1. Einleitung
Am 15. Juni 2001 überwies die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ 213 Millionen Mark zur Entschädigung der Zwangsarbeiter an Partnerorganisationen in Tschechien, Polen sowie an die „Jewish Claims Conference“. Damit fand auch diese letzte Debatte um die Entschädigung einer Verfolgtengruppe des NS- Regimes ihr Ende und zeigte gleichzeitig, wie langwierig der Prozess der Bewältigung der NS-Vergangenheit ist. Um diesen Prozess soll es im Folgenden gehen. Die vorliegende Arbeit trägt den Titel „NS-Vergangenheit in BRD und DDR“. Da eine Betrachtung unter Auslassung der Besatzungszeit von 1945-49 allerdings nicht möglich ist – in diesen Jahren wurden viele Grundlagen für die spätere Politik der beiden deutschen Staaten gelegt - soll diese im Vorab Erwähnung finden. Aufbauend auf diese Entwicklungen werden später die Entnazifizierungs- und Wiedergut-machungshaltung bzw. –politik von BRD und DDR dargestellt. Die Vergangenheitsbewältigung umfasst nach Jesse vier Bereiche: 1) die justitielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen, 2) die Wiedergutmachung, 3) die öffentliche Auseinandersetzung und 4) die historische Aufarbeitung.1 Da eine Abarbeitung all dieser Themenbereiche jedoch in dem gegebenen Rahmen zu weit führen würde, sollen lediglich die ersten zwei Teilgebiete betrachtet werden. Hierbei spielen wiederum die Gründungsmythen eine entscheidende Rolle, weshalb diese zunächst erläutert werden. Neben den allgemeinen Fakten soll auch die politische Kultur der beiden Staaten bzw. der BRD angedeutet werden, die wiederum einen großen Einfluss auf das Handeln der jeweiligen Regierungen hatte. Zur politischen Kultur der DDR lässt sich nach dem heutigen Stand der Forschung nur wenig sagen, da aufgrund der weitreichenden Zensur und dem Verbot der Meinungsfreiheit aussagekräftige Zeitzeugnisse fehlen. Was die Literatur betrifft, scheint es eine nahezu unbegrenzte an Veröffentlichungen zum Thema der Vergangenheitsbewältigung zu geben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gründungsmythen
2.1 Antifaschismus und antifaschistischer Widerstand – DDR
2.2 Währungsreform und Wirtschaftswunder -BRD
3. Justitielle Aufarbeitung
3.1 Besatzungszeit
3.1.1 Nürnberger Prozesse und die Folgeprozesse
3.1.2 Entnazifizierungspolitik in den einzelnen Besatzungszonen 1945 -1949
3.2 Justitielle Aufarbeitung in der BRD 1949-1990
3.2.1 Die großen Prozesse
3.2.2 Amnestien, Gnadenentscheidungen und Rehabilitierung
3.2.3 Verjährungsdebatten
3.3 Entnazifizierung in der DDR 1949-1990
4. Wiedergutmachung
4.1 Finanzielle Wiedergutmachung in den Westzonen
4.2 Wiedergutmachung in der BRD
4.3 Finanzielle Wiedergutmachung in der Sowjetischen Besatzungszone
4.4 Wiedergutmachung in der DDR
4.5 Fazit
4.6 Wiedergutmachung nach der Wiedervereinigung
5. Schlusswort
