Wirksamer Wettbewerb ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer offenen Marktwirtschaft. Er garantiert preiswerte und qualitativ hochwertige Waren und Dienstleistungen, sorgt für ein größeres Sortiment und fördert Innovationen und technischen Fortschritt.
Die Europäische Union (EU) zielt mit ihrer Wettbewerbspolitik darauf ab, dass eine offene Marktwirtschaft mit unverfälschtem Wettbewerb gewährleistet wird. Sie geht davon aus, dass eine offene Marktwirtschaft zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürger der EU beiträgt und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft führt, weil unternehmerische Effizienz und Innovation nicht durch Wettbewerbsverzerrungen behindert werden.
Da Wettbewerb nur dann funktionieren kann, wenn für alle Wettbewerber gleiche Bedingungen gelten, ist schon seit Unterzeichnung der römischen Verträge im Jahre 1957
die Beihilfenpolitik (Subventionspolitik) integraler Bestandteil der Wettbewerbspolitik. Sie soll dafür sorgen, dass von den Mitgliedsstaaten gewährte Beihilfen zur Unterstützung oder zum Schutz nationaler Industrien den freien Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der EU nicht gravierend beeinträchtigen.
Weil staatliche Beihilfen einen fairen, wirksamen Wettbewerb zwischen Unternehmen in den Mitgliedsstaaten der EU verfälschen und der Wirtschaft damit schaden können, übt die Gemeinschaft durch die Europäische Kommission eine Beihilfenkontrolle aus. Hierzu ist die Gemeinschaft durch Art.3, Abs.1, g Vertrag der Europäischen Gemeinschaft 1 (EGV) gehalten, wonach ihr aufgegeben ist, den Wettbewerb im Binnenmarkt vor Verfälschungen zu schützen.
Die Mitgliedsstaaten dürfen danach im Regelfall keine Beihilfen einsetzen, die geeignet sind, den Wettbewerb zu verfälschen. Soweit derartige wettbewerbsbeschränkende Beihilfen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen, sind sie verboten.2 Öffentlichkeitswirksame Fälle, z.B. der Rettungsversuch des Baukonzerns Holzmann,
die Mikroprozessorenfabrik von AMD in Dresden, der Ausbau des Flughafens Leipzig/
Halle, oder der trotz staatlicher Beihilfen gescheiterte Bau einer Mikroprozessorenfabrik
in Frankfurt/Oder, haben in jüngster Vergangenheit die Bedeutung des europäischen
Beihilfenkontrollrechts erkennbar werden lassen.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkung
- Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 87 Abs.1 EGV
- Staatliche Beihilfen
- Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige
- Wettbewerbsverfälschung
- Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels
- Ausnahmeregelungen nach Art. 87 Abs.2 und 3 EGV
- Legalausnahmen des Art. 87 Abs.2 EGV
- Ausnahmen im Ermessen der EU-Kommission, Art. 87 Abs.3 EGV
- Verfahren der Beihilfeaufsicht
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit staatlichen Beihilfen und ihrer Kontrolle im Rahmen des Europäischen Gemeinschaftsrechts. Das Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Grundlagen der Beihilfenkontrolle darzustellen, insbesondere die Tatbestandsvoraussetzungen des Beihilfeverbots nach Art. 87 Abs.1 EGV sowie die Ausnahmeregelungen nach Art. 87 Abs.2 und 3 EGV.
- Der Begriff der „staatlichen Beihilfe“ und die Anforderungen an die staatliche Zurechenbarkeit von Finanzhilfen.
- Die Bedeutung des „market economy investor“-Tests zur Beurteilung der Begünstigung von Unternehmen.
- Die verschiedenen Ausnahmen vom Beihilfeverbot nach Art. 87 Abs.2 und 3 EGV.
- Das Verfahren der Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission.
- Die Bedeutung der Beihilfenpolitik für die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Zusammenfassung der Kapitel
- Vorbemerkung: Dieses Kapitel führt in das Thema der staatlichen Beihilfen und ihre Bedeutung für die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union ein.
- Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 87 Abs.1 EGV: Hier werden die wesentlichen Tatbestandsmerkmale des Beihilfeverbots nach Art. 87 Abs.1 EGV dargestellt, darunter der Begriff der staatlichen Beihilfe, die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige, die Wettbewerbsverfälschung und die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels.
- Ausnahmeregelungen nach Art. 87 Abs.2 und 3 EGV: Dieses Kapitel beschreibt die Ausnahmen vom Beihilfeverbot nach Art. 87 Abs.2 und 3 EGV. Es werden sowohl die Legalausnahmen des Art. 87 Abs.2 als auch die Ausnahmen im Ermessen der EU-Kommission nach Art. 87 Abs.3 erläutert.
- Verfahren der Beihilfenaufsicht: Dieses Kapitel befasst sich mit der Zuständigkeit der Europäischen Kommission für die Kontrolle von staatlichen Beihilfen und den damit verbundenen Verfahren. Dabei wird auch auf die Bedeutung des Durchführungsverbots nach Art. 88 Abs.3 EGV eingegangen.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen der Arbeit sind: Staatliche Beihilfen, Beihilfekontrolle, Wettbewerbspolitik, Europäische Union, gemeinsamer Markt, Art. 87 EGV, Art. 88 EGV, market economy investor-Test, Legalausnahmen, Ermessen der EU-Kommission, Verfahren der Beihilfenaufsicht, Durchführungsverbot, Wettbewerbsverfälschung, Handelsbeeinträchtigung, Rückforderungsentscheidung.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Kfm. Detlef Fitzner (Autor:in), 2005, Staatliche Beihilfen und ihre Kontrolle, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72302