Bürgerunruhen in der freien deutschen Reichsstadt der Frühen Neuzeit


Seminararbeit, 2005

21 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Vorwort
1.2 Begrifflichkeiten
1.2.1) Reichsstadt vs. Freie Stadt
1.2.2) Die kämpfenden Parteien
1.3 Literatur und Forschung

2. Das politische Grundgerüst
2.1 Der Rat
2.2 Die Gemeindeversammlung
2.3 Ammann und Bürgermeister
2.4 Das Gericht
2.5 Schwörtag und Wahlsystem

3. Innerstädtische Unruhen
3.1 Ursachen
3.1.1) Die drei Typen innerstädtischer Dispute
3.1.2) Substantive Issues
3.1.3) Ein besonderer Konflikt in der Frühen Neuzeit: Die Reformation
3.1.4) Constitutional Issues
3.2 Verlauf
3.2.1) Bildung eines Ausschusses und Verlesung der Beschwerden
3.2.2) Intervention einer höheren Autorität
3.2.3) Homogene Oppositionsstruktur ?
3.2.4) Neue Konfliktform nach Ende des Dreißigjährigen Krieges: Der Bürgerprozess
3.3 Wirkung
3.3.1) Ein Beispiel: Der Fettmilchaufstand in Frankfurt
3.3.2) Erfolg oder Misserfolg und jeweilige Folgen

4. Fazit
4.1 Kontinuität und Relevanz der Konflikte
4.2 Schlussbetrachtung

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Vorwort

Innerstädtische Konflikte, Bürgerkämpfe und -unruhen, Revolten, Aufstände wider den Rat... Die Bezeichnungen in der Literatur sind vielfältig für Begebenheiten, die sich sowohl im Spätmittelalter als auch in der Frühen Neuzeit (besonders oft im 17. Jahrhundert) in den deutschen Reichs- und Freien Städten beobachten ließen. Lassen sich für all diese Bewegungen ähnliche Ursachen finden? Verlaufen diese Aufstände im Großen und Ganzen strukturell ähnlich oder gar gleich? Die vorliegende Arbeit soll diese Fragen näher beleuchten und dabei zunächst auf die Terminologie und das politische Grundgerüst der Städte eingehen. Durch Beispiele soll verdeutlicht werden, dass jeder Bürgerkampf natürlich seine eigene Geschichte hat, sich aber dennoch Gemeinsamkeiten in Ursache, Verlauf und Wirkung feststellen lassen. Neben innerstädtischen Unruhen sind natürlich auch Konflikte zwischen Stadt und feudal – aristokratischer Umwelt bekannt. Diese Aufstände, die mit einer Niederlage der Städte und dem Sieg der Fürstenstaaten bzw. des Adels endeten[1], sollen ausdrücklich nicht Thema dieses Aufsatzes sein. Zeitlich soll vorrangig die Frühe Neuzeit beleuchtet werden, vereinzelt werden Beispiele aus dem späten 15. Jahrhundert hinzugezogen.

1.2 Begrifflichkeiten

Grundlegend für die Untersuchung sind eine Definition der Städtebezeichnungen und der beiden Parteien im Bürgerkampf.

1.2.1) Reichsstadt vs. Freie Stadt

Reichsstädte haben sich aus direkter Zugehörigkeit zum Königseigentum gelöst. Sie sind reichsunmittelbar und unterstehen nur dem König bzw. dem Kaiser, der somit ihr Stadtherr ist. Diesen Zustand könnte man als halbautonom bezeichnen: Die Reichsstädte sind in ihren Rechten stärker vom Königtum abhängig als die Freien Städte.[2] Die freie Stadt ist eine ehemalige Bischofsstadt, die sich von ihrem geistlichen Herrn freigekämpft hat.[3] Diese Emanzipationskämpfe verliefen meist blutig, wie im Beispiel Straßburgs 1262 in der Schlacht bei Hausbergen[4] oder Kölns durch die Schlacht bei Wörringen 1288.[5] Trotz dieser Unterschiede betrachte ich es als berechtigt, Reichs- und Freie Stadt zwecks dieser Arbeit in einem Begriff, dem der freien deutschen Reichsstadt, zusammen zu fassen. Dies ist zum einen möglich, indem man die Städte in ihrer Abgrenzung zur Territorialstadt als unmittelbar dem Reichsoberhaupt unterstehend definiert. Zum anderen sind Reichs- und Freie Städte schon zu Beginn der Frühen Neuzeit nur noch schwer zu unterscheiden, bzw. die Übergänge gleitend.[6] Die Begriffe sind auch nicht eindeutig und zeitlos definierbar und eher als Idealtypen zu verstehen.[7]

