Organisation und Institutionalisierung von Medienethik am Beispiel der FSF und FSK


Hausarbeit, 2005

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Ethik
2.2 Medienethik
2.3 Selbstkontrolle als medienethisches Handeln

3. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
3.1 Organisationsstruktur
3.2 Prüfgrundsätze und Altersfreigaben
3.3 Einschätzung der Selbstkontrolle

4. Die freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen
4.1 Organisationsstruktur
4.2 Prüfgrundsätze und Programmprüfung
4.3 Einschätzung der Selbstkontrolle

5. Fallbeispiel: Schönheitsoperationen im privaten Fernsehen
5.1 Die Position der FSF
5.2 I want a famous face – Abschreckung oder falsche Vorbilder?

6. Schlussbetrachtung und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine Vielzahl von freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen für die unterschiedlichsten medialen Bereiche. So werden beispielsweise die Entwicklungen in der Presse vom Deutschen Presserat auf ihre moralische Verantwortbarkeit kontrolliert. Im Multimediabereich ist dafür die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und in der Industrie für Computerspiele die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) zuständig. Institutionen dieser Art verleihen den Medienbranchen einen ehrenvollen Ruf eines besorgten Verantwortungsbewusstseins. Die freiwillige Selbstkontrolle der Medien und die ihr zu Grunde liegenden ethischen Überlegungen sind daher Gegenstand der vorliegenden Arbeit.

Unsere Gesellschaft wird immer stärker von Massenmedien durchdrungen und von ihnen geprägt. Vor allem die audiovisuellen Medien wie das Fernsehen sind in der alltäglichen Mediennutzung eines Massenpublikums fest verankert. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderem Interesse, die Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle in diesem Medienbereich als Institutionalisierung von Medienethik zu beleuchten. Nach einer kurzen theoretischen Einführung in das wissenschaftliche Feld der Ethik wird die Disziplin der Medienethik betrachtet und anschließend die freiwillige Selbstkontrolle als eine Form des medienethischen Handelns begründet und diskutiert. Im Anschluss an die theoretischen Grundlagen werden die Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und des privaten Fernsehens (FSF) vorgestellt. Dabei wird der Fokus auf ihre Eigenschaften und Organisationsstruktur sowie Arbeitsweise und ihre ethischen Grundsätze gelegt. Die Programmentwicklung der privaten Fernsehsender gab schon immer Anlass für ethische Debatten, wobei in der Regel Gewalt- und Sexualdarstellungen im Zentrum der Kritik lagen. Seit geraumer Zeit bewirken Reality-TV-Formate wie zum Beispiel Big Brother oder Jackass ein Wiederaufleben medienethischer Kontroversen. Während die Presse von „Trash-TV“ und „neuen Skandalshows“ spricht, ist die Medienaufsicht durch die Entwicklung der neuen Fernsehformate mit Fragen des Jugendschutzes herausgefordert. Das jüngste Beispiel in diesem Zusammenhang sind Fernsehsendungen über Schönheitsoperationen. Aus diesem Grund wird abschließend das kontroverse Reality-TV-Format der Schönheitsoperationen im privaten Fernsehen als medienethisches Praxisbeispiel thematisiert.

