Kantische Pflichtethik und der Utilitarismus


Dossier / Travail, 2006

15 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsangabe

1. Einleitung

2. Moralphilosophische Grundpositionen Kants und Mills
2.1. Kants Pflichtethik
2.2. Mills Utilitarismus

3. Gegenüberstellung
3.1. Versuch einer Synthese
3.2. Pflichtethik und Utilitarismus im Lichte menschlicher Lebenswirklichkeit

4. Schlusswort

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Immanuel Kants und John Stuart Mills moralphilosophische Konzepte liegen zeitlich ungefähr 80 Jahre auseinander, doch in den 80 Jahren zwischen Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ und Mills „Utilitarianism“ erlebte das Menschenbild der abendländischen Philosophie eine folgenreiche Transformation. Die entscheidende Wirkung ging von Charles Darwins Buch „On the Origin of Species by Means of Natural Selection“ (1859) aus. „Darwins Theorie veränderte nun die Situation zwar nicht dergestalt, dass jetzt eine definitive, empririsch-wissenschaftliche Antwort auf die Frage nach dem Ursprung des Lebens oder der Entstehung der Natur vorgelegen hätte. Sie veränderte sie aber doch insofern, als es jetzt eine weltimmanente Alternative zu der Annahme des Schöpfergottes gab“[1]. Der Mensch war nicht mehr ein Geschöpf eines allmächtigen, allgütigen und allwissenden Gottes, sondern ein Produkt einer jahrmillionenlangen Entwicklung des Lebens, auch bekannt als Evolution. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vollzog sich dieser weltanschauliche Wandel unter den europäischen Gelehrten, der Wandel vom Agnostizismus mit metaphysischer Vermutung zum Agnostizismus mit materialistischer Vermutung: „Ganz allmählich vollzog sich in Westeuropa die Abkehr von der metaphysischen Weltdeutung hin zum Materialismus. Die Materialismus-Kontroversen in den fünfziger Jahren hatten diesen Prozess in Deutschland bereits eingeleitet. Wirkliche Breitenwirkung erlangte der Materialismus aber nicht in seiner dogmatisch-aggressiven Variante, wie etwa bei Vogt, sondern in der skeptischen Variante Darwins: als Agnostizismus mit materialistischer Vermutung“[2].

Kant und Mill gehen also von unterschiedlichen Voraussetzungen aus und beantworten die Frage, was der Zweck moralischen Handelns ist, jeweils anders. Bei Kant ist der Zweck moralischen Handeln die Pflichterfüllung, bei Mill das größte Glück der größten Zahl. Man sieht deutlich die unterschiedlichen Ausrichtungen der Moral: die Anhänger der Kantischen Moralphilosophie müssen sich der Prüfung durch die eigenen Vernunft unterziehen und fragen, ob sie gemäß der Einsicht in die unbedingte Pflicht handelten. Die Utilitaristen interessiert die innere Welt des handelnden Subjekts nicht. Gemäß dem Utilitarismus ist eine Handlung gut, wenn es durch sie niemandem schlechter geht, und mindestens einem besser geht, als vorher.

Kant und Mill ziehen also keineswegs verschiedene Schlussfolgerungen aus derselben Weltanschauung, sondern stehen auf unterschiedlichen weltanschaulichen Fundamenten. Während für Kant die Vernunftwelt mit ihren Vernunftwahrheiten wie die Würde des Menschen genauso real ist wie die empirische Welt, bewegt sich Mills Argumentation ausschließlich in der empirischen Welt, in der es allein um konkurrierende Interessen geht.

In der praktischen Philosophie geht es nicht darum, erkenntnistheoretisch festzustellen, welches weltanschauliche Fundament mehr der Wahrheit entspricht. Es geht darum, welches moralphilosophische Konzept für das vernunftbegabte Sinnenwesen Mensch besser geeignet ist.

2. Moralphilosophische Grundpositionen Kants und Mills

2.1. Kants Pflichtethik

Immanuel Kant (1724-1804) entwickelt in seinem Buch „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (1785) eine strenge, in der Vernunft (nicht im Mitgefühl, wie bei den britischen Empiristen des 18. Jhs.) verankerte Moralphilosophie. In der Vorrede zur Grundlegung schreibt er: „Eine Metaphysik der Sitten ist also unentbehrlich notwendig, nicht bloss aus einem Bewegungsgrunde der Spekulation, um die Quelle der a priori in unserer Vernunft liegenden praktischen Grundsätze zu erforschen, sondern weil die Sitten selber allerlei Verderbnis unterworfen bleiben, solange jener Leitfaden und oberste Norm ihrer richtigen Beurteilung fehlt. Denn bei dem, was moralisch gut sein soll, ist es nicht genug, dass es dem sittlichen Gesetze gemäß sei, sondern es muss auch um desselben willen geschehen; widrigenfalls ist jene Gemäßheit nur sehr zufällig und misslich, weil der unsittliche Grund zwar dann und wann gesetzmäßige, mehrmals aber gesetzwidrige Handlungen hervorbringen wird[3].

