Vor- und Nachteile von sogenannten Kopfprämienmodellen und der Bürgerversicherung


Dossier / Travail, 2005

25 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Der Reformbedarf der Finanzierung der GKV

3. Das Kopfprämienmodell der Herzog-Kommission

4. Die Vorschläge der Rürup-Kommission
4.1. Das Modell des Gesundheitsprämienkonzeptes
4.2. Das Modell der Erwerbstätigenversicherung (Bürgerversicherung)

5. Vor- und Nachteile, Gegenüberstellung
5.1 Das Kopfprämienmodell in der Schweiz
5.2 Modell der Kopfpauschale (Gesundheitsprämie) der Herzog-Kommission
5.2.1 Vorteile
5.2.2 Nachteile
5.3 Das Rürup-Gesundheitsprämienmodell im Vergleich zum Herzog-Modell
5.3.1 Vorteile des Gesundheitsprämien-Modells von Rürup
5.3.2 Nachteile des Rürup-Modells der Gesundheitsprämien
5.4 Das Modell der Bürgerversicherung der Rürup-Kommission im Vergleich
5.4.1 Vorteile des Rürup-Modells der Bürgerversicherung
5.4.2 Nachteile der Bürgerversicherung

6. Fazit und Ausblick

Quellenverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

Die Finanzierung des gegenwärtigen Systems der Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland steht immer wieder im Fokus öffentlicher Debatten. Besonders in den jetzigen Zeiten des auflebenden Wahlkampfes wird das Thema der Reformbedürftigkeit der sozialen Sicherungssysteme benannt. Verschiedene Ansatzpunkte und Konzepte einer Sozialreform scheinen sich gegenseitig auszuschließen. Vorschläge wandeln sich in Barrikaden in der Auseinandersetzung zwischen den Reformvorschlägen der gegenwärtigen Regierung und der Opposition. Mit dem Begriff „soziale Gerechtigkeit“ werden eigene Reformvorschläge verteidigt, während die „gegnerischen“ als „unsozial“ abgetan werden.

Die in dieser Arbeit behandelten Reformmodelle der Herzog- und der Rürup-Kommission unterbreiten neben Vorschlägen zu Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch Vorschläge zur Reformierung der Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Gegenstand der folgenden Betrachtungen soll der Blick auf den Teil der Sozialversicherung gelenkt werden, welcher durch die GKV abgedeckt wird.

Im Dezember 2002 wurde die Kommission „Nachhaltigkeit in der Sicherung der sozialen Systeme“ unter dem Vorsitz von Bert Rürup (Rürup-Kommission) von der Regierung beauftragt, Vorschläge zur nachhaltigen Reformierung der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege und auch Krankenversicherung zu erarbeiten. Da sich die Kommission zum Thema Reformierung der GKV nicht auf einen Vorschlag einigen konnte, enthält der 2003 vorgelegte Bericht zwei Vorschläge: Den einer „Bürgerversicherung“, unterstützt von einer Gruppe der Kommission um den Berater der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, Karl W. Lauterbach, sowie den von einer Gruppe der Kommission um den Vorsitzenden Rürup favorisierten Vorschlag einer Kopfpauschale (Gesundheitsprämie).

Parallel dazu legte die durch den Bundesvorstand der CDU beauftragte Herzog-Kommission (Kommission „Soziale Sicherheit“) unter Vorsitz von Bundespräsident a. D. Prof. Dr. Roman Herzog am 29.09.2003 ihren Bericht vor, welcher gemeinsam mit dem Beschluss des CDU-Parteitages vom 1./2. Dezember 2003 im Dezember 2003 veröffentlicht worden ist. Darin wird folgendes Reformziel genannt: „...Überführung des heutigen umlagefinanzierten Systems der GKV in ein kapitalgedecktes, einkommensunabhängiges und erheblich demographiefesteres Prämiensystem“ (Der Bericht der Herzog-Kommission und Beschluss des CDU-Parteitags, S.3). Hier wird also ein Kopfprämienmodell favorisiert. Alle drei Vorschläge zielen in erster Linie auf die Reform der Finanzierung der GKV ab.

In den weiteren Ausführungen wird der Vorschlag der Herzog-Kommission aus dem von der Konrad-Adenauer-Stiftung veröffentlichten „Bericht der Herzog-Kommission und der Beschluss des CDU-Parteitags“ (2003) zitiert. Die Rürup-Vorschläge wurden vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit 2003 unter dem Titel „Nachhaltigkeit in der Sicherung der sozialen Sicherungssysteme. Bericht der Kommission“ veröffentlicht.

Welches ist nun das „richtige“ Reformmodell? Bürgerversicherung oder Kopfprämienmodell?

Zunächst soll eine Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen der Zustand die Frage klären, warum das gegenwärtige System gerade heute stark reformbedürftig sei.

Im zweiten Schritt werde ich mich mit drei oben genannten Vorschlägen eingehender beschäftigen.

