Der Tourismus in seiner heutigen Form ist ein Industriezweig Deutschlands, der zur gesamtgesellschaftlichen Leistungsbilanz beiträgt. Dieser Industriezweig erfüllt sowohl gesellschaftliche Aufgaben, trägt aber auch ganz erheblich zur Prägung bestimmter Landschaften bei. 1
Die Tourismuswirtschaft unterscheidet sich in der Angebotsgestaltung von anderen Wirtschaftszweigen insbesondere dadurch, dass neben den privatwirtschaftlich erbrachten Leistungen ein umfangreiches Angebot an öffentlichen Gütern zur Verfügung gestellt werden muss. Dazu zählten in der Pionierphase die Müllabfuhr und die Beleuchtung, später dann Informationen und die Bereitstellung touristischer Infrastruktur (Eisenbahnen, Hallenbäder, Radwegenetze, etc.). Außerdem wurden und werden das Destinationsmarketing und die Imagewerbung über Tourismusorganisationen und Fremdenverkehrsverbände organisiert, die einen Teil ihrer Mittel aus der öffentlichen Hand beziehen und als „Non-Profit-Organisationen“ fungieren. 2
Der Focus dieser Arbeit liegt dabei auf der Finanzierung der öffentlichen und halböffentlichen Unternehmen. Dabei soll zunächst ein Einblick in die Möglichkeiten der Organisation von Fremdenverkehrsstellen in den unterschiedlichen Rechtsformen gegeben werden. Anschließend werden die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die den Fremdenverkehrsorten und -organisationen allgemein bzw. auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Verfügung stehen, aufgezeigt. Weiterhin werden die damit im Zusammenhang stehenden Probleme, insbesondere bei staatlicher Förderung, näher betrachtet und konkrete Finanzierungsbeispiele aus der Praxis gezeigt.
In der Arbeit wurden die touristischen Unternehmen der Privatwirtschaft weitestgehend vernachlässigt, da diese auf Gewinn ausgerichtet sind und sich über die Umsätze und Gewinne selbst finanzieren müssen. Genauso wie den Gesellschaften anderer Branchen stehen ihnen dazu die verschiedenen Möglichkeiten am freien Kapitalmarkt zur Verfügung.
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis der Übersichten
1 Einleitung
2 Rechtsformen für Fremdenverkehrsstellen
3 Möglichkeiten der Finanzierung
3.1 Die Finanzierung des Tourismus in Sachsen
3.2 Die Unterstützung durch Bund und Länder
3.3 Tourismusspezifische Einnahmen
4 Probleme bei der Finanzierung
5 Beispiele für die Finanzierung von Tourismusorganisationen
6 Fazit
Anhang
Literaturverzeichnis
Internet
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Verzeichnis der Übersichten
Übersicht 1: Rechtsformen für Fremdenverkehrsstellen
Übersicht 2: Arten der Finanzierung im Öffentlichen Fremdenverkehr
Übersicht 3: Projektfinanzierungsstrukturen
Übersicht 4: Regelungen zur Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe
im Freistaat Sachsen
1 Einleitung
Der Tourismus in seiner heutigen Form ist ein Industriezweig Deutschlands, der zur gesamtgesellschaftlichen Leistungsbilanz beiträgt. Dieser Industriezweig erfüllt sowohl gesellschaftliche Aufgaben, trägt aber auch ganz erheblich zur Prägung bestimmter Landschaften bei.[1]
Die Tourismuswirtschaft unterscheidet sich in der Angebotsgestaltung von anderen Wirtschaftszweigen insbesondere dadurch, dass neben den privatwirtschaftlich erbrachten Leistungen ein umfangreiches Angebot an öffentlichen Gütern zur Verfügung gestellt werden muss. Dazu zählten in der Pionierphase die Müllabfuhr und die Beleuchtung, später dann Informationen und die Bereitstellung touristischer Infrastruktur (Eisenbahnen, Hallenbäder, Radwegenetze, etc.). Außerdem wurden und werden das Destinationsmarketing und die Imagewerbung über Tourismusorganisationen und Fremdenverkehrsverbände organisiert, die einen Teil ihrer Mittel aus der öffentlichen Hand beziehen und als „Non-Profit-Organisationen“ fungieren.[2]
Der Focus dieser Arbeit liegt dabei auf der Finanzierung der öffentlichen und halböffentlichen Unternehmen. Dabei soll zunächst ein Einblick in die Möglichkeiten der Organisation von Fremdenverkehrsstellen in den unterschiedlichen Rechtsformen gegeben werden. Anschließend werden die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die den Fremdenverkehrsorten und -organisationen allgemein bzw. auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Verfügung stehen, aufgezeigt. Weiterhin werden die damit im Zusammenhang stehenden Probleme, insbesondere bei staatlicher Förderung, näher betrachtet und konkrete Finanzierungsbeispiele aus der Praxis gezeigt.
