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Strafverteidigung im Nationalsozialismus

Title: Strafverteidigung im Nationalsozialismus

Seminar Paper , 2007 , 34 Pages , Grade: 11 Punkte (vollbefriedigend)

Autor:in: Honza Griese (Author)

Law - Criminal process, Criminology, Law Enforcement
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Die Arbeit widmet sich den Rahmenbedingungen für die Arbeit des Strafverteidigers im Nationalsozialismus. Ausgehend von der Zerschlagung der freien Anwaltschaft soll die Rechts- und Justizpolitik der Nationalsozialisten, die Neuordnung der Strafprozessordnung (StPO) und der Gerichtsverfassung dargelegt werden. Diesen Ausführungen folgt eine Fokussierung auf das Bild des Strafverteidigers im Schrifttum. Die Versuche der Nationalsozialisten die Strafverteidiger an ihre Ideologie zu binden, ihre nationalsozialistischen Leitbilder durchzusetzen und zu kontrollieren, werden im Folgenden dargelegt. Mündeten diese doch in die faktische Beseitigung der Unabhängigkeit der Strafverteidiger.
Schließlich erfolgt ein kurzer Rückblick auf die Rolle der Justiz nach 1945.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. AUSGANGSSITUATION: WEIMARER REPUBLIK

3. STRAFVERTEIDIGUNG IM NATIONALSOZIALISMUS

a. Zerschlagung der freien Anwaltschaft

b. Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

c. Justiz- und Rechtpolitik der Nationalsozialisten

i. Abschaffung des Analogieverbotes

ii. Einschneidende Reformen der StPO

iii. Gerichtsverfassung

1. Präsidialverfassung und richterlicher Geschäftsverteilung

2. Der Volksgerichtshof

iv. Schutzhaft

d. Bild des Strafverteidigers in der Literatur

i. Dr. Alfons Sack

ii. Lothar Kühne

iii. Walter Raeke

iv. Reinhard Neubert

v. Robert von Hippel

e. Bindung an die NS-Ideologie

i. Einflussnahme durch Rechtsanwaltsbriefe

ii. Gerichtsüberwachung durch das Reichsjustizministerium

iii. Vor- und Nachschau

4. RECHTS- BZW. GESETZESPOSITIVISMUS NACH 1945

5. FAZIT

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle und die Rahmenbedingungen der Strafverteidigung im Nationalsozialismus, wobei die Zerschlagung der freien Anwaltschaft sowie die ideologische Gleichschaltung des Berufsstandes im Zentrum stehen. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie rechtsstaatliche Prinzipien systematisch außer Kraft gesetzt wurden und welche Versuche es gab, die Verteidigung als Instrument der nationalsozialistischen Justiz umzudeuten.

  • Historische Einordnung der Anwaltschaft in der Weimarer Republik
  • Prozess der Zerschlagung der unabhängigen Anwaltschaft
  • Einfluss der NS-Ideologie auf das Rollenverständnis des Strafverteidigers
  • Analyse der nationalsozialistischen Justiz- und Rechtspolitik (StPO, Analogieverbot, Gerichtsverfassung)
  • Stellungnahme zum Rechts- bzw. Gesetzespositivismus nach 1945

Auszug aus dem Buch

i. Abschaffung des Analogieverbotes

Zu den folgenreichsten „Reformen“ der Nationalsozialisten im Strafrecht, von denen insbesondere der Angeklagte und sein Verteidiger betroffen waren, zählt mit Sicherheit die Abschaffung des Analogieverbotes. Rosenberg legte exemplarisch die Rechtsauffassung der Nationalsozialisten dar: „Recht ist, was arische Menschen für Recht befinden, Unrecht, was sie verwerfen“ (zit. n. Müller 1980: 76f.). Mit Gesetz vom 28. Juni 1935 brachen die Nationalsozialisten mit dem bisher allgemeingültigen Grundsatz „nulla poena sine lege“. § 2 StGB lautete nun in der neuen Fassung:

„Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient. Findet auf die Tat kein bestimmtes Gesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft, dessen Grundgedanke auf sie am besten zutrifft.“

