Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste


Trabajo Escrito, 2007

37 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Gliederung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhangsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Begriffsklärungen
2.1 Pensionsverpflichtung und Pensionsrückstellung
2.2 Modelle der betrieblichen Altersversorgung
2.2.1 Durchführungswege
2.2.2 Zusagearten

3. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS
3.3 Vorgehensweise nach IAS 19

4. Bilanzielle Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste nach IAS 19
4.1 Ursachen versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste
4.1.1 Abweichungen bei der Pensionsverpflichtung
4.1.2 Abweichungen beim Zeitwert des Planvermögens
4.2 Erfassungsvarianten versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste
4.2.1 Korridormethode
4.2.2 Sofortige vollständige erfolgswirksame Erfassung
4.2.3 Sofortige vollständige erfolgsneutrale Erfassung

5. Kritische Würdigung der Erfassungsvarianten nach IAS 19
5.1 Korridormethode
5.2 Sofortige vollständige erfolgswirksame Erfassung
5.3 Sofortige vollständige erfolgsneutrale Erfassung

6. Fazit

Anhang:

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Durchführungswege der bAV

Abbildung 2: Komponenten des Pension expense

Abbildung 3: Berechnung der defined benefit liability

Abbildung 4: Erwarteter DBO

Abbildung 5: Erwarteter und tatsächlicher Ertrag des Planvermögens

Abbildung 6: Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste

Abbildung 7: Darstellung der Erfassungsvarianten versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste

Anhangsverzeichnis:

Anlage 1: Versicherungsmathematische Annahmen zum 31.12.2004
(bzw. 30.09.2004) von unterschiedlichen DAX-Unternehmen

Anlage 2: DBO und Plan assets in Mio. € der 30 DAX-Konzerne zum
Jahresende

Anlage 3: Angaben im Bilanzanhang nach IAS 19

1. Einleitung

In Deutschland reicht die gesetzliche Rentenversicherung seit langen nicht mehr für die Alterssicherung aus. Ausschlaggebend hierfür ist u. a. die demografische Entwicklung, die besagt, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung in Zukunft weiter steigen wird.[1] Somit wird im Jahr 2050 in Deutschland jeder Dritte 60 Jahre oder älter sein[2] und seine Altersversorgungsleistung über einen immer längeren Zeitraum aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge beziehen. Aus diesem Grund wird die zweite Säule, die betriebliche Altersversorgung (bAV), immer notwendiger. Für die Unternehmen stellt sich jedoch die Frage, wie diese bAV gestaltet und finanziert werden soll.[3]

Betriebliche Altersvorsorge wurde bislang in Deutschland über Pensionsrückstellungen finanziert. Aus bilanzpolitischer Sicht zeigt sich zunehmend, dass Pensionsrückstellungen nach dem deutschen Handelsrecht im internationalen Vergleich zu Wettbewerbsnachteilen führen kann, da Banken, Rating-Agenturen und Analysten Pensionsrückstellungen als kritisch für die Unternehmensanalyse ansehen.[4] So stufte die Rating-Agentur Standard & Poor’s im Jahr 2003 Konzerne wie ThyssenKrupp und die Deutsche Post aufgrund ungedeckter Pensionsrückstellungen ab.[5]

Unabhängig davon müssen Unternehmen vor dem Hintergrund der fortschreitenden Globalisierung der Kapitalmärkte ihre Jahresabschlüsse transparenter und besser vergleichbar machen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Daher müssen kapitalmarktorientierte Konzerne in der EU ihre konsolidierten Abschlüsse seit 2005 und Unternehmen, die bisher nach der amerikanischen Rechnungslegung US-GAAP bilanziert haben, ab 2007 nach den International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen.[6]

