Der Große Kurfürst und das Reich


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung:

II. Hauptteil:
1. Die Reichsterritorien Brandenburg-Preußens im 17. Jahrhundert:
2. Das politische Gewicht Brandenburg-Preußens auf dem Reichstag:
3. Reichspolitische Ziele des Großen Kurfürsten:
a) Die Zurückerlangung Pommerns:
b) Die Erhaltung des Reiches als Rechts-System und als System der „Teutschen Freiheit“:
α) Die Reformiertenfrage:
β) Das Problem der Parität:
γ) Die Prae-Eminenz der Kurfürsten und die beständige Wahlkapitulation:
δ) Der Landstände-Paragraph 180 des Jüngsten Reichsabschieds:
4. Das Verhältnis zum Kaiser:

III. Schluss:

Literaturverzeichnis:
I. Quellen:
II. Sekundärliteratur:

I. Einleitung:

Friedrich Wilhelm von Brandenburg, von den Zeitgenossen und der Nachwelt als „Großer Kurfürst“ bezeichnet, gilt als Begründer Brandenburg-Preußens. Es ist unbestritten, dass seine Reformen maßgeblich zum Aufbau des absolutistischen Staates beitrugen. Als einer der sieben Kurfürsten war er stets ein Teil des Reichskomplexes und dem Reich verpflichtet. Fedor von Köppen hat im Jahre 1888 das Thema „Der Große Kurfürst und das Reich“ aufgegriffen[1] und behauptet, der Kurfürst habe „einen neuen, jugendlich aufstrebenden und selbständigen deutschen Staat…einen festen Kern inmitten der allgemeinen Versumpfung und Verwesung“[2] gegründet. Ob der Kurfürst bewusst das Herauswachsen Brandenburg-Preußens aus dem Reichsgebilde förderte und somit den Grundstein für die unter seinem Sohn gegründete preußische Monarchie legte, soll in dieser Arbeit geprüft werden. Zudem soll das Verhältnis zum Kaiser und der brandenburgische Einfluss auf die Reichspolitik analysiert werden. Zudem sollen folgende Fragen geklärt werden: Gab es schon in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts Tendenzen zu dem im 18. Jahrhundert aufkeimenden deutschen Dualismus? In welchen reichspolitischen Fragen übernahm Brandenburg die Führungsrolle? Wurde eine reichsferne Politik geführt, die Reichspolitik gar sabotiert? Letztendlich soll geklärt werden, ob sich Friedrich Wilhelm von Brandenburg als Kurfürst verstand oder ob er sich, wie seine Nachfolger ihn beurteilten, als König ohne Krone sah und den Aufbau eines vom Reich unabhängigen Brandenburg-Preußen betrieb. Zur Klärung werden die Urkunden und Actenstücke des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und das politische Testament des Großen Kurfürsten von 1667 hinzugezogen.

II. Hauptteil:

1. Die Reichsterritorien Brandenburg-Preußens im 17. Jahrhundert:

Im Jahr 1614 wurde im Provisionsvergleich von Xanten das niederrheinische Herzogtum Kleve samt den Grafschaften Mark mit Limburg und Ravensberg dem Haus Brandenburg zugesprochen. 1637 fiel nach dem Tod des letzten Greifenherzogs Boguslaw, einem Vetter des Kurfürsten Friedrich Wilhelm, das Herzogtum Pommern an Brandenburg, doch war es von schwedischen Truppen besetzt. Im Westfälischen Frieden konnte der Große Kurfürst seine Ansprüche nicht durchsetzen, so dass das Herzogtum Pommern geteilt wurde. Brandenburg erhielt Hinterpommern mit Kammin, Schweden bekam Vorpommern mit Stettin zugesprochen[3]. Doch gehörte der Kurfürst keineswegs zu den Verlierern des Westfälischen Friedens, wie Schindling ausdrücklich betont[4]. Er konnte einen erheblichen Landgewinn erzielen. Neben Hinterpommern wurden ihm die Bistümer Minden und Halberstadt mit Mansfeld-Hohenstein und die Anwartschaft auf Magdeburg übertragen[5].

