Intangible Asset Reporting - Eine entscheidungsorientierte Analyse vor dem Hintergrund des Value Based Management


Diploma Thesis, 2007

173 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Begriffliche Analyse von Intangible Assets und Value Based Management
2.1 Intangible Assets
2.1.1 Begriffliche Abgrenzung
2.1.2 Charakterisierung der Intangible Assets
2.1.3 Kategorisierung der Intangible Assets
2.1.3.1 Überblick über die Kategorisierungsvorschläge
2.1.3.2 Vorschlag des Arbeitskreises „Immaterielle Werte“ der Schmalenbach-Gesellschaft
2.2 Value Based Management
2.2.1 Wertorientierung in der Unternehmensführung
2.2.2 Konzept des Shareholder Value
2.2.3 Aussagekraft des Shareholder Value
2.2.4 Shareholder versus Stakeholder Value
2.3 Theoretische Fundierung
2.3.1 Überblick über die Ansätze der Neuen Institutionenökonomie
2.3.2 Prinzipal-Agent-Theorie als Ausgangspunkt der Überlegungen
2.3.2.1 Grundlagen
2.3.2.2 Konfliktsituationen in der Unternehmensführung

3 Rechnungslegung über Intangible Assets
3.1 Zielsetzungen der handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegung
3.1.1 Rechnungslegung nach HGB
3.1.2 Rechnungslegung nach IFRS
3.1.3 Rückwirkungen der IFRS auf die nationale Rechnungslegung
3.1.3.1 Harmonisierungsbestrebungen auf europäischer Ebene
3.1.3.2 Transformation in nationale Rechnungslegungsnormen
3.2 Vergleichende Analyse der handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegung über Intangible Assets
3.2.1 HGB und DRS
3.2.1.1 Bilanzierung dem Grunde nach
3.2.1.1.1 Vorbemerkungen
3.2.1.1.2 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
3.2.1.1.3 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
3.2.1.2 Bilanzierung der Höhe nach
3.2.1.2.1 Zugangsbewertung
3.2.1.2.2 Folgebewertung
3.2.1.3 Angaben im (Konzern-) Anhang und (Konzern-) Lagebericht
3.2.1.3.1 Anhang
3.2.1.3.2 Lagebericht
3.2.1.3.2.1 Lagebericht als zweite Rechnungslegungs- säule
3.2.1.3.2.2 Neuerungen des BilReG, DRS 12 und 15
3.2.2 IFRS
3.2.2.1 Bilanzierung dem Grunde nach
3.2.2.1.1 Vorbemerkungen
3.2.2.1.2 Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
3.2.2.1.3 Konkrete Bilanzierungsfähigkeit
3.2.2.1.4 Aktivierungskriterien für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte
3.2.2.2 Bilanzierung der Höhe nach
3.2.2.2.1 Zugangsbewertung
3.2.2.2.2 Folgebewertung
3.2.2.3 Zusätzliche Angaben im IFRS-Abschluss
3.2.2.3.1 Allgemeines
3.2.2.3.2 Projekt „Management Commentary“ des IASB
3.3 Zwischenergebnis

4 Value Reporting als Bestandteil des Value Based Management
4.1 Ausbau des Financial Accounting zum Business Reporting
4.1.1 Funktionen einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung
4.1.2 Zweck einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung
4.2 Value Reporting – Begriff und Abgrenzung
4.3 Wertlücken als Ausgangspunkt des Value Reporting
4.3.1 Definition der Wertlücke
4.3.2 Quantifizierung einer Wertlücke
4.4 Grundsätze für das Value Reporting
4.5 Ausgewählte Value Reporting-Ansätze
4.5.1 Business Reporting des AICPA
4.5.2 Value Reporting nach Müller
4.5.3 Reporting Framework nach Labhart
4.6 Wertorientierte Kennzahlen: Ermittlung und Komponenten
4.6.1 Wertorientierte Kennzahlen im Kontext des Value Based Management
4.6.2 Discounted-Cashflow-Methoden
4.6.3 Shareholder Value Added
4.6.4 Economic Value Added und Market Value Added
4.6.5 Cash Flow Return on Investment und Cash Value Added
4.6.6 Eignung und Aussagekraft wertorientierter Kennzahlen
4.7 Zwischenergebnis

5 Weiterentwicklung der Unternehmensberichterstattung über Intangible Assets
5.1 Intangible Asset Reporting im Fokus der wissenschaftlichen Diskussion
5.2 Ausgewählte Ansätze der Berichterstattung über Intangible Assets
5.2.1 Intangible Asset Statement nach Haller
5.2.2 Intellectual Property Statement nach Maul/Menninger
5.2.3 Intellectual Capital Statement des AKIW
5.2.4 Intellectual Capital Statement in Dänemark
5.2.5 Wissensbilanzen in Deutschland
5.2.6 Balanced Scorecard nach Kaplan/Norton
5.2.7 Skandia Navigator
5.2.8 Intangible Assets Monitor nach Sveiby
5.3 Kritische Analyse der Berichtsmodelle

6 Vorschläge für einen Intangible Asset Report
6.1 Anforderungen
6.1.1 Zielsetzung und Berichtsgrundsätze
6.1.2 Ort und Prüfung der Berichterstattung
6.2 Aufbau und Inhalt des Intangible Asset Report
6.3 Beitrag des Intangible Asset Report zur wertorientierten Unternehmensberichterstattung
6.4 Kritische Würdigung

7 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kategorisierungsvorschläge für immaterielle Werte

Abbildung 2: Shareholder-Value-Netzwerk

Abbildung 3: Aktivierung immaterieller Werte nach HGB

Abbildung 4: Value Reporting

Abbildung 5: Value Reporting und Wertlücken

Abbildung 6: Analyse der Wertlücke

Abbildung 7: Dänisches Modell des Intellectual Capital Statements

Abbildung 8: Beispiel von Wissensbilanz-Indikatoren im Bereich Humankapital

Abbildung 9: Aufbau eines Wissensbilanz-Berichtes

Abbildung 10: Modell der Balanced Scorecard

Abbildung 11: Skandia Navigator

Abbildung 12: Beispiel des Skandia Navigator für SkandiaBanken

Abbildung 13: Intangible Assets Monitor

Abbildung 14: Intangible Asset Report als Prozessabbild

Abbildung 15: Aufbaumodell des Intangible Asset Reports

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Kategorisierung immaterieller Werte nach AKIW

Tabelle 2: Shareholder Value versus Stakeholder Value

Tabelle 3: Informationsasymmetrien und Konfliktsituationen

Tabelle 4: Regelungen des BilReG zur Abschlusserstellung

Tabelle 5: Elemente des Muster-Unternehmensberichts

Tabelle 6: Cash Flow-Ermittlungsschema

Tabelle 7: Kennzahlenbasierte Wertsteigerungskonzepte

Tabelle 8: Intangible Asset Statement

Tabelle 9: Intellectual Capital Statement des AKIW

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Was treibt Unternehmen an? Welche Bausteine bestimmen ihre zukünftigen Erfolge? Welche Treiber und Einflüsse sind für die Wertschaffung im Unternehmen wesentlich verantwortlich? Und schließlich, wie wird über sie Bericht erstattet? Vor allem in den letzten Jahren sind dies die Fragen, die nicht nur von wertorientierten Investoren im Zuge ihrer Anlageentscheidungen gestellt werden, sondern die auch eine breite wissenschaftliche Diskussion darüber hinaus angestoßen haben.

Die Erkenntnis, dass die Antworten auf die ersten drei Fragen immer weniger in den Bilanzen der Unternehmen zu finden sind, ist nicht neu und hat mittlerweile eine breite Anerkennung gefunden. Sie wurde von Thorstein Veblen, einem US-amerikanischen Ökonomen und Soziologen, schon 1904 formuliert: „The substantial foundation of the industrial corporation is its immaterial assets.“[1] Diese Feststellung hat angesichts rasanter Veränderungen und volkswirtschaftlicher Transformationsprozesse von Industriegesellschaften zu Dienstleistungs- und Wissensgesellschaften heute mehr Geltung denn je. Das „neue“ und globalisierte Unternehmensmodell ist kunden- und serviceorientiert und basiert auf einer unternehmerischen Flexibilität sowie hoher Anpassungsfähigkeit auf externe Einflüsse und Bedürfnisveränderungen.[2] Nicht Maschinen treiben also Unternehmen an, sondern ihre organisationalen Fähigkeiten, den Marktansprüchen jetzt und insbesondere auch zukünftig gerecht zu werden. Der Unternehmenserfolg hängt daher maßgeblich von funktionierenden Prozessen und Organisationen ab.[3] Im vorhandenen Wissens- und Innovationsvorsprung besteht ein entscheidender Wettbewerbsvorteil eines Unternehmens und sein zentraler strategischer Wert.[4] Alle diese Aspekte finden sich heute mit Schlagworten wie Intangible Assets, Intangibles oder Intellectual Capital umrissen.

Untersuchungen haben nachgewiesen, dass bis zu 90% der Unternehmenswertschaffung im Wesentlichen von immateriellen, in der Bilanz unsichtbaren Werten abhängt.[5] Die optimale Nutzung und Kombination immaterieller Ressourcen trägt also entscheidend zur Steigerung des Unternehmenswertes bei. Dennoch gibt es kaum geeignete Daten zu immateriellen Werten, was ihr Management praktisch verhindert und das Verständnis für ihre Bedeutung und die bestehenden Wechselbeziehungen nicht fördert.[6] Durch das fast vollständige Ignorieren von immateriellen Werten, insbesondere von originär geschaffenen, als bilanzielles Vermögen sieht Lev sogar die „Sinnhaftigkeit der Bilanz“ gefährdet.[7] So groß also die Bedeutung der Intangibles ist, so ungenügend finden sie sich in der traditionellen Berichterstattung reflektiert.