Nach der Beschreibung der drei Modelle sollen im vierten Schritt Vor- und Nachteile benannt werden. Abschließend und soll die Frage beantwortet werden, ob sich die Modellkonzepte wirklich so stark voneinander unterscheiden und ob eines dieser Modelle an den Zielen gemessen das reformtauglichere ist.

2. Der Reformbedarf der Finanzierung der GKV

Die GKV garantiert den Versicherten eine umfassende gesundheitliche Versorgung. Sie ist Teil der Sozialversicherung, bestehend aus der Arbeitslosen-, der Kranken-, der Renten-, der Unfall- und, seit zehn Jahren, der Pflegeversicherung, und trägt zur Wahrung der sozialen Sicherheit ihrer Versicherten bei.

Der „Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ verweist unter Berufung auf seinen Auftrag, „... Versorgungsbereiche mit Über-, Unter- und Fehlversorgung und Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven aufzuzeigen“ (Sachverständigenrat für Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen 2003, S.2), in seinem Gutachten eingangs darauf, dass „das deutsche Gesundheitswesen auch aus internationaler Perspektive für alle Bürger einen weitgehenden Versicherungsschutz, ein umfangreiches Angebot an Gesundheitsleistungen und einen vergleichsweise hohen Versorgungsstandard“ (S.3) biete. Als erstes Problem wird die „Wachstumsschwäche“ der „Finanzierungsbasis...seit den achtziger Jahren“ genannt, wofür „konjunkturelle, aber auch strukturelle Faktoren“ verantwortlich gemacht werden. Vorgeschlagen wird u.a. eine Bereinigung der Ein- und Ausgabeseite von versicherungsfremden Leistungen (S.4), eine „moderate Erhöhung des Umfanges der Selbstbeteiligung“ (S.4), eine „Verbreiterung der Beitragsbemessungsgrundlage“ unter Einbeziehung „anderer Einkunftsarten“ sowie eine „Änderung der beitragsfreien Mitversicherung“ (S.4). Der Sachverständigenrat verzichtete in seinen Ausführungen auf eine Favorisierung eines die Finanzierungsstruktur neuordnenden Krankenversicherungsmodells.

Beide Kommissionen wenden sich auftragsgemäß der Finanzierung der GKV zu und begründen die Reformbedürftigkeit besonders mit dem absehbaren demographischen Wandel

(Bericht der Rürup-Kommission 2003, S.6; Bericht der Herzog-Kommission, S.1).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Alterung in Deutschland 1871 – 2050 (Quelle: ver.di 2003, 8 in Wolff 2004, 7)

Besonders umlagefinanzierte Sicherungssysteme wie auch das der GKV werden durch die vorhersehbare demographische Entwicklung stark belastet. „Die Lebenserwartung wird erfreulicherweise weiter ansteigen. Vor vierzig Jahren hatte ein 60-jähriger Mann die Aussicht auf weitere 15,5 Lebensjahre, eine 60-jährige Frau auf 18,5 Jahre. Im Jahr 2050 werden es 23,7 bzw. 28,8 Jahre sein“ (Bericht der Herzog-Kommission, S.1). Andererseits wird sich das Verhältnis zwischen nichterwerbstätiger und erwerbstätiger Bevölkerung immer stärker zu Ungunsten der Erwerbstätigen entwickeln. „Diese Relation, die zugleich in etwa die Relation der Rentenbezieher zu den Rentenbeitragszahlern wiedergibt, wird von heute 29,2:100 auf 50,1:100 (2030) und 59,4:100 (2050) steigen“ (S.1) Dieser „Alterslastquotient“ spiegelt die Gefährdung der zukünftigen Finanzierung des bundesrepublikanischen umlagefinanzierten sozialen Sicherungssystems bei gleichen oder steigenden Ausgaben wider. Abb. 1 zeigt die Entwicklung der Alterung in Deutschland auf das Verhältnis zwischen jungen und alten Generationen:

Um die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands aufrechtzuerhalten, müsste die Geburtenrate bei 2,1 liegen. Derzeitig beträgt sie aber 1,34 (Bericht der Herzog-Kommission, S.1).Das führt ebenfalls zu einer Abnahme der Anzahl der Beitragszahler.

Hohe Arbeitslosigkeit und anhaltende Konjunkturschwäche gefährden ebenfalls die Finanzierungsseite.

Der medizinisch-technische Fortschritt bedeutete in der Vergangenheit eine stärkere Produkt- als Prozessinnovation: Neue Produkte und Verfahren auf dem Markt führten zu einer Steigerung der Kosten, während die Prozesse kaum rationalisiert wurden (Fetzer/Hagist 2004, S.6).

Umlagefinanzierung bedeutet, dass die eingenommenen Beiträge sofort wieder ausgegeben werden. Störungen im Fluss der Finanzierungsseite können das System gefährden. Ein absichernder Kapitalstock ist nicht vorhanden.

