Einführung in das deutsche Jugendstrafrecht


Examination Thesis, 2006

62 Pages, Grade: 9,5


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Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Historische Entwicklung des Jugendstrafrechts
I. Rechtslage vor dem RJGG von 1923
II. Rechtslage nach dem RJGG von 1923
III. Rechtslage nach dem RJGG von 1943
IV. Rechtslage nach dem JGG von 1953
V. Rechtslage nach dem Änderungsgesetz zum JGG von 1990

C. Grundphilosophie des deutschen Jugendstrafrechts
I. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
II. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung
III. Die besonderen Maßnahmen des JGG
1. Anwendbarkeit des JGG
2. Informelle Reaktionen
a) Die folgenlose Einstellung nach § 45 I JGG
b) Die Einstellung nach Durchführung oder Einleitung erzieherischer Maßnahmen
c) Einstellung nach Durchführung eines formlosen jugendrichterlichen Erziehungsverfahrens
d) Richterliche Einstellungsmöglichkeit nach Klageerhebung
e) Zusammenfassende Betrachtung
3. Erziehungsmaßregeln
4. Zuchtmittel
5. Jugendstrafe

D. Einordnung des deutschen Jugendstrafrechts in den internationalen Kontext
I. Jugendstrafrecht in den USA
II. Jugendstrafrecht in England/Wales
III. Jugendstrafrecht in den Niederlanden
IV. Jugendstrafrecht in der Schweiz
V. Jugendstrafrecht in Slowenien
VI. Jugendstrafrecht in Entwicklungsländern und den ehemals sozialistischen Staaten
VII. Zusammenfassende Einordnung

E. Vorbehalte gegen das geltende Jugendstrafrecht
I. Vorbehalte gegen den Erziehungsgedanken
1. Ist das Jugendstrafrecht zu weich?
2. Ist das Jugendstrafrecht härter als das allgemeine Strafrecht?
II. Kritik an den einzelnen Maßnahmen
1. Erziehungsmaßregeln
2. Jugendarrest
3. Jugendstrafe
III. Kritik an der Einbeziehung Heranwachsender in das Jugendstrafrecht

F. Reformbedarf und Vorschläge
I. Ist das deutsche Jugendstrafrecht reformbedürftig?
II. Reformvorschläge
1. Ziele des 64. Deutschen Juristentages
2. Reformvorschlag zum Jugendstrafrecht von H.J. Albrecht
3. Vorschlag zur Abschaffung des Jugendstrafrechts
4. Regierungsentwürfe
a) Gesetzesantrag des Freistaats Bayern vom 17.08.1999
b) Gesetzesantrag des Landes Brandenburg vom 04.07
c) Gesetzentwurf des Bundesrates vom 06.08.2003
d) Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Bayern, Hessen, Niedersachen und Thüringen vom 25.03.04
e) Referentenentwurf zum 2. JGGÄndG vom 08.04.2004
f) Gesetzentwurf des Bundesrates vom 12.07
5. Gegenüberstellung mit den rechtswissenschaftlichen Gegenargumenten
6. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Lehrbücher

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Kommentare

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Zeitschriften

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Sammelbände

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Internet

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A. Einleitung

Die strafrechtliche Abteilung des 64. Deutschen Juristentages in Berlin, befasste sich erstmals vom 17.-20.09.2002 seit dem Jahre 1904 mit dem Jugendstrafrecht. Aufgegriffen wurde die zentrale Fragestellung ob das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß ist. Im Vordergrund stand die Behandlung eines Entwurfes für ein künftiges Änderungsgesetz zum Jugendgerichtsgesetz.

B. Historische Entwicklung des Jugendstrafrechts.

Kindheit und Jugend fanden in der Vergangenheit keine nennenswerte rechtliche Relevanz. Dass Kinder und Jugendliche in einem besonderen Verfahren für strafbares Handeln einstehen müssen, ist nicht selbst-verständlich. Bis zur Einführung des RJGG im Jahre 1923 galten sie als kleine bzw. halbe Erwachsene und wurden grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht bestraft. Ausnahmen ließen sich in vereinzelten Normen finden, die den jungen Rechtsbrecher nicht mit voller Härte erfassten, wie beispielsweise in der Carolina von 1532.[1]

Das deutsche Jugendstrafrecht lässt sich also folglich in die Zeit vor dem RJGG von 1923 und in die Jugendgerichtsgesetze vom 06.11.1943, vom 04.08.1953 und das Änderungsgesetz zum JGG vom 30.08.1990 unterteilen.