Das Verständnis der Intangibles ist aber ein Kernaspekt wenn es darum geht, die zukünftige Unternehmensentwicklung abzuschätzen.[8] Und dieses geht nur, wenn es einem Unternehmen gelingt, sein unsichtbares Potenzial „sichtbar“ zu machen.[9] Die traditionelle Rechnungslegung konnte diese Entwicklung bisher nur in einem sehr beschränkten Maße nachvollziehen. Gleiches gilt für interne Management- und Controlling-Instrumente mit dem Effekt einer hohen Intransparenz des Unternehmensgeschehens und einer systematischen Vernachlässigung der für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entscheidenden Produktiv- und Risikofaktoren.[10] Mit Hilfe unterschiedlicher Ansätze zur Identifikation, Messung, Steuerung und Berichterstattung wird seit einigen Jahren versucht diesen Defiziten zu begegnen. Sie sind als Antwort auf die anfangs gestellte vierte Frage gedacht. Dabei wird stets das Spannungsfeld zwischen der Relevanz immaterieller Erfolgspotenziale und der Verlässlichkeit zu ihnen erhobener Daten deutlich. Die bestehenden Objektivierungsprobleme sind Gegenstand weiterer intensiver wissenschaftlicher Diskussionen[11], so dass die immateriellen Vermögenswerte noch immer ihre Rolle als die „ewigen Sorgenkinder des Bilanzrechts“[12] nicht verloren haben.

Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist die in Rede stehenden Ansätze auf ihren Aufbau, ihre theoretischen Grundlagen und ihre Effektivität im praktischen Einsatz zu analysieren. Dabei wird stets von einer börsennotierten Kapitalgesellschaft als Untersuchungsobjekt ausgegangen, die, dem Gedanken des Shareholder Value verpflichtet, ihre traditionelle Berichterstattung um ein solches freiwilliges Berichtselement erweitern möchte, um positive Effekte auf ihre Kapitalmarktbewertung zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Arbeit mit der Abbildung immaterieller Werte und Ressourcen in Unternehmensbilanzen de lege lata nach HGB und IFRS, ihrem Reporting in Geschäftsberichten sowie ausgewählten Vorschlägen für eine darüber hinausgehende, zum Teil freiwillige, Berichterstattung. Das Intangible Asset Reporting wird dabei als ein Kernaspekt einer zusätzlichen wertorientierten Unternehmensberichterstattung im Sinne des Value Reportings identifiziert.

1.2 Gang der Untersuchung

Im Anschluss an dieses Kapitel wird zunächst der Begriff der Intangible Assets analysiert sowie seine Eigenschaften herausgearbeitet. Durch ihre Charakterisierung und Kategorisierung soll die Problematik der Abbildung und Erfassung von Intangibles verdeutlicht werden. Die Berichterstattung wird ferner als ein integraler Bestandteil einer wertorientierten Unternehmensführung eingeordnet, die im Kontext der Prinzipal-Agent-Theorie hilft, die auf Grund asymmetrischer Informationsverteilung entstehenden Konfliktsituationen zu vermeiden oder zu entschärfen. Diese stehen einer fairen Marktbewertung entgegen und sollen daher überwunden oder zumindest gemildert werden. Kapitel 2 bildet somit die theoretischen Grundlagen und die Untersuchungsgegenstände der vorliegenden Arbeit ab.

Kapitel 3 behandelt die aktuellen handelsrechtlichen und internationalen Bilanzregelungen in Bezug auf die Bilanzierungsfähigkeit und Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände oder -werte sowie die ergänzende Berichterstattung im Anhang, in den Notes und im (Konzern-) Lagebericht. Die Ausgestaltung einer kapitalmarktorientierten Rechnungslegung und Publizität, deren Entwicklung im engen Zusammenhang mit dem Shareholder-Value-Konzept steht, wird im vierten Kapitel analysiert. Neben einer begrifflichen Eingrenzung des Value Reportings und informationsgetriebener Wertlücken als seiner theoretischen Grundlage, werden drei Value Reporting-Modelle vorgestellt. Das Kapitel schließt mit der Betrachtung wertorientierter Kennzahlen, die als wertorientierte Steuerungsinstrumente zunehmend im Rahmen des Value Reporting extern kommuniziert werden.

Die speziell für Intangible Assets entwickelten Berichtskonzepte sind Gegenstand des fünften Kapitels. Als mögliche Bestandteile des Value Reportings sollen sie die Identifikation immaterieller Ressourcen im Unternehmen unterstützen und als Grundlage für deren externe Kommunikation dienen. Die vorgeschlagenen Berichtsmodelle werden im Kontext der wertorientierten Unternehmensführung auf ihre Praktikabilität und Effektivität beurteilt. Aufbauend auf dieser Analyse werden im sechsten Kapitel Vorschläge für eine „best practice“-Lösung, ein Intangible Asset Report, unterbreitet. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick auf die mögliche zukünftige Entwicklung im Kapitel 7.

2 Begriffliche Analyse von Intangible Assets und Value Based Management

2.1 Intangible Assets

2.1.1 Begriffliche Abgrenzung

Eine begriffliche Analyse und Abgrenzung von Intangible Assets als Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit wird durch die Vielzahl der in der Literatur auftretenden Bezeichnungen und Begriffe erschwert. Intangible Assets, Intangibles, immaterielle (Vermögens-) Werte, Knowledge Based Assets, Intellectual Property, immaterielle Güter oder (Vermögens-) Gegenstände und Intellectual Capital (IC) werden in diesem Zusammenhang häufig synonym bzw. inhaltsgleich verwendet.[13] Vor allem die englische Bezeichnung Intangibles wird dabei auch in der deutschsprachigen Literatur oft genutzt.[14] In einem weit gehenden und umfassenden Verständnis beschreibt sie neben dem Begriff „immaterielle Werte“[15] alle immateriellen Ressourcen eines Unternehmens[16]. Ein „immaterieller Vermögensgegenstand“ bezieht sich auf einen unbestimmten Rechtsbegriff[17] aus dem deutschen Handelsrecht[18], der inhaltsgleich mit dem deutschen steuerrechtlichen Begriff des „Wirtschaftsgutes“[19] gesehen wird.[20] Intangible Assets verweisen hingegen auf die Definitionen der IFRS[21], wobei die deutsche Übersetzung des Standards von immateriellen Vermögenswerten[22] spricht. Im Verständnis dieser Arbeit werden die Begriffe Intangibles und immaterielle Werte bzw. immaterielle Vermögenswerte und Intangible Assets gleichberechtigt und gleichbedeutend verwendet.[23] Ihnen liegt, wie zu zeigen sein wird, der wichtige Gedanke von individuellen, unternehmensspezifischen Nutzenerwartungen zu Grunde.[24] Diese bilden wiederum die Grundlage einer (betriebs-) wirtschaftlichen Betrachtungsweise[25], die in dieser Arbeit eingenommen wird. Intangibles, immaterielle (Vermögens-) Werte oder Intangible Assets umfassen im Sinne dieser Arbeit demnach „alle denkbaren Komponenten von immateriellem Unternehmensvermögen“.[26]

Diese Begriffe müssen jedoch vom Begriff „Goodwill“, der in Deutschland auch als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet wird[27], abgegrenzt werden. Goodwill als der aktivische Unterschiedsbetrag, um den der Kaufpreis eines Unternehmens oder einer Beteiligung die zu Zeitwerten (Fair Values) bewerteten Aktiva und Passiva übersteigt[28], umfasst nur diejenigen immateriellen Vermögenswerte, die nicht weiter identifizierbar und daher nicht bilanzierungsfähig sind.[29] Ein bei einer Übernahme gezahlter höherer Preis repräsentiert also nicht per se einen immateriellen Vermögenswert.[30] Im Gegensatz zum derivativen oder entgeltlich erworbenen Goodwill versteht man unter dem originären Goodwill einen selbst geschaffenen, über den Substanzwert hinausgehenden Mehrwert.[31]

Bis heute existiert keine allgemein anerkannte positive Definition[32], um die immateriellen Vermögenswerte vom materiellen und finanziellen Unternehmensvermögen[33] abzugrenzen. Die Gleichsetzung von immateriell mit unkörperlich (Kriterium der Körperlichkeit), wie es der Wortlaut nahe legen würde[34], ist regelmäßig nicht sachgerecht, da „sich in jedem körperlichen Gegenstand auch nicht körperliche Bestandteile“ finden.[35] Nach anderen diskutierten Vorschlägen können z.B. das Verhältnis der Herstellungskosten (Kriterium der Wertrelation), die Funktion der körperlichen Komponente oder das wirtschaftliche Interesse für die Einordnung entscheidend sein.[36] Laut Schütte kann jedoch kein Konzept überzeugen[37], da die jeweils angewandten Kriterien vor dem Hintergrund der aktuellen Bilanzierungspraxis mal mehr oder weniger gut geeignet sind, eine Abgrenzung vorzunehmen.[38]

Eine Definition scheitert zudem an einer sicheren und präzisen Bestimmbarkeit der Einzelkomponenten.[39] Diese lassen sich im Rahmen einer Gesamtbewertung zwar in Form des Goodwills (teilweise) abgrenzen, jedoch einzeln[40] weder vollständig noch konkret inhaltlich spezifizieren.[41] Die vorhandenen Definitionsansätze bauen vor diesem Hintergrund entweder auf einer enumerativen[42] oder konzeptionellen Ebene auf. Der konzeptionelle Ansatz verbindet Attribute, Eigenschaften oder Konzepte so miteinander, dass bei sachgerechter Anwendung eine Entscheidung über einen Bilanzansatz oder eine ergebniswirksame Verrechnung erfolgen kann. Die Regeln folgen dabei entweder einer negativen Abgrenzung[43], einer Tautologie[44] oder einer Realdefinition[45].[46]

In der vorliegenden Arbeit wird der weit gefassten Definition von Schütte gefolgt, mit der er einen Vermögenswert unabhängig von seiner Erscheinungsform qualifiziert: „Ein Vermögenswert liegt dann vor, wenn dem Unternehmen ein positiver Vermögensbeitrag i.S. eines Ertragswertbeitrages geleistet wird. […] Im Umkehrschluss ist die Vermögenswerteigenschaft zu verneinen, wenn kein zukünftiger Ertragswertbeitrag für das Unternehmen zu erwarten ist.“[47] Entscheidend für eine Qualifizierung als immaterieller Vermögenswert wäre demnach die unternehmensspezifische Nutzungsmöglichkeit der immateriellen Ressource, genauer also ein ihr inne wohnendes Erfolgspotenzial.[48] Diese Nutzungsmöglichkeit kann die künftige Wirtschaftskraft des Unternehmens beeinflussen und trägt nach subjektivem Ermessen des Bilanzierenden mit einem positiven ggf. auch indirekten Erfolgsbeitrag zum Ertragswert des Unternehmens am Bilanzstichtag bei.[49][50] Ein immaterieller Vermögenswert besäße somit einen Werttreiber-Charakter.

