Im Angesicht der Tatsache, dass etwa 9% der deutschen Bevölkerung einer nichtdeutschen Herkunft sind, ist das Zuwanderungsgesetz von größter Bedeutung sowohl für die Bundesrepublik Deutschland als auch ihre Staatsbürger sowie die bereits in Deutschland lebenden Ausländer und diese, die erst hierher aus verschiedensten Gründen, sei es denn ökonomischer oder politischer Art, zu kommen beabsichtigen. Das Ziel dieser Arbeit ist das neuste Zuwanderungsgesetz vorzustellen, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, wobei der Schwerpunkt auf den Vergleich mit dem bisher gültigen Ausländergesetz von 1990 gelegt wird.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Geschichtliches
2. Aufbau und Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes
3. Veränderungen im Vergleich zum Ausländergesetz vom Jahre 1990
3.1. Reduzierung der Aufenthaltstitel
3.2. Zugang zum Arbeitsmarkt
3.3. Humanitäre Zuwanderung
3.4. Die Härtefallkommission der Bundesländer
3.5. Beschleunigung der Asylverfahren
3.6. Integrationsförderung
3.7. Innere Sicherheit
Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, das zum 01.01.2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland detailliert vorzustellen und dieses primär durch einen Vergleich mit dem zuvor geltenden Ausländergesetz von 1990 kritisch zu analysieren.
- Historische Entwicklung des Zuwanderungsgesetzes seit dem Jahr 2000
- Formale Struktur und regulatorische Bestandteile des neuen Gesetzes
- Vergleichende Analyse der Neuregelungen zum Ausländergesetz von 1990
- Zentrale Aspekte der Integrationsförderung und der humanitären Zuwanderung
- Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit
Auszug aus dem Buch
3.1. Reduzierung der Aufenthaltstitel
Die Anzahl der Aufenthaltstitel wird im §4 I des Zuwanderungsgesetzes auf zwei reduziert: die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis.
Die Aufenthaltserlaubnis wird zu bestimmten Aufenthaltszwecken erteilt und dementsprechend befristet (§7 I+II). Ein Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung wie Studium, Sprachkurse, Schulbesuche (§16 I, IV, V) und betriebliche Aus- und Weiterbildung (§17) erteilt werden. Dabei ist der Aufenthaltstitel zunächst auf zwei Jahre beschränkt und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden, falls der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht wurde (§16 I). Die Aufenthaltserlaubnis kann auch zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§18) erteilt werden, worauf jedoch im nächsten Unterkapitel Zugang zum Arbeitsmarkt näher eingegangen wird. Unter anderen Aufenthaltszwecken sind auch humanitäre (§22) und familiäre (§27, §29, §30, §32) Gründe zu nennen. Den ersteren wird ein getrenntes Unterkapitel gewidmet. Das Zuwanderungsgesetz schützt die Ehe und Familie sowohl der Deutschen als auch der Ausländer und lässt Nachzug ausländischer Familienangehörigen zu (§27 I). Dies betrifft den ausländischen Ehegatten eines Deutschen, minderjährige ledige Kinder eines Deutschen und Elternteil eines minderjährigen Deutschen, wenn er die Personensorge für das Kind ausüben soll, vorausgesetzt, dass der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, die Lebensgemeinschaft des Ausländers und des Deutschen fortbesteht, kein Ausweisungsgrund für den Ausländer vorliegt und dieser sich auf Deutsch verständigen kann (§28 I+II).
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Relevanz des Zuwanderungsgesetzes und Darlegung des methodischen Vorgehens mittels Vergleich zum Ausländergesetz 1990.
1. Geschichtliches: Kurze Nachzeichnung des langwierigen Gesetzgebungsprozesses von der Kommission unter Rita Süssmuth bis zum Inkrafttreten 2005.
2. Aufbau und Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes: Darstellung der formalen Struktur und der relevanten neuen Rechtsverordnungen und Gesetzesinhalte.
3. Veränderungen im Vergleich zum Ausländergesetz vom Jahre 1990: Überblick über die zentralen Änderungen bei der Zuwanderungssteuerung, Asylverfahren und Sicherheit.
3.1. Reduzierung der Aufenthaltstitel: Erläuterung der Straffung auf zwei Titel: Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis.
3.2. Zugang zum Arbeitsmarkt: Beschreibung der vereinfachten Genehmigungsverfahren und Sonderregelungen für Fachkräfte.
3.3. Humanitäre Zuwanderung: Zusammenfassung der völkerrechtlichen Schutzbestimmungen für Flüchtlinge.
3.4. Die Härtefallkommission der Bundesländer: Erläuterung der Einrichtung von Härtefallkommissionen für humanitäre Ausnahmefälle.
3.5. Beschleunigung der Asylverfahren: Darstellung der organisatorischen Änderungen zur Optimierung von Asylprozessen.
3.6. Integrationsförderung: Einführung in die Konzepte der Integrationskurse als Integrationsinstrument.
3.7. Innere Sicherheit: Analyse verschärfter Regelungen zur Ausweisung gefährlicher Personen.
Schlusswort: Fazit und Ausblick zur praktischen Bewährung des Gesetzes anhand von Beispielen aus Regierungsreden.
Schlüsselwörter
Zuwanderungsgesetz, Ausländergesetz, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Integration, Asylverfahren, Arbeitsmigration, Innere Sicherheit, Aufenthaltsgesetz, Humanitäre Zuwanderung, Rechtssicherheit, Gesetzgebung, Bundesrepublik Deutschland, Fachkräftezuwanderung, Ausweisung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Vorstellung und Analyse des Zuwanderungsgesetzes, das am 01.01.2005 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft trat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zentrale Themen sind die historische Genese des Gesetzes, sein Aufbau, die Neuregelungen im Vergleich zum alten Ausländerrecht von 1990 sowie spezifische Aspekte wie Arbeitsmarktzugang, Integration und innere Sicherheit.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Hauptziel ist die Darstellung der Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz, insbesondere durch einen gezielten Vergleich mit dem Ausländergesetz von 1990.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftlich orientierte Inhaltsanalyse und vergleicht das neue Zuwanderungsgesetz mit dem bisherigen Ausländerrecht unter Einbeziehung von Primärquellen wie Gesetzen und behördlichen Dokumenten.
Was wird im Hauptteil des Textes behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Einordnung, eine formale Beschreibung der Gesetzesstruktur und eine detaillierte Gegenüberstellung der inhaltlichen Veränderungen, etwa bei den Aufenthaltstiteln, der Arbeitsmigration und Integrationskursen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den prägenden Begriffen gehören Zuwanderungsgesetz, Ausländerrecht, Integration, Aufenthaltsstatus und Sicherheitspolitik.
Wie unterscheidet sich die neue Aufenthaltserlaubnis von der alten Regelung?
Das Gesetz reduziert die Vielzahl der bisherigen Aufenthaltstitel auf zwei grundlegende Kategorien: die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis, um die rechtliche Struktur zu vereinfachen.
Welche Rolle spielen die neu eingeführten Integrationskurse?
Integrationskurse sollen die Eingliederung in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben erleichtern, wobei die Teilnahme unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend ist.
Wie beeinflusst das Gesetz den Umgang mit als gefährlich eingestuften Personen?
Das Zuwanderungsgesetz verschärft die Möglichkeiten zur Überwachung und Ausweisung von Ausländern, die eine Gefahr für die innere Sicherheit darstellen oder den Frieden gefährden.
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- Katarzyna Paluba (Author), 2002, Das Zuwanderungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70792