Nicht unwesentlich ist die Bedeutung der für Deutschland spezifischen Existenz zweier Versicherungssysteme: Die private Krankenversicherung (PKV) und die GKV. Die Beitragsbemessungsgrenze ermöglicht es Besserverdienenden, zwischen PKV und GKV zu wählen, wobei zunächst einmal die PKV bei Wahlmöglichkeit günstiger erscheint. Das führt zu signifikanten Einnahmeausfällen der GKV (Abwanderung von zahlungskräftigen Versicherten), weil ihr die höheren Beiträge verloren gehen. Außerdem handelt es sich bei dem abgewanderten Klientel um gesündere, weniger durch Krankheitsrisiko belastete jüngere Versicherte, die augenblicklich der Krankenversicherung auch wenig Kosten bescheren (Sie zahlen also mehr ein, als sie in Anspruch nehmen.) Dadurch schränkt sich auch der Anteil derjenigen ein, die an einer solidarischen Umverteilung der Leistungen der GKV nach dem Solidarprinzip beteiligt sind. Dieses Solidarprinzip in der umlagefinanzierten Sozialversicherung und speziell in der GKV weist derzeitig folgende Merkmale auf:

- Jüngere zahlen für Ältere
- Gesunde zahlen für Kranke
- Kinderlose zahlen für Familien mit Kindern
- Unverheiratete zahlen für Verheiratete
- Besserverdienende zahlen für Geringerverdienende

Der Anstieg der Ausgaben der GKV korreliert mit einem Anstieg der Beiträge in den letzten Jahren. Der Beitragssatz hat sich von 8,2% der beitragspflichtigen Einkommen im Jahr 1970 auf 14,3% im ersten Quartal des Jahres 2003 erhöht (Bericht der Rürup-Kommission 2003, S. 143). Da sich das Verhältnis der in der GKV Versicherten zugunsten des Anteils der älteren Bevölkerung verschieben wird, lassen sich die Ausgaben nur durch Leistungseinschränkungen wie z.B. die letzliche Herausnahme der Finanzierung von Zahnersatz (Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung GMG 2003) aus dem Leistungspaket der GKV und die schrittweise Einführung von Eigenbeteiligungen der Versicherten durch Zuzahlungen nicht dauerhaft begrenzen. (Zu erwähnen ist, dass die ursprüngliche Herausnahme der Finanzierung von Zahnersatz durch das „Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz“ 2004 wieder aufgehoben wurde und zu einer zusätzlichen Erhebung eines Arbeitnehmer-GKV Beitrages von 0,9% ab dem 01.06.2005 führte. – vgl. http://www.aus-portal.de/aktuell/gesetze/01/index_6683.htm, vom 10.09.2005)

Die im zunehmenden Alter gehäufter auftretenden langwierigen Behandlungen und Krankenhausaufenthalte stellen eine dauerhafte Belastung dar, der die GKV gegenüber stehen wird, solange sie das Solidarprinzip aufrecht erhalten will.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Entwicklung des Bruttoinlandprodukts (BIP), der beitragspflichtigen Einnahmen und der Leistungsausgaben der GKV 1980 bis 2000 (Quelle: Jacobs 2003, S.9)

Abb. 2 oben zeigt, dass seit den achtziger Jahren BIP und beitragspflichtigen Einnahmen scherenartig auseinanderdriften. Die beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied steigen nicht so stark an, wie das BIP und die Leistungsausgaben je Mitglied.

Als weiteres Argument für den Reformbedarf wird der hohe Anteil der Sozialversicherungsausgaben durch die weithin paritätische Belastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern genannt. Der Faktor Arbeit sei u.a. durch den hohen Anteil von Sozialversicherungsausgaben, die der Arbeitgeber zu leisten hätte, in Deutschland überteuert und begünstige die Abwanderung von Firmen ins Ausland. Würden die Arbeitgeber für ihre Arbeiter weniger Sozialabgaben leisten müssen und deswegen durch Abgaben belastet werden, so hätte das zur Folge, dass in Deutschland wieder verstärkt neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Dieses würde dann die wirtschaftliche Konjunktur wieder beleben (Bericht der Herzog-Kommission, S.2).

[...]

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Vor- und Nachteile von sogenannten Kopfprämienmodellen und der Bürgerversicherung
Université
Alice Salomon University of Applied Sciences Berlin AS
Cours
Gesundheitspolitik
Note
1,7
Auteur
Année
2005
Pages
25
N° de catalogue
V70488
ISBN (ebook)
9783638616294
ISBN (Livre)
9783638685214
Taille d'un fichier
611 KB
Langue
allemand
Mots clés
Vor-, Nachteile, Kopfprämienmodellen, Bürgerversicherung, Gesundheitspolitik
Citation du texte
Mario Albrecht (Auteur), 2005, Vor- und Nachteile von sogenannten Kopfprämienmodellen und der Bürgerversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70488

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