Entwicklungen und Probleme der Unterscheidung von Inklusion und Exklusion - Widersprüche in der Logik der funktionalen Differenzierung


Term Paper, 2007

21 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Soziale Differenzierung und soziale Ungleichheit

3. „Inklusion“ und „Exklusion“
3.1 Entstehung des Begriffs „Inklusion“
3.2 Begriffserklärung

4. Prozesse der Inklusion
I Platzierung in Märkten
II Konstitution als Marktgeschehen
III Platzierung nach Regeln

5. Das Prinzip der Vollinklusion
5.1 Funktionale Differenzierung und Inklusionsbedarf
5.2 Die Kreuzung der sozialen Kreise

6. Die Problematik des vorgestellten Inklusionskonzeptes
6.1 Einführung und Entwicklung des Exklusionsbegriffs
6.2 Totale Exklusion - Marginalisierung und soziale Ausgrenzung
6.3 Exklusion und neue soziale Ungleichheiten

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ist in der Systemtheorie die Rede von Inklusion und Exklusion, ist damit der am kontroversesten diskutierte Themenbereich angesprochen. Es geht um das Verhältnis von psychischen und sozialen Systemen, von Individuum und Gesellschaft.

Um in den Kapiteln 3 bis 5 die grundlegenden Begriffe ’Inklusion und Exklusion’ darzustellen, sowie Grundprinzipien und Ausarbeitungen von Parsons und Luhmann ausführlich zu erläutern, möchte ich in folgendem Abschnitt zunächst einmal die wichtigsten gesellschaftlichen Strukturen aufzeigen: soziale Differenzierung und soziale Ungleichheiten. Denn ausgehend von deren Verbindung miteinander, den Abhängigkeitsverhältnissen zwischen psychischen und sozialen Systemen, wurden der Inklusions- und der Exklusionsbegriff erarbeitet.

Nach der Begriffserklärung und dem Prinzip der Vollinklusion bzw. der Partialinklusion, komme ich im 6.Kapitel zur ’Kehrseite’ der Theorie, nämlich der sozialen Ausgrenzung und den neuen sozialen Ungleichheiten. Es wird sich zeigen, dass die eigentlich gut ausgearbeiteten Grundprinzipien zum Gegenteiligen geführt haben. Obwohl die Theorie der funktionalen Differenzierung Ungleichheitslagen akzeptiert, sind die Abgründe so tief geworden, dass man eigentlich die ganze Theorie auf den Kopf stellen könnte. Genaueres werde ich am Ende meiner Arbeit dazu vorstellen.

2. Soziale Differenzierung und soziale Ungleichheit

Die soziale Differenzierung und die soziale Ungleichheit sind zwei der vier grundlegenden sozialen Prozesse und gesellschaftlichen Strukturen. Bei den anderen beiden handelt es sich um die soziale Ordnung und den sozialen Wandel. Ich werde im Folgenden nur auf die ersten beiden Aspekte eingehen, da sie die wichtigsten Aspekte der sozialen Struktur einer Gesellschaft sind. Es ist darauf zu achten, dass die zwei Aspekte gesondert voneinander zu betrachten sind und jeweils eine in sich geschlossene Theorieperspektive darstellen (vgl. Schimank 2005: 237). Auf der einen Seite befindet sich die soziale Differenzierung, die die Unterschiedlichkeit einer Gesellschaft im Bezug auf die Unterschiedlichkeit der sozialen Systeme beschreibt. Damit ist die Ungleichartigkeit der verschiedenen Funktionssysteme gemeint, die jeweils auf ganz bestimmte Leistungen und Aufgaben spezialisiert sind. Zu solchen Systemen zählen zum Beispiel das Politische System, das Wirtschaftssystem, das Rechtssystem, das Bildungssystem und das Gesundheitssystem. Auf der anderen Seite befindet sich die soziale Ungleichheit, die sich auf die Unterschiedlichkeit der verschiedenen gesellschaftlichen Lagen bezieht, in die die Akteure einer Gesellschaft kommen können. Zwischen diesen gesellschaftlichen Strukturen besteht eine enge Verbindung. Diese Beziehung sieht folgendermaßen aus:

„Die soziale Ungleichheit bezeichnet das Muster typischer Unterschiede in der gesellschaftlichen Lage von typischen Kategorien von Akteuren, wie sie sich vor allem aus den Mitgliedschaften und Beteiligungen der Akteure an den verschiedenen sozialen Systemen ergeben.“ (Esser 2000: 52).