Es bleibt jedoch festzuhalten, dass „um der Problematik einer Definition zu entgehen, [.] überwiegend und nicht nur im deutschsprachigen Raum versucht (wird, Anm. d. Autors), immaterielle Werte zu charakterisieren.“[51]

2.1.2 Charakterisierung der Intangible Assets

Ein Grundkonsens herrscht in der Ansicht, dass Intangible Assets von großer Bedeutung für den Unternehmenserfolg sind und sich zum wesentlichen Werttreiber entwickelt haben.[52] Als wirtschaftliche Vorteile stellen sie Erfolgspotenziale dar[53] und sind neben dem Eigen- und Fremdkapital ein wesentlicher Input-Faktor für die Wertschöpfung eines Unternehmens[54], wobei ihre Erscheinungsformen „heterogener Natur“ sind.[55] Weber bezeichnet sie als die „soften Erfolgsfaktoren des Unternehmens“.[56] Sie bilden ein „komplexes adaptives System“ aus einer Vielzahl in Wechselwirkung tretender Komponenten.[57] Diese Interaktivität führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit der immateriellen Werte untereinander, da einzelne Elemente dieses Systems durch zahlreiche sich ständig verändernde Faktoren, wie z.B. Umfeldentwicklungen, beeinflusst werden und zudem häufig ein bewertungsrelevanter Sekundärmarkt fehlt.[58] Neben den hohen Kosten der Schaffung oder Herstellung zeichnen sich die immateriellen Werte durch geringe Grenzkosten zusätzlicher Nutzung aus, was für ihre potenziell hohe Rentabilität spricht.[59] Durch die Nichtrivalität im Konsum führt die Nutzung oder Verwertung von Intangibles zur Ausbildung von Netzwerkstrukturen, deren Netzwerkeffekten eine hohe ökonomische Bedeutung zugesprochen wird.[60] Die aus der Kombination immaterieller Werte entstandenen Erfolgsfaktoren eines Unternehmens können schließlich von Konkurrenten nur schwer nachgeahmt werden und stellen einen nachhaltigen und spezifischen Wettbewerbsvorteil dar.[61]

Neben der grundsätzlichen und teilweise auch abstrakten Charakterisierung immaterieller Werte und mangels einer handhabbaren Definition nähert man sich ihnen häufig auch über die Beschreibung ihrer einzelnen Elemente.[62] Die Betrachtung kann dabei entweder substanzorientiert im Rahmen eines Bottom-up-Ansatzes oder bei einer zu Grunde liegenden Gesamtwertbetrachtung als Top-down-Ansatz erfolgen. Bei substanzorientierten oder induktiv-analytischen Ansätzen werden die einzelnen „Bestandteile“ immateriellen Vermögens identifiziert und bewertet oder beschrieben.[63] Im Gegensatz dazu stellt der Top-down- oder deduktiv-summarische Ansatz auf den Marktwert ab, der durch eine weitgehende Aufspaltung in seiner Zusammensetzung erläutert werden soll. Alle noch vorzustellenden Kategorisierungsvorschläge und Berichtstypen lassen sich auf diese beiden Grundtypen zurückführen.[64]

2.1.3 Kategorisierung der Intangible Assets

2.1.3.1 Überblick über die Kategorisierungsvorschläge

Der Versuch der Charakterisierung immaterieller Werte führt, wie Riegler feststellt, zu einem groben und wenig übersichtlichen Ergebnis. In der Literatur wird daher eine Vielzahl von Vorschlägen zur Systematisierung oder Kategorisierung anhand diverser Gliederungsraster diskutiert. Eine solche Strukturierung ist für eine „Inventur“ immaterieller Werte im Unternehmen unabdingbar[65] und somit auch die Voraussetzung für ein entsprechendes Intangible Asset Reporting.

Die traditionelle Rechnungslegungssicht unterscheidet bei immateriellen Werten zwischen Rechten, wirtschaftlichen Werten und rein wirtschaftlichen Vorteilen.[66] Bei gesetzlichem oder vertraglichem Schutz ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit treten immaterielle Werte als Rechte, z.B. in Form von Lizenzen oder Urheberrechten,[67] auf. Sofern die Möglichkeit des rechtlichen Schutzes fehlt, aber die aus den Werten resultierenden Vorteile jedoch abgrenzbar sind, spricht man von wirtschaftlichen Werten. Rein wirtschaftlichen Vorteilen fehlt es im Gegensatz dazu an Abgrenzbarkeit gegenüber anderen Werten. Da sie nicht individuell bestimmbar sind und isoliert weder übertragen noch geschützt werden können, stellen sie eine Art Sammelposten dar.[68]

Neuere Ansätze betonen hingegen die „herausragende Bedeutung der mitarbeiterbezogenen immateriellen Werte“.[69] Die Kategorisierungsvorschläge folgen dabei meist einer groben Dreiteilung in Humankapital, Kundenkapital und Strukturkapital.[70] Ohne den auf diesen Vorschlägen aufbauenden Berichtsmodellen vorzugreifen, werden nachfolgend die für spätere Arbeiten Einfluss ausübenden Kategorisierungen synoptisch dargestellt. Sie werden jedoch teilweise als wenig operational, nicht umfassend oder als für Abbildungszwecke zu komplex kritisiert.[71]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Kategorisierungsvorschläge für immaterielle Werte[72]

2.1.3.2 Vorschlag des Arbeitskreises „Immaterielle Werte“ der Schmalenbach-Gesellschaft

Vor dem Hintergrund der genannten Kritikpunkte wurde vom Arbeitskreis „Immaterielle Werte“ der Schmalenbach-Gesellschaft eine umfassende und einstufige Kategorisierung entwickelt, die den Vorschlag von Edvinsson/Malone weiterentwickelt[73] und eine zunehmende Akzeptanz erfährt.[74] Zunächst unabhängig von deren Bilanzierungsfähigkeit werden sieben Kategorien immaterieller Werte unterschieden, die in der nachfolgenden Tabelle mit Beispielen dargestellt werden. Jeder immaterielle Wert lässt sich im Rahmen dieser Kategorisierung mindestens einer Kategorie zuordnen, wobei die Kategorien untereinander nicht überschneidungsfrei sind.[75]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Kategorisierung immaterieller Werte nach AKIW[76]

2.2 Value Based Management

2.2.1 Wertorientierung in der Unternehmensführung

Eine primär an der Steigerung des Unternehmenswertes orientierte Unternehmensführung wird auch als Value Based Management (VBM) bezeichnet.[77] Hierunter ist ein umfassendes, auf die Interessen der Anteilseigner abgestimmtes Management- und Führungskonzept zu verstehen.[78] Es zerfällt in fünf einzelne Aufgabenbereiche: die Erwirtschaftung monetärer Unternehmenserfolge, ihre sachgerechte Verwendung anhand wertorientierter Steuerungsgrößen, das unternehmenswertorientierte Controlling, die erfolgsorientierte Managementvergütung und die kapitalmarktorientierte Informationspolitik.[79] VBM geht also über die Bestimmung des Unternehmenswertes weit hinaus.[80] Das primäre finanzwirtschaftliche Ziel ist dabei die Steigerung des Unternehmenswertes[81] in Form des Marktwertes des Eigenkapitals.[82] Statt des periodischen Gewinns ist nunmehr die Rendite des Anteilseigners die zentrale Zielgröße.[83] Diese Ausrichtung basiert auf der Erkenntnis, dass die Anteilseigner mit der Überlassung des Kapitals bestimmte finanzielle Ziele (Konsumziele) verfolgen, die mit Hilfe des Unternehmens (z.B. in Form von Dividendenzahlungen oder dem Kauf und Verkauf von Anteilen) erfüllt werden sollen. Dabei stellt die Marktwertmaximierung auf den real existierenden, unvollkommenen und unvollständigen Märkten die einzige Möglichkeit dar, allen Eigentümern unabhängig von ihren individuellen Präferenzen durch den Kauf und Verkauf von Anteilen das Erreichen ihrer persönlichen Konsumziele zu ermöglichen.[84]