1.2.2) Die kämpfenden Parteien

Wo Konflikte zwischen „Rat und Bürgerschaft“[8] beschrieben werden, müssten eigentlich genauere Begriffe gewählt werden. Die Mitglieder des Rates bzw. das Patriziat, aus welchem diese häufig stammen, ist selbst auch Teil der Bürgerschaft. Und die Gesamtheit der Bürger wiederum ist selten komplett am Aufstand beteiligt. Matthias Meyn[9] stellt also folgerichtig fest, dass Konflikte eigentlich zwischen der „von Patriziern majorisierender Ratsoligarchie“ und einer „bürgerlichen Opposition“ stattfanden. Der Einfachheit halber werde ich die allgemein übliche Terminologie aber beibehalten und somit ebenfalls von Bürgerunruhen gegen den Rat sprechen.

1.3 Literatur und Forschung

Die Literatur zu Konflikten in Städten des Spätmittelalters oder der frühen Neuzeit ist quantitativ kaum überschaubar. Es gibt unzählige Bücher und Aufsätze zur Geschichte jeder Reichsstadt, jedoch kaum Überblickswerke. Reichsstadtliteratur bezieht sich zudem meist auf schwäbische, oberdeutsche oder süddeutsche Städte, was bei näherer Betrachtung der Verteilung der Reichsstädte jedoch nicht weiter verwundern darf: Von den 51 Reichsstädten lagen nur 13 oberhalb des Mains.[10] Speziell die innerstädtischen Unruhen wurden laut Volker Press[11] „immer wieder als integraler Bestandteil reichsstädtischen Lebens gesehen“ und somit ebenfalls zur beliebten Forschungsfrage der Historiker, die sich insgesamt jedoch „lange Zeit [...] lieber mit der scheinbar reineren Form städtischen Wesens, [...] der mittelalterlichen Stadt“ beschäftigt hatten. Während die meisten Forscher zu dem Schluss kommen, dass Konflikte aufgrund ihrer Häufigkeit und Dauer für das politische Leben der Stadt in der Frühen Neuzeit äußerst wichtig sind und deshalb auch zentral in dessen Beschreibung gehören, interpretieren aber auch wenige andere die Bedeutung der Unruhen als minimal.

2. Das politische Grundgerüst

Wenn Mack Walker schreibt, „no hometown constitution was quite like another, but the community behaved very much alike“[12] stellt er dar, dass sowohl die Bezeichnungen als auch die Strukturen der innerstädtischen Institutionen in jeder Stadt anders sein konnten, sich diese in ihrer Funktionsweise aber durchaus glichen. Somit dürfte es gelingen, im Folgenden einen Überblick über die politische Organisation der Stadt trotz mancher Variationen zu geben. Neben den Institutionen Rat, Gemeindeversammlung und Gericht, soll das Amt des Bürgermeisters erklärt und das Wahlsystem erläutert werden.

2.1 Der Rat

Der Rat war die oberste Kommunalbehörde der Stadt, und auch wenn es zunftverfasste Städte gab, wurde er doch meist von Patriziern und Kaufleuten dominiert.[13] Dieser Zustand war weniger auf eine grundsätzliche Entscheidung zurückzuführen, als auf die enorme Expansion der Größe der Städte im Spätmittelalter: Seither waren tägliche Sitzungen des Rates keine Seltenheit und die immer ehrenamtliche Mitwirkung an diesen somit nur für jene möglich, die ein beträchtliches Vermögen ihr Eigen nannten. Dem gewöhnlichen Handwerksmeister, der in seinem Betrieb normalerweise nicht fehlen konnte, war es einfach nicht möglich, sich aktiv an der zunehmend zeitaufwendigeren Stadtverwaltung zu beteiligen. Eine verstärkte Oligarchisierung war die logische Folge, worin natürlich bereits Konfliktpotential lag.[14] Dass die Mitgliedschaft im Rat häufig durch Kooptation geschah, begüngstigte natürlich zusätzlich die Tatsache, dass die meisten Ratsmitglieder einer sozioökonomischen Elite entstammten. Dennoch kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Rat nur die Interessen dieser Elitegrugruppe verfolgte, denn auch ihm waren Beschränkungen auferlegt: Zum einen waren die Ratsmitglieder religiöse Individuen wie die anderen Bürger auch und fühlten sich deshalb ideologisch gebunden. Zum zweiten konnte der Kaiser von den Bürgern um Hilfe gebeten werden bzw. selbst intervenieren. Und drittens konnten auch interne politische Beschränkungen greifen, zumindest wenn sie konstitutionell gefasst waren.[15]

