Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, welche logistischen Kennzahlen, sowohl in reinen Logistikunternehmen als auch in Unternehmen mit ausgeprägter logistischer Leistung, geeignet sind, um im Rahmen eines Ratings Aussagen über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens treffen zu können. Hierzu wird zunächst dargestellt werden welche Regelungen bisher gelten und welche Anforderungen durch diese von den Kreditgebern (Banken) erfüllt werden müssen.
Danach werden die von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagenen Neuerungen präsentiert. Abschließend werden geeignet erscheinende Kennzahlen der Logistik vorgestellt, welche es den Banken ermöglichen könnten die Kreditwürdigkeit in Zusammenhang mit logistischer Leistung zu beurteilen.
Da die Änderungen der Eigenkapitalvereinbarungen, vor allem die Spielregeln im Kreditgeschäft für KMU betreffen, wird die Betrachtung vor allem auf diese Unternehmensgruppe abgestimmt. Dieses erscheint vor allem auch daher sinnvoll da Grossunternehmen besseren Zugang zu alternativen Formen der Finanzierung haben und ein Rating für diese Unternehmen meist schon vorliegt.
Inhalt
1 Einleitung
2 Historie der Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.1 Basel I
2.2 Basel II
3 Aufbau von Basel II
3.1 Erste Säule („Mindestkapitalanforderungen“)
3.1.1 Externes Rating („Standardverfahren“)
3.1.2 Internes Rating („IRB-Verfahren“)
3.2 Zweite Säule („Aufsichtliches Prüfungsverfahren“)
3.3 Dritte Säule („Marktdisziplin“)
4 Basel II geeignete Ratingkennzahlen in Logistikunternehmen
4.1 Rating
4.2 Logistikkennzahlen
5 Fazit
6 Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Eigenkapitalunterlegung in der Bankbilanz
Abbildung 2: Berechnungsschema für die EK-unterlegung nach Basel I
Abbildung 3: differenzierte versus undifferenzierte Kreditkonditionen
Abbildung 4: 3-Säulen-Modell nach Basel II
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Übersicht über EK-unterlegung unterteilt nach Risikoklassen/Kreditnehmern
Tabelle 2: Anrechnungssatz von Unternehmen die nach S&P geratet wurden
Tabelle 3: Beispiel für die Maximale Kreditvergabe einer Bank nach Basel II
Tabelle 4: Vergleich IRB-Ansätze
Tabelle 5: Mindestanforderungen an ein bankinternes Rating zur Verwendung im IRB-Ansatz
1 Einleitung
Der im Logistikbereich vorherrschende Trend zur Globalisierung[1] - in Form von Kooperationen oder Zusammenschlüssen[2] - und schneller werdende Veränderungen der internen und externen Einflussgrößen, stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Die dominierende Finanzierungsform des klassischen Bankkredits[3] gerade in deutschen klein- uns mittelständischen Unternehmen sowie eine relativ geringe Eigenkapitalausstattung (z.B. im Vergleich mit amerikanischen Unternehmen), führt in einem dynamischer werdenden Umfeld, zu einem geringen „Risikopuffer“ und ungünstigen Bilanzrelationen, welche besonders im Bereich der KMU die Kreditaufnahme einschränken.[4]
Mit der Einführung von Basel II wird es institutsseitig unumgänglich die Eigenkapitalunterlegung differenziert nach Risikoratings vorzunehmen. Aufgrund der hohen Bedeutung des traditionellen Firmenkredits, ist es für KMU daher zwingend notwendig entsprechende Risikomanagementstrukturen und Informationssysteme zu implementieren[5]. Denn nur so kann die entsprechende quantitative und qualitative Informationsversorgung für externe und interne Ratingverfahren, welche neben finanzwirtschaftlichen auch leistungswirtschaftliche Risiken berücksichtigen, gewährleistet werden.[6]
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll nun untersucht werden, welche logistischen Kennzahlen, sowohl in reinen Logistikunternehmen als auch in Unternehmen mit ausgeprägter logistischer Leistung, geeignet sind, um im Rahmen eines Ratings Aussagen über die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens treffen zu können. Hierzu wird zunächst dargestellt werden welche Regelungen bisher gelten und welche Anforderungen durch diese von den Kreditgebern (Banken) erfüllt werden müssen.
Danach werden die von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagenen Neuerungen präsentiert. Abschließend werden geeignet erscheinende Kennzahlen der Logistik vorgestellt, welche es den Banken ermöglichen könnten die Kreditwürdigkeit in Zusammenhang mit logistischer Leistung zu beurteilen.
Da die Änderungen der Eigenkapitalvereinbarungen, vor allem die Spielregeln im Kreditgeschäft für KMU betreffen, wird die Betrachtung vor allem auf diese Unternehmensgruppe abgestimmt. Dieses erscheint vor allem auch daher sinnvoll da Grossunternehmen besseren Zugang zu alternativen Formen der Finanzierung haben und ein Rating für diese Unternehmen meist schon vorliegt.[7]
Im Folgenden Kapitel soll nun zunächst die Historische Entwicklung der Baseler Eigenkapitalrichtlinien, die derzeit gültige Vereinbarung sowie die anstehenden Veränderungen dargestellt werden.
