Die Kanzlerdemokratie als Regierungstyp - Veränderte Bedingungen für eine erfolgreiche Kanzlerschaft


Term Paper, 2006

27 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhalt

I. Die Neuwahl 2005, der Weg aus der Kanzlerdemokratie?

II. Die Kanzlerdemokratie als Regierungstypus
1. Rechtliche Grundlagen der Kanzlerdemokratie
2. Das Bundeskanzleramt als Machtinstrument des Kanzlers
3. Merkmale der Kanzlerdemokratie
4. Die Kanzlerdemokratie von Konrad Adenauer bis Gerhard Schröder
5. Die Grenzen der Kanzlerdemokratie und der Wandel der Rahmenbedingungen

III. Die Kanzlerdemokratie im Spannungsfeld zwischen Koalitions-Parteien- und Koordínationsdemokratie

Literaturverzeichnis

I. Neuwahl 2005, der Weg aus der Kanzlerdemokratie?

Als Gerhard Schröder am 13.04.2005 Neuwahlen ankündigte, war damit das Ende des „Rot-Grünen-Projekts“ eingeläutet. Trotz eines intensiven Wahlkampfes konnte der amtierende Kanzler das sprichwörtliche „Ruder“ nicht mehr herumzureißen. Selbst mit einem fulminanten Fernsehauftritt des Kanzlers am Wahlabend und darauf folgenden politischen „Taschenspielertricks“ im Sinne einer Ausdifferenzierung von CDU und CSU als getrennte Parteien, war es der SPD nicht mehr möglich in der sich anbahnenden großen Koalition den Kanzler zu stellen. So bescherte Gerhard Schröders „Neuwahl-Coup“ der Bundesrepublik die erste Bundeskanzlerin seit ihrer Gründung 1949.

Angela Merkels Start als neue Regierungschefin stand unter denkbar ungünstigen Vorzeichen. Ausgelöst durch die „einsame Entscheidung“ von Gerhard Schröder zu Neuwahlen, geisterte wochenlang die Furcht, Deutschland befände sich auf dem direkten Weg in eine Kanzlerdemokratie durch die Presse.[1] Auch die nachträgliche Legitimierung der „unechten“ Vertrauensfrage durch das Bundesverfassungsgericht, schürte weiter die Sorge vor einer Entmachtung des Parlaments. Jedoch war nach der historischen Wahl am 18. Oktober davon plötzlich keine Rede mehr. Im Gegenteil, noch bevor die neue Koalitionsregierung die Amtsgeschäfte übernehmen konnte, wurde die Richtlinienkompetenz der neuen Kanzlerin von ihrem ewigen Konkurrenten Edmund Stoiber bereits mit einem Verweis auf die schwierigen Machtverhältnisse in einer Großen Koalition medienwirksam diskreditiert. Auch die politische Berichterstattung schlug zu dieser Zeit in dieselbe Kerbe, prognostizierte der Kanzlerin nur geringe Führungsqualitäten und sah sie von potentiellen „Königsmördern“ aus den Reihen der Union umgeben.

Umso bemerkenswerter ist die positive öffentliche Resonanz gegenüber Angela Merkels Regierungstätigkeit. Das mediale Echo hat sich gewandelt und auch die Mehrheit Bürger hält sie für eine durchsetzungsfähige und starke Kanzlerin.[2] Dies verwundert, da die Kanzlerin bis jetzt nicht mit gezielten innenpolitischen Reformen die, ihr zugeschriebene Durchsetzungsfähigkeit unter Beweiß stellen konnte oder wollte.

Auch mit den obligatorischen Vorschusslorbeeren für eine neue Regierung, ist ihre hohe Popularität nur teilweise zu erklären. Zusätzlich wäre zu erwarten gewesen, dass es für die neue Kanzlerin unter den erschwerten Bedingungen einer Großen Koalition zu Abstrichen in der Durchsetzung der eigenen politischen Richtlinien kommt.