Der Rat war Repräsentativorgan der Gemeinde und zählt normalerweise zwölf, bzw. doppelt oder dreifach so viele Mitglieder. Oft teilte er sich in einen Großen, in einen Kleinen und / oder einen Geheimen Rat.[16] Die Bezeichnungen waren aber teilweise unterschiedlich, in manchen Städten gab es nur zwei der drei Ratsbegriffe oder andere Über- und Untergruppen, z.B. einen Inneren und Äußeren Rat. Das System war im Grunde aber dasselbe.[17] Die Aufgaben des Rates waren vielfältig: Er sorgte für einen geordneten Ablauf des Marktes, fungierte als Bauamt, Lebensmittelpolizei, Friedenssicherung, Steuer- und Finanzverwaltung, Gesundheitsbehörde und Justizverwaltung.[18]

2.2 Die Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung fand normalerweise einmal jährlich statt. Sie war Pflichtveranstaltung für alle Stadtbewohner, die das Bürgerrecht besaßen, was Frauen, Kinder, Mägde, Knechte, Lehrjungen und Handwerksburschen kategorisch ausschloss. Somit ist es nicht weiter überraschend, dass der Anteil der Bürger an der Gesamtzahl der Stadtbewohner lediglich zwischen etwa 15 und 20 % lag.[19]

Die Gemeindeversammlung diente der regelmäßigen Kontrolle der Kommunalpolitik. In Ulm gehörten beispielsweise Kriegszüge und die Abfertigung von Gesandtschaften vor die Gemeindeversammlung, die dort gelegentlich ausdrücklich ohne Teilnahme der Patrizier stattfand.[20]

2.3 Ammann und Bürgermeister

Der Ammann, ursprünglich oberster Beamter des früheren Stadtherrn, ist in der Stadtgemeinde Vorsteher des Gerichts.[21] Er wurde vom Rat gewählt und war dem Amt des Bürgermeisters untergeordnet. Dieser wiederum war oberste Instanz der Stadt, also auch Vorsitzender des Rates. Bürgermeister und Ammann bildeten die Exekutive der Stadt, nahmen Klagen an und zogen Bußgelder ein.[22] Deutlicher Unterschied zum heutigen Bürgermeisteramt dürfte die Dauer sein: Walker schreibt dass der Schultheiß, wie er (regional unterschiedlich) auch genannt wurde, „usually held office for life or for a very long time.“[23]

2.4 Das Gericht

Das Stadtgericht setzte sich aus Richtern und Urteilern zusammen. Die meist zwölfköpfige Urteilergruppe fällte die Entscheidungen, welche vom Richter verkündet wurde. Die Urteiler mussten zudem Bürger der jeweiligen Gemeinde, über deren Mitglieder sie urteilten, sein. Die Besetzung des Gerichts folgte im Normalfall einem komplizierten Verfahren, da die Anwendung des Rechts zwar genossenschaftliche Sache war, die Durchsetzung jedoch obrigkeitlicher Autorität bedurfte. Während früher der größte Teil der Richter vom Stadtherrn ernannt worden war, besaß nun der Rat das Recht der Ernennung. Dies hatte zur Folge, dass Richter und Ratsmitglieder oft identisch waren. Die Sitzungen des Gerichts waren öffentlich und befassten sich mit ökonomischen und gesellschaftlichen Ordnungsproblemen, der Sicherung des Friedens und Fragen über Erbe und Eigentum. Wo noch keine schriftliche Verfassung vorhanden war, orientierte man sich am Altherkommen und wandte sich in komplizierten Fällen an größere Gerichte in benachbarten Städten.[24]

2.5 Schwörtag und Wahlsystem

Der Schwör- und Wahltag war eine zentrale Institution in jeder Reichsstadt. Die Bürger schworen an diesem Tag den Eid auf die Satzung, mit dem sie sich gegenüber dem Rat zu Treue und Gehorsam verpflichteten. Der Rat wiederum garantierte die Einhaltung einer gerechten Regierung. Dieser wechselseitige Schwur bildete die Grundlage der reichsstädtischen Verfassung.[25]

