Die Auswirkungen der Bilanzierung nach IAS/IFRS auf die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen


Mémoire (de fin d'études), 2006

101 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Problemstellung
1.3 Vorgehensweise

2 Definition KMU
2.1 Quantitative Aspekte
2.2 Qualitative Aspekte

3 Die Rolle des Mittelstandes in Deutschland
3.1 Die Wirtschaftliche Situation des deutschen Mittelstandes
3.2 Vorteile und Nachteile der internationalen Rechnungslegung
3.2.1 Vorteile
3.2.2 Nachteile
3.3 Die Haltung des deutschen Mittelstandes gegenüber der internationalen Rechnungslegung

4 Auswirkungen auf das Eigenkapital
4.1 Eigenkapitalausweis
4.2 Erfolgsneutral
4.2.1. Neubewertung des Anlagevermögens
4.2.1.1 Anwendungsvoraussetzungen
4.2.1.2 Neubewertungsrücklage
4.2.1.3 Beispiel für Neubewertungsrücklage
4.2.2 Leasing
4.2.2.1 Sale and lease back-Verfahren
4.2.2.2 Leasing und Eigenkapital
4.2.2.3 Beispiel zu Leasing und sale and lease back
4.3 Erfolgswirksam
4.3.1 Vorräte
4.3.1.1 Anschaffungs- und Herstellungskosten
4.3.1.2 Vorräte und Eigenkapital
4.3.1.3 Beispiel zu Vorräten
4.3.2 Selbst erschaffene immaterielle Vermögenswerte
4.3.2.1 Forschungs- und Entwicklungskosten
4.3.2.2 Immaterielle Vermögenswerte und Eigenkapital
4.3.2.3 Beispiel für immaterielle Vermögenswerte
4.3.3 Langfristige Fertigungsaufträge - Teilgewinnrealisierung
4.3.3.1 Percentage-of Completion-Methode
4.3.3.2 Langfristige Fertigungsaufträge und Eigenkapital
4.3.3.3 Beispiel für eine Teilgewinnrealisierung
4.3.4 Pensionsrückstellungen
4.3.4.1 Projected Credit Method
4.3.4.2 Pensionsrückstellungen und Eigenkapital
4.3.4.3 Beispiel zu Pensionsrückstellungen
4.3.5. Rückstellungen
4.3.5.1 Aufwandsrückstellungen
4.3.5.2 Rückstellungen und Eigenkapital
4.3.5.3 Beispiel zu Rückstellungen
4.3.6. Außerplanmäßige Abschreibung
4.3.6.1 Beispiel zu außerplanmäßiger Abschreibung
4.3.6.2 Verlängerte Abschreibungsdauer
4.4 Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
4.4.1 IAS
4.4.2 Auswirkungen auf das Eigenkapital
4.4.3 Lösungsansätze
4.5 Kritik
4.6 Zusammenfassende Betrachtung der Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote

5 Die Eigenkapitalquote und das Bankenrating
5.1 Hintergrund zu Basel II
5.2 Auswirkungen einer Umstellung auf IFRS auf quantitative und qualitative Informationen
5.2.1 Quantitative Informationen
5.2.2 Qualitative Informationen
5.3 Banken und IFRS
5.3.1 Jahresabschlussanalyse der Kreditinstitute
5.3.2 Präferenzen der Banken
5.3.3 Basel II konforme Ratingsysteme
5.4 Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
5.5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn

Abbildung 2: KMU-Definition der EU

Abbildung 3: Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen

Abbildung 4: Verbreitung der IAS/IFRS im Mittelstand

Abbildung 5: Neubewertung

Abbildung 6: Leasing und sale and lease back

Abbildung 7: Bestandteile der HK im Vergleich

Abbildung 8: Vorräte

Abbildung 9: Selbst erschaffene immaterielle Vermögenswerte

Abbildung 10: Teilgewinnrealisierung

Abbildung 11: Pensionsrückstellungen

Abbildung 12: Rückstellungen

Abbildung 13: Außerplanmäßige Abschreibung

Abbildung 14: Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote

Abbildung 15: Die drei Säulen von Basel II

Abbildung 16: Zuordnung der Bonitätseinstufung zur Risikogewichtung bei Unternehmen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Internationalisierung der Rechnungslegung hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.1 Es ist nicht mehr von der Hand zu weisen, dass der deutschen Bilanzwelt ein fundamentaler Umbruch bevorsteht.2 Nachdem die Bilanzierung nach IAS/IFRS (i. F. nur noch IFRS genannt)3 ab dem 01.01.2005 für den Konzernabschluss von kapitalmarktorientierten4 Unternehmen verpflichtend eingeführt worden ist5, steht nun auch der deutsche Mittelstand vor der Frage, ob er freiwillig auf IFRS umstellen soll.

1.1 Einführung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften hat die Europäische Union bereits im Sommer 2002 geschaffen. Sämtliche Konzernabschlüsse von börsennotierten Unterneh- men innerhalb der EU müssen für die Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 01.01.2005 die Vorschriften nach IFRS berücksichtigen.6 Ferner wird durch diese Verordnung Unternehmen mit börsennotierten Fremdkapitalpapieren (Anleihen) eine Übergangsfrist bis 2007 eingeräumt.

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen und deren Einzelabschlüsse ist es den Mitgliedsstaaten selbst überlassen, internationale Rechnungslegungsstan- dards zu akzeptieren oder vorzuschreiben. In Deutschland werden diese Mitglied- staatenwahlrechte durch das BilReG7 geregelt.8 Nicht börsennotierten Unterneh- men ist hiermit durch das Wahlrecht in § 315a Abs. 3 HGB die Möglichkeit gege- ben worden, einen befreienden Konzernabschluss ab dem Jahr 2005 ebenfalls nach IFRS-Grundsätzen zu erstellen.9 Im Gegensatz zum Konzernabschluss bör- sennotierter Unternehmen ist die Verordnung nicht unmittelbares Recht für den Einzelabschluss. Dieser ist unverändert nach den handelsrechtlichen Vorschriften zu erstellen.10 Unternehmen ist es gemäß § 325 Abs. 2a HGB zwar gestattet, für Offenlegungszwecke zusätzlich einen IFRS Abschluss zu erstellen.11 Für die Besteuerung und Ausschüttung sind allerdings weiterhin die nach HGB ermittelten Zahlen maßgeblich.12

1.2 Problemstellung

Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, ob mittelständische Unterneh- men den Aufwand in Kauf nehmen und ihre Rechnungslegung auf IFRS umstellen sollen. In der Literatur wird vielfach darüber berichtet, dass sich eine Umstellung positiv auf die Eigenkapitalquote und somit auch auf das Rating13 auswirken wird,14 das im Zuge von Basel II zunehmend an Bedeutung für die Kreditvergabe an Unternehmen gewinnt.15 Die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unterneh- men ist in Deutschland relativ niedrig.16 Allerdings stellt sich die Frage, ob allein ein neues Rechnungslegungssystem ausreicht, die Eigenkapitalquote langfristig zu erhöhen.

