Friedrich Schiller als Erzähler: Erzähltechniken im Dienst der Justizkritik in 'Der Verbrecher aus verlorener Ehre'


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1. Der Titel
2.2. Vorrede des Erzählers
2.3. Narrativer Teil des Erzählers
2.4. Ich-Erzählung Christian Wolfs
2.5. Szenischer Dialog

3. Schluss

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Friedrich Schiller stellt sich mit seiner Erzählung Der Verbrecher aus verlorener Ehre geschickt in die Reihe der zeitgenössischen Kriminalliteratur, der historischen Relationen. Doch anders als erwartet entspricht die wahre Geschichte dieser Gattung in keiner Weise. Schiller nutzt sie, um dort seine aufklärerischen und justizkritischen Gedanken in didaktischer Weise dem Leser zu vermitteln. Gerade deshalb ist die Erzählung der Anfang einer Gattung, auch wenn diese Gattung nicht die Kriminalliteratur ist.

Gespickt mit einer Vielzahl von erzählerischen Mitteln, kombiniert mit einer feinen Makrostruktur des Textes und motiviert durch eine wahre Begebenheit ergibt sich eine Erzählung, die dem Leser eine wahre Geschichte vermitteln will. Welche Erzähltechniken Schiller hier anwendet und welche Intentionen und Ziele sich dahinter verbergen, soll im Folgenden genau untersucht werden. Da sich die erzählerischen Elemente jedoch in den einzelnen Textteilen unterscheiden, wird hier gesondert vorgegangen. Zuerst erfolgt eine Analyse des Titels, um die damit verbundenen Erwartungen an die Erzählung zu beleuchten. Im zweiten Schritt wird auf den extradiegetischen Teil, die Vorrede des Erzählers, näher eingegangen. Der intradiegetische Teil der Erzählung wird in den Kapiteln drei bis fünf betrachtet, zuerst der Bericht des auktorialen Ich-Erzählers, danach die Ich-Erzählung des Protagonisten und anschließend die szenisch-dialogische Darstellung am Ende der Erzählung.

2. Hauptteil

2.1. Der Titel

Die Erzählung über den Verbrecher Christian Wolf ist zuerst 1786 anonym als Der Verbrecher aus Infamie in Schillers zweiter Ausgabe der Thalia erschienen. Erst 1792 hat sich Schiller in den Kleineren prosaischen Schriften zu seiner Erzählung bekannt, sie jedoch in Der Verbrecher aus verlorener Ehre umbenannt. Warum diese Titeländerung notwendig gewesen ist, ist heute leicht verständlich. Schaut man beispielsweise in Grimms etymologisches Wörterbuch, so findet man einen Eintrag zu Infamie überhaupt nicht. Der ursprüngliche Titel enthält also ein recht unbekanntes Wort, was eine Titeländerung sinnvoll macht. Somit ist der Titel auch für weniger gebildete Menschen besser zu verstehen, was mitunter Schillers Absicht gewesen ist, hat er schließlich die breite Masse belehren wollen.

„Der ursprüngliche Titel ist dabei eindeutiger als der spätere. Er besagt entsprechend dem römischen Recht die Ehrloserklärung eines Verbrechers. Der spätere Titel „aus verlorener Ehre“ scheint den Schwerpunkt in das Bewußtsein des Helden zu verlagern und dessen verletztes Ehrgefühl zur Triebfeder des Handelns zu machen.“[1]

Obwohl nur ein Ausdruck des Titels geringfügig geändert worden ist, wird die Überschrift ganz anders empfunden: „The new title point more directly to that blurring, indeed reversal of the expected cause and effect relationship between personality and action.“[2]

