Schuldnerberatung und Schuldenregulierung im Zwei-Länder-Vergleich Niederlande - Deutschland


Tesis, 1999

110 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhalt

Abkürzungen und Übersetzungen

1 Einleitung
1.1 Auswahl des Vergleichslandes
1.1.1 Niederländische Begriffe
1.1.2 Währungsangaben
1.2 Abgrenzung

2 Verschuldungssituation privater Haushalte in Deutschland und den Niederlanden
2.1 Verschuldung
2.2 Gründe für Überschuldung
2.3 Ausmaß der Überschuldung
2.4 Bedeutung von Überschuldung
2.4.1 ... für den Betroffenen
2.4.2 ...für die Gesellschaft
2.4.3 ...für die Ökonomie
2.5 Bedarf der Schuldnerberatung und ihre Aufgaben

3 Formen der Schuldnerberatung in Deutschland
3.1 Anbieter von Schuldnerberatung und ihre Aufgabenverteilung
3.1.1 Öffentliche Träger
3.1.2 Freie Träger der Wohlfahrtspflege
3.1.3 Verbraucherzentralen
3.1.4 Andere Träger und „schwarze Schafe“ der Schuldnerberatung
3.2 Gesetzlicher Rahmen der Schuldnerberatung
3.3 Finanzierung
3.4 Bedarfsdeckung durch Schuldnerberatung

4 Formen der Schuldnerberatung in den Niederlanden
4.1 Anbieter von Schuldnerberatung und ihre Aufgabenverteilung
4.1.1 Die Kommunen
4.1.2 Kommunale Kreditbanken (GKB)
4.1.3 AMW - Algemeen Maatschapelijk Werk
4.1.4 Private und Kommerzielle Anbieter
4.2 Integrale Schuldenhilfe
4.3 Gesetzlicher Rahmen der Schuldnerberatung
4.3.1 Höhe der Vergütung
4.4 Finanzierung
4.5 Bedarfsdeckung durch Schuldnerberatung

5 Neue Möglichkeiten der Schuldenregulierung in Deutschland
5.1 Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung nach der InsO
5.1.1 Gründe für die Schaffung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
5.1.2 Merkmal des Verbraucherinsolvenzverfahrens
5.1.3 Angesprochener Personenkreis
5.1.4 Zuständiges Gericht
5.2 Struktur und Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahren und der Restschuldbefreiung nach der InsO
5.2.1 Erste Stufe: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch
5.2.2 Zweite Stufe: Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
5.2.3 Dritte Stufe : Vereinfachtes Insolvenzverfahren
5.2.4 Vierte Stufe: Restschuldbefreiungsverfahren
5.2.5 Die Wohlverhaltensperiode
5.3 Deckung der Beratungs- und Verfahrenskosten

6 Neue Möglichkeiten der Schuldenregulierung in den Niederlanden
6.1 WSNP
6.1.1 Gründe für die Einführung des WSNP
6.1.2 Merkmal des WSNP
6.1.3 Angesprochener Personenkreis
6.1.4 Zuständiges Gericht für die Durchführung des WSNP
6.1.5 Der RvR den ´Bosch
6.2 Struktur und Ablauf des Schuldenbereinigungsverfahrens
6.2.1 Vorbedingung: Gütlicher Einigungsversuch
6.2.2 Antrag auf Gesetzliche Schuldensanierung
6.2.3 Phase der Bestandsaufnahme
6.2.4 Beschlußfassung über einen gesetzlichen Schuldensanierungsplan
6.2.5 Ausführungsphase
6.2.6 Restschuldbefreiung - schone lei
6.3 Deckung der Beratungs- und Verfahrenskosten

7 Schlußbetrachtung
7.1 Praxisrelevanz der Kritik
7.2 Unterschiede in der Schuldnerberatungsstruktur
7.2.1 Fehlendes Element: Die GKB´s
7.2.2 Regelung gewerblicher Schuldnerberatung
7.2.3 Integrative Hilfe mit klaren Aufgabenzuweisungen und zentralen Anlaufpunkten
7.2.4 Deckung des Beratungsbedarfes und Finanzierung
7.3 Unterschiede der Verbraucherinsolvenzverfahren
7.3.1 Unterschiedliche Grundgedanken
7.3.2 Zentrale Organisation der Einführung und einheitliche Regelung
7.3.3 Beratungsangebot
7.3.4 Verfahrensregularien, Antragsformulare und Software
7.3.5 Kompliziertheit des Verfahrens
7.3.6 Laufzeiten des Verfahrens
7.3.7 Flexibilität des Schuldenbereinigungsplanes und der Abtretungserklärung
7.3.8 Verfahrenskosten
7.3.9 Vergütung und Qualifikation Treuhänder
7.3.10 Umgang mit „aussichtslosen“ Fällen
7.4 Schlußwort

Quellen
Literaturverzeichnis
Zitierte Internetseiten
Expertengespräche

Anhang 1: Fragenkatalog: Befragung Schuldnerberatungseinrichtungen

Abkürzungen und Übersetzungen

Niederländische Abkürzungen und volle Wortlaute sind kursiv gehalten. Dem niederlän­dischen vollen Wortlaut folgt in diesem Fall, die Übersetzung in die deutsche Sprache und gegebenenfalls eine Erläuterung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Im Folgenden möchte ich die Strukturen der Schuldnerberatung und die Möglichkeiten der Schuldensanierung durch die neu geschaffenen Verbraucherinsolvenzgesetze in den beiden Ländern Deutschland und Niederlande darstellen und vergleichen. Hierzu stelle ich die Ver­schuldungssituation deutscher und niederländischer Haushalte, die Gründe und das Ausmaß von Überschuldung in einem gemeinsamen Kapitel für die beiden Länder vor. In getrennten Kapiteln beschreibe ich die Schuldnerberatungslandschaft der beiden Länder. Auch die neuen Verbraucherinsolvenzregelungen werden für jedes Land in einem separaten Kapitel darge­stellt. Das Schlußkapitel führt dann die gewonnenen Erkenntnisse zusammen: An aus­gewählten Beispielen sollen gravierende Unterschiede der Schuldnerberatung und Ver­braucherinsolvenz in den beiden Ländern und die damit verbundenen Folgen für die Chancen Überschuldeter auf einen wirtschaftlichen Neubeginn und eine Verbesserung ihrer persön­lichen Lage aufgezeigt werden. Geprüft werden soll, inwieweit die Schuldnerberatung und die Gesetzgeber der beiden Länder von den Erfahrungen des anderen Landes profitieren können.

1.1 Auswahl des Vergleichslandes

Die Niederlande wurden von mir aus den folgenden Gründen als Vergleichsland herangezo­gen:

- Nahezu zeitgleich zur deutschen Insolvenzordnung (1. Januar 1999) trat in den Nieder­landen am 1. Dezember 1998 mit dem WSNP (Wet schuldsanering natuurlijke personen / Gesetz zur Schuldenregulierung natürlicher Personen) eine vergleichbare Regelung der Verbraucherinsolvenz mit nachfolgender Restschuldbefreiung für natürliche Personen in Kraft.
- Die Niederlande werden häufig als beispielhaft für die soziale Absicherung der Bürger angesehen. Ob dies im Bereich Schuldnerberatung und Schuldenregulierung nur ein Vor­urteil ist oder Realität, stellt eine interessante Fragestellung dar.
- Bestätigt sich, dass die Niederlande eine bessere Schuldnerberatungspolitik als Deutsch­land betreibt, so lassen sich möglicherweise für die deutsche Schuldnerberatung Verbes­serungsmöglichkeiten und Forderungen an die Gesetzgebung formulieren.

