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Kann das Folterverbot relativiert werden?

Versuch einer öffentlich kontrollierten Rettungsfolter

Title: Kann das Folterverbot relativiert werden?

Term Paper (Advanced seminar) , 2007 , 44 Pages , Grade: 1,7

Autor:in: Benjamin Baum (Author)

Philosophy - Practical (Ethics, Aesthetics, Culture, Nature, Right, ...)
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Kann es per Ausnahme erlaubt oder gar geboten sein, zu foltern, wenn damit - und nur damit - ein Menschenleben gerettet werden kann? Solch eine heikle Frage hätten sich Moralphilosophen wie Rechtstheoretiker noch vor einigen Jahren wohl kaum mit akademischem Anspruch gestellt. Spätestens mit Shues deontologischer Anti-Folter-Doktrin unter dem Titel „torture“ schien das Thema Folter bei nahezu allen seriösen Rechtswissenschaftlern und Philosophen vom Tisch – inklusive sämtlicher aus hypothetischen „hard cases“ (z.B. „Ticking-Bomb-Terrorist“-Szenario, kurz: „TBT“) sich speisender Relativierungsversuche. Im Rahmen dieses Diskurses verfolgt die vorliegende Hausarbeit das Ziel, in Richtung eines kontextgebundenen Foltergebotes zu argumentieren. Der Fokus richtet sich dabei sowohl auf die ethische Herleitung als auch auf die praktischen Implikationen dieses auf bestimmte Fallkonstellationen beschränkten Gebotes. Der Begriff des „Gebotes“ indes impliziert, dass der intendierten moralischen Überzeugung, Folter sei in bestimmten, klar umrissenen Kontexten moralisch geboten, auch eine entsprechende juristische Konsequenz zu folgen habe.

Das Ziel der Arbeit liegt dabei keineswegs darin, Folter zum modus operandi der kriminalistischen oder kriegs- bzw. völkerrechtlichen Praxis zu erklären. Ziel der Arbeit ist es lediglich, die Absolutheit des Folterverbots in Frage zu stellen, um anschließend möglichst präzise Parameter ihrer praktischen Umsetzbarkeit herauszuarbeiten. Drei Kernthesen sollen im Rahmen der Arbeit gestützt werden:

These I: Die Annahme, Folter könne per se unter keinen Umständen jemals erlaubt oder gar geboten sein, ist nicht zu halten.
These II: Es gibt Kontexte, in denen das Folterverbot ausnahmsweise nicht gilt, und diese Kontexte können klar umrissen werden, ohne notwendigerweise zum schleichenden Missbrauch („slippage“) in benachbarten Fallgruppen zu führen.
These III: Folter ist keine „Praxis für Engel“; es lassen sich Parameter einer angewandten Folterpraxis unter öffentlich kontrollierten Bedingungen skizzieren, die Unverhältnismäßigkeit, Fehlanwendung und Missbrauch wirksam eindämmen und ein Abrutschen von Rechtsstaaten oder gerechten Kriegsparteien in die Barbarei verhindern.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Allgemeine Einleitung

1.2 Geschichte und Definition

1.3 Beispiele eine aktuellen Debatte - eine Bestandsaufnahme

1.4 Rettungsfolter – ein spezieller Fall

2. Argumentation

2.1 Das deontologische Argument

2.2 Die drei Argumente der menschlichen Würde

2.3 Das Argument der notorischen Inkompetenz

2.4 Das Argument der Schiefen Ebene

2.5 Das Argument „assault upon the defenseless“

2.6 Harte Fälle, schlechte Gesetze?

3. Konklusion

3.1 Verhältnismäßigkeit, Öffentlichkeit, Kontrolle: Warum ist kontrollierte Folter geboten?

3.1.1 Proportionalität

3.1.2 Öffentlichkeit und Kontrolle

3.2 Skizze einer möglicher Folterpraxis: Wie ist kontrollierte Folter möglich?

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Bedingungen das absolute Folterverbot in einer modernen Rechtsordnung zugunsten einer "Rettungsfolter" relativiert werden kann, um Menschenleben in Extremsituationen zu schützen. Dabei wird die ethische und juristische Notwendigkeit einer kontextgebundenen Ausnahme sowie deren rechtsstaatliche Kontrolle analysiert.

  • Kritische Analyse des absoluten Folterverbots anhand klassischer und neuerer Debatten.
  • Untersuchung ethischer Argumentationslinien zur "Rettungsfolter".
  • Diskussion der rechtsstaatlichen Anforderungen an eine kontrollierte Folterpraxis.
  • Widerlegung gängiger Anti-Folter-Argumente im Kontext von Extremfällen.
  • Entwurf eines Regelwerks für eine öffentlich kontrollierte Folterpraxis.

