Vertrags- und Bilanzrecht hybrider Finanzinstrumente


Seminararbeit, 2007

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS

TABELLENVERZEICHNIS

LITERATURVERZEICHNIS

I. EINLEITUNG

II. EINORDNUNG DER HYBRIDEN FINANZINSTRUMENTE
A. DIE INNEN- UND AUßENFINANZIERUNG
B. ABGRENZUNG DES EIGENKAPITALS VOM FREMDKAPITAL
C. MEZZANINE-KAPITAL
D. HYBRIDE FINANZINSTRUMENTE
E. ABGRENZUNG DER HYBRIDEN FINANZINSTRUMENTE VON DEM MEZZANINE-KAPITAL

III. VERTRAGS- UND BILANZRECHT AM BEISPIEL VON WANDELANLEIHEN
A. VERTRAGSRECHT AM BEISPIEL DER WANDELANLEIHE
1. Wandelanleihe
2. Wandelanleihebedingungen
3. Hauptversammlungsbeschluss
4. Reguläres, genehmigtes und bedingtes Kapital
B. BILANZRECHT AM BEISPIEL DER WANDELANLEIHE
1. Bilanzrecht nach HGB
2. Bilanzrecht nach IAS/IFRS
3. Bilanzrecht nach US-GAAP

IV. ABSCHLIEßENDE BEMERKUNG

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Abgrenzung des Eigenkapitals vom Fremdkapital 8

Tab. 1: Abgrenzung des Eigenkapitals vom Fremdkapital 8

Literaturverzeichnis

Bösl, Konrad/Sommer, Michael

Mezzanine Finanzierung, Betriebswirtschaft Zivilrecht,

Steuerrecht, Bilanzrecht, 1. Auflage, C. H. Beck, München, 2006

Burger, Anton

Jahresabschlußanalyse, 1. Auflage, Oldenbourg, München/Wien, 1995

Busse von Colbe, Walther

Bilanzierung von Optionsanleihen im Handelsrecht, Decker/Müller, 1987

Brokamp, Jürgen/Hollasch, Karsten/Lehmann, Georg/Meyer, Lutz

Mezzanine-Finanzierung „Bridging the Gap“, 2 Auflage , Deloitte & Touche GmbH (Hrsg.), 2004

Brüggemann, Benedikt/Lühn, Michael/Siegel, Mikosch

Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente nach HGB, IFRS und US-GAAP im Vergleich, Artikel in: KoR - Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Teil

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Brüggemann, Benedikt/Lühn, Michael/Siegel, Mikosch

Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente nach HGB, IFRS und US-GAAP im Vergleich, Artikel in: KoR - Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Teil II), 9/2004, S. 389-402

Führich, Ernst R.

Wirtschaftsprivatrecht, Privatrecht, Wirtschaftsrecht,

Gesellschaftsrecht, 6 Auflage, Verlag Franz Vahlen, München, 2002

Großfeld, Bernhard/Luttermann, Claus

Bilanzrecht, 4. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, 2005

Hüffer, Uwe

Aktiengesetz, Kommentar, 7 Auflage, C. H. Beck, München, 2006

Hüffer, Uwe

BGB, Münchner Kommentar, 4. Auflage, C. H. Beck, München, 2004

Krieger, Gerd

Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4,

Aktiengesellschaft, 2. Auflage, C. H. Beck, München, 1999

Lutter, Marcus

Aktiengesetz, Kölner Kommentar, 2. Auflage, Carl Heymanns Verlag, Köln, 2004

Luttermann, Claus

Unternehmen, Kapital und Genussrechte (Habil.-Schr.1997), Mohr Siebeck, Tübingen, 1998

Nölling, Philip/Jendruschewitz, Boris

Hybrid-Anleihen, Artikel in: Finanzbetrieb, 8 Jahrgang, Juli/August, 2006, S.435 - 440

Pellens, Bernhard/Fülbier, Rolf Uwe/Gassen, Joachim

Internationale Rechnungslegung, 6. Auflage, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2006,

Perridon, Louis/Steiner, Manfred

Finanzwirtschaft der Unternehmung, 9. Auflage, Vahlen, München, 1997

Rudolph, Bernd

Analyse hybrider Finanzinstrumente, Mezzanine-Kapital, Artikel in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen , 57 Jahrgang, Nr. 1, 2004, S. 14-18

Selchert, Friedrich W./ Erhardt, Martin

Internationale Rechnungslegung, Der Jahresabschluss nach HGB, IAS und US-GAAP, 3. Auflage, Oldenbourg, München, 2003

Sester, Peter

Hybrid-Anleihen, Wirtschaftliches Eigenkapital für

Aktiengesellschaften, Artikel in: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft, Heft 06/2006, S. 443-463

Weber, Thomas

Mezzanine Finanzierung, Neue Perspektiven für mittelständische Unternehmen, 1. Auflage, VDM Verlag, 2006,

Werner, Horst S.