Der Kern der Metaphysik der Sitten ist der Wille, welcher allein der Sitz des Guten sein kann: „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein GUTER WILLE[4]. Die Tugenden, die in aristotelischer Tradition bis zu Kants Zeit für den Sitz des Guten gehalten wurden, hält Kant für Charaktereigenschaften, die sowohl zum Guten als auch zum Bösen verwendet werden können: „Verstand, Witz, Urteilskraft und wie die Talente des Geistes sonst heißen mögen, oder Mut, Entschlossenheit, Beharrlichkeit im Vorsatze als Eigenschaften des Temperaments sind ohne Zweifel in mancher Absicht gut und wünschenswert; aber sie können auch äußerst böse und schädlich werden, wenn der Wille, der von diesen Naturgaben Gebrauch machen soll und dessen eigentümliche Beschaffenheit darum Charakter heißt, nicht gut ist[5]. Ein Beispiel aus unserer Zeit: die Selbstmordattentäter vom 11.09.2001 wurden von der breiten Öffentlichkeit als „feige“ bezeichnet, was dadurch zu erklären war, dass Feigheit als eine der größten Untugenden gilt, und man für diese Übeltäter eine ihrer Tat gemäße böse Charakterisierung brauchte. Susan Neimans Einwand, man könne

den Selbstmordattentätern alles Mögliche, aber nicht Feigheit vorwerfen, war sachlich korrekt, fand aber keine Beachtung, da die Öffentlichkeit damit nicht klarkam, eine so schreckliche Tat mit einer Tugend wie Tapferkeit in Verbindung zu bringen. Eine Tugendethik scheitert an diesem Problem, Kants Verlegung des Guten von den Tugenden in den Willen löst es: der böse Wille der Selbstmordattentäter machte sich Tugenden wie Fleiß, Tapferkeit und Selbstlosigkeit zunutze.

Der gute Wille sei an sich gut, so Kant, nicht erst dadurch, dass er gute Werke vollbringe: „Der gute Wille ist nicht gut durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zu Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen, d.i. an sich gut, und, für sich selbst betrachtet, ohne Vergleich weit höher zu schätzen als alles, was durch ihn zu Gunsten irgend einer Neigung, ja wenn man will, der Summe aller Neigungen, nur immer zustande gebracht werden könnte[6].

Was macht nun den guten Willen aus? Die Annahme, der Wille sei gut, wenn er etwas Gutes wolle, greift zu kurz: alles Streben nach Gütern sind nach Kant bloss Neigungen, die der Triebfeder entspringen. Der gute Wille sei derjenige Wille, der sich frei für die Erfüllung der Pflicht entscheide, so Kant. Den moralischen Wert einer Handlung aus Pflicht bestimmt er folgendermaßen: „...eine Handlung aus Pflicht hat ihren moralischen Wert nicht in der Absicht, welche dadurch erreicht werden soll, sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird, hängt also nicht von der Wirklichkeit des Gegenstandes der Handlung ab, sondern bloss von dem Prinzip des Wollens, nach welchem die Handlung unangesehen aller Gegenstände des Begehrungsvermögens geschehen ist[7]. Die Pflicht bestimmt Kant als „die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz[8]. Er erörtert das Wesen des Gesetzes, welches den Willen als uneingeschränkt gut bestimmt: „Was kann das aber wohl für ein Gesetz sein, dessen Vorstellung, auch ohne auf die daraus erwartete Wirkung Rücksicht zu nehmen, den Willen bestimmen muss, damit dieser schlechterdings und ohne Einschränkungen gut heißen könne? Da ich den Willen aller Antriebe beraubt habe, die ihm aus der Befolgung irgend eines Gesetzes entspringen könnten, so bleibt nichts als die allgemeine Gesetzmäßigkeit der Handlungen überhaupt übrig, welche allein dem Willen zum Prinzip dienen soll, d.i. ich soll niemals anders verfahren, als so, dass ich auch wollen könne, meine Maxime solle ein allgemeines Gesetz werden[9]. Dies ist der kategorische Imperativ, nach Kant das höchste moralische Gesetz. Kant postuliert die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit: nur ein selbstbestimmter und freier Wille könne moralisch handeln. Er setzt die Freiheit als eine Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen voraus: „Ich sage nun: Ein jedes Wesen, das nicht anders als unter der Idee der Freiheit handeln kann, ist eben darum in praktischer Rücksicht wirklich frei, d.i. es gelten für dasselbe alle Gesetze, die mit der Freiheit unzertrennlich verbunden sind, ebenso als ob sein Wille auch an sich selbst und in der theoretischen Philosophie gültig für frei erklärt wurde[10].

[...]


[1] Wittkau-Horgby, Annette: Materialismus. Göttingen: Vandenhoek & Ruprecht, 1998. S. 154.

[2] Ebd., S. 155f.

[3] Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Stuttgart: Reclam, 2005. S. 22f.

[4] Ebd., S.28.

[5] Ebd., S. 28.

[6] Ebd., S. 29.

[7] Ebd., S. 37f.

[8] Ebd., S. 38.

[9] Ebd., S. 40.

[10] Ebd., S. 105.

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Kantische Pflichtethik und der Utilitarismus
Université
University of Hannover
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
15
N° de catalogue
V72368
ISBN (ebook)
9783638730471
ISBN (Livre)
9783638769501
Taille d'un fichier
418 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kantische, Pflichtethik, Utilitarismus, Tugend, Glückseligkeit
Citation du texte
Konstantin Karatajew (Auteur), 2006, Kantische Pflichtethik und der Utilitarismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72368

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