1.1.1 Niederländische Begriffe

Niederländische Begriffe und Abkürzungen sind im folgenden Text kursiv gehalten. Bei ihrer ersten Nennung erfolgt in der Regel eine Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine Er­läuterung, wenn keine direkte Übersetzung möglich ist. Außerdem existiert ein Verzeichnis der Abkürzungen und Übersetzungen.

1.1.2 Währungsangaben

In den nachfolgenden Kapiteln werden Geldbeträge entweder in Deutschen Mark (DM) oder in Gulden (hfl.) angegeben. Um Vergleiche anstellen zu können, möchte ich hier den Um­tauschkurs angeben, der nach Einführung der Europäischen Währungsunion zum Anfang des Jahres 1999 fixiert wurde. Ein Gulden entspricht danach ca. 0,89 DM.[1] Als Faustregel kann meines Erachtens gelten, dass von Guldenbeträgen zehn Prozent abzuziehen sind, um auf einen vergleichbaren DM-Wert zu kommen.

1.2 Abgrenzung

Die vorliegende Arbeit befaßt sich mit den Schuldnerberatungsangeboten und den neu geschaffenen Schuldenregulierungsmöglichkeiten für Verbraucher in den Ländern Deutsch­land und Niederlande. Bewußt verzichtet sie auf die Beschreibung von Beratung und Schul­densanierungsmöglichkeiten von Unternehmen und auch Kleingewerbetreibenden. Unter­nehmer können zwar in den Niederlanden unter Umständen in den Genuß der Regelungen des vorgestellten Schuldensanierungsgesetzes fallen, gehören aber genau wie die deutschen Kleingewerbetreibenden, die unter das deutsche Verbraucherinsolvenzgesetz fallen, nicht zur klassischen Klientel der Schuldnerberatung, insbesondere, wenn diese sozialpädagogischer Prägung ist[2]. Im Auge behalten werden sollte aber, dass in der Zukunft auch aus diesen Gruppen Schuldnerberatung nachgefragt werden wird. Sollten die bestehenden Schuldner­beratungseinrichtungen versuchen, diese Nachfrage zu decken, so bestände meines Erachtens ein erheblicher Qualifikationsbedarf betreffend betriebs­wirtschaftlicher und allgemeiner wirt­schaftlicher Kenntnisse.

Verzichtet wird auf die genaue Beschreibung der klassischen Schulden­regulierungs­möglichkeiten und der Methoden der Schuldnerberatung, sie werden nur bei der Beschrei­bung der Tätigkeit der Schuldenberatungseinrichtungen gestreift. Hauptaugenmerk liegt auf den neuen Schuldenregulierungsmöglichkeiten durch die Einführung von Verbraucher­konkursverfahren in den beiden untersuchten Ländern und den damit verbundenen Chancen für Überschuldete, ihrer Finanzmisere zu entfliehen.

Auf den Verlauf der Gesetzgebungsverfahren zur Verbraucherinsolvenz in den beiden Län­dern und den geschichtlichen Hintergrund möchte ich nur in groben Zügen eingehen, da dies in der Literatur hinreichend beschrieben wurde[3] und den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

2 Verschuldungssituation privater Haushalte in Deutschland und den Niederlanden

2.1 Verschuldung

Im Wirtschaftsleben ist die Aufnahme von Krediten zu einem normalen Vorgang geworden. Sparte man früher für größere Anschaffungen an, so zeigt sich heute die Tendenz, zuerst die Konsumwünsche zu realisieren und danach erst abzubezahlen.[4] Angeheizt wird diese Ten­denz durch teilweise aggressive Werbung: "„Sofort mitnehmen, später zahlen!“ oder „Warum auf Urlaub verzichten, wenn das Geld knapp ist? Wir helfen Ihnen weiter!“ heißen die gängigen Slogans von Geschäften, Versandhäusern und Banken. So nahm die Verschuldung mit Konsumentenkrediten in den vergangenen Jahren immer weiter zu. In den Niederlanden verdoppelten sich im Zeitraum von 1985 bis 1995 die ausstehenden Konsumentenkredite (ohne Hypotheken) von ca. 10 Milliarden Gulden auf über 20 Milliarden Gulden.[5] Die pro-Kopf-Verschuldung erhöhte sich von 714 Gulden im Jahre 1985 auf 1766 Gulden zum Stand Januar 1999.[6] Die Verschuldungshöhen der einzelnen Schuldnerhaushalte liegen deutlich über diesen Werten, da nicht jeder niederländische Haushalt Konsumentenkredite aufgenommen hat und sich somit die Gesamtschuldenhöhe auf weniger Haushalte verteilt. In Deutschland ist eine ähnliche Entwicklung der Konsumentenkredite zu beobachten: Korczak nennt Wachstumsraten von fünf bis neun Prozent pro Jahr für das Konsumentenkreditvolumen im Zeitraum von 1981 bis 1989.[7] Für 1999 gibt der Bundesverband Deutscher Inkassounter­nehmen eine Gesamtverschuldungs­höhe deutscher Haushalte von 440 Milliarden (ohne Im­mobilienkredite) an. Dies entspricht einer pro-Kopf-Verschuldung von 5500 DM.[8]

Die Verschuldungshöhen sind nach den oben genannten Zahlen in den Niederlanden deutlich niedriger als in Deutschland. Betrachtet man die Verschuldungshöhen der Haushalte in Rela­tion zu ihrem verfügbaren Einkommen, wie dies Huls für das Jahr 1991 machte, so zeigt sich, dass das niederländische Schuldenniveau nur ein Drittel des deutschen ausmacht. Ein ähn­liches Bild ergibt sich bei der Analyse des Verhältnisses der Höhe der Verbraucherkredite zum Bruttoinlandsprodukt, also der Summe aller erwirtschafteten bzw. geleisteten Güter und Dienstleistungen (Deutschland 10 % / Niederlande 3,5 % im Jahr 1990).[9] Es läßt sich die Aussage machen, dass in Deutschland Verbraucherkredite ein größeres Ausmaß und eine größere wirtschaftliche Bedeutung als in den Niederlanden haben.

Zu den Konsumentenkrediten können Verpflichtungen aus Mietrückständen oder nicht bezahlten Strom-, Gas- und Wasserrechnungen kommen.

