Feindliche Übernahme? Die Neuorientierung der Gedenkstätte Buchenwald


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

42 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Rahmenbedingungen
2.1 Die Totalitarismusdiskussion in historischer Perspektive
2.2 Die Totalitarismusdiskussion in der „neuen“ Bundesrepublik nach 1990
2.3 Die Totalitarismusdiskussion im vorwissenschaftlichen Raum

3. Zwei Geschichten an einem Ort
3.1 Konzentrationslager Buchenwald (1937 – 1945)
3.1.1 Die Aufbauphase des Lagers (1937 – 1939)
3.1.2 Die zweite Phase: Internationalisierung der Lagergesellschaft (1939 – 1941)
3.1.3 Die dritte Phase: Expansion und Vernichtung durch Arbeit
3.1.4 Buchenwald als Mordstätte
3.2 Speziallager Nr. 2 (1945 – 1950)
3.2.1 Entstehungskontext der Internierungslager
3.2.2 Die Beschlüsse der Alliierten zum Umgang mit den Tätern
3.2.3 Das Speziallager 2: Historischer Abriss und Internierte
3.2.4 Zur Bewertung der Speziallager

4. Die Neuorientierung der Gedenkstätte
4.1 Verlauf der Auseinandersetzung
4.2 Die Historikerkommission und ihre Empfehlungen
4.3 Die Rolle der „Initiativgruppe Buchenwald 1945 – 1950“
4.4 Die Position der ehemaligen KZ-Häftlinge

5. Weitere Konflikte um Buchenwald

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

„Ob wir überleben, ist weder sicher noch die Hauptsache. Wie man aber später von uns denken wird, ist so wichtig wie, dass man an uns denken wird. Darin liegt auch unserer Zukunft. Danach müssen wir hier leben, solange wir atmen. Ein Deutschland, das an uns denkt, wird auch ein besseres Deutschland sein.“

Carl von Ossietzky

1. Einleitung

Im Januar 2004 legte der Zentralrat der Juden die Mitarbeit in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten nieder. Gleichzeit beendeten der Verband der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten Sachsen und der Bundesverband der Opfer der NS-Militärjustiz die Arbeit in den Gremien der Stiftung. Hintergrund dieser Entscheidung der wichtigsten NS-Opferverbände war das vom sächsischen Landtag am 28. Februar 2003 mit den Stimmen der CDU-Mehrheit beschlossene „Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft“ (SächsGedenkStG). Zweck der Stiftung ist es demnach,

„diejenigen Stätten im Freistaat Sachsen zu erschließen, zu fördern und zu betreuen, die an politische Gewaltverbrechen von überregionaler Tragweite, von besonderer historischer Bedeutung, an politische Verfolgung, an Staatsterror und staatlich organisierte Morde erinnern. Die Stiftung hat die Opfer politischer Gewaltherrschaft und den Widerstand gegen die Diktaturen zu würdigen sowie die Strukturen und Methoden der jeweiligen Herrschaftssysteme für die Öffentlichkeit zu dokumentieren.“[1]

Heinrich Fink, Vorsitzender der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), erklärte, sein Verband fordere den sächsischen Landtag auf, das Stiftungsgesetz zu revidieren und „sich eindeutig gegen unhistorische, den Faschismus verharmlosende Vergleiche auszusprechen.“[2]

Ähnlich äußerte sich Salomon Korn, Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Das neue Gesetz berge die Gefahr, „fundamentale Unterschiede zwischen den Verbrechen der Nationalsozialisten mit europäischer Dimension und denen der Willkürherrschaft des Kommunismus in Ostdeutschland mit nationaler Dimension einzuebnen.“[3]

Dieser Disput in Sachsen zeigt den andauernden Konflikt um die Deutung der NS-Vergangenheit, der insbesondere seit dem Zusammenbruch des real existierenden Sozialismus und dem Anschluss der DDR an die Bundesrepublik an Schärfe zugenommen hat. Positionen, die noch im so genannten „Historikerstreit“ Ende der 1980er Jahre zurückgewiesen worden, haben Einzug in den politischen Mainstream gehalten. Mit einigem Recht kann von einem Paradigmenwechsel im deutschen Geschichtsdiskurs seit 1990 gesprochen werden, dessen Konturen immer deutlicher werden. Ein Ausdruck dieses Umbruchs waren der Streit um die Bewertung des 8. Mai anlässlich des 50. Jahrestages der Befreiung 1995, die Goldhagen-, Walser-Bubis- und Finkelstein-Debatten und die Frage nach „den Deutschen“ als Opfer die jüngst verstärkt öffentlich diskutiert wurde, etwa anlässlich der sechzigsten Jahrestage der Bombardierung von Dresden („Bombenholocaust“) und von Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten.