Vielmehr scheint Angela Merkel für ihren persönlichen Regierungsstil gewisse Tugenden ihrer Vorgänger übernommen zu haben, die nach Karlheinz Niclauß, neben anderen, zu den Kennzeichen einer erfolgreichen Kanzlerschaft bzw. Kanzlerdemokratie gehören. Bezeichnend hierfür ist ihr von Anfang an starkes Engagement in der Außenpolitik. Es gelingt ihr die Erfolge auf diesem Feld, wie z.B. den Kompromiss zur neuen EU-Finanzverfassung, zu personalisieren und so ihr öffentliches Ansehen zu steigern. Auch die, sie stärkende, Verbindung von Kanzleramt und Parteivorsitz und ihr hohes persönliches Prestige zählen zu den Merkmalen des Regierungstyps der Kanzlerdemokratie.

Fällt die Bilanz ihrer 100 ersten Tage in der Öffentlichkeit auch größtenteils positiv aus, kann dies trotzdem nur einen momentanen Teilausschnitt ihrer Regierungstätigkeit darstellen. Bestimmte Tendenzen sind erkennbar, aber für ein fundiertes Urteil ist es noch zu früh, denn einen Beweis der Leistungsfähigkeit ihrer Kanzlerschaft wird erst der Umgang der Großen Koalition mit den, im Koalitionsvertrag festgehaltenen, innenpolitischen Reformen bringen können.

Ausgehend von einer kurzen Betrachtung der grundgesetzlichen Stellung des Kanzlers innerhalb der Regierung und seiner Machtzentrale Bundeskanzleramt, sollen im Folgenden die Merkmale einer Kanzlerdemokratie näher erläutert werden. Anschließend wird versucht die unterschiedlichen Varianten der Kanzlerdemokratie von Konrad Adenauer bis Gerhard Schröder darzustellen. Weiter werden die Grenzen dieses Regierungstyps und der Wandel der Rahmenbedingungen aufgezeigt. Schlussendlich wird eine Einordnung des Begriffs in das Spannungsfeld der Parteien-, Koalitions- und Koordinationsdemokratie vorgenommen und der Frage nachgegangen, ob es sich bei der Kanzlerdemokratie um ein periodisch auftretendes Ereignis handelt, oder, ob die Kanzlerdemokratie ein systemimmanentes „Handwerkszeug“ darstellt, das jedem Bundeskanzler bei passender Gelegenheit zur Verfügung steht.

II. Die Kanzlerdemokratie als Regierungstypus

Der halbwissenschaftliche Begriff „Kanzlerdemokratie“ kommt eigentlich aus dem Journalismus und wurde bereits in der ersten Legislaturperiode der Bundesrepublik verwendet. Er bezog sich damals auf die Kanzlerzentriertheit der jungen Bonner Republik und auf die Amtsführung von Konrad Adenauer. Die Wissenschaft hat sich nach und nach diesen Begriff zu Eigen gemacht. Jedoch bestehen unterschiedliche Ansichten wie die Kanzlerdemokratie zu bewerten ist. „Einerseits wird die Auffassung vertreten, dieser Begriff treffe nur auf einen bestimmten Abschnitt der bundesrepublikanischen Entwicklung, auf die Regierungszeit Konrad Adenauers zu.“[3] Die andere Seite neigt eher zu der Einschätzung, „die „Kanzlerdemokratie habe als Regierungstyp die Amtszeit ihres Begründers Adenauer überlebt und sei zumindest als Regierungsmodell bis in die Gegenwart hinein von Bedeutung.“[4]

Ausgehend vom letzteren Ansatz, stellt die Kanzlerdemokratie als Regierungstypus im internationalen Vergleich keinen deutschen Sonderfall dar. Ähnlich dem britischen Premierminister, hat der Bundeskanzler eine dominante Führungsrolle innerhalb der Regierung inne und ist mit Kompetenzen ausgestattet, die es ihm theoretisch erlauben seine politischen Richtlinien durchzusetzen.[5] Ein entscheidender Unterschied zu präsidentiellen Regierungssystemen oder parlamentarischen Systemen mit Mehrheitswahlrecht, besteht in der Tatsache, dass in der BRD nach Wahlen nahezu alle Regierungen aus mindestens zwei Parteien hervorgingen. „Anders gesagt: „Kanzlerdemokratie bedeutete in vierzig Jahren Bundesrepublik Deutschland immer auch „Koalitionsregierung“.“[6] So gesehen muss der Bundeskanzler um seine Politik durchzusetzen, nicht nur seine eigene Partei hinter sich wissen, sondern auch auf die Vorstellungen seines Koalitionspartners Rücksicht nehmen. Dieses Handicap hat in der Nachkriegsgeschichte schon zu politischen Turbulenzen geführt, die in den meisten Fällen das Ansehen des Regierungschefs beschädigten oder ihn sogar aus dem Amt stürzten.

