Diese Hausarbeit behandelt das niedergeschriebene Recht der Langobarden, beginnend mit dem Edikt des Königs Rothari, welcher im Jahre 643 n. Chr. erstmal das langobardische Recht fixieren ließ.
Das langobardische Recht hatte die Stellung eines germanischen Stammes- und Volksrechtes. Es war ein Vulgarrecht und wurde mündlich von Generation zu Generation überliefert. Es hatte eine besondere Stellung unter den germanischen Volksrechten; überstand es doch dank seiner einzigartigen Kontinuität die Jahrhunderte bis in die frühe Neuzeit und beeinflusste zahlreiche zeitgenössische Rechtslehren.
Vom Recht der Langobarden vor der Aufzeichnung ist wenig bekannt. Es ist aber von starken Ähnlichkeiten zu zeitgenössischen Germanenrechten in Mitteleuropa auszugehen. Bei ihrem Eindringen in Italien unter König Alboin im Jahre 668 erschienen die Langobarden als ein noch wenig von antiker Kultur berührter Stamm mit heidnischen und arianischen Einflüssen, die noch in traditionellen Strukturen lebten.
Dies sollte sich besonders unter Liutprand ändern, der die Gesetzgebung im Rahmen seiner bescheidenen Möglichkeiten zu ändern versuchte; letzten Endes erreicht die Kunst der Gesetzgebung und –lehre ihren Höhepunkt in der Lombarda (Lex Langobarda) in der zweiten Hälfte des 11. Jh..
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Langobardisches Recht in Niederschrift
- a. Das Edictus Rothari und seine Ergänzungen
- b. Inhalt, Form und Geltungsbereich des langobardischen Rechts
- c. Langobardisches Recht nach der fränkischen Eroberung
- III. Schlussbetrachtung
- IV. Literatur
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit analysiert das niedergeschriebene Recht der Langobarden, mit besonderem Fokus auf das Edikt des Königs Rothari aus dem Jahr 643 n. Chr. Die Arbeit beleuchtet die Bedeutung des Edikts für die Fixierung des langobardischen Rechts sowie die historischen, sozialen und politischen Rahmenbedingungen, unter denen dieses Recht entstand.
- Entwicklung des langobardischen Rechts vom mündlichen zum schriftlichen Recht
- Inhalt und Bedeutung des Edictus Rothari
- Einflüsse auf das langobardische Recht durch andere germanische Rechtsordnungen und römisches Recht
- Die Rolle des Königs und des Volkes bei der Rechtsgestaltung
- Das Edikt im Kontext der politischen und sozialen Situation der Langobarden in Italien
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung
Dieses Kapitel liefert eine allgemeine Einführung in das langobardische Recht und skizziert den historischen Kontext, in dem das Edikt des Königs Rothari entstand. Die Bedeutung des Rechts als Ausdruck der Kultur und Identität der Langobarden sowie seine Einzigartigkeit im Vergleich zu anderen germanischen Rechtsordnungen werden hervorgehoben.
II. Langobardisches Recht in Niederschrift
a. Das Edictus Rothari und seine Ergänzungen
Dieser Abschnitt behandelt das Edikt des Königs Rothari, sein Entstehen, seine Inhalte und die politischen und religiösen Hintergründe seiner Entstehung. Die Rolle des Königs und des Volkes bei der Rechtsfindung und -bekräftigung wird diskutiert. Ausführlich beleuchtet wird die Bedeutung des Speergedinges (gairethinx) als traditionelles Verfahren der Rechtsbekräftigung.
b. Inhalt, Form und Geltungsbereich des langobardischen Rechts
In diesem Abschnitt werden die Inhalte des Edictus Rothari im Detail analysiert und strukturiert. Es werden die verschiedenen Rechtsbereiche behandelt, die in dem Edikt abgedeckt sind, wie z.B. Strafrecht, Familienrecht und Sachenrecht. Die Frage der Geltung und Anwendung des Rechts im langobardischen Königreich wird beleuchtet.
c. Langobardisches Recht nach der fränkischen Eroberung
Dieser Abschnitt untersucht die Entwicklung des langobardischen Rechts nach der Eroberung des Langobardenreichs durch die Franken. Die Frage der Fortgeltung und Veränderung des Rechts wird behandelt, sowie die Interaktion des langobardischen Rechts mit dem fränkischen Recht.
Schlüsselwörter
Langobarden, Recht, Edictus Rothari, Stammesrecht, Volksrecht, Germanisches Recht, Edikt, Rechtsentwicklung, König Rothari, Speergeding, Gairaithinx, Italien, Geschichte, Frühmittelalter, Rechtssystem, Rechtsgeschichte
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- Marco Chiriaco (Author), 2006, Leges Langobardorum - Das Edictus Rotharis und seine Ergänzungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71001