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Quellenexegese des "Licet Iuris" und des Sitzungsprotokolls der preußischen Nationalversammlung vom 12.10.1848

Title: Quellenexegese des "Licet Iuris" und des Sitzungsprotokolls der preußischen Nationalversammlung vom 12.10.1848

Term Paper , 2006 , 27 Pages , Grade: 11 Punkte (vollbefriedigend)

Autor:in: Marina Bock (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Das vorliegende Werk handelt zum einen von dem am 8. August 1338, auf dem Hoftag zu Frankfurt, von Ludwig IV. verkündetem "Licet Juris" und zum anderen von einem Auszug aus dem Sitzungprotokoll der preußischen Nationalversammlung vom 12.10.1848. Zu beiden Quellen wurde jeweils eine Exegese erstellt. Das "Licet Juris" wurde unter anderem unter den Gesichtspunkten des kanonischen und des römischen Rechts, dem Verhältnis des Kaisers zum Papst und zu den Kurfürsten, sowie der Begründung der kaiserlichen Macht und des Gottesgnadentums untersucht. Die Exegese der zweiten Quelle, das Sitzungsprozokoll der preußischen Nationalversammlung von 1848, bezieht sich ebenfalls auf die Bedeutung des Gottesgnadentums, sowie auf die Legitimation und Ausübung von Herrschaft in verschiedenen Epochen; Hochmittelalter, Spätmittelalter und Übergang zur Neuzeit, Absolutismus und Aufklärung. Weiterhin wird der Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit der preußischen Verfassung dargestellt. Schließlich wird auf frühere Verfassungen Deutschlands und deren Legitimation eingegangen. Abgerundet werden beide Exegesen mit einer kurzen Erläuterung zur Fortwirkung der Quelle.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Exegese zu Quelle 1

I. Einleitung

1. Autor und Entstehungszeit/Entstehungsort

2. Gattung und Inhalt der Quelle

3. Historische Umstände

4. Inhaltliche Analyse

II Rechtshistorisch relevante Aspekte

1. Das Kanonische und das Römische Recht

2. Das Verhältnis des Kaisers zum Papsttum

3. Das Verhältnis des Kaisers zu den Kurfürsten

4. Unterscheidung der kaiserlichen Herrschaft im Heiligen Römischen Reich von der Herrschaft der Kurfürsten in deren Territorien im Jahre 1338 und später

5. Begründung der kaiserlichen Macht durch die Wahl der Kurfürsten und des Gottesgnadentums

III Fortwirkung der Quelle

B. Exegese zu Quelle 2

I. Einleitung

1. Mitwirkende der Quelle und Entstehungsort/Entstehungszeit

2. Gattung und Inhalt der Quelle

3. Historische Umstände

II Analyse/Rechtshistorisch relevante Aspekte

1. „Von Gottes Gnaden“

2. Legitimation und Ausübung von Herrschaft in verschiedenen Epochen

3. Entwicklung der absolutistischen Herrschaft

4. Der Gesellschaftsvertrag

5. Frühere Verfassungen Deutschlands und deren Legitimation des Herrschers

6. Kurze Erläuterung zu: “ Vindizieren Sie diese Gnade Gottes dem Volke...wieder “

III. Fortwirkung der Quelle

Zielsetzung & Themen

Diese Hausarbeit untersucht die historische Legitimation fürstlicher und kaiserlicher Herrschaft anhand zweier zentraler Quellen: des Gesetzes „Licet iuris“ von 1338 und des Sitzungsprotokolls der preußischen Nationalversammlung von 1848. Ziel ist es, die Entwicklung und den Wandel des Gottesgnadentums sowie dessen rechtshistorische Einbettung in unterschiedlichen Epochen der deutschen Verfassungsgeschichte zu analysieren.

  • Entwicklung des Gottesgnadentums im Mittelalter und in der Neuzeit
  • Verhältnis zwischen Kaiser, Papsttum und Kurfürsten
  • Die Rolle des Gesellschaftsvertrags bei der Herrschaftslegitimation
  • Debatte um konstitutionelle Monarchie und Volkssouveränität in Preußen 1848
  • Rechtshistorische Einordnung der Machtstrukturen in verschiedenen Staatsformen

Auszug aus dem Buch

1. „Von Gottes Gnaden“

Die ursprüngliche Bedeutung der Formel „von Gottes Gnaden“ stammt aus dem 8. Jahrhundert. Es war die Zeit als noch die Merowinger das Königsamt für sich inne hielten. Diese wurden jedoch immer schwächer. Die Karolinger, welche auch am Amt des Königs interessiert waren, wurden immer stärker. Faktisch besaßen sie die Macht. Dennoch fehlten den Karolingern das königliche Geblüt um selbst Könige zu werden. Die Merowinger besaßen dieses Geblüt. Trotzdem wagte Pippin den Schritt zur Absetzung der Merowinger. Pippin fragte danach beim Papst an, ob er nun die königliche Macht besäße. Der Papst entschied dann, dass der jenige König sei, der die Macht hat. Somit war der Merowinger abgesetzt.

