Die ökonomischen Auswirkungen der EU- Erweiterung


Thèse de Bachelor, 2015

111 Pages, Note: 1,2

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Motiv und Ziel der Arbeit
1.2 Vorgehensweise

2 Ökonomische Situation der EU
2.1 Die bisherige Entwicklung der Europ äischen Union
2.2 Die gegenw ärtige Situation
2.3 Die Zukunft der EU
2.3.1 Szenario 1: ,,Titanic´´
2.3.2 Szenario 2: ,,Geschlossenes Kerneuropa´´
2.3.3 Szenario 3: ,, Methode Monnet´´
2.3.4 Szenario 4: ,,Offener Gravitationsrau´´
2.3.5 Szenario 5: ,,Supermacht Europa´´

3 Beitrittsprozess
3.1 Gedanke eines vereinten Europas
3.2 Die sechs Gr ünderstaaten
3.3 Die Erweiterungen
3.3.1 bisherige Erweiterungen
3.3.1.1 Norderweiterung
3.3.1.2 Erste S üderweiterung
3.3.1.3 Erweiterung um Ostdeutschland
3.3.1.4 EFTA-Erweiterung
3.3.1.5 Erste Osterweiterung
3.3.1.6 Zweite Osterweiterung
3.3.1.7 Erweiterung um Kroatien
3.3.2 K ünftige Erweiterungen um Beitrittskandidaten- und potenzielle Beitrittskandidatländer

4 Wirtschaftliche Beitrittskriterien
4.1 Kopenhagener Kriterien
4.1.1 Voraussetzungen für funktionsfähige Marktwirtschaft
4.1.2 Erlangung der Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten

5 Beitrittsverfahren
5.1 Berechtigung zum Beiritt
5.2 Beitrittsbedingungen
5.3 Phasen des Beitrittsverfahrens
5.3.1 Phase 1: Beitrittsantrag
5.3.2 Phase 2: Verleihung des Kandidatenstatus
5.3.3 Phase 3: Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
5.3.4 Phase 4: Screening
5.3.5 Phase 5: Er öffnung von Kapiteln
5.3.6 Phase 6: Unterzeichnung und Ratifizierung des Beitrittsvertrags
5.3.7 Phase 7: Erlangung des Status eines ,,beitretenden Status´´
5.3.8 Phase 8: Beitritt zum festgelegten Zeitpunkt
5.4 Fehlverhalten nach Beitritt
5.5 Unionsb ürgerschaft
5.6 Unterst ützung der Kandidatenländer bei ihren Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft
5.7 Beispiel: Türkei

6 Beitrittshindernisse
6.1 Erf üllung der wirtschaftlichen Bedingungen der Kopenhagener Kriterien
6.2 Beitritthindernisse der Beitrittskandidaten
6.2.1 Beitrittskandidat Türkei
6.2.2 Beitrittskandidat Serbien
6.2.3 Beitrittskandidat Montenegro
6.2.4 Beitrittskandidat Island
6.2.5 Beitrittskandidat Albanien
6.2.6 Beitrittskandidat Mazedonien

7 Erweiterungsf ähigkeit der EU
7.1 Reformbedarf/ Probleme bei Entscheidungsfindung
7.2 Hohe Zahlungen f ür Agrarwirtschaft
7.3 Ineffiziente Regionalpolitik
7.4 Uneinigkeiten bei EU-Beitragszahlungen
7.5 Meinung der Öffentlichkeit
7.6 Geografische Grenzen erreicht?
7.7 EU- Eine Religionsgemeinschaft?
7.8 Gemeinsame Ähnlichkeiten
7.9 Standpunkt der EU zu ihren Erweiterungsgrenzen

8 Chancen
8.1 Handelsbeziehungen
8.2 Starkes Wirtschaftswachstum bei den Beitrittskandidaten
8.3 Gro ßer Exportmarkt wegen wachsendem Bedarf
8.4 Mehr Produktvielfalt und -innovation
8.5 Gro ßer Absatzmarkt
8.6 G ünstige Steuer- und Abgabenlast
8.7 Geringe Arbeitskosten
8.8 Gewinnung neuer wirtschaftlicher Partner
8.9 Sonstige Gründe

9 Risiken
9.1 Arbeitslosigkeit
9.1.1 Allgemeine Arbeitslosigkeit
9.1.2 Jugendarbeitslosigkeit
9.2 Niedriger Lebensstandard
9.3 Einkommensungleichheit
9.4 Hoher Subventionsbedarf der Kandidatenl änder
9.5 R ückständige Wirtschaft/ negatives Handelsbilanzdefizit
9.6 Anstieg der Wirtschaftskosten wegen Kriminalit ätszuwachs
9.7 Zunahme verschiedener politischer Interessen
9.8 Einflussverlust bisheriger Mitglieder
9.9 Zweigespaltene öffentliche Meinung
9.10 N ähe zu Krisenregionen

10 Abbau der Zölle
10.1 Die Zollunion
10.1.1 Gr ündung und Ziel der Zollunion
10.1.2 Mitglieder der Zollunion
10.1.3 Pflichten der Mitglieder
10.1.4 Gemeinsamer Au ßenzoll
10.2 Auswirkungen des Abbaus der Zölle
10.2.1 Zollerhebung vs. Zollabbau
10.2.2 Handelsschaffung vs. Handelsumlenkung
10.2.2.1 Prinzip der Handelsschaffung und Handelsumlenkung
10.2.2.2 Studienergebnisse
10.2.3 Wegfall von Zolldokumenten
10.2.4 Handelszuwachs
10.2.5 verst ärkte Arbeitsteilung
10.2.6 Protektionistische Ma ßnahmen
10.3 L ücken der Zollunion

11 Vereinheitlichung der Währung
11.1 Gr ündung der Währungsunion
11.2 Auswirkungen
11.2.1 Handelsintensivierung
11.2.2 Handelsschaffender Effekt
11.2.3 Wegfall der W ährungsumtauschkosten
11.2.4 Wegfall der Transaktionskosten
11.2.5 Enstehung wirtschaftlicher Ungleichgewichte mit der Euro-Einf ührung
11.2.5.1 internationale Wettbewerbsf ähigkeit
11.2.5.2 Inflationsraten
11.2.5.2.1 Balassa-Samuelson-Effekt
11.2.5.2.2 Wenige Preisunterschiede
11.2.5.2.3 Ölpreissteigerungen
11.2.5.2.4 Entwicklung der Konjunktur
11.2.6 Wegfall von Wechselkursrisiken
11.2.7 Stabilit ät der Währungsverhältnisse/ Gemeinsame Geldpolitik
11.2.8 Preisstabilität
11.2.9 Schaffung einer Weltw ährung
11.2.9.10 Verbesserung der Preistransparenz

12 Arbeitsmarkt
12.1 Zielsetzung der EU
12.2 Entwicklung der Arbeitslosigkeit
12.3 Jugendarbeitslosigkeit
12.4 Einfluss der Wirtschaftskrise
12.5 Personen- und Arbeitnehmerfreiz ügigkeit
12.5.1 Bef ürchtungen
12.5.2 Nationale Regelungen
12.5.3 Auswirkungen
12.5.4 Bedeutung der Personen- und Arbeitnehmerfreiz ügigkeit aufgrund demografischer Entwicklungen
12.5.5 Gr ünde für Zuwanderung