2. Theoretische Grundlagen

2.1 Ethik

Ethik ist eine Wissenschaft, die auf der Idee eines guten und gelingenden Zusammenlebens der Menschen beruht. Der Begriff „Ethik“ wird aus dem griechischen ethos abgeleitet und bedeutet Gewohnheit, Herkommen oder Sitte (vgl. Haller/Holzhey 1992, 13). Ethik kann als eine „wissenschaftliche Kategorie für das moralisch oder sittlich richtige Handeln“ (Brosda/Schicha 2000, 7) bezeichnet werden. Das Handeln im Namen der Moral ist auf ein System von Werten und Normen ausrichtet, welches gesellschaftlichen Wandelprozessen unterliegt. Seine obersten Grundsätze, wie zum Beispiel die Achtung der Menschenwürde, bleiben allerdings über soziale Veränderungen hinweg konstant. Ethik ist folglich die Lehre vom menschlichen Handeln, die sich der kritischen Reflexion der Moral widmet und Maßstäbe für das sittlich gute und richtige Handeln begründet. Daher wird Ethik als die Philosophie der Moral bezeichnet (vgl. Haller/Holzhey 1992, 13). Die ethische Reflexion betrachtet das Handeln des Individuums im Kontext des Zusammenlebens mit anderen Individuen. Durch die Auseinandersetzung mit den Normen und Grundorientierungen, nach denen das Handeln ausgerichtet werden soll, dient Ethik als normative Disziplin der Handlungsorientierung im Umgang mit anderen Menschen. Neben der Begründung von Handlungsnormen sollen die moralischen Grundsätze des Handelns auf die Ebene einer höchsten Norm, des so genannten Moralprinzips, geordnet werden. Das bedeutet nicht, dass praxisbezogene Handlungsnormen objektiviert werden, was angesichts des gesellschaftlichen Wertewandels unangemessen wäre. Vielmehr wird mit dem Moralprinzip das letzte Kriterium angestrebt, das die Grundsätze des Handelns selbst auf ihre Sittlichkeit hin überprüft. Unter Sittlichkeit wird die bewusste Selbstverpflichtung des Menschen zu moralisch gutem und richtigen Handeln im Dienste des gesellschaftlichen Anspruchs auf ein gutes Lebens verstanden (vgl. Haller/Holzhey 1992, 13). Moralisches Handeln richtet sich also nach der Anforderung des Gemeinwohls. Das bedeutet, dass die eigenen Handlungswünsche aus Rücksicht auf die Interessen anderer beschränkt werden müssen. Auf diese Weise können moralische Normen als verallgemeinerte praktische Handlungsregeln verstanden werden, die eine Beschränkung der eigenen Freiheit um der Freiheit aller Willen implizieren. Hier wird die Relevanz der Ethik für die Praxis deutlich. Durch das Aufzeigen der Bedeutung eines moralisch verantwortlichen Handelns fördert sie als „angewandte Ethik“ oder „Bereichsethik“ die moralische Kompetenz (vgl. Wunden 1998, 146 f.) und ein gelingendes Zusammenleben der Menschen.

2.2 Medienethik

Medienethik stellt vergleichbar der Medizin- oder Wirtschaftsethik eine Bereichsethik dar (vgl. Funiok, 4). Sie regelt die Handlungspraxis im Mediensystem, welche für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung von konstitutiver Bedeutung ist. Die elementare Funktion der Massenmedien ist das Herstellen der Öffentlichkeit mittels der Darstellung verschiedener Meinungen. Durch die Information der Bürger tragen sie zu ihrer Sozialisation, Orientierung und Integration sowie politischer Meinungs- und Willensbildung bei. Außerdem übernehmen sie eine Kontrollfunktion gegenüber den Staatsorganen und fungieren so als eine „vierte Gewalt“. Damit Medien diese normativen Verpflichtungen einhalten können, wird ihnen verfassungsrechtlich die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert. Massenmedien sind daher eine autonome Institution innerhalb der Gesellschaft, die einer systemspezifischen Ethik bedarf. Mit der Erfüllung grundlegender Funktionen in der Demokratie einerseits und dem enormen Einfluss auf Meinungen und Entscheidungen andererseits tragen die Massenmedien eine große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, die ein verantwortungsvolles Handeln verlangt. Aus diesem Grund müssen in einem ethischen Diskurs medienethische Grundsätze und Verhaltensnormen erarbeitet werden, die einer individuellen und sozialen Orientierung dienen und ein sittliches Verhalten fördern. Im Zentrum der Medienethik steht also die Reflexion über Wertmaßstäbe, die innerhalb des Berufsstandes als verbindlich gelten. Medienethik umfasst Individual-, Institutions-, Professions- und Publikumsethik (vgl. Brosda/Schicha 2000, 14). Damit wird dem breiten Spektrum der moralischen Verantwortung aller Beteiligten an medialer Kommunikation, vom einzelnen Journalisten über Medienunternehmen bis hin zu Rezipienten, Rechnung getragen. Zwischen den normativen Ansprüchen an das mediale Handeln und den realen Verhältnissen herrscht oftmals eine Diskrepanz, die auf die praktischen und wirtschaftlichen Bedingungen der journalistischen Praxis zurückzuführen ist (vgl. Brosda/Schicha 2000, 21). Hier kann das Steuerungspotential der Medienethik greifen, indem mit der Sensibilisierung für Verantwortung die Erkenntnis und Korrektur von Fehlentwicklungen gefördert wird. Das zentrale Problem bei der Umsetzung eines moralisch richtigen Handelns liegt im Spannungsverhältnis zwischen der Medienfreiheit und den Interessen derjenigen, die von medialen Darstellungen betroffen sind. Die Antwort auf die Frage, wo diesbezüglich die Grenze gezogen werden kann und wer diese kontrollieren soll, liefert das Konzept der berufsständischen Selbstkontrolle (vgl. Thomaß 1998, 37 ff.).