Nach 1990 trafen in Deutschland zwei unterschiedliche Gedenkkulturen aufeinander. Während sich im Westen staatliche Erinnerung und Gedenken vor allem auf die jüdischen Opfer und den gescheiterten (militärisch-bürgerlichen) Aufstand vom 20. Juli 1944 fokussierte, wurde in der DDR vor allem die führende Rolle der (kommunistischen) Arbeiterbewegung im Widerstand gegen das faschistische Regime betont. Diese mehr als vierzig Jahre währenden gegensätzlichen geschichtspolitischen Konzeptionen führten nach dem Scheitern der DDR zwangsläufig zu Konflikten. Besonders erbittert wurde an den Stätten mit so genannter „doppelter Vergangenheit“, also jenen Orten nationalsozialistischer Verbrechen, die anschließend von der sowjetischen Besatzungsmacht bzw. später den Behörden der DDR anderweitig genutzt wurden, gestritten.

Thema dieser Untersuchung sind die Auseinandersetzungen um das Gedenken im ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald.[4] Dieser Ort auf dem Ettersberg bei Weimar besaß für das antifaschistische Selbstverständnis der DDR eine zentrale Bedeutung. Unter den neuen politischen Vorzeichen des Jahres 1989 stand das Gedenken in der „Nationalen Mahn- und Gedenkstätte“ (NMG) ohnehin zur Disposition. Als im Januar 1990 der Fund von Massengräbern auf dem ehemaligen KZ-Gelände aus der Zeit des sowjetischen „Speziallager 2“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde, löste dies den „Buchenwald-Konflikt“ aus, der schließlich in einer umfassenden Neukonzeption – gegen den Widerstand der ehemaligen KZ-Häftlinge - der Gedenkstätte mündete. Dieser Prozess der Umgestaltung wurde mit der Eröffnung der Ausstellung zur Geschichte der Gedenkstätte im Jahr 1999 abgeschlossen.

Die vorliegende Arbeit untersucht, welche geschichtspolitische Konzeption in Buchenwald durchgesetzt wurde. Sie fragt also weniger nach den zahlreichen beteiligten Akteuren und dem Verlauf der Kontroverse, die eine besondere Dynamik entwickelte[5], sondern vielmehr nach dem Endergebnis der Neukonzeption.

Meine These lautet: In Buchenwald wurde gegen den Widerstand der ehemaligen KZ-Häftlinge ein konservatives Geschichtsbild durchgesetzt, dass sich maßgeblich an der Totalitarismustheorie orientiert, einer Konzeption, die seit 1990 erheblich an Einfluss gewonnen hat. Kapitel 2 skizziert diesen Kontext, ohne den sich der Konflikt schwer nachvollziehen lässt. Bestimmend in der Debatte um Buchenwald war in erster Linie ein politisches Interesse von konservativer Seite. Hierbei lassen sich drei Momente unterscheiden, die zum tragen kamen.

Erstens: Die Gleichsetzung von faschistischem Konzentrationslager und sowjetischem Speziallager (als Lager der „beiden Diktaturen“) ganz im Sinne klassischer Totalitarismuskonzepte, mit dem Ziel der Delegitimation der Sowjetunion und DDR bzw. überhaupt jeglicher sozialistischer Gesellschaftsmodelle und der pauschalen Rehabilitierung der im Speziallager 2 Internierten (Kapitel 4).

Zweitens: Die Nivellierung des Unterschieds von Tätern und Opfern. Dieser Aspekt kam in der Debatte um die kommunistischen Funktionshäftlinge in Buchenwald verschärft zum Tragen.

Und drittens: Die Diffamierung und Abwicklung des Antifaschismus-Begriffes, was insbesondere in der Debatte um die NMG deutlich wurde. Die zuletzt genannten Punkte werden im fünften Kapitel kurz umrissen. Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Geschichte von Konzentrationslager und Speziallager.

Die Literaturlage stellt sich nahezu diametral entgegengesetzt zum öffentlichen Interesse dar, welches der „Buchenwald-Konflikt“ in den 1990er Jahren auf sich zog. Als einschlägige Studie liegt nur das bereits erwähnte Buch des Münsteraner Erziehungswissenschaftlers Hasko Zimmer vor. Darüber hinaus sind eine überschaubare Anzahl von Zeitschriftenaufsätzen[6] publiziert worden. Erschwert wird die Forschung zum Thema auch dadurch, dass die Protokolle der Sitzungen der Historikerkommission unter Verschluss gehalten werden und damit auch für die Forschung nicht zugänglich sind.

