Menschenrechte für Frauen - Mehr Schein als Sein?


Dossier / Travail, 2007

22 Pages, Note: 1,7


Extrait


Gliederung

1. Einleitung

2. Die Geschichte der Menschenrechte bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

3. Merkmale der Menschenrechte und deren Entstehung

4. Die Entwicklung der Rechte der Frau.

5. Frauenrechte – Keine Ausdrücklichen Vorkehrungen gegen Gewalt?
5.1 Frauen als politische Gefangene.11 5.2 Kriegsverbrechen gegen Frauen – herrscht Ignoranz?
5.3 Frauenhandel und Prostitution
5.4 Gewalt im Alltag der Frau

6. Fallstudie: Ein Abriss der Lage Westafrikanischer Frauen

7. Ist die Kritik an den Menschenrechten ausnahmslos berechtigt?

8. Fazit

9. Literaturliste

1. Einleitung

Im Rahmen dieser Hausarbeit habe ich mit den Menschenrechten der Frau beschäftigt, um aufzuzeigen mit welchen Problemen sie sich explizit in der Gesellschaft auseinandersetzen müssen. Menschenrechte sind universell und wir alle besitzen sie von Geburt an.

So ist es zumindest in den Statuten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geschrieben.

Es stellt sich bei der Betrachtung der allgemeinen Situation jedoch die Frage, ob diese Rechte für alle gelten, oder muss man einem bestimmten Kulturkreis oder einem speziellen Geschlecht angehören um Nutznießer dieser Rechte zu sein?

Diese Gruppierungen bergen die Gefahr in sich, dass sie den Einen oder die Andere ausschließen und somit eine Gesellschaft herbeiführen, in der Privilegierte und Benachteiligte nebeneinander her leben.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Frauen in unserer Gesellschaft, ungeachtet der großen historischen Fortschritte, noch immer diskriminiert und im Rechtsstatus, in nicht allen Lebensbereichen gleichwertig behandelt werden.

Im Folgenden möchte ich deshalb zunächst aufzeigen, wie die Menschenrechte historisch entstanden sind und was dies explizit für die Gesellschaft bedeutet.

Anschließend gehe ich auf die Rechtsentwicklung der Frau ein, damit ersichtlich wird, wie sich der Rechtsstatus entwickelt hat und welche Barrieren noch existieren.

Es war mir im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich sämtliche Hindernisse aufzuzeigen, dass hätte den Umfang bei weiten übertroffen.

Dies zeigt einerseits, wie ernüchternd die Lage trotz zahlreicher Errungenschaften ist, aber auch gleichzeitig wie langwierig der Prozess der Angleichung ist.

Abschließend werde ich mich kritisch über die Menschenrechte äußern und einige Schwachstellen im System aufzeigen.

Sehr hilfreich bei meinen Ausführungen waren die Bücher „Menschrechte“, von K. Peter Fritzsche und „Die Idee der Menschenrechte“ von Stephen Shute und Susan Hurley.

2. Die Geschichte der Menschenrechte bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte sind direkt verknüpft mit der Ausbildung der Bürgerrechte, die sich im 18. Jahrhundert in Folge der Aufklärung entwickelten.

Den leidvollen Erfahrungen der Menschen in Form von Folter und Knechtschaft, folgte die Hoffnung nach einem menschenwürdigen Daseins[1].

England spielte eine Vorreiterrolle bei der Entwicklung der Menschenrechte, auch wenn diese Rechte keine individuellen Rechte darstellten.

Am 4. Juli 1776, am Tage der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika, wurde im Zuge des Unabhängigkeitskampfes eine erste richtungsweisende Formulierung der Menschenrechte gegeben[2]. Am 26.August 1789 erhob die Erklärung der Menschenrechte im Rahmen der Französischen Revolution mit den Bezeichnungen Libertè, Égalité, Fraternité das Recht des Menschen auf persönliche Freiheit, Rechtsgleichheit und Weltbürgertum[3]. Doch obwohl sich in der Französischen Revolution zahlreiche Frauen für die Gleichstellung der Frau eingesetzt hatten, waren von diesen Rechten nur Männer betroffen.