Das sogenannte Brückenkonzept, das die beiden Strukturen also miteinander verbindet, ist das Konzept der Inklusion und Exklusion.

3. „Inklusion“ und „Exklusion“

3.1 Entstehung des Begriffs „Inklusion“

Luhmann entwickelte zunächst ein sinntheoretisches Verständnis von Inklusion. Inklusion war dann gemeint „wenn ein autopoietisches psychisches System, (…), seine Eigenkomplexität zum Aufbau sozialer Systeme zu Verfügung stellt.“ (Luhmann 1993: 162). Die Umstellung von einer stratifikatorischen zu einer funktionalen Differenzierung erfordert neue Fassungen des Inklusionsbegriffs auf gesellschaftstheoretischer Ebene, auf der später auch der Exklusionsbegriff näher bestimmt wird.

Mitte der 70er Jahre knüpft Luhmann erstmals an den Inklusionsbegriff der Gesellschaftstheorie Parsons an. Diese bezeichnet mit Inklusion die Art und Weise, in der gesellschaftliche Funktionskontexte den Gesellschaftsmitgliedern zugänglich gemacht werden; d.h. also in welcher Form Partizipation möglich ist und gesichert wird. Beide Theoretiker betrachten den Begriff Inklusion zunächst differenzlos. (vgl. Farzin 2006: 39). „(…) Exklusion wird als die zweite Seite der Unterscheidung zunächst ausgeblendet und nicht näher definiert“ (Farzin 2006:39).

Die Entstehung und Konzipierung des Inklusionsbegriffs kommt, wie bereits angedeutet, aufgrund evolutionstheoretischer Überlegungen zur Entwicklung der modernen Gesellschaft zustande. Da sich die moderne Gesellschaft zunehmend in funktionale Teilsysteme unterteilt hat, die jeweils immer nur genau eine gesellschaftliche Problemlage behandeln bzw. behandeln können, sinkt die Wahrscheinlichkeit der Kommunikation der Systeme untereinander. Um nun trotz dieser hochspezifischen und universalen Systembildung Anschlusswahrscheinlichkeit zu generieren, werden einerseits Kommunikationsmedien wie Geld und Macht eingesetzt und andererseits muss eine grundlegende Zahl von Kommunikation gegeben sein (vgl. Farzin 2006: 40f). Es geht also um eine Ausweitung der Kommunikationsmöglichkeiten; eine Steigerung der Interaktionsspielräume, die mit dem Begriff „Inklusion“ bezeichnet werden. Für Luhmann, genauso wie für Parsons, ist Inklusion „eine Voraussetzung gesellschaftlicher Entwicklung, die Prozesse der Ausdifferenzierung begleitet und stabilisiert“ (Farzin 2006: 41).

3.2 Begriffserklärung

Das Konzept der Inklusion wurde von Talcott Parsons geprägt und von Niklas Luhmann sowie von Rudolf Stichweh weiter ausgearbeitet.

Es gibt ein alltagssprachliches Verständnis von Inklusion, indem Inklusion die Mitgliedschaft von Personen in Sozialsystemen meint. Aus systemtheoretischer Hinsicht ist dagegen nichts einzuwenden, jedoch wäre man bei Formulierungen wie ’Mitgliedschaft von Personen’ wohl etwas vorsichtiger. Besser und treffender formuliert wäre es, indem man sagt , „Inklusion meine die Form der Berücksichtigung oder der Bezeichnung von Personen in Sozialsystemen.“ (Stichweh 2005: 68). Weitere treffende Begriffe sind ’Adressierung’ oder ’Adressenkonstitution’. In diesen Aussagen bzw. Formulierungen stecken ein paar wichtige systemtheoretische Grundlagen. Zum einen, dass Systeme einzig und alleine aus Kommunikation bestehen und zum anderen, dass Menschen oder psychische Systeme zur Umwelt von Sozialen Systemen gehören.

Psychische uns soziale Systeme operieren bekanntlich getrennt voneinander und sind jeweils operativ geschlossen .

„Das heißt aber nicht, dass keine Realzusammenhänge bestünden, keine kausalen Wechselwirkungen möglich wären (…). Die unentbehrlichen Zusammenhänge werden durch strukturelle Kopplungen vermittelt, die mit der autopoietische Autonomie der getrennt operierenden Systeme voll kompatibel ist.“ (Luhmann 1995a: 152).