Reichhaltig ist hingegen die vorhandene (wissenschaftliche) Literatur zu nahezu allen Aspekten der Geschichte des KZ Buchenwald – die noch größtenteils aus der DDR-Forschung stammt – sowie die Erinnerungsliteratur überlebender Häftlinge.

Das Forschungsinteresse hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten verstärkt auf die Speziallager-Problematik gerichtet, sodass zu diesem Thema mittlerweile eine Vielzahl von Studien vorhanden sind.[7] Aufschlussreich für das in dieser Arbeit behandelte Thema ist der Blick auf die Positionen der ehemaligen KZ-Häftlinge und anderer antifaschistischer Verbände und der „Initiativgruppe Buchenwald 1945 – 1950 e.V.“, Organisationen, die in der Auseinandersetzung um die Neuorientierung im schärfsten Gegensatz zueinander standen.

2. Rahmenbedingungen

Der Blick auf die NS-Vergangenheit hat sich seit dem Beginn der 1990er Jahre gewandelt. Jüngst zeugen davon unter anderem die Debatten über die Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges und über Flucht und Vertreibung aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten. All diesen Auseinandersetzungen ist der Versuch zu Eigen, die Deutschen verstärkt als Opfer von Krieg und Faschismus darzustellen und damit gleichzeitig die Verantwortung für Krieg und Holocaust zu relativieren. Diese Entwicklung wurde auch bei dem Konflikt um die Umgestaltung von Gedenkstätten in den neuen Bundesländern deutlich. Hier wurde als nützliches Instrument der Vergleich von Faschismus und Kommunismus herangezogen.

Die vorliegende Arbeit geht von der Annahme aus, dass Totalitarismustheorien in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten vor allem im vorwissenschaftlichen Bereich deutlich an Einfluss gewonnen haben. Unter Totalitarismustheorien werden hier all jene Konzepte verstanden, die von einer weitgehenden Wesensgleichheit in Zielen und Methoden von faschistischen und sozialistisch/kommunistischen Gesellschaftssystemen und –modellen beziehungsweise analog dazu von den dazugehörigen politischen Bewegungen ausgehen. Wolfgang Wippermann weist darauf hin, dass es auch Totalitarismustheorien gibt, die sich ausschließlich auf das „Dritte Reich“ beziehen. „Der Hauptstrang der Totalitarismusforschung ist aber durch das […] Bestreben gekennzeichnet, Gemeinsamkeiten zwischen Faschismus/Nationalsozialismus und Bolschewismus zu entdecken.“[8]

2.1 Die Totalitarismusdiskussion in historischer Perspektive

Die Ursprünge der Totalitarismusdiskussion reichen bis in die zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zurück. Italienische Antifaschisten schufen die Begriffe „Totalitarismus“ und „totalitär“, um die faschistische Bewegung um Benito Mussolini bekämpfen zu können.[9] Früh erfolgten die ersten Vergleiche zwischen dem Regime in Italien und der jungen Sowjetunion. Francesco schrieb 1926: „Faschismus und Bolschewismus beruhen nicht auf entgegen gesetzten Grundsätzen, sie bedeuten die Verleugnung derselben Grundsätze von Freiheit und Ordnung.“[10] Solche Vergleiche wurden nicht nur in Italien angestellt, sondern waren auch in weiten Teilen des politischen Spektrums der Weimarer Republik üblich. Je nach dem eigenen politischen Standpunkt wurden entweder die Kommunisten von der Sozialdemokratie in die Nähe der NSDAP oder umgekehrt diese von konservativen Kräften in die Nähe der Kommunisten gerückt.[11] Auf diese Weise sollte die Konkurrenz aus dem eigenen politischen Lager (Arbeiterbewegung bzw. bürgerlich-konservatives Spektrum) diffamiert werden.

Ihren ersten Höhepunkt erlebte die Totalitarismusdiskussion während des Hitler-Stalin-Paktes (1939 – 1941).[12] Der Nichtangriffspakt zwischen Nazi-Deutschland und der Sowjetunion schien die Richtigkeit des Totalitarismusbegriffes zu beweisen. Nach der Bildung der Anti-Hitler-Koalition galt die UdSSR dann jedoch nicht mehr als totalitär. Diese Abhängigkeit des Totalitarismusbegriffs von politischen Entwicklungen bereits in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ist ein erstes starkes Indiz für das politische Interesse hinter diesem Konzept.