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Am 15. Juni 2001 überwies die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ 213 Millionen Mark zur Entschädigung der Zwangsarbeiter an Partnerorganisationen in Tschechien, Polen sowie an die „Jewish Claims Conference“. Damit fand auch diese letzte Debatte um die Entschädigung einer Verfolgtengruppe des NS- Regimes ihr Ende und zeigte gleichzeitig, wie langwierig der Prozess der Bewältigung der NS-Vergangenheit ist. Um diesen Prozess soll es im Folgenden gehen. Die vorliegende Arbeit trägt den Titel „NS-Vergangenheit in BRD und DDR“. Da eine Betrachtung unter Auslassung der Besatzungszeit von 1945-49 allerdings nicht möglich ist – in diesen Jahren wurden viele Grundlagen für die spätere Politik der beiden deutschen Staaten gelegt - soll diese im Vorab Erwähnung finden. Aufbauend auf diese Entwicklungen werden später die Entnazifizierungs- und Wiedergut-machungshaltung bzw. –politik von BRD und DDR dargestellt. Die Vergangenheits-bewältigung umfasst nach Jesse vier Bereiche: 1) die justitielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen, 2) die Wiedergutmachung, 3) die öffentliche Auseinandersetzung und 4) die historische Aufarbeitung.[1] Da eine Abarbeitung all dieser Themenbereiche jedoch in dem gegebenen Rahmen zu weit führen würde, sollen lediglich die ersten zwei Teilgebiete betrachtet werden. Hierbei spielen wiederum die Gründungsmythen eine entscheidende Rolle, weshalb diese zunächst erläutert werden. Neben den allgemeinen Fakten soll auch die politische Kultur der beiden Staaten bzw. der BRD angedeutet werden, die wiederum einen großen Einfluss auf das Handeln der jeweiligen Regierungen hatte. Zur politischen Kultur der DDR lässt sich nach dem heutigen Stand der Forschung nur wenig sagen, da aufgrund der weitreichenden Zensur und dem Verbot der Meinungsfreiheit aussagekräftige Zeitzeugnisse fehlen. Was die Literatur betrifft, scheint es eine nahezu unbegrenzte an Veröffentlichungen zum Thema der Vergangenheitsbewältigung zu geben. Namhafte Autoren auf diesem Gebiet sind unter anderem Lothar Mertens, der in zahlreichen Aufsätzen vor allem dem Antizionismus und Antisemitismus der DDR-Führung nachgeht; Eckhard Jesse, betrachtet in sehr guten Überblicken den gesamten Aspekt der Vergangenheitsbewältigung. Helmut Eschwege, beschäftigt sich ebenfalls vor allem mit dem Antisemitismus in der DDR bis Mitte der 50er Jahre. Einen sehr guten Einstieg in das Thema bietet das Werk „Divided Memory“ von Geoffrey Herf, der darin unter anderem sehr ausführlich auf die jeweils agierenden Führungspersönlichkeiten der beiden Staaten eingeht und damit eine differenzierte Betrachtung staatlichen Handelns ermöglicht. Zum Thema der Gründungsmythen stellt der Aufsatz von Herfried Münkler einen sehr guten und informativen Einstieg dar. Das aktuellste Werk zum Thema ist das Buch von Peter Reichel, das einen gründlich recherchierten Überblick über das Thema der Vergangenheitsbewältigung in Ost und West allgemein gibt. Es wurden weiterhin Publikationen verschiedener Parteistiftungen rezipiert. Hierbei muss ich sagen, dass vor allem die Literatur linksgerichteter Gruppen aufgrund mangelnder Objektivität und Wissenschaftlichkeit der Autoren nicht verwendet werden konnte. Allgemein ist festzustellen, dass es beim vorliegenden Thema kaum Kontroversen gibt. Die Aussagen variieren lediglich hinsichtlich bestimmter Zahlenangaben. Zum Thema der DDR-Geschichte mangelt es zum Teil noch an verwendbaren Ergebnissen, da hier Material aus verschiedenen Archiven erst noch zu sichten und zu bewerten ist.
