Frauenrechte im Islam


Term Paper, 2005

35 Pages, Grade: 1


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Stellung der Frau im Islam
2.1. Das Leben der Frau in der Gesellschaft
2.2. Die Rechte der Frau im Irak

3. Women Living Under Muslim Laws

4. Neuere Entwicklungen im Irak mit Blick auf die Frauenrechte
4.1. Ziele und Forderungen von WLUML im Irak
4.2. Probleme des Verfassungsentwurfs
4.3. Auswirkungen des Irakkrieges auf muslimische Frauen

5. Schlussbetrachtungen

6. Literaturverzeichnis

Frauenrechte im Isalm

Women Living Under Muslim Laws

Betrachtungen einer Frauenrechtsorganisation mit besonderem Blick auf die historische und aktuelle Situation der Frau im Islam am Beispiel Irak

1. Einführung

In der vorliegenden Hausarbeit wird die Organisation Women Living Under Muslim Laws - eine Frauenrechtsorganisation, die sich für vom islamischen Recht unterdrückte Frauen in allen Teilen der Welt einsetzt - näher betrachtet. Dazu gehört nicht nur, auf die Geschichte und Entwicklung dieses Netzwerks einzugehen, sondern auch die Vorgehensweisen und Hilfsstrategien von WLUML zu untersuchen. An einem Fallbeispiel - der Erarbeitung und Einführung einer neuen Verfassung im Irak - soll noch einmal auf die Arbeit und die Forderungen von Women Living Under Muslim Laws und anderen Frauen-, beziehungsweise Menschenrechtsorganisationen eingegangen werden. Um ein angemessenes Urteil über diese Forderungen fällen zu können, muss ein einführender Überblick über die allgemeine Stellung der Frau im Islam - auch in ihrer geschichtlichen Entwicklung - gegeben werden, wobei das besondere Augenmerk auf die Rolle der Frau in der Familie gelegt wird. Neben dieser grundsätzlichen Betrachtung ist ein Blick auf die spezifischen Gegebenheiten der Frauenrechte und die Lebensumstände der Frauen im Irak zu richten: Dazu werden eine Darstellung, sowie ein Vergleich der neueren Entwicklungen mit der Situation unter dem Regime Saddam Husseins gegeben. Abschließend soll festgestellt werden, inwieweit sich die Aktionen der Organisationen positiv auf die erst kürzlich gelungene Verabschiedung der irakischen Verfassung ausgewirkt haben.

2. Stellung der Frau im Islam

Es ist besonders schwierig die Stellung der Frau im Islam einheitlich darzustellen, da der Islam im Gegensatz zu anderen Religionen nicht nur auf das Theologische begrenzt bleibt, sondern auch im Gesetz - der Sharia - seinen Niederschlag findet. Daher ist die Kluft zwischen koranischer Lehre und der historischen, beziehungsweise gesellschaftlichen Realität enorm groß. Die Frauen sind in doppelter Weise eingeengt: Im sozialen, sowie im rechtlichen Bereich.[1] Ihr Status ist im Vergleich zu anderen Religionen von der fast vollkommenen Unterordnung unter die Autorität des Mannes gekennzeichnet.[2]

Die islamische Welt hat bei ihrer Entstehung und ihrer geschichtlichen Entwicklung in keinem Falle so viele Strukturen, Sitten und Gewohnheiten derjenigen Völker angenommen, in denen sich der Islam entwickelte, wie im Falle der Stellung von Mann und Frau zueinander im privaten und gesellschaftlichen Leben.[3] Die von den Kritikern betonte niedrige Einstufung, Diskriminierung und Benachteiligung der Frauen in den islamischen Ländern haben nachweislich ihre Wurzeln mehr in den ethnisch bedingten Sitten und Gesellschaftsstrukturen der Völker, die den Islam angenommen haben, und weniger im Islam selbst.[4]