2.2.2 Konzept des Shareholder Value

Die internationale Öffnung und Globalisierung der Kapitalmärkte geht einher mit einer veränderten Haltung der Investoren und dem Auftreten von sog. Corporate Raiders[85], die eine immanente Übernahmebedrohung darstellen. Beides führte zuerst in den USA und später auch in Europa zu einer verstärkten Wertorientierung der Unternehmen.[86] Die Gefahr einer Übernahme könne dabei nach Rappaport nur durch einen „überragenden Shareholder Value“[87] verhindert werden.[88] Das Shareholder-Value-Konzept als die „Gesamtheit der genutzten Methoden, Maßnahmen und Instrumente zur Messung, Analyse, Prognose sowie Maximierung des Marktwertes des Eigenkapitals“[89] wurde erstmals von ihm umfassend definiert und beschrieben[90]. Es wird als der „klassische“ Ansatz bezeichnet.[91] Der Shareholder Value wird dabei als der Barwert freier Cash Flows (CF) verstanden und seine Maximierung durch Realisierung solcher Investitionsprojekte angestrebt, die bei der Verwendung der risikoadjustierten Renditeforderung der Kapitalgeber (Kapitalkosten) als Kalkulationszins zu einem maximalen positiven Kapitalwert führen.[92] Aus der fundamentalen Kritik an der buchhalterisch orientierten Erfolgsmessung und darauf basierenden Kennzahlen[93] folgt in diesem Zusammenhang die Erkenntnis, dass, „die Erfolgsplanung und –messung auf dem Zukunftserfolgswert eines Unternehmens und dessen Veränderung basieren“ muss.[94] Es wird somit eine investitionsrechnungsorientierte Sicht eingenommen[95], da es gilt, diesen Zukunftserfolgswert durch die Diskontierung geplanter freier Zahlungsmittelüberschüsse (sog. Discounted Cash Flow-Verfahren oder DCF-Verfahren[96]) mittels risikoadäquater Zinssätze (Kapitalkostensätze) zu ermitteln.[97] Da zukünftige Gewinne und Wertsteigerungen des Unternehmens durch zukünftige Cash Flows bestimmt werden, ist es das Ziel des Managements, den Barwert dieser CF zu maximieren.[98] Insofern wird Wert für die Aktionäre geschaffen, wenn die Rendite der Unternehmensinvestitionen „den vom Kapitalmarkt geforderten Kapitalkostensatz übersteigt.“[99] Die Zusammenhänge zwischen Führungsentscheidungen, den identifizierten Werttreibern als Bestimmungsfaktoren der CF und der Schaffung des Shareholder Value als dem Primärziel des Unternehmens stellt Rappaport in einem sog. Shareholder-Value-Netzwerk dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Shareholder-Value-Netzwerk[100]

2.2.3 Aussagekraft des Shareholder Value

Der Shareholder-Value-Ansatz „liefert die Zielsetzung, mit deren Hilfe ex ante strategische Entscheidungen [...] im Unternehmen zu treffen und ex post die Leistungen des Managements zu beurteilen sind.“[101] Im Kern werden dabei allgemein anerkannte investitionstheoretische Erkenntnisse auf die Unternehmensführung übertragen, um eine Größe zur Messung des Geschäftserfolges bzw. der Managementleistung zu erhalten.[102] Was seine theoretische Fundierung angeht, enthält er also soweit keine neuen Erkenntnisse.[103] Doch wird übereinstimmend festgestellt, dass seine innovative und konstruktive Wirkung in der Kombination der bekannten Bewertungstheorie mit einer einheitlichen Zielsetzung und geeigneten Strategien zur Wertsteigerung besteht.[104] Als ein integriertes Konzept ist es auf eine langfristige Betrachtung von Strategien und Geschäftsfeldern ausgerichtet[105], welche die zukünftigen Erfolgspotenziale eines Unternehmens zum Wertmaßstab erhebt.[106] Es liefert dabei „ein konsistentes und operationales Entscheidungsinstrumentarium, das die Messung der Performance des Unternehmens, die Quantifizierung des Unternehmenswachstums sowie die strategische und operative Unternehmensführung wirksam unterstützt.“[107] Zusätzlich kann es bei einem Einsatz als ein Lenkungsinstrument eine effiziente Allokation finanzieller Ressourcen innerhalb des Unternehmens sicherstellen.[108] Schließlich ermöglicht es, die Sichtweise des Kapitalmarktes und die Renditeforderungen der Kapitalgeber in das Entscheidungskalkül eines Unternehmens einzubeziehen[109] und eine angemessene Kapitalmarktkommunikation zu betreiben.[110] Gerade seine zunehmende Verbreitung, die klare und theoretisch fundierte Vorgehensweise und Studienergebnisse in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit shareholder-orientiert geführter Unternehmen sprechen für seine Überlegenheit gegenüber alternativen Konzepten.[111]

2.2.4 Shareholder versus Stakeholder Value

So sehr das Shareholder-Value-Konzept in den USA eine weitgehende Akzeptanz erfährt, so begegnet man ihm vor allem in dem nicht anglo-amerikanisch geprägten Europa teilweise mit Vorbehalten.[112] Angeprangert werden der monetäre Zielmonismus, eine dem Shareholder Value zu Grunde liegende kurzfristige Perspektive des unternehmerischen Handelns sowie die Ausgestaltung des Konzepts als bloße Kommunikationsmaßnahme.[113] Im Rahmen einer allgemein gesellschaftspolitischen und „überwiegend nicht-ökonomischen“[114] Sicht wird ferner die einseitige kapitalistische Ausrichtung des Konzeptes kritisiert, da seine Verwirklichung nur auf Kosten anderer Anspruchsgruppen erfolgen kann.[115]

Aufbauend auf dieser Kritik ist das Stakeholder-Value-Konzept entwickelt worden, das von seinen Verfechtern als die konzeptionelle Weiterentwicklung des Shareholder-Value-Konzepts gesehen wird[116], da es auch die Zielvorstellungen anderer Interessen- oder Anspruchsgruppen (z.B. Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden, Staat etc.) ex ante in die Zielbildung des Unternehmens[117] und ex post in die Beurteilung der Zielerreichung einbezieht.[118] Seine theoretische Fundierung lässt sich dabei auf das Koalitionsmodell der Unternehmensverfassung nach Cyert/March zurückführen.[119] Neben einer unbestimmten und daher unscharfen Abgrenzung relevanter Interessengruppen[120] bleibt jedoch vor allem die mangelhafte Operationalisierung des Stakeholder Value[121], was seine praktische Umsetzung verhindert.[122] Ob es dabei bestehende Interessenskonflikte im Unternehmen besser lösen könnte oder diese sogar verschärfen[123] und insgesamt zu einer besseren gesamtwirtschaftlichen Kapitalallokation führen würde, bleibt umstritten.[124]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 2: Shareholder Value versus Stakeholder Value[125]

Besonders im Zusammenhang mit der Berichterstattung über immaterielle Werte werden jedoch die steigende Bedeutung des Stakeholder-Konzepts sowie eine partielle Vermischung beider Konzepte erkennbar. Die Wertbetrachtung des Unternehmens wird dabei auf eine breitere Basis gestellt, indem auch ökologische und soziale Dimensionen[126] des unternehmerischen Handelns Beachtung finden[127] sowie auch zunehmend in das Entscheidungskalkül von Kapitalmarktteilnehmern einfließen.[128] Aus der Unternehmenssicht sprechen dafür vor allem ökonomische Gründe, wie eine erhoffte allgemeine Senkung der Kosten, ein verbessertes Risiko- und Chancenmanagement oder die Erfüllung von öffentlichen Erwartungen. Besonders der letzte Punkt stellt einen wichtigen Beitrag zur Schaffung eines positiven Unternehmensbildes dar, welches z.B. über eine erhöhte Attraktivität für potenzielle hochqualifizierte Arbeitnehmer auch positive Rückwirkungen auf den originären Goodwill, einer vor allem für Investoren interessanten Größe, hat.[129] Aus einer solchen Modifikation der Shareholder-Sicht heraus erhalten die Beziehungen zu Stakeholder-Gruppen einen Wertcharakter.[130] Ihre Pflege und die generelle Beachtung von Stakeholder-Interessen wären in diesem Zusammenhang notwendige Bedingungen für eine langfristige und nachhaltige Shareholder-Value-Steigerung.[131] Stimmt man Wagner in seiner Aussage zu, dass das Bekenntnis zum Shareholder Value im Interesse der Kapitaleigner unterbleiben muss, falls es für seine Maximierung hinderlich ist[132], so wäre im Umkehrschluss ein Stakeholder-orientiertes Intangible Asset Reporting insbesondere im Sinne des Shareholder Value notwendig.

2.3 Theoretische Fundierung

2.3.1 Überblick über die Ansätze der Neuen Institutionenökonomie

Das aus der Knappheit der Güter resultierende ökonomische Organisationsproblem steht im Zentrum der Betrachtungen der Institutionenökonomik. Sie deutet Organisationen als „Hilfsmittel zur Handhabung menschlicher Rationalitätslücken“[133], bemüht sich beim Vorliegen von Koordinations- und Motivationsproblemen um Aussagen zur Eignung und zu Auswirkungen auf Effizienz und Verhalten bestimmter Institutionen und gibt im Rahmen einer normativen Analyse Gestaltungsempfehlungen ab.[134]

Die Neue[135] Institutionenökonomik wird auf Coase[136] zurückgeführt und besteht aus drei sich überlappenden Theorieansätzen: der Property-Rights-Theorie, der Transaktionskostentheorie und der Prinzipal-Agent-Theorie. Die Property-Rights- oder Verfügungsrechtstheorie geht auf Alchian/Demsetz[137] zurück und untersucht, ob und inwiefern Verhaltensweisen von Akteuren durch unterschiedliche Zuordnung von Rechten beeinflusst werden.[138] Die Transaktionskostentheorie widmet sich der Gestaltung von Leistungsbeziehungen innerhalb eines gegebenen allgemeinen Ordnungsrahmens und geht auf die Arbeiten von Coase[139] und Williamson[140] zurück. Sie beleuchtet die Kostenstrukturen unterschiedlicher Ausführungsformen von Transaktionen in unterschiedlichen organisationalen Kontexten in Bezug auf deren Vorteilhaftigkeit.[141] Verträge stehen im Zentrum der Prinzipal-Agent-Theorie, die sich schließlich mit Informationsasymmetrien in Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen und der Behandlung dabei inhärent auftretender Risiken und Fehlanreize befasst.[142] Sie bildet im Weiteren die theoretische Grundlage dieser Arbeit.