Außerdem muss zusätzlich untersucht werden, ob für die Banken eine Bilanzierung nach IFRS wirklich zu favorisieren ist, und es dadurch zu einem verbesserten Rating kommt.

1.3 Vorgehensweise

In Kapitel 1 werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die mit den IFRS einhergehen. Dann wird das Problem, vor dem der deutsche Mittelstand steht, geschildert. Mit einer Definition, aufgeteilt in quantitative und qualitative Aspekte, folgt das 2. Kapitel.

Die Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland ist Gegenstand des 3. Kapitels. Zunächst wird deren wirtschaftliche Situation dargestellt und anschließend die Vor- und Nachteile der internationalen Rechnungslegung aufgezählt und erklärt. Zum Abschluss des 3. Kapitels wird die Haltung der KMU gegenüber den internationalen Standards aufgezeigt.

Kapitel 4 beschäftigt sich mit den konkreten Auswirkungen einer IFRS Bilanzie- rung auf die Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen anhand ausge- wählter Bilanzpositionen und der bilanziellen Behandlung bestimmter Sachverhal- te. Unterschieden wird zwischen erfolgsneutralen und erfolgswirksamen Auswir- kungen und der Aufteilung in Eigen- und Fremdkapital. Es wird in dieser Arbeit konkret auf einzelne Bilanzposten (Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegens- tände, Vorräte, Rückstellungen, Pensionsrückstellungen) sowie auf die unter- schiedliche Behandlung von Leasing, langfristigen Fertigungsaufträgen und au- ßerordentlichen Abschreibungen eingegangen. Anhand von Beispielen wird die unterschiedliche Bilanzierung von HGB und IFRS dargestellt. Es schließt sich die kritische Stellungsnahme zu den einzelnen Bilanzposten und der bilanziellen Be- handlung an. Zum Abschluss des 4. Kapitels wird ein Fazit gezogen.

Das 5. Kapitel stellt einen Zusammenhang zwischen der Rechnungslegung nach IFRS und den Banken her. Zunächst werden Begriffe wie Rating, Basel II und damit zusammenhängend die quantitativen und qualitativen Ratingkriterien erklärt. Danach wird auf die Haltung der Banken eingegangen. Ferner werden Erleichterungswahlrechte speziell für kleine und mittlere Unternehmen vorgestellt. Das 5. Kapitel endet mit einem Fazit.

2 Definition KMU

Der Begriff KMU, der in der Literatur häufig als Abkürzung für kleine und mittlere Unternehmen zu finden ist, wird oft als ein Synonym für mittelständische Unternehmen - den Mittelstand - gebraucht. Ein Konsens über eine eindeutige Definition dieses Begriffes herrscht nicht.17 Vielmehr gibt es verschiedene Ansätze, kleine und mittlere Unternehmen zu klassifizieren.18

2.1 Quantitative Aspekte

Damit umfassende statistische Bewertungen der Unternehmen durchgeführt werden können und diese vergleichbar werden, ist es notwendig, Unternehmen anhand ihrer Größe zu gliedern.19 KMU sind demnach alle Unternehmen, die bestimmte Kriterien kumulativ nicht überschreiten. Im Folgenden werden zwei verschiedene definitorische Abgrenzungen aufgezeigt.

Abbildung 1 zeigt die Größenklassen, die das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn aufgestellt hat, um kleine und mittlere Unternehmen von den großen abzu- grenzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn

Diese Abgrenzung deckt sich auch mit der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)20, auf die in Unterkapitel 5.1 genauer eingegangen wird.

Des Weiteren ist zum 01.01.2005 eine Empfehlung der EU-Kommission in Kraft getreten, welche die KMU folgendermaßen unterteilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: KMU-Definition der EU21

2.2 Qualitative Aspekte

Die quantitativen Aspekte machen Unternehmungen für empirische Zwecke greif- barer und sind deshalb hilfreicher als qualitative Aspekte. Trotzdem entspricht ein qualitatives Begriffsverständnis des „Mittelstandes“ wahrscheinlich eher dem Selbstverständnis eines mittelständischen Unternehmers.22 Das charakteristische Merkmal ist die Beziehung zwischen dem Eigentümer und seiner Unternehmung. Diese enge Bindung beeinflusst sehr stark das Marktverhalten und die Leistung der mittelständischen Unternehmen.23 Weitere qualitative Merkmale sind:

- Identität zwischen Eigentümer und persönlicher Verantwortlichkeit für die Unternehmensaktivitäten
- Identität zwischen Eigentümer und persönlicher Haftung für die finanzielle Situation des Unternehmers und der Unternehmung
- Persönliche Verantwortung für den Erfolg oder Misserfolg des Unterneh- mens
- Persönliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer24

Betrachtet man die quantitative Definition des Mittelstandes, so zeigt sich, dass diese die KMU umfasst, aber auch darüber hinaus reichen kann.25 Da diese Arbeit sich mit der Auswirkung auf die Eigenkapitalquote kleiner und mitt- lerer Unternehmen beschäftigt, wird von einer quantitativen Definition ausgegan- gen.

3 Die Rolle des Mittelstandes in Deutschland

Die kleineren und mittleren Unternehmen in Deutschland werden oft als der Wachstumsmotor der deutschen Volkswirtschaft bezeichnet.26 Diese enorme Be- deutung des Mittelstandes lässt sich auch anhand seiner Größe erkennen. Die knapp 3,4 Millionen mittelständischen Unternehmen machen 99,7% aller deut- schen Unternehmen aus.27 Des Weiteren haben die mittelständischen Unterneh- men im Jahr 2002, laut Schätzungen des IfM, ca. 70% aller Arbeitnehmer beschäf- tigt und 83% aller Lehrlinge ausgebildet.28 Das entspricht rund 20 Millionen Ar- beitsplätzen. Die KMU sind in Deutschland für 40% der Bruttoinvestitionen und 49% der Umsätze verantwortlich.29 Darüber hinaus sorgt der deutsche Mittelstand für Innovationen. Laut Umfragen des IfM sind in 1999 in Unternehmen mit weniger als 100 Arbeitnehmern mehr als 10% der Beschäftigten im Forschungs- und Ent- wicklungsbereich tätig gewesen. Zum Vergleich: Dieser Anteil hat bei Unterneh- men mit mehr als 5000 Arbeitnehmern bei ca. 8% gelegen.30 KMU sind oftmals enger und unmittelbarer mit dem Verbraucher verbunden. Dienstleistungen und Service nehmen bei kleinen und mittleren Unternehmen somit eine zentrale Rolle ein.31

Die Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Bilanzierung nach IFRS auf die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen. Aus diesem Grund wird im folgenden Unterkapitel die derzeitige Situation der Eigenkapitalauslegung mittelständischer Unternehmen aufgezeigt.

