer erhalten werden. Durch die WRRL werden insbesondere neue Impulse für einen stärker ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz für das Jahr 2030 erwartet, u.a. die:

- Vermeidung einer weiteren Verschlechterung, Schutz und Verbesserung des Zustands aquatischer Ökosysteme (inklusive abhängiger Landökosysteme und Feuchtgebiete bezüglich deren Wasserhaushalt),
- Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen und
- spezifische Maßnahmen zur Verringerung von Ableitungen, Emissionen und Freisetzungen von prioritär gefährlichen Stoffen (Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit nach Schwellwerten, Art.5 und 8 WRRL).

Um diese Ziele zu erreichen, sind von den Behörden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellet worden. Der GWBWPL „Hessisches Ried“ ist europaweit der erste Bewirtschaftungsplan für Grundwasserressourcen. Er ist quasi eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift bzw. ein staatlicher Rahmenplan im Sinne der EU-WRRL. Im Sinne des § 36 Abs. 1 WHG, müssen sich Wasserbehörden entsprechend der Ziele des GWBWPL verhalten. Abweichungen sind fachlich zu begründen oder müssen sich an den Zielen des Bewirtschaftungsplans orientieren. Im Vordergrund stehen die langfristige Sicherstellung der regionalen Trinkwasserversorgung der Metropolregion Rhein-Main mit etwa 3,6 Millionen Einwohnern, der Erhalt grundwasserabhängiger Biotope, das Regenerieren von geschädigten Forstbereichen, die Vermeidung von ökonomischen Schäden an der Infrastruktur durch Grundwasserabsenkung und, unter Berücksichtigung von niederschlagsarmen Jahren mit angemessenem Gegensteuern7, die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Beregnung. Als dritter zentraler Akteur und Umsetzer der Rahmenbedingungen sind in Hessen die nach § 54 des HWG geregelten Wasserbehörden verantwortlich. Oberste Wasserbehörde ist das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die obere Wasserbehörde bilden die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt. Untere Wasserbehörden sind bei den Landkreisen (Wasserwirtschaftsämter) und kreisfreien Städten angesiedelt.

2.1 Herausforderung in der Grundwasserbewirtschaftung Hessisches Ried

Das Hessische Ried in der Tiefebene zwischen Odenwald und Oberrhein mit einer Fläche von 1238 , einer Bevölkerungsdichte von 636 Einwohner und den geographisch-naturräumlichen Einheiten8 222 und 225 (Quartär des Oberrheingrabens), ist gekennzeichnet von schwankenden Perioden der Trockenheit und Vernässung. (Hessisches Umweltministerium 2005:4) Es herrscht, mitunter aufgrund der hohen Besiedlungsdichte, ein Interessenkonflikt in der konkurrierenden Landnutzung zwischen den Anrainer-Industrien, anliegenden Siedlungen, Naherholungsgebieten, landwirtschaftlicher Nutzung und Waldgebieten. (IWAR, TU Darmstadt 2020) Ferner geht es um folgende weitere Schutzgebiete, als Fragmente eines ökologisch wichtigen Verbundsystems im Hessischen Ried: Auenwälder (Silberweiden, Eichen-Ulmen, Erlen-Eschen), Grossseggenriede (Ufer-, Blasen-, Rispensegge), Feuchtwiesen (Knotenbinsen-, Silau-, Brenndoldenwiese), Bruch- und Sumpfwälder, Altwässer, periodisch trockenfallende Standorte (Zwergbinsen) und Salzwiesen (Salzbinsen). Somit ist es aus Umweltschutz-Gründen und den damit zusammenhängenden Unsicherheits-Aspekten für alle Akteure eine komplexe wasserwirtschaftliche Herausforderung einen Interessensausgleich zu erzielen, dabei das ökologische Verbundsystem zu erhalten und Biodiversität zu fördern. Zum Schutz vor Überflutungen sind am Rhein schon im 19. Jahrhundert Hochwasserschutzdeiche installiert worden. Als Antwort auf den „Generalkulturplan für das Hessische Ried“ von 1929, erfolgt bis 1940 die Trockenlegung feuchter Wiesen und Äcker. Auf dieser Grundlage war es möglich eine intensivere Landwirtschaft in diesem Naturraum zu betreiben. Die zunehmende und doppelte Grundwasserförderung seit Mitte der 1960er-Jahre9 durch Menschen, hat neben einer Trockenperiode in den 1970er-Jahren zu einem Absinken des Grundwasserspiegels um mehrere Meter geführt. Aus der wasserwirtschaftlichen Problematik heraus und den Setzungsrissen an Gebäuden und Straßen, dem Trockenfallen von Brunnen sowie Vegetationsschäden, wird im Jahr 1979 die Gründung eines Wasserverbandes, als Körperschaft des öffentlichen Rechts (WHR), beschlossen. Infolge dessen erfolgt seitdem die Renaturierung der Gewässer im Hessischen Ried. In Hinblick auf den Wasserbewirtschaftungsplan, der zwischen den Jahren 2015 und 2021 in Form von bestimmten Maßnahmen in den hessischen Kommunen umgesetzt werden soll und der WRLL der Europäischen Union (EU) von 2000, lässt sich aktuell für die Landkreise und Gemeinden um das Hessische Ried, sowie in Reflexion seiner Historie, folgende Problemlage darstellen. In der unmittelbaren Nähe des Rheins werden die Grundwasserstände vom Rheinwasserstand beeinflusst. Im Februar 2020 sind in Hessen insgesamt ansteigende Grundwasserstände, auf leicht überdurchschnittlichen Höhen, zu verzeichnen. Ferner sind weitere Referenzmessstellen mit Datenfernübertragung10 (Annex 1: Referenzmessstelle Nauheim) für Wasserstand und Temperatur ausgestattet worden. Folgende Details sind gegenwärtig im Hessischen Ried zu beobachten:

„Die Grundwasserstände lagen hier Ende Februar auf einem leicht überdurchschnittlichen Niveau. […] An der Messstelle Gernsheim lag der Wasserstand (Monatsmittel) im Februar 78 cm oberhalb des Niveaus des Vorjahres. Vereinzelt wurden im nördlichen Ried jedoch auch sehr niedrige Grundwasserstände registriert, so unter anderem an der Messstelle in Bauschheim. […] Aufgrund der jahreszeitlich bedingt niedrigen Verdunstungsraten, kann schließlich ein Großteil der Niederschläge in die Böden versickern und gelangt schließlich in das Grundwasser.“ (Hessisches Umweltlandesamt 2020)

2.2 Polyzentrische Governance und interkommunale Kooperation

Im Rahmen des Wasserbewirtschaftungsplans Hessen 2015-2021 hat das hessische Umweltministerium kommunale Leitfäden ausgearbeitet. Für den Gewässerschutz in Hessen und Europa wird darüber hinaus eine Unterstützung der Kommunen durch Gewässerberatungsprojekte angeboten.

Ostroms Designprinzipien zeigen Wege und Möglichkeiten für die Mobilisierung von Netzwerken und der lokalen Selbstorganisation in interkommunaler Zusammenarbeit auf. Wenn eine AR eng mit einem großen AR-System verbunden ist, dann sind Governance-Strukturen auf mehreren Ebenen miteinander verschachtelt (Polyzentrische Governance). Durch regionale, kommunale und lokale Kooperation (formale Arenen kollektiver und operativer Entscheidungen) kann die Landnutzung und das Management natürlichen Ressourcen verbessert werden. (Ostrom 1990:70) Mannigfaltige Gründe spielen dabei eine Rolle. Mit dem Einholen von Fachwissen durch das Input einer Vielzahl von Einzelpersonen und Akteuren, die im Hessischen Ried leben, den situativen Kontext und die lokale Wirtschaft genau kennen, können selbstverwaltete Netzwerke erreichen, dass natürlich begrenzte Ressourcen optimal ausgebeutet werden. (Cortner/Moote 2009) Jenseits von Staat und Markt heißt nicht, dass diese Entitäten an Bedeutung verlieren, sondern dass in der interkommunalen Kooperation die betroffenen Akteure kreative Lösungen auf den Weg bringen und Interessen ausgleichende Entscheidungen treffen. Hinsichtlich der Selbstverwaltung sind dann gegebenenfalls nicht Regierungen am besten informiert, sondern Aneigner, die auf dem Land in einem bestimmten Gebiet leben. (Lejano/Ingram 2013:63)

Der institutionelle Analyserahmen und die Entwicklungsforschung Ostroms (Institutional Analysis and Development frameworkIAD) basieren auf dem Fundament von festgelegten Vereinbarungen, in denen Grenzen, Entscheidungsfindungsprozesse und weitere Regeln festgelegt sind. (Ostrom 2005: 15)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Ostroms Rahmenwerk der Institutionenanalyse (Ostrom 2005:6)

Das IAD -Rahmenwerk soll Wissenschaftler*innen aller Disziplinen helfen AR-Organisationen zu untersuchen und eignet sich besonders für Analysen verschiedener Arten von Commons und AR-Systemen. Es hat Feldforscher*innen unter anderem dabei geholfen zu erkennen, dass es bei der Untersuchung eines AR-Systems mehr zu berücksichtigen gibt als nur die AR als solche. Um zu verstehen, warum es Wälder gibt, die abgeholzt werden, und andere wiederum, die gedeihen, müssen Forscher*innen nicht nur den Zustand des Bodens berücksichtigen, sondern auch die Biodiversität der Flora und die Baumwachstumsdichte. Ebenso relevant ist ein Verständnis zu Benutzergemeinschaften, Anliegen der Mehrfachnutzung, Managementsystemen, Eigentumsrechten und den unterschiedlichen Ebenen der angewandten Regelmechanismen. (Ostrom 2005: 4) Letztlich eignet sich der Institutional Analysis and Development -Rahmen um eine ganzheitliche und interdisziplinäre Untersuchung durchzuführen. Damit soll verhindert werden, dass nur explizit die Sichtweise einzelner Disziplinen berücksichtigt wird, sondern auch weitere Aspekte berücksichtigt werden. Das komplexe Puzzle setzt sich demnach aus Interaktionen auf unterschiedlichen Ebenen zusammen, die Ostrom als Action Arenas subsummiert. Um diesen Gedanken weiterzuführen, können beispielsweise nicht-implementiere Interessen auf (Meso-)Landesebene oder als ungerecht bzw. unstimmig wahrgenommene Prozeduren, von einem beliebigen Akteur, dennoch auf kommunaler (Mikro-)Ebene umgesetzt werden. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass für die einzelnen Akteure Anreize und Motive gegeben sind, unter besonderen Umständen die gegebenen Strukturen wirksam zu verändern. (Ostrom 2005:14)

3 Wasserverband Hessisches Ried als Organisationsform

Politikwissenschaftliche Analysen von staatlichen Regulierungsbestrebungen zeigen auf, dass Eigentumsrechte nach klar sichtbaren Regeln definiert und zugewiesen werden. Jene Regeln unterstützen jedoch den wirtschaftlichen Status quo. Bezüglich der Allokation von Eigentumsrechten gibt es nach Elizabeth Rolph keine Hinweise darauf, dass Regulierung den Wohlstand von einer schwächeren zu einer stärkeren Gruppe verlagern soll. (Rolph 1983:51) Entgegen dieser Hypothese kann eine klare Zuweisung von Eigentumsrechten ein produktives und effizientes Wirtschaften ermöglichen, welches mit weniger Transaktionskosten verbunden ist. (Swanson/Göschl 2000:18) Möglicherweise ist dies mitunter ein Grund, warum der Wasserverband Hessisches Ried die Verantwortung der Grundwasserbewirtschaftung an das Unternehmen Hessenwasser abgegeben hat. In einem AR-System, wie dem Hessischen Ried, kann dies problematisch sein, wenn dann die kollektive Mitbestimmung von Bürger*innen, nach Ostroms Terminologie die Aneigner*innen, nicht gewährleistet werden kann. Der Regionale Wasserbedarfsnachweis im Hessischen Ried basiert diesbezüglich auf der Gegenüberstellung von Wasserbedarf und Wasserdargebot im gesamten Verbundbereich (Abb.2, Hessenwasser 2020).

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Abbildung 2: Systematik des Regionalen Wasserbedarfsnachweises

In Abbildung 2 ist zu erkennen, dass im Rahmen des Wasserdargebots klare Zuweisungsrechte für die Aneigner bestehen, die grundwasserrechtlich durch bestimmte Bezugsverträge reglementiert sind. Darüber hinaus werden in der Wasserbedarfsanalyse der Pro-Kopf-Bedarf11 und erforderliche Wassermengen, sowohl in wasserreichen- als auch in Dürreperioden12 prognostiziert und zum Ausgleich widerstreitender Interessen berücksichtigt. Hierzu wurde jenseits des GWBWPL Hessisches Ried 2015-2021, vom Hessischen Landtag zur Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried, im Jahr 2013 ein „Runder Tisch“ eingeführt, der die nachhaltige Wasserbewirtschaftung in Hessen sicherstellen soll und somit nachhaltig ein guter Zustand des Grundwasserkörpers erreicht werden soll. Mit dem regionalen Wasserbedarfsnachweis wurde für die in den Verbund einspeisenden Wasserwerke eine Systematik entwickelt, die die ursprünglich auf lokale Versorgungsstrukturen ausgerichteten Anforderungen an den Inhalt eines Wasserbedarfsnachweises in diesen Fällen ersetzen kann. Damit ist der Wasserbedarfsnachweis für alle Wasserrechtsverfahren, die die verbundwirksamen Wasserwerke der Hessenwasser betreffen, geführt. (Hessenwasser 2020) Hessenwasser betreibt eines der komplexesten Infrastruktursysteme für die Wassergewinnung in Deutschland. Für die Eigengewinnung von rund 70 Mio. Kubikmetern Trinkwasser pro Jahr werden 21 Wasserwerke betrieben. Im Vergleich mit anderen ARs, ergibt sich folglich für das Hessische Ried eine strukturelle Herausforderung für die polyzentrische Wassergewinnung in der Metropolregion Rhein-Main. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Stärkung des WHR dringend notwendig ist, um den Herausforderungen durch stärkeren Bevölkerungszuwachs und Klimawandel auf einer interkommunal-kooperativen Ebene zu begegnen.

3.1 Das Hessische Ried in kommunaler Eigentümerschaft

In diesem Abschnitt werden Aspekte der Privatisierung von Wasserbewirtschaftungssystemen nur punktuell problematisiert. Der wasserrechtliche Rahmen erlaubt es die Wasserbewirtschaftung an Dritte, so auch im Falle von Hessenwasser, abzugeben. Die Verantwortung und der operative Aufgabenbereich sind dabei nicht zu unterschätzen und müssen von höheren Instanzen, wie dem HLNUG, WHR und Regierungspräsidium Darmstadt/Südhessen überwacht werden. Die Instandhaltung, Erneuerung und der Neubau von Wassergewinnungs- und Abwasserreinigungsanlagen sind kapitalintensiv. Um bei schwindendem Eigenkapital die hohen Kosten zu reduzieren, wurde Kommunen Rationalisierungspotential durch unterschiedliche Formen suggeriert. Unabhängig von der privatwirtschaftlichen Organisationsform ist Hessenwasser jedoch ein Unternehmen in kommunaler Eigentümerschaft13.

Auf der Grundlage eines im Jahr 1999 erstellten Strukturgutachten, wurde insbesondere für die zentralen Bewirtschaftungsmöglichkeiten, für die Bündelung des technischen Fachwissens sowie für die effiziente Weiterentwicklung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht ein Dienstleister im kommunalen Auftrag als vorteilhaft angesehen.

3.2 Regionaler Wasserbedarfsnachweis

Im Rahmen der Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein- Main (AG WRM) wurde im Jahr 1986 eine erste Grundlagenuntersuchung zu den Verteilungs- und Ausgleichskapazitäten des Leitungsverbundes veröffentlicht. Der Wasserbedarfsnachweis ist notwendiger Bestandteil jedes Wasserrechtsantrags. Für die Wasserwerke von Hessenwasser, die in den regionalen Leitungsverbund im Rhein-Main-Raum einspeisen, kann dem einzelnen Wasserwerk kein konkretes Versorgungsgebiet und damit kein konkreter Wasserbedarf zugeordnet werden. (RP Darmstadt, 2013) Deshalb wurde ein regionaler Wasserbedarfsnachweis entwickelt, in dem der Wasserbedarf für die gesamte zu versorgende Region und das Wasserdargebot aus den verbundwirksamen Wasserwerken und Bezugsmengen in Form einer Wasserbilanz gegenübergestellt werden (Annex 2: System der überörtlichen Wasserversorgung, Regierungsbezirk Darmstadt). Der Bedarfsnachweis für das einzelne Wasserwerk wird aus dieser Bilanz abgeleitet. Als maßgebliche Bilanzgrößen werden nutzbare und erforderliche Wassermengen definiert. Unterschieden wird in Lieferungen an:

– die Gesellschafter Mainova AG, Entega AG und ESWE Versorgungs AG,
– die Weiterverteiler: Kommunen und Verbände, sowie an
Direktkunden, die unmittelbar aus dem Hauptverteilnetz der Hessenwasser versorgt werden (z.B. Fraport AG).