Der Ablauf des Schwörtages war je nach Stadt recht unterschiedlich. In Wangen fand er ein bis mehrere Tage nach dem Wahltag statt. In Reutlingen hingegen gab es statt eines Wahltags eine ganze Wahlwoche: Von Montag bis Mittwoch wurden der große Rat, sowie die Stadt- und Feldschultheisse gewählt. Donnerstag bis Samstag fanden Sitzungen statt, in denen einstimmig und geheim der Kleine Rat gewählt wurde. Der Sonntag war schlussendlich der Schwörtag, an dem die Namen der Neugewählten verlesen und auf sie geschworen wurde. Während in Wangen und Biberach sich die Obrigkeit selbst wieder einsetzen konnte bzw. den Wahlvorgang zumindest kontrollieren konnte, standen in Reutlingen und Überlingen eher die Zünfte im Zentrum. Das Wahlsystem war meist sehr kompliziert und vielschichtig. Teilweise mussten erst Wahlmänner gewählt werden. An ihren Eid fühlten sich die meisten Bürger stark gebunden.[26] Neben der Wahl durch Wahlmänner war auch das System der Kooptation weit verbreitet. Bei dieser Vorgehensweise suchen sich Mitglieder eines Gremiums ihre zukünftigen Kollegen selbst aus.[27] Die Kooptation als Wahlsystem zu bezeichnen ist deshalb etwas fragwürdig, da sie in ihrem Wesen eher undemokratisch ist und die oligarchische Tendenz in den städtischen Institutionen der frühen Neuzeit unterstützt.

[...]


[1] Vgl. Press, 1987, S. 9 f.

[2] Vgl. Heinig, 1983, S. 52 ff.

[3] Vgl. Press, 1987, S. 11.

[4] Vgl. Heinig, 1983, S. 31. Der Bischof besetzte in Straßburg zwar noch weiter Ämter, diese sanken aber in ihrer Bedeutung. Zeitweise übernimmt der städtische Rat sogar die Finanzverwaltung im Bistum

[5] Vgl. Heinig, 1983, S. 28f. Erzbischof bleibt auch hier nominell Stadtherr, kann seine Rechte aber nicht nutzen.

[6] Vgl. Press, 1988, S. 138.

[7] Vgl. Heinig, 1983, S. 49.

[8] z.B. Friedrichs, 1992, S.187; Hafner, 2001, S. 69f.

[9] Meyn, 1980, S. 35.

[10] Vgl. Schilling, 1993, S. 42. Der Autor hat nach einer Liste im Handbuch der deutschen Geschichte eine Karte zur Verteilung der Reichsstädte erstellt.

[11] Press, 1987, S. 9.

[12] Walker, 1971, S. 34.

[13] Vgl. Hafner, 2001, S. 68.

[14] Vgl. Blickle, 2000 a, S. 54.

[15] Vgl. Friedrichs, 1992, S. 193 f.

[16] Vgl. Blickle, 2000 b, S. 52 ff.

[17] Vgl. Friedrichs, 1992, S. 193; Walker, 1971, S. 44.

[18] Vgl. Blickle, 2000 b, S. 54 f.

[19] Vgl. Lau, 1999, S. 139; Walker, 1971, S. 27.

[20] Vgl. Blickle, 2000 b, S. 42 – 49.

[21] Vgl. Hafner, 2001, S. 73 f.

[22] Vgl. Blickle, 2000 b, S. 68.

[23] Walker, 1971, S. 46.

[24] Vgl. Blickle, 2000 b, S. 59 ff.

[25] Vgl. Hafner, 2001, 76.

[26] Vgl. Hafner, 2001, S. 77 – 85.

[27] Vgl. Friedrichs, 1992, S. 193.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Bürgerunruhen in der freien deutschen Reichsstadt der Frühen Neuzeit
Hochschule
Universität Konstanz
Veranstaltung
Die vormoderne Stadt
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V72939
ISBN (eBook)
9783638733502
Dateigröße
452 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bürgerunruhen, Reichsstadt, Frühen, Neuzeit, Stadt
Arbeit zitieren
Christine Wucher (Autor:in), 2005, Bürgerunruhen in der freien deutschen Reichsstadt der Frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72939

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Bürgerunruhen in der freien deutschen Reichsstadt der Frühen Neuzeit



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden