Thomas Hobbes und John Locke. Naturzustand, Menschenbild und Staatstheorie

Ein Vergleich


Hausarbeit, 2006

24 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Thomas Hobbes (1588 – 1679)
2. 1. Menschenbild und Naturzustand
2.2. Vertragsabschluss und Staatstheorie

3. John Locke (1632 - 1704)
3.1. Menschenbild und Naturzustand
3.2. Vertragsabschluss und Staatstheorie

4. Vergleich Hobbes – Locke
4.1. Vergleich von Menschenbild und Naturzustand
4.2. Vergleich von Vertragsabschluss und Staatstheorie

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Eine der Grundfragen der politischen Philosophie ist die Frage danach, was Menschen dazu treibt, sich zu einer gesellschaftlichen Ordnung in Form eines Staates zusammenzuschließen, und unter welchen Bedingungen eine solche überhaupt möglich sein kann. Zahlreiche Theoretiker haben sich im Laufe der Zeit Gedanken darüber gemacht, wie Individuen, die selber über ihre Handlungen bestimmen und diese an unterschiedlichen persönlichen Interessen ausrichten, eine solche gemeinsame Ordnung bilden sollten. Als zwei der Bedeutendsten von ihnen kann man Thomas Hobbes und John Locke nennen, deren Vorstellungen eines Gesellschaftsvertrages und des daraus resultierenden Staates bis in die heutige Zeit diskutiert werden und von Bedeutung sind.

Beide lebten im 17. Jahrhundert in England und entwickelten zu dieser Zeit ihre Theorien zur Gründung eines Staates und zur Legitimation von Macht. Geprägt waren beide dabei durch die politischen Verhältnisse im damaligen England und vor allem auch durch den Dreißigjährigen Krieg, der von 1618 bis 1648 in Europa tobte. Obwohl Locke nur 44 Jahre nach Hobbes geboren wurde, sind die Überlegungen der beiden Theoretiker, die sie in ihren Werken Leviathan (Hobbes) und Zwei Abhandlungen über die Regierung (Locke) niederschrieben, äußerst verschieden. Die gesellschaftlichen Hintergründe dieser Zeit und die historische Vorgeschichte zu beleuchten würde leider den Rahmen dieser Arbeit sprengen, weshalb ich mich auf die Theorien konzentriere ohne weiter auf den geschichtlichen Hintergrund der politischen Verhältnisse im England und Europa des 17. Jahrhunderts einzugehen.

Diese Arbeit soll die beiden Theorien und Ansichten darstellen und miteinander vergleichen. Aus diesem Grund werden zunächst das jeweilige Menschenbild, der Naturzustand, die Vorstellung des Gesellschaftsvertrages und des daraus

resultierenden Staates betrachtet. Im Anschluss daran soll in einer Gegenüberstellung geklärt werden, in welchen Punkten sich beide Theorien unterscheiden und inwiefern sie Gemeinsamkeiten aufweisen. Schließlich soll noch einmal zusammenfassend die Bedeutung der beiden Staatstheorien für die Geschichte der Politischen Philosophie dargestellt werden.

2. Thomas Hobbes (1588 – 1679)

Hobbes war in seiner Denkweise und seinen Ansichten, wie bereits erwähnt, stark geprägt durch den Dreißigjährigen Krieg und dessen religiösen Hintergrund, aber auch durch die Naturwissenschaften, die zu seiner Zeit stark an Bedeutung gewannen. Als er sich im Rahmen der Unruhen zwischen dem Parlament und König Karl I. Stuart als Sympathisant des Monarchen und dessen absoluten Anspruch auf die Krone zeigte, war er gezwungen ins Exil nach Paris zu gehen, wo er sein Hauptwerk Leviathan verfasste.

2.1. Menschenbild und Naturzustand

Zunächst einmal muss verdeutlicht werden, dass der Begriff des Naturzustandes keineswegs eine Epoche beschreibt oder als historische Einordnung zu verstehen ist. Hobbes beschreibt damit die grundlegenden Merkmale, wie der Mensch als solcher zu kennzeichnen ist. Zwar ist dieser Begriff in erster Linie ein theoretischer, der dazu dienen soll, aufzuzeigen, welche Faktoren es sind, die Menschen dazu treiben, einen Staat zu gründen. Hobbes zeigt jedoch auch Beispiele auf, wo dieser Zustand tatsächlich gegeben sein könnte, wie etwa bei „Wilden“ oder in einem Bürgerkrieg.

Im Naturzustand herrscht das jus naturale, also das Naturrecht. Dieses räumt jedem die Freiheit ein, alles was von ihm zur Selbsterhaltung als zweckmäßig angesehen wird, zu tun. Freiheit beschreibt hier die Abwesenheit von Hindernissen. Jeder Mensch verfügt also im Grunde genommen bei Abwesenheit von gesellschaftlicher Ordnung über unendlich viel Freiheit.

In seinem Hauptwerk Leviathan von 1651 beschreibt Hobbes den Zustand, in dem sich Menschen ohne gesellschaftliche Ordnung befinden als bellum omnium contra omnes, also als einen Kriegszustand eines jeden gegen jeden.[1]

Nach Hobbes existiert im Naturzustand kein Maßstab für Recht und Unrecht, da keine allgemein gültigen Regeln und Gesetze aufgestellt werden können, ohne das sich alle auf eine Person einigen, die dieses übernimmt. Warum Menschen sich Hobbes Meinung nach so verhalten, wird deutlich, betrachtet man sein Menschenbild.