2.3 Selbstkontrolle als medienethisches Handeln

Die gesellschaftliche Relevanz der Medien und ihrer Wirkungen macht eine Regelung und Legitimation des journalistischen Handelns notwendig. Die Medien genießen in der Bundesrepublik Deutschland ein großes Ausmaß an Freiheit. Diese Freiheit wird durch das festgeschriebene Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit sowie das Zensurverbot in Art. 5 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert. Allerdings findet sie ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen und den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und der persönlichen Ehre (vgl. Ukrow 2000, 150). Daraus geht hervor, dass die Massenmedien sich in einem Handlungsraum befinden, dem es weitgehend an rechtlicher Regelung fehlt. „Dieser Freiraum ist jedoch nicht mit Beliebigkeit zu verwechseln, sondern bedarf normativer Füllung“ (Greis/Hunold/Koziol 2003, 4). In Anbetracht des Spannungsverhältnisses zwischen der Pressefreiheit und anderen verfassungsrechtlich geschützten Grundwerten, wie zum Beispiel der Würde und Gleichheit aller Menschen, trägt die Freiheit der Medien selbst schon einen moralischen Charakter (vgl. Stapf 2000, 144) und bedarf daher einer Kontrolle. Da eine staatliche Regulierung auf Grund des Zensurverbots verfassungswidrig ist, muss das Vakuum mit medienethischen Normen gefüllt werden. Die Medienfreiheit „wird damit zu einer selbst zu verantwortenden Freiheit.“ (Stapf 2000, 144). Hier bietet die freiwillige Selbstkontrolle das Gegenmodell zur staatlichen Regulierung. Um ein moralisches Handeln gewährleisten zu können, sind demzufolge Institutionen berufsständischer freiwilliger Selbstkontrolle notwendig, die Grundsätze für ein verantwortliches Medienhandeln entwickeln und einen Missbrauch der Pressefreiheit zu Lasten anderer Freiheitsrechte verhindern. Wie bereits angesprochen, zeichnet sich sittliches Verhalten durch das freiwillige Bekenntnis der Individuen zu moralischen Standards aus (vgl. 2.1). Auch deshalb ist eine Kontrolle von außen der falsche Ansatz zur Durchsetzung von ethischen Verhaltensgrundsätzen. Moralisch handeln bedeutet, die eigene Freiheit um der Freiheit aller Willen selbst zu beschränken. Genau das ist der Zweck einer freiwilligen Selbstkontrolle. Selbstbeschränkung ist in diesem Sinne ein Mechanismus zur Verwirklichung von Gemeinwohlinteressen. Sie impliziert die Selbstverpflichtung der Medienschaffenden zu einem verantwortlichen Handeln und bietet ihnen einen Orientierungsrahmen für ein gewünschtes Verhalten in Form von berufsethischen Verhaltensregeln. Schicha/Brosda verorten die Selbstkontrolle im Bereich der Professionsethik. Die journalistische Tätigkeit soll sich nach berufsethischen Grundsätzen richten, die in der journalistischen Standesethik niedergelegt sind. Die Selbstkontrolle ist dabei die berufsethische Maxime (vgl. Brosda/Schicha 2000, 15). In Organisationen der freiwilligen Selbstkontrolle findet diese Maxime ihre Institutionalisierung.