2. Das politische Gewicht Brandenburg-Preußens auf dem Reichstag:

Kurbrandenburg konnte auf dem Reichstag mit Sitz und Stimme im Kurfürstenrat sowie den Stimmen von Hinterpommern, Kammin, Halberstadt, Minden und seit 1680 auch von Magdeburg im Fürstenrat die Politik lenken. Die Territorien aus dem Jülicher Erbe Kleve, Mark und Ravensberg waren wegen des Erbfolgestreits mit Pfalz-Neuburg im Reichsfürstenrat des Reichstags nicht mit Sitz und Stimme vertreten[6]. Seit 1663 wurde der Immerwährende Reichstag in Regensburg konstituiert[7]. Nach Ansicht des Großen Kurfürsten entsprach die permanente Präsenz des Reichstages einerseits dem ständischen Reichsbegriff des Westfälischen Friedens, andererseits bot die Reichsversammlung ihm die Möglichkeit zur reichsöffentlichen Darstellung seiner Politik. Daher bemühte er sich stets für eine qualifizierte Besetzung der kurbrandenburgischen Reichstagsgesandtschaft[8].

3. Reichspolitische Ziele des Großen Kurfürsten:

a) Die Zurückerlangung Pommerns:

Auf dem Regensburger Reichstag von 1640/41 wurde über den Abschluss eines Separatfriedens mit Schweden diskutiert, denn dies würde den Vorteil erbringen, dass die sich mit Schweden im Krieg befindlichen Streitkräfte gegen Frankreich agieren konnten. Als Entschädigung sollte den Schweden Pommern angeboten werden[9]. Als Äquivalent waren für Brandenburg geistliche Fürstentümer im Gespräch[10].

Bei den Westfälischen Friedensverhandlungen forderten die Schweden Pommern, was vom Kurfürsten 1645 entschieden abgelehnt wurde. Am 18. November 1645 betonte der Kurfürst, dass „niemand anders eine Anwartschaft auf Pommern [habe] als Brandenburg,…, es ist in jeder Weise die schwedische Forderung abzulehnen“[11]. „Den schwedischen Prätensionen auf Pommern [sei] mit allen Mitteln entgegenzutreten“[12].

„Pommern ist gleichsam eine Vormauer Unseres Kurfürstenthums und die linea correspondentiae Unseres Estats in Preussen dergestalt, dass, wann Wir diese Lande abtreten sollten, beide Unsere Status hierdurch zugleich würden ruiniret und verderbt werden“[13].

„Um den allgemeinen Frieden beschleunigen zu helfen“[14] sollte ein Teil Pommerns an Schweden abgetreten werden[15]. Der Kurfürst weigerte sich aber entschieden ganz Vorpommern den Schweden zu überlassen[16]. Die Schweden verlangten jedoch weiterhin ganz Pommern und rückten von der Forderung auch nicht ab[17]. Der Kurfürst gab diesbezüglich klare Anweisungen: Die Gesandten sollten „sich auf nichts einlassen, so lange die Schweden nicht von ganz Pommern abstehen“[18]. Da ein Konsens schon in weite Ferne zu rücken drohte, forderte Plettenberg den Kurfürsten dringend zur Nachgiebigkeit in der Pommernfrage auf. Denn seiner Meinung nach bestand die Gefahr, dass die übrigen Gesandten den Frieden ohne den Kurfürsten abschlössen und den Schweden ganz Pommern überließen[19]. Die Entschädigungsverhandlungen dauerten zwar weiter an[20], der Kurfürst lenkte aber in entscheidenden Fragen ein. Er erklärte, dass er sich mit „Halberstadt, [der] Akzeptanz auf Magdeburg, Minden, [der] Grafschaft Schaumburg und die Possession in den jülichschen Landen“[21] als Äquivalente zufrieden geben würde. Die Schweden bestanden weiterhin auf „Vorpommern „cum annexis“ oder sie würden „ganz Pommern ohne brandenburgischen Consens nehmen wollen“[22]. Am 31. Januar 1647 wurde nach erneuten Verhandlungen die Deposition der Punctuation über Pommern unterzeichnet[23].

Im Westfälischen Frieden wurde die Teilung Pommerns besiegelt[24]. Bildete der Westfälische Frieden, genauer gesagt der Osnabrücker Reichs- und Religionsfrieden die Grundlage für die Reichspolitik des Großen Kurfürsten, so hatte er sich stets bemüht in der Pommernfrage eine Revision des Westfälischen Friedens zu erreichen[25].

Da das dem Kurfürstentum Brandenburg zugesprochene Hinterpommern 1651 immer noch von schwedischen Truppen besetzt war, bat der Kurfürst um eine rasche Klärung der Pommernfrage[26]. Doch 1653 war Hinterpommern immer noch nicht von den Schweden geräumt worden und daher machte der Kurfürst die Wahl des römischen Königs von der Pommernfrage abhängig. Er verlangte, dass die römische Königswahl so lange aufzuhalten wäre, bis die „Restitution von Hinterpommern vor sich gegangen [wäre][27], was er am 24. April 1653 nochmals in der Instruction an Blumenthal bekräftigte[28]. Mit der Wahl Ferdinands IV. zum Römischen König konnte der Kurfürst schließlich auf die volle Unterstützung Kaiser Ferdinand III. bauen. Der Kaiser weigerte sich die Königin von Schweden mit Vorpommern und Rügen zu belehnen, solange die schwedischen Truppen, entgegen dem Westfälischen Frieden, noch Hinterpommern besetzt hielten. Daraufhin überließen die Schweden dem Kurfürsten Hinterpommern[29]. Die Sicherung Hinterpommerns und die Zurückerlangung Vorpommerns waren fortan ein Hauptanliegen seiner Politik und er nutzte dazu das Bündnisrecht der Reichsstände gemäß Artikel VIII § 2 des Osnabrücker Friedens[30]. Auch im 1667 von ihm verfassten politischen Testament riet er seinem Nachfolger „gutte Alliancen“[31] abzuschließen, denn nur mit der Unterstützung auswärtiger Mächte war es möglich Vorpommern zurück zu gewinnen[32]. Der Kurfürst sicherte dem Kaiser die Unterstützung bei den Handelsplänen des Hauses Habsburg zu, sofern ihm zu dem Besitz von ganz Pommern verholfen würde[33]. Mit und gegen Schweden kämpfend[34] wurde von dem Kurfürsten stets versucht ganz Pommern zu bekommen[35], doch gelang es erst seinem Enkel Friedrich Wilhelm I. im Jahre 1720[36].

An dem für ihn entscheidenden Ziel der Zurückerlangung ganz Pommerns ist der Große Kurfürst also gescheitert, eine Revision des Westfälischen Friedens in diesem Punkte konnte er nicht erreichen.

b) Die Erhaltung des Reiches als Rechts-System und als System der „Teutschen Freiheit“:

In dem im Juni 1647 vom Kurfürsten eigenhändig verfassten Gutachten beschrieb er seine Kurfürsten-Pflicht als „Pflicht mit Welchen zufoders [er] dem reich nachmahls dem Kayser als dem haubt verpflichtet [sei]“[37].

Im politischen Testament von 1667 betonte der Große Kurfürst: „Mit dem Kayser als oberhaupt,…, kündt ihr sehr woll in gutter Alliance stehen, iejoch aber solcher gestalt, das ihr furnehmlich auff des Reichs, der Evangelischen undt Ewerer wolfahrt fleissige acht habet, undt darin dem Kayser nichts einreumet, so dawider undt zu des Reichs undt der Evangelischen untergang undt benehmung der Teuschen freiheitt gereichen mochte…“[38].

„Der Frembden Chronen habt ihr Euch solchergestaldt zu gebrauchen, Das wan etwa, welches ich nicht hoffen will, der Kayser, Spanien, undt das hauß Osterreich, zu weitt gehen sollten, den getroffenen Fridenschluß zu Munster undt Osnabruck umbstossen, oder einige neuerung, in geist, und weldtlichen sachen im Reich, So gegen die Teutsche freiheit, und zur unterdruckung derselben uralten gebreuchen undt verfassungen liefen, beginnen oder anfangen mochten, Selbige Ihnen entgegen zu setzen,…“[39].Er hebt deutlich hervor, dass der habsburgische Kaiser als Reichsoberhaupt von Kurbrandenburg nur unterstützt werden sollte, soweit er nicht die „Teutsche Freiheit“, das heißt die verfassungsmäßigen Rechte der Reichstände und der Evangelischen, angreife. Die Wohlfahrt des Hauses Brandenburg und das Wohlergehen der Evangelischen waren sowohl an die Wahrung des Reiches als Rechts-System als auch das System der „Teutschen Freiheit“ gebunden. Dies war das Programm eines reichsständischen und protestantischen Reichspatriotismus – eine dem Geist des Westfälischen Friedens adäquate Haltung, die das Osnabrücker Reichsgrundgesetz[40] in der politischen Praxis zu verwirklichen suchte[41].

Die Untermauerung eines habsburgischen Reichsabsolutismus zu Lasten der „Teutschen Freiheit“ und zu Lasten der evangelischen, vor allem der reformierten Religion, sollte es auf gar keinen Fall von Seiten Brandenburgs geben[42].

[...]


[1] Köppen, von Fedor, Der Große Kurfürst und das Reich, in: Aus dem Reiche für das Reich, hrsg. von D. B. Wiemann, Bd. 1, Barmen 1888.

[2] Ebd., S. 6.

[3] Oestreich, Gerhard, Friedrich Wilhelm, Der Große Kurfürst, Persönlichkeit und Geschichte, Bd. 65, Göttingen 1971, S. 38. Instrumentum Pacis Osnabrugense, Artikel X, § 1, 2, 3, 4, 5, 6; Artikel XI, § 1, 2, 4 , 5, 6, 12, in: Kaiser und Reich. Klassische Texte und Dokumente zur Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, hrsg. von Arno Buschmann, München 1984, S.342-45, S. 348-51, S. 354.

[4] Nachama, Andreas, Der Große Kurfürst, in: Preußische Köpfe, Geschichte, Bd. 24, Berlin 1989, S. 36f.
Schindling, Anton, Der Große Kurfürst und das Reich, in: Ein Sonderbares Licht in Teutschland. Beiträge zur Geschichte des Großen Kurfürsten von Brandenburg (1640 - 88), Zeitschrift für Historische Forschung Beiheft 8, Berlin 1990, S. 61.

[5] Angermann, Norbert, Friedrich Wilhelm, Der Große Kurfürst, Bonn 1988, S. 8, 11.
Hubatsch, Walther, Preußen und das Reich, in: Neue Forschungen zur Brandenburg - Preussischen Geschichte. Zur Problematik „Preußen und das Reich“, hrsg. von Oswald Hauser, Köln 1984, S. 2.
Hüttl, Ludwig, Der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm von Brandenburg, München 1984, S. 158f.
Oestreich, Gerhard, Friedrich Wilhelm, Der Große Kurfürst, S. 12, 15f.
Opgenoorth, Ernst, Friedrich Wilhelm, Der Große Kurfürst von Brandenburg. Eine Politische Biographie, in 2 Bdn., Bd. 1, Göttingen 1971, S. 66ff, 162ff.
Schoeps, Hans – Joachim, Preussen, Geschichte eines Staates, Berlin 1966, S. 395.
Schütz, Rüdiger, Übersicht über die territoriale Entwicklung Preußens, in: Preußen Ploetz, hrsg. von Manfred Schlenke, Köln, S. 43.

[6] Schindling, Anton, Der Große Kurfürst und das Reich, S. 67.

[7] Der Reichstag wurde mit der Zeit ein „Immerwährender“ Reichstag in der Form einer ständigen Gesandtenkonferenz, Näheres siehe: Fürnrohr, Walter, Der Immerwährende Reichstag zu Regensburg. Das Parlament des Alten Reiches, Zur 300-Jahrfeier seiner Eröffnung 1663, Regenburg 1963.

[8] Anton Schindling, Der Große Kurfürst und das Reich, S. 67.

[9] Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, hrsg. von Erdmanndörfer, Bd. 1, Politische Verhandlungen Bd. 1, Berlin 1864, S. 693.
Ebd., Relation vom Reichstag an den Kurfürsten Dat. Regensburg 30. Jan. 1641, S. 705f.
Ebd., Der Kurfürst an die Gesandten in Regensburg Dat. Königberg 10. Mai st. n. 1641, S. 712f.

[10] Ebd., Relation vom Reichstag an den Kurfürsten Dat. Regensburg 8. Juli 1641.

[11] Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, Bd. 4, Politische Verhandlungen Bd. 2, Berlin 1867, Königberg, Resolution des Kurfürsten dat. 18. Nov. 1645, S. 407.

[12] Ebd., Königsberg, Resolution des Kurfürsten dat. 22. Nov. 1645, S. 410.

[13] Ebd., Königsberg, Resolution des Kurfürsten dat. 13. Dec. 1645

[14] Ebd., Tangermünde. Der Kurfürst an die geheimen Räthe in Berlin dat. 4. Oct. 1646, S. 462.

[15] Ebd., Berlin. Instruction für die Tractaten über Pommern dat. 22. Juni 1646, S. 446.

[16] Ebd., Königsberg Resolution dat. 12. Mai 1646, S. 439.

[17] Ebd., Osnabrück, Relation dat. 13. Juli 1646, S. 450f.; Osnabrück, Relation dat. 20. Juli 1646, S. 451.

[18] Ebd., Berlin. Resolution des Kurfürsten dat. 3. Sept. 1646, S. 456.

[19] Ebd., Proposition Plettenberg´s an den Kurfürsten. Dat. Haag 19. Dec. 1646, S. 475f.

[20] Ebd., Duisburg. Resolution des Kurfürsten dat. 17/7. Nov. 1646, S. 467f.; Proposition St. Romain´s an den Kurfürsten. Dat. Haag 21. Dec. 1646, S. 476f.

[21] Ebd., Haag. Resolution des Kurfürsten dat. 24. Dec. 1646, S. 480.