Die Bildung von Pensionsrückstellungen ist nach IAS 19 Employee Benefits etwas komplexer geregelt als im deutschen Handelsrecht. Die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS beruht auf versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dementsprechend werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Pensionsverpflichtung getroffen. Weichen diese Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung ab, so ändert sich der bereits angesetzte Wert der Pensionsverpflichtung und es entstehen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste. Zudem besteht mit der eingeführten Korridormethode bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen die Möglichkeit, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht erfolgswirksam zu erfassen, sondern lediglich als Anhang in den Notes zu veröffentlichen.[7]

Das Hauptaugenmerk der vorliegenden Hausarbeit liegt auf der Darstellung der Bilanzierung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste bei Pensionsverpflichtungen nach IFRS und deren Erfassungsalternativen. In Kapitel 2 wird das arbeitsrechtliche Umfeld der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland skizziert. Dazu wird ein Überblick über relevante Grundlagen und mögliche Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung vermittelt. In Kapitel 3 werden vorab Arten der Pensionszusage und versicherungsmathematische Grundsätze dargestellt, bevor die Regeln zur Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach IAS 19 erklärt werden. In diesem Zusammenhang geht Kapitel 4 auf die Ursachen von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten ein und stellt Erfassungsalternativen vor. Anschließend werden diese in Kapitel 5 kritisch gewürdigt. Kapitel 6 schließt die vorliegende Hausarbeit mit einem Resümee der Untersuchungen ab.

2. Begriffsklärungen

Um sich mit versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten und ihrer bilanziellen Behandlung auseinanderzusetzen, müssen vorab die Grundbegriffe der betrieblichen Altersversorgung geklärt werden. Deshalb werden in diesem Kapitel zunächst die Modelle der bAV und der Pensionsverpflichtungen erklärt.

2.1 Pensionsverpflichtung und Pensionsrückstellung

Für den Begriff der Pensionsverpflichtung gibt es keine Legaldefinition.[8] Er wird jedoch im Allgemeinen synonym mit „betrieblicher Altersversorgung“ verwendet.[9] Diese liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen aus Anlass des Arbeitsverhältnisses Leistungen zusagt, die mit Eintritt des Versorgungsfalls fällig werden.[10] Die Pensionsverpflichtung drückt die gesamte zum Versorgungszeitpunkt fällige Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer aus.

Der Ausdruck der Pensionsverpflichtung in einer Bilanz stellt eine Pensionsrückstellung dar. Die Pensionsrückstellung ist dementsprechend als Bilanzposten zu verstehen und daher als Folge einer Pensionsverpflichtung in der Bilanz abzubilden.

2.2 Modelle der betrieblichen Altersversorgung

Ökonomisch gesehen begründet eine Pensionszusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine Kreditbeziehung zwischen dem Betrieb und seinen Arbeitnehmern.[11] Aufgrund der Pensionszusage verzichten die Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Lohns während ihrer Beschäftigungsdauer.[12] Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen, den Arbeitnehmern oder deren Hinterbliebenen mit Eintritt des Versorgungsfalles regelmäßig oder einmalig Leistungen aus betrieblichen Mitteln zu gewähren.[13]

In Deutschland stehen nach dem Gesetz zur Verbesserung des Betriebsrentengesetzes fünf verschiedene Modelle zur Wahl, die sich in eine unmittelbare und vier mittelbare Zusagen untergliedern.[14] Mit der Wahl des Durchführungsweges legt das Unternehmen fest, ob es sich hiermit einen externen Versorgungsträger beauftragt oder ob es die im Rahmen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung zu leistenden Zahlungen mit Eintritt des Versorgungsfalls selbst ausführt.[15]

2.2.1 Durchführungswege

Eine verbreitete Form der bAV ist die Direktzusage, bei der eine direkte Leistungspflicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, weshalb man auch von einer unmittelbaren Pensionszusage oder Direktzusage spricht.[16] Dabei verbleiben die zur Deckung der zukünftigen Pensionszahlungen bestimmten Mittel bis zum Zeitpunkt der Auszahlung im Unternehmen und steigern dessen Kapitalstand. Die Direktzusage entspricht daher der leistungsorientierten Zusageart.[17] Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er ratierlich aufbaut.