Aus der Verschuldung kann sich leicht eine Situation der Überschuldung entwickeln, in der die Haushalte nicht mehr in der Lage sind, mit ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen Zinsen und Tilgung der Kredite zu decken und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

2.2 Gründe für Überschuldung

Die Gründe für den Schritt von der Verschuldung in die Überschuldung sind in den beiden untersuchten Ländern weitgehend die gleichen. Die Fachliteratur nennt mehrere theoretische Erklärungsansätze für den Schritt von der Verschuldung in die Überschuldung. Häufig herangezogen wird die:

- Theorie der kritischen Lebensereignisse. Nach ihr lösen Ereignisse eher unvorherseh­bare Veränderungen für den Betroffenen aus. Je nach Möglichkeit der Betroffenen zur Krisenbearbeitung können kritische Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung oder Geburt eines Kindes, positive und/ oder negative Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung haben und beispielsweise Auslöser für den Schritt in die Über­schuldung sein.[10]

In der Praxis der Schuldnerberatung wird die wachsende Überschuldungsproblematik auf strukturelle und individuelle Gründe zurückgeführt. Die GP-Forschungsgruppe hat für Deutschland nach Durchsicht von Statistiken der Schuldnerberatungsstellen und Gesprächen mit Schuldnerberatern einen Katalog von elf auslösenden Ursachen zusammengestellt:[11]

- Arbeitslosigkeit ist eine der wesentlichen Ursachen für die Entwicklung von Über­schuldungssituationen. Bei rund einem Drittel der Betroffenen wird dies als ein Auslöser angegeben.
- Probleme bei der Haushaltsführung werden ebenso häufig genannt.
- Ein Niedrigeinkommen wird ebenfalls bei einem Drittel der Überschuldeten als Auslöser angesehen.
- Trennung und Scheidung von Ehen und Partnerbeziehungen sind bei 20% der Betroffenen ein Grund für Überschuldung.
- Bildungsdefizite werden ebenfalls für ein Fünftel der Überschuldeten als ein Faktor für Überschuldung angegeben.
- Haushaltsgründungen, Suchterkrankungen, Unfall/ Krankheit, Überversicherung, Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen sowie Schwangerschaft sind weitere , nicht zu vernachlässigende Gründe.

Korczak warnt vor einer monokausalen Erklärung des Überschuldungsphänomens[12]: In der Regel sind in der Schuldnerberatungspraxis mehrere der oben genannten Gründe, die sich zum Teil auch wechselseitig bedingen, für die Überschuldungssituation verantwortlich. Nach Reifner/ Veit hat sich an diesen Gründen für Überschuldung seit 1990 wenig verändert[13]. Für die Niederlande werden von verschiedenen Autoren die selben Faktoren als Auslöser für Überschuldung angesehen.[14]

Nicht übersehen werden sollte, dass die Kreditbewerbung und Vergabepraxis von Unter­nehmen und Banken zunehmend aggressiver werden. Vielen Überschuldeten ist m. E. allen­falls der Vorwurf zu machen, den Versprechungen der Gläubiger allzu leichtfertig gefolgt zu sein.

2.3 Ausmaß der Überschuldung

Bei der Einschätzung der Verschuldungssituation privater Haushalte in den beiden unter­suchten Ländern ergibt sich die Schwierigkeit, dass weder in den Niederlanden noch in Deutschland eine offizielle Statistik zur Überschuldung existiert. Alle vorliegenden Zahlen beruhen auf mehr oder weniger fundierter Spekulation.[15]

In den Niederlanden gibt es nach einer in der Literatur häufig zitierten Schätzung etwa 200.000 Haushalte mit problematischen Schulden.[16] Problematische Schulden werden hier definiert als eine Situation, in der die Bezahlung von Zinsen für einen oder mehrere Kredite einher geht mit Problemen beim Bezahlen von festen Lasten, wie Miete oder Hypothek, Strom, Wasser und Gas. Diese Schätzung stammt aus dem Jahre 1992. Sie basiert auf Zahlen der beim BKR registrierten Haushalte aus den frühen achtziger Jahren. Der damalige Vor­sitzende des NVVK[17] erklärte damals, dass beim BKR (vergleichbar mit deutscher Schufa) nur etwa jede Dritte Person registriert sei, die problematische Schulden habe.[18] Dies bedeutete, dass die 50.000 registrierten Personen mit dem Faktor drei multipliziert werden mußten, um eine Annäherung an die wahre Anzahl der Über­schuldeten zu bekommen. Als sich dann die wirtschaftliche Lage in den Niederlan­den verschlechterte und die Gemeindlichen Kredit­banken eine Zunahme der Schuldhilfeanfragen signalisierten, wurde das Ergebnis von 150.000 auf 200.000 Personen, die gleichgesetzt wurden mit Haushalten, korrigiert. Diese Schätzungen sind meines Erachtens nur sehr wage. Diese Kritik teilt auch Nadja Jungman. Trotz­dem benutzt sie diese Schätzung in ihrem Werk, da keine fundierteren Werte vorlägen.[19] Auch der mit der Einführung des WSNP beauftragte RvR den ´Bosch[20] nennt in allen seinen mir vorliegenden Publikationen, die teilweise aus dem Jahre 1999 stam­men und somit Aktualität versprechen, diese Zahl zur Beschreibung der momentanen Lage.[21] Allerdings verwendet er sie unter Heranziehung einer anderen Definition von Familien mit problemati­schen Schulden. Er versteht darunter Familien, deren Einkommen niedriger ist als die Aus­gaben und die Schulden haben, die nicht mehr abbezahlt werden können.[22]. Da die Schätzung ohnehin nur sehr grob ist, ist meiner Meinung nach diese Defini­tionsänderung oder Gleichsetzung zulässig. Auch die Ministerien und die meisten Autoren neuerer Literatur zur Schuldenproblematik berufen sich auf die Schätzung aus dem Jahre 1992. Allenfalls wird diese Zahl nach oben korrigiert, da aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung eine Verstärkung der Schuldenproblematik ange­nommen wird. Die Landelijke Platform Integrale Schuldhulpverlening nennt beispielsweise für das Jahr 1998 eine Zahl von 250.000 Haushalten, die mit problematischen Schulden zu kämpfen haben.[23]

Anzumerken ist, dass es keine einheitliche Definition des häufig gebrauchten Begriffs „Problematische Schulden“ gibt. So versteht die NVVK unter einer problematischen Schuldensituation, dass der Schuldner nicht mehr ohne professionelle Hilfe zu einer Lösung seiner Schuldensituation finden kann.[24]

Für Deutschland hat Korczak die Zahl der überschuldeten Haushalte im Jahr 1997 über ein Indikatorenbündel ermittelt, das aus sechs Einzelindikatoren besteht:

- die Ergebnisse einer Repräsentativbefragung zur finanziellen Situation von Familien,
- die Entwicklung der Konsumentenkredite und Kreditkündigungen,
- die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen,
- die Ergebnisse zu den Mietschulden,
- die Ergebnisse zu den Energieschulden
- die Entwicklung der Eidesstattlichen Versicherungen.

