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Die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe des Mittelalters - Anspruch auf Eigentum, Erbe und Altersversorgung?

Titre: Die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe des Mittelalters - Anspruch auf Eigentum, Erbe und Altersversorgung?

Dossier / Travail de Séminaire , 2007 , 13 Pages , Note: 2,0

Autor:in: Bastian Hefendehl (Auteur)

Histoire de l'Europe - Moyen Âge, Temps modernes
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die rechtliche Stellung der Frau seit der Neuzeit ist eine faktische Gleichberechtigung. Sie hat die gleichen besitzrechtlichen Ansprüche, wie ein Mann, kann Eigentum habe, kann erben, kann sich scheiden lassen (selbst als Katholikin mit besonderem Grund). Aber wie sah die Situation für die Frau des Mittelalters aus, welche Ansprüche hatte sie auf Besitz ihres Mannes? Um überhaupt klären zu können, was eine Frau besitzen durfte, was sie erben durfte, wie sie ihre Sicherheit nach dem Tod des Mannes gewährleisten konnte, muss man einiges bei der Betrachtung beachten. So ist es zunächst einmal von Bedeutung, welche Regionen man untersucht. Herrschte römisches Recht, germanisches Recht oder unter Umständen ein gänzlich anderes? Ferner muss bedacht werden, in welcher Phase des Mittelalters man die Beobachtungen ansetzt. Mit ständig fortschreitender Romanisierung ändert sich die Situation der Frau in den nördlichen Gebieten Europas zusehends. Zunächst von Stammes- Sippen- und Völkerrechten geprägt, geraten diese Gebiete unter zunehmenden Einfluss des römischen Rechts.
Welches Eigentum hatte also eine Frau? Was durfte sie erben? Wie sicherte sie ihr Alter? Welchen rechtlichen Status hatte sie? Bei der Betrachtung könnten zahlreiche Quellen zu Rate gezogen werden. Hier soll aber nur eine kleine, beispielhafte Auswahl getroffen werden. So kann als Beispiel für das frühe Mittelalter und den Übergang von der Antike die „Pactus Legis Salicae“ dienen, welche überlieferte Rechtsgepflogenheiten sammelte und erstmalig im 6. Jhd. in schriftlicher Form darstellt. Darin werden die germanischen Bräuche und Rechte als Beispiel herangezogen werden können. Als zweites Beispiel soll der Sachsenspiegel dienen, welcher im 13. Jahrhundert bereits in mittelhochdeutscher Sprache niedergelegt wurde. Durch die Gegenüberstellung dieser beiden Quellen kann man einen Vergleich der Entwicklungen über weit mehr als ein halbes Jahrtausend erkennen. Im Verlauf soll allerdings nicht einzeln darauf hingewiesen werden, für welchen Zeitraum die Veränderungen stehen. Das Heranziehen von entweder „lex salica“ oder Sachsenspiegel soll stellvertretend hierfür sein.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe

2.1 Morgengabe, Gerade, Dos – Güter einer Frau, Güter eines Mannes

2.2 Ehe und Ehebruch

2.3 Sterben und erben – Rechte einer Witwe

3. Schluss

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe unter besonderer Berücksichtigung ihrer Ansprüche auf Eigentum, Erbe und die Sicherung ihrer Altersversorgung im Vergleich zwischen germanischem und römischem Recht.

  • Rechtliche Grundlagen und Unterschiede zwischen römischem und germanischem Ehe- und Güterrecht.
  • Die Funktion und Bedeutung von Ehegütern wie Morgengabe, Gerade und Dos.
  • Die Auswirkungen von Ehebruch als soziale und rechtliche Straftat.
  • Erbrechtliche Regelungen und die Möglichkeiten der Witwenversorgung.
  • Der Einfluss gesellschaftlicher Veränderungen und der Rolle der Kirche auf die Stellung der Frau.

Auszug aus dem Buch

2.1 Morgengabe, Gerade, Dos – Güter einer Frau, Güter eines Mannes

Verheiratete sich eine Frau oder wurde sie verheiratet, gab es eine Reihe von güterrechtlichen Veränderungen für sie, ihren Mann und ihre Familie. Es gab diverse Mechanismen, den Besitz einer Frau zu definieren und die Zusammenlegung der Güter von Mann und Frau zu realisieren. Dies galt sowohl für die Gebiete mit römisch-rechtlicher Prägung wie auch für die Gebiete mit germanischer. Will man die Gebiete Europas grob den rechtlichen Grundlagen zuordnen, kann man für den Norden das germanische Recht und damit die Gütergemeinschaft feststellen, für den Süden das römische Recht und damit das römische Dotalsystem. Im Laufe der Geschichte vermischten sich beide Formen in Folge der Romanisierung.