Selbstkontrollorgane haben die Aufgabe, die Handlungspraxis im Medienbereich zu reflektieren und zu regulieren. Der Begriff der freiwilligen Selbstkontrolle setzt sich aus drei wesentlichen Elementen zusammen. Zum einen beruht Selbstkontrolle auf der Freiwilligkeit, die im Falle einer gesetzlichen Anordnung oder des politischen Drucks nicht gegeben wäre. Zum anderen bedeutet Kontrolle, dass bestimmte Verhaltensweisen bewirkt und unerwünschtes Verhalten verhindert wird. Außerdem beinhaltet der Begriff die Voraussetzung, dass die Selbstkontrolle von innen, d.h. aus dem Mediensystem heraus, geschieht. Das bedeutet, die Kontrolle wird von denen geschaffen und ausgeübt, an die sie sich richtet (vgl. Wiedemann 1992, 19 ff.). Unter freiwilliger Selbstkontrolle versteht man demzufolge eine „Kontrollaktivität, die bestimmte Organisationseinheiten ausüben, um ein Fehlverhalten in ihrem bzw. dem Binnenbereich, aus dem sie hervorgehen, zu vermeiden oder zu beseitigen“ (Ukrow 2000, 20). Diese Definition verdeutlicht die präventive und repressive Komponente der Selbstbeschränkung. Während mit den freiwillig selbstauferlegten Verhaltenskodizes ein Machtmissbrauch verhindert werden soll, wird in der aktiven Kontrolltätigkeit das Verhalten von Medienakteuren auf seine Konformität mit den Normen überprüft. Auf diese Weise wird sowohl der legislativen als auch der exekutiven staatlichen Regulierung die Legitimationsgrundlage entzogen und damit die Autonomie des Mediensystems gegenüber dem Staat gesichert. Aus dieser Perspektive betrachtet verdankt der Medienmarkt seine Freiheit der Medienethik, da sie eine rechtliche Regelung überflüssig macht (vgl. Thomaß 1998, 32). Hierin liegt der Vorteil der Selbstkontrolle begründet. Denn wenn der Berufsstand im Stande ist, sich selbst normativ zu regulieren, wird einer Bevormundung durch den Staat kein Anlass geben. Ethische Verhaltensregeln, die im Rahmen der Selbstregulierung aus der berufsstandsinternen Sphäre entstehen, haben im Gegensatz zu rechtlichen Regeln einen größeren Praxisbezug und genießen eine breitere Akzeptanz, weil sie aus dem Konsens heraus generiert werden. Deswegen sind sie ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung eines moralischen Handelns. „Was das Gesetz nicht verbietet, das verbietet der Anstand.“ (Thomaß 1998, 37). Mit dieser „Selbstbesinnung der Gesellschaft auf ihre eigenen Kräfte“ (Ukrow 2000, 13) geht jedoch das Risiko einer Alibifunktion einher. Die freiwillige Selbstkontrolle gründet zwar auf der Eigenverantwortung der Medienschaffenden, kann aber keine sanktionsfähige Kontrolle ausüben. Aus diesem Grund darf die Gefahr nicht außer Acht gelassen werden, dass rein wirtschaftliche Interessen Einfluss auf das Medienhandeln gewinnen können (vgl. Stapf 2000, 147). Im Folgenden soll an Hand von zwei bundesdeutschen Institutionen die Organisation und Institutionalisierung der freiwilligen Selbstkontrolle dargestellt werden.

3. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ist eine Organisation der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO)[1]. Sie wurde 1949 ursprünglich als eine Institution gegründet, die in erster Linie Kinofilme auf mögliche nationalsozialistische Inhalte überprüfen sollte. Das große Ziel war es dabei, das Medium frei von staatlicher Reglementierung zu organisieren. Als ihre Kernaufgaben übernimmt die FSK heute die freiwillige Prüfung und die Erteilung von Altersfreigaben für Filme, Videokassetten und vergleichbare Bildträger[2], die in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht und verbreitet werden sollen (vgl. FSK Homepage, In Kürze). Zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit trägt die FSK durch zahlreiche Publikationen zur öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion bei und ist in Ausschüssen, Kommissionen und Tagungen involviert, was ihr medienpolitisches und -pädagogisches Engagement zum Ausdruck bringt (vgl. FSK Homepage, Selbstdarstellung). Die FSK ist eine privatrechtlich organisierte Institution mit dem Sitz in Wiesbaden. Sie trägt die Rechtsform der GmbH und ist eine vollständige Tochtergesellschaft der SPIO, dem Dachverband von derzeit 16 Verbänden der Film- und Videoindustrie. Die SPIO fungiert als Rechts- und Verwaltungsträger der Selbstkontrolleinrichtung. Darüber hinaus ist die FSK finanziell unabhängig, da sie sich über die Prüfgebühren der Antragsteller finanziert und ihrer Tätigkeit das Kostendeckungsprinzip zu Grunde legt. Hiernach werden die Prüfgebühren mit Hilfe der Prüfkostenordnung geschätzt und vorab eingefordert. Nach Erstellung des Jahresabschlusses werden dann die tatsächlich angefallenen Prüfkosten ermittelt, sodass Kostenabweichungen durch Rückerstattungen bzw. Nachzahlungen ausgeglichen werden. (vgl. Ukrow 2000, 177). Die Arbeit der Einrichtung erfolgt im Wege der Selbstverwaltung. Dementsprechend findet seitens der SPIO kein inhaltlicher Einfluss auf die Prüfungen und Freigabenentscheidungen statt. Die Vorlage der Bildträger bei der FSK stellt keine gesetzlich festgelegte Pflicht dar, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Diese gründet auf der freiwilligen Selbstverpflichtung der Verbände, die sich in der SPIO zusammengeschlossen haben, nur solche audiovisuellen Produkte öffentlich anzubieten, deren Konformität mit den FSK-Grundsätzen in einer Prüfung festgestellt wurde. Für die Jugendfreigabe von Filmen ist die FSK-Kennzeichnung mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Diese wird von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) vorgenommen. Filme und Bildträger, die der FSK nicht zur Prüfung vorgelegt wurden, dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Laut § 14 Abs. 6 und 7 des Jugendschutzgesetzes sind die OLJB für die Zulassung der Freigabe von Bildträgern an Kinder und Jugendliche zuständig (vgl. JuSchG). Seit der Ländervereinbarung von 1985 übernehmen die Bundesländer die Entscheidungen der FSK als ihre eigenen und kennzeichnen die geprüften Bildträger mit einer Altersfreigabe (vgl. Ukrow 2000, 177). Damit kommt der Selbstkontrolleinrichtung die Funktion einer gutachterlichen Stelle zu. Ihr Organisationsaufbau und Prüftätigkeit werden auf den folgenden Seiten dargestellt.

[...]


[1] Aus Platzgründen werden im Folgenden die Abkürungen der Organisationen verwendet.

[2] Zu den so genannten „vergleichbaren Bildträgern“ zählen unter anderem: DVD, CD-ROM, Laser-Disk u.ä.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Organisation und Institutionalisierung von Medienethik am Beispiel der FSF und FSK
Hochschule
Universität Leipzig  (Kommunikations- und Medienwissenschaft)
Veranstaltung
Seminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V71407
ISBN (eBook)
9783638631679
ISBN (Buch)
9783638689229
Dateigröße
487 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Nach einer theoretischen Einführung in die Ethik wird die Disziplin der Medienethik betrachtet und die freiwillige Selbstkontrolle als Form des medienethischen Handelns begründet und diskutiert. Im Anschluss werden die Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und des privaten Fernsehens (FSF) vorgestellt. Abschließend wird das kontroverse Reality-TV-Format der Schönheitsoperationen im privaten Fernsehen als medienethisches Praxisbeispiel thematisiert.
Schlagworte
Organisation, Institutionalisierung, Medienethik, Seminar, FSK, FSF, Schönheitsoperationen
Arbeit zitieren
Marina Deck (Autor:in), 2005, Organisation und Institutionalisierung von Medienethik am Beispiel der FSF und FSK, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71407

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