Wandel des Sozialstaatenverhältnisses - Die Reform am Arbeitsmarkt und ihre Auswirkungen auf Jugendarbeitslosigkeit und Jugendberufshilfe


Dossier / Travail, 2007

31 Pages, Note: 1,3


Extrait


Gliederung

Teil 1 Ein Historischer Abriss über die Entstehung des Sozialstaates hin zur aktuellen Problemlage
1. Historische Entwicklung des Sozialstaates
1.1. Der traditionelle Sozialstaat
1.2. Erste Schutzrechte
2. Der Sozialstaat
2.1. Wie wird der Sozialstaat in der Verfassung definiert?
2.2. Der aktivierende Sozialstaat
2.3. Gegenwärtige Probleme des aktivierenden Sozialstaates

Teil 2
Die Jugenderwerbslosigkeit und die Auswirkung dieser auf die Persönlichkeitsbildung eines jungen Arbeitslosen
4. Das Individuum und Arbeit
5. Erwerbslosigkeit und Identitätsbildung
4.1. Was bedeutet arbeitsweltorientierte Identitätsbildung und wie vollzieht sich diese?
4.1.1. Kurzer Abriss des Ablaufs der menschlichen Identitätsbildung
4.1.2. Die Bedeutung von Arbeit für die Lebenswelt des Jugendlichen
4.2. Welche Bedeutung hat die Berufsausbildung für die Persönlichkeitsentwicklung ?
5. Die derzeitige Lage der Jugenderwerbslosigkeit in der BRD
6. Spezifische Auswirkungen von Jugenderwerbslosigkeit
7. Die Bewältigungsmechanismen- oder der Wunsch nach Wiederherstellung der biographischen Normalität
8. Literaturverzeichnis

Teil 1: Ein Historischer Abriss über die Entstehung des Sozialstaates hin zur aktuellen Problemlage

Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit ist ein Thema, welches in unserer heuti-gen Zeit im Zusammenhang mit den Schwachstellen des modernen Aktivierungs-staates in den verschiedensten Bereichen des sozialen Zusammenlebens disku-tiert wird. Doch wie kam es zu unserer heutigen Situation? Hierzu möchte ich im ersten Teil meiner Hausarbeit einen geschichtlichen Abriss über die Entwicklung des Deutschen Sozialstaates geben.

Weiter werde ich dann einen Überblick darüber geben, was der aktivierende Sozialstaat eigentlich leisten sollte und mit welchen Problematiken er in der heutigen Zeit behaftet ist.

Im zweiten Teil möchte ich dann auf die Jugendarbeitslosigkeit in unserem Land eingehen, und mich im Hinblick auf meine pädagogische Arbeit weiter mit der Fra-gestellung zu beschäftigen in wie weit sich die frühe Arbeitslosigkeit eines jungen Menschen auf seine Persönlichkeitsentwicklung auswirken kann und wie er mit dieser im Moment der Arbeitslosigkeit umgeht. Hierzu werde ich verstärkt auf den soziologischen Aspekt eingehen.

1. Historische Entwicklung des Sozialstaates

1.1. Der traditionelle Sozialstaat

Sprechen wir von der Entstehung des Sozialstaates, so handelt es sich um den Zeitpunk an dem die Bismarckschen Gesetze erlassen wurden. Der Gedanke nach sozialer Absicherung allerdings existierte schon viel früher.

„Im Grunde bestimmte der Traum von einem Leben, das frei von Not, die gesamte Menschheitsgeschichte. Gegen die Wechselfälle des Lebens abgesichert und der Solidarität der Gemeinschaft gewiß zu sein war einer der treibenden Impulse zur Vergesellschaftung überhaupt“ (siehe Metzler, S.8) Der Wunsch nach sozialer Sicherung zieht sich also durch die gesamte Geschichte des Menschseins. Haupt-gedanke hierbei war anfänglich auch nicht das Individuum an sich zu schützen, sondern: „Indem der Staat in gesellschaftliche Entwicklungen interveniert, sollten die Integration im Inneren und, damit zusammenhängend, seine Stärke nach außen erhöht werden.“ (siehe Metzler, S.9)

Diese Stärke nach außen war gefährdet, als die deutsche Arme feststellen musste, dass sie keine Knaben in rekrutierungsfähiger Verfassung mehr vorfand, da diese durch die harte Kinderarbeit in den damals aufkommenden Fabriken ein sehr schlechten gesundheitlichen Zustand aufwiesen. So sagte ein britischer Kriegssekretär mit Namen Macaulay im Jahre 1846 im britischen Unterhaus:

„Ihr versucht uns zu schrecken, in dem ihr uns erzählt, in einigen deutschen Fabriken arbeiten die jungen Leute 17 Stunden; sie arbeiten so stark, dass sich dort unter tausenden nicht einer findet, der die nötige Größe erreicht, um in die Armee aufgenommen zu werden, und ihr fragt, ob wir uns gegen derartige Wett-bewerbe zu halten vermögen. Ich lache über den Gedanken an einen solchen Wettbewerb. Wenn wir jemals genötigt sind, die erste Stelle unter den Handels-völkern abzutreten, so werden wir sie nicht einem Geschlecht entarteter Zwerge, sondern irgendeinem an Körper und Geist hervorragend kräftigen Volke abtreten.“ ( Siehe Döring, S. 12)

Natürlich gab es nicht nur Missstände bezogen auf die Arbeits- und Lebenssituati-on der Kinder, sondern ganz Deutschland unterlag verschiedensten Faktoren die eine neue Gesetzesgebung bezogen auf das soziale Zusammenleben unerlässlich machte.

Durch die einsetzende Industrialisierung setzte eine Landflucht in den ländlichen Regionen Deutschlands ein. Zeitgleich mit der Bauernbefreiung strömten die nun nicht mehr von ihren Lehnsherren abhängigen Menschen in die Städte, um dort in den expandierenden Fabriken Arbeit zu finden. Sie verließen so ihr bisher soziales Netzwerk. Das „ganze Haus“ zerbrach. Es wurde nun nicht mehr an einem Ort ge-arbeitet und gewohnt. Auch fielen die engen Familienanbindungen weg. Die Drei-Generationenfamilie wurde aufgelöst und mit ihr alle sozialen Absicherungen die sie bisher bot. Die Städte hingegen hatten nun mit einer erheblichen Bevölke-rungsexpansion zu kämpfen und verbunden mit dieser hielten Not und Elend in die Städte einzug. (vgl. Metzer, S. 19) Da es nun ein Überangebot an billigen Arbeits-kräften gab, verschlechterten sich die Arbeitsbedingungen in den Fabriken dras-tisch. Die Kapitalisten beuteten ihre Arbeitskräfte regelrecht aus. Verfügte ein Ar-beiter nicht mehr über die nötigen Fähigkeiten die anfallende Arbeit zu bewältigen, so wurde dieser gegen einen jüngeren, gesünderen bzw. unverbrauchteren Arbei-ter ausgetauscht. Der alte Arbeiter stand ohne soziale Absicherung auf der Stra-ße.

1.2. Erste Schutzrechte

Es war also nicht verwunderlich, dass die ersten sozialstaatlichen Gesetze darauf abzielten, die assymetrischen Machtverhältnisse zwischen Kapitalisten und Arbeit-nehmern etwas anzugleichen. Es wurden Bedingungen geschaffen, die den Kapi-talisten vorschrieben unter welchen Bedingungen sie wirtschaften durften. Es wurde eine Modernisierung von oben beschlossen. In dieser wurden eine Reihe von so genannten Schutzrechten erlassen die im Groben folgende Bereiche ab-deckten: Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter sowie Arbeitsrecht, Arbeitsverfas-sung und Sicherung gegen Arbeitslosigkeit. Weiter wurde ein Fürsorge- und Wohlfahrts-pflegesystem auf kommunaler Ebene installiert.

Diese Schutzrechte zielten primär auf die Industriearbeiterschaft ab. Auf sie waren die ersten vom Reichstag unter Bismarck verabschiedeten Gesetze zugeschnitten. 1883 das Krankenversicherungsgesetz, 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 schließlich das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz. Hier wurden drei tragende Elemente geschaffen auf denen, zwar in abgeänderter Form, unser heu-tiges Sicherungssystem immer noch steht. Eine der Schwachstellen befand sich allerdings bis zum Jahre 1911 in der Versorgung von Hinterbliebenen. Diese wur-de dann aber durch die Reichsversicherungsordnung geschlossen. Problematisch war ebenfalls die Tatsache, dass das soziale Sicherungssystem im Schadensfall nur nachträglich mildern helfen sollte, auf Prävention zielte es nicht ab. Griff überhaupt eine der Versicherungen, so waren die erbrachten Leistungen so gering, dass ein Überleben kaum möglich war. Ebenso wurde die Rentenzahlung erst nach der Vollendung des 70. Lebensjahres vorgenommen. Problematisch hierbei war aber, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen im Kaiserreich bei 44 Jahren bei den Männern und bei 48 Jahren bei den Frauen lag. Ebenso unzureichende Zustände gab es beim gewährten Krankengeld. Dieses war nur auf die Überbrückung von wenigen Tagen angelegt. Zeitgenössische Statistiken aber besagen, dass etwa ein viertel der Kranken länger als ein viertel Jahr krank waren. All diesen Menschen blieb nicht anderes übrig als sich entwe-der auf ihre Familie zu verlassen, oder aber zu Almosenempfängern der Armen-fürsorge zu werden. (vgl. Metzer, S. 20ff)