Funktionssysteme sind auf die strukturellen Kopplungen angewiesen, die die Autonomie des Systems stärker. (vgl. Luhmann 2000: 373f). Sobald nun in Sozialsystemen psychische Systeme bezeichnet werden, ist die Rede von Personen, die dann sozialsysteminterne Konstrukte sind.

Unter Inklusion versteht man im Großen und Ganzen nach diesen Ausführungen den Eintritt oder die Mitgliedschaft von Akteuren/Personen in die verschiedenen Funktionssysteme einer Gesellschaft (Teilnahme an deren Kommunikation). Die Exklusion meint dann genau die Kehrseite davon; die Nicht-Mitgliedschaft oder der Ausschluss aus einer Zahl von Funktionssystemen. Durch den Ausschluss sind die betroffenen Akteure nicht mehr an der Kommunikation des jeweiligen Systems beteiligt. (vgl. Stichweh 2005: 45).

Die Prozesse der Inklusion und der Exklusion gibt es nicht nur für die funktionale Sphäre der Gesellschaft, sondern auch auf kultureller und normativer Ebene. Zum Beispiel kommen Akteure zum Lebensstil des Selbstverwirklichungstypus über die Inklusion in das kulturelle Milieu der „Hochkultur“. (vgl. Esser 2000: 233f).

Durch die Inklusion und die Exklusion stehen die Akteure mit den sozialen Systemen der Gesellschaft in Beziehung und erwerben dabei Eigenschaften und Ressourcen, die wiederum die gesellschaftliche Lage bestimmen, in denen sich die Akteure befinden. Diese gesellschaftlichen Lagen bestimmen die soziale Ungleichheit der Bevölkerung einer Gesellschaft. Damit wurde nochmals gezeigt auf welche Weise die soziale Differenzierung und die soziale Ungleichheit zusammenhängen. Man spricht auch davon, dass die Verbindung zwischen den beiden Strukturen die Positionen innerhalb der Funktionssysteme sind, die durch irgendeine Platzierung übernommen werden.

Wie kommt es nun genau zu dieser Einbeziehung von Akteuren und welche Prozesse der Inklusion gibt es?

4. Prozesse der Inklusion

Es gibt eine ganze Menge Vorgänge, die zur Inklusion von Akteuren führen können. Ich werde mich auf ’nur’ zwei Dimensionen beschränken und die, sich daraus ergebenden, Prozesse der Inklusion kurz erläutern.

Bei der ersten Dimension handelt es sich um den Mechanismus der Inklusion der Akteure in die sozialen Systeme, wobei man hier nochmals zwischen zwei Formen unterscheiden kann. Zum einen die Inklusion über Interesse der Akteure und in Form von Märkten und zum anderen über die Anwendung von Regeln. Es handelt sich also um die Marktinklusion und die Regelinklusion. (vgl. Esser 2000: 235). Die zweite Dimension, die sich auf das Verhältnis der Akteure zu den Systemen bezieht, lässt sich ebenfalls unterteilen . „Die Plazierung von ´externen` Akteuren auf vakante Positionen in bereits bestehende soziale Systeme“ (Esser 2005: 235) und die Konstitution von Systemen durch die Inklusion selbst. Hierbei handelt es sich um die Platzierungsinklusion und die Konstitutionsinklusion. Aus den vier genannten Varianten lassen sich vier Typen von Prozessen der Inklusion bilden:

I Platzierung in Märkten

Diese Art Platzierung ist nur in bereits bestehenden Systemen möglich. Auf dem Markt gibt es Bewerber (Akteure außerhalb des Systems), die sich auf eine freie Position bewerben und es gibt Positionierer, die über die Besetzung von Positionen entscheiden, d.h. ob sie überhaupt besetzt werden muss und wer sie besetzen soll. Die Positionierer verdienen ihr Geld mit solchen Entscheidungen und sind deshalb auch besonders daran interessiert dem bestmöglichen Akteur die Position zu übergeben. Da es sich um einen Markt handelt gibt es natürlich Angebot und Nachfrage. Es gibt hier zwei Seiten von Angebot und Nachfrage. Der Positionierer bietet eine Stelle an und hat eine Nachfrage nach angemessenen Bewerbern. Die Bewerber haben Nachfrage nach dieser Stelle und bieten sich zur Besetzung an. Wenn wir uns nun die Definition des Marktes ins Gedächtnis rufen: ’Ort des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage an dem sich Preisbildung und Tausch vollziehen’ kommt es im Beispiel der Berufsposition dann zur Inklusion wenn der Positionierer den Bewerber annimmt und der Bewerber die Arbeitsbedingungen (zum Beispiel Lohn) annimmt. Es kommt also zur Inklusion in das Wirtschaftssystem, solange bis man gekündigt oder pensioniert wird.