Nimmt das Unternehmen dagegen die Dienste eines externen selbstständigen Versorgungsunternehmens in Anspruch, dann spricht man von einer mittelbaren Verpflichtung.[18] Hierbei führt der Arbeitgeber während der Anwartschaft einmal, mehrmals oder laufend Beiträge an ein Versorgungsunternehmen ab.[19] Mögliche Versorgungsträger sind Unterstützungs- und Pensionskassen sowie Pensionsfonds. Abbildung 1 zeigt die fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in einer Übersicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb 1. Durchführungswege der bAV (Quelle: Petersen 2002, S. 16)

Unterstützungskassen sind juristisch selbstständige Versorgungseinrichtungen, die jedoch aufgrund der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens keinen Rechtsanspruch auf zugesagte Leistungen gewähren.[20] Sie unterliegen deshalb nicht der Versicherungsaufsicht und sind auch hinsichtlich der Anlage ihres Vermögens frei.[21] Das Unternehmen muss jedoch für die Versorgungsleistung einstehen, wenn das Vermögen der Unterstützungskasse dazu nicht ausreicht.[22]

Eine Pensionskasse ist ebenfalls eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, gewährt jedoch gegenüber den Unterstützungskassen den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Somit unterliegt sie der bAV-Aufsicht.[23] Die Finanzierung erfolgt über das Unternehmen, welches sich verpflichtet, regelmäßig versicherungsmathematisch kalkulierte Prämien zu zahlen.[24]

Für Direktversicherungen gelten die gleichen Rechtsbeziehungen wie bei der Pensionskasse. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab, wobei der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen teilweise oder ganz bezugsberechtigt sind.[25] Der Beitragszahler und der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der ein Beleihungsrecht einräumen kann.[26]

Den vierten Durchführungsweg über externe Versorgungsträger bildet der Pensionsfonds, der erstmals mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) zum 1.1.2002 eingeführt wurde.[27] Er verbindet die Sicherheit der Pensionskasse mit einer größeren Anlagefreiheit des Investmentfonds, weshalb auch für die eingezahlten Beiträge eine Mindestauszahlungsverpflichtung als Insolvenzsicherungspflicht über eine Pensionssicherungsverein (PSV)[28] für den Arbeitgeber besteht.[29]

2.2.2 Zusagearten

Bei der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen nach IFRS/IAS 19 ist zwischen leistungs- und beitragsorientierten Pensionszusagen zu differenzieren.[30] Sie bestimmen den potenziellen Haftungsumfang des Arbeitgebers.[31] Wenn das Unternehmen sich für eine leistungsorientierte Pensionszusage entscheidet, hat es die Möglichkeit, die finanziellen Mittel selbst im Unternehmen durch Rückstellungsbildung anzusammeln (unfunded plans). Hierbei erfolgt ein Liquiditätsabfluss erst während der Rentenbezugszeit, was man als Prinzip der Innenfinanzierung bezeichnet. Eine andere Möglichkeit besteht darin über einen externen Versorgungsträger bzw. Pensionsfonds (funded plans) die Leistungszusage auszulagern[32], indem nach dem Prinzip der Außenfinanzierung der Liquidationsabfluss während der aktiven Dienstzeit des Arbeitnehmers erfolgt. Im folgenden Kapitel werden die Leistungszusagen bzw. Pensionszusagen weiter erläutert.