Der Titel „benennt nicht [nur] schlechthin das Phänomen, um das es gehen soll (der Verbrecher), sondern liefert die Ursache für das Verbrechertum dieser Person gleich mit (aus verlorener Ehre).“[3] Obwohl der Titel recht kurz ist, kann der Leser schon erahnen, dass der Verbrecher nicht absichtlich und aus eigenem Willen zu seiner frevelhaften Tätigkeit gekommen ist. „Unklar bleibt dabei vorerst, wem die Schuld dafür angelastet wird, dem Verbrecher oder seinem gesellschaftlichen Umfeld.“[4] Die erste Titelvariante ist in diesem Punkt genauer, da Infamie klar der Justiz die Schuld zuweist.[5] Benno von Wiese sieht auch die zweite Titelvariante als eindeutig an: „Der Verlust der Ehre wird hier zur Quelle des Verbrechens, nicht etwa umgekehrt die verlorene Ehre zu einer Folge bösen Tuns.“[6] Somit blende er die Schuld des Verbrechers direkt aus. Da auch die Erzählung so gestaltet ist, dass Wolf eigentlich meist als Unschuldiger oder nur als „Unglücklicher“[7] dasteht, ist davon auszugehen, dass auch Schiller den Titel so gemeint hat.

Der Untertitel Eine wahre Geschichte ist in beiden Fassungen unverändert übernommen worden, womit „[v]on vornherein […] eine Erwartungshaltung beim Leser produziert“[8] wird. Dieser Zusatz kann als ein ökonomischer Verkaufstrick Schillers bezeichnet werden, da „[d]ie Faszination für authentische Verbrechen und ihre „wahrhafte“ Darstellung […] eine anthropoligische Konstante zu sein“[9] scheint. Die Leser sind also von jeher an wahren Geschichten interessiert. Da es sich jedoch nicht wirklich um eine wahre Geschichte handelt, sondern die Erzählung Schillers nur auf wahren Tatsachen beruht, die für die Intention des Autors angepasst und verändert worden sind, genügt es nicht, den Untertitel als reine Verkaufskomponente zu sehen. Eine wahre Geschichte meint hier nicht aktenkundige, sondern psychologische Wahrheit.[10] Die Aussage der Erzählung ist wahr, nicht der Inhalt in jedem Detail. Laut Matthias Luserke-Jaqui markiert „[d]er Autor […] damit einen Wahrheitsanspruch, der ihm von vornherein die Diskussion um den fiktionalen Charakter seiner Erzählung erspart. Da sie wahr ist, kann sie nicht erfunden sein, auch wenn die beanspruchte Wahrheit eine Erfindung ist.“[11] Dabei vergisst Luserke-Jaqui jedoch, dass vielen Lesern der damaligen Zeit die wahre Verbrechensgeschichte des Sonnenwirts sehr wohl bekannt gewesen ist, zumal es auch zahlreiche weitere literarische Bearbeitungen des Stoffes neben Schiller gegeben hat.[12]

Warum Schiller sich nicht von Anfang an zu seiner Erzählung bekannt hat, bleibt umgewiss. Es scheint jedoch möglich zu sein, dass er aufgrund der im Text mehrfach und deutlich auftretenden Justizkritik nicht in Konflikt mit der Obrigkeit geraten wollte. Für diese These spricht, dass er nach der Titeländerung die Erzählung doch unter seinem Namen veröffentlicht hat, da nun der Titel keine direkte Schuldzuweisung mehr beinhaltet. Außerdem ist bekannt, dass Schillers Prosa stets im Schatten seiner dramatischen und lyrischen Dichtung entstanden ist. Er selbst hat die prosaische Gattung nur aus finanziellen Nöten genutzt und seinen Namen damit nicht rühmen wollen.

2.2. Vorrede des Erzählers

Die Erzählung Der Verbrecher aus verlorener Ehre ist in einen extradiegetischen und einen intradiegetischen Teil unterteilt. „Gleichsam zur Vorbereitung des Lesers beginnt Schiller seine Geschichte […] mit einer theoretischen Einführung.“[13] Der auktoriale Ich-Erzähler wendet sich in einem dreiseitigen[14] Vorwort an den Leser und erklärt sein Vorgehen sowie seine Absichten und Ziele. „Schiller prefaces his narrative with a lengthy discussion of his own role as narrator and his view of human psychology.“[15] Hierfür nutzt Schiller die Form eines psychologischen Essays. Zuerst spricht der Erzähler recht allgemein über den Menschen, um danach sein erzählerisches Konzept vorzustellen.