2 Historie der Baseler Eigenkapitalvereinbarung
Die „Bank for International Settlement“ (BIS) wurde 1930 im Zusammenhang mit dem „Young Plan“ gegründet, welcher die Reparationszahlungen Deutschlands infolge des ersten Weltkrieges regelte. Außerdem wurde sie gegründet um als Treuhänder im Rahmen von internationalen Krediten zu fungieren sowie zur Förderung der Bankenkooperation im Allgemeinen. Die Wichtigkeit der Reparationen ging schnell zurück, so dass die Kooperationen der internationalen Zentralbanken und das Streben nach Währungs- und Finanzstabilität mehr und mehr zum Fokus der Bank wurden. Bis zu den 70er Jahren war die BIS vor allem mit dem Aufbau und der Verteidigung des Bretton Woods Systems betraut. In den 70er und 80er Jahren waren die Aufgaben infolge der Ölkrise und der internationalen Finanzkrise vermehrt das Management grenzüberschreitender Kapitalflüsse.
Die Krisen der 70er Jahren zeigten vor allen Dingen auch die Notwendigkeit regulierenden Aufsicht international aktiver Banken. Dies führte zu den „Baseler Eigenkapitalvereinbarungen“ von 1988 (kurz: Basel I)[8].
Die veränderte Marktlage seit den 90er Jahren führte dazu, dass vor allem für international arbeitende Banken Basel I nicht mehr ausreichend war.[9] Daher wurde 1999 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein erstes Konsultationspapier für eine neue Eigenkapitalvereinbarung (kurz: Basel II) vorgelegt.[10] Die Revision dieses Papiers dauert an, und es wird mit dem Inkrafttreten nicht vor Ende 2006[11] gerechnet. Basel II ist derzeit vor allem an international tätige Banken gerichtet. Allerdings wird erwartet, dass Basel II bald für alle Banken Verwendung findet.[12]
Der Grundgedanke der Eigenkapitalvereinbarung ist es, dass die von Kreditinstituten bei der Kreditvergabe eingegangenen Risiken mit ausreichend Haftungsmasse (Eigenmitteln) abgesichert sind.
Dadurch soll eine Insolvenz, welche durch diese Risiken verursacht werden kann, abgewendet werden. So dass der Gläubigerschutz und die Stabilität der internationalen Finanzmärkte gewährleistet wird.[13]
Im Folgenden soll nun zunächst die bisherige Eigenkapitalvereinbarung Basel I in ihren Grundzügen vorgestellt werden. Danach wird auf die geplante Eigenkapitalvereinbarung Basel II eingegangen.
2.1 Basel I
Bei der Eigenkapitalvereinbarung von 1988 lag die Priorität zunächst darauf das Kreditausfallrisiko zu begrenzen.[14] Durch die Vereinbarung wurde ein dramatischer Wandel in der Bankenlandschaft ausgelöst. Sie führte zu einem verbesserten Gleichgewicht der Banken in den größten industrialisierten Ländern (G-10 Staaten). Wichtige Effekte waren, dass der Wettbewerb internationaler Banken gerechter und die Bankensicherheit und –bonität weltweit verbessert wurde.[15] Basel I wurde in den 90er Jahren international als Standard eingeführt.[16] Da es sich bei der BIS aber nicht um eine völkerrechtlich anerkannte Organisation handelt, muss jede Richtlinie national per Gesetz eingeführt werden um Gültigkeit zu erlangen. Basel I wurde in Deutschland z. B. erst 1994 in das Kreditwesengesetz (§10 KWG) übernommen.[17]
An dieser Stelle sei kurz das Grundkonzept von Basel I erläutert. Um einen Risikopuffer für Kreditausfälle und andere Risiken vorzuhalten müssen Banken pauschal eine Eigenkapitalunterlegung von 8 % für alle Risiken vorhalten.[18] Als Risiken gelten bisher alle Kreditpositionen und Marktrisiken (z.B. bei Wertpapieren). In der Bankbilanz stellt sich dies wie folgt dar (Abbildung 1).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 : Eigenkapitalunterlegung in der Bankbilanz[19]
Um berücksichtigen zu können das unterschiedliche Kreditgeber unterschiedliche Risiken implizieren, werden Kredite in vier Risikoklassen eingeteilt. Jede dieser Risikoklassen hat einen Anrechnungssatz. Mögliche Anrechnungssätze sind 0 % (z.B. Staaten), 20 % (z.B. Banken), 50 % (z.B. Realkredite) und 100 % (z.B. Unternehmen und Privatpersonen).[20] In Abbildung 2 sieht man das Berechnungsschema für die notwendige Eigenkapitalunterlegung der Kredite entsprechend der Risikoklasse. Tabelle 1 gibt beispielhaft für einen 100.000,-- € einen Überblick, welche Eigenkapitalunterlegung entsprechend den Vorschriften von Basel I abhängig vom Kreditnehmer notwendig ist.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 : Berechnungsschema für die EK-unterlegung nach Basel I[21]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Übersicht über EK-unterlegung unterteilt nach Risikoklassen/Kreditnehmern
Ende der 90er Jahre zeigte sich das die Eigenkapitalhinterlegung das internationale Bankensystem nicht vor Krisen schützen konnte (z.B. Asienkrise, Russlandkrise, Bankpleiten in Europa). Dies liegt vor allem daran, dass Banken als Ausweichreaktion auf die Vorschriften, welche ihnen von den nationalen Aufsichtsbehörden aufgrund von Basel I auferlegt wurden, begonnen haben die Risikoaktiva durch Finanzprodukte so zu gestalten, dass sie nicht mehr in der Bilanz ausgewiesen werden müssen. Für diese Produkte besteht, obgleich sie mit Risiken behaftet sein können, keine Pflicht zur Eigenkapitalunterlegung.[22] Ein weiterer Grund warum Basel I nicht mehr zeitgemäß ist, ist die Tatsache, dass sich die Risikomanagementsysteme der Banken erheblich verbessert haben[23], sowie die steigende Komplexität und Dynamik des Bankgeschäfts.[24]
Wegen der genannten Gründe wurde 1999 das erste Konsultationspapier für Basel II vorgelegt. Die Änderungen welche sich damit ergeben sollen nachfolgend erläutert werden, bevor dann in Kapitel 3 auf den generellen Aufbau eingegangen wird.