Marie Olympe de Gouges wollte dies nicht so hinnehmen und stellte 2 Jahre später dieser Erklärung, „die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ gegenüber. Sie wurde darauf hin als Verschwörerin bezeichnet und musste ihren Mut mit dem Tode bezahlen. Menschenrechte sollte auch weiterhin eine Männerdomäne bleiben.

Im Zuge dieser fundamentalen Ereignisse begann die langsame Auflösung der Abhängigkeit der Bürgerrechte von der Zugehörigkeit zur christlich-abendländischen Homogenität.

Die im Nationalsozialismus praktizierte Entrechtung von Menschen zeigte offenkundig, dass Bemühungen notwendig sind, den Menschenrechten mehr Geltung zu verschaffen.

Nach den Diktaturen des 20. Jahrhunderts kam es zu einer Wiederauflebung des Naturrechts.

Dieses so genannte Völkerecht begründete Rechte und Pflichten für die Staaten, um den Weltfrieden aufrecht zu erhalten und mittels innerstaatlicher Garantieleistungen den Schutz des Individuums zu gewährleisten.

Mit der Gründung der UNO am 20. Juni 1945, erhofften sich die 50 Mitgliedsstaaten die Sicherung des Weltfriedens, den Schutz der Menschenrechte, die Gleichberechtigung aller Völker und die Besserung des allgemeinen Lebensstandards weiter voran zu treiben[4].

Lediglich die eingebauten Hürden, wie die Nichteinmischung in innerstaatliche Angelegenheiten, machten dem Menschenrechtsschutz in autoritären oder totalitären Staaten schwer zu schaffen.

Nach den verübten Verbrechen der Vergangenheit, war es ein Anliegen der Vereinten Nationen ein solches Geschehen in der Gegenwart und Zukunft nicht mehr zuzulassen. Die am 10. Dezember 1948 durch die UNO verkündete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hatte etwas Neues, Revolutionäres in sich. Das Progressive lag darin, dass schon auf internationaler Ebene die Menschenrechte geschützt und nicht mehr als alleinige Aufgabe der Staaten behandelt wurden. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet alle die Rechte, die unter dem Begriff Soziale, Bürgerliche und Politische Rechte zu fassen sind[5]. Diese in 30 Artikel sehr breit angelegte Willensbekundung beinhaltet eine Reihe von bürgerlichen und politischen Rechten, in denen der Schutz vor staatlicher Willkür betont wird, sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die sich auf Menschenwürde und Wohlstand beziehen. Es muss jedoch an dieser Stelle erwähnt werden, dass diese ausgearbeiteten Rechte nur durch Kompromisse entstanden sind und somit in ihrer Auslegung unterschiedliche Deutungen zulassen. Jede Regierung kann sich hinter Begriffen wie Kultur, Religion, und Tradition verstecken, um Geschehnisse, Praktiken und Gesetze ihres Landes zu verteidigen gegen etwas, das sie als westlich und damit als kulturimperialistisch bezeichnen[6].

3. Merkmale der Menschenrechte und deren Entstehung

Um diese Frage zu beantworten, möchte ich zunächst klären was überhaupt Recht ist. Es gibt jedoch keine allgemeingültige Definition dafür. Denn die Beantwortung dieser Frage ist abhängig von der Zeit in der sie gestellt wird und wurde, da sie großen Wandlungsprozessen unterliegt[7]. Allgemein ist Recht ein Mechanismus zur Regelung von sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen. Dieser Mechanismus hat die Aufgabe menschliches zusammen leben zu stabilisieren und zu befriedigen, um somit Willkür und gewaltsame Konflikte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang nimmt das Recht eine Friedens- und Schutzfunktion ein. Des Weiteren schränkt das Recht einerseits Macht ein, aber andererseits braucht es Macht um legitimiert zu werden.