2.3.2 Prinzipal-Agent-Theorie als Ausgangspunkt der Überlegungen

2.3.2.1 Grundlagen

Im Rahmen der Prinzipal-Agent-Theorie werden die ökonomischen Folgen der Delegation von Entscheidungskompetenzen[143] „unter Bedingungen ungleicher Informationsverteilung und Unsicherheit sowie unter Berücksichtigung der Risikoverteilung“[144] untersucht.[145] Ein Unternehmen wird dabei als ein Netzwerk von Verträgen (‚nexus of contracts’) verstanden[146], deren Modalitäten jedoch nicht präzise und umfassend sind. Diese Unvollständigkeit der Verträge beruht auf unvollständigen Informationen, der Unbestimmtheit zukünftiger Umstände und den prohibitiv hohen Kosten vollständiger Verträge. Den Mängeln der Unvollständigkeit begegnen die beteiligten Vertragsparteien mit entsprechenden vertraglichen Anreiz-, Kontroll- und Informationsmechanismen (‚governance mechanisms’), die eine Disziplinierungsfunktion besitzen und das Verhalten des Agenten positiv beeinflussen sollen, um eine pareto-optimale Ressourcenallokation zu ermöglichen.[147] Eine Prinzipal-Agent-Beziehung kann also als die vertragliche Beziehung zwischen zwei Personen verstanden werden, „bei der der Beauftragte gegen einen Entlohnungsanspruch die Verpflichtung zur Erfüllung einer Dienstpflicht für den Auftraggeber eingeht.“[148] Eine optimale Leistung für den Prinzipal wird vom Agenten dabei nur erbracht werden, „wenn sie mit seinen eigenen Interessen vereinbar ist“.[149] Das Kriterium der Vorteilhaftigkeit einer Vertragsform stellen dabei die Agenturkosten dar.[150]

2.3.2.2 Konfliktsituationen in der Unternehmensführung

Konflikte zwischen dem Prinzipal und dem Agenten resultieren vor allem aus einer bestehenden asymmetrischen Informationsverteilung und Interessenunterschieden zwischen ihnen. Dem Agenten wird allgemein ein Informationsvorsprung in Bezug auf „die sachliche Bearbeitung der Aufgaben“ unterstellt.[151] Zugleich besteht beim Prinzipal ein Informationsdefizit bezüglich des opportunistischen Verhaltens[152] des Agenten sowie bezüglich der Ergebniskontrolle[153].[154]

Vor Vertragsabschluss handelt es sich um eine Qualitätsunsicherheit bzgl. der Güte des Managements, die zur sog. adversen Selektion (‚adverse selection’[155]) führen kann. Nach Vertragsabschluss besteht die asymmetrische Informationsverteilung in Bezug auf die Fairness des Managements (‚holdup’), die Angemessenheit seiner Entscheidungen bei Unkenntnis der Umfeldbedingungen (‚hidden information’) und den Erfolgsbeitrag seiner Tätigkeit (‚hidden action’).[156] Den potenziellen negativen Auswirkungen dieser Agency-Probleme kann der Prinzipal nur durch geeignete Anreiz- (z.B. in Form monetärer Anreizsysteme[157]), Kontroll- und Informationsmechanismen[158] begegnen. Zu den Kontroll- und Informationsmechanismen gehören auch die gesetzlich kodifizierten Pflichten zur externen Rechnungslegung[159], der Abschlussprüfung[160] sowie die Vorschriften zu Aufga- ben und Rechten des Aufsichtsrates[161] und zum Schutz der Aktionärsinteressen[162].[163] Damit wird deutlich, dass nicht nur im Hinblick auf eine wertorientierte Unternehmensführung, sondern auch vor dem Hintergrund der Agency-Problematik die Ausgestaltung der Unternehmensberichterstattung, also die Frage wie und worüber externe Adressaten informiert werden, eine herausragende Rolle spielt.

In der folgenden Tabelle 3 werden die angeführten auf Informationsasymmetrien basierenden Konfliktsituationen noch einmal vergleichend gegenübergestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Informationsasymmetrien und Konfliktsituationen[164]

3 Rechnungslegung über Intangible Assets

3.1 Zielsetzungen der handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegung

3.1.1 Rechnungslegung nach HGB

Die abstrakte Aufgabe der Rechnungslegung besteht darin, zeitraumbezogene Unternehmensprozesse quantitativ abzubilden und den sich daraus zeitpunktbezogen am Bilanzstichtag ergebenden Unternehmenszustand im Rahmen eines Modells darzustellen.[165] Die Zwecke des handelsrechtlichen Jahresabschlusses werden dabei überwiegend aus den Interessen der Rechnungslegungsadressaten abgeleitet[166], da sie nicht explizit im Gesetz genannt werden.[167] Im traditionellen Verständnis werden ihr die Informations-[168], die Dokumentations-[169], die Rechenschafts-[170] und die Ausschüttungsbemessungsfunktion[171] zugewiesen.[172] Die handelsrechtlichen Ziele des Gläubigerschutzes und der (nominellen) Kapitalerhaltung[173] finden in den gesetzlich verankerten Vorsichts-, Realisations- und Imparitätsprinzipien ihren Ausdruck.[174] Diese Prämissen liegen auch der Gewinnermittlung in Form des auf der Einzelbewertung basierenden Vermögensvergleichs[175] zu Grunde.[176] In letzter Konsequenz führen sie zu einer asymmetrischen Erfassung erfolgswirksamer Vorgänge mit der Folge einer systematisch verzerrten Rechnungslegung.[177] Neben den vom Objektivierungs- und Vorsichtsgedanken geprägten Vorschriften, verhindert auch der bewusste und auf die gezielte Beeinflussung von Rechnungslegungsadressaten gerichtete Einsatz von sachverhaltsdarstellenden und -gestaltenden Instrumenten[178] die Gewährung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des rechnungslegenden Unternehmens.[179] Dieses Informationsdefizit und die Gewinnverzerrungen sollen durch zusätzliche Angaben insbesondere im Anhang geheilt („Abkopplungsthese“) werden.[180]

[...]


[1] Veblen 1904 (zitiert nach Unimelb/Unife/Stern 2003, S. III).

[2] Vgl. Daum 2004, S. 52.

[3] Vgl. Haller/Dietrich 2001b, S. 1046.

[4] Vgl. ähnlich BMWA 2005, S. 7; Edvinsson/Kivikas 2004, S. 28.

[5] Vgl. IFAC 1998, Par. 4; Maul/Menninger 2000, S. 529 m.w.N.

[6] Vgl. Bornemann et al. 2005, S. 42 f.

[7] Vgl. Lev 2002. Ähnliches gilt für die Aussage der Gewinn- und Verlustrechnung, die zunehmend Aufwendungen mit Investitionscharakter enthält. Vgl. Daum 2004, S. 75. Als Indiz hierfür dürfte die Entwicklung von sog. pro forma-Kennzahlen (z.B. EBIT oder EBITDA) dienen. Vgl. zu diesen weiterführend z.B. Weißenberger 2006, S. 62-64 oder Lummert/Schumacher 205, S. 62 f.; kritisch Rückle 2005, S. 283 f.

[8] Vgl. Edvinsson/Brüning 2000, S. 18 f.

[9] Vgl. Sveiby 1998.

[10] Vgl. Daum 2004, S. 48; ähnlich Lev 2004, S. 5.

[11] Vgl. Haller 1998, S. 572 m.w.N.

[12] Vgl. Moxter 1979, S. 1102.

[13] Vgl. AKIW 2001, S. 990; Riegler 2006a, S. 84.

[14] Vgl. Riegler 2006a, S. 84.

[15] Vgl. hierzu in einer Gegenüberstellung AKIW 2001 und AKIW 2005.

[16] Vgl. ähnlich Weber/Kaufmann/Schneider 2006, S. 13; Coenenberg 2005, S. 1133-1135, der dem Oberbegriff Intangibles die Unterkategorien Intellectual Capital (für alle nicht bilanzierungsfähigen Werte) und immaterielle Vermögenswerte (die wiederum in bilanziell erfasste und bilanziell nicht erfasste zerfallen) subsumiert.

[17] Vgl. ADS 1998, §246 HGB Rn 9.

[18] Vgl. §§ 246 Abs. 1 und 248 Abs. 2 HGB.

[19] Vgl. § 5 Abs. 2 EStG.

[20] Vgl. Freidank/Velte 2007, S. 286; Stieler 1999, S. 6 m.w.N.

[21] Vgl. F. 49(a), IAS 38.8 und IAS 38.19. Zu den Bestandteilen der IFRS vgl. Gliederungspunkt 3.1.2.

[22] Anderer Meinung ist Euler, der im „Vermögensgegenstand“ eine treffendere Übersetzung sieht. Vgl. Euler 2001, S. 2632 f. Die Verwendung des Begriffes „Vermögenswert“ durch das DRSC im DRS 12 wurde auch vom IDW kritisiert. Vgl. IDW 2002, S. 199. Gleicher Ansicht ist auch Schmidbauer 2003, S. 2037 f. Laut Kinne gelten im allgemeinen Sprachgebrauch meist nur die bilanzierten Vermögenswerte als Assets. Vgl. Kinne 2005, S. 148.

[23] Dieser Begriffspluralität liegt der Gedanke zu Grunde, dass durch eine möglichst genaue Erfassung aller immateriellen Erfolgspotenziale einer Unternehmung mittels eines Reporting-Instrumentariums de lege ferenda sämtliche Intangibles oder immateriellen Werte in der Bilanz oder in ergänzenden Berichtsinstrumenten Berücksichtigung finden. Sofern sich die Ausführungen nicht auf explizite Regelungen de lege lata beziehen, bezeichnen diese Begriffe also die Gesamtheit immaterieller Ressourcen und Erfolgspotenziale eines Unternehmens. In diesem Zusammenhang sei auf die Forderung des AKIW hingewiesen, auch über zur Zeit nicht bilanzierungsfähige immaterielle Werte im Rahmen des Value Reporting zu berichten. Vgl. AKIW 2003, S. 1233.

[24] Vgl. Bentele 2004, S. 23; Schütte 2006, S. 35. Ähnlich zum Wertbegriff auch Haller 1998, S. 568.

[25] Die wirtschaftliche Betrachtungsweise lässt sich ebenfalls mit dem Begriff ‚substance over form’ gleichsetzen. Vgl. in einem anderen Zusammenhang Böcking 1998, S. 32.

[26] Haller 1998, S. 564, Fn. 4.

