Bürger im Spätmittelalter


Presentación (Redacción), 2005

13 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Definition des Bürgers

2. Soziale Schichtung des Bürgertums
2.1. Städtische Oberschicht
2.2. Städtische Mittelschicht
2.2.1. Zünfte und Gilden
2.3. Städtische Unterschicht

3. Alltagsleben der Bürger im Spätmittelalter
3.1. Leben der Oberschicht
3.2. Leben der Mittelschicht
3.3. Leben der Unterschicht
3.4. Vergleich des bäuerlichen zum bürgerlichen Leben

4. Resümee: Die Bedeutung des spätmittelalterlichen Bürgertums

1. Definition des Bürgers

Der Begriff Bürger (lat. civis) leitet sich ab von burgus (Burg).[1] So wie das Land im Mittelalter untrennbar mit dem Begriff der Bauern verbunden war, so war es die Stadt mit dem Begriff der Bürger. Auch wenn die Stadt sich im Spätmittelalter nicht mehr als Burg verstand, so blieb doch der Name ihrer Bewohner an dem Begriff haften.

Jedoch waren nicht automatisch alle Stadtbewohner einer spätmittelalterlichen Stadt auch Bürger im Rechtssinn. Nach der mittelalterlich geprägten Verfassung war ein Bürger „ein vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, der alle Rechte und Pflichten genoss“[2], zu denen beispielsweise die Steuerpflicht zählte.[3] Alle übrigen Bewohner der Stadt nannte man Inwohner. Voraussetzung für die Bürgerschaft, also die Nutznießung aller Freiheitsrechte in einer Stadt, war in der Regel der Grundbesitz. Als Grundbesitz definierte man den Besitz eines grundsteuerpflichtigen Anwesens innerhalb einer Stadt.[4] Im Spätmittelalter kam ein förmliches Verfahren hinzu, das die Bürgerschaft mit einem Bürgereid auf das Stadtrecht besiegelte. Damit war die Bürgerschaft nicht zwangsweise an bestimmte berufliche Tätigkeiten gebunden, sondern allein vom Immobilienbesitz abhängig. Gleichzeitig kann daraus abgeleitet werden, dass die Bürgerschaft mit einem bestimmten Wohlstand untrennbar verbunden war, der sich im Grundbesitz äußerte und damit auch nur einem kleinen Kreis der Stadtbevölkerung zuteil wurde. Bürger war kein Titel, den man auf Lebenszeit erhielt; die Bürgerschaft musste vielmehr beantragt werden und wurde bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt und im Bürgeraufnahmebuch schriftlich festgehalten. Bei Wegfall der Voraussetzungen, insbesondere des Grundbesitzes, entfiel folglich auch das Bürgerrecht.[5]

Für die „Bürgerschaftsfrage“ bleibt festzuhalten, dass es keine einheitliche Regelung gab, sondern diese von Stadt zu Stadt verschieden war und sich die Regelungen darüber hinaus auch noch im Laufe der Zeit veränderten. Obwohl man den Begriff des Bürgers nicht an bestimmten Tätigkeiten, sondern am Grundbesitz festmachte, so lässt sich doch festhalten, dass folgende Gruppen im Allgemeinen als Bürger zu bezeichnen waren. Zu ihnen gehörten die Kaufleute, Händler und Handwerker.

2. Soziale Schichtung des Bürgertums

Das Bürgertum des Mittelalters war keineswegs homogen, sondern durch ein soziales Gefälle gekennzeichnet, welches das Bürgertum aufgrund seiner unterschiedlichen Berufe, Vermögensverhältnisse und seines Ansehens in verschiedene Schichten teilte.[6] Diese soziale Schichtung bekam jedoch erst im Spätmittelalter konkrete Formen.[7] Somit konnte man die Stadtbevölkerung in Ober-, Mittel- und Unterschichten teilen, wobei letztere nicht zur Bürgerschaft gehörten. Eine klare Abgrenzung der einzelnen Schichten ist jedoch schwer möglich, da die Grenzen oft fließend waren und die soziale Zusammensetzung von Stadt zu Stadt unterschiedlich war. Folglich werden im Folgenden Grundtendenzen aufgezeigt, die jedoch nicht als allgemeingültig bezeichnet werden können.