In seinem Entwicklungsprozess war Recht lange Zeit gleichbedeutend mit Moral. Im Laufe der Zeit differenzierte es sich in objektives, und subjektives Recht. Der Unterschied liegt in ihrem Geltungsbereich. Während das objektive Recht auf die Gesamtheit der Gesellschaft zu trifft, beinhaltet das subjektive Recht lediglich individuelle Ansprüche.

Wie für das objektive und subjektive Recht, lassen sich auch für die Menschenrechte Mindestkriterien angeben. Sie sind universell und individuell, das heißt sie gelten für alle Menschen unabhängig von ihrer Nationalität und Rasse und kommen dem einzelnen Menschen unabhängig von seiner ständischen oder sonstigen gesellschaftlichen Einbindung zu[8]. Die Forderung nach Anerkennung der Menschenrechte richtet sich vor allem an den Staat, in Folge dessen dieser darauf verzichtet in die individuelle Privatsphäre einzugreifen und somit die angeborenen Rechte jedes einzelnen anzuerkennen. Den Status des angeborenen Rechts kann Niemanden genommen, aber auch von keiner Person verliehen oder käuflich erworben werden. Es muss jedoch gesagt werden, dass mit diesen Rechten auch Pflichten verbunden sind und diese ebenso für jeden Inhaber dieser Rechte gelten. Doch selbst bei Verletzung seiner eigenen Pflichten, werden keinem Inhaber seine eigenen Rechte aberkannt. Lediglich in Ausnahmesituationen besteht die Möglichkeit diese Rechte zu beschränken, jedoch auch in extremen Konstellationen steht der Schutz des einzelnen Individuums im Mittelpunkt aller Ansprüche.

[...]


[1] Girardet, Klaus M.; Nortmann, Ulrich: Menschenrechte und europäische Identität – Die antiken Grundlagen;

Franz Steiner Verlag Wiesbaden GmbH; Stuttgart; 2005; S. 22.

[2] Fritzsche, K. Peter: Menschenrechte – Eine Einführung mit Dokumenten; Verlag Ferdinand Schöningh;

Paderborn; 2004; S. 183.

[3] Girardet, Klaus M.; Nortmann, Ulrich: Menschenrechte und europäische Identität – Die antiken Grundlagen;

Franz Steiner Verlag Wiesbaden GmbH; Stuttgart; 2005; S. 178.

[4] Bundeszentrale für politische Bildung: Menschenrechte – Dokumente und Deklarationen; Band 397; 4.

aktualisierte Auflage; Bonn 2004; S.42.

[5] Bielefeldt, Heiner; Brugger, Winfried, Dicke, Klaus: Würde und Recht des Menschen – Festschrift für

Johannes Schwartländer zum 70. Geburtstag; Verlag Dr. Johannes Königshausen & Dr. Thomas Neumann;

Würzburg 1992; S.143.

[6] Köhne, Gunnar: Die Zukunft der Menschenrechte – 50 Jahre UN – Erklärung: Bilanz eines Aufbruchs;

Rowohlt Taschenbuchverlag GmbH; Reinbek; 1998; S. 9.

[7] Fritzsche, K. Peter: Menschenrechte – Eine Einführung mit Dokumenten; Verlag Ferdinand Schöningh;

Paderborn 2004; S.14.

[8] Ebd.; S.15.

Fin de l'extrait de 22 pages

Résumé des informations

Titre
Menschenrechte für Frauen - Mehr Schein als Sein?
Université
University of Erfurt
Cours
Menschenrechte in den internationalen Beziehungen
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
22
N° de catalogue
V70743
ISBN (ebook)
9783638618281
ISBN (Livre)
9783638711951
Taille d'un fichier
459 KB
Langue
allemand
Mots clés
Menschenrechte, Frauen, Mehr, Schein, Sein, Menschenrechte, Beziehungen
Citation du texte
Dirk Süßenbach (Auteur), 2007, Menschenrechte für Frauen - Mehr Schein als Sein?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70743

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