iqta als „islamischer Feudalismus“?


Trabajo Escrito, 2006

19 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung des iqṭāʿ unter der buyyidischen Herrschaft
2.1. iqṭāʿ unter seldschukischer und zengidischer Herrschaft

3. Die Entwicklungen unter ayyubidischen Herrschaft
3.1. muqṭaʿ -Gruppen
3.2. Pflichten der muqṭaʿ s
3.3. iqṭāʿ -Einnahmen

4. Die Systematisierung des iqṭāʿ unter der mamlukischen Herrschaft
4.1. iqṭāʿ nach der mamlukischen Machtübernahme und unter Sultan Baybars I
4.2. Landvermessungen (rawk) und Machtverschiebungen
4.2.1. al-Rawk al-Ḥusāmī (1298)
4.2.2. al-Rawk al-Nāṣirī (1313-1325)

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Editorischer Hinweis

Die Transkription der arabischen Begriffe und Namen erfolgt nach den Vorgaben der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (DMG). Davon ausgenommen sind Zitate. Arabische Begriffe, die über Zitate eingeführt werden, werden in dieser Schreibweise weiterverwendet, d.h. eine erneute Transkription nach der DMG-Umschrift erfolgt nicht.

Zugunsten der Lesbarkeit wird statt den vollständigen Namen die gekürzte Schreibweise verwendet, so z.B. statt „Salāh Al-Dīn Al Malik Al-Nāṣir Abuʾl-Muẓaffar Yūsuf ibn Ayyūb“[1] nur „Ṣalāḥ Ad-Dīn“. Bei Herrschern sind die Zeiträume angegeben, in denen sie an der Macht waren.

1. Einleitung

Die westliche Analyse der Geschichte der nahöstlichen Gesellschaften und Staaten ist nach wie vor geprägt von den Versuchen, mit europäischen Kategorien und Begriffen Erklärungsansätze zu finden. So wurde ausgehend von der Annahme, dass Gesellschaften sich über den Feudalismus zum Kapitalismus entwickeln würden, nach einem „islamischen Feudalismus“ gesucht. Während frühere Autoren wie Karl Marx den nahöstlichen Gesellschaften die Fähigkeit „Produktivkräfte autonom zu entwickeln und einen geschichtlichen Veränderungswillen zu verkörpern“ absprachen[2], entdeckten spätere Autoren im iqṭā ʿ -System den „islamischen Feudalismus“[3]. So konnte die europäische Vorstellung von einem Lauf der Geschichte hin zum Kapitalismus – oder Kommunismus, je nach Autor – bewahrt werden, ohne die Fähigkeit zur gesellschaftlichen Fortentwicklung in der islamischen Welt grundsätzlich negieren zu müssen.

Um untersuchen zu können, ob das iqṭā ʿ -System in wesentlichen Punkten mit dem europäischen Feudalismus übereinstimmt, müssen in einem ersten Schritt die Voraussetzungen und die Entstehung des iqṭā ʿ -Systems unter der buyyidischen Herrschaft dargestellt werden.[4] Dabei sollen ebenfalls die Rolle des iqṭā ʿ in der staatlichen Organisation und die Finanzierung des Militärs deutlich werden. In einem zweiten Schritt sollen die Entwicklungen unter der ayyubidischen Herrschaft dargestellt werden. Darauf folgt die Systematisierung und staatliche Reorganisierung des iqṭā ʿ -Systems unter der mamlukischen Herrschaft. Dabei werden die Landvermessungen als Mittel zur Machtumver-teilung besonders berücksichtigt.

Abschließend wird das iqṭā ʿ -System mit dem europäischen Feudalismus[5] in wenigen zentralen Punkten verglichen. Dabei spielt das Verhältnis von zentraler staatlicher Macht und lokaler, bzw. regionaler Herrschaft eine wichtige Rolle, ebenso wie die Frage der Machtbefugnisse.

2. Entstehung des iqṭā ʿunter der buyyidischen Herrschaft

In der Frühgeschichte des Islams und des islamischen Rechts wurden unter iqṭā ʿ zwei Formen von Landnutzung unterschieden. Zum einen das iqṭā ʿ al-tamlīk. Hier wurde vom Staat Land an private Besitzer zugewiesen, die dann als Gegenleistung den ḫarāğ (die Bodensteuer) oder den ʿ ušr (den Zehnten) zu zahlen hatten. Zum anderen gab es das iqṭā ʿ al-istiġlāl. Hier wurde Land vom Staat an Personen zugewiesen, wobei die Gewinne aus diesem Landstück den Lohn ersetzen sollten. In der späteren Geschichtsschreibung ab dem 10. Jahrhundert wurde die erste Form qaṭīʿa genannt, während unter iqṭā ʿ nur noch die zweite Form verstanden wurde.[6] Wenn also im folgenden von iqṭā ʿ die Rede ist, ist dabei diese zweite Form gemeint.

Unter der buyyidischen Herrschaft wurde das iqṭā ʿ -System 946 eingeführt. Sie ersetzte die frühere Form der Militärfinanzierung, wo Beamte und Soldaten ihren Lohn (ʿ aṭā ʾ) von der staatlichen Kasse erhielten.[7]

Um die Zuteilung von iqṭā ʿ -Land zu ermöglichen, wurden Teile des Grundbesitzes der abbasidischen Kalifen beschlagnahmt.[8] Die Soldaten erhielten Landstücke und bekamen das Recht, von den Bauern in diesen Landstücken Steuern einzuziehen. Diese Steuern ersetzen die staatliche Besoldung. Ob diese Soldaten neben der Verpflichtung für den Herrscher zu kämpfen, weitere Pflichten hatten, bleibt unklar. Das buyyidische iqṭāʿ -System entspricht in der oben erwähnten Unterscheidung der zweiten iqṭāʿ -Form.