3.1 Die Wirtschaftliche Situation des deutschen Mittelstandes

Die Globalisierung macht auch vor dem Mittelstand keinen Halt.32 Größere Kon- kurrenz am Heimatmarkt und verkürzte Produktlebenszyklen aufgrund des immer stärker werdenden technischen Fortschritts stellen einerseits Risiken für mittel- ständische Unternehmen dar. Andererseits beinhaltet die zunehmende Internatio- nalisierung auch Chancen. Größere Absatzmärkte, Erschließung neuer Ertragspo- tentiale und die Möglichkeit der Kostensenkung durch günstigere Produktionsstät- ten im Ausland zählen dazu.33 Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit- telständische Unternehmen einem immer stärkeren und schnelleren Strukturwandel unterliegen. Das lässt die Geschäftstätigkeit für sie risikoreicher werden.34

Dies hat auch Konsequenzen auf die Unternehmensfinanzierung. Höhere wirtschaftliche Risiken machen eine höhere Eigenkapitalunterlegung notwendig.35 Hinzu kommen die Anforderungen, die Basel II vorschreibt. Der Bonität eines Unternehmens bei der Kreditvergabe wird eine immer größere Bedeutung beigemessen, da die Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute in Zukunft stärker an der Bonität des Schuldners ausgerichtet wird.36 Das macht eine starke Eigenkapitalbasis der Unternehmen immer wichtiger.

Doch genau darin liegt ein wesentliches Problem des deutschen Mittelstandes. Nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank hat das Eigenkapital, bezogen auf die Bilanzsumme, bei den kleinen und mittleren Unternehmen im Jahr 2001 bei nur 7,5% gelegen.37 Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband geht sogar etwas weiter und hat die Eigenkapitalquoten nach Unternehmensgrößen unter- gliedert und verglichen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen im internationalen wie auch im Vergleich zu gro- ßen Unternehmen sehr niedrig ist.38

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen39

Im Vergleich dazu haben große Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 50 Millionen Euro und mehr als 500 Beschäftigten eine durchschnittliche Eigenkapi- talquote von 25% und nähern sich damit den international üblichen Größenord- nungen an, die zwischen 30% und 40% liegen.40

Es gibt viele Gründe, warum die KMU im Allgemeinen über eine so geringe Eigen- kapitalquote verfügen, die jedoch nicht Thema dieser Arbeit sind. Gegenstand der Arbeit ist, ob eine Steigerung der Eigenkapitalquote durch die Bilanzierung nach IFRS möglich ist und dies zu einem besseren Rating führt.

3.2 Vorteile und Nachteile der internationalen Rechnungslegung

Eine Umstellung von der deutschen handelsrechtlichen Bilanzierung auf die internationale Rechnungslegung nach IFRS birgt für die betroffenen Unternehmen sowohl Vor- als auch Nachteile.41

3.2.1 Vorteile

Ein bedeutender Vorteil, welcher mit einer IFRS-Umstellung in der Literatur häufig genannt wird, ist die Steigerung der Informationsvermittlung gegenüber einem Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Normen.42 Das oberste Ziel der internationalen Rechnungslegung liegt darin, den verschiedenen Bilanzadressaten einen ungetrübten Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu gewähren. Eine Bilanzierung nach IFRS, so das IASB, gewährt den Bilanzlesern diesen, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden, Einblick und versorgt sie dadurch mit entscheidungsrelevanten Informationen.43 Fraglich ist allerdings, ob der Bilanzleser eines mittelständischen Unternehmens überhaupt über einen so großen Informationsbedarf verfügt.44

Des Weiteren wird auch die Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung als ein Vorteil der IFRS-Rechnungslegung verstanden. Wie bereits in Unterkapitel 1.1 erwähnt, sind sämtliche kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse für alle nach dem 31.12.2004 beginnenden Wirtschaftsjahre nach den IFRS-Grundsätzen zu erstellen.45 Dies ist vor dem Hintergrund einer zunehmenden Globalisierung der Finanzmärkte und dem dadurch ausgelösten (2004), S. 426 oder auch Kussmaul, Bedarf einer einheitlichen, vergleichbaren Rechnungslegung geschehen. Auch mittelständische Unternehmen können von einheitlichen Rechnungslegungsstandards profitieren, denn die weltweite Suche nach Kapital- und Absatzmärkten gewinnt auch zunehmend für den Mittelstand an Bedeutung.46 In dieser Hinsicht kann sich die internationale Vergleichbarkeit lohnen.

Mandler sieht als weiteren Vorteil, dass sich der IFRS-Abschluss auch zur inter- nen Steuerung nutzen lässt.47 Gerade für mittelständische Unternehmen ist dies von Bedeutung, da sie oftmals nicht über ein eigenes Controlling verfügen und zur Unternehmenssteuerung häufig die Daten des externen Rechnungswesens ver- wenden.48

In der Literatur wird es vielfach so dargestellt, dass eine Bilanzierung nach IFRS aufgrund der umfassenden Offenlegungspflichten und der marktnahen Bewertung sowie der damit verbundenen Transparenz zu einem besseren Rating der Unternehmen durch die Banken und demzufolge zu günstigeren Krediten führt.49 Das Banken-Rating wird hauptsächlich von zwei Faktoren bestimmt: die Eigenkapitalquote und die Entwicklungschancen des Unternehmens für die Zukunft. Beides soll durch die Bilanzierung nach IFRS besser dargestellt werden.50 Inwieweit dies zutreffend ist, wird in den Kapiteln 4 und 5 ausführlich erläutert.

3.2.2 Nachteile

Die Abkehr vom Maßgeblichkeitsprinzip ist ein solcher Nachteil. Denn nach IFRS spielen Maßgeblichkeit und umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz keine Rolle.51 Es wird unterstellt, dass auch in Zukunft die Ab- schlüsse nach IFRS nicht als Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung dienen werden.52 Folglich ist eine doppelte Rechnungslegung für handels- und steuer- rechtliche Zwecke erforderlich, da die im Mittelstand vorherrschende Einheitsbi- lanz dann nicht mehr möglich wäre.53 Eine solche Vorgehensweise führt demzu- folge zu zusätzlichen Kosten und zusätzlichem Zeitaufwand. Es erscheint daher fraglich, ob die mittelständischen Unternehmen bereit und der Lage sind, diese zu tragen.