2.1. Städtische Oberschicht

Zur städtischen Oberschicht, die bspw. in Nürnberg einen Anteil von 8% einnahm, zählten Kaufleute und Ministerialen.[8] Kaufleute waren erst im Hochmittelalter aus den Fernhändlern hervorgegangen, die nun nicht mehr herumreisten, sondern sesshaft wurden und ihre Geschäfte von ihrem Wohnsitz in der Stadt tätigten. Der Grund für die Sesshaftwerdung war pragmatischer Art: die Buchführung wurde im Spätmittelalter zum wichtigen wirtschaftlichen Geschäft und die Schulbildung zu einem wichtigen Ziel des Bürgertums. Die Folge der Sesshaftwerdung der Händler war die Ausbildung des „typischen“ mittelalterlichen Stadtlebens.

Teil der Oberschicht waren neben den Kaufleuten auch die Ministerialen, zu denen Zöllner, Münzmeister, Burggrafen und Schultheiße zählten. Sie nahmen zunächst als Funktionsträger und Bedienstete des Stadtherren Rechte innerhalb der Stadt wahr, im Spätmittelalter gewannen sie jedoch entscheidenden Einfluss und handelten dabei auch oft gegen den Stadtherren. Somit nahmen sie in der Übergangszeit eine „Doppelrolle als Bürger und Amtsträger des Stadtherren“[9] ein. Ferner zählten in kleineren Städten auch vereinzelt reiche Handwerker zur Oberschicht, wobei dies eher die Ausnahme war. Eine Ausnahme bildete auch Italien, wo der in der Stadt lebende Adel ebenfalls zur Obersicht gehörte.

Aus dem Pool der städtischen Oberschichten ging das Patriziat, die politische Führungsschicht hervor, aus dem sich später der Rat rekrutierte.[10] Es herrschte somit ein aus dieser Gruppe gebildetes oligarchisches Stadtregiment vor.[11] Dieser erließ bspw. Gesetze und Ordnungen für die verschiedenen Handwerksgruppen und setzte Behörden zu dessen Kontrolle ein.[12]

Schon im Mittelalter war eine politische Führungsschicht nötig, um bestimmte kollektive Angelegenheiten zu regeln wie den Brandschutz, die Straßenreinigung oder den Mauerschutz.

2.2. Städtische Mittelschicht

Die städtische Mittelschicht setzte sich vorwiegend aus Händlern und Handwerkern zusammen.[13] Typische Handwerksberufe waren Bäcker, Metzger, Bierbrauer, Glaser, Töpfer, Büttner, Schmied sowie jegliche Art der Metall-, Leder und Wollverarbeiter.[14] Eine Spezialisierung der Berufe innerhalb der Handwerkerschaft fand jedoch erst im Spätmittelalter in seiner vollen Ausprägung statt. Dabei zeigte sich, dass in der Regel der Beruf vom Vater an den Sohn weitergegeben wurde.[15]

Die Handwerker, die sich zwar in Zünften vereinigen konnten, hatten jedoch oft eingeschränkte Rechte in der Stadt. „Weder freies Versammlungsrecht, noch das Recht des freien Verkehrs mit auswärtigen Zünften“[16] war ihnen gestattet. So kam es immer wieder zu Aufständen der Handwerker, die gegen die Patrizier für politische Mitbestimmung kämpften, wie 1348 in Nürnberg.[17]