Von einer Theoriebildung kann bei den frühen Ansätzen noch nicht gesprochen werden. Ernstzunehmende Ansätze, Totalitarismus als wissenschaftliche Kategorie zu entwickeln, gab es erst nach dem Ende des zweiten Weltkrieges. Zu nennen ist hier vor allem Hannah Arendts bekannte Arbeit „Ursprünge und Elemente totaler Herrschaft“, die jedoch – worauf Wolfgang Wippermann hinweist – in der konkreten Totalitarismus-Forschung wenig rezepiert wurde. Totalitarismustheorien erreichten ihren größten Einfluss auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges. Die wohl einflussreichste Variante wurde von dem amerikanischen Wissenschaftler Carl Joachim Friedrich unter Mitarbeit von Zbigniew Brzezinski entwickelt, die davon ausgingen, dass „die faschistischen und kommunistischen totalitären Diktaturen in ihren wesentlichen Zügen gleich“[13] seien. In ihrem auf deutsch im Jahr 1957 erschienen Buch „Totalitäre Diktatur“ nennen die Autoren sechs Merkmale, die totalitäre Diktaturen – unabhängig ihrer Provenienz –aufweisen. Diese verfügen demnach über eine „offizielle Ideologie“, die sich auf alle wichtigen Gebiete des menschlichen Lebens erstreckt, über eine „Massenpartei, die im alleinigen Besitz der formellen Herrschaft ist“ und in der Regel von einem Diktator angeführt wird, eine „terroristische Geheimpolizei“, die einerseits die Partei unterstützt, anderseits diese aber für ihre Führer überwacht. Weiterhin ein „vollkommenes Waffenmonopol“ und schließlich die „zentrale Lenkung und Beherrschung der Wirtschaft“.[14]

Dieser idealtypische Totalitarismusbegriff von Friedrich und Brzezinski weist augenscheinlich erhebliche Mängel auf. Auf eine eingehende Kritik an den Thesen der beiden Autoren wird an dieser Stelle verzichtet.[15] An dieser Stelle nur einige Anmerkungen zu den Problemen, die der Totalitarismusbegriff mit sich bringt: Meines Erachtens muss eine Theorie über den Faschismus zunächst zweckgerichtet sein. Aus ihr müssen sich politische Handlungsstrategien mit dem Ziel der Verhinderung einer neuerlichen faschistischen Diktatur ableiten lassen. Diesem Anspruch wird der von Friedrich und Brzezinski postulierte Totalitarismusbegriff nicht gerecht. Er beschränkt sich auf die Beschreibung formaler Kriterien der „Herrschaftstechnik“, ohne nach dem Zweck und den Trägern der jeweiligen Regime zu fragen. Folglich lassen sich auch keine Aussagen über die Bedingungen und gesellschaftliche Kräfte treffen, die eine faschistische (oder auch sozialistisch/kommunistische) Entwicklung der Gesellschaft begünstigen. Weder vom Standpunkt dialektisch-materialistischer noch deduktiv-nomologischer Erklärungen aus lässt sich dem Totalitarismuskonzept der Rang einer wissenschaftlichen Theorie zugestehen, da es kein Gesetz enthält. Gegen die normative Begriffsbildung können als gewichtige Einwände auch die allgemein anerkannten Erkenntnisse aus der NS-Forschung angeführt werden. Hans Mommsen und Martin Broszat wiesen bereits 1969 in unabhängigen Studien[16] nach, dass das Hitlerregime keineswegs ein monolithisch geschlossenes Herrschaftssystem, sondern im Gegenteil durch zahlreiche und permanente Kompetenzkonflikte in der Administration und Wirtschaft gekennzeichnet war. Folgt hieraus, dass zwar die Sowjetunion totalitär war, das NS-Regime jedoch nicht? Wie werden politische Ordnungen charakterisiert, die beispielsweise nur vier oder fünf der von Friedrich und Brzezinski angeführten Merkmale aufweisen? Der statische Totalitarismusbegriff lässt keinen Raum für Veränderungen in einem Gesellschafssystem, die aber beispielsweise in der Sowjetunion nach Stalins Tod ohne Zweifel stattgefunden haben. Aufgrund der vielfältigen Mängel des Totalitarismusbegriffes wird in Anlehnung an zahlreiche Kritiker im Folgenden statt von einer Theorie von einer Doktrin gesprochen.