Der Erzähler will nicht auf die Taten des Verbrechers schauen, sondern „die Leichenöffnung seines Lasters“[16] vollziehen.

„So wie die Medizin ihre ,besten Entdeckungen und heilsamsten Vorschriften‘ aus dem Studium des kranken Menschen gewonnen habe, so lasse auch die Erforschung des seelischen Abnormen und Außergewöhnlichen – hier des Lasterhaften – zentrale Erkenntnisse erwarten“.[17]

Diesem Vorgehen entspricht auch, dass die Vorrede der ersten Fassung der Erzählung noch einen Absatz enthalten hat, der den Vergleich zur medizinischen ,Leichenöffnung‘ gezogen hat.[18] Der Leser soll als Richter über den Fall des Protagonisten entscheiden. „Um das anvisierte Publikum möglichst eindrucksvoll zu treffen, wählt er [Schiller] ein Darstellungsverfahren, das sich an der Lektüreerfahrung des zeitgenössischen Kriminalliteraturlesers orientiert.“[19] Die Erzählung soll in der Tradition der historischen Relationen, der authentischen Kriminalberichte, stehen. In Wirklichkeit nutzt der Erzähler hier allerdings einen Trick: Er stellt zuerst das antike Konzept – den Leser warm werden zu lassen wie den Helden – einem neuen Konzept – den Helden wie den Leser zu erkalten – gegenüber, um dann zu verdeutlichen, dass er als selbsternannter Geschichtsschreiber nur dem neuen Konzept folgen kann: „Der Held muß kalt werden wie der Leser“.[20] Weiter fügt der Erzähler an, dass man „ihn seine Handlungen nicht bloß vollbringen sondern auch wollen sehen“[21] muss. „Der Leser muß mit dem Verbrecher zu einem Zeitpunkt bekannt werden, wo er ihn noch als Menschenbruder, der ihm nicht fremd ist, verstehen kann.“[22] Dies widerspricht entschieden dem Vorgehen der damals bekannten historischen Relationen. Dort werden nämlich „[p]einlich genau […] die Umstände eines jeden Diebstahls, Einbruchs oder Raubüberfalls mitgeteilt“[23], was ganz und gar nicht dem Programm des Erzählers in dieser Erzählung entspricht. Der Verbrecher aus verlorener Ehre entspricht somit nur „auf den ersten Blick den Erwartungen des „Relationen“-Lesers“.[24] Das hier vorliegende Erzählkonzept ist ein anderes: Der Erzähler soll sich von seinem Helden distanzieren. „[E]r will nicht durch rednerischen Vortrag bestechen, sondern, wie Schiller selbst […] sagt, durch eine erkältende, rein sachliche Darstellung […] [die Kluft zwischen Leser und Verbrecher] auf eine richtige Weise ausfüllen.“[25] Dieses Konzept ist allerdings nicht vollkommen neu. „Das Verfahren der distanzierten Darstellung der inneren Geschichte des Helden konnte Schiller bereits in Friedrich von Blanckenburgs 1774 publiziertem Versuch über den Roman beschrieben finden.“[26] Es bleibt aber trotzdem noch ein recht neues Vorgehen, bei dem der Erzähler zum Psychologen wird, „weil er auf die „Quellen“ nicht nur der Taten, sondern sogar noch der Gedanken zurückgeht.“[27]

