Urbanisierung im römischen Kaiserreich - Die römischen Bürgerkolonien als Keimzellen der Romanisierung der Provinzen


Term Paper (Advanced seminar), 2006

31 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Exkurs: Die römische Stadt
2.1. Die Stadt als territoriale Körperschaft
2.2. Städtische Verwaltung und die Rolle des Umlands

3. Die römischen Kolonien – Keimzellen der Romanisierung
3.1. Aufgaben und Funktion der Kolonien im römischen Kaiserreich
3.2. Die Gründung einer Kolonie
3.2.1. Der feierliche Gründungsakt
3.2.2. Die Limitation
3.2.3. Flurkarten und Kataster
3.3. Die Integration der Vorbewohner

4. Fazit

Literatur

Anhang: Abbildungen und Karten

1. Einleitung

Damit die verstreut wohnenden, rauhen und deshalb leicht zum Krieg geneigten Menschen sich infolge zivilisatorischer Annehmlichkeiten an Ruhe und Muße gewöhnten, ermunterte man sie persönlich und bot ihnen öffentliche Unterstützung dafür an, daß sie Tempel, öffentliche Plätze und Steinhäuser errichteten; und man lobte diejenigen, welche sich bereitwillig zeigten, tadelte die Säumigen So trat der Wettbewerb um Ehre an die Stelle des Zwangs… Allmählich ergab man sich der Verweichlichung und den Verführungen der Zivilisation: Man baute Kolonnaden, errichtete Bäder und gab elegante Gastmähler. Die Unkundigen nannten dies ‚kultivierte Lebensweise’, während es doch nur Teil ihrer Knechtschaft war.

Tacitus, Agricola 21[1]

So beschreibt Tacitus die Einrichtung römischer Siedlungszentren im neu eroberten Britannien. Sein Bericht wirft gleichzeitig ein bezeichnendes Licht auf die Motive der römischen Urbanisierungspolitik. Die Römer bemühten sich – letztlich mit großem Erfolg – die einheimischen Führungsschichten für die Annehmlichkeiten der römischen Zivilisation zu gewinnen.

In der Periode der Kaiserzeit fand eine auffallende Vervielfachung und Erweiterung der städtischen Zentren statt, vor allem in den Teilen des Reiches, in denen es vorher nur wenige Städte gegeben hatte. Die Städte dienten den Römern als eine Verwaltungseinheit, mit deren Hilfe sie auf ein Übermaß an bürokratischer Verwaltung verzichten konnten.

Gleichzeitig aber spielten die Städte eine wichtige Rolle bei dem Prozess der Romanisierung der neu eroberten und noch nicht vollständig befriedeten Regionen. Einerseits lockerten die Städte den Zusammenhalt der einst über Stämme gebietenden lokalen Führungsschichten, andererseits wurden den „Barbaren“ durch den Prunk der Städte und ihre Vergnügungsmöglichkeiten die Annehmlichkeiten des römischen Lebens vorgeführt.

Eine bedeutende Rolle spielten hierbei die Kolonien. Denn, um mit Vittinghoff zu sprechen, bevor die „endogene Urbanisierung“, bei der die Einheimischen von sich aus nach urbanem Leben strebten, wirken konnte, musste zunächst mit „exogener Urbanisierung“[2] ein Musterbeispiel gegeben werden.

Die römischen Kolonien und die untrennbar mit ihnen zusammenhängende Feldvermessung, die Limitation, sind Gegenstand dieser Arbeit. Ziel ist es deren Bedeutung für die Erschließung römischen Weltreiches herauszustellen. Die Betrachtung beschränkt sich auf den Westen des Reiches, da die Verhältnisse im Osten sich durch die hier bereits vorgefundene urbane Kultur grundlegend unterscheiden und dort auch aus diesem Grund keine Kolonisation nötig war. Weiterhin habe ich mich zeitlich auf die Kaiserzeit beschränkt, wenn auch die kaiserzeitliche Kolonisation in altrömischer Tradition stand. Von Interesse ist in unserem Zusammenhang aber nur die außeritalische Kolonisation, die ein Phänomen des Prinzipats ist. Deren Grundzüge werden in Abschnitt 3.1. beleuchtet.

Es schließt sich eine Darstellung des Vorgangs der Kolonisation, d.h. Limitation (3.2.) und Besiedelung (3.3.), an, welcher am Beispiel der südgallischen Kolonie Arausio, dem heutigen Orange, dargestellt wird. Die dort 1949 bei Bauarbeiten entdeckten Fragmente eines römischen Katasters erlauben es, sich ein detailliertes Bild von einer römischen Kolonie zu machen.