2.2.1. Zünfte und Gilden

In größeren Städten vereinigten sich die einzelnen Handwerkerzweige zu Berufsgruppen, aus denen sich schließlich die Zünfte entwickelten.[18] Auch die Händler schlossen sich zu sog. Gilden zusammen. Zunft und Gilde waren eigenverantwortliche Körperschaften der Handwerker und Händler.[19] Die Begriffe Zunft und Gilde waren jedoch zunächst Synonyme und trennten nicht Händler- von Handwerkervereinigungen, sondern wurden lediglich in unterschiedlichen Regionen verwandt. Gilde wurde in Norddeutschland, Zunft in Westoberdeutschland gebraucht.[20] Später galt Zunft allgemein für die handwerklichen Berufe und Gilde für den Zusammenschluss von Händlern und Gewerbetreibenden. Nur Meister der jeweiligen Berufe, die die Meisterprüfung abgelegt hatten könnten Mitglieder werden, wobei auch hier die Mitgliederzahl beschränkt war. Dem einfachen Gesellen oder Juden war die Mitgliedschaft in einer Zunft oder Gilde versagt. Es bestand in bestimmten Berufszweigen ein Zunftzwang, wenn auch feststeht, dass vor allem in kleineren Städten nicht alle Handwerkszweige in Zünften organisiert waren.

Die Zünfte übten in der Stadt eine Art Kartellfunktion aus, denn sie regelten die Beschäftigungszahlen, Produktionsmethoden, Rohstofflieferungen, Löhne, Preise und Absatzmengen der Waren. Darüber hinaus kontrollierten sie deren Qualität, sorgten für die Ausbildung des Lehrlinge, die zwischen vier und zwölf Jahre dauerte, und waren für den Unterhalt der Mitglieder und für die Witwenversorgung zuständig.[21] Die Zünfte hatten somit neben einer wirtschaftlichen Komponente auch eine soziale. Einerseits sollte der Zunftzwang und die Selektion der Zunftmitglieder Konkurrenz außerhalb der Zunft ausschalten, andererseits war die Witwenversorgung eine für die damalige Zeit moderne freiwillige „Sozialgesetzgebung“. Die Zunft bedeutete nicht nur Schutz für die Mitglieder selbst, sondern auch deren Familienangehörige, die beim Tod des Familienoberhauptes zumindest minimal finanziell abgesichert wurden. Die starke Regulierung und Abschottung, die Konkurrenz ausschließen sollte zeigt, dass es den Zünften weniger auf einen Wettbewerb und damit auf einen höheren Profit ankam, sondern vor allem auf Sicherheit und geregelte Verhältnisse, die Schutz für das Kollektiv bedeuteten.

[...]


[1] vgl. Goetz, 1986, 232

[2] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger vom 17.08.2005

[3] vgl. Boockmann, 1994, 71

[4] vgl. Goetz, 1986, 232

[5] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrger vom 17.08.2005

[6] vgl. Goetz,1986, 231 f.; vgl. Borst, 1973, 386, 394

[7] vgl. Goetz, 1986, 232

[8] vgl. Castner/ Koch, 1994, 18

[9] Goetz,1986, 233

[10] vgl. Goetz, 1986, 233

[11] vgl. Boockmann, 1994, 153

[12] vgl. Korbmacher, 1994, 21

[13] vgl.Goetz, 1986, 233

[14] vgl.Borst, 1973, 234

[15] vgl. Goetz, 1986, 235

[16] Castner /Koch, 1994, 21

[17] vgl. Castner,/ Koch, 1994, 20

[18] vgl. Goetz, 1986, 234

[19] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Zunft vom 17.08.2005

[20] vgl. Goetz, 1986, 234

[21] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Zunft vom 17.08.2005; Goetz, 1986, 235

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Bürger im Spätmittelalter
Universidad
University of Hildesheim  (Geschichte)
Curso
Ausgewählte Aspekte der Geschichte Europas im Spätmittelalter
Calificación
1,0
Autor
Año
2005
Páginas
13
No. de catálogo
V70875
ISBN (Ebook)
9783638626095
Tamaño de fichero
394 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bürger, Spätmittelalter, Ausgewählte, Aspekte, Geschichte, Europas, Spätmittelalter
Citar trabajo
Claudia Brunsch (Autor), 2005, Bürger im Spätmittelalter, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70875

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Título: Bürger im Spätmittelalter



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