Korczak kommt aufgrund dieser Datenbasis zu der Aussage, dass es 1997 ca. 2,62 Millionen überschuldete Haushalte gab, dies entspricht sieben Prozent aller deutschen Haushalte und einer Steigerung um 30% in den drei Jahren von 1994 bis 1997.[25] In der Literatur werden jedoch beispielsweise von Krug auch andere Zahlen zitiert: „Neuere Schätzungen gehen davon aus, dass 1,72 Millionen Privathaushalte in der Bundesrepublik den Zustand der Zahlungsunfähigkeit erreicht habe, d.h. konkursreif sind.“[26]

Vergleicht man die Situation in den beiden untersuchten Ländern indem man den Anteil der überschuldeten Haushalten an der Gesamthaushalten betrachtet, so ergibt sich für die beiden Länder folgendes Bild:

Tabelle: Anteil überschuldeter Haushalte an Gesamthaushalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[27]

Die durchschnittliche Höhe der Schulden ratsuchender Überschuldeter unterscheidet sich in den beiden untersuchten Ländern nach Literaturangaben stark. Der Schuldenreport 1999 nennt unter Berücksichtigung von Statistiken verschiedener Schuldnerberatungseinrichtungen für Deutschland eine durchschnittliche Verschuldungssumme von 48.260 DM pro Klient, wobei allerdings gescheiterte Baufinanzierungen den Durchschnitt in die Höhe ziehen.[28] Auch Reifner/Veit zitieren aus Statistiken verschiedener Schuldnerberatungseinrichtungen durch­schnittliche Verschuldungshöhen zwischen 40.000 und 50.000 DM.[29] Für die Niederlande werden Werte um 16.000 Gulden genannt, die jedoch aus dem Jahre 1992 stammen und nach oben korrigiert werden müssen.[30]

Ein exakter direkter Vergleich der Überschuldungssituation in den beiden untersuchten Län­dern ist meines Erachtens aufgrund der nur wagen, geschätzten Angaben und unterschied­lichen Überschuldungsdefinitionen nicht möglich. Es läßt sich aber die Aussage treffen, dass in den Niederlanden tendenziell anteilsmäßig weniger Haushalte überschuldet sind und diese auch geringere Schuldenlasten aufweisen als überschuldete deutsche Haushalte.

2.4 Bedeutung von Überschuldung

2.4.1 ... für den Betroffenen

Überschuldung kann vielfältige Folgen für den Betroffenen mit sich bringen:[31]

- Verringerung des frei verfügbaren Haushaltseinkommens auf ein Minimum, Ver­sorgungsengpässe mit den Gütern des Grundbedarfes,
- Gehalts- und Lohnpfändungen mit der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes,
- Belastung der Familiensituation bis hin zur Zerstörung von Beziehungen,
- Gefühle der Ohnmacht und der Perspektivlosigkeit, Zukunftsangst,
- Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben, Aufgabe letzter Hilfestrukturen,
- Krankheit, Flucht in den Drogengebrauch.

Diese Aufzählung ist keineswegs vollständig, sie soll aber aufzeigen, dass Überschuldung nicht nur wirtschaftliche Folgen für den Haushalt mit sich bringt, sondern auch Ursache für nicht zu unterschätzende psycho-soziale Beeinträchtigungen der Menschen sein kann.

2.4.2 ...für die Gesellschaft

Überschuldete Menschen sind häufig arbeitslos und von den Leistungen der Sozialhilfe ab­hängig. Gründe hierfür liegen zum einen in der Perspektivlosigkeit der Lage dieser Menschen. Erzielte Lohneinkünfte werden auf unabsehbare Zeit bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet. Auch verringert die Überschuldungssituation durch psychosoziale Wechsel­wirkungen die Leistungsfähigkeit betroffener Haushalte erheblich. Zum anderen herrschen Vorbehalte potentieller Arbeitgeber, wenn ihnen bekannt wird, dass Lohnpfändungen vorge­nommen werden. Sie befürchten Mehrarbeit und Komplikationen, zudem wird häufig der Jobsuchende als Versager stigmatisiert. Durch Einführung der Verbraucherinsolvenz und der Aussicht auf ein schuldenfreies Leben, „wachsen die Chancen privater Überschuldeter Perso­nen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.“ .[32] Dies könnte zu einer Entlastung bei den Sozialhilfekosten führen, die die Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte durch die Verbraucherinsolvenzregelung übersteigen könnte.

2.4.3 ...für die Ökonomie

Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen (BDIU) rechnet mit einem volkswirt­schaftlichen Schaden durch Überschuldung und damit verbundenem Forderungsausfall von 65 Milliarden DM für das Jahr 1999[33]. Diese Zahlen sind durch die fehlende Unabhängigkeit des BDIU mit Vorsicht zu genießen. So berücksichtigen sie nicht, dass bei vielen Kredit­geschäften, Forderungsausfälle schon im vorhinein miteinkalkuliert werden. Auch stellt sich die Frage, inwieweit bestimmte Branchen von der großzügigen Kreditvergabe und dem damit einher gehenden Konsum profitieren. Dies zu untersuchen, ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich.

2.5 Bedarf der Schuldnerberatung und ihre Aufgaben

Überschuldete Menschen können nur in den seltensten Fällen ihre Probleme eigenständig lösen, auch wenn dies einige Broschüren, beispielsweise der Verbraucherzentrale, suggerie­ren, indem sie sich direkt an die Betroffenen wenden und ausführlich beschreiben, wie eine Schuldenregulierung zu erreichen ist.[34] Hier scheinen meines Erachtens, verschiedene Autoren bzw. Einrichtungen aus der Not zu geringer Schuldner­beratungs­kapazitäten die Tugend der Selbsthilfe heranziehen zu wollen. Aufgrund der Komplexität der Situation, der Bildungsdefizite, der mangelnden Erfahrung im Umgang mit Behörden und Unternehmen und der allgemeinen psychosozialen Lage der Betroffenen ist in der Regel professionelle Hilfe vonnöten. Krug geht davon aus, „dass wirksame Hilfestellungen derzeit allein die Schuldner­beratungsstellen bieten“[35].

Aufgaben der Schuldnerberatung können nach der Rahmenkonzeption Schuldnerberatung der Arbeiterwohlfahrt u.a. sein:[36]

- Klärung der persönlichen Problemsituation und der Schuldengeschichte
- Motivierung der Ratsuchenden, selbst aktiv an der Verbesserung ihrer Lebenssituation und an der Entschuldung mitzuarbeiten
- Maßnahmen zum Erhalt von Wohnung und Arbeitsplatz
- Klärung der Einnahmen- und Ausgabensituation
- Prüfung und Hilfe bei der Realisierung von (Sozial-)Leistungsansprüchen
- Psychosoziale Beratung und Betreuung
- Vermittlung von weiterführenden Hilfen
- Beratung in hauswirtschaftlichen Fragen
- Prüfung von Gläubigerforderungen
- Hilfe bei der Erlangung von Vollstreckungsschutz
- Entwicklung von Regulierungsplänen
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Begleitung des Regulierungsprozesses
- Beratung und Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Es handelt sich also zum einen um finanz- bzw. haushaltstechnische Hilfen, zum anderen aber auch um psycho-soziale Hilfestellung. Bei allen Aktivitäten der Schuldnerberatung ist aber nach Groth der Grundsatz zu beachten: „Soviel Eigenaktivität des Schuldners wie möglich; sowenig Mandatschaft des Beraters wie nötig.“[37]

Schuldnerberatung zählt oft auch vorbeugende Aufklärungs- und Bildungsarbeit zu ihren Aufgabenfeldern. Aus der Erkenntnis heraus, dass die Überschuldungsproblematik häufig schon im Jugendalter ihren Anfang nimmt, gehören Jugendliche und Erwachsene zu den wichtigsten Zielgruppen dieser Arbeit.