[22] Ebd., Joh. Fromhold an den Kurfürsten. Dat. Münster 10. Jan. 1647, S. 487.

[23] Ebd., Relation. Dat. Osnabrück 1. Febr. 1647, S. 540; Resolution des Kurfürsten. Dat. Cleve 16. Febr. 1647, S. 540.

[24] Hüttl, Ludwig, Der Große Kurfürst, S. 158-61.

Instrumentum Pacis Osnabrugense, Artikel X, § 1, 2, 3, 4, 5, 6, in: Kaiser und Reich, S. 342-45.

[25] Anton Schindling, Der Große Kurfürst und das Reich, S. 61.

[26] Ebd., Der Kurfürst an Runge dat. Cleve 23. Sept./3.Oct. 1651, S. 928f.

[27] Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, Bd. 6, Politische Verhandlungen Bd. 3, Berlin 1872, Resolution des Kurfürsten dat. Berlin 20. April 1653, S. 198.

[28] Ebd., Instruction für den Statthalter des Fürstenthums Halberstadt Joachim Friedrich von Blumenthal…Dat. Cölln a. d. Sp. 24. Apr. 1653, S. 206.

[29] Anton Schindling, Der Große Kurfürst und das Reich, S. 60f.

[30] Kaiser und Reich, S. 339.

[31] Die politischen Testamente der Hohenzollern, hrsg. von Richard Dietrich, Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz 20, Köln 1986, S. 188.

[32] Hüttl, Ludwig, Der Große Kurfürst, S. 264. Anton Schindling, Der Große Kurfürst und das Reich, S. 63.

[33] Urkunden und Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg, hrsg. von Ferdinand Hirsch, Bd. 18, Politische Verhandlungen Bd. 11, Berlin 1902, Der Kurfürst an v. Crockow D. Cöln an der Spree, 29.März/[8. April] 1676, S. 438f.

[34] In der 1658 veröffentlichen Flugschrift „Gedencke, dass du ein Teutscher bist“ wird deutlich, wie bedeutend es dem Kurfürsten war Pommern zurückzuerlangen. Kurz vor dem Krieg gegen Schweden wurde die Schrift, in der die nationale politische Gesinnung zum Ausdruck kam, publiziert, allerdings ist sie nicht als eigentliche und dauernde Triebfeder der brandenburgischen Politik anzusehen, wie der Historiker Walther Hubatsch verdeutlicht: Blochmann, Elisabeth, Die Flugschrift „Gedencke dass du ein Teutscher bist“. Ein Beitrag zur Kritik der Publizistik und der diplomatischen Aktenstücke, in: Archiv für Urkundenforschung, Bd. 8, Berlin, Leipzig 1923 S. 361f., 366; Hubatsch, Walther, Das Zeitalter des Absolutismus 1600-1789, in: Geschichte der Neuzeit, hrsg. von Gerhard Ritter, Braunschweig 1970, S. 60; Hüttl, Ludwig, Der Große Kurfürst, S. 267.

[35] Die Darstellung aller Ereignisse würde den Rahmen der Arbeit sprengen. Es sei daher nur darauf hingewiesen, dass die im Literaturverzeichnis angegebenen Werke von Hüttl, Nachama und Opgennorth einen guten Überblick vermitteln.
Zudem sei auf UA Bd. 18 (L. G. v. Crockow an den Kurfürsten D. Wien 12. September 1677, S. 487) verwiesen, in dem der Kurfürst das bereits eroberte Land zugesprochen bekommen möchte. Doch musste der Kurfürst im Frieden von St. Germain-en-Laye das eroberte Gebiet an Schweden wieder abtreten.

[36] Schütz, Rüdiger, Übersicht über die territoriale Entwicklung Preußens, S. 44.

[37] UA, Bd. 4, Eigenhändiges Gutachten des Kurfürsten, S. 552.

[38] Die politischen Testamente der Hohenzollern, S. 188.

[39] Die politischen Testamente der Hohenzollern, S. 190.

[40] Instrumentum Pacis Osnabrugense, Artikel XVII, in: Kaiser und Reich, S. 375f.

[41] Anton Schindling, Der Große Kurfürst und das Reich, S. 63.

[42] Ebd., S. 63f.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Der Große Kurfürst und das Reich
Hochschule
Universität Münster  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Hauptseminar: Der Aufstieg Brandenburg-Preußens
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V70701
ISBN (eBook)
9783638619370
ISBN (Buch)
9783638674577
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Große, Kurfürst, Reich, Hauptseminar, Aufstieg, Brandenburg-Preußens
Arbeit zitieren
Adrian Hartke (Autor:in), 2006, Der Große Kurfürst und das Reich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70701

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