13 Standortvorteile und Wettbewerb
13.1 Investitionen innerhalb statt au ßerhalb der EU
13.2 Wettbewerbsintensivierung innerhalb der EU
13.3 Standortverlegung
13.3.1 Faktoren zur Standortverlegung
13.3.2 realisierte Standortverlegungen
13.4 Lohnst ückkosten
13.5 Energiekosten
13.6 Arbeitszeiten
13.7 Erwerbsquote

14 Vereinheitlichung des Mehrwertsteuerrechts
14.1 Folgen der Steuersatzharmonisierung
14.2 Wichtigkeit der Steuersätze
14.3 Kontrolle der Steuerzahlungen
14.4 Erhebung der Umsatzsteuer
14.4.1 Bestimmungslandprinzip
14.4.2 Ursprungslandprinzip
14.4.3 Übergangsregelung

15 Zusammenfassung/ Ausblick
15.1 Zusammenfassung
15.2 Ausblick

Darstellungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Europäische Union befindet sich in einem stetigen Erweiterungsprozess. Der 28. Staat wurde am 1. Juli in die Union aufgenommen. Bis dahin wurden schon sieben Erweiterungsrunden im europäischen Integrationsprozess vollzogen, nachdem die EWG durch die ,,Sechser -Gemeinschaft´´ gegründet worden ist. Vor allem die fünfte Erweiterungsrunde in 2004, in der zehn Staaten der EU beigetreten sind, war ein politisch sowie wirtschaftlich relevantes Ereignis für die Integration der EU. Nun ist die Beitrittskandidatur für die Mitgliedschaft sechs weiterer Staaten verliehen worden, deren Aufnahme bei Umsetzung der vorgegebenen Beitrittsvoraussetzungen bevorsteht. Zwar bietet die Mitgliedschaft weiterer Staaten der EU erhebliche Chancen, die nicht zuletzt auf die mit dem Beitritt verbundenen vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Marktes, was den freien Verkehr von Waren, des Kapitals, der Dienstleistungen und Personen, im Zusammenhang stehen. Zugleich wirft es bei den Mitgliedern der EU auch zahlreiche Fragen und Probleme auf. Angesichts der Wirtschaftskrise gewinnt der wirtschaftliche Aspekt bei der Erweiterung verstärkt an Bedeutung. Es stellt sich nicht nur die Frage, ob eine weitere Erweiterung der EU ökonomisch sinnvoll ist, sondern auch, was denn die bisherige Mitgliedschaft in der EU gebracht hat.

Mit einem Beitritt der Beitrittskandidaten Türkei, Serbiens, Albaniens, Mazedoniens, Montenegros und Islands würde die Bevölkerung der EU um nahezu 100 Millionen Menschen zunehmen und damit um etwa ein Fünftel anwachsen, was zu einer großen Herausforderung für die EU werden würde. Zwar werden derzeit die Beitrittsverhandlungen nur mit der Türkei, Serbien und Montenegro geführt. Mit Ausnahme von Island, das zurzeit mit der neuen Regierung einem EU-Beitritt kritisch gegenübersteht, aber dennoch als Beitrittskandidat zählt, bemühen sich die Kandidaten für einen baldigen Beitritt.

Noch hat dies nicht bei allen dieser Kandidaten zur Erfüllung der Voraussetzungen für einen Beitritt ausgereicht. Denn die Kopenhagener Kriterien von 1993, die diese Bedingungen festgelegt hat, erfordern die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung von Menschenrechten und den Schutz von Minderheiten.

Zudem muss eine funktionierende Marktwirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Übernahme ihrer Verpflichtungen als Mitglieder nachgewiesen werden.1 Diese Bedingungen sind von allen der Kandidaten realisiert worden. Auch mit dem Erreichen dieses Ziels gibt es aber auch weitere für das jeweilige Land typische insbesondere politische und wirtschaftliche Beitrittshemmnisse, die überwunden werden müssen.

Neben der Zuversicht, dass mit der Erweiterung ein großer Absatzmarkt erschlossen wird, womit Handel verstärkt und damit Exporte erhöht werden sowie die Wettbewerbsfähigkeit der EU zunimmt, gibt es auch Befürchtungen, dass die großen ökonomischen Unterschiede zwischen der EU und den Beitrittskandidaten der EU einen hohen Preis kosten könnte sowie sich die Lage auf den westeuropäischen Arbeitsmärkten verschärfen und Migrationsströme erfolgen könnten. Daher stellt sich die Frage, welche Auswirkungen eine EU- Erweiterung haben könnte bzw. welche Vor- und Nachteile der Union daraus resultieren würden.

1.1 Motiv und Ziel der Arbeit

Die Problemstellung dieser Arbeit liegt in der Herausarbeitung der allgemeinen sowie der bisher erfolgten und künftigen Auswirkungen der Ausweitung der Europäischen Union in hauptsächlich wirtschaftlicher Hinsicht. Dabei soll das Vertrauen in eine erweiterte Union als starke Wirtschaftseinheit und die Transparenz der Informationsvermittlung über die Auswirkungen der Erweiterungen erhöht werden.

Die Informationen zu den Auswirkungen der Erweiterungen geben teilweise nur vereinzelte Angaben, wie zur Arbeitsmarktsituation oder zur Beitragszahlung der Mitglieder zum EU-Haushalt wieder. Dies führt dazu, dass die Folgen der Mitgliedschaft und Erweiterung nur einseitig und nicht als ein gesamtes Bündel mit weitreichenden Wirkungen wahrgenommen werden können. Daher stellt die Frage, welche ökonomischen Auswirkungen die Erweiterung für die Mitglieder der Europäischen Union und die Union insgesamt hat, den zentralen Punkt der Untersuchungen dar.

1.2 Vorgehensweise

Um dem oben genannten Ziel gerecht zu werden, sollen im ersten Teil zunächst der Erweiterungsprozess erklärt und zudem dargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Mitglied aufgenommen wird und wie das Verfahren dazu abläuft. Dazu gehören insbesondere nach welchen Kriterien die Aufnahme erfolgt, welche Hindernisse für die künftige Erweiterung in Bezug auf die Aufnahmefähigkeit der EU und welche Probleme der Beitrittskandidaten vorhanden sind, die ein Hindernis zur Aufnahme darstellen.

Den zweiten Teil der Arbeit macht die Analyse des mit der Erweiterung verbundenen Abbaus der Zölle, der Vereinheitlichung der Währung und des Mehrwertsteuerrechts sowie der Wettbewerbsfähigkeit und der Chancen und Risiken der künftigen EU-Erweiterung, aus. Der Schlussteil umfasst eine Zusammenfassung und ein Fazit dieser Untersuchungen.