[27] Vgl. z.B. § 301 Abs. 3 Satz 1 HGB.

[28] Vgl. Küting 2005, S. 2757; Heyd/Lutz-Ingold 2005, S. 117.

[29] Vgl. AKIW 2001, S. 991 [Abbildung]; Coenenberg 2005, S. 648.

[30] Vgl. AKIW 2005, S. 69

[31] Vgl. Baetge/Kirsch/Thiele 2005, S. 296; Velte 2006a, S. 55. Zu den Schwierigkeiten einer Charakterisierung des Goodwill vgl. z.B. Küting 2005, S. 2758-2759.

[32] Vgl. AKIW 2001, S. 990; Kahre/Schwetje 2003, S. 123.

[33] Vgl. zur Aufteilung der Vermögensklassen IAS 1.66 und § 266 Abs. 2 HGB.

[34] Vgl. zur grammatischen Auslegung z.B. Stieler 1999, S. 47-49.

[35] Vgl. Schütte 2006, S. 36. Ein oft genanntes Beispiel ist die Verbreitung von Software auf Datenträgern. Das Kriterium wird dennoch oft zur Abgrenzung verwandt, vgl. z.B. Baetge/Kirsch/Thiele 2005, S. 295; Heyd/Lutz-Ingold 2005, S. 3; Husmann 2005, S. 663.

[36] Vgl. zu möglichen Abgrenzungskriterien Bentele 2004, S. 20-23.

[37] Vgl. ähnlich auch Bentele 2004, S. 22 f.

[38] Vgl. Schütte 2006, S. 37 f. Die am Gesetzestext orientierte Auslegung sieht mithin die Sicherheit eines Vermögensgegenstandes als Abgrenzungskriterium. Vgl. Bentele 2004, S. 20 m.w.N.

[39] Vgl. Jacob 2004, S. 7.

[40] Schon Moxter formulierte zur Frage der Bewertung, dass „Immaterielle Objekte (…) - erfassungstechnisch gesehen – im Grenzbereich von Einzelbewertung (…) und Gesamtbewertung“ liegen. Vgl. Moxter 1978, S. 821.

[41] Vgl. Haller 1998, S. 567.

[42] Hierbei werden abschließend definierte Fälle aufgeführt, die eine bilanzielle Erfassung eines immateriellen Vermögenswertes rechtfertigen. Dieser Ansatz wird im Weiteren nicht weiter vertieft.

[43] Die Definition der immateriellen Vermögenswerte erfolgt dabei über eine Abgrenzung dieser von materiellen Vermögenswerten. Diese Vorgehensweise findet sich z.B. in deutschen Rechnungslegungsnormen.

[44] Hierbei handelt es sich um einen sog. Zirkelschluss. Die Definition ist eine einfache Wiederholung dessen, was definiert werden sollte. Dieser Vorgehensweise bedient sich die IFRS-Rechnungslegung.

[45] Die Realdefinition versucht mittels der Benennung von charakteristischen Eigenschaften eine Abgrenzung von anderen Vermögenswerten zu erreichen.

[46] Vgl. Schütte 2006, S. 30 f. m.w.N.

[47] Schütte 2006, S. 41.

[48] Coenenberg spricht bei Erfolgspotenzialen von „Treibern des zukünftigen Erfolgs“, die den Wert eines Unternehmens sowie die zukünftigen „Erfolgs- und Liquiditätszuflüsse“ determinieren. Vgl. Coenenberg 2005, S. 1127.

[49] Vgl. Schütte 2006, S. 41-46; ähnlich auch Jacob 2004, S. 7 und Weber/Kaufmann/Schneider 2006, S. 13.

[50] Kritisch zu einer solchen Interpretation bleibt anzumerken, dass Rechnungslegungsinformationen erst dann entscheidungsrelevant für ihre Adressaten werden, wenn ihr Wahrheitsgehalt verlässlich zu beurteilen ist. Die zur Identifikation immaterieller Vermögenswerte notwendige subjektive Ertragswertbestimmung durch das Management muss folglich hinreichend nachprüfbar sein und einem Gebot der Manipulationsfreiheit genügen. Vgl. Küting/Ulrich 2001a, S. 955 f. m.w.N

[51] Schütte 2006, S. 32.

[52] Vgl. stellvertretend für viele Haller/Dietrich 2001b, S. 1045; Kaplan/Norton 1997, S. 2 f. und 7; Küting/Ulrich 2001a, S. 953; Lev 2004, S. 5 f.

[53] Vgl. Jacob 2004, S 9.

[54] Vgl. Dawo/Heiden 2001, S. 1716.

[55] Dawo 2003, S. 10. Er sieht dabei in immateriellen Gütern vor allem unterschiedliche Erscheinungsformen von Wissen, Informationen oder Beziehungen.

[56] Weber 2002, S. 337.

[57] Vgl. Servatius 2003, S. 156, ähnlich Dillerup/Ramos 2006, S. 166. Haller stellt dazu fest: „Solche Güter verkörpern somit in sich die grundsätzliche Erkenntnis aus der Unternehmensbewertung, dass der Wert eines Unternehmens aus einem Interaktionsmix von materiellen und immateriellen Komponenten bestimmt wird, deren Bedeutung für den Unternehmenserfolg (und damit –wert) objektiv nicht einzeln isoliert werden kann.“ Vgl. Haller 1998, S. 567. In einem solchen Fall manifestieren sich immaterielle Werte und die mit ihnen verbundenen Erfolgschancen (Interaktionsmehrwert/Synergiemehrwert) nur im Unternehmen als Ganzem. Mangels der Möglichkeit einer isolierten Wertbetrachtung spiegelte sich dieser Mehrwert dann nur im Goodwill wider.

[58] Vgl. Haller 1998, S. 567. Vgl. ähnlich auch Kahre/Schwetje 2003, S. 125, die von einem „umfeldbezogenen Charakter immaterieller Vermögenswerte“ ausgehen.

[59] Vgl. Dawo 2003, S. 17 f. m.w.N.; Maul/Menninger gehen dabei von „einer Art Gesetz des wachsenden Grenznutzens“ immaterieller Ressourcen aus. Vgl. Maul/Menninger 2000, S. 530.

[60] Vgl. Dawo 2003, S. 17-19; Stoi 2003, S. 177; Weber/Kaufmann/Schneider 2006, S. 14.

[61] Vgl. Dillerup/Ramos 2006, S. 116; Helm/Meiler 2004, S. 391; Weber/Kaufmann/Schneider 2006, S. 14.

[62] Vgl. Riegler 2006a, S. 84.

[63] Da jedoch nicht alle Komponenten einer einzelnen Bestimmung zugänglich sind, ist die umfassende Ermittlung des immateriellen Vermögens alleine über diesen Ansatz praktisch ausgeschlossen. Vgl. Haller 1998, S. 567.

[64] Vgl. Bentele 2004, S. 24 f.; Riegler 2006a, S. 85.

[65] Vgl. Riegler 2006a, S. 85-87.

[66] Vgl. Bentele 2004, S. 23 f.; Heyd/Lutz-Ingold 2005, S. 5 f.; Jacob 2004, S. 9 f. Interessant ist der Hinweis, dass die IFRS-Rechnungslegung keine grundlegende inhaltlich vergleichbare Kategorisierung kennt, da nur eine grobe Systematisierung in aktivierungsfähige und nicht aktivierungsfähige immaterielle Werte erfolgt. Vgl. Riegler 2006a, S. 87.

[67] Vgl. Dawo 2003, S. 20-29 für einen umfassenden Überblick.

[68] Vgl. Bentele 2004, S. 23; Dawo 2003, S. 20 f. und 29 f., Jacob 2004, S. 9 f., Küting/Ulrich 2001a, S. 954 f.

[69] Riegler 2006a, S. 87.

[70] Vgl. Weber/Kaufmann/Schneider 2006, S. 14 f.; Sveiby 1998, der sie mit dem Begriff ’family-of-three categorisation’ umschreibt. Diese Dreiteilung findet sich auch meist in der englischsprachigen Literatur wieder. Vgl. z.B. Li/Pike/Haniffa 2006, S. 4 f. m.w.N.

[71] Vgl. AKIW 2001, S. 990.

[72] Eigene Darstellung in Anlehnung an Haller/Dietrich 2001b, S. 1045.

[73] Vgl. AKIW 2001, S. 990.

[74] Vgl. z.B. DRS 12.34; Coenenberg 2005, S. 1134 f.

[75] Vgl. AKIW 2001, S. 991.

[76] Eigene Darstellung in Anlehnung an AKIW 2001, S. 990 f. und Coenenberg 2005, S. 1134 f.

[77] Auch im Bereich des Value Based Management besteht eine Vielzahl von Begrifflichkeiten und Interpretationen nebeneinander. Im Folgenden werden die Begriffe Value Based Management, Shareholder Value Management, Value Management, und wertorientierte Unternehmensführung als Synonyme verstanden und verwendet. Vgl. Spremann/Pfeil/Weckbach 2001, S. 27.

[78] Vgl. Bischoff 1994, S. 6; Feldbauer-Durstmüller 2005, S. 176; Pape 2000, S. 712 m.w.N.; ähnlich Pabst 2000, S. 268 f., der von einer „ganzheitlichen Strategie auf allen Unternehmensebenen“ spricht.

[79] Vgl. Pape 2000, S. 712 m.w.N.. Eine besondere Betonung der kapitalmarktorientierten Informationspolitik findet sich z.B. bei Fischer 2003, S. 5 f. und Labbé 2005, S. 2089.

[80] Vgl. Pape 2000, S. 717.

[81] Vgl. Copeland/Koller 2000, S. 264; Freidank 2000, S. 19 f.; Küting/Ulrich 2001b, S. 1001.