So kommt es dazu, dass die Rechte der Frau von Land zu Land sehr variieren, obgleich es sich ausnahmslos um islamisch geprägte Staaten handelt. Beispielsweise ist es generell jeder Muslima erlaubt in der Moschee zu beten. Es gibt deutliche Aussprüche des Propheten Mohammeds, dass ein Mann seine Frau nicht daran hindern darf, in die Moschee zu gehen. In einigen islamischen Ländern ist es aber leider so, dass die dortigen Traditionen und Sitten dies verbieten.[5]

Die Geschichte erkennt drei Völker als Hauptträger des Islams an: Die Perser, die Araber und die Türken. In der frühislamischen Zeit zwischen dem 7. und 11. Jahrhundert werden kulturelle und gesellschaftliche Unterschiede in Bezug auf die Stellung der Frau besonders deutlich.

Im persischen Rechtssystem sah man die Frau beispielsweise nicht als Subjekt, sondern als Objekt des Rechts an. Frauen mussten verschleiert sein und den Platz in einem Harem einnehmen. Diese strengen Ansichten, die in ganz Vorderasien vorherrschten, übertrugen sich allmählich auch auf die zuvor relativ liberalen Araber. So durften in Teilen des Irans die Frauen nur nachts in schwarzen Gewändern das Haus verlassen. Ebenso treten Berichte aus dem Jahre 1052 auf, dass jede Frau, die mit einem nicht verwandten Mann sprach, mit dem Tode bestraft wurde.[6] Der Einbruch der türkischen Völker im Iran brachte einen leichten Umschwung im gesamten vorderasiatischen Raum hin zu größerer Freiheit: Das türkische Volk hatte zuvor - bis zu seiner Berührung mit dem Islam - den Frauen weniger Beschränkungen auferlegt und zeigte sich generell liberaler. Auch wenn es sich immer mehr der vorderasiatischen Zivilisation anpasste, so konnten die Frauen hier dennoch ein öffentlicheres Auftreten genießen als in anderen Gesellschaften.[7]

Nach und nach schlossen sich immer mehr asiatische und afrikanische Völker dem Islam an. Neben ihren eigenen Bräuchen und Riten wurde die islamische Lehre übernommen. Dies führt folglich dazu, dass heute beinahe jedes Land voneinander abweichende Traditionen verfolgt und auslebt. Die menschenunwürdige Unterdrückung der Frau - wie sie in manchen Gebieten praktiziert wird - hat deshalb kaum ihre Ursache in der Religion. Dennoch sind in islamisch geprägten Ländern allgemein eine wirtschaftliche Dominanz der Männer und eine wirtschaftliche Abhängigkeit der Frauen zu beobachten. Auch heute hat die Frau vor dem Gesetz nicht die gleiche Stellung wie der Mann. Bestes Beispiel ist die Gültigkeit ihrer Zeugenaussage vor Gericht, deren Grundlage ein Koranvers (2:282) ist. Hier steht geschrieben, dass die Zeugenaussage eines Mannes so viel Wert ist wie die Zeugenaussagen von zwei Frauen.[8]

Im Folgenden wird zunächst die allgemeine Stellung der Frau wie sie die Sharia, also das islamische Recht, das der Koran vorgibt, dargestellt, bevor das Augenmerk auf die spezielle Situation der Frauen im Irak gelegt wird.

Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass ER für euch Gefährten erschaffen hat aus euch selbst, damit ihr Ruhe in ihnen findet, und ER hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Wahrlich, darin sind Zeichen für Leute, die nachdenken[9].

Eure Frauen sind für euch (wie) ein Feld (das ihr bestellt), darum kommt zu eurem Feld wann und wie ihr wollt […]“[10].