2 Ökonomische Situation der EU

2.1 Die bisherige Entwicklung der Europ äischen Union

Die europäischen Staaten haben sich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Laufe eines langjährigen Integrationsprozesses schrittweise zur Europäischen Union als Wirtschaftsgemeinschaft zusammengeschlossen.2 Mit voranschreitender wirtschaftlicher Integration haben sich die Handelsbeziehungen zwischen den europäischen Ländern immer weiter intensiviert und mit Gründung der EU noch weiter verstärkt.

In der EU trugen die in einem Prozess geführte Marktschaffung, Marktvertiefung, die effektive Gestaltung der supranationalen Wirtschaftsordnung und weitere wachstumsrelevante Politikfelder zum wirtschaftlichen Erfolg für die Mitgliedsstaaten bei.3

Schon mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) am April 1951 durch die Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und den drei Benelux-Ländern begann die enge wirtschaftliche Zusammenarbeit, wo sich die nationalen Märkte dieser Staaten zu einem gemeinsamen Markt in einem Wirtschaftsbereich zusammenschlossen haben.

Am 25. März 1957 wurde dann die Europäische Atomgemeinschaft (EAG ) gegründet und dem Markt für Kernforschung und Reaktorbau ein weiterer gemeinsamer Markt geschaffen.

Mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die am 25. März 1957 gegründet wurde, wurde der Grundstein für einen einheitlichen Wirtschaftsraum mit dem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gelegt. Fortan wurde stufenweise gemeinsame Handels- und Agrarpolitik betrieben sowie eine Zollunion mit einem gemeinsamen Zolltarif errichtet und Zollgrenzen und mengenmäßige Beschränkungen bis Mitte 1968 aufgehoben. Die Fusionierung dieser drei Gemeinschaften im Jahre 1967 zur Europäischen Gemeinschaft (EG) führte zur Erweiterung und Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer.

Mit dem Vertrag von Maastricht am 7. Februar 1992 wurden der EG mit den Bestimmungen über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie über die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres zwei weitere Politikfelder hinzugefügt und sie wurde zur Europäischen Union umbenannt. Sie baut auf der Gundlage der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) auf.

Mit dem zum 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Lissaboner Vertrag wurde die EU institutionell reformiert, um sie demokratischer, transparenter und effizienter zu machen.

2.2 Die gegenw ärtige Situation

Heute ist die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedsstaaten der weltweit größte Exporteur von Waren. Der Anteil an der Weltproduktion beträgt rund 35 Prozent und an dem Welthandel über 17 Prozent. Die EU hat zudem mit rund 507,4 Millionen Einwohnern4 den größten Binnenmarkt und hat die meisten hochqualifizierten Personen mit einer Forschung, die zur Weltspitze gehört.5

Ihre Wirtschaft ist gemessen am Volumen des Waren- und Dienstleistungsverkehr (BIP) mit 13,07 Billionen Euro im Jahr 2013 6 größer als die Wirtschaft Chinas (9,18 Billionen US Dollar)7 und der USA (16,8 Billionen US Dollar)8.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 hat aber auch in der EU negative Auswirkungen gehabt. Die Wirtschaft in den EU-Mitgliedsstaaten stagniert, bzw. das Wirtschaftswachstum erfolgt wenig und sehr zögernd.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP in den Mitgliedsstaaten der EU, Statista 2014

Zudem beeinflussen geopolitische Risiken wie die Spannungen zwischen der EU und Russland und die Kriege im Nahen Osten die Konjunkturlage negativ.

Weiterhin ist die Staatsverschuldung in den einzelnen Mitgliedsstaaten besonders hoch. Vor allem in Griechenland (177,2% des BIP), It alien (135,2% des BIP) und P ortugal (126,7% des BIP) i st sie weit über der als nach den Maastrichter Konvergenzkriterien gesund erachteten Schuldenobergrenze von 60 % des BIP9

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Staatsverschuldung in den Mitgliedsstaaten der EU, Statista 2014

Sie hat sich auf die ohnehin in den meisten Mitgliedsländern hohe Arbeitslosigkeit nachteilig ausgewirkt.

Die Arbeitslosigkeit ist unter den Mitgliedsstaaten unterschiedlich verteilt, in Deutschland beträgt die Arbeitslosenquote derzeit etwa 5 Prozent, bei den südlichen Mitgliedern Griechenland und Spanien sind dagegen es dagegen schon etwa 25 Prozent.10

Vor allem unter den Jugendlichen ist sie mit durchschnittlich 22 Prozent weit verbreitet.11

2.3 Die Zukunft der EU

Wie die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union sein könnte, hat das Centrum für angewandte Politikforschung in München in ihren fünf Grundzügen entwickelt:12

2.3.1 Szenario 1: ,,Titanic ´´

Die Interessensgegensätze und Leistungsunterschiede zwischen den alten und den neuen Mitgliedsstaaten nehmen zu. Die weltweite Finanzkrise belastet die Sozialsysteme, stellt die Währungsunion in Frage und führt zu ,,nationalen Egoismen´´, sodass gemeinsames politisches Handeln erschwert wird. Einzelne Interessen der nationalen Staaten können auch durch die erweiterte Union und mit der damit verbundenen schwächeren Interessenvertretung, nicht vertreten werden und die Handlungsunfähigkeit wird weiter verstärkt.

Die Bürger verlieren zunehmend das Vertrauen in die EU und den Mitgliedsstaaten gelingt es nicht, ihre von der EU vorgegebenen wirtschaftlichen und sozialen Reformen durchzusetzen.

Die Mitgliedsstaaten führen Zuständigkeiten der EU zurück auf die nationale Ebene und treten aus der Währungsunion aus. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der EU geschwächt und infolge der Entscheidungs-, Handlungsunfähigkeit und Legitimationskrise können externe Konflikte als Verbund nicht gelöst werden, so dass ,,Ad-hoc-Koalitionen´´ gebildet werden und die Union am Ende zerbricht.

2.3.2 Szenario 2: ,,Geschlossenes Kerneuropa ´´

Im zweiten Szenario möchten die Staaten Kerneuropas angesichts einer EU, die den wirtschafts- und sicherheitspolitischen Herausforderungen aus ihrer Sicht nicht gerecht wird, ihre intergouvernementale Zusammenarbeit verstärken und eine stärkere Rolle bei internationalen Interessensvertretungen und in internationalen Beziehungen sowie im Bereich der Sicherheit haben.

Die EU beschränkt sich wegen den Interessensgegensätzen der einzelnen Staaten in Bezug auf die Integration nur noch auf wenige Politikfelder wie dem Binnenmarkt. So dass sie mehr zu einer ,,Freihandelszone de luxe´´wird. Es findet eine umfassende EU-Erweiterung statt, was Europa stabilisiert. Jedoch bilden den Kern nur die Staaten Kerneuropas, die nach und nach die Strukturen der EU ersetzt.

2.3.3 Szenario 3: ,, Methode Monnet ´´

Auch wenn das Problem der politischen Handlungsfähigkeit der EU nicht ganz gelöst ist und die Mitgliedsstaaten bei ihren Interessen und Verteilungen der EU-Gelder sich uneinig sind, sind die Vorteile des Binnenmarkts, des Schengen-Regimes, der Währungsunion und das tiefe Bewusstsein der friedensschaffenden -und stabilisierenden Rolle der EU zu groß, damit es zu Austritten aus der EU oder zum Stopp der Beitrittswilligkeit zur EU kommt.

