Die strafrechtliche Abteilung des 64. Deutschen Juristentages in Berlin, befasste sich erstmals vom 17.-20.09.2002 seit dem Jahre 1904 mit dem Jugendstrafrecht. Aufgegriffen wurde die zentrale Fragestellung ob das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß ist. Im Vordergrund stand die Behandlung eines Entwurfes für ein künftiges Änderungsgesetz zum Jugendgerichtsgesetz.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit 2006 in Hessen ist eine grundlegende Auseinandersetzung mit dem Jugendstrafrecht.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Historische Entwicklung des Jugendstrafrechts.
I. Rechtslage vor dem RJGG von 1923.
II. Rechtslage nach dem RJGG von 1923.
III. Rechtslage nach dem RJGG von 1943.
IV. Rechtslage nach dem JGG von 1953.
V. Rechtslage nach dem Änderungsgesetz zum JGG von 1990.
C. Grundphilosophie des deutschen Jugendstrafrechts.
I. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht.
II. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung.
III. Die besonderen Maßnahmen des JGG.
1. Anwendbarkeit des JGG.
2. Informelle Reaktionen
a) Die folgenlose Einstellung nach § 45 I JGG.
b) Die Einstellung nach Durchführung oder Einleitung erzieherischer Maßnahmen.
c) Einstellung nach Durchführung eines formlosen jugendrichterlichen Erziehungsverfahrens.
d) Richterliche Einstellungsmöglichkeit nach Klageerhebung.
e) Zusammenfassende Betrachtung.
3. Erziehungsmaßregeln
4. Zuchtmittel.
5. Jugendstrafe.
D. Einordnung des deutschen Jugendstrafrechts in den internationalen Kontext.
I. Jugendstrafrecht in den USA
II. Jugendstrafrecht in England/Wales.
III. Jugendstrafrecht in den Niederlanden
IV. Jugendstrafrecht in der Schweiz.
V. Jugendstrafrecht in Slowenien.
VI. Jugendstrafrecht in Entwicklungsländern und den ehemals sozialistischen Staaten.
VII. Zusammenfassende Einordnung.
E. Vorbehalte gegen das geltende Jugendstrafrecht.
I. Vorbehalte gegen den Erziehungsgedanken.
1. Ist das Jugendstrafrecht zu weich?
2. Ist das Jugendstrafrecht härter als das allgemeine Strafrecht?
II. Kritik an den einzelnen Maßnahmen.
1. Erziehungsmaßregeln.
2. Jugendarrest.
3. Jugendstrafe.
III. Kritik an der Einbeziehung Heranwachsender in das Jugendstrafrecht.
F. Reformbedarf und Vorschläge.
I. Ist das deutsche Jugendstrafrecht reformbedürftig?
II. Reformvorschläge.
1. Ziele des 64. Deutschen Juristentages.
2. Reformvorschlag zum Jugendstrafrecht von H.J. Albrecht.
3. Vorschlag zur Abschaffung des Jugendstrafrechts.
4. Regierungsentwürfe.
a) Gesetzesantrag des Freistaats Bayern vom 17.08.1999.
b) Gesetzesantrag des Landes Brandenburg vom 04.07.2002
c) Gesetzentwurf des Bundesrates vom 06.08.2003.
d) Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Bayern, Hessen, Niedersachen und Thüringen vom 25.03.04.
e) Referentenentwurf zum 2. JGGÄndG vom 08.04.2004.
f) Gesetzentwurf des Bundesrates vom 12.07.2005
5. Gegenüberstellung mit den rechtswissenschaftlichen Gegenargumenten.
6. Schlussbetrachtung.
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Grundphilosophie des deutschen Jugendstrafrechts mit einem besonderen Fokus auf dem zentralen Erziehungsgedanken und der Frage nach dessen aktueller Zeitgemäßheit. Es wird analysiert, wie sich das System im historischen Verlauf entwickelt hat, wie es im internationalen Kontext einzuordnen ist und welchen aktuellen Reformbedarf die gegenwärtige Rechtslage aufweist.
- Historische Entwicklung des deutschen Jugendstrafrechts von 1923 bis heute
- Analyse der Grundphilosophie und des Erziehungsgedankens im JGG
- Informelle Verfahren und Diversion als Instrumente des Jugendstrafrechts
- Internationaler Rechtsvergleich verschiedener Jugendstrafrechtssysteme
- Kritik an geltenden Maßnahmen (Arrest, Jugendstrafe) und Reformdiskussionen
Auszug aus dem Buch
I. Rechtslage nach dem JGG von 1953.
Nach 1945 musste zunächst das nationalsozialistische Gedankengut entsorgt werden, bevor das bis heute in den Grundzügen übernommene JGG am 04.08.1953 in Kraft treten konnte. Hierbei wurde die Strafbarkeitsgrenze wieder auf 14 Jahre angehoben und die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung wieder eingeführt. Dazu wurde der Einsatz von obligatorischen Bewährungshelfern durch professionelle Sozialarbeiter hinzugezogen.