Ungeachtet dieser Machtbeschränkung wird von den Medien mit gewisser Regelmäßigkeit, bei scheinbar autoritären Entscheidungen des jeweiligen Bundeskanzlers, die Angst vor einer Entmachtung des Parlaments durch die Kanzlerdemokratie an die Wand gemalt. Dabei spricht schon das Grundgesetz und die Geschäftsordnung der Bundesregierung dem Kanzler eine notwendige Führungsrolle innerhalb des Kabinetts zu.

1. Rechtliche Grundlagen der Kanzlerdemokratie

„Es ist die Richtlinienkompetenz, vor allem die Art, wie der erste Bundeskanzler von ihr Gebrauch gemacht hat, die es rechtfertigt, das politische System der Bundesrepublik als >>Kanzlerdemokratie<< zu bezeichnen.“[7]

Die Schlüsselrolle des Bundeskanzlers im Kabinett bestätigt hauptsächlich das Kanzlerprinzip, mit der ihm in Artikel 65 des Grundgesetzes zugestandenen Richtlinienkompetenz. In diesem Sinne bestimmt er nicht nur die Richtlinien der Bundesregierung, sondern trägt für sie auch die Verantwortung gegenüber dem Bundestag, der ihn wählt und gegebenenfalls mit einem konstruktiven Misstrauensvotum auch wieder seines Amtes entheben kann. Aus diesem Grund muss der Kanzler die Arbeit seiner Minister, die nach dem Ressortprinzip der Herr in ihrem eigenen Hause sind, beaufsichtigen und darauf achten, dass sich ihre Arbeit innerhalb seiner vorgegebenen Koordinaten bewegt. Unterstützend wirkt dabei das, nach Artikel 64 GG, alleinige Recht des Bundeskanzlers zur Ernennung und Entlassung seiner Minister. Auch das Kollegialprinzip, welches bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Kabinetts kollegiale Entscheidungen vorschreibt, muss sich nicht de jure, aber de facto der Richtlinienkompetenz des Kanzlers unterordnen.[8] Jedoch verspricht die bloße Existenz des Artikels 65 noch keine Kanzlerdemokratie.

Wilhelm Hennis bringt es im Folgenden auf den Punkt:

„Verfassungssätze sind eben keine Grundbuchvorschriften, wo Recht und Wirklichkeit sich nahtlos decken.“[9]

„Für sich allein, ohne die Hilfs- und Ergänzungsbefugnisse von Grundgesetz und Geschäftsordnung, bleibt sie (die Richtlinienkompetenz; Anmerkung des Verfassers) allerdings – es sei den in der Hand einer gewaltigen Persönlichkeit, der sich ohnehin alles fügt – ein stumpfes Schwert.“[10]

Die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) hält zusätzlich zum Grundgesetz, Maßnahmen zur Unterstützung seiner Führungsaufgabe bereit. Der Paragraph Neun der GOBReg gibt ihm das Recht zur Festlegung der Geschäftsbereiche der Bundesregierung. So kann er den Ressortzuschnitt seinen politischen Leitlinien entsprechend anpassen und bei Differenzen mit einzelnen Ministern, als Disziplinierungsmaßnahme, Aufgabenbereiche ihres Ressorts anderen Ministerien zuteilen. Aber auch für eine erfolgreiche Darstellungspolitik ist die Geschäftsverteilungskompetenz nützlich. „Sicher bestand weder für ein besonderes Gesamtdeutsches Ministerium noch für ein Flüchtlingsministerium je eine organisationspolitische Notwendigkeit; aber ihre Errichtung unterstrich den Ernst des Regierungsprogramms auf diesen Gebieten.“[11] Als weitere, für den Kanzler unverzichtbare Hilfsbefugnis, gilt sein umfassender Informationsanspruch (§ 3 GOBReg). „In diesem Recht steckt praktisch ein umfassender Evokationsanspruch des Bundeskanzlers, d.h. das Recht alle Dinge an sich zu ziehen.“[12]