Die Kommission übernimmt zunehmend auf neutrale und unpolitische Weise die Aufgabenfelder zur Modernisierung einzelner Mitgliedsstaaten. Wegen interner Konsolidierungsprobleme und der Unwilligkeit der Bevölkerung zur Aufnahme weiterer Staaten, endet die Erweiterung mit dem Beitritt Kroatiens und Islands, sodass die Beziehungen mit den Nachbarstaaten auf eine engere Zusammenarbeit, statt auf den Beitritt gerichtet ist.

2.3.4 Szenario 4: ,,Offener Gravitationsraum ´´

Die Mitgliedsstaaten, die bisher an den meisten Integrationsprojekten teilgenommen haben, bilden überwiegend den offenen Gravitationsraum. Sie vertiefen ihre Zusammenarbeit in bestimmten alten und neuen Politikgebieten innerhalb des Vertragsrahmens der EU. Im Vergleich zum ,,geschlossenen Kerneuropa´´ werden die bestehenden EU-Institutionen genutzt. Staaten, die für eine tiefere Integration nicht fähig sind oder nicht den Willen dazu haben, können die verstärkte Zusammenarbeit soweit sie das Einstimmigkeitsprinzip nicht daran hindert auch unterlassen.

2.3.5 Szenario 5: ,,Supermacht Europa ´´

Mit neuen Reformen zur Umsetzung des Lissabon Vertrages werden von den Mitgliedsstaaten nationale Kompetenzen an die EU übertragen und die Handlungsfähigkeit sowie Transparenz der EU verbessert. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung hat die Kommission regierungsspezifische Exekutivbefugnisse mit direkt von den Bürgern gewählten Komissionspräsidenten; das Europäische Parlament sowie die Europäische Staatenkammer werden vollkommen parlamantarisiert und mit gesetzgeberischen Rechten ausgestattet; die Judikative unterliegt dem Europäischen Gerichtshof.

Die EU wird zu einer politischen Union, bei der zentrale Politikfelder wie die Innen-, Außen-, Verteidigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik vereinheitlicht werden und letztlich sie zu einem Staat wird.

Dieser Staat expandiert territorial nach der Aufnahme der Türkei kontinuierlich und nimmt dabei europäische sowie nichteuropäische Staaten auf. Sie gewinnt damit die Marktwirtschaften der neuen Staaten als großen Absatzmarkt für die alten Mitglieder und erhält international die politische Machtstellung. Die EU wird hat einen Sitz im UN-Sicherheitsrat und wird zum globalen Sicherheitsakteur.

3 Beitrittsprozess

3.1 Gedanke eines vereinten Europas

Die Idee eines vereinten Europas hat seine Ursprünge schon lange Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg. Neben Erasmus von Rotterdam, der schon im 16. Jahrhundert darüber philosophierte, stellt sich Voltaire Europa als eine Art große Republik, ,,verteilt in verschiedenen Staaten´´ vor. Trotz all dem wurde so eine bedeutende Staatenvereinigung erst nach dem Zweiten Weltkrieg in Form der heutigen Europäischen Union schrittweise aufgebaut.13

3.2 Die sechs Gr ünderstaaten

Die europäische Gemeinschaft hat sich seit ihrer Gründung mit bisher sieben Erweiterungen von ursprünglich sechs auf 28 Mitglieder erweitert. Den ersten Schritt zum Aufbau der EU machten die sechs europäischen Staaten Deutschland, Frankreich, Italien und die Benelux-Länder Belgien, Niederlande und Luxemburg, indem sie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und 1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gründeten und damit eine gemeinsame Politik zunächst im Bereich Montanindustrie (Kohle-, Eisen-, Stahlgewinnung) und dann in Wirtschaft, Verkehr und mehreren anderen Bereichen betrieben.

Nachdem sie 1968 die Zollunion gegründet haben und aus der engeren Zusammenarbeit politische sowie wirtschaftliche Fortschritte erzielten, wollten auch andere Staaten der EWG beitreten.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (,,VK´´) stellten den Antrag zu den drei Gemeinschaften, ,,nachdem sich die von ihm initiierte Gründung der Freihandelszone EFTA nicht als besonders effektiv herausgestellt hatte´´. 14

3.3 Die Erweiterungen 3.3.1 bisherige Erweiterungen

3.3.1.1 Norderweiterung

1973 wurden Dänemark, Großbritannien und Irland neue Gemeinschaftsmitglieder.

Zwar hatten sie die Anträge bereits 1961 gestellt, jedoch verzögerte sich die Aufnahme Großbritanniens, weil der französische Staatspräsident Charles de Gaulle die Aufnahme 1963 und 1967 mit seinem Votum gegen den britischen Antrag verhinderte. Aus seiner Sicht war England nicht ,,europareif´´15 und könnte bei Beitritt auch Konkurrent in der Vormachtstellung in der Gemeinschaft werden.

Erst 1969 wollten die ,,Sechs´´ durch den Beitritt Großbritanniens das außenpolitische Potenzial der Gemeinschaft vergrößern und zugleich Deutschlands wachsendes politisches Gewicht besser ausgleichen.16

Jedoch ist Grönland, das zusammen mit Dänemark Mitglied der EG geworden war, 1985 mittels Volksbefragung aus der EG ausgetreten. Das Land ist aber dennoch assoziiertes Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, ohne ein Gebiet der Europäischen Union zu sein.

Damit erweiterte sich mit der Aufnahme der beiden Inseln die Gemeinschaft auch über Kontinentaleuropa.

Norwegen konnte der Gemeinschaft nicht beitreten, da 1972 und auch 1993 die norwegische Bevölkerung in einem Referendum gegen die Aufnahme gestimmt hatte, da Norwegen wegen seiner Fischerei und seines Ölvorkommens unabhängig von der EU sein wollte. Zudem war es schon Mitglied im EWR, wodurch ihm auch ein Marktzugang zur EU ermöglicht war.

3.3.1.2 Erste S üderweiterung

Die Gemeinschaft wurde 1981 und 1986 um die Staaten Griechenland, Portugal und Spanien im Zuge der sogenannten Süderweiterung, erweitert. Diese konnten aber erst mit dem Ende der Militärdiktaturen in die Gemeinschaft aufgenommen werden17 und waren wirtschaftlich im Vergleich nicht so hochentwickelt wie die anderen Mitgliedsstaaten.18

1987 wurde der Mitgliedsantrag Marokkos aus geografischen Gründen abgelehnt.

3.3.1.3 Erweiterung um Ostdeutschland

Mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 fand zwar keine weitere Erweiterung statt, da die DDR der Bundesrepublik gemäß Art. 23 Grundgesetz beigetreten war. Mit der Vereinigung vergrößerte sich aber der EU-Raum. Als 1993 die Zollschranken fielen, hatte diese Gemeinschaft einen großen Binnenmarkt von zwölf Staaten mit über 300 Millionen Menschen.

