In der Bundesrepublik Deutschland wurde bis zu den EuGH-Entscheidungen "Centros" bzw. "Überseering" und später "Inspire Art" die englische Limited nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Personengesellschaft anerkannt, die von Inländern in England gegründet wurde und deren Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland lag. Durch die EuGH-Entscheidungsserien ist die bisher in Deutschland angewandte „Sitztheorie“ ad acta gelegt worden. Mit dem "Inspire Art" Urteil entschied der EuGH, dass die Sitztheorie gegen die garantierte Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 EG-Vertrag verstößt. Durch den Verstoß der Sitztheorie gegen die Niederlassungsfreiheit kam die „Gründungstheorie“ zum Einsatz. Diese EuGH-Entscheidungen ermöglichen es jedem Unternehmer der EU, eine Rechtsform eines anderen EU-Staates zu wählen, ohne einen Verlust der Rechtmäßigkeit der Gesellschaft fürchten zu müssen. Ebenso hat sich der BGH in Karlsruhe in einem Folgeurteil zur „Überseering“-Entscheidung des EuGH geäußert.
Bisher fehlen allerdings gesicherte Erkenntnisse über die Ausbreitung der Limiteds in Deutschland, da die Publizitätspflichten häufig außer Acht gelassen werden. Im Jahresbericht 2005 der veröffentlichten Gewerbestatistik vom Statistischen Bundesamt ist erstmals die Rechtsform Limited gesondert aufgeführt worden. Analysen zeigen aber, dass die tatsächlichen Gewerbeanmeldungen 2005 deutlich höher gewesen sein müssen.
Gerade für Unternehmensgründer scheint die britische Limited eine interessante Alternative zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu sein. Bei der weitreichenden Entscheidung der Rechtsform übersehen aber viele Gründer die Nachteile, die eine Limited mit sich bringt.
Auch der deutsche Bundestag beschäftigt sich seit dem Gründungsboom der Limited mit den Ursachen und hinterfragen die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH. Deshalb hat die schwarz-rote Bundesregierung das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) in diesem Jahr auf den Weg gebracht. Mit dem MoMiG soll die GmbH modernisiert werden, um im Konkurrenzkampf der Rechtsformen im europäischen Wettbewerb bestehen zu können. Im Zusammenhang mit dem MoMiG ist die Einführung des elektronischen Handelsregisters zu sehen.
Im Anschluss wird auf die Ausbreitung der Limited, die Gründe und Gegengründe für die Wahl einer Auslandsgesellschaft und insbesondere auf die GmbH-Reform eingegangen. Zum Schluss werden die Pläne der GmbH-Reform kurz kritisch bewertet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Verbreitung der Rechtsform Limited in Deutschland
- 3 Gründe und Gegengründe für die Wahl der Rechtsform Limited.
- 3.1 Gründe für die Limited
- 3.2 Gründe gegen die Limited
- 3.3 Neutrale Kriterien
- 4 Die GmbH-Reform
- 4.1 Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- 4.2 Die wesentlichen Inhalte der GmbH Reform
- 4.2.2 Einführung des elektronischen Handelsregisters
- 5 Bewertung der GmbH-Novelle
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen der Limited in Deutschland und beleuchtet die Gründe für die Verbreitung dieser Rechtsform. Dabei wird der Einfluss der EuGH-Entscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" auf die deutsche Rechtsprechung in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Kapitalgesellschaften analysiert. Im weiteren Verlauf werden die Vor- und Nachteile der Limited als Rechtsform gegenüber der deutschen GmbH dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Reformierung der GmbH durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) und deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH im europäischen Kontext.
- Die Ausbreitung der Limited in Deutschland nach den EuGH-Entscheidungen
- Gründe für die Wahl der Limited gegenüber der GmbH
- Nachteile der Limited im Vergleich zur GmbH
- Die GmbH-Reform im Rahmen des MoMiG und ihre Auswirkungen
- Bewertung der Reformierung der GmbH
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung der Seminararbeit befasst sich mit der historischen Entwicklung der Anerkennung der Limited in Deutschland. Dabei wird auf die Rolle der EuGH-Entscheidungen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" eingegangen, die die bisherige Rechtsprechung zur Sitztheorie in Frage gestellt haben und die Anwendung der Gründungstheorie bewirkt haben.
Im zweiten Kapitel wird die Verbreitung der Limited in Deutschland untersucht. Aufgrund fehlender Publizitätspflichten liegen keine gesicherten Daten über die tatsächliche Anzahl der Limiteds vor. Die Analyse der Gewerbestatistik zeigt jedoch einen deutlichen Anstieg der Limiteds in den letzten Jahren.
Kapitel 3 beschäftigt sich mit den Gründen und Gegengründen für die Wahl der Limited. Die Vorteile der Limited liegen insbesondere in der geringen Gründungskosten, der niedrigen Kapitalanforderungen und der persönlichen Haftung des Gesellschafters.
Das vierte Kapitel widmet sich der Reformierung der GmbH durch das MoMiG. Die wichtigsten Inhalte der Reform sind die Beschleunigung der Registereintragung, die Senkung des Mindestkapitals, die Erhöhung der Transparenz bei Gesellschaftsanteilen und die Möglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland.
Schlüsselwörter
Limited, GmbH, EuGH-Entscheidungen, Gründungstheorie, Sitztheorie, MoMiG, GmbH-Reform, Rechtsformwahl, Wettbewerbsfähigkeit, Gründungskosten, Haftung.
- Arbeit zitieren
- Stefan Gockeln (Autor:in), 2006, U. K.-Limited vs. GmbH - Reformierung der GmbH zur Beschränkung des Gründungsbooms der Ltd.?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72322