In Deutschland wurde im Zuge der Sicherung kapitalistischer Produktionsverhältnisse und der Integration ehemaliger NS-Eliten in den neuen Staatsapparat der antifaschistische Konsens, der unmittelbar nach Kriegsende quer durch die politischen Lager von kommunistischen bis zu christlich-konservativen Kräften getragen wurde[17], durch die Totalitarismusdoktrin verdrängt. Der eng mit dem Antisemitismus verwobene radikale Antikommunismus des NS-Regimes war nach Auschwitz disqualifiziert. In abgeschwächter Form, vom Antisemitismus befreit und um „antifaschistische“ Elemente erweitert, wurde er nun in Form des Antitotalitarismus, der sich vorgeblich gegen Faschismus und Kommunismus richtet, propagiert. Der auf diese Weise modernisierte Antikommunismus diente der Westintegration der jungen Bundesrepublik, die zum einen in Frontstellung gegen das sozialistischer Lager gebracht wurde und sich derart zugleich gegenüber der NS-Vergangenheit abgrenzen konnte. Zu dieser Funktion der Totalitarismusdoktrin in den 1950er-Jahren schreibt Wolfgang Wippermann:

„Die Totalitarismustheorie wurde gewissermaßen zur Doktrin des westlichen Verteidigungsbündnisses im allgemeinen, der der Bundesrepublik im besonderen. In der Bundesrepublik war nicht nur das Gefühl, vom aggressiven und totalitären Sowjetblock bedroht zu sein, sondern darüber hinaus das Bestreben, sich sowohl vom totalitären ostdeutschen Teilstaat wie vom zerschlagenen totalitären Dritten Reich abzugrenzen. Die Totalitarismusdoktrin übernahm hier den Rang und die Funktion einer integrativen Zwecken dienenden Staatsideologie.“[18]

Gleichsam – darauf weist Thomas Doerry hin - wirkte die Totalitarismusdoktrin nach innen:

„Sie erwies sich als überaus geeignetes und wirkungsvolles ideologisches Herrschaftsinstrument der durch Adenauer repräsentierten restaurativen und demokratiefeindlichen Kräfte; sie erfüllte insbesondere folgende Funktionen: Spaltung und Schwächung antifaschistischer Kräfte, Diffamierung jeglicher Opposition, Verschleierung der Kontinuität sozialer Herrschaft des Monopolkapitals vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und den Faschismus bis in die BRD, Rehabilitierung von Faschisten und all derer, die mit dem Nationalsozialismus kooperiert hatten.“[19]

Der sich entspannende Ost-West-Konflikt (man denke beispielsweise an den Dialog zwischen SPD und SED seit dem Jahr 1982) hat dazu geführt, dass die Totalitarismusdoktrin im vorwissenschaftlichen Raum in Deutschland bis in die 1980er Jahre hinein deutlich an Einfluss verloren hatte. Die konzeptionellen Schwächen führten zudem dazu, dass der überwiegende Teil der deutschen und internationalen Kommunismusforscher das Modell von Friedrich/Brzezinski zunehmend in Zweifel gestellt und schließlich nahezu gänzlich aufgegeben hat.[20]

2.2 Die Totalitarismusdiskussion in der „neuen“ Bundesrepublik nach 1990

Erst das Verschwinden der sozialistischen Staaten von der politischen Landkarte verschaffte der Totalitarismusdoktrin neuen Auftrieb. Ein Vorbote dieser Entwicklung war der von Ernst Nolte ausgelöste Historikerstreit. In einem im Juni 1986 in der FAZ veröffentlichten Aufsatz mit dem Titel „Vergangenheit, die nicht vergehen will“ vertrat Nolte die These kausaler Verknüpfungen der Herrschaftssysteme Hitlers und Stalins. Damit standen Vergleiche zwischen Sowjetunion und dem „Dritten Reich“ wieder auf der Tagesordnung. Nolte radikalisierte die Totalitarismusdoktrin, in dem er den Faschismus in einer rhetorischen Frage verpackt als Reaktion auf den Bolschewismus - und diesen damit als den originären Totalitarismus - darstellte. Zwar wurden Noltes Thesen überwiegend abgelehnt. Dennoch war der Historikerstreit Kristallisationspunkt eines totalitarismusgeprägten Rollbacks in der Bundesrepublik. Bereits im Jahr 1993 attestierten Uwe Backes und Eckhard Jesse der Totalitarismustheorie eine „Renaissance“[21], um wenige Jahre später gar von einem „zweiten Frühling“ der Totalitarismusforschung zu sprechen.[22]