3.3.1.4 EFTA-Erweiterung

1995 traten dann Finnland, Österreich und Schweden unter gleichzeitigem Austritt aus der EFTA als wirtschaftlich hoch entwickelte Staaten im Zuge der Norderweiterung der EU bei. Denn in der EFTA waren sie von der europäischen Gesetzgebung betroffen, konnten aber keinen direkten Einfluss auf sie nehmen. So wollten sie nun mit dem EU-Beitritt die "Regeln des Spiels" künftig selber mitbestimmen.19 Da sich diese Staaten während des kalten Kriegs neutral zwischen dem westlichen Alliierten und dem Sowjetunion verhielten, hatten sie ihren Antrag erst nach dem Zerfall der Sowjetunion gestellt.

3.3.1.5 Erste Osterweiterung

Zum 1.Mai 2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern der EU bei.

Zuvor fanden am 31. März 1998 die EU-Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern und am 15. Januar 2000 mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien und Slowakei statt. Im Dezember 2002 wurden auf dem Europäischen Rat in Kopenhagen die Beitrittsverhandlungen dieser Beitrittsstaaten abgeschlossen und ihre Beitritt beschlossen.

Außer in den Fällen Malta und Zypern stammten diese Staaten aus dem sowjetischen Herrschaftsbereich und waren deshalb wegen der Planwirtschaft und der Abschottung vom Weltmark zu diesen Zeiten, wirtschaftlich nicht fortgeschritten. Der Übergang zur Marktwirtschaft führte jedoch zum schnellen Aufstieg des Wohlstandniveaus.20

3.3.1.6 Zweite Osterweiterung

Bulgarien und Rumänien traten, trotz der nicht dem EU-Niveau entsprechenden Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung 21 nach dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen im Jahr 2004, zum 1. Januar 2007 der EU bei. So wurden sie auf Ratsbeschluss hin mit Mitteln zur Entwicklung gefördert.22 Sie befinden sich jedoch unter der ständigen Beobachtung durch die EU, die ihr bei mangelnden Fortschritten bei der Bekämpfung von Korruption, der organisierten Kriminalität und der Unabhängigkeit der Justiz auch finanzielle Einschränkungen androhen, bzw. Sanktionen verhängen kann.

3.3.1.7 Erweiterung um Kroatien

Am 3. Oktober 2005 sind die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien eröffnet worden. 2013 ist dann Kroatien beigetreten. Die Türkei konnte jedoch nicht beitreten, da bei den Beitrittsverhandlungen wenig Fortschritte erzielt worden sind.

3.3.2 K ünftige Erweiterungen um Beitrittskandidaten- und potenzielle Beitrittskandidatenländer

Die Türkei ist derzeit zusammen mit Serbien, Albanien, Mazedonien sowie Montenegro und Island weiterhin Beitrittskandidat. Wobei bei Island die Beitrittsverhandlungen unter der neuen Regierung von Ministerpräsident Gunnlaugsson im Mai 2013 auf Eis gelegt worden sind.

Mit Montenegro wurden die Beitrittsgespräche fortgesetzt. Mazedonien wird weiterhin von Griechenland blockiert.23

Zu den „potenzielle Beitrittskandidaten“ gehören Bosnien und Herzegowina und das unter UN-Verwaltung stehende Kosovo. Diese können die Mitgliedschaft erlangen, sobald sie die Kriterien zur Aufnahme von Gesprächen erfüllen, also die Rechtsstaatlichkeit nach den Kopenhagener Kriterien hergestellt haben.24

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(*Albanien hat seit dem 24. 05.14 den Status eines Beitrittskandidaten) Abbildung 3: Entwicklung der Europäischen Union, Mittelbayerische 2013

4 Wirtschaftliche Beitrittskriterien

4.1 Kopenhagener Kriterien

Zum Nachweis der wirtschaftlichen Beitrittsreife müssen von den Kopenhagener Kriterien, die auf dem Kopenhagener Gipfeltreffen des Europäischen Rates in Kopenhagen 1993 festgelegt wurden, das zweite und dritte Kriterium, die die Binnenmarktfähigkeit voraussetzen, erfüllt werden:

1. eine institutionelle Stabilität, wodurch sichergestellt werden sollen:

a) demokratische Ordnung
b) rechtsstaatliche Ordnung
c) Wahrung der Menschenrechte
d) Respektierung und Schutz der Rechte von Minderheiten

2. Existenz einer funktionsfähigen Marktwirtschaft
3. Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten 4. Fähigkeit, den Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft nachzukommen:

a) Übernahme des EU-Gemeinschaftsrechts (,,Acquis Communautaire´´)
b) Verbundenheit mit den Zielen der politischen Union und der Wirschafts- und Währungsunion25

Binnenmarktfähigkeit ist ein Land, das eine funktionsfähige Marktwirtschaft, und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, hat.26

4.1.1 Voraussetzungen f ür funktionsfähige Marktwirtschaft

Ob eine funktionsfähige Marktwirtschaft vorliegt, wird danach beurteilt, ob die Märkte wettbewerblich geordnet und die Preise sowie der Außenhandel liberalisiert sind, alle Anbieter frei in den Markt ein- und austreten können, ein funktionsfähiges Rechtssystem und eine angemessene Preisstabilität vorliegen, die Staatsverschuldung und Haushaltsdefizite nicht zu hoch sind und der Finanzsektor hinreichend entwickelt ist.27

Daher mussten die Staaten aus der ehemaligen Sowjetunion ihre Wirtschaftsform von der Planwirtschaft auf die Marktwirtschaft umstellen, wo die Preisbestimmung über den Markt erfolgt, der freie Marktzugang für alle Anbieter ermöglicht ist, der Marktaustritt durch ein Konkursrecht geregelt wird, Eigentumsrechte gesichert werden, ein entwickelter Finanzsektor und makroökonomische Stabilität herrschen. Damit sollten die Unternehmen dieser Staaten in der Zeit einer engeren wirtschaftlichen Verflechtung wettbewerbsfähig mit den ausländischen Unternehmen bleiben.28

Auch heute haben die europäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion Russland, Weißrussland, Ukraine und Moldawien den Übergang zu marktwirtschaftlich organisierten Systemen noch nicht hinreichend erfolgreich abgeschlossen, bzw. Weißussland noch nicht begonnen.29

Von vielen der bisherigen EU-Kandidaten wurde vor dem Beitritt der Aufbau einer angemessenen institutionellen Infrastruktur gefordert. Zu dem eine verlässliche nationale Finanzverwaltung und - kontrolle gehört, der die ordnungsgemäße Verausgabung der EU-Mittel gewährleisten kann.

Außerdem waren Einrichtungen, die die Zertifizierung von Produkten für die wechselseitige Anerkennung und die Überwachung der Sicherheits- und Umweltvorschriften in verschiedenen Bereichen handhaben können, eine ebenso wichtiges Erfordernis.30

Von den Kandidatenländern wird erwartet, dass sie Investitionen und Anstrengungen in Bereichen leisten, um dort EU-Standards zu erreichen.