Verse wie diese liefern Erklärungsansätze, warum Frauen heutzutage immer noch wie das Eigentum des Mannes behandelt werden. Eine Rechtfertigung dafür stellen sie jedoch keineswegs dar. Der Koran äußert im Grunde genommen ein Frauenbild, das Gott für die Menschen vorgesehen hat, bei dem Mann und Frau in Liebe und Harmonie bis zum jüngsten Tag zusammen leben können. Von Unterdrückung oder Bevormundung ist hierbei keine Rede. Die Problematik liegt darin, dass der Koran oftmals sehr unterschiedlich ausgelegt wird und dass Tatsachen hineininterpretiert werden, die so keineswegs beabsichtigt waren.

2.1. Das Leben der Frau in der Gesellschaft

Nach islamischem Recht sollte jeder erwachsene Muslim in einer Ehegemeinschaft leben, da so einem Leben in Sünde vorgebeugt werden kann.[11] Jegliche Art außerehelicher intimer Beziehung lehnt der Islam ab.[12]

Generell spielen voreheliche Keuschheit und sexuelle Sittsamkeit im Islam eine sehr große Rolle. Die Ehre des Mannes ist vor allem dadurch bestimmt, ob die Frauen in seiner Verwandtschaft ihren guten Ruf behalten und nicht zur Schande für die ganze Familie werden. Einem Mädchen, das nicht jungfräulich in die Ehe geht, droht Bestrafung. Wenn dies bei der Heirat herauskommt, wird sie von der gesamten Familie verachtet. Auf jeden Fall muss sie mit der Scheidung rechnen. In islamischen Gesellschaften sind bestimmte weibliche Tugenden wie Keuschheit und Unberührtheit in solch einem Maß verinnerlicht, dass kaum ein Mädchen sich trauen würde, diese Tabus zu brechen.[13]

In einer Überlieferung Mohammeds kommt eine gegenseitige Schutzverpflichtung innerhalb der muslimischen Ehe wie folgt zum Ausdruck: Der Mann ist der Beschützer seiner Familie und verantwortlich für sie. Die Frau im Gegensatz ist die Beschützerin des Lebensbereiches des Mannes und trägt die Verantwortung für diesen.[14] Problematisch ist jedoch, dass die Schützerrolle des Mannes gegenüber seiner Frau oftmals in eine Herrscherrolle übergeht.

In den meisten muslimischen Familien ist der Mann der Versorger: Er geht seiner Arbeit nach, um für den Unterhalt seiner Familie aufzukommen, während die Frau sich verpflichtend um Haushalt und Kinder kümmert. Diese Rollenverteilung stützt sich ebenfalls auf den Koran (4:34). Das Positive daran ist, dass eine verheiratete Frau immer finanziell versorgt ist, da der Ehemann verpflichtet ist, der Frau und den Kindern einen angemessenen Unterhalt zu gewährleisten. Jede verheiratete Frau hat ein Anrecht auf einen standesgemäßen Lebensunterhalt, auf Wohnung und Kleidung, selbst wenn sie vermögend und wirtschaftlich unabhängig ist. Sie hat darüber hinaus sogar das Recht für die von ihr erbrachten Leistungen im Hause und - im Falle einer Scheidung - sogar für das Stillen der Kinder vom Mann Geld zu verlangen. Im Allgemeinen haben Mütter im Islam eine besondere Stellung. Im Koran wird die besondere Mühe einer Mutter hervorgehoben, die sie durch Schwangerschaft, Geburt und Stillen aufbringt (31:14)[15].