Mezzanine-Kapital, Mit Mezzanine-Finanzierung die

Eigenkapitalquote erhöhen, 1. Auflage, Bank-Verlag Köln, Köln, 2004

Wollmert, Peter/Achleitner, Ann-Kristin

Konzeptionelle Grundlagen der IAS-Rechnungslegung (Teil II), Artikel in: Die Wirtschaftsprüfung, 50 Jahrgang, 1997, S.245- 256

I. Einleitung

In den vergangenen Jahren führten ein sich verschärfender Wettbewerb und eine fortschreitende Internationalisierung zu einem tief greifenden Wandel in der Finanzierungslandschaft der Unternehmen. Die Unternehmen mussten sich in jüngster Zeit immer neuen Herausforderungen seitens der Märkte als auch seitens der rechtlichen Rahmenbedingungen stellen.

Angetrieben wird die Verschärfung der Situation durch Basel II. Bereits Ende 2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den ersten Kreditinstituten Zulassungsbescheide für bankinterne Risikosteuerungssysteme erteilt. Hiermit durften diese bereits zum 01.01.2007 die Eigenkapitalunterlegung für die von ihnen eingegangenen Kreditrisiken selbst ermitteln. Die Höhe der Eigenkapitalunterlegung ist dabei abhängig von dem ermittelten Kreditrisiko. Dabei lässt sich eine einfache Formel für die Konditionengestaltung seitens der Kreditinstitute herleiten. Weist der Kreditnehmer eine gute Bonität auf, so besteht nur ein geringes Risiko, dass der Kredit ausfällt und der Kreditnehmer zahlt niedrigere Kreditzinsen. Ist die Bonität jedoch schlecht, so ist das Risiko größer und der Kreditnehmer zahlt höhere Kreditzinsen. Ein größeres Gewicht fällt dabei zukünftig auf Eigenkapitalausstattung der Kreditnehmer. Hier konstituiert sich das Dilemma der deutschen Unternehmen, denn diese haben traditionell einen hohen Fremdkapitalanteil. Dies ist das Resultat einer steuerlichen Bevorzugung von Fremdkapital in Deutschland. In den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von Finanzierungsformen entwickelt, wodurch die steuerliche Bevorzugung von Fremdkapital weiterhin sichergestellt-, die Eigenkapitalposition der Unternehmen aber dennoch verbessert wird: die so genannten hybriden Finanzinstrumente.

Das zweite Kapitel widmet sich der Einordnung der hybriden Finanzinstrumente, nachdem ein Einblick in die grundlegenden Finanzierungsmöglichkeiten einer Unternehmung gewährt wurde.

Im dritten Kapitel wird das Vertrags- und Bilanzrecht von hybriden Finanzinstrumenten am Beispiel der Wandelanleihe besprochen und richtet den Fokus auf das Bilanzrecht nach HGB und IAS/IFRS. Das Bilanzrecht für Wandelanleihen nach US-GAAP soll am Ende des Kapitels besprochen werden.

Schließlich beschäftigt sich das vierte Kapital mit der Frage, ob eine Wandelanleihe das richtige Finanzinstrument ist, um die Eigenkapitalposition einer Unternehmung zu verbessern.

II. Einordnung der hybriden Finanzinstrumente

A. Die Innen- und Außenfinanzierung

Eine grundlegende Differenzierung der Finanzierungsformen für Unternehmen gelingt über die Dichotomie der Innen- und Außenfinanzierung.1 Die Innenfinanzierung findet ihren Ausdruck im Betriebsbereich sowie im Investitionsbereich.2 Der Betriebsbereich finanziert das Unternehmen über die freiwerdenden Mittel aus dessen operativen Tätigkeiten.3 Der Investitionsbereich hingegen stellt im Wesentlichen eine Gegenüberstellung von Investitionen und Desinvestitionen dar. Der Saldo aus Investitionen und Desinvestitionen bildet in der Beständedifferenzbilanz die absolute Finanzierung aus dem Investitionsbereich der Innenfinanzierung ab. Ist der Saldo aus Investitionen und Desinvestitionen positiv, d.h. überwiegt die Mittelbindung die Mittelfreisetzung, so liegt eine negative Innenfinanzierung vor und vice versa.4