Der Aufbau einer institutionellen Infrastruktur zur Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarkts, zu dem die Bereiche Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Grenzsicherung gehören, wird mit Heranführungshilfen unterstützt.31

Da jedoch diese Unterstützung mit etwa 0,8 Prozent des BIP der Beitrittsländer gering ist und die Beitrittskandidaten zum Teil hohe Werte wie 5 bis 10 Prozent des jährlichen BIP ausgeben müssen, stellt dies eine große Herausforderung für sie dar.32

Dies stößt daher nicht immer auf Akzeptanz bei den Beitrittsländern, da diese hohen Investitionen, die vor allem für den Umweltschutz und zur Erweiterung der Transportinfrastruktur vorgesehen sind, Ressourcen binden, die zu Investitionen für mehr Wirtschaftsentwicklung genutzt werden könnten.

In diesem Zusammenhang werden insbesondere Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg und das heutige China als Länder genannt, wo die Investitionen schwerpunktmäßig auf die Produktion und die Infrastruktur gelegt wurden und die saubere Umwelt nachrangig war.

4.1.2 Erlangung der F ähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten

Als zweites wirtschaftliches Kriterium setzt die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, voraus, dass die Volkswirtschaften der Beitrittsländer ein ausreichendes Stadium an Wettbewerbsfähigkeit erreicht haben. Denn nur damit können neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die Auswanderung verhindert werden. 33

Dafür muss eine aktive Wettbewerbspolitik betrieben werden und der Handel mit der EU schon vor dem Beitritt verflechtet sein. Zudem muss das erste Kriterium auch schon erfüllt sein, die Ausstattung mit Human- und Sachkapital, sowie das Vorliegen einer geeigneten Infrastruktur und Forschungs- und Bildungseinrichtungen realisiert werden. Ferner sollen an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung auch ein Mindestanteil an kleinen und mittleren Unternehmen vorliegen.34

Trotz der erzielten Fortschritte vefügt nach Ansicht der Europäischen Kommission derzeit keines der Beitrittskandidaten aus dem westlichen Balkan über eine funktionierende Marktwirtschaft.35

Die Türkei gilt bereits als funktionierende Marktwirtschaft, hat jedoch weitere Strukturreformen umzusetzen, um mittelfristig in der Lage zu sein, auch dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften der Union standhalten zu können.36 Auch Island ist als funktionierende Marktwirtschaft anzusehen, das mittelfristig in der Lage sein könnte, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der Union standzuhalten, wenn strukturelle Defizite mit angemessener makroökonomischer Politik und Strukturreformen behoben werden.37

5 Beitrittsverfahren

5.1 Berechtigung zum Beiritt

Nach Artikel 49 EUV ist jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören sowie der Rechtsstaatlichkeit achtet, berechtigt der EU beizutreten.

Jedoch sind die Beitrittsverfahren in Art. 49 EUV nicht vollständig geregelt und haben sich erst mit der Aufnahme von Großbritannien und weiteren ,,Beitrittsrunden“ fortlaufend entwickelt.38

5.2 Beitrittsbedingungen

Für die Mitgliedschaft müssen als Beitrittsbedingungen die Kopenhagener Kriterien erfüllt werden.

Dabei ist die Erfüllung der politischen Beitrittskriterien die Voraussetzung für den Aufnahme von Verhandlungen und die Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien zum Beitrittsdatum Voraussetzung für den Abschluss der Verhandlungen.39

5.3 Phasen des Beitrittsverfahrens

Das Beitrittsverfahren läuft über acht Phasen:

5.3.1 Phase 1: Beitrittsantrag

Der beitrittswillige Staat reicht seinen Antrag auf Mitgliedschaft gemäß Artikel 49 Abs. 1 EUV an den Rat, in dem die Regierungen aller EU-Mitgliedsstaaten vertreten sind. (EU-Vertrag, Titel VIII)

5.3.2 Phase 2: Verleihung des Kandidatenstatus

Der Rat fordert die Europäische Kommission auf, in Form eines Berichts eine Stellungnahme abzugeben, ob der Antragsteller die Kopenhagener Kriterien zum Beitritt erfüllt. Die Kommission legt seine Feststellungen dem Rat vor und empfiehlt dem Rat bei positiver Bewertung, die Verleihung des Kandidatenstatus und eventuell zusätzlich die Einleitung der Beitrittsverhandlungen.

Bei einer negativen Bewertung nennt sie bestimmte Vorgaben, sogenannte Benchmarks, die der beitrittswillige Staat für weitere Annäherungsschritte erfüllen muss.

5.3.3 Phase 3: Aufnahme von Beitrittsverhandlungen

Auf der Grundlage des Berichts von der Kommission, die nicht bindend ist, entscheidet der Rat der EU einstimmig, ob dem Beitrittsgesuch stattgegeben wird und im nächsten Schritt Beitrittsverhandlungen mit dem Beitrittskandidaten aufgenommen werden sollen.

Wenn die Mehrheit im Rat sich gegen die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erklärt hat, ist der Antrag gescheitert. Erst wenn dem Eröffnungsbeschluss einstimmig zugestimmt wird, wird der Antragsteller als Beitrittskandidat in Betracht gezogen und Beitrittsverhandlungen können dann eröffnet werden.

5.3.4 Phase 4: Screening

Die Verhandlungen beginnen damit, dass die Europäische Kommission in dem etwa ein Jahr dauernden sog. Screening-Verfahren verschiedene Bereiche des gemeinschaftlichen Besitzstands, des sogenannten Acquis Communautaire, was das gesamte Regelwerk der EU darstellt40, prüft.

Dabei wird für jedes Verhandlungskapitel geprüft, wie gut das Beitrittsland auf einen Beitritt vorbereitet ist,indem die Abweichung und der Grad der Übereinstimmung des nationalen Rechts zu dem Besitzstand der EU ermittelt wird und angegeben wird, welche Defizite das Land noch zur Angleichung korrigieren muss, bzw. welche Reformen notwendig sind.

Der Beitrittskandidat muss dabei sämtliche Institutionen, Organisationsvermögen, Verwaltungssysteme und Gesetzgebung an die EU-Maßstäbe anpassen. Inwieweit der Beitrittskandidat auf einen EU-Beitritt vorbereitet ist, wird nach der Prüfung und Beurteilung im für jedes einzelne Verhandlungskapitel erstelltem Screening-Bericht festgehalten.