Dieses Urteil entspricht wohl mehr dem Wunschdenken der beiden Autoren, die als wichtige Vertreter der Totalitarismusdoktrin in Deutschland gelten, als der Realität an den Hochschulen. Denn – so bemerkt Christoph Butterwegge – es ist Backes und Jesse trotz ihrer Bemühungen nicht gelungen, die Außenseiterrolle ihre Konzeption im akademischen Bereich abzustreifen und ihre Konzeption an den Hochschulen und einschlägigen Hochschulinstituten zu verankern.[23] Das mag auch daran gelegen haben, dass Backes und Jesse auch deshalb umstritten sind, weil ihnen wiederholt rechte Tendenzen vorgeworfen wurden.[24] Ein ernsthafter Versuch, die Totalitarismusdoktrin zu verankern wurde durch die Gründung des „Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung“ unternommen, das aufgrund eines Beschlusses des sächsischen Landtages 1993 an der TU Dresden angesiedelt wurde. Bislang fiel das Institut in der Öffentlichkeit jedoch stärker durch Skandale und personelle Auseinandersetzungen als durch die vorgelegten Forschungsergebnisse auf.[25]

Nicht von der Hand zu weisen ist allerdings die Tatsache, dass die Totalitarismusdoktrin im vorwissenschaftlichen Bereich erheblich an Einfluss gewonnen hat, worauf weiter unten im Text noch näher eingegangen wird. Der von Backes und Jesse vertretene Extremismusbegriff soll „als Sammelbezeichnung für unterschiedliche politische Gesinnungen und Bestrebungen fungieren, die sich in der Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates und seiner fundamentalen Werte und Spielregeln einig wissen.“[26]

Weiter führen Backes und Jesse aus: „Als Antithese konstitutioneller Demokratie umfasst der Begriff des politischen Extremismus im weiteren Sinne sowohl politische Regime und die sie tragenden Kräfte (autoritäre und totalitäre Diktaturen) als auch politische Gesinnungen und Bestrebungen in demokratischen Verfassungsstaaten.“[27]

Der Extremismusbegriff greift also auf die klassische Totalitarismustheorie zurück und subsumiert zusätzlich politische Bewegungen, denen die Absicht eine autoritäre oder totalitäre Diktatur errichten zu wollen unterstellt wird. Damit ist der Extremismusbegriff nicht minder problematisch als die Totalitarismusdoktrin.[28] Insbesondere die normative Abgrenzung des demokratischen Verfassungsstaates (und der ihn tragenden Parteien) gegenüber extremistischen Kräften, die diesen von links und rechts aus bedrohen, ist meines Erachtens unhaltbar. Das Problem des Neofaschismus wird als ein Randproblem der Gesellschaft verharmlost. Dem stehen Befunde aus der empirischen Sozialforschung entgegen. Die Aufsehen erregende und oft zitierte SINUS-Studie aus dem Jahr 1981 attestierte 13 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung in Deutschland ein „geschlossenes rechtsextremes Weltbild“.[29] Auch wenn methodische Kritik laut wurde, so sind die zentralen Befunde der SINUS-Studie in zahlreichen jüngeren Untersuchungen bestätigt worden.

Auch ist die Extremismustheorie außer Stande zu erklären, wie beispielsweise Positionen in der Asylpolitik, die noch vor 15 Jahren als rechtsextremistisch galten, Einzug in die Programmatik der Parteien der so genannten „Mitte“ halten konnte. Eine Wechselwirkung zwischen den bürgerlich-demokratischen und rechten Parteien existiert im Extremismusmodell nicht.

2.3 Die Totalitarismusdiskussion im vorwissenschaftlichen Raum

Wenngleich es ihren Anhängern auch nicht gelungen ist, die Totalitarismusdoktrin als wissenschaftliche Theorie zu verankern, so ist der Einfluss des Modells im vorwissenschaftlichen Raum nicht zu übersehen. Dies offenbart ein Blick die Medien. Das der Totalitarismusdoktrin entlehnte Vokabular hat dort nahezu unwidersprochen Einzug gehalten und findet sich durchweg im Blätterwald von konservativ bis linksliberal wieder. Zwar kann man nicht immer davon ausgehen, dass Begriffe wie „totalitär“ und „extremistisch“ mit explizitem Bezug auf die Totalitarismusdoktrin verwendet wird. Aber selbst der unreflektierte Gebrauch solcher Charakterisierungen zeigt, wie weit die Totalitarismusdoktrin zum politischen und publizistischen „Mainstream“ geworden ist. Natürlich hat die Totalitarismusdoktrin auch Einzug in die Programmatik der großen Parteien, mit Ausnahme der Linkspartei / PDS, die regelmäßig selbst unter Extremismusverdacht gerät, gehalten.