Das Empfangen von Almosen hatte aber wiederum erhebliche Folgen für das Ansehen und den Status der betroffenen Familie. Vielleicht liegt hier einer der Gründe, warum die Kinderarbeit in Deutschland noch weit über den Zeitpunkt der Erlassung der Gesetze zum Schutz der Kinder und der Jugendlichen hinweg angehalten hat!

2. Der Sozialstaat

Der deutsche Sozialstaat hat seit dem vorab geschilderten Szenario eine lange Entwicklung durchgemacht. Er hat sich mit den Jahren, nicht zuletzt beeinflusst durch die auf ihn zugekommenen Auswirkungen zweier Weltkriege, sowie der deutschen Wiedervereinigung, versucht an die vorherrschenden Gegebenheiten und Erfordernisse anzupassen. Diese Entwicklung war eine sehr komplexe, auf die ich aber in dieser Arbeit nicht weiter eingehen möchte. Ich möchte an dieser Stelle vielmehr einen Sprung zu der gegenwärtigen Situation des deutschen Sozialstaates machen.

2.1. Wie wird der Sozialstaat in der Verfassung definiert?

Die Staatsfundermentalnorm in der Bundesrepublik Deutschland ist der Soziale Rechtsstaat. Er begründet sich im Wesentlichen auf:

Artikel 20 Grundgesetz:[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

(siehe Gastiger, S.8f)

Artikel 28 Absatz. 1 Satz 1 Grundgesetz:

[Verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern (Homogenitätsgebot); Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung]

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.

(siehe Gastiger, S.9)

2.2. Der aktivierende Sozialstaat

Im Zuge des fast vollständig verschwundenen primären Sektors (Landwirtschaft) und auch der Abnahme des sekundären Sektors (Industrie), stehen wir nun vor neuen Problemen: die Transformation des veralteten Modells auf den tertiären Sektor (Dienstleistungen). Der aktivierende Sozialstaat soll nun die Lösung auf die veränderten Anforderungen der Dienstleistungsgesellschaft sein und eine innovative Lösung zum veralteten Modell des Wohlfahrtsstaates. Doch bevor hier weiter auf die dabei auftauchenden Problematiken eingegangen werden soll, soll nun vorab eine allgemeine Definition des aktivierenden Sozialstaates folgen:

„Staat und Verwaltung müssen ihre Aufgaben und ihre Verantwortung unter verän-derten gesellschaftlichen Bedingungen neu definieren. Der aktivierende Staat wird die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung dort fördern, wo dies möglich ist. So wird sich die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach einer neuen Stufung der Ver-antwortung zwischen Staat und Gesellschaft richten:

Zum einen bleibt es bei der Verpflichtung des Staates, Freiheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als Kernbereich in seiner alleinigen Verantwortung zu schützen (z. B. innere Sicherheit, Rechtsschutz, Finanzverwaltung). Daneben gibt es einen großen Bereich anderer, bisher als öffentlich angesehener Aufgaben, die sichergestellt, aber nicht unbedingt durch staatliche Organe selbst durch-geführt werden müssen. In diesem Bereich muss der Staat jedenfalls die Erfüllung der Aufgaben gewährleisten.

Das Leitbild des aktivierenden Staates nimmt diese neue Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft auf. Eine darauf ausgerichtete Staats- und Verwaltungsreform muss eine neue Balance zwischen staatlichen Pflichten und zu aktivierender Eigeninitiative und gesellschaftlichem Engagement herstellen.