2. Gründungsmythen
Betrachtet man den Aspekt der Vergangenheitsbewältigung des deutschen Volkes, so spielen dabei die verschiedenen Gründungsmythen eine entscheidende Rolle, weshalb im Vorfeld der Betrachtungen auf diese eingegangen wird. Politische Mythen sind „Herkunfts- oder Zukunftserzählungen, die Bedeutungsinvestitionen in die Gegenwart tätigen und so für das politische Selbstverständnis einer Gemeinschaft von großer Relevanz sind.“[2] Laut Münkler haben politische Gemeinschaften stets zur Selbstdarstellung nach außen sowie Integration nach innen auf politische Mythen zurückgegriffen. Diese vermitteln nicht so sehr die Ereignisse selbst, sondern deren Bedeutung hinsichtlich des Fortgangs der Geschichte. Politische Mythen berichteten demnach von Zäsuren der Zeit und „Interpunktionen der Geschichte“. Sie dienen vor allem der Vermeidung von historisch Zufälligem und Beliebigem. Die Welt wird letztlich in Gut und Böse unterteilt. Da jedoch kein politischer Mythos die alleinige Definitionskompetenz besitzt, entsteht ein System von Gegenmythen, die aufs Engste aufeinander bezogen seien, indem sie sich wechselseitig die Verbindlichkeit streitig machten.[3] So auch bei den beiden deutschen Staaten. Mit Hilfe der Gründungsmythen wurden laut Münkler aus einer vormals gemeinsamen Geschichte deutlich voneinander unterscheidbare Geschichten gemacht, denen gegenüber das politisch Neue umso schärfer hervortrat.[4]
2.1 Antifaschismus und antifaschistischer Widerstand – DDR
Die Sowjetunion übertrug nach Ende des Zweiten Weltkrieges den Marxismus-Leninismus als offizielle Staatsideologie auf die neu in ihren Machtbereich gefallenen osteuropäischen Staaten. Vorerst tolerierte man in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) jedoch, mit Rücksicht auf die Hoffnung einer deutschen Einheit, ein Nebeneinander verschiedener Weltanschauungen und hob lediglich den Antifaschismus als verbindende Doktrin hervor, da dieser dem politischen Zeitgeist entsprach. Später wurde er von der SED allerdings zur Sicherung ihrer eigenen Macht instrumentalisiert. Man nutzte ihn neben der Abgrenzung zur NS-Vergangenheit verstärkt zur Feinderklärung der Bundesrepublik, die nach Aussagen führender SED-Politiker eben nicht mit der Vergangenheit gebrochen hatte und in der die ‚monopolkapitalistische’ Gesellschaftsordnung unverändert geblieben sei[5]. Gerade diese Gesellschaftsordnung sei es gewesen, die Deutschland schon einmal in den Faschismus geführt habe. Im Zusammenhang mit der Gründung der DDR sprach man demnach von einer „antifaschistisch-demokratischen Umwälzung“. Weit über den tatsächlich geleisteten Widerstand hinaus sei dabei das Bild eines kontinuierlichen, breite Bevölkerungsschichten umfassenden Widerstands entworfen worden, in dessen Tradition sich die DDR gestellt habe.[6] Der Antifaschismus und der antifaschistische Widerstand wurden so zum politischen Gründungsmythos. Der Begriff „Antifaschismus“ ging dabei nahtlos in den des „Antikapitalismus“ und „Antiimperialismus“ über.[7] In der DDR vertrat man die Ansicht, der Nationalsozialismus sei eine Etappe in der Epoche des sich verschärfenden Klassenkampfes zwischen Kapitalismus und Sozialismus gewesen. Entscheidendes Mittel hierbei war die Faschismustheorie. Der Nationalsozialismus wurde nicht als ein spezifisches Ereignis der deutschen Geschichte gesehen, sondern auf ganz Europa ausgeweitet. Nicht die deutsche Geschichte oder deutsche Mentalitäten waren demnach ausschlaggebend für den Lauf der Ereignisse, sondern vielmehr eine kleine Gruppe von „Monopolkapitalisten“, die mit Geld und Intrigen Hitler den Weg zur Macht gebahnt hätten. Für viele, die „irgendwie mitgemacht hatten“, kam dies einem kollektiven Freispruch gleich.[8] Weiterhin erschien der Antisemitismus hierbei nur noch als Manipulationsinstrument gegenüber der deutschen Bevölkerung und die Vernichtung der Juden wurde zum Randphänomen erklärt, als bloße Erscheinungsform des deutschen Imperialismus.[9] Die Kapitalisten hätten ihn vor allem als Werkzeug zur Verwirrung, Spaltung und Schwächung der Arbeiter eingesetzt.[10] Die Gesellschaft wurde, so Mertens, durch den verordneten Antifaschismus an die Seite des „Großen Bruders“, der siegreichen Sowjetmacht, gestellt und so zum „Mitsieger“ der Geschichte uminterpretiert. „Das NS-Erbe wurde zum Problem der Westdeutschen. Hitler war gleichsam ein Westdeutscher geworden.“[11] Eine öffentliche Auseinandersetzung etwa über das Fortbestehen rassistischen Gedankenguts oder die Ursachen und die Verantwortung für den Völkermord an europäischen Juden hat es bis zum Zusammenbruch des Systems 1989 nicht gegeben.[12]
2.2 Währungsreform und Wirtschaftswunder -BRD
Ebenso wie der ostdeutsche, war auch der westdeutsche Gründungsmythos, von Währungsreform und Wirtschaftswunder, laut Münkler klar gegen den anderen deutschen Teilstaat gerichtet. Zum einen habe man dabei den Sozialismus angegriffen, demgegenüber die Überlegenheit einer marktwirtschaftlichen Ordnung herausgestellt wurde. Zugleich grenzte man sich mit dem Mythos des Wirtschaftswunders von der Vergangenheit ab, die man mit Wirtschaftskrise, Inflation, etc. verband.[13] Anders als in der SBZ/DDR verwandte man hier den Begriff des Nationalsozialismus, um die Verknüpfung zweier deutscher Traditionen, Nationalismus und Sozialismus, hervorzuheben, die schließlich zum Aufstieg des Nationalsozialismus geführt hätte. Adenauer zog aus diesen Überlegungen zwei Schlussfolgerungen: er wies zum einen auf die Notwendigkeit einer moralischen, politischen, strategischen und wirtschaftlichen Westintegration und zum zweiten auf die unabdingbare Übernahme der Last der nazistischen Judenverfolgung durch das neue Deutschland hin.[14] Für ihn war einer der Gründe für das Entstehen beider Weltkriege das Schwanken Deutschlands zwischen Ost und West, weshalb er auf die Einbindung der deutschen Nation in ein Netz übernationaler Institutionen setzte. Adenauer wollte das Beste aus dem Volk machen, das er vorgefunden hatte. „Den Racheengel oder nationalen Moralapostel zu spielen, lag ihm nicht.“[15] Für ihn bedeutete Vergangenheitsbewältigung vor allem die Integration in den Westen, weshalb dessen wirtschaftliche Stärke besonders hervorgehoben wurde.
3. Justitielle Aufarbeitung
3.1 Besatzungszeit
Die Weichen für die spätere justitielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen in BRD und DDR wurden weitestgehend in der Zeit der westlichen und der sowjetischen Besatzung gestellt.
3.1.1 Nürnberger Prozesse und die Folgeprozesse
Zur gemeinsamen Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher durch die Alliierten wurde bald nach Kriegsende der Internationale Militärgerichtshof (IMG) eingerichtet, wo schließlich am 20. November 1945 der Hauptprozess der sogenannten Nürnberger Prozesse gegen insgesamt 21 der 24 angeklagten Einzelpersonen begann. „Angeklagt waren die Mitglieder der NS-Führungselite sowie kollektiv die Organisationen: NSDAP, Gestapo und SD, SS, SA, Reichsregierung und OKW.“[16] Ziel des Verfahrens war außer der Verurteilung der Kriegsverbrecher die Aufklärung der deutschen Bevölkerung und der Weltöffentlichkeit über die begangenen Verbrechen. Besonders die Amerikaner hatten dabei die Absicht, die Deutschen mit den Abgründen ihrer diktatorischen Vergangenheit zu konfrontieren, um so eine neue politische Kultur zu ermöglichen.[17] Berichte über den Prozess wurden im Rundfunk und in den Zeitungen der Besatzungsmächte verbreitet.