Sensibilisierung für die Nöte Überschuldeter, Verhinderung der Stigmatisierung durch Auf­klärung über die Ursachen und Verdeutlichung der Notwendigkeit der Schuldnerberatung sind Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit der Schuldnerberatung.[38]

3 Formen der Schuldnerberatung in Deutschland

In diesem Kapitel beschreibe ich die verschiedenen Formen der Schuldnerberatung in Deutschland, indem ich die verschiedenen Anbieter mit ihren zu erkennenden Spezialisierungen vorstelle. Ansatzweise erläutere ich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schuldnerberatung und die derzeitige Finanzierungsstruktur. Aussagen zur Bedarfs­deckung schließen das Kapitel.

3.1 Anbieter von Schuldnerberatung und ihre Aufgabenverteilung

Für Deutschland existiert kein zentrales Register der Schuldnerberatungsstellen. Auch stellt sich die Schuldnerberatungslandschaft durch das Vorhandensein verschiedenster Träger und Organisationsformen sehr vielgestaltig dar. Die GP-Forschungsgruppe versucht dennoch, regelmäßig einen Überblick, zumindest über die kostenlosen Schuldnerberatungsstellen öffentlicher oder freier Träger, zu erstellen. Der Forschungsgruppe waren in Deutschland zum Stand 31. Mai 1998 rund 1140 Beratungsstellen bekannt, die unter anderem Schuldner­beratung anbieten und von denen etwa 400 in den neuen Bundesländern und rund 740 in den alten Bundesländern ihren Sitz hatten[39]. Die von der GP-Forschungsgruppe mit Unter­stützung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung erarbeitete Liste, stellt eine annähernd vollständige Übersicht über das Schuldnerberatungsangebot der Kommunen, Landkreise, Länder und gemeinnützigen Träger zu diesem Zeitpunkt dar. Die folgende Tabelle zeigt, unter welcher Trägerschaft, wie viele Schuldnerberatungsstellen betrieben wurden. Eine Aus­sage über die Größen der Schuldnerberatungsstellen, was eine genauere Bewertung der Bedeutung der verschiedenen Träger für die Schuldnerberatung zulassen würde, läßt sich mit dem vorhandenen Datenmaterial nicht treffen. Nicht immer handelt es sich zudem bei den genannten Stellen um spezialisierte Schuldnerberatung, sondern um allgemeine Lebens­beratung, die dieses Problem mitbehandelt.

Tabelle: Trägerschaft von Beratungsstellen, die Schuldnerberatung betreiben

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[41]

Zu den von der GP-Forschungsgruppe aufgeführten Schuldnerberatungsstätten kommt eine unbekannte Anzahl privater, kommerzieller Schuldnerberatungseinrichtungen hinzu. Meist handelt es sich um Rechtsanwaltskanzleien, die sich entweder auf Schuldnerberatung spezia­lisiert haben oder sie im Rahmen ihrer sonstigen Arbeit anbieten.[42]

3.1.1 Öffentliche Träger

Eine Anzahl von Kommunen, Kreisen und Ländern bieten Schuldnerberatung in eigenständi­gen Schuldnerberatungsstellen oder angegliedert an Jugendamt, Sozialamt oder auch Wohnungsamt an. Vorreiter war die Stadt Ludwigshafen, die 1977 eine erste Planstelle für Schuldnerberatung schuf.[43] Mittlerweile gibt es immerhin gut 200 Einrichtungen im Bundes­gebiet. Gerade in Ostdeutschland wird Schuldnerberatung auch von den Arbeitsämtern ange­boten.[44]

Korczak nennt eine Reihe von Vorteilen, die Schuldnerberatungseinrichtungen unter öffent­licher Trägerschaft mit sich bringen können:

- Beratungskontakte sind oft schon vorhanden, besonders wenn die Schuldnerberatung beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) angesiedelt ist,
- Sozialdienste sind flächendeckend organisiert und verfügen über eine gute Vernetzung, die sich jahrelang bewährt hat,
- Sozialdienste haben einen guten Überblick über die Hilfemöglichkeiten, die bspw. BSHG oder KJHG bieten,
- Leichter Zugang zu anderen Ämtern.

Schuldnerberatung öffentlicher Träger findet zudem häufig in oder in unmittelbarer Nachbar­schaft von Behörden und Ämtern in zentraler, gut erreichbarer Lage statt.

Dies kann jedoch auch von Nachteil sein, da zum Teil eine gewisse Skepsis von Hilfebedürf­tigen gegenüber Behörden besteht. „Sie vermuten, dass Informationen weitergegeben werden könnten an Dienststellen, von denen die Ratsuchenden abhängig sind“ (bspw. Schwarzarbeit an das Arbeitsamt, kriminelle Handlungen an die Polizei). Häufig haben sie zudem Schulden bei öffentlichen Stellen, was eine weitere Hemmschwelle sein könnte.[45]

Nach Korczak ist bei den Schuldnerberatungseinrichtungen unter öffentlicher Trägerschaft meist der spezialisierte Beratungsansatz anzutreffen. Das bedeutet, dass die Beratung primär auf die Bearbeitung der Schuldenproblematik des Ratsuchenden ausgerichtet ist. Das Angebot der spezialisierten Schuldnerberatung steht, sofern sie durch eigenständige Einrich­tungen öffentlicher Träger betrieben wird, in der Regel allen Bürgern offen. Schuldnerbera­tung durch Ämter wendet sich aber oft nur an bestimmte Bevölkerungsgruppen. Das Jugend­amtes berät Jugendliche und Familien mit Kindern, das Arbeitsamt betreut vornehmlich Arbeitslose und die Sozialämter befassen sich meist nur mit sozialhilfebedürftigen Menschen.

3.1.2 Freie Träger der Wohlfahrtspflege

Ein Großteil der bundesdeutschen Schuldnerberatungseinrichtungen wird unter der freien Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände betrieben (mindestens 700 von 1100 bekannten Ein­richtungen).[46] Entwickelt hat sich dieses Angebot aus der Tradition der klassischen Sozial­arbeit, wirtschaftlich in Not geratenen Menschen beratend zur Seite zu stehen.[47] Anfang der achtziger Jahre entstanden dann die ersten spezialisierten Schuldnerberatungsstellen bei Caritas und Diakonie.