Nun musste Pippin nur noch vom Volk gewählt werden und als König legitimiert werden. Für die Legitimation diente die Salbung durch den Papst. Denn nach der alttestamentarischen Auffassung wurden die Könige von Gott berufen. So wurde das Amt von Gott verliehen und war von Gottes Gnaden. Das königliche Geblüt, so wie es noch die Merowinger besaßen, wurde durch die Formel „von Gottes Gnaden ersetzt“. Sie diente quasi der fehlenden Legitimation der Karolinger für die Königsherrschaft. Das war ihr ursprüngliches Motiv zu dieser Zeit.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Exegese zu Quelle 1: Analyse des „Licet iuris“-Gesetzes von 1338, welches die Unabhängigkeit der kaiserlichen Würde von päpstlicher Bestätigung proklamiert und das Kurfürstenwahlrecht festigt.

B. Exegese zu Quelle 2: Untersuchung der parlamentarischen Debatte von 1848 zur Streichung der Formel „von Gottes Gnaden“ im Kontext des preußischen Verfassungsentwurfs und des erstarkenden Konstitutionalismus.

Schlüsselwörter

Gottesgnadentum, Licet iuris, preußische Nationalversammlung, Verfassungsgeschichte, Herrschaftslegitimation, Kaiser, Papsttum, Kurfürsten, Konstitutionelle Monarchie, Absolutismus, Volkssouveränität, Gesellschaftsvertrag, Rechtsgeschichte, Kaisertum, Preußen.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtshistorische Entwicklung und Legitimation der Herrschaft von der mittelalterlichen Kaiserzeit bis zum preußischen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Felder sind die Rolle des Gottesgnadentums, die Machtverhältnisse zwischen Monarch und Volk sowie die evolutionäre Bedeutung der Verfassungsentwicklung in Deutschland.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist die kritische Analyse der Legitimitätsgrundlagen von Herrschern durch die Gegenüberstellung zweier spezifischer historischer Quellen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es wird eine quellenkritische Exegese angewandt, die rechtshistorische Aspekte mit dem historischen Kontext verbindet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in zwei Teile, die jeweils ein Dokument (Gesetz von 1338 und Protokoll von 1848) im historischen Kontext sowie in Bezug auf rechtshistorische Relevanz untersuchen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Schlagworte sind Gottesgnadentum, Volkssouveränität, Konstitutionalismus und Rechtsgeschichte.

Warum spielt das Gesetz „Licet iuris“ von 1338 eine wichtige Rolle für die Argumentation?

Es dient als Beleg für die frühe Versuche weltlicher Herrscher, sich aus der rechtlichen Abhängigkeit vom Papsttum zu lösen und das Wahlrecht der Kurfürsten als alleinige Legitimation zu etablieren.

Wie bewertet die Arbeit die Debatte im Jahr 1848?

Sie zeigt die Debatte als einen signifikanten Wendepunkt auf, in dem der Anspruch des Volkes auf Mitbestimmung und die moderne Vereinbarungstheorie mit dem althergebrachten absolutistischen Herrschaftsverständnis kollidierten.

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Details

Title
Quellenexegese des "Licet Iuris" und des Sitzungsprotokolls der preußischen Nationalversammlung vom 12.10.1848
College
University of Frankfurt (Main)
Course
Vorlesung: Rechtsgeschichte
Grade
11 Punkte (vollbefriedigend)
Author
Marina Bock (Author)
Publication Year
2006
Pages
27
Catalog Number
V71102
ISBN (eBook)
9783638630955
ISBN (Book)
9783638674935
Language
German
Tags
Quellenexegese Licet Iuris Sitzungsprotokolls Nationalversammlung Vorlesung Rechtsgeschichte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Marina Bock (Author), 2006, Quellenexegese des "Licet Iuris" und des Sitzungsprotokolls der preußischen Nationalversammlung vom 12.10.1848, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71102
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