Gleichwohl hat sich die Funktion der Totalitarismusdoktrin gewandelt. Mit dem Ende der Blockkonfrontation hat sich ihr außenpolitischer Zweck erübrigt. Innenpolitisch dient sie zwar weiterhin dazu, sozialistische/kommunistische Organisationen mit Hilfe des Extremismusbegriffes mit neofaschistischen Kräften auf eine Stufe zu stellen und auf diese Weise zu diffamieren:

„Die geschichtsideologische Konstruktion von den ‚zwei Diktaturen in Deutschland“ erfüllt in ihren vorherrschenden rigoros antikommunistischen Spielarten vorrangig Funktionen der unkritischen Selbstdarstellung und der bedingungslosen Legitimation der Geschichte der Bundesrepublik. Sie ist ein Hauptfeld des vordrängenden konservativen Geschichtsrevisionismus und fungiert als Schrittmacher für die fortschreitende Verketzerung aller radikaldemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Traditionen und Bestrebungen, eingeschlossen die eines konsequenten, auch kapitalismuskritischen Antimilitarismus und Antifaschismus.“[30]

Die verschiedenen Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und die polizeilichen Staatsschutzstellen haben weitestgehend die von Backes und Jesse vertretene Extremismustheorie übernommen.

Als neues Moment nimmt die Totalitarismusdoktrin in der jüngeren Vergangenheit zusätzlich verstärkt eine geschichtspolitische Funktion ein, die Ludwig Elm umschreibt: „Die inzwischen in hohem Maße durchgesetzte offizielle Sprachregelung von den ‚zwei Diktaturen’ in Deutschland entspricht dem konservativen Konzept, mit der Historisierung des deutschen Faschismus eigene Traditionslinien auch über die Jahre 1933 bis 1945 hinweg zu rehabilitieren das betrifft beispielsweise das Beamten- und Soldatentum, die Justiz und die Wirtschaft, aber auch das akademische und geistig-kulturelle Erbe der Heidegger, Jünger, Maunz, Schmitt u.a. Die sprachliche Nivellierung steht zugleich im Dienst des traditionsreichen Antikommunismus extrem rechter Tendenz als dominierende Komponente bundesdeutscher Herrschaftsideologie der neunziger Jahre.“[31]

[...]


[1] [1] § 2, Abs. 2, SächsGedenkStG.

[2] Presseerklärung der VVN-BdA vom 26. Januar 2004. Online im Internet:

http://www.vvn-bda.de/_neu/aktuell/news/print.php?id=1. Eingesehen am 12. 7. 2004.

[3] Presseerklärung des Zentralrats der Juden in Deutschland vom 21. Januar 2004. Online im Internet http://cgi.zentralratdjuden.de/cgi-bin/index.php?lang=de&article=199. Eingesehen am 12. 7. 2004.

[4] Einführend zur Auseinandersetzung um die Gedenkstätte Sachsenhausen: Petra Haustein, Die Auseinandersetzungen um die Neukonzeption der Nationalen Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen, in: Petra Haustein/Rolf Schmolling/Jörg Skriebeleit (Hrsg.), Konzentrationslager. Geschichte und Erinnerung. Neue Studien zum KZ-System und zur Gedenkkultur, Ulm 2001, S. 45 – 54.

[5] Eine umfassende Analyse dieses Aspektes unter besonderer Berücksichtung der Medien hat Hasko Zimmer 1999 vorgelegt: Hasko Zimmer (in Zusammenarbeit mit Katja Flesser und Julia Volmer), Der Buchenwald-Konflikt. Zum Streit um Geschichte und Erinnerung im Kontext der deutschen Vereinigung, Münster 1999.

[6] Unter anderem: Maoz Azaryahu, Replacing Memory: the reorientation of Buchenwald,, in: cultural geographies Vol. 10 (2003), S.1-21 und Peter Monteath, Buchenwald Revistited: Rewriting the History of a Concentration Camp, in The International History Review Vol. XVI (1994), S. 267 – 283.

[7] Bereits eine 1996 veröffentlichte Bibliographie enthält überwiegend nach 1990 veröffentlichte Publikationen. Vgl. Bodo Ritscher/Rosemarie Hofmann/Gabriele Hammermann/Wolfgang Röll/Christian Schölzel,(Hrsg.), Die sowjetischen Speziallager in Deutschland 1945 – 1950: eine Bibliographie. Mit einem Anhang: Literatur zum historisch-sozialen Umfeld der Speziallager, Göttingen 1996.

[8] Wolfgang Wippermann, Faschismustheorien. Zum Stand der gegenwärtigen Diskussion, Darmstadt 1989, S. 55.

[9] Vgl. Wolfgang Wippermann, Totalitarismustheorien: die Entwicklung der Diskussion von den Anfängen bis heute, Darmstadt 1997, S. 8.