Das Unternehmen verpflichtet sich bei einer beitragsorientierten Pensionszusage (defined contribution plans) lediglich zur regelmäßigen Zahlung von festgelegten Beiträgen an einen Versorgungsträger.[33] Darüber hinaus hat der Arbeitgeber keine rechtliche oder wirtschaftliche Leistungsverpflichtung, selbst dann nicht, wenn die Versorgungsmittel nicht ausreichen.[34] Dies bedeutet ein Anlagerisiko und ein versicherungsmathematisches Risiko (entsteht, wenn die tatsächlichen Kosten der Versorgung die erwarteten Kosten übersteigen), welche der Arbeitnehmer trägt.[35]

Bei leistungsorientierten Pensionszusagen (defined benefit plans) sind Unternehmen verpflichtet, das Anlagerisiko und das versicherungsmathematische Risiko zu tragen.[36] Das heißt, sie selbst müssen dem Pensionsberechtigten bzw. Hinterbliebenen eine bestimmte Pension gewähren und sicherstellen, dass jederzeit ausreichende Mittel für die Versorgung zur Verfügung stehen.[37]

Der Pensionsanspruch berechnet sich aus verschiedenen Determinanten, wie z. B. Lebensalter, Dienstzeit und Einkommen, die sich in einer Leistungsformel (plan benefit formula) wieder finden.[38] Aufgrund der Subsidiärhaftung[39] des Arbeitgebers fallen Direktzusagen, ebenso zwischengeschaltete Unterstützungskassen, unter leistungsorientierte Beitragszusagen.[40] Da die Bewertung von defined benefit plan sehr komplex ist, wird sie im nächsten Abschnitt ausführlich erläutert.

3. Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS

Die IFRS, internationale Rechnungslegungsstandards, gewinnen für deutsche Unternehmen vor dem Hintergrund der EU-Verordnung Nr. 1606/2002, wonach ab dem Jahr 2005 börsennotierte Unternehmen ihre Jahresabschlüsse verpflichtend nach IFRS vornehmen müssen, zunehmend an Bedeutung. Ziel eines Abschlusses nach IAS/IFRS ist nach dem Framework[41] 12 (F. 12) für einen großen Adressatenkreis entscheidungsrelevante Informationen über Vermögen, Finanz- und Ertraglage sowie über Cashflows eines Unternehmens zu vermitteln. Zu den Adressaten gehören Kapitalgeber, Kreditgeber, Regierungen und ihre Institutionen. Demzufolge ist das primäre Ziel des IFRS der Schutz des Kapitalgebers vor Kapitalgeberrisiken, welche durch Informationsasymmetrie entstehen und durch das Bereitstellen entscheidungsnützlicher Informationen gesenkt werden können.

3.1 Bilanzieren der Höhe nach

Wie in Kapitel 2.2 dargestellt, verpflichtet sich der Arbeitgeber bei defined contribution plans nur zur Zahlung der jeweiligen Beiträge an einen Versorgungsträger, das Risiko einer höheren oder geringeren Pensionszahlung trägt somit der Arbeitnehmer. In der Bilanz müssen deswegen auch keine Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden.[42] Der Arbeitgeber muss gem. IAS 19.46 lediglich in der jeweiligen Periode die laufenden Beiträge als Pensionsaufwand erfassen.[43] Diese einfache Behandlung von defined contribution plans erfordert keine versicherungsmathematischen Annahmen, was zur Folge hat, dass auch keine versicherungsmathematischen Gewinne oder Verluste entstehen.[44] Direktversicherungen und Pensionskasse zählen zu dieser Zusageart, wobei der Durchführungsweg Pensionsfonds, je nach Handhabung, entweder zur beitrags- oder leistungsorientierten Pensionszusage zählt.[45]

Bei defined benefit plans verbleibt das Risiko, Pensionsleistungen zu finanzieren, beim Arbeitgeber. Im Falle einer Unterdeckung des Versorgungsträgers muss das Unternehmen eine Verbindlichkeit, bei Überdeckung einen Vermögenswert ausweisen.[46] Aufgrund der komplexen Bewertung eines defined benefit plan empfiehlt das International Accounting Standards Board (IASB) nach IAS 19.57 hierfür einen Versicherungsmathematiker heranzuziehen.[47]

[...]


[1] Vgl. Kolvenbach; Sartoris 2004, VII.

[2] Vgl. Statistisches Bundesamt 2003, S. 1.

[3] Vgl. Mohlzahn 2006, S. 25.