Die Kolonien werden hier als ein Faktor der Urbanisierung und der damit verbundenen Romanisierung beschrieben. Die römische Urbanisierung darf jedoch nicht mit der heutigen Verstädterung verwechselt werden. Um Missverständnissen vorzubeugen wird sich zunächst ein Abschnitt mit der römischen Stadt befassen (2.). Hierbei soll auf die Definition der Stadt über ihr Territorium aufmerksam gemacht werden (2.1.) und gezeigt werden, welche Rolle dieses für die Stadt spielte (2.2.).

2. Exkurs: Die römische Stadt

2.1. Die Stadt als territoriale Körperschaft

Wenn hier von Urbanisierung in der römischen Kaiserzeit die Rede ist, ist es sicherlich sinnvoll, sich zunächst einmal klarzumachen, was „Stadt“ (civitas) im römischen Sinne bedeutete und worin ihre Bedeutung für das Reich bestand.

In der Regel hatten die Städte damals nur zwischen 2000 und 15.000 Einwohner.[3] Die römische Stadt ist jedoch nicht wie unsere heutige eine quantitative, sondern eine qualitative Kategorie: Nicht auf die Zahl von Bürgern oder Einwohnern kam es nach römischem Verständnis an – es gab sogar Städte ohne Einwohner![4] – sondern auf ihre Funktion in der Verwaltung des Reiches. Zu einer Stadt gehörte im Imperium Romanum eine zentrale Siedlung und das – teilweise flächenmäßig gewaltige[5] – umliegende Land mit seinen Dörfern (vici) und Einzelhöfen (villae rusticae). Die Stadt war also eine territoriale Körperschaft.

Das politische und administrative Geschehen konzentrierte sich in dem Zentralort, die umliegenden Siedlungen hatten allenfalls eine Marktfunktion oder administrative Funktion für einen Gau (pagus).[6] Ein rechtlicher Unterschied zwischen Zentralort und dem Umland existierte gleichwohl nicht.[7] Im Gegensatz zur mittelalterlichen Stadt besaß die antike Stadt kein Stadtrecht, das sie vom Umland abhob. Der Begriff oppidum für den Zentralort einer civitas war ein Siedlungs- und kein Rechtsbegriff.[8] Die Zugehörigkeit zur Gemeinde drückte sich in ihrem Bürgerrecht aus, welches auch die Menschen auf dem Land mehrheitlich besaßen. Einwohnern des Zentralortes, sogar ganzen Gruppen, konnte es dagegen fehlen.[9]

In praxi ergab sich dennoch eine rechtliche Unterscheidung: Durch die großzügige Verleihung der civitas romana an die einheimischen Oberschichten (s.u.) setzte sich in den Städten, wo die Oberschicht hauptsächlich wohnte, das römische Bürgerrecht wesentlich schneller durch als auf dem Land.[10] Darüber hinaus war die Stadt „bau- und gesundheitspolizeilich, wohl auch sakralrechtlich aus dem flachen Land herausgehoben“[11], und am Stadttor war von Händlern ein Gemeindezoll (portorium) zu entrichten.

2.2. Städtische Verwaltung und die Rolle des Umlands

Wenn der Bewohner eines Territoriums mit dem „Staat“ in Kontakt kam, so geschah dies zumeist in der Stadt. Hier war der Sitz der politischen und administrativen Organe der Civitas, der Volksversammlung, des Rates und der städtischen Beamten. Diese organisierten die Aufgaben, die Rom dieser Verwaltungsebene aus praktischen Gründen übertragen hatte: Die Gerichtsbarkeit in unterer Instanz und die Ordnungspolizei, die Steuerverwaltung und -Eintreibung, der Unterhalt von Straßen, die Organisation des staatlichen Transportwesens und die Aufnahme von Reisenden im Staatsdienst sowie auch Erziehungs- und Gesundheitswesen, Sozialfürsorge und Kultur.[12] Ferner hatte die Stadt für die Aushebung von Rekruten und die Versorgung der Soldaten für das kaiserliche Heer zu sorgen.[13] Auch entwickelte sich in der Stadt der technische Fortschritt, sie war der Ort für Vergnügungen und Feste, für Messen und Märkte und auch religiöser Mittelpunkt.[14]

Die städtische Verwaltung lag in den Händen der reichsten Bürger, die im Rat der Stadt versammelt waren. Wer in den Rat wählbar war, legte ein von Stadt zu Stadt verschieden hoher Zensus fest. Das hier veranschlagte Vermögen war wichtig, denn den Ratsmitgliedern wurde für ihre Amtsausübung, die teilweise mit beträchtlichen Kosten verbunden war, kein Gehalt gezahlt. Daneben mussten sie auch noch für weitere öffentliche Dienstleistungen (munera)[15] aufkommen. Die Gemeinden verfügten nicht über die notwendigen Einnahmen, um Verwaltungsaufgaben zu bezahlen.[16]