[10] Francesco Nitti, Bolschewismus, Fascismus und Demokratie, München 1926, S. 53. Zitiert nach: Wolfgang Wippermann, Totalitarismustheorien: die Entwicklung der Diskussion von den Anfängen bis heute, Darmstadt 1997, S.8.

[11] Wie wenig subtil diese Vergleiche angestellt wurden, zeigt u.a. ein Blick in: Friedrich Arnold(Hrsg.), Anschläge. Deutsche Plakate als Dokumente der Zeit 1900 – 1960, Ebenhausen 1963.

[12] Vgl. Wolfgang Wippermann, Faschismustheorien: zum Stand der gegenwärtigen Diskussion, Darmstadt 1989, S. 96.

[13] Carl Joachim Friedrich, Totalitäre Diktatur, Stuttgart 1957, S. 15.

[14] Vgl. ebenda, S. 19.

[15] Vertiefende Kritik an Friedrich/Brzezinski und totalitarismustheoretischen Ansätzen anderer Autoren findet sich z. B. bei Walter Schlangen, Totalitarismus. Entwicklung und Probleme, Stuttgart 1976.

[16] Hans Mommsen, Beamtentum im Dritten Reich, München 1969 und Martin Broszat, Der Staat Hitlers, München 1969.

[17] Dazu ausführlich: Detlef Peukert, Antifaschistischer Konsens als Voraussetzung einer demokratischen Nachkriegsentwicklung, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 11/1977, S. 1367 – 1386.

[18] Wolfgang Wippermann, Faschismustheorien: zum Stand der gegenwärtigen Diskussion, Darmstadt 1989, S. 97.

[19] Thomas Doerry, Antifaschismus in der Bundesrepublik. Vom antifaschistischen Konsens 1945 bis zur Gegenwart, Frankfurt am Main 1980, S. 15.

[20] Vgl. Wolfgang Wippermann, Wessen Schuld? Vom Historikerstreit zur Goldhagenkontroverse, Berlin 1997, S. 14.

[21] Uwe Backes /Eckhard Jesse, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1993, S. 402.

[22] Vgl. Uwe Backes/Eckhard Jesse (Hrsg.), Jahrbuch Extremismus & Demokratie, 9. Jahrgang, Baden-Baden 1997, S. 215.

[23] Vgl. Christoph Butterwegge, Rechtextremismus, Rassismus und Gewalt, Darmstadt 1996, S. 65.

[24] Vgl. Kommission Neofaschismus der VVN-BdA (Hrsg.), Neofaschismus in der Bundesrepublik. Neofaschismus und Konservatismus – Totalitarismus- und Extremismusdoktrin – Antifaschistische Politik, Hannover 1999, S. 22ff.

[25] Vgl. Horst Schneider, Das Hannah-Arendt-Institut im Widerstreit politischer Interessen, Berlin 2004.

[26] Uwe Backes /Eckhard Jesse, Politischer Extremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1993, S. 40.

[27] Ebenda, S. 40.

[28] Ausführlichere Kritik im Kapitel „’Wehrhafte Demokratie’ contra Totalitarismus, Terrorismus und Extremismus“ in Wolfgang Wippemann, Totalitarismustheorien. Die Entwicklung der Diskussion von den Anfängen bis heute, Darmstadt 1997, S. 45 – 57.

[29] Freimut Duve, 5 Millionen Deutsche: „Wir sollten wieder einen Führer haben …“. Die SINUS-Studie über

rechtsextremistische Einstellungen bei den Deutschen, Reinbek bei Hamburg, 1981, S. 78.

[30] Ludwig Elm, „Zwei Diktaturen“ – „zwei totalitäre Regimes“. Die Enquete-Kommissionen des Bundestages und der konservative Geschichtsrevisionismus der neunziger Jahre, in: Johannes Klotz/Ulrich Schneider (Hrsg.), Die selbstbewußte Nation und ihr Geschichtsbild. Geschichtslegenden der Neuen Rechten, Köln 1997, S. 219.

[31] Ebenda, S. 214.

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Feindliche Übernahme? Die Neuorientierung der Gedenkstätte Buchenwald
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Intensivseminar: 'Geschichte, Gedächtnis, Politik' (SS 2004, WS 2004/2005)
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
42
Katalognummer
V72285
ISBN (eBook)
9783638621656
ISBN (Buch)
9783638711982
Dateigröße
624 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Feindliche, Neuorientierung, Gedenkstätte, Buchenwald, Intensivseminar, Gedächtnis, Politik“
Arbeit zitieren
Dominik Clemens (Autor:in), 2005, Feindliche Übernahme? Die Neuorientierung der Gedenkstätte Buchenwald, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72285

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