Die Frau darf nicht zum Arbeiten gezwungen werden. Nur wenn es ihr ausdrücklicher Wunsch ist und die familiäre Situation es zulässt, kann auch sie einer Arbeit nachgehen. Keinesfalls aber darf der Mann seine Frau dazu drängen. Das Geld, welches die Frau durch ihre Arbeit verdient, steht ausschließlich ihr alleine zu. Ihr Ehemann hat keinerlei Anspruch darauf. Es fällt auf, dass in muslimisch geprägten Ländern weitaus weniger höhere Posten von Frauen besetzt sind als in westlichen Nationen. Dennoch ist es einer Muslima nicht gesetzlich untersagt Ärztin, Professorin oder Juristin zu werden. Bei der Besetzung gesellschaftlicher Positionen steht einer völligen Gleichberechtigung der Frau nichts im Wege - vorausgesetzt, dass die moralischen Regeln eingehalten werden, die verbieten, dass eine Frau als Objekt der Begierde fungiert und im Interesse der Männer missbraucht wird.[16] Der familiäre Einfluss wird dadurch deutlich, dass der Mann zum Beispiel bei der Berufswahl seiner Gattin ein Mitspracherecht hat. Es kommen nur solche Berufe in Frage, bei denen gewährleistet ist, dass die Frau am Arbeitsplatz nicht von anderen Männern belästigt werden kann. Die Situation ist in einigen Ländern - wie beispielsweise im Irak, auf den später eingegangen wird - so angespannt, dass die Ausübung gewisser öffentlicher Berufe, zum Beispiel der einer Richterin, den Frauen gänzlich verboten wird.

Auch die Tatsache, dass muslimischen Mädchen eine weiterführende Ausbildung verwehrt bleibt, ist nicht auf den Islam zurückzuführen, sondern auf Traditionen.[17]

Generell ist es wichtig zu erwähnen, dass eine Frau keinesfalls unnötigen Kontakt zu anderen Männern haben darf. Die Bewahrung der Treue seitens der Frau ist überhaupt eine elementare Ehevoraussetzung. Die Geschichte zeigt, dass Frauen schon ermordet wurden, wenn ihre Treue in Frage gestellt wurde. Aus westlicher Sicht erscheint es erschreckend, dass solche so genannten Ehrenmorde rechtlich geduldet, beziehungsweise vermindert bestraft werden. Ein Beispiel dazu: Kürzlich hat die türkische Regierung ein Gesetz abgeschafft, das Strafen für Männer vorsieht, die Frauen im Namen der Ehre ermorden. Die derzeitige türkische Regierung ist islamisch-religiös. Alle Vorgängerregierungen, darunter viele ausdrücklich nicht-religiöse, hatten dieses Gesetz nicht angetastet.[18]

Auch die Kleidungsvorschriften der Frauen sind auf die Bewahrung der Treue zurückzuführen, da sie diese erleichtern sollen. Der Koran schreibt der Frau die Verhüllung ihrer Reize mit Einsetzen der Pubertät vor, um ihre Würde und Achtung zu schützen (24:31).[19] Wie dies jedoch genau aussehen soll, wird nicht gesagt. Es gibt keine Einigkeit, in welcher Form sich Frauen in der Öffentlichkeit verhüllen müssen. Der Wortlaut des Korans ist hier nicht eindeutig. Der Koran als autoritäre Quelle islamischer Lebensführung kennt nur wenige konkrete Bekleidungsvorschriften. Unabhängig von der Herleitung aus dem Koran gibt es in den islamischen Ländern aber eine geschichtlich weit zurückreichende Tradition der Kopfbedeckung von Frauen. Aus dieser Tradition heraus leitet sich eine kulturell bedingte, als religiös begründete Verpflichtung zum Verhüllen der weiblichen Reize ab. Für die Gläubigen ist die Verhüllung dann ein Teil der Religion, weil sie zur Lebenspraxis des Islam hinzugehört.[20]