I. Rechtslage vor dem RJGG von 1923.

Generell finden sich die ersten Strafmilderungsmöglichkeiten für Kinder ab 7 Jahren bezüglich deren Einsichtsfähigkeit im römischen Recht. Bereits im Mittelalter werden die mildernden Sanktionen bei rechtsbrüchigen Kindern als Fahrlässigkeitswerke des Vormunds in verschiedenen strafrechtlichen Kodifikationen wie der Lex Salica, dem Sachsenspiegel oder dem Schwabenspiegel anerkannt.[2]

Die Regelungen des Bayerischen StGB erklärten Kinder unter 8 Jahren für strafunmündig. Eine Strafgrenze, die Milderungen vorsah, war für Jugendliche bis 16 Jahren möglich. Das Preußische StGB richtete sich an dem Code pénal, das die Einsichtsfähigkeit bei unter 16 Jährigen für eine Bestrafung forderte. Nach dem RStGB erhielt ein Jugendlicher im Alter zwischen 12-18 Jahren eine gemilderte Erwachsenenstrafe.[3]

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstand die Jugend-gerichtsbewegung. Diese ist durch Einflüsse der Marburgerschule und Franz Liszt geprägt worden, deren Grundgedanke in der Aufgabe des tatvergeltenden Strafrechts lag und ein spezialpräventives Täterstrafrecht forderte.[4] Die Errungenschaften der Jugendgerichts-bewegung bestanden in der Schaffung eines gesonderten Jugendstrafrechts, also Einrichtungen die dem Schutz des Jugendlichen dienten, insbesondere in der Errichtung eines separaten Jugendgerichts, in dem sich die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzog, sowie der Einrichtung eines speziellen Jugendgefängnisses. Außerdem wurde die neu geschaffene Jugend-gerichtshilfe bei den Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft hinzugezogen, um das soziale Umfeld des Beschuldigten in Augenschein zu nehmen. Diese besonderen Verfahrens- und Reaktionsformen für jugendliche Straftäter legten Grundpfeiler für ein eigenständiges Jugendkriminalrecht.[5]

II. Rechtslage nach dem RJGG von 1923.

Der Entwurf des ersten Reichsjugendgerichtsgesetzes, das am 16.02.1923 in Kraft trat,[6] ist auf den Reichsjustizminister Gustav Radbruch zurückzuführen. Es enthielt grundsätzlich einen nachsichtigeren und individuelleren Umgang mit jugendlichen Straftätern.[7]

[...]


[1] Rössner, Jugendstrafrecht, S.32. Böhm, Jugendstrafrecht, S. 4. Web, Jugendstrafrecht, S. 1. Dünkel, Freiheitsentzug, S. 2. Kreuzer, NJW 2002, S 2346.

[2] Rössner, Jugendstrafrecht, S. 33.

[3] Rössner, Jugendstrafrecht, S. 34. Kerner, DVJJ-Journal 1990

[4] Schaffstein, Jugendstrafrecht, S. 34f

[5] Dünkel, Freiheitsentzug, S. 2. Rössner, Jugendstrafrecht, S. 35.. Duesing , DVJJ-Journal 1992, S. 166f.

[6] Sonnen, JGG, § 1, Rn. 2.

[7] Ostendorf, Das Jugendstrafverfahren, S. 19.

Excerpt out of 62 pages

Details

Title
Einführung in das deutsche Jugendstrafrecht
Grade
9,5
Author
Year
2006
Pages
62
Catalog Number
V72743
ISBN (eBook)
9783638628181
ISBN (Book)
9783638715874
File size
557 KB
Language
German
Notes
Keywords
Einführung, Jugendstrafrecht
Quote paper
Dominik Pacelt (Author), 2006, Einführung in das deutsche Jugendstrafrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72743

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