[82] Vgl. Bracklo/Bilstein 2002, S. 220 f. Sie liefern auch eine Gegenüberstellung zur Marktwertorientierung in den USA und in Deutschland. Vgl. Ebenda., S. 222. Die Orientierung am Marktwert des Eigenkapitals betont den kapitalmarktnahen Charakter des Konzepts. Da es jedoch, wie noch gezeigt wird, vor allem auf die innere Wertschöpfung eines Unternehmens einwirkt, sind Kapitalmärkte „zu seiner reinen Operationalisierung“ nicht zwangsläufig notwendig. Vgl. Kollmann/Kuckertz 2003, S. 202.

[83] Vgl. Knorren 1998, S. 17; Lorson 1999, S. 1329.

[84] Vgl. Hachmeister 2000, S. 11-19 m.w.N.

[85] Diese erwerben am „Markt für Unternehmenskontrolle“ (auch „Market for Corporate Control“ [vgl. grundlegend Jensen/Ruback 1983, S. 5] genannt und als Markt für Besetzungsrechte gesellschaftlicher Organe verstanden, vgl. Feldbauer-Durstmüller 2005, S. 177) die Mehrheit am Unternehmen, ersetzen das Management und führen Wert steigernde Maßnahmen durch, die vorher entweder nicht durchgeführt werden konnten oder sollten oder aber deren Kommunikation nach außen hin nicht überzeugend war. Vgl. Knorren 1998, S. 7 f.

[86] Vgl. Günther 2004, S. 317 f.; Knorren 1998, S. 5-7; Rappaport 1999, S. 1-3.

[87] Der Shareholder Value wird dabei als der Anteil des Eigenkapitals am Unternehmenswert, der sich wiederum aus Eigen- und Fremdkapital zusammensetzt, definiert. Vgl. Rappaport 1999, S. 39 f.

[88] Vgl. Rappaport 1999, S. 2. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Aktie als Akquisitionswährung ebenfalls von zunehmender Bedeutung ist und eine höhere Unternehmensbewertung Liquiditäts- und Kostenvorteile für das akquirierende Unternehmen bedeuten kann. Vgl. Pape 2000, S. 712. Rappaport selbst warnt jedoch davor, den Shareholder-Value-Ansatz als „Allheilmittel“ anzusehen. Er weist darauf hin, dass die Shareholder-Value-Analyse „nur so gut (ist, Anm. des Autors), wie das strategische Denken, das dahintersteckt“. Vgl. Rappaport 1999, S. 69.

[89] Lorson 1999, S. 1329.

[90] Vgl. Rappaport 1999.

[91] Vgl. Kunz 1998, S. 392. Auf andere Ansätze, die in der Folgezeit vor allem von Beratungsunternehmen entwickelt wurde, wird im Rahmen der Betrachtung der wertorientierten Kennzahlen unter Gliederungspunkt 4.6 eingegangen.

[92] Vgl. Günther/Beyer 2001, S. 1623.

[93] Vgl. Bischoff 1994, S. 12-34; Knorren 1998, S. 10-16; Rappaport 1999, S. 15-38.

[94] Lorson 1999, S. 1330.

[95] Vgl. Englert/Scholich 1998, S. 684 f.

[96] Zur ausführlichen Darstellung vgl. Gliederungspunkt 4.6.2.

[97] Vgl. Lorson 1999, S. 1330.

[98] Vgl. Englert/Scholich 1998, S. 686; ähnlich Copeland/Koller 2000, S. 261.

[99] Rappaport 1999, S. 60.

[100] Vgl. Rappaport 1999, S. 68.

[101] Ballwieser 1994, S. 1383.

[102] Vgl. Günther/Beyer 2001, S. 1623.

[103] Vgl. Günther 2004, S. 318; Siegert nennt es „die Renaissance der ursprünglichen unternehmerischen Fragen nach der Performance“. Vgl. Siegert in o.V. 1991, S. 244.

[104] Vgl. Schierenbeck/Lister 1998, S. 21; Lorson 1999, S. 1337; Günther 2004, S. 318.

[105] Vgl. Bischoff 1994, S. 85-87; Kunz 1998, S. 402; Menn in o.V. 1997, S. 552.

[106] Vgl. Englert/Scholich 1998, S. 688.

[107] Englert/Scholich 1998, S. 688

[108] Vgl. o.V. 1997, S. 537; Englert/Scholich 1998, S. 686.

[109] Vgl. Englert/Scholich 1998, S. 688.; ähnlich auch Knorren 1998, S. 82.

[110] Vgl. Englert/Scholich 1998, S. 688.

[111] Vgl. Schierenbeck/Lister 1998, S. 22; ähnlich Kunz 1998, 409 f.

[112] Vgl. Kunz 1998, S. 407 f. m.w.N.

[113] Vgl. z.B. Schierenbeck/Lister 1998, S. 21-23.

[114] Bühner/Tuschke 1997, S. 500.

[115] In diesem Zusammenhang stellt Wagner fest, dass „zentrale Einwände gegen den Shareholder Value sich in Wirklichkeit gegen das Prinzip marktgelenkter Koordination individueller Entscheidungen richten und mit den Mechanismen organisierter Kapitalmärkte in keinem Zusammenhang stehen“. Vgl. auch zu einer grundlegenden Auseinandersetzung mit den Kritikpunkten Wagner 1997 [S.479].

[116] Das Konzept geht auf Arbeiten des Stanford Research Institute zurück. Vgl. Schütte 2006, S. 55 m.w.N. Coenenberg sieht es in einem „scheinbar krassen Widerspruch zur stark kapitalmarktgeprägten Shareholder-Theorie.“ Vgl. Coenenberg 2005, S. 1179. Im Original teilweise hervorgehoben.

[117] Im Gegensatz zum Shareholder-Value-Konzept fehlt ihm jedoch eine eindeutige Zielfunktion. Vgl. Bühner/Tuschke 1997, S. 502. Im Rahmen einer koalitionstheoretischen Betrachtung wird das Formalziel der Steigerung des Unternehmenswertes der Shareholder-Value-Maximierung als überlegen angesehen. Vgl. Günther 2004, S. 320.

[118] Vgl. Bischoff 1994, S. 168f. Bühner/Tuschke stellen dazu fest, dass die Kritiker des Shareholder-Value-Konzepts dem Stakeholder-Konzept eine „höhere soziale Effizienz“ zubilligen. Vgl. Bühner/Tuschke 1997, S. 500.

[119] Vgl. Bischoff 1994, S. 169-177 m.w.N.

[120] Vgl. Kunz 1998, S. 408.

[121] Vgl. Bischoff 1994, S. 177-193. Banzhaf weist auf den methodischen Unterschied im Vergleich zum Shareholder-Konzept hin, insofern als dass der Ansatz ursprünglich nur als Analyse- und nicht als Bewertungsverfahren entwickelt wurde. Vgl. Banzhaf 2006, S. 199.

[122] So spricht Banzhaf von einem „theoretisch guten, aber wenig praktikablen Konzept“. Vgl. Banzhaf 2006, S. 209-211.

[123] Vgl. Bischoff 1994, S. 178; Kunz 1998, S. 408. Nach Bühner/Tuschke führt das Stakeholder-Konzept zur Ausrichtung des Unternehmens an den Zielen des Managements und fördert die Entstehung einer für dieses vorteilhaften Informationsasymmetrie, „je vielfältiger und unbestimmter die Ziele sind, die im Unternehmen verfolgt werden sollen.“ Vgl. Bühner/Tuschke 1997, S. 500-504.

[124] Vgl. Bischoff 1994, S. 188-192.

[125] Modifiziert entnommen von Bühner/Tuschke 1997, S. 501.

[126] Vgl. z.B. Fischer/Klöpfer 2005, S. 2704. In Bezug auf immaterielle und ökologische Ressourcen vgl. auch Günther/Günther 2003, S. 191.

[127] In diesem Zusammenhang wird oft von der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen, der sog. „Corporate Social Responsibility“ gesprochen. Vgl. Haller 2006, S. 17. Für eine Einführung in die Thematik einer Nachhaltigkeitsberichterstattung vgl. Schaltegger/Burritt 2006 sowie die weiteren Beiträge aus dem dortigen Sammelband. Vgl. ebenfalls die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Lageberichterstattung gem. §§ 289 Abs. 3 und 315 Abs. 1 Satz 4 HGB.

[128] Beispielhaft sei dafür das Entstehen eines neuen Marktsegmentes „Socially Responsible Investment“ genannt. Vgl. Europäische Kommission 2001, S. 23.

[129] Vgl. Haller 2006, S. 20-25. Gleichzeitig korreliert ein positives Image mit einer steigenden Kapitalmarktbewertung. Vgl. Banzhaf 2006, S. 276-282 m.w.N.

[130] Vgl. Daum 2004, S. 52.

[131] Vgl. Haller 2006, S. 24. Banzhaf spricht in diesem Zusammenhang von einem „strategischen Erfolgsfaktor“. Vgl. Banzhaf 2006, S. 202 f.

[132] Vgl. Wagner 1997 S. 495.

[133] Neben der begrenzten Rationalität stellen die individuelle Nutzenmaximierung und der methodologische Individualismus die grundlegenden Annahmen der Institutionenökonomik dar. Vgl. Picot/Schuller 2004, Sp. 516.

[134] Vgl. Picot/Schuller 2004, Sp. 514-518.

[135] Die „alte“ Institutionenökonomik ist im Wesentlichen deskriptiv ausgerichtet und analysiert die Bedeutung von Institutionen. Die Neue Institutionenökonomik ist dagegen eher analytisch-erklärend geprägt und stützt sich vielfach auf vereinfachende Prämissen und (mathematische) Modelle. Beide Zweige bestehen bis heute parallel. Vgl. Picot/Schuller 2004, Sp. 517 f. m.w.N.

[136] Vgl. Coase 1937.

[137] Vgl. Alchian/Demsetz 1973. Weiterführende Quellenangaben finden sich zudem bei Ebers/Gotsch 2001, S. 200.

[138] Vgl. Picot/Schuller 2004, Sp. 518 f.; ausführlich Ebers/Gotsch 2001, S. 200-209.

[139] Vgl. Coase 1937.

[140] Vgl. Williamson 1975.