Für den Raum Frankfurt am Main werden beispielsweise lediglich 30% des Wasserbedarfs aus der örtlichen Wassergewinnung gedeckt. Wie wichtig der Leitungsverbund als Rückgrat für die Trinkwasserversorgung der Rhein-Main-Region ist, zeigt sich daran, dass die übrigen 70% des Wasserbedarfs von der Stadt Frankfurt am Main samt Vordertaunus, über den Verbund aus dem Hessischen Ried, dem Vogelsberg und dem Raum Kinzig zugeliefert werden. Daraus lassen sich als zentrale Akteure im Leitungsverbund insgesamt 25 Unternehmen und Verbände ableiten, die über die Lieferbeziehungen des Grundwassers Sorge tragen, den prognostizierten Wasserbedarf und die Überwachung der Grundwasserqualität verantworten. Darüber hinaus ist eine enge kommunikative Zusammenarbeit unabdingbar, vor allem dann, wenn es um die Prozesssteuerung eines Wasserwerkes in einer Gefahrenabwehr bei Hochwasser oder entsprechenden Maßnahmen angesichts des Klimawandels, geht. Insofern ist positiv zu bewerten, dass bereits eine entwickelte Datenerfassung im Hessischen Ried praktiziert wird. Die 46 digitalen Referenzmessstellen erleichtern das Monitoring und ein angemessenes Gegensteuern, gerade im Hinblick auf die komplexe wasserwirtschaftliche Problematik und der sich schnell verändernden äußeren Randbedingungen, im Kontext der klimatischen Veränderungen und den daraus resultierenden Schwankungen zwischen Vernässung und Trockenheit. Der nächste Abschnitt widmet sich spezifischen Lösungsansätzen und Maßnahmen, mit denen sich Gemeinden, Aufsichtsbehörden und Landesregierung auseinandersetzen.

3.3 Maßnahmen und Lösungsansätze

Um den niedrigen Grundwasserständen entgegenzutreten, wie einführend in Kapitel 1.2 - Kriterien für eine vernünftige Bewirtschaftung - beschrieben, wurde 1983 als Maßnahme die Reinfiltration von Rheinwasser im Hessischen Ried beschlossen. Die Grundwasseranreicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Grundwasserbewirtschaftung im Hessischen Ried und im Frankfurter Stadtwald. Dort wird aufbereitetes Rhein- bzw. Mainwasser über Infiltrationsorgane in das Grundwasser eingeleitet. Die Infiltration dient der Grundwasseranreicherung zu Trink- und Brauchwasserzwecken sowie der Verbesserung der ökologischen Verhältnisse. Infiltrationsanlagen befinden sich in Eschollbrücken, im Gernsheimer und Jägersburger Wald, sowie im Frankfurter Stadtwald. (GWBWPL 2015:61) Im zentralen Bereich des Hessischen Rieds wird seit dem Jahr 1989 aufbereitetes Wasser mit einer der Trinkwasserqualität entsprechenden Qualität aus dem Rhein im Oberstrom der Brunnen infiltriert. Mit Hilfe der Steuerung von Infiltration und Grundwasserentnahme wird das Grundwasser auf dem Niveau der im GWBWPL Hessisches Ried festgelegten Richtwerte gehalten. (ebd.:158) Daher ist er ein Instrument der wasserwirtschaftlichen Fachplanung zur raumübergreifenden Steuerung wasserrechtlicher Entscheidungen. Außerdem ist er die Grundlage einer ökologisch orientierten Grundwasserbewirtschaftung und bildet damit die Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im Rhein-Main-Ballungsraum. Die 46 Referenzmessstellen berücksichtigen naturräumliche und nutzungsspezifische Belange des Grundwasserhaushalts und die Anforderungen einer gesicherten örtlichen und regionalen Wasserversorgung. Die Vorgaben des GWBWPL werden im Rahmen von Wasserrechtsverfahren umgesetzt und basieren auf einem Zusammenwirken zwischen örtlicher und verbundwirksamer Wassergewinnung (ebd.:308). Unsicherheiten hinsichtlich der Planungssicherheit bestehen vor allem im Hinblick auf den zukünftigen demographischen Wandel. In diesem Zusammenhang sind der wachsende Siedlungsdruck und Großprojekte, wie der Ausbau des Frankfurter Flughafens, zu berücksichtigen. Eine zentrale Bedeutung kommt dem (unverzichtbaren) Leitungsverbund Rhein-Main zu, der im Wesentlichen von den kommunalen Wasserversorgungsunternehmen, unter anderem Hessenwasser, in der AG WRM gestützt wird. Durch ihn wurde die Grundlage für eine hohe Versorgungssicherheit und Ausgleichsmöglichkeiten auch in besonderen Versorgungssituationen geschaffen. Nichtsdestotrotz besteht die Hauptaufgabe darin, diesen Zustand gemeinsam in guter kommunikativer Zusammenarbeit zu erhalten und durch geeignete Maßnahmen erkannte Risiken zu vermeiden bzw. erkennbare Gefährdungen zu verringern um den Zugriff auf das Grundwasser möglichst genau und transparent zu überwachen.

Jenseits des Leitungsverbundes Rhein-Main ist darüber hinaus die Schaffung neuer interkommunaler Infrastrukturen erforderlich, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. (Herber/Roth 2013:85) Für die Wasserversorgungsunternehmen, als Träger der technischen Infrastrukturprojekte und die Kommunen, als verantwortliche Sichersteller der öffentlichen Wasserversorgung, bedeutet dies, dass sie auf die Wasserrechtsgenehmigungsverfahren und die Schaffung von Finanzierungsgrundlagen durch die Landes- und Regionalbehörden angewiesen sind.