[4] Vgl. Gohdes; Meier 2003, S. 1375.

[5] Vgl. Mohlzahn 2006, S. 25

[6] Vgl. Verordnung (EG) Nr. 1606 / 2002, Art. 1, 4, S. 3.

[7] Vgl. Theile 2006, S. 17; zur Korridormethode siehe Kap. 4.2.1

[8] Vgl. Grupp 2005, S. 3.

[9] Vgl. Petersen 2002, S. 11.

[10] Vgl. Vgl. Blomeyer; Otto 2004, §1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG.

[11] Vgl. Franke; Hax 1999, S.11-13.

[12] Vgl. Gohdes; Meier 2003, S. 1377.

[13] Vgl. Bode; Gabner 2002, S. 21f.

[14] Vgl. Blomeyer; Otto 2004, §1 Abs. 1 BetrAVG

[15] Vgl. Blomeyer; Otto 2004, §1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG

[16] Vgl. Grupp 2005, S.16.

[17] Vgl. Wollmert; Rhiel; Hoffmann; Schwitters 2003, IAS 19, S. 18.

[18] Vgl. Petersen 2002, S. 15.

[19] Vgl. Blomeyer; Otto 2004, §1 BetrAVG, Rn 242, 247.

[20] Vgl. Grupp 2005, S. 4.

[21] Vgl. Buttler 2005, S. 11-12, Rn 14.

[22] Vgl. Kittner 2006, §1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG.

[23] Vgl. Buttler 2005, S. 11, Rn 15.

[24] Vgl. Grupp 2005, S. 4.

[25] Vgl. Buttler 2005, S. 10, Rn 13.

[26] ebenda.

[27] Vgl. Kerschbaumer; Perreng 2005, S.22.

[28] Arbeitgeber sind verpflichtet auch im Insolvenzfall Pensionszahlungen sicherzustellen. Dazu muss er bei Direktzusagen und Zusagen über die Unterstützungskasse bzw. den Pensionsfonds Beiträge an den PSV leisten.

[29] ebenda.

[30] Vgl. Grupp 2005, S. 6.

[31] Vgl. Masberg 2006, S. 200.

[32] Vgl. Lüdenbach 2005, S. 223.

[33] Vgl. Grupp 2005, S. 6; IAS 19.25ff..

[34] Vgl. IAS 19.7.

[35] Vgl. Feld 2003a, S. 580; IAS 19.27b.

[36] Vgl. Müller 2003 S. 164.

[37] Vgl. Grupp 2005, S. 7.

[38] Vgl. Selchert; Erhardt 2003, S. 165.

[39] Unter Subsidiärhaftung ist eine finale Haftung zu verstehen.

[40] Vgl. Grupp 2005, S. 7.

[41] Framework dient als Grundlage der Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS. Zudem befasst sich Framework mit grundsätzlichen Fragen der Rechnungslegung, wie Zielsetzung, Elemente, Grundprinzipien der Rechnungslegung.

[42] Vgl. Feld 2003a, S. 580.

[43] Vgl. Lüdenbach 2005, S. 223.

[44] Vgl. IAS 19.43.

[45] Vgl. Grupp 2005, S. 7 zitiert nach Wollmert/Rhiel/Hofmann/Schwitters 2003, IAS 19, Rn 62.

[46] Vgl. Grupp 2005, S. 24; IAS 19.54-59.

[47] Vgl. Mohlzahn 2006, S. 69.

Final del extracto de 37 páginas

Detalles

Título
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
Universidad
University of Hamburg  (Department Wirtschaft und Politik)
Curso
Bilanzen
Calificación
1,3
Autor
Año
2007
Páginas
37
No. de catálogo
V72066
ISBN (Ebook)
9783638633994
ISBN (Libro)
9783656829386
Tamaño de fichero
621 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Versicherungsmathematische, Gewinne, Verluste, Bilanzen
Citar trabajo
Samil Caymaz (Autor), 2007, Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72066

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Título: Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste



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