Als weiterer Nachteil wird die Abkehr vom Vorsichtsprinzip verstanden.54 In der Bilanzierung nach handelsrechtlichen Grundsätzen dominiert der Grundsatz der Vorsicht. Dies dient der Kapitalerhaltung im Unternehmen und dem Gläubigerschutz.55 Bei den IFRS dagegen nimmt das Vorsichtsprinzip nur eine untergeordnete Stellung ein.56 Eine vorsichtige Bilanzierung (z. B. Verzicht auf die Bildung von stillen Reserven) aufzugeben, stellt allerdings gerade für die stark kreditfinanzierten mittelständischen Unternehmen eine Gefahr dar.57

Eine Umstellung auf ein neues Rechnungslegungssystem ist dementsprechend mit erheblichen Kosten und einem enormen Zeitaufwand verbunden. Wie hoch die Umstellungskosten im Einzelnen liegen, kann nur geschätzt werden. Eine Unter- suchung von Ernst & Young aus dem Jahr 200358 zeigt, dass ca. ¾ der Unter- nehmen mit einem Umstellungsaufwand von unter 150.000 Euro rechnen, was in der Untersuchung als „große Blauäugigkeit“ bezeichnet wird.59 In einer Pressemit- teilung von Ernst & Young vom 21.01.2003 gehen sie von Umstellungskosten für die betroffenen Unternehmen von 100.000 Euro bis weit über 1.000.000 Euro aus.60

3.3 Die Haltung des deutschen Mittelstandes gegenüber der internationa- len Rechnungslegung

Wie der Mittelstand auf eine Internationalisierung der Rechnungslegung reagiert, wird im Folgenden erläutert. Trotz der nicht zu leugnenden Vorteile, die eine Bilanzierung nach IFRS mit sich bringt, steht der Mittelstand der „neuen“ Rechnungslegung eher skeptisch gegenüber.61

Die Aussagen stützen sich auf eine Befragung der Entscheidungsträger mittel- ständischer Unternehmen zu ihrer Einstellung gegenüber den IFRS, die von Mandler im Herbst 2002 durchgeführt worden ist.62 Kernaussage dieser Befragung ist, dass die kleineren Unternehmen des Mittelstandes (höchstens 250 Mitarbei- ter)63 die Rechnungslegung nach IFRS ablehnen und die größeren Mittelständler (Mitarbeiter über 250 und unter 5000 Mitarbeiter) den internationalen Standards aufgeschlossener, aber dennoch skeptisch gegenüber stehen.64 Unterstützt wird diese These durch die zusätzliche Befragung über die Verbreitung internationaler Rechnungslegungsstandards bei mittelständischen Unternehmen. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage gewesen, welche Bedeutung die IFRS bei den betreffenden Unternehmen zum Zeitpunkt der Untersuchung gehabt haben.65

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Verbreitung der IAS/IFRS im Mittelstand66

Aus der Abbildung 4 wird ersichtlich, dass für die Mehrheit der Mittelständler die Anwendung von IFRS in ihrem Unternehmen eine neue Fragestellung ist. Inge- samt 33% steht den IRFS ablehnend gegenüber. Keines der kleineren Unterneh- men hat bisher die IFRS im Abschluss berücksichtigt. Die größeren mittelständi- schen Unternehmen stehen den internationalen Standards etwas aufgeschlosse- ner entgegen. 21% von ihnen plant eine Umsetzung, 14% hat bereits die IFRS im Abschluss mit einbezogen.67

Es stellt sich die Frage, ob ein Abschluss nach internationalen Grundsätzen für alle mittelständischen Unternehmen im Hinblick auf ihre eher schlechte Eigenkapitalquote68 dennoch lohnenswert ist und damit positive Auswirkungen auf ein Rating mit niedrigeren Kreditzinsen als Konsequenz hat.

4 Auswirkungen auf das Eigenkapital

Das Eigenkapital stellt für KMU im Bereich der Kreditvergabe eine wichtige Größe dar. Im Folgenden wird untersucht, wie sich das bilanzielle Eigenkapital durch eine Umstellung auf IFRS tendenziell69 verändert.

4.1 Eigenkapitalausweis

Sowohl handelsrechtlich als auch nach den Grundsätzen der IFRS lässt sich das Eigenkapital als Residualgröße von Vermögen und Fremdkapital definieren.70 An- ders als die Regelungen nach HGB enthalten die IFRS keine allgemein gültige Darstellung des Eigenkapitals und seiner Bestandteile. IAS 1.68 schreibt lediglich vor, dass das gezeichnete Kapital und die Rücklagen71 sowie im Konzernab- schluss zusätzlich der Minderheitenanteil gesondert ausgewiesen werden müs- sen. Die KMU können dennoch ihr „altes“ HGB-Gliederungsschema beibehalten, da gem. IAS 1.69 bei der Umstellung auf IFRS die Bildung weiterer Posten gestat- tet ist.

4.2 Erfolgsneutral

Eine Veränderung des Eigenkapitals kann entweder erfolgsneutral72, erfolgswirk- sam oder durch eine Veränderung der Eigen- und Fremdkapitalstruktur erreicht werden.

Eine klare Abgrenzung in erfolgsneutral und erfolgswirksam ist oftmals schwierig zu erzielen. So beinhalten einige Posten sowohl erfolgswirksame als auch erfolgs- neutrale Komponenten. Die Aufteilung der einzelnen Posten erfolgt in dieser Arbeit zu der Komponente, bei der der größte Unterschied d. h. die größte Veränderung des Eigenkapitals, hervorgerufen wird. Die betreffenden Posten können beide Ver- änderungen (erfolgsneutral und erfolgswirksam) auslösen.

Im nächsten Unterkapitel wird die erfolgsneutrale Veränderung näher beleuchtet.