4 Das Hessische Ried im Lichte von Ostroms Designprinzipien

In folgenden Abschnitt sollen die in Kapitel 2.1 beschriebenen Kriterien für eine vernünftige Bewirtschaftung eines AR-Systems, oder nach Ostroms Terminologie - die Variablenkombinationen (Ostrom 1999:37) - im Grundwasserversorgungsgebiet „Hessiches Ried“ in der Rhein-Main-Region untersucht werden und diesbezüglich verdeutlicht werden, welchen zentralen Akteuren eine bedeutsame Rolle innerhalb des organisationalen Geflechtes, dem Arrangement, zukommt. Entlang der Bedingungen für ein stabiles AR-System, werden folgende Designprinzipien auf das Fallbeispiel angewendet.

Existenz klar definierter Grenzen: Die Grenzen im Fallbeispiel des AR-System „Hessisches Ried“ sind klar definiert. Zu den Aneignern gehören Gesellschafter, wie unter anderem die Mainova AG (Frankfurt am Main), Entega AG (Darmstadt) und ESWE Versorgungs AG (Wiesbaden). Darüber hinaus investieren die einzelnen Kommunen und Verbände als „Weiterverteiler“, die über entsprechende wasserrechtliche Zugänge verfügen, über ihre Kunden in den Ausbau und die Instandhaltung der für die Grundwasserbewirtschaftung notwenigen Infrastruktur. Schließlich gibt es auch Direktkunden, die unmittelbar aus dem Hauptverteilnetz von Hessenwasser versorgt werden. Zu den Direktkunden gehört unter anderem der Frankfurter Flughafen (Fraport AG). Um das Quantum der entnommenen Ressourceneinheiten zu überwachen, bedarf es neben der Schließung der Grenzen, etliche Regelmechanismen, die eine Bereitstellung vorschreiben. Der Bedarf wird schließlich vom Leitungsverbund WRM prognostiziert und entsprechend umverteilt. Für den Schutz des Grundwassers, die nachhaltige Bewirtschaftung und den Hochwasserschutz engagieren sich Fachleute im Umweltministerium als oberste Wasserbehörde (BMU), in 3 Regierungspräsidien (RP Darmstadt), als obere Wasserbehörden, in 26 Landkreisen und kreisfreien Städten (Landkreis Darmstadt-Dieburg, als untere Wasserbehörden, sowie im Landesamt für Naturschutz Umwelt und Geologie (HLNUG).

Kongruenz zwischen Aneignungs- und Bereitstellungsregeln: Ein weiteres Element langlebiger AR-Systeme besteht in optimal angepassten Aneignungs- und Bereitstellungsregeln. Diese Aufgabe der stetigen Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried verantworten Obere Wasserbehörden, wie das RP DA, indem sie wasserrechtliche Genehmigungen, sogenannte Erlaubnisbescheide an Wasserverbände, unter anderem an den WHR, erteilen. Ein weiteres wichtiges Element als Alleinstellungsmerkmal an der oberrheinischen Tiefebene bildet die Infiltration von aufbereitetem Rheinwasser (IWRM). So wird durch zugelassene Wasserentnahmen der mengenmäßige Zustand der Grundwasserkörper im Hessischen Ried nicht verändert. Der Grundwasserstand wird so auf dem Niveau der Richtwerte des GWBWPL gehalten. Ergänzt werden darf, dass der WHR, aufgrund rechtlicher Probleme mit der Finanzierung seine Satzung, im März 2015 die Aufgabe der landwirtschaftlichen Beregnung im Hessischen Ried in einen eigenen Beregnungswasserverband (WHR-Beregnung) ausgeweitet hat. Hierin zeigt sich wiederum die Komplexität rechtlicher und Aneigner-orientierter Zielkonflikte.

Arrangements für kollektive Entscheidungen: Im Sinne Ostroms können im Idealfall die meisten Personen, die von einem Ressourcensystem betroffen sind, an Entscheidungen zur Bestimmung und Änderung der Nutzungsregeln teilnehmen, auch wenn viele diese Möglichkeit nicht wahrnehmen. Nach intensiven wissenschaftlichen Untersuchungen, anlässlich zunehmender Waldschäden und zur Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried, wurde im August 2012 von Mitarbeiter*innen des HLNUG und RP DA ein „Runder Tisch“ einberufen (HLNUG 2015). Durch Vertreter*innen der Städte und Gemeinden, der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft, der Umwelt- und Naturschutzverbände und der Wasserversorger wurden gemeinsame Empfehlungen eingebracht, die der Landespolitik zur Entscheidung vorgelegt worden sind. Den wasserrechtlichen Rahmen gibt jedoch das WHG vor. Dieses enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung. Darüber hinaus bildet der, als Antwort auf Bürgerinitiativen wegen zu hoher Grundwasserstände, entwickelte GWBWPL Hessisches Ried ein Instrument zur Steuerung wasserwirtschaftlicher Entscheidungen. Ein wesentlicher Bestandteil des Plans ist die Festsetzung von Richtwerten mittlerer Grundwasserstände an 46 ausgewählten Referenzmessstellen (IWRM). Die Überwachung der Grundwasseranreicherung verweist auf das vierte hypothetische Designprinzip im Sinne cyber-physikalischer Commons (Emmett 2019 ), dem Monitoring der Nutzer*innen und des Grundwassers.