Im Falle einer negativen Finanzierung aus dem Investitionsbereich, muss der Finanzierungsbedarf aus den operativen Tätigkeiten erfolgen oder aber aus der Außenfinanzierung. Die Kapitalmärkte sind die zentralen Schlüsselelemente bei der Außenfinanzierung.5Über die Kapitalmärkte wird das Kapital in das Unternehmen eingebracht. Hierbei kann zwischen den grundlegenden Unternehmensfinanzierungsformen Eigen- und Fremdkapital unterschieden werden.6

B. Abgrenzung des Eigenkapitals vom Fremdkapital

Tabelle 1 zeigt die wesentlichen Merkmale von Eigen- bzw. Fremdkapital auf und nimmt eine Abgrenzung vor.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 1: Abgrenzung des Eigenkapitals vom Fremdkapital7

Die aufgeführten Merkmale erlauben eine grundsätzliche Einteilung in das Eigen- und Fremdkapital, lassen jedoch die Existenz von Mischformen unberücksichtigt.8In der Literatur finden die Mischformen unter dem Begriff „Mezzanine-Kapital“ Eingang.

C. Mezzanine-Kapital

Das Wort Mezzanine wird vom italienischen Wort „Mezzanino“ abgeleitet. Der Begriff „Mezzanine“ bezeichnet in der Architektur der Renaissance und des Barocks ein typisches Zwischengeschoss zwischen dem Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss. Die Metapher verleiht der Tatsache Ausdruck, dass das Mezzanine-Kapital eine Stellung zwischen dem Eigen- und Fremdkapital einnimmt.9Die Ausgestaltung des Mezzanine-Kapitals erfolgt dabei entweder fremdkapital-(„Debt Mezzanine“) oder eigenkapitalnah („Equity Mezzanine“).10Bei „Debt Mezzanine“ handelt es sich um zivilrechtliches Fremdkapital, es weist aber bei wirtschaftlicher Betrachtung Eigenkapitalcharakter auf. Das „Equity Mezzanine“ stellt zivilrechtlich Eigenkapital dar, aus einer wirtschaftlichen Sichtweise besitzt es jedoch Fremdkapitaleigenschaften.11Das Mezzanine-Kapital lässt sich demnach keiner der beiden idealtypischen Kategorien, Eigen- oder Fremdkapital, zuordnen.12

D. Hybride Finanzinstrumente

In der Literatur werden die Begriffe „Hybride Finanzinstrumente“ und „Mezzanine-Kapital“ oftmals synonym verwendet.13An anderer Stelle findet man allerdings die Hybriden Finanzinstrumente dem Mezzanine- Kapital untergeordnet.14In diesem Fall handelt es sich dann um Hybride Finanzierungsformen, wenn sie sich bilanzieller Hinsicht in einen Eigen- und Fremdkapitalanteil aufspalten lassen.15Sie bilden dann neben dem eigenkapital- und fremdkapitalnahen Finanzierungsformen eine eigene Finanzierungsform.16Ferner grenzt das wissenschaftliche Schrifttum hybride Finanzinstrumente systematisch von dem klassischen Mezzanine-Kapital ab. Dabei wird Hybrid-Kapital als solches bezeichnet, wenn es „weder an einem Liquidationserlös noch am Unternehmenserfolg“ partizipiert.17Des Weiteren muss es zudem eine „unendliche oder zumindest sehr lange Laufzeit (z.B. 1000 Jahre)“ aufweisen.18 Die Ursache des Problems liegt in einer fehlenden Definition der Begriffe „Mezzanine-Kapital“ und „Hybride Finanzinstrumente“ in der deutschen Literatur.19