Im römischen Recht stellte den ersten Gütertausch die „arra sponsalicia“ dar. Dies war eine Verlobungsgabe vom Mann an die potentielle Braut. Rein theoretisch war es der Frau möglich, diese Verlobungsgabe abzulehnen und damit auch die Heirat. In der Praxis dürfte sich dies recht schwierig gestaltet haben, war die Braut schließlich verpflichtet, immerhin die zwei- bis vierfache Menge dieser Verlobungsgabe zurückzuzahlen. Die „arra sponsalicia“ stellte allerdings keine erste wirtschaftliche Sicherheit der Frau dar. Die Braut war zwar berechtigt, diese einzubehalten, wenn der Mann die Verlobung vorzeitig löste, allerdings war die Höhe der „arra sponsalicia“ so gering, dass sie als symbolischer Akt betrachtet werden kann.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Fragestellung nach der rechtlichen Situation der Frau im Mittelalter hinsichtlich ihres Besitzes und Erbes unter Einbeziehung verschiedener Rechtsräume und Quellen.

2. Stellung der Frau in der mittelalterlichen Ehe: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die verschiedenen Ehegüter, die rechtlichen Aspekte von Ehe und Ehebruch sowie die erbrechtliche Stellung und die Versorgungssituation der Witwe.

2.1 Morgengabe, Gerade, Dos – Güter einer Frau, Güter eines Mannes: Das Unterkapitel beschreibt die Bedeutung und Funktion von Morgengabe, Gerade und Dos als instrumentelle Güter zur rechtlichen Definition und wirtschaftlichen Absicherung der Frau.

2.2 Ehe und Ehebruch: Dieser Abschnitt differenziert zwischen den verschiedenen Eheformen sowie den theologischen und weltlichen Konsequenzen von Ehebruch im germanischen und römischen Rechtskontext.

2.3 Sterben und erben – Rechte einer Witwe: Hier wird die rechtliche Handlungsfähigkeit der Witwe und ihr Anspruch auf Erbgüter im Vergleich der Rechtssysteme und unter Berücksichtigung von Kinderlosigkeit untersucht.

3. Schluss: Das Schlusskapitel resümiert, dass die Stellung der Frau stark regional geprägt und utilitaristisch ausgerichtet war, wobei sich ihre Situation durch die Romanisierung und das Stadtrecht im Hochmittelalter verbesserte.

Schlüsselwörter

Mittelalter, Ehe, Frauenrecht, Güterrecht, Morgengabe, Dos, Gerade, Erbrecht, Witwe, Ehebruch, Germanisches Recht, Römisches Recht, Rechtsgeschichte, Sachsenspiegel, Romanisierung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe während des Mittelalters, insbesondere im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Absicherung durch Eigentums- und Erbansprüche.

Welche zentralen Themenfelder behandelt der Text?

Die zentralen Felder umfassen das Güterrecht (Morgengabe, Dos, Gerade), die unterschiedlichen Eheformen, den Umgang mit Ehebruch und die rechtliche Situation der Witwe.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Ansprüche der Frau auf den Besitz des Mannes zu klären und zu analysieren, wie sie ihre Sicherheit nach dem Tod des Ehemannes rechtlich gewährleisten konnte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Analyse, die verschiedene historische Quellen, wie den „Pactus Legis Salicae“ und den „Sachsenspiegel“, gegenüberstellt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Güterkategorien, die Analyse von Eheschließungs- und Scheidungsaspekten sowie die Erbrechte der Frau in verschiedenen Rechtskontexten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Mittelalter, Güterrecht, Erbrecht, Ehe, Morgengabe und Rechtsgeschichte charakterisieren.

Was genau ist die „Morgengabe“ im mittelalterlichen Rechtsverständnis?

Die Morgengabe war eine Gabe des Mannes an die Frau am Morgen nach der Hochzeit, die als Auszeichnung, Anerkennung als Herrin des Hauses oder als Witwenversorgung diente.

Welche Rolle spielt der „Sachsenspiegel“ für die Argumentation des Autors?

Der Sachsenspiegel dient als wichtige Quelle für das Hochmittelalter, um germanische Rechtsbräuche und den Wandel in der rechtlichen Stellung der Frau zu belegen.

Warum war der Ehebruch im Mittelalter für eine Frau so gefährlich?

Ehebruch galt als schwere Sünde und Straftat, die insbesondere im germanischen Recht mit harten Konsequenzen bis hin zum Tod oder zum sozialen Totalabstieg führen konnte.

Verbesserte sich die rechtliche Stellung der Witwe im Laufe des Mittelalters?

Ja, laut der Arbeit verbesserte sich die Situation der Witwe im hohen und späten Mittelalter durch die Entwicklung des Stadtrechts, was ihr mehr Erbansprüche und eine größere Handlungsfähigkeit einbrachte.

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Résumé des informations

Titre
Die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe des Mittelalters - Anspruch auf Eigentum, Erbe und Altersversorgung?
Université
University of Paderborn  (Historisches Institut)
Cours
Auf der Suche nach der verlorenen Zeit - Grundprobleme der mittelalterlichen Geschichte II
Note
2,0
Auteur
Bastian Hefendehl (Auteur)
Année de publication
2007
Pages
13
N° de catalogue
V72166
ISBN (ebook)
9783638696258
Langue
allemand
mots-clé
Stellung Frau Mittelalters Anspruch Eigentum Erbe Altersversorgung Suche Zeit Geschichte
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Bastian Hefendehl (Auteur), 2007, Die rechtliche Stellung der Frau in der Ehe des Mittelalters - Anspruch auf Eigentum, Erbe und Altersversorgung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72166
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