[141] Vgl. Ebers/Gotsch 2001, S. 225 und im Folgenden ausführlich S. 225-249.

[142] Vgl. Picot/Schuller 2004, Sp. 518 f.

[143] Vgl. Meinhövel 2006, S. 65. Die Notwendigkeit einer Delegation von Kompetenzen ergibt sich für den Prinzipal aus dem Zwang zur Diversifikation heraus. Vgl. Günther 2004, S. 325.

[144] Ebers/Gotsch 2001, S. 209. Im Original teilweise hervorgehoben.

[145] Dabei geht man von einem risikoneutralen Prinzipal und risikoaversen Agenten aus. Vgl. hierzu und den weiteren Prämissen der Prinzipal-Agent-Theorie Ebers/Gotsch 2001, S. 211.

[146] Vgl. Jensen/Meckling 1976, S. 310.

[147] Vgl. Ebers/Gotsch 2001, S. 209-214. Das Pareto-Optimum ist dabei jedoch nur eine theoretische Größe, die angestrebt wird, jedoch nur bei Vorliegen vollständiger Information (also in einer Situation in der die hier diskutierten Agency-Probleme nicht mehr auftreten) möglich ist. Vgl. Ross 1973, S. 138.

[148] Meinhövel 2006, S. 67. Im Original teilweise hervorgehoben.

[149] Ebers/Gotsch 2001, S. 211.

[150] Die Agenturkosten bestehen aus Überwachungskosten des Auftraggebers (‚monitoring costs’), den Rechenschaftskosten des Auftragnehmers (‚bonding costs’) und den Residualkosten (‚residual loss’) i.S.v. Wohlfahrtsverlusten einer Lösung ggn. einer für den Prinzipal Nutzen maximierenden Handlung. Vgl. Jensen/Meckling 1976, S. 308; Meinhövel 2006, S. 73. Sie sind jedoch nicht bzw. kaum quantifizierbar. Vgl. Ebers/Gotsch 2001, S. 224 f.

[151] Dieser ergibt sich aus seinen besseren Fähigkeiten und Kenntnissen im Vergleich zum Prinzipal. Vgl. Ebers/Gotsch 2001, S. 211.

[152] Dieses Defizit ergibt sich aus einer mangelhaften Beobachtbarkeit der Handlungen und Absichten des Agenten durch den Prinzipal. Vgl. Ebers/Gotsch 2001, S. 211.

[153] Der Prinzipal kann hierbei nur schwer beurteilen, ob ein gegebenes Ergebnis auf die Leistungen des Agenten oder aber externe Umwelteinflüsse zurückzuführen ist. Vgl. Ebers/Gotsch 2001, S. 211; Elschen 1991, S. 210.

[154] Vgl. Ebers/Gotsch 2001, S. 211-213.

[155] Vgl. grundlegend Akerlof 1970.

[156] Vgl. Günther 2004, S. 326-329; Spremann 1990, der jedoch eine abweichende Einteilung vornimmt.

[157] Vgl. z.B. Elschen 1991, S. 210-213.

[158] Diese Mechanismen werden auch mit dem Schlagwort „Corporate Governance“ umrissen. Vgl. Günther 2004, S. 330.

[159] Vgl. § 264 HGB.

[160] Vgl. § 316 HGB.

[161] Vgl. z.B. § 111 AktG.

[162] Vgl. z.B. §§ 119, 131 AktG.

[163] Vgl. Günther 2004, S. 330-332. Zur externen Rechnungslegung und Abschlussprüfung vgl. ähnlich Müller 2006, S. 88-90.

[164] Modifiziert entnommen von Günther 2004, S. 325.

[165] Vgl. Ernstberger 2004, S. 5. Diese Sicht entspricht dabei einer eher statisch orientierten Bilanzauffassung. Nach der von Schmalenbach geprägten dynamischen Bilanzauffassung läge die Aufgabe der Rechnungslegung vor allem in der „Erfolgsmessung mittels eines periodengerechten, vergleichbaren Erfolgs.“ Vgl. Dawo 2003, S. 41-43 m.w.N. Zu den unterschiedlichen Bilanztheorien vgl. z.B. Coenenberg 2005, S. 1161-1168. Beide Bilanzauffassungen haben ihren Niederschlag im HGB gefunden, wobei die Bewertungsnormen eher der dynamischen Theorie folgen und die Bilanzierungsnormen eher statisch geprägt sind. Vgl. Küting 2006a, S. 1443 m.w.N.

[166] Vgl. Coenenberg 2005, S. 1173. Es handelt sich hierbei um den einzelwirtschaftlichen Ansatz zur Ermittlung von Jahresabschlusszielen. Der Kreis der Rechnungslegungsadressaten ist dabei meist sehr weit gefasst (vgl. z.B. Coenenberg 2005, S. 952-954) und umfasst im Extremfall die gesamte Öffentlichkeit. Vgl. Bentele 2004, S. 9.

[167] Vgl. Coenenberg 2005, S. 12 f.; Klein 2000, S. 146.

[168] Die Informationsfunktion umfasst die Vermittlung für die Adressaten entscheidungsrelevanter, d.h. die Prognose der zukünftigen Unternehmensentwicklung erlaubender Informationen. Sie beinhaltet mithin auch die Notwendigkeit der „Selbstinformation des Kaufmanns im Interesse Dritter“. Vgl. Eierle 2004, S. 15-20 m.w.N.

[169] Zur Dokumentationsfunktion bemerkt Leffson, dass diese bereits durch die buchhalterische Erfassung aller Geschäftsvorfälle und nicht erst durch die bilanzielle Bündelung dieser erfüllt sei. Vgl. Leffson 1987, S. 68, Fn. 83. Gegen die teilweise übliche Subsumption der Dokumentations- unter die Informationsfunktion vgl. Kampmann 2005, S. 304 f.

[170] Nach Leffson ist unter Rechenschaft eine umfassende Darstellung der Unternehmensziele und der Zielerreichung in der Berichtsperiode zu verstehen. Hierzu ist im Rahmen der Rechnungslegung ein „vollständiger, klarer und zutreffender Einblick in die Geschäftstätigkeit“ zu geben, der durch verbale Erläuterungen ergänzt werden muss. Vgl. Leffson 1987, S. 64-66.

[171] Die Ausschüttungsbemessungsfunktion ergibt sich daraus, dass der handelsrechtliche Erfolg die Bemessungsgrundlage erfolgsabhängiger, gesetzlich oder vertraglich geregelter Einkommenszahlungen bildet. Vgl. Coenenberg 2005, S. 14 f.

[172] Vgl. Freidank 2002, Sp. 1250 f.; Rückle 2005, S. 279 f. Sie können aus dem Sinnzusammenhang zahlreicher Vorschriften des HGB abgeleitet werden. Vgl. z.B. Baetge/Kirsch/Thiele 2005, S. 91-105. Zu beachten ist hier eine Differenzierung zwischen dem Jahresabschluss eines einzelnen Unternehmens und dem Konzernabschluss. Dem Konzernabschluss wird bisher nur die Informationsfunktion zugewiesen. Vgl. hierzu Ballwieser 2001, S. 160 m.w.A.

[173] Vgl. Küting 2006a, S. 1445.

[174] Vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB sowie dazu im Einzelnen z.B. Baetge/Kirsch/Thiele 2005, S. 99-102 und ausführlich Leffson 1987, S. 247-299, 339-426 und 465-492.

[175] Vgl. Euler 2002, S. 878.

[176] Die Gewinnermittlung sollte ferner dem von Schmalenbach formulierten Kongruenzprinzip genügen, wonach die Summe der Periodengewinne dem sich aus dem Überschuss der Gewinn- und Kapitalentnahmen ergebenden Totalgewinn während der gesamten Existenzdauer des Unternehmens entspricht. Vgl. Küting 2006a, S. 1443 m.w.N. Diese Kongruenz ermöglicht ferner gemäß dem Lücke -Theorem die Herstellung der Verbindung zwischen einem traditionell orientierten Rechnungswesen und dem Shareholder-Value-Konzept, indem der Barwert der Zahlungen zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern durch den Barwert der Unternehmenserfolge reproduziert werden kann. Vgl. Schildbach 1999a, S. 1814 m.w.N.

[177] Vgl. Wagenhofer 2005, S. 232.; Volkart/Schön/Labhart 2005, S. 519.

[178] Für einen Überblick vgl. Freidank/Velte 2007, S. 668-676.

[179] Vgl. Freidank 2000, S. 10-13. Eine Aufzählung von Kritikpunkten liefert z.B. Schildbach 1999a, S. 1813. Die gesetzliche Forderung nach der Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse wird insofern auch abgeschwächt interpretiert, als die Berichterstattung keinen un zutreffenden Eindruck vermitteln darf. Vgl. ADS 1997, § 264 HGB, Tz. 99.

[180] Vgl. grundlegend Moxter 1984, S. 157. Die Aufteilung der Einzelzwecke auf unterschiedliche Instrumente der Rechnungslegung kann am besten der Zweckpluralität gerecht werden. Bilanz und GuV dienen dabei der „Ermittlung einer objektiviert ermittelten Gewinngröße im Sinne eines ‚financial accounting’; Anhang und Lagebericht sowie weitere Publizitätsinstrumente dienen der Kapitalmarktinformation im Sinne eines ‚business reporting’“. Böcking 1998, S. 29 f.

Excerpt out of 173 pages

Details

Title
Intangible Asset Reporting - Eine entscheidungsorientierte Analyse vor dem Hintergrund des Value Based Management
College
University of Hamburg  (Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen)
Grade
1,7
Author
Year
2007
Pages
173
Catalog Number
V72566
ISBN (eBook)
9783638627641
ISBN (Book)
9783640204106
File size
1173 KB
Language
German
Keywords
Intangible, Asset, Reporting, Eine, Analyse, Hintergrund, Value, Based, Management
Quote paper
Karsten Zeglen (Author), 2007, Intangible Asset Reporting - Eine entscheidungsorientierte Analyse vor dem Hintergrund des Value Based Management, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72566

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