Korczak stellte durch eine Umfrage bei Schuldnerberatungsstellen fest, dass die Einrichtungen der Diakonie und der Caritas vorrangig nach einem integrierten Beratungsansatz arbei­ten.[48] Hierbei ist die Schuldnerberatung fachlich und räumlich bei allgemeinen, sowie spezia­lisierten sozialen Beratungseinrichtungen untergebracht. Den Ratsuchenden beispielsweise der Familien-, Lebens- oder Suchtberatung kann somit wirtschaftliche Hilfestellung gegeben werden. Grundsätzlich steht dieses Angebot allen Menschen offen, der Schwerpunkt beispielsweise der Diakonie ist aber Beratung und Hilfe „für Menschen aus sozialbenachtei­ligten Gruppen und für arme Menschen“.[49] Vornehmlich wird also die Hilfe Menschen zuteil, die ohnehin in Kontakt mit der Beratungsstelle stehen. Ihnen kann durch den integrierten Beratungsansatz eine ganzheitliche Beratung für ihre Lebenssituation angeboten werden und es entfällt die Notwendigkeit zur Kontaktaufnahme und Vertrauensbildung zu einer neuen Beratungsstelle bzw. Person.

Die Beratungsstellen der AWO und der meisten Vereine, die sich als Anbieter von Schuld­nerberatung in den vergangenen Jahren konstituierten und einem Dachverband anschlossen, verfolgen vorrangig einen spezialisierten Beratungsansatz, wie er bei den öffentlichen Trägern vorgestellt wurde.

Korczak sieht Vorteile der Schuldnerberatung durch die Wohlfahrtsverbände durch:

- Die mögliche Vernetzung mit den anderen sozialen Diensten der Wohlfahrtsverbände
- und die Verwirklichung bundesweiter, einheitlicher Konzeptionen.

Die Schuldnerberatung unter der Trägerschaft freier Vereine, gegebenenfalls unter dem Dach des DPWV, steht dagegen im Ruf:

- der Unabhängigkeit und Offenheit für alle Bevölkerungsgruppen,
- sowie der kostengünstigeren und schnelleren Arbeit im Vergleich zu den Wohlfahrts­verbänden und der öffentlichen Sozialverwaltung.

3.1.3 Verbraucherzentralen

Die derzeit etwa vierzig Schuldnerberatungseinrichtungen der Verbraucherzentralen beschränken sich auf die wirtschaftliche und rechtliche Beratung, psychosoziale Problem­lagen werden der Sozialarbeit zugewiesen. Bevorzugt wird deshalb auch bei ihnen von „Schuldenberatung“ und nicht von Schuldnerberatung gesprochen. Hierzu gehört die Prävention durch Information über das bestehende Kreditangebot und die Aufklärung über die damit verbundenen Gefahren. Weiterhin leisten die Verbraucherzentralen Kreditüber­prüfung, sowie Haushalts- und Budgetberatung. Nach Korczak wendet sich das Beratungs­angebot „eher an die Mittelschicht und wird von dieser auch besonders stark in Anspruch genommen“, zunehmend werde aber auch der einkommensschwache Verbraucher berück­sichtigt.[50]

3.1.4 Andere Träger und „schwarze Schafe“ der Schuldnerberatung

Seit einigen Jahren und verstärkt seit der Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bieten immer mehr Rechtsanwaltskanzleien Hilfeleistungen für Schuldner an. Rechtsanwälte sind nach dem Rechtsberatungsgesetz prinzipiell immer berechtigt, sich im Rahmen von Rechtsberatung bis hin zur gerichtlichen Rechtsbesorgung um die Belange der Schuldner zu kümmern. In der Regel muß sich die Anwaltschaft aber auf die rechtliche Überprüfung und Zurückweisung von unberechtigten Forderungen und unter Umständen auf die Vermittlung von wirtschaftlichen Sanierungsmodellen, bzw. die Betreuung von Verbraucher­insolvenz­verfahren beschränken. Zur Bearbeitung von psychosozialen Problemlagen fehlen in der Regel Zugang und Sachkenntnis.[51] Problematisch ist, dass Rechtsanwaltskanzleien natürlich nicht kostenfrei arbeiten können. Dem ohnehin in einer prekären finanziellen Lage befind­lichen Schuldner werden zusätzliche Kosten aufgehalst. Rechtsberatungshilfe bzw. Prozeß­kostenhilfe wird nicht immer gewährt. Die Rechtsprechung hierzu ist noch sehr uneinheit­lich.[52] Obwohl eigentlich davon ausgegangen wird, dass Schuldnerberatung durch Rechts­anwälte in einem seriösen Rahmen betrieben wird, da Rechtsanwälte bei Verstößen gegen Gesetze oder Standes- und Gebührenrecht ihre Zulassung verlieren können[53], existieren zumindest zweifelhafte Angebote. Beispielsweise bietet eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei telefonische Schuldnerberatung unter einer 0190-er Telefonnummer zu einem Minutenpreis von 3,63 DM an.[54]

Dubiose, verlockende Angebote unterbreiten immer wieder unseriöse Finanzdienstleister. Sie bieten schnelle Hilfe durch die Vergabe von Umschuldungskrediten. Überschuldete entziehen sich auf diese Weise zwar dem Druck ihrer oft vielen Gläubiger, kommen aber in der Regel vom Regen in die Traufe, denn sie haben es nun mit einem versierten Gläubiger zu tun, der ihnen Wucherzinsen abverlangt. Eine andere Form des „Geschäftes mit der Armut“ betreiben gewerbliche Anbieter von Schuldenregulierung, „die falsche Versprechungen, unzutreffende Behauptungen hinsichtlich einer – angeblichen – effektiven Unterstützung bei der Lösung der finanziellen Probleme des Kunden machen ... und dafür hohe Gebühren verlangen“[55]. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung prangert solche Unternehmen immer wieder an, teilweise mit dem Erfolg, dass diese Unterlassungserklärungen abgeben müssen oder wegen Betruges belangt werden. Fehlende rechtliche Regelungen für die Schuldnerberatung haben einen grauen Markt der gewerblichen Schuldnerberatung entstehen lassen, in dem wenige seriöse Schuldnerberater, im Meer der Abzocker durch den verdorbenen Ruf einen schlechten Stand haben.

3.2 Gesetzlicher Rahmen der Schuldnerberatung

Neuenfeldt beschreibt mit klaren Wortenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Schuldner­beratung, „In der sonst so regelungsfreudigen Bundesrepublik stehen wir vor dem Phänomen, dass ein allgemein bekanntes und auch weitgehend akzeptiertes Arbeitsfeld in keiner Form direkt reglementiert ist ... Tatsächlich könnte jede Person ein Schild an die Tür schrauben und sich „Schuldnerberater“ nennen.“ Während der Gesetzgeber in § 17 BSHG einen Anspruch auf Schuldnerberatung normiert und somit das Berufsbild „Schuldnerberater“ anerkennt, „unterläßt er es, Ausbildungsbeschreibungen fest zu schreiben und Qualitäts­standards zu formulieren.“[56] Auch der § 305 Abs. 1 Ziff. 1 InsO und die damit verbundenen Ausführungsgesetze der Länder, die beschreiben, wer geeignete Stelle im Insolvenzverfahren sein kann, formulieren nur sehr vage Anforderungsprofile für Schuldnerberatung.[57]