Horst Brandstätter merkt in diesem Zusammenhang Folgendes recht drastisch an: „Wen eine Erzählung wie der „Verbrecher aus verlorener Ehre“ kalt läßt, der ist, fürchte ich, nicht nur für die Literatur verloren. Der ist zum Fürchten.“[28] Zwar übertreibt Brandstätter mit seiner Anmerkung deutlich, doch dass auch der Erzähler dieses Vorgehen nicht durchhalten kann bzw. nicht durchhalten will, merkt man recht schnell, wenn man sich nur die Fragen in der Vorrede anschaut, die der auktoriale Ich-Erzähler dem Leser stellt.[29] Hierbei handelt es sich eindeutig um rhetorische Fragen. Er arbeitet also seinem Konzept entgegen, „indem er Fragen so stellt, daß sie am Ende nur eine Antwort zulassen.“[30] Schaut man sich also die Vorgehensweise des Erzählers näher an, so bemerkt man, dass sein Verfahren nur eine Ablenkung ist, eine „,captatio benevolentiae‘ im Sinne klassischer Gerichtsrethorik“.[31] Diese Ablenkung hat einen gezielten Nutzen, denn schließlich hat auch die Vorrede eine spezielle Wirkung auf den Leser:

[...]


[1] Borcherdt, Hans Heinrich: Der Verbrecher aus verlorener Ehre. In: Schiller, Friedrich: Schillers Werke. Nationalausgabe. Hrsg. v. Petersen, Julius/Hermann, Schneider/Borcherdt, Hans Heinrich. Bd. 16. Weimar 1954. S. 372. – Im folgenden zitiert als: Borcherdt 1954.

[2] Sharpe, Lesley: Der Verbrecher aus verlorener Ehre: An early exercise in Schillerian psychology. In: German Life & Letters. A Quarterly Review 33 (1979/80), S. 105. – Im folgenden zitiert als: Sharpe 1979/80.

[3] Jacobsen, Roswitha: Schillers „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“. In: Weimarer Beiträge 34 (1988). S. 750f. – Im folgenden zitiert als: Jacobsen 1988.

[4] dies.: Die Entscheidung zur Sittlichkeit. Friedrich Schiller: Der Verbrecher aus verlorener Ehre (1786). In: Freund, Winfried (Hrsg.): Deutsche Novellen. Von der Klassik bis zur Gegenwart. München 1993. S. 18. – Im folgenden zitiert als: Jacobsen 1993.

[5] vgl. ebd. 1993. S. 18.

[6] Wiese, Benno von: Friedrich Schiller. 3., durchgesehene Auflage. Stuttgart 1963, S. 311. – Im folgenden zitiert als: Wiese 1963

[7] z. B. Schiller, Friedrich: Der Verbrecher aus verlorener Ehre. Eine wahre Geschichte. In: Schiller, Friedrich: Schillers Werke. Nationalausgabe. Hrsg. v. Petersen, Julius/Hermann, Schneider/Borcherdt, Hans Heinrich. Bd. 16. Weimar 1954. S. 24. – Im folgenden zitiert als: NA.; vgl. auch Oettinger, Klaus: Schillers Erzählung „Der Verbrecher aus Infamie“. Ein Beitrag zur Rechtsaufklärung der Zeit. In: Jahrbuch der Deutschen Schillergesellschaft 16 (1972). S. 269. – Im folgenden zitiert als: Oettinger 1972.

[8] Jacobsen 1988. S. 751.

[9] Košenina, Alexander: Recht – gefällig. Frühneuzeitliche Verbrechensdarstellung zwischen Dokumentation und Unterhaltung. In: Zeitschrift für Germanistik NF 15 (2005). S. 29. – Im folgenden zitiert als: Košenina 2005.

[10] vgl. McCarthy, John A.: Die republikanische Freiheit des Lesers. Zum Lesepublikum von Schillers „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“. In: Wirkendes Wort 29 (1979). S. 39. – Im folgenden zitiert als: McCarthy 1979.