Eine grundlegende Neuerung stellt die Einbeziehung von Heranwachsenden im Alter von 18-21 Jahren unter den in § 105 I Nr.1 und 2 JGG genannten Voraussetzungen dar. Fortgeführt wurde der dreigliedrige Sanktionsteil von Erziehungsmaß-regeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe im Sinne einer stufenweise ansteigenden Eingriffsintensität. Die Problematik des Verhältnisses zwischen Strafe und Erziehung blieb jedoch ungeklärt. Das formal dazwischen liegende Zuchtmittel, das inhaltlich einer Strafe nahe steht, ließ eine Unterscheidung dieser Ahndungsmittel ineinander verschwimmen.
Konkret wurde das Jugendstrafrecht in den 1950er und 60er Jahren weniger durch den Einsatz von Erziehungsmaßregeln als durch die Zuchtmittel bestimmt, so dass der Schwerpunkt in einer repressiven Anwendung bestand. Das dadurch hervorgerufene Reformbedürfnis des Jugendstrafrechts mit dem Ziel einer Umorientierung zu einem Jugendhilferecht, wurde auf dem 13. Deutschen Jugendgerichtstag von Karl Peters 1965 in einem Programm eines umfassenden Jugenderziehungsrechts eingeleitet. Dieses fand seine konkrete Ausgestaltung in einem von der Arbeiterwohlfahrt 1970 umgesetzten Reformvorschlag.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Fragestellung des 64. Deutschen Juristentages zur Zeitgemäßheit des Jugendstrafrechts.
B. Historische Entwicklung des Jugendstrafrechts.: Dieses Kapitel zeichnet die rechtliche Entwicklung von den frühen Ansätzen vor 1923 bis zu den Änderungen durch das Gesetz von 1990 nach.
C. Grundphilosophie des deutschen Jugendstrafrechts.: Hier wird der Kern des Systems, der Erziehungsgedanke, und dessen verfahrensrechtliche sowie sanktionierende Umsetzung erläutert.
D. Einordnung des deutschen Jugendstrafrechts in den internationalen Kontext.: Das Kapitel vergleicht deutsche Ansätze mit Systemen in den USA, England/Wales, den Niederlanden, der Schweiz und Slowenien.
E. Vorbehalte gegen das geltende Jugendstrafrecht.: Es werden zentrale Kritikpunkte an Erziehungszielen, bestimmten Maßnahmen wie Arrest und Jugendstrafe sowie der Einbeziehung Heranwachsender diskutiert.
F. Reformbedarf und Vorschläge.: Dieses Kapitel beleuchtet den aktuellen Reformdiskurs, inklusive der Ziele des Deutschen Juristentages und verschiedener Regierungsentwürfe.
Schlüsselwörter
Jugendstrafrecht, JGG, Erziehungsgedanke, Jugendstrafe, Jugendarrest, Erziehungsmaßregeln, Diversion, Reformbedarf, Heranwachsende, Kriminalpolitik, Täterstrafrecht, Sozialpädagogik, Rechtsvergleich, Strafzumessung, Jugendkriminalität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Grundlagen, der Geschichte und der aktuellen Reformdiskussion des deutschen Jugendstrafrechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Erziehungsgedanke, die Ausgestaltung der Sanktionen (Maßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe), die Diversion sowie die Kritik an der aktuellen Rechtspraxis.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist die Analyse, ob das deutsche Jugendstrafrecht noch zeitgemäß ist und wie es auf die aktuellen Anforderungen an Prävention und Erziehung reagieren kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische und kriminologische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Gesetzesmaterialien und rechtswissenschaftlichen Debatten basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, die Grundphilosophie, den internationalen Kontext, die Kritik an den geltenden Sanktionen und konkrete Reformvorschläge.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind Jugendstrafrecht, Erziehungsgedanke, Reformbedarf, JGG und Kriminalpolitik.
Warum ist die Einbeziehung Heranwachsender in das Jugendstrafrecht so umstritten?
Die Kritik entzündet sich an der Frage, ob Heranwachsende aufgrund ihrer fortgeschrittenen Entwicklung nicht eher nach allgemeinem Strafrecht zu behandeln wären und ob die Praxis der Anwendung des JGG hierbei zu uneinheitlich ist.
Wie steht der Autor zu den Reformvorschlägen zur Verschärfung des Jugendstrafrechts?
Der Autor stellt fest, dass Verschärfungen (wie die "get tough"-Mentalität) oft medial motiviert sind und aus Sicht der Wissenschaft kaum empirische Belege für ihre Wirksamkeit bieten, während sie das Wohlfahrtsmodell des Jugendstrafrechts gefährden könnten.
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- Dominik Pacelt (Author), 2006, Einführung in das deutsche Jugendstrafrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72743