Es bleibt derzeit den Trägern der Schuldnerberatung überlassen, in von ihnen selbst erstellten Rahmen­konzeptionen Ansprüche an sich zu formulieren und die Erfüllung dieser zu kontrollieren.[58]

Die derzeit für die Schuldnerberatung wichtigsten Vorschriften finden sich in den §§ 1 und 3 des Rechtsberatungsgesetz (RberG). Nach § 1 RberG darf die Besorgung fremder Rechts­angelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung, geschäftsmäßig nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Uner­heblich ist, ob dies unentgeltlich oder gegen Bezahlung geschieht. Schuldnerberatung wäre somit erlaubnispflichtig, sofern sie die reine Tatsachenermittlung überschreitet. Die Recht­sprechung nimmt von der Erlaubnispflicht allerdings „eine soziale Beratung, die rechtliche Aspekte mitaufgreift“ aus[59]. Eine eindeutige Regelung, wem Erlaubnis erteilt werden kann, fehlt und es muß von Fall zu Fall ent­schieden werden. Im § 3 RberG werden bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Rechts­anwälte, ganz oder teilweise vom Erlaubniszwang ausgenommen. Schuldnerberater sind hier nicht ausdrücklich aufgeführt. Ausgenommen vom Erlaubniszwang werden aber Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit eine Rechtsberatung oder Rechtsbesorgung durchführen können. Schuldnerberatungseinrich­tungen in öffentlicher oder in kirchlicher Trägerschaft , sowie die der freien Wohlfahrtspflege (AWO, DPWV) sind vom Erlaub­niszwang ausgenommen, „soweit sie im Rahmen ihres Aufgabenfeldes die Beratung durch­führen.“[60] Die außergerichtliche Betreuung der verschuldeten Haushalte auch durch Schuldnerberatungseinrichtungen anderer Träger ist nach Neuenfeldt durch die allgemeine Anerkennung der Schuldnerberatung weitgehend unproblematisch, aber auch wie schon erwähnt in ihrer Qualität unkontrolliert. Sie bewegt sich zudem ständig in einer rechtlichen Grauzone, der nicht abschließend geregelten Frage, wie das RberG auszulegen ist. Die gerichtliche Betreuung ist in jedem Falle der Anwaltschaft vorbehalten.[61]

3.3 Finanzierung

Die kostenlose Schuldnerberatung durch öffentliche Träger, Träger der freien Wohl­fahrtspflege und der Verbraucherzentralen ist derzeit auf eine Mischfinanzierung angewiesen. Grundstock der Finanzierung sind oft Eigenmittel der Träger (in Westdeutschland 52%[62] ). Hinzu kommen: Mittel der Kommunen, der Bundesländer, der Sparkassen, der Arbeitsämter und von Betrieben und Gewerkschaften, die sich die Dienstleistung Schuldnerberatung ein­kaufen. Eine einheitliche Regelung ist nicht gegeben und jede Schuldnerberatungseinrichtung hat ihren eigenen Finanzierungsmix. Generell leiden die meisten Einrichtungen unter einer unzu­reichenden Ausstattung mit finanziellen Mitteln.[63]

Die kommunale Finanzierung oder Bereitstellung von Schuldnerberatung findet ihre Rechtsgrundlage in den §§ 6,8,10 und 17 BSHG und in der Leistungsvereinbarung nach § 93 BSHG. Zudem ist die Finanzierung aufgrund der Bestimmungen des Kinder- und Jugend­hilfegesetzes (§§ 13, 16 und 17 KJHG) möglich.[64] Nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG §17) sind die Kommunen geradezu verpflichtet, Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Diese Hilfe soll für den Überschuldeten kostenlos sein. Jeder Haushalt, der hilfebedürftig ist, hat diesen Anspruch.[65] Sozialämter können überschuldete Menschen, wenn die Kommune keine eigene Schuldnerberatung anbietet, an Schuldnerberatungsstellen anderer Träger ver­mitteln und übernehmen häufig einen Anteil der Kosten des Beratungsverfahrens. Meist geschieht dies durch eine generelle, nicht einzelfallbezogene Bezuschußung von Beratungs­stellen.[66]

Die Landesfinanzierung ist in jedem Land durch die jeweilige Ländergesetzgebung unter­schiedlich geregelt: Vom Angebot eigener Schuldnerberatungsstätten, über pauschale Zuwendungen, bis zur Bezuschußung von bis zu 50% der Personalkosten reicht die Palette. Lange war es nicht erkennbar, ob und wie die Länder den zu erwartenden erhöhten Bera­tungsbedarf nach Einführung der Verbraucherinsolvenzverfahrens durch eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Schuldnerberatung begegnen würden. So stellte die AWO fest, dass die Absicht des Gesetzgebers, möglichst viele Verbraucherinsolvenzen außergerichtlich zu lösen, durch fehlende Ausführungsbestimmungen und Finanzierungsregelungen der Län­der und eine damit verbundene fehlende Schuldnerberatungskapazität in Frage gestellt wäre.[67] Erst am 23. April 1999 teilte beispielsweise die hessische Landesregierung in einer Pressemitteilung ihre Vergabepraxis mit: Hiernach sollen im Jahr 1999 an die Kreise und kreisfreien Städte 4,1 Millionen DM fließen, mit denen hessenweit 30 Beratungsstellen gefördert werden können. Die Beratungsstellen sollen eine pauschale, nicht einzelfall­bezogene Förderung ihrer Betriebs- und Lohnkosten erhalten, so dass eine personelle Aus­weitung möglich wird. Weitere 300.000 DM werden für eine Koordinierungsstelle veran­schlagt, die landesweit insbesondere Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführen soll.[68] In Baden-Württemberg und Bayern findet eine einzelfallbezogene Förderung statt. Schuldner­beratungsstätten in Baden-Württemberg erhalten pro außergerichtlich gelösten Fall 500 DM, bei Scheitern 200 DM. Diese Beträge werden nicht als ausreichend angesehen, neue Schuldnerberatungskapazitäten zu ermöglichen.[69]

In geringem Maße von etwa 1 % findet Gläubigerfinanzierung statt. Einige Landesspar­kassengesetze sehen eine Mitfinanzierung vor. Zudem leisten einige Sparkassen freiwillige Spenden an Beratungseinrichtungen, „nicht als Ausdruck eines schlechten Gewissens, son­dern als Ausdruck von Verantwortung und Verbundenheit für und mit der Region“ wie ein Vertreter einer örtlichen Sparkasse bemerkte, wobei er an die anderen Banken appellierte, dem Beispiel zu folgen.[70]

3.4 Bedarfsdeckung durch Schuldnerberatung

Korczak stellte schon 1992 auf Datenbasis von 1988 durch Analyse der Wartefristen auf einen Schuldnerberatungstermin und den Vergleich der Anzahl der geschätzten Über­schuldungsfälle mit der Anzahl der Beratenen fest, dass nur etwa 5- 10% des tatsächlichen Beratungsbedarfes gedeckt waren. Trotz Ausbau der Schuldnerberatungskapazitäten wird aufgrund der verschärften Überschuldungsproblematik und dem erhöhten Beratungsbedarf in Folge der Einführung der Verbraucherinsolvenz allgemein davon ausgegangen, dass weiterhin zuwenig Schuldnerberatungsangebote existieren.[71] Krug hierzu: „Deren begrenzte Anzahl sowie die oftmals mangelnde finanzielle Ausstattung bringen es jedoch mit sich, dass nur einem Bruchteil der zahlungsunfähigen Verbrauchern wirksame Hilfe zuteil werden kann.“[72]

Lange Wartefristen auch im Jahre 1999 auf einen ersten Beratungstermin von nicht selten einem halben Jahr und bis zu einem Jahr sowie Verzögerungen beim Beratungsverfahren belegen diese Annahme.[73]

[...]