4.2.1. Neubewertung des Anlagevermögens

Beide Rechnungslegungssysteme schreiben bei erstmaliger Erfassung eine Bewertung der Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände nach Anschaffungs- oder Herstellkosten vor.73

Im Gegensatz zum Anschaffungskostenprinzip74 erlauben es die IFRS, eine Neubewertung (revaluation), d. h. einen Ansatz über die Anschaffungs- und Herstellungskosten hinaus, für

- sächliches Anlagevermögen75 und
- immaterielle Anlagegüter76

vorzunehmen. Im Rahmen der Folgebewertung handelt es sich bei der Neubewer- tung um eine erlaubte Ausnahme (allowed alternative treatment) vom Anschaf- fungskostenprinzip. Das ermöglicht dem Unternehmen, stille Reserven aus dem Anlagevermögen aufzudecken und damit das Eigenkapital des Unternehmens zu erhöhen.77 Der Wertansatz ergibt sich dabei aus dem beizulegenden Zeitwert (fair value) zum Zeitpunkt der Neubewertung, abzüglich aller nach der Neubewertung angefallenen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen.78 Vorausset- zung ist allerdings, dass sich der beizulegende Zeitwert verlässlich ermitteln lässt79.80 Bei Maschinen und Ausstattung ist beispielsweise der durch Schätzun- gen zu ermittelnde Marktpreis maßgebend.81 Ist dieser nicht zu ermitteln, werden die fortgeführten Wiederbeschaffungskosten (depreciated replacemnt cost) für die Bewertung herangezogen. Bei Grundstücken und Gebäuden ist der beizulegende Zeitwert durch einen Sachverständigen zu erstellen.8283

4.2.1.1 Anwendungsvoraussetzungen

Die Möglichkeit, Gebrauch von der Neubewertungsmethode zu machen, ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:

- Eine Neubewertung ist während der Nutzungsdauer mit ausreichender Re- gelmäßigkeit vorzunehmen, damit der neubewertete Buchwert (carrying amount) nicht wesentlich vom beizulegenden Zeitwert (fair value) am jeweiligen Bilanzstichtag abweicht84

- Eine Neubewertung ist während der Nutzungsdauer mit ausreichender Häufigkeit vorzunehmen.85 Ausschlaggebend ist eine wesentliche Abwei- chung des beizulegenden Zeitwerts (fair value) zum Buchwert (carrying amount). Bei einer hohen Wert-Volatilität kann eine jährliche Anpassung er- forderlich sein, sonst genügt auch eine Anpassung alle drei bis fünf Jahre.

- Eine Neubewertungsmethode darf nicht für einzelne Vermögenswerte (as- sets) erfolgen, sondern nur für eine ganze Gruppe (entire class) des sächlichen Anlagevermögens gebildet werden.86 Solchen Gruppen können gem. IAS 16.37 wir folgt gebildet werden:

- unbebaute Grundstücke
- Grundstücke und Gebäude
- Maschinen und technische Anlagen
- Schiffe
- Flugzeuge
- Kraftfahrzeuge
- Betriebsausstattung
- Büroausstattung

- Eine Neubewertung muss für die jeweilige Gruppe gleichzeitig erfolgen.87

Dabei lässt der IAS 16.38 auch ein rollierendes System zu; z. B. wird 1/3 der Maschinen einmal pro Jahr neu bewertet.88

4.2.1.2 Neubewertungsrücklage

Kommt es nun durch eine Neubewertung zu einer Erhöhung des Buchwertes, so ist dieser Differenzbetrag direkt GuV-neutral in das Eigenkapital unter die Position der sog. Neubewertungsrücklage (revaluation surplus) zu buchen.89 In der Folge- bewertung kann die Differenz zwischen höherer Abschreibung aufgrund der Neu- bewertung und der Abschreibung auf Basis der historischen Anschaffungskosten erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen umgebucht werden.90 Die Erfolgswirksam- keit der Folgebewertung ist allerdings strittig. Eine weitere Möglichkeit der Folge- bewertung ist eine erfolgswirksame Behandlung: Das Anlagevermögen wird über die GuV abgeschrieben und die Neubewertungsrücklage wird gegen die Gewinn- rücklagen aufgelöst.91

Im Falle einer Neubewertung kommt es zu einer Differenz zwischen IFRS- und Steuerbilanzwert. Dieser Unterschiedsbetrag wird als passive Steuerlatenz92 gem. IAS 12 ausgewiesen.93 Nach Meinung von Hoffman und Lüdenbach oder auch Wagenhofer94 soll die passive Steuerlatenz der Neubewertungsrücklage belastet werden.95 Die Gegenbuchung zur Aufwertung des betreffenden Vermögenswertes erfolgt demnach aufgeteilt - teils zugunsten der Neubewertungsrücklage, teils zugunsten des Postens passive latente Steuern.96

Sollte es bei einer Neubewertung zu einer Wertminderung kommen, gibt es zwei mögliche Szenarien. Hat es in der Vergangenheit bislang noch keine erfolgsneutrale Werterhöhung gegeben, muss die Neubewertung ergebniswirksam behandelt werden,97 d. h. es muss direkt über die GuV abgeschrieben werden. Besteht allerdings eine Neubewertungsrücklage aufgrund früherer Neubewertungen, hat die Abschreibung zu Lasten dieser Rücklage zu erfolgen.98

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass es aufgrund der Anwendung der Neubewertungsmethode im Jahr der Umstellung zu einer Erhöhung des Eigenka- pitals kommen kann. Wird davon ausgegangen, dass die Folgebewertung erfolgs- wirksam behandelt wird, ist dieser Vorteil nicht von Dauer. In Folge der erhöhten Abschreibungen gleicht sich die Werterhöhung sukzessive wieder aus. Negativ ist außerdem, dass sich die Eigenkapitalrentabilität99 im Vergleich zum HGB ver- schlechtert. Dies ist mit einem geringeren Jahresüberschuss, verglichen mit dem erhöhten Eigenkapital in Form der erfolgneutralen Neubewertungsrücklage, zu begründen.100

Für kleine und mittlere Unternehmen, die stille Reserven speziell im Grund und Boden aufdecken können, kann eine Umstellung besonders von Vorteil sein. Das liegt daran, dass diese Erhöhung in den Folgeperioden nicht zu einer gestiegenen Ergebnisbelastung durch höhere Abschreibungen führen wird.101

4.2.1.3 Beispiel für Neubewertungsrücklage

Das Beispiel erfolgt in Anlehnung an eine Darstellung von Wolf.102 Die Zahlen sind verändert worden. Es folgt eine vergleichende Darstellung der unterschiedlichen Bewertungen nach HGB und IFRS, die Einfluss auf das Eigenkapital eines Unter- nehmens haben. Es wird ein Ertragssteuersatz von 40% angenommen. Des Wei- teren ist ein liquiditätswirksamer Jahresüberschuss vor den Abschreibungen von 800 000 Euro unterstellt. Die Gewinnausschüttungen bleiben unberücksichtigt. Gewinne aus dem laufenden Geschäftsjahr werden deshalb im Folgejahr den Ge- winnrücklagen zugeführt. Die bilanzanalytische Eliminierung latenter Steuern wird vernachlässigt. Die Annahmen bleiben für alle Beispiele konstant.