Der Staat ist dann weniger Entscheider und Produzent, als vielmehr Moderator und Aktivator der gesellschaftlichen Entwicklungen, die er nicht allein bestimmen kann und soll. Aktivierender Staat bedeutet, die Selbstregulierungspotentiale der Gesellschaft zu fördern und ihnen den notwendigen Freiraum zu schaffen. Im Vordergrund muss deshalb das Zusammenwirken staatlicher, halbstaatlicher und privater Akteure zum Erreichen gemeinsamer Ziele stehen. Dieses Zusammen-wirken muss entwickelt und ausgestaltet werden. Vor allem dem Bund fällt hierbei die Aufgabe zu, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen bürgerorientierten und partnerschaftlichen Staat mit einer effizienten Verwaltung zu schaffen.“ (siehe Kabinettsbeschluss 01.12.1999, S. 3)

So kann also gesagt werden, dass es sich bei dem Modell des aktivierenden Sozialstaates zwar um ein klassisches Sicherungssystem handelt, seine Funktion für das Volk aber darüber hinausgeht. Er soll auf die Teilhabe, Förderung und die Zugangschancen ausgerichtet sein und sich dicht an der Beteiligung des einzel-nen Bürgers orientieren. Wir haben es hier nicht mehr mit einem bedingungslosen System wie dem des Wohlfahrtsstaates zutun. Der Staat bindet seine sozialen Leistungen, also seine Hilfen, an eine Gegenleistung des betroffenen Bürgers. Ziel hierbei war es ursprünglich, den einzelnen Menschen zu mehr Eigeninitiative innerhalb der Gesellschaft zu bewegen, ihn zu befähigen gezielte Bewältigungs-kompetenzen zu entwickeln und ihn nicht dazu zu verleiten, sich auf seinen Sozialleistungen auszuruhen.

Ein guter Vorsatz! Die Realität allerdings sieht wieder einmal ganz anders aus.

Dr. Achim Trube, Professor für Sozialpolitik an der Universität Siegen, formuliert und bewertet die Idee des aktivierenden Sozialstaates mit seiner Hauptmaxime „Fördern und Fordern“ wie folgt:

Trube sieht eines der Hauptprobleme dieses Ansatzes in einer Verschiebung der Zuständigkeiten. Er sagt, dass die Opfer der Arbeitsmarktkrise zu Tätern umdefi-niert werden, indem man meine das Strukturproblem (Massenarbeitslosigkeit) auf ein Individualproblem (Arbeitsunwilligkeit) reduzieren zu können. Weiter hinterfragt er den Vorsatz, Arbeitslose durch Sanktionierungen bis hin zum wirtschaftlichen Ruin, in ihrem Handeln wirklich ändern zu können. Er argumentiert, dass es oft-mals nicht um ein Nicht- Wollen der langzeitarbeitslosen gehe, sondern um die verlernte oder verlorene Kompetenz des überhaupt noch Wollen-Könnens. Seiner Meinung nach sei die Massenarbeitslosigkeit weder durch die Passivität der Arbeitslosen bedingt oder gar entstanden noch sei diese Individualisierung des Problems für ursachenorientierte Lösungen und solidarische Strategien förderlich. Er fordert hingegen eine arbeitsplatzschaffende Strategie, die die vorhandenen Bedarfe an ortsnaher und kleinräumiger Versorgung, Umweltschutz und Infrastruk-tur systematisch in Erwerbsarbeit für bisher ausgegrenzte Arbeitslose umsetze. Weiter kritisiert er aber, dass genau solche Projekte zur Integration von Arbeitslo-sen in den Arbeitsmarkt, in sofern sie denn existierten, als grundsätzliche Ermes-sensleistungen gehandhabt würden auf die von Seiten des Arbeitslosen kein Rechtsanspruch bestünde. (vgl. Trube, 2002, S. 615ff)

So kann das hier vorliegende Modell eher als ein langfristig geplanter Abbau von sozialstaatlichen Leistungen gesehen werden als das es dem Problem der struktu-rellen Arbeitslosigkeit langfristig vorbeugen könnte!

[...]

Fin de l'extrait de 31 pages

Résumé des informations

Titre
Wandel des Sozialstaatenverhältnisses - Die Reform am Arbeitsmarkt und ihre Auswirkungen auf Jugendarbeitslosigkeit und Jugendberufshilfe
Université
University of Applied Sciences Dortmund
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
31
N° de catalogue
V72791
ISBN (ebook)
9783638720731
Taille d'un fichier
500 KB
Langue
allemand
Annotations
Teil 1: Ein Historischer Abriss über die Entstehung des Sozialstaates hin zur aktuellen Problemlage, Teil 2: Die Jugendarbeitslosigkeit und die Auswirkung dieser auf die Persönlichkeitsbildung eines jungen Arbeitslosen
Mots clés
Wandel, Sozialstaatenverhältnisses, Reform, Arbeitsmarkt, Auswirkungen, Jugendarbeitslosigkeit, Jugendberufshilfe
Citation du texte
Nicole Voß (Auteur), 2007, Wandel des Sozialstaatenverhältnisses - Die Reform am Arbeitsmarkt und ihre Auswirkungen auf Jugendarbeitslosigkeit und Jugendberufshilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72791

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