Eine Muslima sollte grundsätzlich Kleidung tragen, die den Körper in der Weise bedeckt, dass die Figur nicht sichtbar wird, um das Interesse des anderen Geschlechts nicht auf sich zu lenken. Deshalb sollte die Kleidung weder zu eng anliegen noch durchscheinend sein. Da auch die Haare der Frau eine sehr wichtige Rolle für ihr Aussehen spielen und eine gewisse Anziehung ausüben, gilt das Kopftuchgebot - auch wenn dies aus Sure 24:31 nicht eindeutig hervorgeht. Im Allgemeinen aber wird aus dieser Sure die Pflicht zur Verhüllung abgeleitet, beziehungsweise hineininterpretiert. Dies zeigt, dass das Verhüllen von Seiten der Frauen stärker kulturell als religiös motiviert ist.[21] Die Bekleidungsvorschriften gelten in Anwesenheit fremder Männer, da die weibliche Sexualität nach islamischer Auffassung Unordnung schaffen kann. Um dies zu verhindern, müssen die Männer vor der aktiven weiblichen Sexualität geschützt werden.[22] Innerhalb der Familie und einem Teil der Verwandtschaft kann sich eine muslimische Frau auch ohne Schleier zeigen - aber nur den männlichen Verwandten gegenüber, die nicht als potentielle Ehemänner in Frage kommen.[23]

[...]


[1] Vgl.: Akashe-Böhme, Farideh, Die islamische Frau ist anders, auf: http://www.arte-tv.com/ de/geschichte-gesellschaft/islam/775880.html (08.11.2005, 20.10 Uhr).

[2] Vgl.: Akashe-Böhme, Die islamische Frau ist anders.

[3] Vgl.: Falaturi, Abdoldjavad, Die Stellung der Frau im Islam, auf: http://www.islamische-akademie.de/falaturi/ stellungderfrau.htm (08.11.2005, 20.15 Uhr).

[4] Vgl.: Falaturi, Die Stellung der Frau im Islam.

[5] Vgl.: Islamischer Studentenbund Essen, FaQ Frau im Islam, auf: http://mitglied.lycos.de/muslimmm/derislam/ faqfrauimislam/ (08.11.2005, 20.20 Uhr).

[6] Falaturi, Die Stellung der Frau im Islam.

[7] Falaturi, Die Stellung der Frau im Islam.

[8] Islamischer Studentenbund, FaQ Frau im Islam.

[9] Der Koran. Übersetzt von Adel Theodor Khoury, Gütersloh 21992, Sure 30, Vers 2.

[10] Der Koran, Sure 21, Vers 223.

[11] Vgl.: http://www.inid.de/Wissenswertes/frau_im_islam/view (13.10.2005, 18.30 Uhr).

[12] Vgl.: Islamischer Studentenbund, FaQ Frau im Islam.

[13] Vgl.: Akashe-Böhme, Die islamische Frau ist anders.

[14] Vgl.: Falaturi, Die Stellung der Frau im Islam.

[15] Vgl.: Islamischer Studentenbund, FaQ Frau im Islam.

[16] Vgl.: Falaturi, Die Stellung der Frau im Islam.

[17] Vgl.: Islamischer Studentenbund, FaQ Frau im Islam.

[18] Vgl.: Mayr, Gabi, Marokko. Frauenrechte im Islam, auf: http://www.g26.ch /marokko_ news_0414.html (08.11.2005, 20.27 Uhr).

[19] Vgl.: http://www.inid.de.

[20] Vgl.: Informationsplattform Religion / REMID e. V., Kleidungsvorschriften im Islam, auf: http://www. religion-online.info/islam/themen/kleidung.html (08.11.2005, 20.29 Uhr).

[21] Vgl.: Informationsplattform Religion, Kleidungsvorschriften im Islam.

[22] Vgl.: Akashe-Böhme, Die islamische Frau ist anders.

[23] Vgl.: Islamischer Studentenbund, FaQ Frau im Islam.

Excerpt out of 35 pages

Details

Title
Frauenrechte im Islam
College
University of Frankfurt (Main)
Grade
1
Author
Year
2005
Pages
35
Catalog Number
V71858
ISBN (eBook)
9783638722537
File size
544 KB
Language
German
Keywords
Frauenrechte, Islam
Quote paper
Sandra Schweiker (Author), 2005, Frauenrechte im Islam, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71858

Comments

  • guest on 4/8/2013

    das Buch Frauen im Irak von Kiechler gibt es garnicht, wieso wird es hier dann als fußnote gemarkt?

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Title: Frauenrechte im Islam



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