Die Wiesel GmbH hat am 01.01.2004 eine Maschine mit Anschaffungskosten i. H. von 1 200 000 Euro erworben. Die Abschreibung erfolgt linear, die tatsächliche Nutzungsdauer beträgt 4 Jahre. Am 31.12.2004 ergibt sich für die Maschine ein Marktwert von 1 200 000 Euro.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Neubewertung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Jahr der Neubewertung (2004) ergibt sich für die Wiesel GmbH folgende Eigenkapitalquote:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.2.2 Leasing

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen werden alternative Finanzierungsformen aufgrund der immer restriktiveren Kreditvergabepraxis der Banken stets bedeutsamer.103 Eine wichtige Finanzierungsalternative, die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist das Leasing.104

IAS 17.4 definiert ein Leasingverhältnis als „eine Vereinbarung, bei der der Lea- singgeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlun- gen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeit- raum überträgt“. Unterschieden wird zwischen zwei Leasingverhältnissen:105

1. Finanzierungsleasing106: Alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines Vermögenswertes werden übertragen.

In diesem Fall hat der Leasingnehmer den Leasinggegenstand zu aktivieren und die Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Das wirtschaftliche Eigentum wird ihm zugerechnet.107

2. Operating-Leasing: Gilt für alle anderen Leasingverhältnisse.

Hierbei begründet der Leasingvertrag ein normales, jederzeit kündbares Mietverhältnis. Das Investitionsrisiko liegt folglich beim Leasinggeber.108

Das deutsche Handelsrecht enthält keine spezifischen Regelungen über Leasing. Es greift daher auf steuerliche Regelungen zurück. Die zentrale Frage ist, wer den Leasinggegenstand bilanziert. Dabei herrscht großer Anpassungsbedarf bei einer Umstellung auf IFRS. Denn eine Zurechnung des Leasinggegenstandes zum Leasingnehmer wird unter IFRS eher vorgenommen als nach Handelsrecht.109 Beim Handelsrecht orientieren sich die Unternehmen in der Praxis an praktikablen Regeln zur wirtschaftlichen Zurechnung.

Folgendes Schema gilt grundsätzlich bei beweglichen Wirtschaftsgütern und Voll- amortisationsverträgen:110

- Die Grundmietzeit beträgt weniger als 40% oder mehr als 90% der be- triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer: Zuordnung zum Leasingnehmer.
- Die Grundmietzeit beträgt zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnli- chen Nutzungsdauer: Leasinggeber.111

Die in IAS 17 festgelegten Kriterien zur Zuordnung von Leasinggegenständen zum Leasinggeber oder Leasingnehmer unterscheiden sich dagegen grundlegend von den Bestimmungen des Handelsrechts. Die internationalen Standards orientieren sich an den Chancen und Risiken, die mit dem Leasinggegenstand verbunden sind.112

Liegt Finanzierungsleasing vor, d. h. alle Voraussetzungen des IAS 17.10 sind erfüllt, erfolgt eine Zuordnung (Aktivierung) des Gegenstandes beim Leasingnehmer bei gleichzeitiger Passivierung einer Verbindlichkeit. Der Leasingnehmer muss zu Beginn der Laufzeit den Vermögenswert und die Schuld in gleicher Höhe in der Bilanz ansetzen. Die Höhe des Leasinggegenstandes richtet sich nach dem beizulegenden Zeitwert oder nach dem Barwert der Mindestleasingzahlungen. Entscheidend ist, welcher Wert der niedrigere ist.113 In den Folgeperioden wird der aktivierte Gegenstand abgeschrieben. Gleichzeitig wird die passivierte Verbindlichkeit verzinst und getilgt. Die entstehenden Abschreibungen und Kosten der Finanzierung sind als Aufwand zu verrechen.114

Im Falle eines Operating-Leasings erfolgt die Zuordnung beim Leasinggeber.115 Der Leasingnehmer hat die Leasingzahlungen erfolgswirksam anzusetzen, wobei der Aufwand im Regelfall linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt wird.116

4.2.2.1 Sale and lease back-Verfahren

Sale and lease back-Geschäfte beinhalten den Verkauf eines Leasinggegenstan- des und das Zurückleasen desselben Gegenstandes durch den Verkäufer. Han- delt es sich bei dem Leasingvertrag um Finanzierungsleasing gem. IFRS, darf ei- ne positive Differenz zwischen Verkaufserlös und Buchwert nicht sofort als Ge- winn angesetzt werden, sondern muss über die Laufzeit des Leasingvertrages aufgeteilt werden.117 Im Gegensatz dazu erfolgt nach handelsrechtlichen Bestim- mungen eine Gewinnrealisierung sofort bei Verkauf.118 Wirtschaftlich betrachtet bedeutetet sale and lease back nach IFRS, dass kein Verkauf stattgefunden hat, sondern der Leasinggeber dem Leasingnehmer einen Kredit gewährt, wobei ihm der Leasinggegenstand als Sicherheit dient.119

4.2.2.2 Leasing und Eigenkapital

Ein Vergleich der beiden Rechnungslegungsvorschriften zeigt, dass nach handels- rechtlichen Bestimmungen höhere Anforderungen an das wirtschaftliche Eigentum gestellt werden. Das bedeutet, das Handelsrecht orientiert sich stärker an dem juristischen Eigentumskonzept. Das hat zu Folge, dass beim Übergang auf IFRS in den meisten Fällen der Leasinggegenstand beim Leasingnehmer bilanziert wird.120 Besonders bei den kleinen und mittleren Unternehmen, die Leasing- Geschäfte als Form der Absatzfinanzierung oder zur Finanzierung von Investitio- nen nutzen, erreicht die Umstellung auf IFRS oftmals eine Aktivierung von Lea- singgegenständen. Die Folge ist i. d. R. ein Anstieg des Sachanlagevermögens und der Schulden aufgrund der erforderlichen Passivierung der Leasingverpflich- tungen. Oehler merkt dazu an: „Die Auswirkungen auf das bilanzielle Eigenkapital sind aufgrund der Veränderungen von Aktiv- und Passivseite nicht eindeutig prog- nostizierbar.“121 Er verweist auf die Untersuchung von Weißenberger und Haas122, wonach bei BMW die Umklassifizierung von Leasingverträgen zu einer relativen Erhöhung des Eigenkapitals um 20% geführt hat. Bei TUI bzw. VW hat sie jedoch zu einer Reduktion des Eigenkapitals um 13,5% bzw. 9,4% geführt.123 Eine ein- deutigere Meinung vertritt Jebens. Bei Umstellung auf IFRS im Bereich des Lea- sings sieht er in jedem Fall aufgrund der Verlängerung der Bilanzsumme eine Kür- zung der Eigenkapitalquote.124 Diese Veränderung ist erfolgsneutral, da die GuV bei Aktivierung eines Leasing-Gegenstandes nicht angesprochen wird.

Deutlichere Auswirkungen auf das Eigenkapital dagegen hat das sale and lease back-Verfahren. Da nach IFRS die Gewinne aus der Veräußerung eines „Leasing- gutes“ als passiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt werden müssen, der erst über die Laufzeit des Rückleasingverhältnisses ertragswirksam aufgelöst wird, kommt es nicht zu einer Eigenkapitalerhöhung. Das wäre bei der Bilanzierung nach HGB der Fall, da die Gewinne sofort vereinnahmt werden.125 Diese Auswir- kung auf das Eigenkapital ist im Gegensatz zum ursprünglichen Leasing erfolgs- wirksam. Der Gewinn nach IFRS fällt deutlich geringer aus als nach HGB.

Laut Jebens kann das Nebeneinander von früheren Zurechnungen des zurückge- leasten Gegenstandes zum Leasingnehmer (Bilanzverlängerung) und der Abgren- zung des erwirtschafteten Gewinns aus dem sale and lease back-Geschäft ge- genüber der Handelsbilanz zu einer starken Minderung der Eigenkapitalquote füh- ren.126

4.2.2.3 Beispiel zu Leasing und sale and lease back

Das folgende Beispiel stützt sich auf das Beispiel von Jebens zum Finanzierungsleasing.127 Die Zahlen sind selbst gewählt. Die Zahlen aus den anderen Beispielen werden beibehalten.128 Eine Neubewertung hat nicht stattgefunden.

Die Bilanz der Wiesel GmbH enthält aktivisch ein Lagergebäude für 2 Mio. Euro, welches sich passivisch mit einer Bankverbindlichkeit von gleichfalls 2 Mio. Euro niedergeschlagen hat. Die Wiesel GmbH verkauft dieses Lagergebäude für 2,5 Mio. Euro und least es gleichzeitig zurück. Die Restnutzungsdauer des Gebäudes beträgt 25 Jahre. Die Leasingzeit beläuft sich auf 20 Jahre (80% der Restnut- zungsdauer).

Nach HGB ist das Leasingverhältnis nicht zu bilanzieren, da die Grundmietzeit nicht die erforderlichen 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmacht.

[...]


1 Vgl. Küting, K./Dürr, U. et al. (2002), S. 1; Pellens, B./Fülbier, R. et al.(2006), S.40ff.

2 Vgl. Wolf, T. (2004), S. 707.

3 Die IAS, die seit Juni 2003 vom IASB entwickelt werden, werden als IFRS bezeichnet.

4 Als kapitalmarktorientiert gelten dabei Unternehmen, die mit Aktien oder Anleihen an einem geregelten Markt im In- oder Ausland notiert sind. Vgl. Mandler (2003A), S. 143.

5 Vgl. Leibfried, P/Weber, I. (2003), S.21.

6 Vgl. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, 2002.

7 Das BilReG ist als Transformationsgesetz am 04.12.2004 vom Deutschen Bundestag verab- schiedet worden.

8 Vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 22.

9 Im Gegensatz zum Einzelabschluss ist der Konzernabschluss keine Steuererhebungsgrundla- ge.

10 Vgl. Wolf, T. (2004), S. 707.

11 Vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 22.

12 Vgl. Leibfried, P./Weber, I. (2004), S. 50.

13 Vgl. Fn. 279.

14 Vgl. Jebens, C. (2003A). S. 2345; Leibfried, P/Weber, I. (2004), S. 55 oder auch Dücker, R. (2003), S. 448.

15 Vgl. Behringer, S. (2003), S. 538.

16 Vgl. Unterkapitel 3.1.

17 Vgl. Oehler, R. (2005), S. 6.

18 Im Zuge der Entwicklung eigener Standards für SME denkt das IASB über eine geeignete Definition für SME nach, die sich an qualitativen Merkmalen orientiert. Vgl. Gross, B./Steiner, E. (2004), S. 875.

19 Vgl. Günterberg, B./Kayer, G. (2004).

20 Vgl. Oehler, R. (2006), S. 113.

21 Vgl. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, (2003).

22 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 13.

23 Vgl. Günterberg, B./Kayer, G. (2004).

24 Vgl. ebd.

25 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 14.

26 Vgl. DSGV (2005), S. 6 o. Trees, S. (2004.

27 Vgl. Trees, S. (2004).

28 Vgl. Deutsche Bundesbank (2003), S. 32.

29 Vgl. Deutscher Bundestag (2002).

30 Vgl. Deutsche Bundesbank (2003), S.32.

31 Vgl. DSGV (2005), S. 6.

32 Vgl. Sinn, H.-W. (2005), S. 67.

33 Vgl. Clement, Reiner/Terlau, Wiltrud et al. (2004), S. 81f.

34 Vgl. Meister, M. (2005).

35 Vgl. ebd.

36 Vgl. Oehler, R. (2006), S. 113.

37 Vgl. Deutsche Bundesbank (2003), S. 44.

38 Vgl. DSGV (2005), S. 23ff.

39 Vgl. In Anlehnung an DSGV (2005), S. 25.

40 Vgl. DSGV (2005), S. 26.

41 Vgl. Mandler, U. (2003), S. 682ff, Leibfried, P/Weber, I. (2004), S. 50f.

42 Vgl. Behringer, S (2003), S. 538; Keitz, I./Stibi, B. H./Tcherveniachki, V. (2005), S. 619f.

43 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 78.

44 Vgl. Hüttche, T. (2002), S. 1804.

45 Vgl. Jebens, C. (2003), S. 3.

46 Vgl. Dücker, R. (2003), S. 448.

47 Vgl. Mandler, U. (2003A), S. 145.

48 Vgl. Mandler, U. (2004). S. 83.

49 Vgl. Leibfried, P./Weber, I. (2004), S. 51; Dücker, R. (2003), S. 450 oder auch Keitz, I./Stibi, B. (2004), S. 426f.

50 Vgl. Jebens, C. (2003A), S. 2350.

51 Vgl. Dücker, R. (2003), S. 450.

52 Vgl. Herzig, N./Bär, M. (2003), S. 1f.

53 Vgl. Mandler, U. (2003A), S. 146.

54 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 86.

55 Vgl. Winnefeld, R. (1997), Tz. E 70ff., S. 573.

56 Vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 62.

57 Vgl. Mandler U. (2003A), S. 146.

58 Die Arbeit basiert auf Befragungen börsennotierter Gesellschaften.

59 Vgl. Ernst &Young (2003), S. 13.

60 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 94.