Ein auch nicht zu unterschätzendes Instrument, das seine herausgehobene Stellung impliziert, ist die Vertrauensfrage. Nicht nur als „unechte Vertrauensfrage“, wie oben erwähnt, sondern ihrer eigentlichen Funktionsbestimmung nach, ist sie für den Bundeskanzler ein geeignetes Mittel sich die eigene Mehrheit im Parlament zu sichern oder bei innerhalb der Koalition strittigen Gesetzesvorhaben die eigene Linie durchzusetzen.

Jedoch würden alle seine Rechte und Befugnisse zur Umsetzung des Kanzlerprinzips ins Leere laufen, stünde ihm nicht ein eigenes Informations-, Koordinierungs- und Überwachungszentrum zur Verfügung, das Bundeskanzleramt.

2. Das Bundeskanzleramt als Machtzentrum des Kanzlers

„Ohne das Kanzleramt wäre der Bundeskanzler ein bedauernswerter Vollinvalide: er könnte nicht sehen, hören noch schreiben, geschweige denn Richtlinien bestimmen.“[13]

Das Bundeskanzleramt bildet das eigentliche Machtzentrum des Kanzlers. In ihm laufen alle Informationsstränge aus den Ressorts zusammen und von dort werden die Weisungen im Rahmen der Richtliniekompetenz an die Ministerien ausgegeben. Das Kanzleramt ist demnach federführend an der Gesetzesausarbeitung der Bundesregierung beteiligt und dies macht es zu der zentralen Behörde der bundesrepublikanischen Administration. Es wirkt zudem wie ein Filter gegenüber dem aufgeregten Politikbetrieb. Da die Flut, der auf den Kanzler einströmenden Informationen zu einem Entscheidungsstau führen würde, ist es die Aufgabe der Mitarbeiter des Kanzleramtes bei den Informationen „die Spreu vom Weizen zu trennen“ und diese entscheidungsgerecht zu kanalisieren. So lässt sich behaupten:

„Die architektonische Mitte des Regierungssystems ist nicht mehr der Sitzungssaal der Bundesregierung, sondern er liegt irgendwo zwischen dem Amtszimmer des Bundeskanzlers und dem Dienstzimmer des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt bzw. heute des Chefs dieser Behörde im Range eines Bundesministers.“[14]

Da der Kanzleramtsminister ein unverzichtbares Bindeglied zwischen Kanzler und Ministerien darstellt, wird der Posten nur mit loyalen und kompetenten Mitarbeitern besetzt, die das unbedingte Vertrauen des Bundeskanzlers genießen. Konrad Adenauer hatte das Glück mit Hans Globke den perfekten Prototypen eines Politikmanagers an seiner Seite zu haben. Die Liste der ehemaligen Chefs des Kanzleramtes liest sich wie das „Who is Who“ der bundesdeutschen Politiklandschaft. Unter ihnen befinden sich politische Schwergewichte, wie Schüler, Schäuble oder Steinmeier. Auch von der Presse geprägte Begriffe, wie „graue Eminenz“ oder „Chefstratege im Kanzleramt“ unterstreichen die Bedeutung dieses Amtes.