5.3.5 Phase 5: Er öffnung von Kapiteln

Die Kommission empfehlt auf der Grundlage des Screenings dem Rat, die Verhandlungen für ein bestimmtes Kapitel zu eröffnen oder von dem Beitrittsland noch die Erfüllung bestimmter Bedingungen und Vorgaben (Benchmarks) zu fordern, die das Beitrittsland erfüllen muss, damit ein Kapitel eröffnet werden kann. Jedoch handelt es sich bei den Verhandlungen um EU Vorgaben mit 35 Kapiteln Gesetzestexten, die von dem Beitrittsland umgesetzt und übernommen werden müssen und über die nicht verhandelt werden kann. Dagegen kann bei den Übergangsregelungen eine Fristverlängerung verhandelt werden.41

Da sich das Tempo der Verhandlungen nach den Fortschritten des Beitrittskandidaten richtet und für Fortschritte zum Teil Reformen mit weitgehenden Veränderungen der wirtschaftlichen und politischen Strukturen verbunden sind, sollten die Reformen kommunikationspolitisch den Bürgern begründet werden.42

Wenn das Beitrittsland jedoch nicht in der Lage sein sollte, zum Beitritt das gesamte Acquis Communautaire zu übernehmen, können auch Übergangsfristen für bestimmte Bereiche eingeräumt werden, wobei die Übergangsfristen zum Binnenmarkt in der Regel kurz sind und für Bereiche, wo hoher finanzieller Aufwand ist, auch lange Fristen vereinbart werden können.43

Die Kommission überwacht im sogenannten ,,Monitoring´´ die Fortschritte des Beitrittsstaates und informiert den Rat und das Europäische Parlament mit Berichten und Strategiepapieren über die Erfüllung von geforderten Benchmarks und die Angleichung an das EU- Acquis.

5.3.6 Phase 6: Unterzeichnung und Ratifizierung des Beitrittsvertrags

Sobald der nationale Rechtsrahmen des Beitrittskandidaten durch Reformen soweit geändert worden ist, dass es mit dem Acquis übereinstimmt und jedes Kriterium erfüllt ist sowie die Verhandlungen zu allen Kapiteln abgeschlossen sind, werden die getroffenen Ergebnisse sowie Vereinbarungen zu den Mitgliedschaftsbedingungen, Übergangsregelungen, Fristen, Angaben zu finanziellen Regelungen und etwaigen Schutzklauseln in einem Beitrittsvertrag festgelegt.

Der Beitrittsvertrag muss von dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament gebilligt, von dem Bewerberland und allen EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet und zudem durch das Kandidatenland und allen EU-Mitgliedsstaaten gemäß den jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften der Mitglieder unterzeichnet und ratifiziert werden.

5.3.7 Phase 7: Erlangung des Status eines ,,beitretenden Status ´´

Nachdem der Beitrittsvertrag unterzeichnet ist, wird das Beitrittsland zum ,,beitretenden Staat´´, womit es bis zum Beitritt Vorrechte wie das Rederecht in EU- Gremien und -Agenturen erhält.44

5.3.8 Phase 8: Beitritt zum festgelegten Zeitpunkt

Der beitretende Staat wird zu dem im Beitrittsvertrag festgelegten Zeitpunkt ein EU-Mitgliedsstaat.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Beitrittsverfahren, Wirtschaftskammer Österreich 2014

5.4 Fehlverhalten nach Beitritt

Falls nach dem Beitritt gegen Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte oder Rechtsstaatlichkeit, welche die fundamentalen Grundsätze der Union bilden, verstoßen sollte, gibt es seit dem Vertrag von Amsterdam Sanktionen. Das Sanktionsverfahren setzt sich aus dem Feststellungsbeschluss als erste- und dem Sanktionsbeschluss als zweite Stufe zusammen. Im ersten Schritt wird so ein Verstoß durch das Europäische Parlament festgestellt.

Im zweiten Schritt kann der Rat der EU dem Mitgliedsstaat bestimme Vertragsrechte aussetzen und ihm seine Stimmrechte im Rat einziehen. Seit dem Vertrag von Nizza kann der Rat auch bei einem Verstoß dem betreffenden Mitgliedsstaat Maßnahmen zu deren Behebung empfehlen. Allerdings ist für die Verhängung von Sanktionen notwendig, dass entweder 33 Prozent der Mitgliedsstaaten, die Kommission oder das Parlament solche Empfehlungen auch vorschlagen. Hat dann der Rat mit einer 80 prozentigen Mehrheit einen schweren Verstoß der Grundsätze festgestellt, können die Maßnahmen empfohlen werden.45

5.5 Unionsb ürgerschaft

Bei einem Beitritt erhalten die Bürger dieses Landes nach Artikel 9 EUV und Artikel 20 AEUV die Unionsbürgerschaft. Die Unionsbürgerschaft wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt. Die nationale Staatsbürgerschaft wird hiermit ergänzt, jedoch nicht aufgehoben bzw. ersetzt. Die Unionsbürger erhalten als Gemeinschaftsrechte das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht, aktives und passives Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitzland, das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie das Recht, sich an den europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedsstaates zu erhalten sowie das Recht sich schriftlich in einer Sprache irgendeines Mitgliedsstaates an jedes Organ und jede Institution der EU zu wenden und eine Antwort auch in dieser Sprache zu bekommen.46

5.6 Unterst ützung der Kandidatenländer bei ihren Vorbereitungen auf die Mitgliedschaft

Da die Reformen, die das Beitrittsland für eine Mitgliedschaft durchzusetzen hat, in der Regel ,,erhebliche Investitionen in Know-how und auch einen beträchtlichen Mitteleinsatz´´erfordern, leistet die EU mit Programmen finanziell und technische Unterstützung. Dies gilt etwa bei der Modernisierung der Infrastruktur, von Aufsichtsbehörden, der nuklearen Sicherheit, Korruptionsbekämpfung, Entwicklung institutioneller Strukturen oder die Schulung des in den Kandidatenländern für die Anwendung der EU-Regeln zuständigen Personals.47

Mit dem ,Instrument für Heranführungshilfe´´ (Instrument for Pre-Accession Assistance – IPA), das seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, wird die EU-Finanzhilfe, im Vergleich zu den bisherigen und mit dem IPA abgelösten Programmen wie PHARE, CARDS, ISPA und SAPARD, mit Anreizen und Bedingungen, optimal genutzt.48

Mit dem IPA werden demokratische Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit weiter aufgebaut, die öffentliche Verwaltung den EU-Maßstäben entsprechend reformiert, wirtschaftlicher Reformen durchgeführt und die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgeweitet.49

Gefördert werden neben Beitrittskandidatenländern auch potentielle Beitrittskandidaten während des gesamten Beitrittsprozesses:50 Für den Zeitraum 2007–2013 betrug das IPA-Finanzierungsvolumen circa 11,5 Milliarden Euro. Das Nachfolgeinstrument IPA II baut auf den Ergebnissen der bisherigen Unterstützung auf und stellt für 2014–2020 11,7 Milliarden Euro zur Verfügung.51

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: IPA-Mittel für Beitrittskandidaten und potenzielle Beitrittskandidaten, Regionalmanagement Burgenland 2014

5.7 Beispiel: T ürkei

Die Türkei konnte erst 1987 an den Europäischen Rat einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft stellen. Denn sie hatte eine lange Assoziierungsphase:

Mit dem Assoziierungsabkommen, dem sogenannten Ankara-Abkommen zwischen der Türkei und der damaligen EWG aus dem Jahre 1963 sollte zwischen der Türkei und der EU eine Annäherung mit dem Ziel eine gemeinsame Zollunion einzurichten und der Türkei eine Möglichkeit zum Eintritt in die EWG in Form einer Vollmitgliedschaft zu eröffnen. 52

Das Assoziierungsabkommen wurde jedoch 1982 wegen innenpolitischen Krisen und drei Militärputschen ausgesetzt.53 1989 wurde der Antrag von der EG-Kommission abgelehnt, weil die EG Zweifel an der wirtschaftlichen und politischen Stabilität des Landes hatte und es den Zypern-Konflikt gab.54 Die Kopenhagener Kriterien waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Anwendung, da sie erst 1993 in Kraft traten.