2.2 Basel II
Die wesentliche Veränderung von Basel II gegenüber Basel I ist die Abkehr von der bisher üblichen pauschalen Eigenkapitalunterlegung von 8 % für die Risikoaktiva.[25] Mit dieser Neuregelung werden folgende Ziele verfolgt:[26]
- Eigenkapitalunterlegung differenziert nach Risikoklassen und Eintrittswahrscheinlichkeiten
- Stabilität und Sicherheit des Finanzwesens
- Förderung einer qualitativen Bankenaufsicht
- Anreize für eine Verbesserung des institutsinternen Risikomanagements zu schaffen
- Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit
- Abdeckung von Bankenkrisen.
Abgesehen von der Erfassung von Markt- und operationellen Risiken („Betriebsrisiken eines Kreditinstituts“[27]) liegt der Schwerpunkt der erwarteten Neuregelungen in einer gläubigerspezifischen Erfassung des tatsächlichen Kreditrisikos[28]. Es ist je nach Gläubiger eine unterschiedliche Eigenkapitalunterlegung notwendig. Für die Kreditinstitute ergeben sich somit unterschiedliche „Eigenkapitalunterlegungskosten“ basierend auf den Bonitätsbeurteilungen eines internen oder externen Ratings (siehe hierzu Tabelle 2 und Kapitel 3.1).
[...]
[1] Vgl. Harting, D. (1992), S.36.
[2] Vgl. o.V., (1998), S. 34; Berg, C.C. (1998), S. 102.
[3] Vgl. Barth, Th.A. (2002), S. 1259; Pieper, W. (2001), S. 6, Everling, O. (2001), S. 10)
[4] Vgl. Heinke, E. (2001), S. 174, Barth, Th.A. (2002), S. 1259.
[5] Vgl. Leker, J. (2001), S. 8.
[6] Vgl. Weber, J. (1997), S. 438.
[7] Vgl. Barth, Th.A. (2002), S. 1259.
[8] Vgl. BIS (2004), http://www.bis.org/about/history.htm, 01.06.2004.
[9] Vgl. Olson, M. W. (2003), S.1.
[10] Vgl. Barth, Th. A. (2001), S. 545.
[11] Vgl. Schulte-Mattler, H. (2003), S. 386.
[12] Vgl. Barth, Th. A. (2001), S. 545; Lehnhoff, J. (2001), S.171; Schulte-Mattler, H. (2003), S. 386, Kütter, G. (2001), S.184.
[13] Vgl. Spörk, W. (2001), S. 1628.
[14] Vgl. Spörk, W. (2001), S. 1628.
[15] Vgl. Olson, M. W. (2003), S.1.
[16] Vgl. Andritzky J.(2002/2003), S. 3.
[17] Vgl. Schneck, O. (2002), S. 1.
[18] Vgl. IHK Nord Westfalen URL: http://www.ihk-nordwestfalen.de/wachstum_finanzierung/bindata/
Basel_II_Informationen.pdf, 20.06.2004.
[19] Vgl. Schneck, O. (2002), S. 1.
[20] Vgl. Olson, M. W. (2003), S.1.
[21] Vgl. Buchmann, P. (2003), http://www.region.nuernberg.de/get_intrablob.php?id=177, S.7, 04.06.2004.
[22] Vgl. Schneck, O. (2002), S. 2.
[23] Vgl. Olson, M. W. (2003), S.1, Wilkens, M. (2001), S.187.
[24] Vgl. Berndt, H. (2001), S. 179, Heinke, E. (2001), S. 174.
[25] Vgl. Barth, Th. A. (2001), S. 545; Paetzmann, K (2001), S. 493.
[26] Vgl. Zinn, E (2004), S. 127.
[27] Berndt, H. (2001), S.170.
[28] Vgl. Berndt, H. (2001), S.170.
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