In der Arbeit wurden die touristischen Unternehmen der Privatwirtschaft weitestgehend vernachlässigt, da diese auf Gewinn ausgerichtet sind und sich über die Umsätze und Gewinne selbst finanzieren müssen. Genauso wie den Gesellschaften anderer Branchen stehen ihnen dazu die verschiedenen Möglichkeiten am freien Kapitalmarkt zur Verfügung.
2 Rechtsformen für Fremdenverkehrsstellen
„Kommunale Fremdenverkehrsstellen sind die prädestinierten Marketingträger, sie übernehmen die Aufgaben eines Reisemittlers oder Reiseveranstalters, der das lokale Incominggeschäft kostenbewußt, kreativ und risikobereit (typisch unternehmerische Eigenschaften) betreibt. Zur Erfüllung der neuen Aufgaben sind mehr Autonomie, Marktnähe und größere Flexibilität der Fremdenverkehrsbetriebe notwendig. Unternehmerisches Denken und Handeln müssen sich stärker entfalten können.“ (Bleile 1987:98)[3]
Die Fremdenverkehrsstellen erfüllen öffentliche und private Aufgaben, für die sie mehr oder weniger private Mittel zur Verfügung haben. Die öffentlichen Aufgaben sind z.B. die Gästebetreuung am Ort, Wirtschaftsförderung, Infrastrukturaufgaben, Informationsvermittlung (ohne Entgelt) und die Aus- und Fortbildung von Fremdenverkehrsmitarbeitern. Die privatwirtschaftlichen Aufgaben sind u. a. der Verkauf von Souvenirs, Reiseführern und Broschüren sowie die Zimmervermittlung (gegen Entgelt) und Marketingaufgaben zuzurechnen.
Nach FREYER[4] lassen sich die Rechtsformen im Fremdenverkehr auf vier Grundformen zurückführen, wobei es aber auch Mischformen neben diesen vier „Idealtypen“ gibt.
Übersicht 1:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle: vgl. Freyer, W. 2001: Tourismusmarketing, Dresden, S. 649)
Die Organisationsformen für kommunale Fremdenverkehrsstellen unterscheiden sich im Wesentlichen in den Eigentumsverhältnissen und hinsichtlich der Einnahmen bzw. Finanzierung. (vgl. Abb. 1 im Anhang)
Fremdenverkehrsstellen sind ein Teil der öffentlichen Verwaltung und werden meist als „Amt“, „Verwaltung“ oder „Dezernat“ bezeichnet. In der Praxis wird der Fremdenverkehr oftmals mit anderen kommunalen Aufgaben verbunden, so dass es insbesondere in kleineren Destinationen anstelle des „Fremdenverkehrsamtes“ und der „Kurverwaltung“ eher ein „Dezernat für Handel, Tourismus und Freizeit“ oder das „Amt für Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung“ zu finden sind.[5]
[...]
[1] Vgl. Dettmer, H.: Tourismuswirtschaft: Arbeitsbuch für Studium und Praxis, Köln 1998, S. 236
[2] Vgl. Bernet, B./Bieger, T.: Finanzierung im Tourismus, Bern; Stuttgart; Wien 1999, S. 18 f.
[3] Vgl. Freyer, W.: Tourismusmarketing, Dresden 2001, S. 647 ff.
[4] Vgl. Freyer, W.: Tourismusmarketing, Dresden 2001, S. 649
.
[5] Vgl. Freyer, W.: Tourismusmarketing, Dresden 2001, S. 649 ff.
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