[18] Die Bestrafung erfolgte unabhängig davon, ob die Handlung gegen das Recht des Landes verstoßen hatte, indem sie begangen wurde oder nicht. Die Alliierten ließen demnach, nicht wie die Deutschen später, das Rückwirkungsverbot in diesem besonderen Fall nicht gelten. Der Prozess endete am 1. Oktober 1946 mit zwölf Todesurteilen. Drei Angeklagte wurden zu lebenslanger Haft verurteilt, die anderen erhielten Zeitstrafen. Ein Angeklagter hatte bereits vor Beginn der Verhandlungen Selbstmord begangen. Die Verfahren gegen zwei weitere Personen wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Drei Angeklagte wurden freigesprochen. Es wurde trotz der Unfassbarkeit der verübten Verbrechen auf ein rechtsstaatliches Verfahren Wert gelegt, was letztendlich zu den Freisprüchen führte.[19] Es gab von Anfang an zahlreiche Vorbehalte gegen das Verfahren. Bedenken gab es vor allem wegen der Legalität des Prozesses (siehe Rückwirkungsverbot). Bemängelt wurde weiterhin die Zusammensetzung des Gerichts, dem nur Deutschlands Kriegsgegner, nicht aber neutrale Staaten, geschweige denn Vertreter Deutschlands angehörten.[20] Dennoch bezeichneten 80 Prozent der Deutschen die Urteile als „fair“, was, so Weinke, allerdings hauptsächlich auf der Annahme basierte, dass mit der Abstrafung der NS-Führungsclique dem „alliierten Bedürfnis nach Sühne und Wiederherstellung von Gerechtigkeit genüge getan wäre“. Sobald sich abzeichnete, dass die Prozesse 1946 fortgesetzt würden, schwand die Zustimmung. Die Strafverfolgung wurde sodann zunehmend als „Siegerjustiz“ empfunden, mit der die besiegten Deutschen gedemütigt und gebrandmarkt werden sollten. Negativ bewertet wurde außerdem, dass von Seiten der Alliierten begangene Kriegsverbrechen während des gesamten Prozesses nicht zur Sprache kamen.[21] Die Absicht, den Nürnberger Prozessen weitere Prozesse unter gemeinsamer Gerichtshoheit folgen zu lassen, ließ sich angesichts des beginnenden Kalten Krieges nicht mehr verwirklichen. So kam es in der Folge in allen vier Besatzungszonen zu einzelnen Prozessen. Am meisten Aufsehen erregten dabei die zwölf Verfahren, die die Amerikaner unmittelbar im Anschluss an die Hauptkriegsverbrecher-Prozesse durchführten.[22] In den Folgeprozessen ging es vor allem um die Frage der Verstrickung der Funktionseliten in die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen. Die Komplizenschaft von SS-„Intellektuellen“, Ärzten, Richtern, Diplomaten, Beamten, Industriellen und der Wehrmachtführung wurde bestätigt. Die alliierten Prozesse hinterließen tiefe Spuren der Erinnerung an den Nationalsozialismus. Den Deutschen waren die Kriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit zweifelsfrei nachgewiesen und vor Augen geführt worden. Der Genozid konnte von niemandem mehr in Frage gestellt werden. Die Frage war nicht ob, sondern wie und warum diese Taten begangen worden waren und was getan werden musste, damit die Deutschen zu solchen Handlungen niemals wieder würden fähig sein.[23] An dieser Frage spaltete sich bald darauf die deutsche Nation.
[...]
[1] Jesse, 1997, S. 13
[2] Münkler, 1998, S. 17
[3] Vgl. Münkler, 1998, S. 20
[4] Vgl. Münkler, 1998, S. 20
[5] Vgl. Münkler, 1998, S. 79
[6] Vgl. ebd. S. 17
[7] Vgl. Schroeder, 1998, S. 548
[8] Vgl. Münkler, 1998, S. 22
[9] Vgl. Herbert, 1992, S. 22 f.
[10] Vgl. Herf, 1998, S. 26
[11] Faulenbach 1997, Bd. 1, S. 149
[12] Vgl. Herbert, 1992, S. 23
[13] Vgl. Münkler, 1998, S. 20
[14] Vgl. Herf, 1998, S. 260 f.
[15] ebd. S. 262
[16] Kleßmann, 1991, S. 79
[17] Vgl. Weinke, 2002, S. 26
[18] Vgl. Reichel . S. 42
[19] Vgl. ebd. S. 47-49
[20] Vgl. ebd. S. 44 f.
[21] Vgl. Weinke, Paderborn 2002, S. 27
[22] Vgl. Informationen zur politischen Bildung 259, 1998, S. 21
[23] Vgl. Herf, 1998, S. 245 f.
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