E. Abgrenzung der Hybriden Finanzinstrumente von dem Mezzanine- Kapital

In Ermangelung einer übergreifend anerkannten Abgrenzung der Begrifflichkeiten „Hybride Finanzinstrumente“ und „Mezzanine-Kapital“ erfolgt eine Abgrenzung vor bilanziellem Hintergrund. Hybride Finanzinstrumente lassen sich immer in bilanzieller Hinsicht in einen Eigenkapitalanteil und einen Fremdkapitalanteil aufspalten.20 Die Abgrenzung erlaubt eine Einteilung des Mezzanine-Kapitals in Kapital mit Eigenkapitalausrichtung, mit Fremdkapitalausrichtung und letztlich in die hybriden Formen. Unter die Mezzanine-Finanzierungsinstrumente mit Eigenkapitalausrichtung fallen unter anderem Genussrechte sowie die atypische stille Beteiligung. Die Mezzanine-Finanzierungsinstrumente mit Fremdkapitalausrichtung umfassen neben dem Nachrangdarlehen auch die typische stille Beteiligung und das Verkäuferdarlehen. Schließlich sind unter die hybriden Formen der Mezzanine- Finanzierungsinstrumente die Wandelanleihen, die Optionsanleihen und die Eigenkapitalersetzenden-Darlehen zu subsumieren.21

Unter Hybriden Finanzinstrumenten ist Mezzanine-Kapital zu verstehen, d.h. Kapital das sich nicht den zwei idealtypischen Kategorien, Fremd- respektive Eigenkapital, zuordnen lässt. Gleichzeitig muss es sich in bilanzieller Hinsicht in einen Eigenkapital- und einen Fremdkapitalanteil aufspalten lassen.

III. Vertrags- und Bilanzrecht am Beispiel von Wandelanleihen

A. Vertragsrecht am Beispiel der Wandelanleihe

1. Wandelanleihe

Wandelanleihen oder auch Wandelschuldverschreibungen sind im § 221 Wandelschuldverschreibungen. Demnach sind Wandelanleihen „Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird.“. Der Begriff der Schuldverschreibung wird im § 221 I AktG im zivilrechtlichen Sinne verwendet.22Die Legaldefinition der Wandelschuldverschreibung im § 221 AktG impliziert demnach die Legaldefinition de „Schuldverschreibung auf den Inhaber“ im § 793 I BGB.

Inhaberschuldverschreibungen im Sinne „des § 793 BGB sind: die auf Inhaber lautenden in Einzel- oder Globalurkunden verbrieften Anleihen ohne Rücksicht auf den Status des Emittenten, also Bankschuldverschreibungen, Industrieobligationen sowie grundsätzlich auch öffentliche Anleihen.“.23

Aktien sind keine Inhaberschuldverschreibungen, da sie keine Forderung darstellen, sondern ein Mitgliedschaftsrecht verbriefen.24Dies ist von besonderem Interesse für den Fall, wenn das Recht auf Umtausch auf Aktien aus der Wandelanleihe ausgeübt wird. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Tauschvertrag im Sinne des § 480 BGB oder um eine Wahlschuld im Sinne des § 262 BGB. Nach herrschender Meinung ist hierin eine Ersetzungsbefugnis (facultas alternativa) zu finden.25„Die Ersetzungsbefugnis gibt Inhaber Wahl- und“ obligatorisches Gestaltungsrecht.26Durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130 BGB) wird die Ersetzungsbefugnis ausgeübt. Diese führt zur Aufgabe des Gläubigerrechts, aber nicht automatisch zur

Erlangung des Mitgliedschaftsrechts.27Die Wandelanleihe begründet somit das Mitgliedschaftsrecht nicht selbst, sondern enthält einen schuldrechtlichen Anspruch auf Erwerb des Mitgliedschaftsrechtes.28 Zunächst wird nur das Umtauschrecht begründet. Das Umtauschrecht gewährt den Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrages. Dabei wird das Umtauschrecht durch die Umtauscherklärung respektive Wandelerklärung ausgeübt.29

In der Regel sind bei Wandelanleihen die Wandelbedingungen derart ausgestaltet, dass sie als befristetes Angebot ausgelegt werden können. Dann liegt in der Wandelerklärung die Annahme des Zeichnungsvertrages.30Mit Zustandekommen des Zeichnungsvertrages verpflichtet sich der Emittent dem Berechtigten die Mitgliedschaftsrechte im begründeten Umfang einzuräumen. Der Berechtigte verpflichtet sich zur Leistung des Gegenwerts.31Solange das Mitgliedschaftsrecht noch nicht entstanden ist, solange ist der Inhaber lediglich Gläubiger, danach ist der Inhaber nur Aktionär.32

2. Wandelanleihebedingungen

Die Wandelanleihe im Sinne des § 221 AktG wird in der Regel zu den Bedingungen des Emittenten ausgegeben. Zwar bestehen Vorschriften über die „Inhaberschuldverschreibung“ in den §§ 793 ff. BGB, diese sind aber lückenhaft, und unzureichend für die Wandelanleihe und deren Besonderheiten. Um den Erfordernissen der Wandelanleihe gerecht zu werden, formuliert der Emittent die Wandelbedingungen selbst aus und stellt diese den Ersterwerbern einseitig.33Es handelt sich nach § 305 I BGB um „für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.“. Des Weiteren sind die Wandelanleihebedingungen nicht ausgehandelt und deren formale

[...]