Ein grundlegendes Problem im buyyidischen iqṭāʿ -System war, dass Soldaten vielfach die iqṭāʿ -Gewinne kassierten, ohne für Bewahrung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Infrastruktur (so etwa Kultivierung von Böden etc.) in den ihnen zugewiesen Landstücken zu sorgen. Wenn Dörfer und Farmen ruiniert waren, verlangten die Soldaten einfach eine neue Zuteilung. Vor der Einführung des iqṭāʿ -Systems waren die staatlichen Steuereintreiber für die Sicherung landwirtschaftlicher Infrastrukturen verantwortlich. Durch die Möglichkeit, höhere Gewinne zu erreichen, indem man die zukünftige landwirtschaftliche Entwicklung vernachlässigte, wurden die Dörfer und Farmen systematisch ruiniert.[9]

Eine weitere Form der Einnahme über das iqṭāʿ -System war, dass Soldaten und Offiziere in ihren iqṭāʿ -Gebieten den jeweiligen Bewohnern Schutz (ḥimāya) gegen Bezahlung anboten.[10] Dies weist darauf hin, dass die muqṭaʿ s (also diejenigen, die ein iqṭāʿ besaßen) ihre iqṭāʿ -Gebiete weitgehend selbstständig beherrschten und die Einwohner den muqṭaʿ s relativ ausgeliefert waren.

Diese Praxis der muqṭaʿ s führte ab der Mitte der buyyidischen Periode zum Konflikt mit den staatlichen Gouverneuren (wulāt, sg. wālī), die dann eingesetzt wurden um die muqṭaʿ s zu beaufsichtigen. Der wālī sollte sich finanzieren, indem er von muqṭaʿ s Schutzgebühren nahm.[11] Dies bedeutete also sowohl, dass die muqṭaʿ s auf die Einnahmen durch ḥimāya verzichten mussten, als auch, dass sie selbst für ḥimāya an den wālī zu zahlen hatten.

2.1. iqṭāʿunter seldschukischer und zengidischer Herrschaft

Unter der seldschukischen Herrschaft, die die buyyidischen Herrschaft 1055 ablöste, beschränkte sich das Recht der muqṭaʿ s darauf, in ihrem iqṭāʿ die Steuern einzuziehen. Dabei wurden auch iqṭāʿ s an lokale Herrscher und Notabeln verteilt, um sie in die seldschukische Herrschaft zu integrieren. Weiterhin wurden unter der seldschukischen Herrschaft mehr administrative iqṭāʿ s zugestanden, indem der muqṭaʿ (in der Regel ein amīr, d.h. ein Offizier der eine bestimmte Anzahl Soldaten bereitzustellen hatte) Teile seiner iqṭāʿ s als iqṭāʿ für andere (niedrigstehende) muqṭaʿ s zuteilen konnte.[12]

Die zengidischen Herrscher in Syrien übernahmen das iqṭāʿ -System. Eine Neuerung hier war die Vererbbarkeit von iqṭāʿ s.[13]

[...]


[1] The Encyclopedia of Islam (Band 8): 910

[2] Franco 1982: 67, zitiert nach: Kalmring / Nowak 2005: 68

[3] Vgl. Tsugitaka 1997: 10-11

[4] Es ist auffällig, dass zahlreiche Publikationen zur Geschichte des Islam und der nahöstlichen Gesellschaften das Thema iqṭāʿ entweder gar nicht behandeln, oder lediglich am Rande erwähnen. Beispielhaft hierfür ist Gudrun Krämers Darstellung der buyyidischen Herrschaft, in welcher über die Einführung des iqṭāʿ lediglich folgendes zu lesen ist: „Eine große Rolle spielten die Steuerpachten […]“ (Krämer 2005: 129). Der Begriff iqṭāʿ kommt in ihrer „Geschichte des Islam“ überhaupt nicht vor.

[5] m Rahmen dieses Vergleiches kann die Debatte um den Feudalismus-Begriff nicht genügend wiedergegeben werden. Hier soll der Tendenz gefolgt werden, unter Feudalismus ein System bestehend aus Lehnwesen mit unfreien Bauern, Grundherrschaft und Vasalität zu verstehen. Für die – auch ideologisch überfrachtete – Debatte siehe: Lexikon des Mittealters (Band 5): 411-415

[6] Vgl. Tsugitaka 1997: 2 und The Encyclopedia of Islam (Band 3): 1088

[7] Vgl. Tsugitaka 1997: 18

[8] Vgl. Tsugitaka 1997: 22-23

[9] Vgl. Tsugitaka 1997: 29-30

[10] Vgl. Tsugitaka 1997: 35

[11] Vgl. Tsugitaka 1997: 258-259

[12] Vgl. Tsugitaka 1997: 7-8

[13] Vgl. Tsugitaka 1997: 41

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
iqta als „islamischer Feudalismus“?
Universidad
Ruhr-University of Bochum
Calificación
1,7
Autor
Año
2006
Páginas
19
No. de catálogo
V71692
ISBN (Ebook)
9783638618946
ISBN (Libro)
9783638749664
Tamaño de fichero
547 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Feudalismus“, Mamluken, iqta
Citar trabajo
Ismail Küpeli (Autor), 2006, iqta als „islamischer Feudalismus“?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71692

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