Ihr Vermögen erwirtschaftete die Führungsschicht zum größten Teil auf ihren auf dem städtischen Territorium gelegenen Landgütern. Es gab zwar auch wohlhabende Kaufleute unter der städtischen Elite, doch in der Regel waren diese auch zugleich Landbesitzer.[17] Einkommen aus dem ländlichen Besitz war nicht nur am höchsten angesehen, es brachte auf lange Sicht auch den solidesten Gewinn.[18] Das Umland spielte also eine gewichtige Rolle für die Stadt.

Max Weber hat für das römische Reich den Begriff der „Konsumentenstadt“ geprägt, welche als Wohnort von Grundbesitzern ihre Einkünfte aus dem Umland bezieht.[19] Für Kolb ist diese These durchaus tragbar, da die lokale Elite tatsächlich ihr Vermögen durch Bewirtschaftung ihrer auf dem städtischen Territorium gelegenen Landgüter erwirtschaftete. Mit diesen Geldmitteln finanzierte sie ihre soziale und politische Herrschaft in der Stadt.

Zu bedenken ist aber auch, dass die reichen Grundbesitzer sowohl in der Stadt als auch auf dem Land lebten und ihr Geld in beiden Bereichen investierten. Mögen dabei auch die Aufwendungen für die Stadt (für Ämter und Spenden, Bauten und Spiele) größer gewesen sein als jene für das Umland, so profitierte davon doch zumindest zum Teil auch die Landbevölkerung.[20]

Der größte Teil der Bevölkerung einer civitas lebte auf dem Land. Auch für Kolonien darf man annehmen, dass ein Großteil der Kolonisten nicht in der Stadt sondern auf dem Umland lebte. Hier war auch die sozial, politisch und auch wirtschaftlich am meisten benachteiligte Schicht einer civitas anzufinden: Kleinbauern, Hirten, Fischer und Holzfäller – die so genannte plebs rustica. Die kulturellen Unterschiede zwischen Stadt und Land werden hier besonders deutlich: „Während die Kenntnis des Lesens und Schreibens in den Städten weit verbreitet war, wie zum Beispiel die Graffiti an den Wänden von Pompeji beweisen, dürfte die Beherrschung dieser Kunst auf dem Lande seltener gewesen sein, worauf die Fehlerhaftigkeit der Inschriften hindeutet.“[21] Teilweise behielt die Landbevölkerung auch ihre einheimische Sprache bei – während in der Stadt wegen ihrer Verwaltungsfunktion und nicht zuletzt als Ausdruck der Romanisierung das Lateinische bestimmend war.[22]

Die Bewohner der städtischen Zentren, die plebs urbana, empfanden deshalb auch eine zivilisatorische Abschätzung für den Tölpel vom Land, den Dörfler – das Wort rusticus wurde gar als Schimpfwort verwendet. „ [U]rbanitas und rusticitas entsprachen einander als Kultur und Unkultur.“[23]

Doch im Allgemeinen waren die sozialen Kontakte zwischen Stadt und Land im römischen Reich relativ eng. Die lokalen Führungsschichten bildeten eine „Klammer zwischen den beiden Bereichen“ (Kolb), da sie ihre Zeit zu Teilen in der Stadt (wo sie ihre Regierungsämter ausübten)und auf dem Land (wo sich ihre Landgüter befanden) verbrachten. Kaufleute aus der Stadt besuchten die ländlichen Märkte und auch die unteren Schichten aus Stadt und Land arbeiteten in der Erntezeit zusammen auf den Ländereien der Grundbesitzer. Umgekehrt besuchten die Landbewohner den städtischen Markt und die Thermen, kamen zu Festen und Spielen in die Stadt oder nahmen dort an Gerichtssitzungen teil. Das Theater in Arausio ist ein deutlicher Beleg dafür. Dieses bot 40.000 Zuschauern Platz und stand in einer „auch in römischer Zeit relativ kleinen Stadt“[24], die aber der Zentralort des Territoriums der Kolonie war. Es war also durchaus gewährleistet, dass der Landbewohner auch am städtischen Leben teilhatte.