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Alfons Sack schreibt in seinen Erläuterungsversuchen, wie der neue Staat zum Strafverteidiger stehe: „Der Richter wird in Zukunft die Möglichkeit haben, Verbrecher auch dann zur Rechenschaft zu ziehen, sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen, wenn ihre Tat zwar nicht genau unter den Wortlaut des Gesetzes fällt, wenn aber ihre Handlung nach gesunder Volksanschauung sittlich verwerflich ist.“ (Sack 1935: 12). Sack führt an, dass die Analogie zugunsten des Täters unbestritten stets zulässig gewesen sei. Er beruft sich auf die Entscheidung des Reichsgerichtes vom 11. März 1927 (Sack 1935: 12). Der 1. Senat hatte 1927 die Frage der Rechtmäßigkeit einer Handlung nach dem Wertverhältnis der im Widerstreit stehenden Rechtsgüter oder Pflichten bewertet, und den Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung in den Vordergrund gestellt. Die Entscheidung bildete die Grundlage für den übergesetzlichen Notstand. In den Augen Sacks bedeutete

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINLEITUNG: Darstellung der historischen Ausgangslage und der Zielsetzung, die Entwicklung der Strafverteidigung im NS-Staat zu analysieren.

2. AUSGANGSSITUATION: WEIMARER REPUBLIK: Analyse der grundgesetzlichen Verankerung der Anwaltschaft vor 1933 als Vorbild für ein rechtsstaatliches Verständnis.

3. STRAFVERTEIDIGUNG IM NATIONALSOZIALISMUS: Detaillierte Betrachtung der strukturellen Zerschlagung der Anwaltschaft und der ideologischen Vereinnahmung durch die NS-Justiz.

4. RECHTS- BZW. GESETZESPOSITIVISMUS NACH 1945: Kritische Auseinandersetzung mit der Rolle der juristischen Lehre nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem Aspekt des Positivismus.

5. FAZIT: Zusammenfassende Betrachtung der Entmachtung der Strafverteidiger und des Verhältnisses zum NS-System.

Schlüsselwörter

Nationalsozialismus, Strafverteidigung, Rechtsstaat, Anwaltschaft, Volksgerichtshof, Analogieverbot, Gleichschaltung, Rechtspositivismus, Justizpolitik, StPO, Schutzhaft, Roland Freisler, NS-Ideologie, Strafverfahren, Rechtsanwaltskammer.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Transformation der Strafverteidigung unter der nationalsozialistischen Herrschaft und zeigt auf, wie der Berufsstand systematisch entmachtet wurde.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?

Zentrale Themen sind die Zerschlagung der freien Anwaltschaft, die ideologische Bindung der Anwälte sowie die Änderungen im Strafprozessrecht.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist es, das Schicksal der unabhängigen Verteidigung im NS-Staat historisch aufzuarbeiten und die Instrumente der staatlichen Kontrolle gegenüber Juristen offenzulegen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?

Die Arbeit nutzt eine historische Analyse von Primärquellen, zeitgenössischen juristischen Publikationen und einschlägiger Fachliteratur zur NS-Justizgeschichte.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil befasst sich mit der Gleichschaltung der Anwaltschaft, der Abschaffung des Analogieverbots, den Reformen der Strafprozessordnung und dem Bild des Verteidigers im damaligen Schrifttum.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Die wichtigsten Begriffe sind Strafverteidigung, Nationalsozialismus, Rechtsstaatlichkeit, Gleichschaltung und Justizpolitik.

Welche Bedeutung hatte das Analogieverbot für den Prozessverlauf?

Seine Aufhebung ermöglichte eine willkürliche Bestrafung nach "gesundem Volksempfinden", was die Rechtssicherheit für Angeklagte massiv untergrub.

Wie versuchte der NS-Staat, Einfluss auf Rechtsanwälte zu nehmen?

Dies geschah unter anderem durch Rechtsanwaltsbriefe, die Kontrolle der Berufszulassung durch den BNSDJ und die organisatorische Eingliederung in den staatlichen Apparat.

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Details

Title
Strafverteidigung im Nationalsozialismus
College
University of Tubingen  (Juristische Fakultät)
Course
Seminar: "Verteidigung im Strafverfahren"
Grade
11 Punkte (vollbefriedigend)
Author
Honza Griese (Author)
Publication Year
2007
Pages
34
Catalog Number
V70588
ISBN (eBook)
9783638616591
ISBN (Book)
9783638674416
Language
German
Tags
Strafverteidigung Nationalsozialismus Seminar Verteidigung Strafverfahren
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Honza Griese (Author), 2007, Strafverteidigung im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70588
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