Hobbes ist der Meinung, der Mensch ist in seinem Handeln beeinflusst von Leidenschaften wie beispielsweise Hass, Freude oder Verlangen.

Jeder Mensch ist also einzig und allein daran interessiert, seine eigene Existenz zu sichern und seine eigenen Interessen zu verfolgen. Somit verhält er sich wie ein Raubtier, welches unentwegt versucht, andere zu unterwerfen und auf diese Weise eine Gefahr für die anderen darstellt. Hobbes bezeichnet dieses mit den Worten: homo homini lupus est (lat.: der Mensch ist ein Wolf für den Menschen).[2]

Nach Hobbes sind alle Menschen in Bezug auf ihre Fähigkeiten gleichwertig begabt, denn auch der Schwächste ist in der Lage, den Stärksten zu töten, beispielsweise durch eine List oder ein Bündnis mit anderen. Auch im Bereich der geistigen Fähigkeiten unterstellt Hobbes eine relative Gleichheit, da er davon ausgeht, dass Klugheit lediglich davon abhängt, wie intensiv man sich mit etwas beschäftigt.

Der Anspruch auf privaten Besitz ist im von Hobbes beschriebenen Naturzustand als unmöglich anzusehen. Jeder Mensch hat unentwegt zu befürchten, dass ihn andere Menschen seines Eigentums berauben. Somit kann es Hobbes zufolge auch keine Kunst, Literatur, Wissenschaft und sonstige Errungenschaften der Moderne geben, da niemand sich niemals der Ergebnisse seiner Arbeit sicher sein kann und er somit Fleiß keinen Platz in diesem Zustand einräumt. Niemand würde also zum Beispiel etwas anbauen oder herstellen, wenn er in ständiger Angst davor leben müsste, dass man ihm dieses wegnehmen wird.

Da es immer Menschen gibt, die ihre Machtausübung über das, für die Sicherung ihrer eigenen Existenz, erforderliche Maß ausdehnen und somit andere Menschen derart einschränken wollen, dass diese ihrerseits versuchen, ihre Macht zur Selbstverteidigung auszudehnen, kommt es zu einem Teufelskreis, in dem es kein Vorankommen gibt. Jeder versucht die erworbene Macht durch zusätzliche Macht zu sichern. Da unter der Bedingung des jus naturale jeder Mensch das Recht auf alles haben will, schränken sich die Menschen untereinander ein, sodass aus Freiheit zwangsläufig Unfreiheit wird.

Hobbes beschreibt drei Hauptursachen für Konflikte, die er in der Natur des Menschen sieht:

1. Misstrauen, also Übergriffe von Menschen untereinander aus Gründen der Sicherheit
2. Konkurrenz, also Übergriffe, die aufgrund der Hoffnung auf persönlichen Gewinn vonstatten gehen
3. Ruhmsucht, also Übergriffe des persönlichen Ansehens wegen

Er ist der Ansicht, dass kein vernunftbegabtes Wesen in einem solchen Zustand leben möchte und somit unweigerlich realisieren wird, dass nur durch einen Gesellschaftsvertrag eine gesellschaftliche Ordnung hergestellt werden kann, die dafür Sorge trägt, dass die eigene Existenz und das persönliche Eigentum gesichert werden können. Hier entsteht das lex naturalis, also das Gesetz der Natur. Dieses beschreibt eine allgemeine Vernunftregel, welche es dem Menschen verbietet, etwas gegen andere zu unternehmen, was einem selber schaden würden, wenn andere es täten.

Zu dem Recht, alles zu tun, kommt also eine Verpflichtung hinzu, an die man sich halten muss. Aus dem lex naturalis leitet Hobbes 19 Naturgesetze ab, die den Kern seiner Vertragstheorie bilden. Diese Naturgesetze beinhalten sowohl völkerrechtliche Bestimmungen als auch moralische Grundsätze und Regelungen menschlicher Interaktion.[3]

[...]


[1] Nietzsche, Peter: Politische Philosophie, Verlag J.B. Metzler, Stuttgart, 2002, S.86

[2] Nietzsche, Peter: Politische Philosophie, S.85

[3] Horster Detlef: Sozialphilosophie, Leipzig, 2005, S. 87f

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Thomas Hobbes und John Locke. Naturzustand, Menschenbild und Staatstheorie
Untertitel
Ein Vergleich
Hochschule
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Veranstaltung
Politische Theorien und Ideengeschichte
Note
2,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V72377
ISBN (eBook)
9783638732734
ISBN (Buch)
9783638875509
Dateigröße
466 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Note nur eine 2,3 weil keine Primärliteratur verwendet wurde. Laut Lehrkraft sonst besser.
Schlagworte
Thomas, Hobbes, John, Locke, Naturzustand, Menschenbild, Staatstheorie, Vergleich, Politische, Theorien, Ideengeschichte
Arbeit zitieren
Christopher Schwarzkopf (Autor:in), 2006, Thomas Hobbes und John Locke. Naturzustand, Menschenbild und Staatstheorie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72377

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