Diese Art von Inklusion gibt es nicht nur in der funktionalen Sphäre der Wirtschaft, sondern auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, in denen es Bewerber und Positionen gibt. Doch meist sind dies alles andere als perfekte Märkte, sondern unterliegen allerlei Beschränkungen und Regulierungen. Beispielsweise in der Bildung: Studenten können sich ihre Universität und die Universitäten ihre Studenten eben nicht frei aussuchen. Hier gibt es zwar auch Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerbung auf Studienplätze), jedoch ist der Zugang zur Universität nur mit Abitur möglich und durch einen numerus clausus in einigen Fächern eingeschränkt.

Wichtig bei dieser Art von Inklusion ist, dass die Systeme auch ohne die Akteure/Bewerber bestehen. Des Weiteren gibt es immer eine Zahl von Mitbewerbern, von der abhängt, wie hoch der Preis ist, wenn jemand eine bestimmte Position besetzt. Bei vielen Bewerbern sinkt der Preis für die Arbeit und die Arbeitnehmer haben ein vergleichsweise geringes Einkommen und umgekehrt.

II Konstitution als Marktgeschehen

Bei diesem Inklusionsprozess entsteht das soziale System erst durch die Inklusion selbst. Die Bildung einer Partnerschaft ist ein sehr gutes Beispiel dafür. Auch hier gibt es Positionierer und Bewerber, jedoch besteht das System an sich noch nicht, sondern entsteht erst in dem Augenblick, „in dem sich die (beiden) Akteure einigen, die Beziehung einzugehen.“ (Esser 2000: 238). Zu beachten ist noch, dass in diesem Fall beide Akteure Bewerber und Positionierer gleichzeitig sind und erst wenn von beiden Seiten eine Übereinstimmung getroffen wird, entsteht das soziale System Partnerschaft. Anders als im ersten Fall besteht hier das System ohne die Akteure nicht mehr, d.h. also schon durch den Austritt (Verlassen oder Tod) von einer Person ist das System zerbrochen.

III Platzierung nach Regeln

Die meisten Inklusionen erfolgen über Regeln; über Rechte und bestimmte Ansprüche, die oft auch mit gewissen Pflichten verbunden sind. Zu einer Platzierung nach Regeln kommt es „beispielsweise bei der Inklusion von Akteuren in einen Nationalstaat durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach den Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsrechtes des jeweiligen Landes“ (Esser 2000: 239). Es handelt sich um eine Platzierung, da das System „Staat“ und die zu besetzende Position „Staatsbürger“ bereits vorhanden sind. Diese Art von Platzierungsinklusion gilt für alle Rechte, jedoch ist dabei die Reichweite der Regeln unterschiedlich. Beispielsweise gibt es allgemeine Rechte, wie die Grundrechte, durch die alle Menschen in die Gesellschaft inkludiert sind. Andere gelten nur unter bestimmten Bedingungen, sind also beschränkt gültig, wie zum Beispiel das Wahlrecht, das früher nur wenige hatten und erst mit der Zeit zum allgemeinen Recht wurde. Dazu zählt auch das Recht auf Bildung, auf Gesundheitsversorgung oder auf Sozialhilfe (vgl. Esser 2000: 239f).

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Details

Title
Entwicklungen und Probleme der Unterscheidung von Inklusion und Exklusion - Widersprüche in der Logik der funktionalen Differenzierung
College
University of Koblenz-Landau  (Institut für Sozialwissenschaften (Soziologie))
Course
Neuere Entwicklungen der soziologischen Theorien
Grade
1,0
Author
Year
2007
Pages
21
Catalog Number
V73120
ISBN (eBook)
9783638633321
ISBN (Book)
9783638938891
File size
517 KB
Language
German
Keywords
Entwicklungen, Probleme, Unterscheidung, Inklusion, Exklusion, Widersprüche, Logik, Differenzierung, Neuere, Theorien, Schwierigkeiten, Partialinklusion, Luhmann, Vollinklusion, Parsons, Marginalisierung, soziale Differenzierung, soziale Systeme, Systemtheorie, Autopoietisch
Quote paper
Linda Weidner (Author), 2007, Entwicklungen und Probleme der Unterscheidung von Inklusion und Exklusion - Widersprüche in der Logik der funktionalen Differenzierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73120

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