[11] Luserke-Jaqui, Matthias: Friedrich Schillers Erzählung Der Verbrecher aus verlorener Ehre. In: Der Deutschunterricht 6 (2004). S. 46. – Im folgenden zitiert als: Luserke-Jaqui 2004.

[12] vgl. Köpf, Gerhard: Friedrich Schiller: Der Verbrecher aus verlorener Ehre. Geschichtlichkeit, Erzählstrategie und „republikanische Freiheit“ des Lesers. München 1978 (=Analysen zur Sprache und Literatur). S. 9ff. Im folgenden zitiert als: Köpf 1978a.

[13] Zeller, Bernhard: Nachwort. In: Schiller, Friedrich: Der Verbrecher aus verlorener Ehre und andere Erzählungen. Durchgesehene Ausgabe. Stuttgart 1999. S. 74. – Im folgenden zitiert als: Zeller 1999.

[14] vgl. NA. S. 7ff.

[15] Sharpe 1979/80. S. 103.

[16] NA. S. 9.

[17] Reuchlin, Georg: Bürgerliche Gesellschaft, Psychiatrie und Literatur. Zur Entwicklung der Wahnsinnsthematik in der deutschen Literatur des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. München 1986 (=Münchner Germanistische Beiträge Bd. 35). S. 219. – Im folgenden zitiert als: Reuchlin 1986.

[18] vgl. NA. S. 405.

[19] Oettinger 1972. S. 270.

[20] NA. S. 8.

[21] ebd. Hervorhebung im Original.

[22] Aurnhammer, Achim: Engagiertes Erzählen: „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“. – In: Aurnhammer, Achim/Manger, Klaus/Strack, Friedrich: Schiller und die höfische Welt. Tübingen 1990. S. 259. Im folgenden zitiert als: Aurnhammer 1990.

[23] Oettinger 1972. S. 272.

[24] ebd. S. 273.

[25] Wiese, Benno von: Bemerkungen über epische und dramatische Strukturen bei Schiller. In: Jahrbuch der Deutschen Schillergesellschaft 2 (1958). S. 60. – Im folgenden zitiert als: Wiese 1958.

[26] Alt, Peter André: Schiller. Leben – Werk – Zeit. Bd. 1. München 2000. S. 516. Hervorhebung im Original. – Im folgenden zitiert als: Alt 2000.

[27] Wiese 1963. S. 310.

[28] Brandstätter, Horst: Der Verbrecher aus verlorener Ehre oder Die Unschuld der Begriffe. In: Kürbiskern 21 (1986), H. 4. S. 137. Hervorhebung im Original. – Im folgenden zitiert als: Brandstätter 1986.

[29] vgl. NA. S. 9.

[30] Rainer, Ulrike: Schillers Prosa. Poetologie und Praxis. Berlin 1988 (=Philologische Studien und Quellen Bd. 117). S. 121. Hervorhebung im Original. – Im folgenden zitiert als: Rainer 1988.

[31] Lau, Victor: „Hier muß die ganze Gegend aufgeboten werden, als wenn ein Wolf sich hätte blicken lassen.“ Zur Interaktion von Jurisprudenz und Literatur in der Spätaufklärung am Beispiel von Friedrich Schillers Erzählung „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“. In: Scientia Poetica 4 (2000). S. 96. – Im folgenden zitiert als Lau 2000.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Friedrich Schiller als Erzähler: Erzähltechniken im Dienst der Justizkritik in 'Der Verbrecher aus verlorener Ehre'
Hochschule
Ruhr-Universität Bochum
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
26
Katalognummer
V71325
ISBN (eBook)
9783638620413
Dateigröße
495 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Friedrich, Schiller, Erzähler, Erzähltechniken, Dienst, Justizkritik, Verbrecher, Ehre
Arbeit zitieren
Daniel Steinbach (Autor:in), 2006, Friedrich Schiller als Erzähler: Erzähltechniken im Dienst der Justizkritik in 'Der Verbrecher aus verlorener Ehre', München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71325

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