1Vgl. Bösl, Konrad/Sommer, Michael: Mezzanine Finanzierung, S. 5.

2Vgl. Burger, Anton: Jahresabschlußanalyse, Kapitel 1-3.

3Vgl. Bösl, Konrad/Sommer, Michael: Mezzanine Finanzierung, S. 5.

4Vgl. Burger, Anton: Jahresabschlußanalyse, Kapitel 1-3.

5 Vgl. Luttermann, Claus: Unternehmen, Kapital und Genussrechte, S. 144.

6Vgl. Bösl, Konrad/Sommer, Michael: Mezzanine Finanzierung, S. 5.

7Vgl. Perridon, Louis/Steiner, Manfred: Finanzwirtschaft der Unternehmung, S. 343.

8 Vgl. Bösl, Konrad/Sommer, Michael: Mezzanine Finanzierung, S. 5.

9Vgl. Weber, Thomas: Mezzanine Finanzierung, S. 29.

10Vgl. Werner, Horst S.: Mezzanine-Kapital, S. 13.

11Vgl. Brüggemann, Benedikt/Lühn, Michael/Siegel, Mikosch: Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente nach HGB, IFRS und US-GAAP im Vergleich, S. 342.

12Vgl. Rudolph, Bernd: Analyse hybrider Finanzinstrumente, S. 14-18.

13Vgl. Werner, Horst S.: Mezzanine-Kapital, S. 40.

14Vgl. Bösl, Konrad/Sommer, Michael: Mezzanine Finanzierung, S. 6.

15Vgl. Werner, Horst S.: Mezzanine-Kapital, S. 40.

16 Vgl. Bösl, Konrad/Sommer, Michael: Mezzanine Finanzierung, S. 6.

17Vgl. Nölling, Philip/Jendruschewitz, Boris: Hybrid-Anleihen, S.435.

18Vgl. ebd., S.435.

19Vgl. Sester, Peter: Hybrid-Anleihen, S. 444.

20Vgl. Werner, Horst S.: Mezzanine-Kapital, S. 40.

21 Vgl. Bösl, Konrad/Sommer, Michael: Mezzanine Finanzierung, S. 6.

22Vgl. Hüffer, Uwe: Aktiengesetz, Kommentar, § 221AktG, Rn. 3.

23Vgl. Hüffer, Uwe: Münchener Kommentar BGB, § 793 BGB, Rn. 10.

24Vgl. ebd., § 793 BGB, Rn. 11.

25vgl. Hüffer, Uwe: Aktiengesetz, Kommentar, § 221 AktG, Rn. 4.

26 vgl. ebd., § 221AktG, Rn. 5; vgl. Hüffer, Uwe: Münchener Kommentar BGB, § 793 BGB, Rn. 27.

27Vgl. Hüffer, Uwe: Aktiengesetz, Kommentar, § 221 AktG, Rn. 5.

28Vgl. ebd., § 221 AktG, Rn. 56.

29Vgl. ebd., § 221 AktG, Rn. 5; vgl. ebd., § 198 AktG, Rn. 3.

30Vgl. ebd., § 221 AktG, Rn. 5; vgl. ebd., § 198 AktG, Rn. 2 f.

31Vgl. ebd., § 198 AktG, Rn. 2 f.

32Vgl. ebd., § 221 AktG, Rn. 5.

33 Vgl. Bösl, Konrad/Sommer, Michael: Mezzanine Finanzierung, S. 211.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Vertrags- und Bilanzrecht hybrider Finanzinstrumente
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt  (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht)
Veranstaltung
Seminar Internationales Unternehmensfinanzrecht
Note
1,7
Autor
Jahr
2007
Seiten
26
Katalognummer
V72538
ISBN (eBook)
9783638629546
ISBN (Buch)
9783638683395
Dateigröße
517 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vertrags-, Bilanzrecht, Finanzinstrumente, Seminar, Internationales, Unternehmensfinanzrecht
Arbeit zitieren
Benjamin Hüttche (Autor:in), 2007, Vertrags- und Bilanzrecht hybrider Finanzinstrumente, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72538

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