Wenn auch sozialer Aufstieg in der Stadt leichter war, als auf dem Lande, so wurde auch derjenige, der durch harte Landarbeit zu Vermögen gekommen war in die städtische Elite aufgenommen. Und auch in der Stadt waren die Chancen ungleich verteilt: So hatten etwa Freigelassene angesehener Herren größere Möglichkeiten als der einfache freie Bürger. Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Stadt und Land ist hier also nicht zu sehen.[25]

Stadt und Land bildeten vielmehr einen gemeinsamen Organismus. Urbanisierung bedeutet in diesem Kontext also nicht „Verstädterung“ im modernen Sinne. Und es ist deshalb auch kein Gegensatz, wenn man für das Kaiserreich von einem hohen Urbanisierungsgrad und einer hohen Zahl römischer Städte spricht, andererseits aber betont, dass zu dieser Zeit die Mehrzahl der Menschen auf dem Lande und von der Landwirtschaft lebte.

Zum Ausdruck kam die Einheit von Stadt und Land vor allem bei den neugegründeten Kolonien auch durch die Zenturiation: Dadurch, dass man dasselbe geometrische Vermessungssystem auf den Zentralort anwendete wie auf das umliegende Land, unterstrich man ihre Zusammengehörigkeit.[26]

[...]


[1] Zit. n. Kolb 1984, S. 180.

[2] Vgl. Vittinghoff 1978, S. 551f.

[3] Vgl. Ausbüttel 1998, S. 40.

[4] Vgl. Galsterer 1982, S. 81.

[5] Für Gallien (ohne die Narbonensis) betrug die Fläche des städtischen Territoriums im Durchschnitt 8300km² (vgl. Ausbüttel 1998, S. 40).

[6] Vgl. Kolb 1984, S. 254.

[7] Vgl. Ausbüttel 1998, S. 39.

[8] Vgl. Kolb 1984, S. 263. Hier sei angemerkt, dass ich im Weiteren dennoch den Begriff „Stadt“ – im heutigen Sinne – für den Zentralort verwenden werde. Dies geschieht aus praktischen Gründen.

[9] Vgl. Weiss, S. 214.

[10] Vgl. Galsterer 1982, S. 88.

[11] Galsterer 1982, S. 88.

[12] Vgl. ebda., S. 83ff.

[13] Vgl. Ausbüttel 1998, S. 41f.

[14] Vgl. Duval 1979, S. 63.

[15] Die munera waren zwar an sich freiwillig, ihre Ableistung wurde jedoch erwartet.

[16] Vgl .Ausbüttel 1998, S. 41.

[17] Vgl. Kolb 1984, S. 247f.

[18] Vgl. Galsterer 1982, S. 95f.

[19] Rostovtzeff hat gar vorgeschlagen, von einer Ausbeutung des Umlands durch eine „Parasitenstadt“ zu sprechen. Neuere Forschungen sind kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass eine solche Bezeichnung der römischen Stadt nicht gerecht wird, denn deren administrative, kulturelle und soziale Gegenleistungen waren beachtlich (Vgl. Galsterer 1982, S. 102f; Kolb 1984, S. 262).

[20] Vgl. Kolb 1984, S. 261f; Bleicken 1995, S. 19f. Gelegentlich werden die Stadtbewohner (cives intramurani, oppidani) als alleinige Adressaten der Spenden großzügiger Mitbewohner genannt (Kolb 1984, S. 255).

[21] Kolb 1984, S. 254.

[22] Vgl. Duval 1979, S. 63; Kolb 1984, S. 254f.

[23] Galsterer 1982, S. 100; vgl. Kolb 1984, S. 255.

[24] Stahl 1978, S. 115.

[25] Vgl. Kolb 1984, S. 257f.

[26] Vgl. ebda., S. 253.

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Details

Title
Urbanisierung im römischen Kaiserreich - Die römischen Bürgerkolonien als Keimzellen der Romanisierung der Provinzen
College
Technical University of Darmstadt  (Institut für Geschichte)
Course
Städtische Kultur im römischen Kaiserreich
Grade
1,0
Author
Year
2006
Pages
31
Catalog Number
V71467
ISBN (eBook)
9783638633598
File size
6808 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit behandelt die römische Kolonisation der Kaiserzeit, im Speziellen die Bürgerkolonien, und ihre Funktion für die Romanisierung des Weltreiches. Als Beispiel dient die Kolonie Arausio (heute Orange/Südfrankreich). Das römische Vermessungssystem und das Katasterwesen werden ausführlich dargelegt. Enthalten ist auch eine ausführliche Bibliographie zum Thema.
Keywords
Urbanisierung, Kaiserreich, Bürgerkolonien, Keimzellen, Romanisierung, Provinzen, Städtische, Kultur, Kaiserreich
Quote paper
Vincent Steinfeld (Author), 2006, Urbanisierung im römischen Kaiserreich - Die römischen Bürgerkolonien als Keimzellen der Romanisierung der Provinzen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71467

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