3. Merkmale der Kanzlerdemokratie

Wie bereits festgestellt, lassen die formalen Kompetenzen des Kanzlers auf seine dominierende Stellung innerhalb des bundesrepublikanischen Regierungssystems schließen. Oder wie es Wilhelm Hennis ausdrückt:

„Seine Amtsausstattung lässt nichts zu wünschen übrig. Im Moment seiner Wahl ist das Roß gesattelt und gezäumt, er muß nur reiten können.“[15]

Wenn demnach für jeden Kanzler die gleichen Voraussetzungen gelten, aber die einzelnen Bundeskanzler in der Geschichte der BRD unterschiedlich erfolgreich waren, müssen anscheinend noch andere Kriterien eine Rolle für den Erfolg einer Kanzlerschaft spielen. So rücken neben beruflichem Können, Geschick oder Führungsfähigkeiten, auch strukturelle Fragen der Regierbarkeit in den Mittelpunkt des Interesses.[16] Im Sinne dieser Überlegungen beschreibt Karlheinz Niclauß fünf Merkmale einer Kanzlerdemokratie, die der Regierungsführung Konrad Adenauers entnommen sind und eine erfolgreiche Kanzlerschaft gewährleisten:

Als erstes Merkmal nennt er die Durchsetzung des Kanzlerprinzips. Dies bedeutet, dass seine Richtlinienkompetenz auch im politischen Sinne verwirklicht wird und der Kanzler seine Führungsrolle im Kabinett bei der Vorbereitung von politischen Entscheidungen auch wahrnehmen kann. Um dies zu gewährleisten, muss er für die Zustimmung zur Regierungspolitik in den Regierungsfraktionen, den Regierungsparteien und wenn nötig auch bei den betroffenen Interessengruppen werben.[17] Nur das Wissen um die Unterstützung aus diesen Lagern, sichert dem Kanzler seine Autorität gegenüber dem Kabinett oder dem Koalitionspartner.

[...]


[1] vgl.: http://www.dradio.de/presseschau/20050826070000/drucken/

[2] vgl.: Der Spiegel, Nr. 8/20.02.06, S. 24

[3] Niclauß, Karlheinz: Kanzlerdemokratie – Bonner Regierungspraxis von Konrad Adenauer bis Helmut Kohl, In: Hartwich, Hans-Hermann/Wewer, Göttrik (Hrsg.) - Regieren in der Bundesrepublik I: Konzeptionelle Grundlagen und Perspektiven der Forschung, Opladen, 1990, S. 134

[4] Niclauß (1990), S. 134

[5] vgl.: Hennis, Wilhelm: Regieren im modernen Staat: Politikwissenschaftliche Abhandlungen I, Mohr Siebeck, Tübingen, 1999, S. 107

[6] Wewer, Göttrik: Richtlinienkompetenz und Koalitionsregierung: Wo wird die Politik definiert?, In: Hatrwich, Hans-Hermann/Wewer, Göttrik (Hrsg.) – Regieren in der Bundesrepublik I: Konzeptionelle Grundlagen und Perspektiven der Forschung, Opladen, 1990, S. 146

[7] Hennis (1999), S. 107

[8] vgl.: Hennis (1999), S. 109

[9] Hennis (1999), S. 112

[10] Ebd., S. 113

[11] Ebd., S. 115

[12] Ebd., S. 116

[13] Hennis (1999), S. 121

[14] Ebd., S. 121

[15] Jäger Wolfgang: Von der Kanzlerdemokratie zur Koordinationsdemokratie, In: ZfP, Band XXXV, 1988, S. 15

[16] vgl.: Jäger (1988), S. 15

[17] vgl.: Niclauß, Karlheinz: Bestätigung der Kanzlerdemokratie? Kanzler und Regierung zwischen Verfassung und Verfassungskonventionen, In: Politik und Zeitgeschichte, B 20/99, S. 36

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Details

Title
Die Kanzlerdemokratie als Regierungstyp - Veränderte Bedingungen für eine erfolgreiche Kanzlerschaft
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für politische Wissenschaft )
Course
Regieren in der Bundesrepublik deutschland
Grade
1,7
Author
Year
2006
Pages
27
Catalog Number
V70492
ISBN (eBook)
9783638628990
File size
492 KB
Language
German
Keywords
Kanzlerdemokratie, Regierungstyp, Veränderte, Bedingungen, Kanzlerschaft, Regieren, Bundesrepublik
Quote paper
Krischan Kaufmann (Author), 2006, Die Kanzlerdemokratie als Regierungstyp - Veränderte Bedingungen für eine erfolgreiche Kanzlerschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70492

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