[1] vgl.: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. Juni 1999, S. 33, eigene Umrechnung von Euro-Kurs

[2] vgl.: 6.1.3 Angesprochener Personenkreis

vgl.: bspw. Balz/Landfermann (1995), Einleitung

[4] vgl.: AG SBV (1998a), S.4

[5] vgl. CBS (1998), S. 279 (nicht inflationsbereinigt)

[6] vgl.: CBS (1998), S. 279 und I-CBS

[7] vgl. Korczak (1992), S. 27

[8] vgl. Darmstädter Echo, 30.4.1999, „Zahlungsmoral der Deutschen läßt nach“

[9] vgl. Huls (1994), S. 30 ff.

[10] vgl.: Korczak / Pfefferkorn (1992), S. 17

[11] vgl.: Korczak / Pfefferkorn (1992), S. 274 ff.

[12] vgl.: Korczak / Pfefferkorn (1992), S. 274

[13] vgl.: Reifner/ Veit (1998), S. 16

[14] vgl.: Bongers (1997), S. 7 , vgl.: Landelijk Platform Integrale Schuldhulpverlening (1998), S. 33, oder vgl.: Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (1994), S. 29 ff

[15] vgl.: Reifner/ Veit (1998), S. 15

[16] vgl.: Vermeulen (1992), S. 56, van Hees (1998), S.104

[17] vgl.: Kapitel 4.1.2.1 Exkurs: Die NVVK

[18] Das BRK registriert nur Schulden aus Konsumentenkrediten. Forderungen aus Zahlungsrückständen für Strom, Gas, Wasser oder Miete bleiben unberücksichtigt. Vgl.: Jungman (1999), S.34

[19] vgl.: Jungmann (1999), S. 67

[20] vgl.: Kapitel 6.1.5 Der RvR den ´Bosch

[21] vgl.: bspw. I-RvR-04

[22] vgl.: ministerie van Justitie en Raad voor Rechtsbijstand´s- Hertogenbosch (1998b), S.1

[23] vgl.: Landelijk Platform Integrale Schuldhulpverlening (1998), S. 9 und Kapitel 4.2 Integrale Schuldenhilfe

[24] vgl.: NVVK (1997c) S. 3

[25] vgl.: Korczak(1998), S. in AG SBV (1998a) S. 5

[26] Krug (1998) S.197

[27] Quelle: Korczak(1998), S. in AG SBV (1998a), S. 5, Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (1994), S. 2, eigene Berechnung

[28] vgl.: Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (1998), S. 32

[29] vgl.: Reifner/ Veit (1998), S. 16 f.

[30] vgl.: Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (1994), S. 7

[31] Ministerie van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (1994), S. 67 ff.

[32] I-AWO

[33] Darmstädter Echo, 30.4.1999, „Zahlungsmoral der Deutschen läßt nach“

[34] vgl.: Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen e.V., 1997

[35] vgl.: Krug, 1998, S. 198

[36] vgl.: AWO (1998), S. 8

[37] Groth (1994), S. 188

[38] vgl.: AWO (1998), S. 8-9

[39] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1998), S.6 u. S.54 ff

[40] Einrichtungen, deren Zuordnung schwerfällt, größtenteils Vereine, die freien Trägern assoziiert sind.

[41] eigene Auszählung Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1998), S.54 ff

[42] vgl.: Mannheimer Morgen, 17./18.6.1999, S.5: Der mühsame Weg aus dem Schuldenturm

[43] vgl.: Korczak (1992), S. 218 ff.

[44] siehe oben Tabelle Trägerschaft von Beratungsstellen, die Schuldnerberatung betreiben

[45] vgl.: Korczak (1992), S. 219

[46] siehe oben Tabelle Trägerschaft von Beratungsstellen, die Schuldnerberatung betreiben

[47] vgl.: Korczak (1992), S. 220

[48] vgl.: Korczak (1992), S. 186

[49] vgl. Diakonie (1997), S..3

[50] vgl.: Korczak (1992), S. 220 f.

[51] vgl. Münder u. a. (1994), S. 235 ff.

[52] vgl.: 5.3 der Beratungs- und Verfahrenskosten

[53] vgl.: Neuenfeldt (1998), S. 15

[54] vgl.: I-teleanw.-1

[55] vgl.: BAG-SB Informationen Heft 3/98, S. 27 ff

[56] Neuenfeldt (1998), S.14

[57] vgl.: Kapitel 5.2.1 Erste Stufe: Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch

[58] vgl.: AWO (1998), Diakonie (1997)

[59] Neuenfeldt (1998), S.15

[60] Neuenfeldt (1998), S. 16

[61] vgl.: Neuenfeldt (1998), S.16

[62] vgl.: AG SBV (1998b), S.3

[63] vgl.: AG SBV (1998b), S.3

[64] vgl.: AG SBV (1998a), S.11 f

[65] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (1998), S.12

[66] vgl.: AG SBV (1998a), S.4

[67] I-AWO

[68] Hessische Landesregierung, Pressemitteilung vom 23.4.1999 „Landesmittel für Schuldnerberatungsstellen“

[69] nach Aussage Erkelenz, Schuldnerberatung AWO u. DPWV Mannheim und Thomas Zipf, Schuldnerberatung Stadt Darmstadt, telefonische. Befragung., Juli 1999

[70] vgl.: Südhessische Post, 17.6.1999, „Schuldnerberatung im Kreis hat Konjunktur“

[71] vgl.: AG SBV (1998a), S.2, AWO (1998), S. 5

[72] vgl.: Krug (1998), S. 198

[73] vgl.: Mannheimer Morgen, 17./18.6.1999, S.5: Der mühsame Weg aus dem Schuldenturm, Darmstädter Echo, 30.4.1999, „Zahlungsmoral der Deutschen läßt nach“

Final del extracto de 110 páginas

Detalles

Título
Schuldnerberatung und Schuldenregulierung im Zwei-Länder-Vergleich Niederlande - Deutschland
Universidad
University of Applied Sciences Darmstadt  (Fachbereich Sozialpädagogik)
Calificación
2
Autor
Año
1999
Páginas
110
No. de catálogo
V70
ISBN (Ebook)
9783638100496
Tamaño de fichero
693 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Schuldnerberatung, Insolvenzrecht, Restschuldbefreiung
Citar trabajo
Stefan Baumgardt (Autor), 1999, Schuldnerberatung und Schuldenregulierung im Zwei-Länder-Vergleich Niederlande - Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70

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