61 Vgl. Mandler U. (2003B), S. 457.

62 Zur Methodik der Unternehmensbefragung vgl. im Detail Mandler, U. (2003A), S. 144. 10

63 Die Abgrenzung dieser Teilgruppe entspricht der quantitativen Definition der KMU durch die EU.

64 Vgl. Mandler, U. (2003B), S. 453.

65 Es ist gefragt worden, inwieweit sie durch Wahlrechtsausübungen oder Zusatzinformationen in- ternationale Standards im handelsrechtlichen Abschluss berücksichtigen.

66 Mandler, U. (2003B), S. 454.

67 Zu beachten sei hier, dass von den größeren Mittelständlern über 70% zur Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind.

68 Vgl. Unterkapitel 3.1.

69 Tendenziell daher, da bis dato noch keine speziellen Untersuchungen über die Auswirkungen einer Umstellung bei KMU durchgeführt worden sind.

70 Vgl. F. 49 (c).

71 Vgl. IAS 1.68 (o) u. (p).

72 Erfolgsneutral bedeutet, dass die Posten der GuV nicht angesprochen werden. 12

73 Vgl. § 253 Abs. 1 HGB bzw. IAS 16.15 und IAS 38.24.

74 Die Anschaffungs- und Herstellkosten für VG des AV gelten als Ausgangspunkt und als Obergrenze der Bewertung (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 155.

75 Vgl. IAS 16.29.

76 Vgl. IAS 38.72.

77 Vgl. Padberg, T. (2004), S. 1094.

78 Vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 157.

79 Vgl. IAS 16.31.

80 IAS 38.78 verlangt zusätzlich zur Bestimmung des fair value eines imm. VG einen „aktiven Markt“. Diese Voraussetzung ist nur selten gegeben. Für die in der Praxis relevanten imm. VG (Patente, Handelsmarken) gibt es keinen solchen Markt; die Neubewertungsmethode scheidet somit aus. Vgl. Hoffman, W-D./Lüdenbach, N. (2003), S. 565.

81 Vgl. IAS 16.32.

82 Vgl. Dawo, S. (2004), S. 60.

83 Vgl. Hoffmann, W.-D./Lüdenbach, N. (2003), S. 565f.

84 Vgl. IAS 16.31 und 38.75.

85 Vgl. IAS 16.34 und 38.79.

86 Vgl. IAS 16.36.

87 Vgl. IAS 16.38.

88 Vgl. Hoffman, W.-D./Lüdenbach, N. (2003), S. 566. 14

89 Vgl. IAS 16.39.

90 Vgl. IAS 16.41.

91 Vgl. Padberg, T. (2004), S. 1095.

92 Latente Steuern entstehen durch temporäre Unterschiede (temporary differences) zwischen dem Buchwert eines Bilanzpostens nach IFRS und seinem Steuerwert. Vgl. Wagenhofer, A. (2005), S. 323. Da gerade die KMU aus Wirtschaftlichkeitsgründen oftmals nur eine Bilanz aufstellen, sind Handels- und Steuerbilanz i. d. R. identisch. Vgl. Peemöller, V. (2003), S. 119.

93 Vgl. Wolf, T. (2004), S. 710.

94 Vgl. Hoffmann, W.-D./Lüdenbach, N. (2003), S. 567.

95 Vgl. IAS12.61.

96 Vgl. Hoffmann, W.-D./Lüdenbach, N. (2003), S. 567.

97 Vgl. ebd.

98 Vgl. IAS 36.60.

99 Eigenkapitalrentabilität = Jahresüberschuss/durchschnittliches EK, vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 1082.

100 Vgl. Beispiel (300T/2550T = 11,76% u. 240T/2750T = 8,73%)

101 Vgl. Oehler, R. (2005), S. 116.

102 Vgl. Wolf, T. (2004).

103 Vgl. Steiner, M./Mader, W. et al. (2003), S. 519.

104 Vgl. Stephan, A. (2002), S. 640f.

105 Vgl. IAS 17.4.

106 Beispiele zum Finanzierungsleasing, vgl. ausführlich IAS 17.10.

107 Vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 83.

108 Vgl. Oehler, R. (2005), S. 61.

109 Vgl. Jebens, C. (2003), S. 46.

110 Im Gegensatz zu den Teilamortisationsverträgen wird während der Grundmietzeit eine Amortisation der gesamten Kosten durch die zu entrichtenden Raten des Leasingnehmers vorgenommen. Vgl. Coenenberg, A. (2005), S. 182.

111 Vgl. ebd., S. 182f.

112 Vgl. Wagenhofer, A. (2005), S. 283.

113 Vgl. IAS 17.20.

114 Vgl. IAS 17.25.

115 Vgl. Oehler, R. (2005), S. 61f.

116 Vgl. Wagenhofer, A. (2005), S. 289.

117 Vgl. IAS 17.59.

118 Vgl. ADS (1995), § 252 Tz. 82.

119 Vgl. Wagenhofer, A. (2005), S. 289.

120 Vgl. Pellens, B./Füllbier, R. et al. (2006), S. 625.

121 Oehler, R. (2005), S. 63.

122 Vgl. Weißenberger, B./Haas, C. (2004).

123 Vgl. Oehler, R. (2005), S. 63.

124 Vgl. Jebens, C. (2003A), S. 2348.

125 Vgl. Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D. (2002), S. 232f.

126 Vgl. Jebens, C. (2003A), S. 2348.

127 Vgl. Jebens, C. (2003), S. 48f.

128 Es werden ein Ertragssteuersatz von 40% und ein liquiditätswirksamer Jahresüberschuss vor den Abschreibungen von 800T€ unterstellt. Die Abschreibungen betragen 300T€ (1200T€:4 Jahre).Die Gewinnausschüttungen bleiben unberücksichtigt.

Fin de l'extrait de 101 pages

Résumé des informations

Titre
Die Auswirkungen der Bilanzierung nach IAS/IFRS auf die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen
Université
University of Applied Sciences Düsseldorf
Note
2,0
Auteur
Année
2006
Pages
101
N° de catalogue
V72977
ISBN (ebook)
9783638630306
Taille d'un fichier
799 KB
Langue
allemand
Mots clés
Auswirkungen, Bilanzierung, IAS/IFRS, Eigenkapitalquote, Unternehmen
Citation du texte
Eva-Maria Rynders (Auteur), 2006, Die Auswirkungen der Bilanzierung nach IAS/IFRS auf die Eigenkapitalquote kleiner und mittlerer Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72977

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