Überwachung: Es muss ausreichend Kontrolle über Ressourcen geben, um Regelverstöße vorbeugen zu können. Personen, die mit der Überwachung der Ressource und deren Aneignung betraut sind, müssen selbst Nutzer oder den Nutzern*innen rechenschaftspflichtig sein. Um den Kreislauf zwischen der Leistung des Hessischen Rieds als sozial-ökologisches System und der Steuerung seines zukünftigen Schutzes zu schließen, bedarf es einer interessierten, informierten und engagierten Gemeinschaft. Die Informationen sollten bestenfalls aus einem effektiven, horizontalen und gemeinschaftlichen Überwachungssystem entnommen werden können, und nicht auf der Grundlage eines Top-Down -Überwachungsschemas. Ein freizugängliches und durchaus niederschwelliges Open-Source -Informationsportal besteht bereits schon als eine Maßnahme seit der Einführung des GWBWPL. Es bezieht sich auf das Monitoring aktueller Grundwasserstände im Hessischen Ried und den angrenzenden Regionen. Übersichtlich dargestellt sind aktuelle Referenzmessstände zu Niederschlägen, Grundwasserpegeln und Flurabständen abzulesen. Die Plattform wird in der Zusammenarbeit vom RP DA, dem WHR und einzelnen kommunalen Wasserwerken betrieben und ist unter Grundwasser-Online für alle interessierten Bürger*innen zugänglich. Die vorgesehene multimediale Aufbereitung hat zunächst zum Ziel, den Datenaustausch zwischen den einzelnen Unternehmen, zwischen ihnen und dem WHR sowie zum RP DA einfacher, schneller und effizienter zu gestalten. Durch den schnellen Datenaustausch mit den zuständigen Behörden, werden zudem Entscheidungswege verkürzt. Auf der Basis der Plattform, die geophysische Daten bereitstellt, sollten jedoch auch Interessen der Aneigner gebündelt werden können, um so gemeinschaftliche direktdemokratische Entscheidungen im sozial-ökologischen Verbundsystem zu kanalisieren. Hier ist deutliches Verbesserungspotenzial zu verzeichnen, denn eine Strategie zur besseren Gestaltung der Sozialbeziehungen im organisationalen Geflecht „Hessisches Ried“ ist entscheidend für eine nachhaltige, vor allem faire Nutzung des lokalen Grundwassers und deshalb nachdrücklich zu empfehlen.

Abgestufte Sanktionen: Verhängte Sanktionen sollen in einem vernünftigen Verhältnis zum verursachten Problem stehen. Die Bestrafung von Regelverletzungen beginnt auf niedrigem Niveau und verschärft sich, wenn Nutzer*innen eine Regel mehrfach verletzen. In robusten interkommunalen Netzwerken übernehmen nicht externe Behörden die Überwachung und Sanktionierung, sondern die Beteiligten [Aneigner] selbst. (Ostrom 1999:122) Wenn die einzelnen Akteure bedingte Selbstverpflichtungen eingehen, dann sind sie auch motiviert das Verhalten der anderen zu überwachen. Da seit dem Frühjahr 2005 der WHR Hessenwasser für die Geschäftsführung des Wasserverbandes beauftragt hat, ist es umso wichtiger monopolistische Tendenzen zu identifizieren und die Wasserbeschaffungsgesellschaft genau unter die Lupe zu nehmen. Der WHR als Körperschaft öffentlichen Rechts, und insbesondere das HLNUG und RP DA als externe Aufsichtsbehörden, sollten daher die Gesetzeskonformität der operativen Tätigkeiten von Hessenwasser überwachen und vor allem sicherstellen, dass Grundwasserentnahmen auf einer fachlichen Expertise beruhen, die den Schutz eines Biotops als oberste Priorität zum Ziel hat. So hatte im Jahr 2019 das Verwaltungsgericht Darmstadt einer Klage der Umweltorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), gegen die Zulassung der Grundwasserförderung im Hessischen Ried, Recht gegeben nachdem das RP DA einem Wasserverband genehmigt hat, aus den Brunnen des Wasserwerks Jägersburg bei Biblis, Grundwasser zu entnehmen.

Dies verdeutlicht die Relevanz von Naturschutzorganisationen und NGOs, wenn es um den Zugang zu Informationen wasserrechtlicher Aspekte - in Hinblick auf nachhaltige Entwicklung - geht.

Konfliktlösungsmechanismen: Konfliktlösungsmechanismen müssen schnell, günstig und direkt sein. Es gibt lokale Räume für die Lösung von Konflikten zwischen Nutzer*innen untereinander, sowie zwischen ihnen und Behörden, z.B. durch Mediationsverfahren, entsprechende Schlichtungsstellen oder ausgefeilte Gerichtssysteme. (Ostrom 1999:131) Starke Grundwasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung, Industrie und Landwirtschaft haben in der Vergangenheit in Zeiten von Trockenperioden zur Schädigung grundwasserabhängiger Bereiche der Vegetation geführt, was zu erheblichen Konflikten zwischen Wasserwirtschaft, Grundeigentümern, Landwirtschaft und Naturschutzverbänden geführt hat. Dies war mitunter ein Grund für die, in Kapitel 3 - Wasserverband Hessisches Ried als Organisationsform – erläuterte Einführung eines „Runden Tisches“. Die Konflikte konnten durch eine flexiblere Bewirtschaftung der Grundwasserentnahmen, die sich bis heute an den Grundwasser-Flur-Abständen orientiert, entschärft werden. Ferner müssen Wassernutzungskonflikte frühzeitig entschärft werden, indem vor allem durch Wassereinsparung (Suffizienz) der Wasserverbrauch reduziert wird. So ist ein verursachergerechtes Wasserentnahmeentgelt als Steuerungswirkung notwendig. Die größten Verschmutzer, wie Industrie und Landwirtschaft, dürfen davon nicht ausgeschlossen sein. Es ist zu schlussfolgern, dass in einem AR-System ein rascher und unkomplizierter Zugang zu lokalen Arenen der Konfliktlösung unentbehrlich ist, so wie in Ostroms IAD -Rahmenwerk aufgezeigt (Abb. 1), um die Quote der Regelkonformität für alle Anspruchsgruppen auf einem stabilen Niveau zu halten (Ostrom 1999:130) und demzufolge ein selbstverwaltetes AR-Regelsystem langfristig am Leben zu halten.

Minimale Anerkennung des Organisationsrechts: Es ist ein Mindestmaß staatlicher Anerkennung des Rechtes der Nutzer*innen erforderlich, ihre eigenen Regeln zu bestimmen. Aneigner entwickeln oft ihre eigenen Regeln, ohne zu diesem Zweck formale staatliche Zuständigkeiten zu schaffen. Wer die von anderen Anspruchsgruppen geschaffenen Regeln umgehen möchte oder sich im Unrecht sieht, wendet sich womöglich an externe staatliche Behörden, um die lokalen Regeln zu kippen. Im Hessischen Ried bezieht sich dies unter anderem auf Landnutzungskonflikte in Verbindung mit auf engstem Raum bestehenden Unterschieden, und dazu noch physiologischen Schwankungen der Grundwasserstände. Die meisten Problemfälle werden jedoch, so gut es geht, durch Grundwasser-Aufspiegelung, der Teilauffüllung von Grundwassersenken, gelöst. Inwiefern eigene informelle Regeln von einzelnen Wasserverbänden- und Werken, Kommunen und sonstigen Stakeholdern implementiert werden, wurde nicht untersucht. Angemerkt werden kann jedoch, dass der WHR, in seiner Funktion als Plattform für interkommunale Zusammenarbeit für die nachhaltige Wasserversorgung im und um das Hessische Ried, eine zentrale Rolle einnimmt. Bevor man sich an ein externes Schiedsgericht wenden muss, bietet es sich für einen Aneigner, im Falle von Streitigkeiten an, den informellen Mediationsprozess auszuwählen, bevor man sich an ein externes Schiedsgericht wendet.

Eingebettete Unternehmen: Wenn eine Gemeinressource eng mit einem großen Ressourcensystem verbunden ist, sind Governance-Strukturen auf mehreren Ebenen miteinander verschachtelt (Polyzentrische Governance). Auch in der interkommunalen Zusammenarbeit sind vor allem der WHR und Hessenwasser als zentrale Akteure zu benennen, aber auch die entsprechenden lokalen, regionalen und überregionalen Wasserbehörden. Durch die Stabilisierung der Grundwasserstände mit Hilfe des IWRM, gehört es zu den Hauptaufgaben des WHR, für den Ausgleich im kommunalen Wasserbedarf Sorge zu tragen. In Zusammenarbeit mit Hessenwasser, kümmert sich der Wasserverband um die Bewirtschaftung mit landwirtschaftlichen Beregnungswasser, speziell um die hochwertige Qualität des Brauchwassers, das durch ein technisches Multibarrierensystem erzeugt wird. Es ist äußerst nützlich für die Beregnung empfindlicher Sonderkulturen, wie Erdbeeren oder Küchenkräuter.

Fazit

Auf der Basis von Ostroms Designprinzipen wurden die einzelnen Variablenkombinationen untersucht und auf das Hessisches Ried als sozial-ökologisches AR-System angewendet. Ostroms Bedingungen für eine vernünftige Grundwasserbewirtschaftung im Hessischen Ried werden weitestgehend, wie in Kapitel 4 - Das Hessische Ried im Lichte von Ostroms Designprinzipien – untersucht, erfüllt. Nichtsdestotrotz sind vor allem Defizite hinsichtlich dem Designprinzip Arrangements für kollektive Entscheidungen identifiziert worden. Festzuhalten ist, dass gemeinschaftlich getroffene Entscheidungen noch stärker die Zivilbevölkerung einbeziehen müssen. Um den interkommunalen Dialog zu fördern damit einzelne Stakeholder-Interessen und Belange kommuniziert werden können ist, analog zu den für alle Anspruchsgruppen und jederzeit abrufbaren aktuellen Grundwasserständen, zusätzlich eine Mitbestimmungs-Plattform zu empfehlen. In Verbindung mit der Transparenz von Daten zu verbrauchten Ressourceneinheiten, sollten verhältnismäßig auch die Kosten pro Ressourceneinheit schlüssiger kommuniziert werden. Beispielsweise sollten „Großverbraucher“, aus der Industrie und sonstigen Branchen (eingebettete Unternehmen), plausibel offengelegt werden und in diesem Zusammenhang auch die bezogenen Grundwassermengen sichtbar gemacht werden. Nicht zuletzt haben lokale Entscheidungen einen Einfluss auf globale Klimaverbesserungen. Dahingehend darf das Risiko von Monopolbildungen im kartellrechtlichen Sinne nicht vernachlässigt werden. Eingehender zu prüfen ist, inwiefern die Überwachungsmechanismen der externen Wasserbehörden greifen, und wie genau der vom WHR gesteuerte Ausgleich in finanzieller Hinsicht, beispielsweise in der Allokation von Investitionen in die technische Infrastruktur, von statten geht. Mit dem rechtsverbindlichen GWBPL Hessen, in dem die Entnahmemengen in einem Nutzungskorridor geregelt werden, ist ungeachtet dessen schon ein entscheidender Schritt zu einer besseren Regulierung des Grundwassers getan. Um partizipatorisch ausgestaltete Entscheidungen zu fördern, die einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Siedlungswasser, Agrikultur, Industrie und Naturschutz) ermöglichen, werden weitere praktische Maßnahmen vorgeschlagen, die den Aspekt der Selbstverwaltung bestärken können. Dazu gehört, dass die Vorzüge von Commoning als basisdemokratisches Paradigma anerkannt und in sozialen Netzwerken verbreitet werden. Mit einer weiteren strategisch wichtigen Umstellung der Wasserversorgung auf Uferfiltrat-Gewinnung aus Oberflächengewässern, können die betroffenen Kommunen noch witterungsunabhängiger werden. In Hinblick auf die Qualität des Nutzwassers bildet die im April 2020 verabschiedete Düngeverordnung einen wichtigen Rechtsrahmen um das Grundwasser nachhaltig zu schützen. Schließlich rücken im Anthropozän Suffizienz, Veränderungen in der Lebensweise jedes Einzelnen, die Anerkennung von Wasser als Menschenrecht auf globaler Ebene und der Schutz des lebensnotwendigen Moleküls in den Vordergrund.