Das Assoziierungsabkommen wurde jedoch wieder in Kraft gesetzt mit dem Ergebnis, dass die Türkei 1992 assoziiertes Mitglied der Sicherheitsorganisation Westeuropäische Union und 1996 als erstes Nichtmitgliedsstaat Teilnehmer an der Zollunion wurde.

[...]


1 Vgl. Brasche, Ulrich: Europäische Integration, S.266/67

2 Vgl. Selck/ Veen: Die politische Ökonomie des EU- Entscheidungsprozesses, S.11

3 Vgl. Gabriel/ Kropp: EU-Staaten im Vergleich, S.124

4 Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/14035/umfrage/europaeische-union-bevoelkerung-einwohner/ 31.10.2014

5 Vgl. Werner Weidenfeld: Die Europäische Union, S.186-187

6 Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/222901/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-in-der-europaeischen-union-eu/ 01.11.2014

7 Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/19365/umfrage/bruttoinlandsprodukt-in-china/ 03.11.2014

8 Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/14418/umfrage/bruttoinlandsprodukt-in-den-usa/ 03.11.2014

9 Vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/konjunktur-in-eu-analyse-des-ersten-halbjahrs-2014-a-986056.html 04.11.2014

10 Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/160142/umfrage/arbeitslosenquote-in-den-eu-laendern/ 03.11.2014

11 Vgl. http://www.tagesspiegel.de/politik/eu-beschaeftigungsgipfel-ein-heer-von-jungen- arbeitslosen/10804250.html 04.11.2014

12 Vgl. http://www.cap.uni-muenchen.de/download/2003/2003_cap_szenarien.pdf 06.11.2014; Weidenfeld, Werner: Die Europäische Union, S.201-207

13 Vgl. Schrötter: Das neue Europa, S. 2

14 Vgl. Hakenberg: Grundzüge des Europäischen Wirtschaftsrechts, S.6

15 Vgl. Hakenberg: Grundzüge des Europäischen Wirtschaftsrechts, S.6

16 Vgl. Lippert: Bilanz und Folgeprobleme der EU-Erweiterung, S.32

17 Vgl. Goschler: Europäische Zeitgeschichte, S.153

18 Vgl. Paschke/ Iliopoulos: Die Osterweiterung der Europäischen Union, S.61

19 Vgl. Cini: European Union Politics, S.214

20 Vgl. Brasche: Europäische Integration, S.408-409

21 Vgl. Slavu: Die Osterweiterung der Europäischen Union, S.147

22 Vgl. Lambach: Guideline to the European Union, S. 19

23 Vgl. Weidenfeld/ Wessels: Jahrbuch der Europäischen Integration, S.487

24 Vgl. Brasche: Europäische Integration, S.410

25 Vgl. Wagener/Eger: Europäische Integration, S.108

26 Vgl. Brasche: Europäische Integration, S.266

27 Vgl. Spiridon: Erste Erfahrungen und Perspektiven der Europäischen Währungsunion, S.171

28 Vgl. Brasche: Europäische Integration, S.266

29 Vgl. Wagener/Eger: Europäische Integration, S.67

30 Vgl. Brasche: Europäische Integration, S.415

31 Vgl. Knodt/ Corcac: Europäische Integration S.252

32 Vgl. Brasche: Europäische Integration, S.415

33 Vgl. Klaus Löffler: Die Erweiterung der Europäischen Union, S.3

34 Vgl. Spiridon: Erste Erfahrungen und Perspektiven der Europäischen Währungsunion, S.171

35 Vgl. Europäische Kommission: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015, S.6; https://www.wko.at/Content.Node/papierkorb/oesterreich/eutt_serbien_2.pdf 11.11.2014

36 Vgl. Europäische Kommission: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015, S.58; https://www.wko.at/Content.Node/papierkorb/oesterreich/eutt_serbien_2.pdf 11.11.2014

37 Vgl. Europäische Kommission: Wichtigste Ergebnisse des Fortschrittsberichts über Island http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-10-561_de.htm 11.11.2010

38 Vgl. Oppermann/ Classen/ Nettesheim: Europarecht, S.749

39 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: IV. Verfahren und Kriterien des Beitritts http://www.bpb.de/apuz/27871/von-kopenhagen-bis-kopenhagen-eine-erste-bilanz-der-eu-erweiterungspolitik?p=all 13.11.2014

40 Vgl. Weidenfeld: Die Europäische Union, S.25

41 Vgl. Stahl: Internationale Politik verstehen, S.209

42 Vgl. Europäische Kommission: Die Erweiterung verstehen, S.9

43 Vgl. Nickel: Insider und Outsider bei der Osterweiterung der Europäischen Währungsunion, S.8

44 Vgl. Europäische Kommission: Die Erweiterung verstehen, S.13

45 Vgl. Träbert: Sanktionen der Europäischen Union gegen ihre Mitglieder, S.72/73

46 Vgl. http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_2.1.1.html 15.11.14

47 Vgl. Europäische Kommission: Die Erweiterung verstehen, S.14

48 Vgl. Lachmann: Entwicklungshilfe, S.177

49 Vgl. Özdemir: Die Förderprogramme der Europäischen Union, S.5; http://ec.europa.eu/regional_policy/thefunds/ipa/turkey_development_de.cfm 17.11.2014

50 Vgl. Lachmann: Entwicklungshilfe, S.177

51 Vgl. Europäische Kommission: Übersicht– Instrument für Heranführungshilfe http://ec.europa.eu/enlargement/instruments/overview/index_de.htm 18.11.2014

52 Vgl. Gaedtke: Europäische Außenpolitik, S.152

53 Vgl. Centrum für angewandte Politikforschung an der LMU München: Die Türkei und die EU http://www.cap-lmu.de/themen/tuerkei/eu/ 18.11.2014

54 Vgl. Harth: Die Europäische Union konkret, S. 106

Fin de l'extrait de 111 pages

Résumé des informations

Titre
Die ökonomischen Auswirkungen der EU- Erweiterung
Université
University of Applied Sciences Köln RFH
Note
1,2
Année
2015
Pages
111
N° de catalogue
V704521
ISBN (ebook)
9783346203144
Langue
allemand
Mots clés
EU-Erweiterung, Erweiterung der EU, Beitrittskandidaten, EU-Beitritte, EU-Beitrittskriterien, EU-Beitrittsverfahren, Beitrittshindernisse, EU-Erweiterungsfähigkeit, Chancen und Risiken der EU-Erweiterung, Zollunion, Abbau der Zölle, Währungsunion, Vereinheitlichung der Währung, Arbeitsmarkt, Standortvorteile und Wettbewerb, Vereinheitlichung des Mehrwertsteuerrechts
Citation du texte
Anonyme, 2015, Die ökonomischen Auswirkungen der EU- Erweiterung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/704521

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