Auszug aus dem Buch

1.1 Allgemeine Einleitung

Kann es per Ausnahme erlaubt oder gar geboten sein, zu foltern, wenn damit - und nur damit - ein Menschenleben gerettet werden kann? Solch eine heikle Frage hätten sich Moralphilosophen wie Rechtstheoretiker noch vor einigen Jahren wohl kaum mit akademischem Anspruch gestellt. Spätestens mit Shues deontologischer Anti-Folter-Doktrin unter dem Titel „torture“ schien das Thema Folter bei nahezu allen seriösen Rechtswissenschaftlern und Philosophen vom Tisch – inklusive sämtlicher aus hypothetischen „hard cases“ (z.B. „Ticking-Bomb-Terrorist“-Szenario, kurz: „TBT“) sich speisender Relativierungsversuche.

Jene dereinst so einhellig aus Fragmenten wie der kategorischen Unantastbarkeit menschlicher Würde und der angeblichen Gefahr einer „Schiefen Ebene“ („slippage“) errichtete Mauer der Ablehnung gegenüber jeglicher Folter allerdings hat angesichts neuer Ereignisse Risse bekommen, obwohl die breite Mehrheit der Moralphilosophen und Juristen immer noch an ihr festhält. Hier verstörende Bilder von entpersonalisierten Menschenkörpern mit schwarzen Kapuzen, abgemagert bis auf die Knochen und übersäht mit Elektroden, wie sie aus dem irakischen Militärgefängnis Abu Ghraib medienwirksam an die Öffentlichkeit gedrungen sind, dort Szenarien wie das des Frankfurter Polizisten Wolfgang Daschner, der durch Folterandrohung das Leben eines unschuldigen Kindes – letztlich erfolglos - zu retten versuchte, umreißen das Spannungsfeld einer Debatte, die in jüngster Vergangenheit gerade im deutschsprachigen Raum in überraschendem Maße ihre einstige Brisanz wiedererlangt hat.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Debatte um das Folterverbot, motiviert durch reale Fälle wie den "Fall Daschner", und formuliert das Ziel, für ein kontextgebundenes Foltergebot zu argumentieren.

2. Argumentation: In diesem Kapitel werden klassische Gegenargumente zum Folterverbot (wie die Schiefe Ebene oder die Unantastbarkeit der Würde) detailliert analysiert, kritisch hinterfragt und konsequentialistisch widerlegt.

3. Konklusion: Das Schlusskapitel begründet, warum kontrollierte Folter aus verhältnismäßigkeitstechnischen Gründen geboten sein kann, und skizziert praktische, öffentlich kontrollierte Richtlinien für eine Folterpraxis.

Schlüsselwörter

Rettungsfolter, Folterverbot, Menschenwürde, Fall Daschner, Deontologie, Konsequentialismus, Rechtsstaat, Schiefe Ebene, Verhältnismäßigkeit, Proportionalität, Terrorismus, Notwehr, Ethik, Folterpraxis.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit hinterfragt die Absolutheit des Folterverbots und diskutiert, ob in extremen Rettungsszenarien eine moralisch und juristisch kontrollierte Folterpraxis zulässig oder sogar geboten sein könnte.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Rechtsethik, Menschenwürde, staatlicher Schutzpflicht gegenüber Bürgern und den Grenzen rechtlicher sowie moralischer Normen in Ausnahmesituationen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, in Richtung eines kontextgebundenen Foltergebotes zu argumentieren und dabei aufzuzeigen, dass ein absolutes Verbot in bestimmten Fällen die Gerechtigkeit gefährden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Der Autor stützt sich auf eine Analyse klassischer und moderner philosophischer Texte, führt Gedankenexperimente durch (z.B. den "Kehlschnitt") und verwendet eine konsequentialistische Argumentationsgrundlage.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der Widerlegung gängiger Anti-Folter-Argumente wie der notorischen Inkompetenz von Foltersystemen oder dem "Slippage"-Argument (Schiefe Ebene) und setzt sich mit der kantischen Ethik auseinander.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe umfassen Rettungsfolter, Menschenwürde, Fall Daschner, Rechtsstaat, Verhältnismäßigkeit und die Debatte um ein "kleineres Übel" (lesser evil).

Wie definiert der Autor das Szenario der "Rettungsfolter"?

Es handelt sich um eine Fallgruppe mit acht Parametern, darunter eine unmittelbare Gefahr für das Leben einer unschuldigen Person, die durch einen Störer verursacht wird, welcher die einzige Person ist, die das Versteck verraten kann.

Welchen Zweck verfolgt der entworfene Folter-Kodex?

Der Kodex soll die "Barbarei" und sadistische Auswüchse durch Öffentlichkeit, richterliche Kontrolle und strikte Einschränkung auf körperlichen Schmerz eindämmen, statt das Foltern selbst zur "Praktik für Engel" zu idealisieren.

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Details

Title
Kann das Folterverbot relativiert werden?
Subtitle
Versuch einer öffentlich kontrollierten Rettungsfolter
College
Saarland University
Grade
1,7
Author
Benjamin Baum (Author)
Publication Year
2007
Pages
44
Catalog Number
V72002
ISBN (eBook)
9783638628587
ISBN (Book)
9783638700689
Language
German
Tags
Kann Folterverbot
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Benjamin Baum (Author), 2007, Kann das Folterverbot relativiert werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72002
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