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Abkürzungsverzeichnis

AG WRM Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein- Main

AR Allmenderessourcen

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V

EU Europäische Union

GWBWPL Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessisches Ried

HLNUG Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

HWG Hessisches Wassergesetz

IAD Institutional Analysis and Development framework

IWRM Infiltrationsgestützes Wasserressourcenmanagement

QV Quadratic Voting

RASUM Risikobewertungs- und Nachhaltigkeitsmanagement

RP DA Regierungspräsidium Darmstadt

WHR Wasserverband Hessisches Ried

WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie

Anhang

Annex 1: Referenzmessstelle Nauheim, Stationsdetails vom 28.03.2020 (HLNUG)

Annex 2: Ausschnitt aus dem System der überörtlichen Wasserversorgung im Regierungsbezirk Darmstadt (RP DA 2016).

[...]


1 All- me (i)nde: Anspruch einer Gemeinde oder Gemeinschaft auf die ihr eigene Art der Umweltnutzung, gezeichnet von hoher Rivalität und der Ausschluss von Aneignern erweist sich als schwierig.

2 „Ried“ wird als mooriges, sumpfiges, teilweise mit Schilf bewachsenes Offenland definiert; natürliche Auen- und Sumpflandschaft.

3 Gewöhnlich ist es ein unsicheres und schwieriges Unterfangen, Aneigner zum kollektiven Handeln hinsichtlich ihrer AR zu organisieren. Die Unsicherheit hat zahlreiche äußere Ursachen: dazu gehören Menge und Zeitpunkt von Niederschlägen, Temperatur uns Sonneneinstrahlung, Vorhandensein von Krankheitserregern, [Daten- und Wissensmanagement] oder die Marktpreise verschiedener Inputs und Endprodukte. (Ostrom 1990: 43) Seit 1989 gibt es im Hessischen Ried eine künstliche Anreicherung des Grundwassers durch Infiltration von aufbereitetem Rheinwasser (Infiltrationsgestützes Wasserressourcenmanagement - IWRM).

4 Wassernutzungskonflikte müssen frühzeitig entschärft werden, indem der Wasserverbrauch reduziert wird und Regelungen zwecks des Ausgleiches geschaffen werden. So ist ein verursachergerechtes Wasserentnahmeentgelt als Steuerungswirkung notwendig. Die größten Verbraucher und Verschmutzer wie Industrie, Bergbau, Landwirtschaft dürfen davon nicht ausgeschlossen werden, wie aktuell in manchen Bundesländern der Fall. (BUND 2020:4)

5 Governance hat mit Menschen zu tun, die versuchen, Wege zu finden, um Entscheidungen zu treffen, die das Niveau unerwünschter Ergebnisse verringern und das Niveau wünschenswerter Ergebnisse erhöhen. (Ostrom 1998)

6 Die Gemeinden können die Verpflichtung zur Wasserversorgung nach Abs. 1 auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auf private Dritte übertragen oder sich dieser bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen; sie können dabei auch Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände bilden und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen. (§ 30 Abs. 2 HWG)

7 Als mittel- bis langfristige Maßnahmen ergeben sich daraus die Erstellung örtlicher und betrieblicher Wasserversorgungskonzepte, Durchführung nutzungsspezifischer und naturräumlicher Monitoring- Programme, Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit, rationelle Wasserverwendung (Suffizienz: Wasser sparen), ein integriertes Grundwasser-Management und die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Landesentwicklungs-, Regional-, und Bauleitplanung.

8 Naturraumerfassung nach dem System des Handbuchs der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. (Meyen 1959)

9 Ab 1964 gehen mehrere Großwasserwerke in Betrieb: Allmendfeld (1964), Dornheim (1966), Jägersburger Wald (1969) und Pfungstadt (1971). Als Konsequenz ist eine Verdopplung der Grundwasserförderung innerhalb von 10 Jahren zu verzeichnen. Dabei macht die öffentliche Wasserversorgung den Großteil der Grundwasserentnahme aus.

10 Die Messwerte werden täglich übertragen und werden vom Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) allen Personen zur Verfügung gestellt.

11 Der private tägliche Pro-Kopf-Bedarf in Hessen liegt heute bei etwa 121 Litern (Statistisches Landesamt Hessen 2010).

12 Das infiltrationsgestütze Wasserressourcenmanagement (IWRM) Südhessens hat sich seit 20 Jahren bewährt und sichert eine umweltverträgliche Wasserversorgung in Trockenperioden.

13 Beteiligt sind die Städte Frankfurt (Mainova: 36,4 %), Darmstadt (HEAG Südhessische Energie: 27,3%), Wiesbaden (ESWE Versorgung) und der Kreis Groß-Gerau mit Gemeinden über den Zweckverband Riedwerke Groß-Gerau (je 18,2 %).

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Die Grundwasserbewirtschaftung im Hessischen Ried. Eine Analyse nach Ostroms Designprinzipien
Universidad
University of Applied Sciences Darmstadt  (FB Gesellschaftswissenschaften)
Calificación
1,3
Autor
Año
2020
Páginas
26
No. de catálogo
V703464
ISBN (Ebook)
9783346190703
ISBN (Libro)
9783346190710
Idioma
Alemán
Palabras clave
analyse, designprinzipien, eine, grundwasserbewirtschaftung, hessischen, ostroms, ried
Citar trabajo
Marc Lovrić (Autor), 2020, Die Grundwasserbewirtschaftung im Hessischen Ried. Eine Analyse nach Ostroms Designprinzipien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/703464

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