Die Schlacht von Worringen war eine der größten Ritterschlachten des Mittelalters und ein prägender Moment der Geschichte Nordwestdeutschlands. In der Schlacht standen sich der Kölner Erzbischof und fast ausschließlich dessen Vasallen gegenüber. Im Folgenden wird die Frage beantwortet, was dies für Auswirkungen auf die Lehnsherrschaft hatte.
Diese Hausarbeit versucht die Entwicklung der Grafschaft Mark darzustellen; zeitlich liegt der Schwerpunkt von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis Anfang des 14. Jahrhunderts, da in dieser Zeit die Territorialbildung der Grafschaft Mark fast vollständig abgeschlossen war.
Der Ursprung der Grafen von der Mark lässt sich bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts zurückverfolgen. In dieser Zeit verfügten sie über einige Besitzungen und Rechte im Sauerland und an der Ruhr , ihr Stammsitz war Burg Altena an der Lenne und die Grafen nannten sich noch Grafen von Altena. Doch diese noch unbedeutende Grafschaft entwickelte sich in den nächsten anderthalb Jahrhunderten zum einflussreichsten weltlichen Territorialstaat Westfalens.
Ab dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit bestand das Heilige Römische Reich deutscher Nation aus einer Vielzahl geistlicher und weltlicher Territorialstaaten. Der Grundstein dieser Territorialstaatlichkeit wurde im Hochmittelalter gelegt. Bedeutete Adelsherrschaft im Hochmittelalter noch die Sammlung von Rechten und Besitzungen, die häufig jedoch nicht geographisch zusammen lagen, so wurde im Spätmittelalter versucht diese Rechte und Besitzungen in eingegrenzten Gebieten zusammenzuführen. Dies führte zu einer Monopolisierung der Herrschaft in einem Bereich. Unter diesem Vorgang versteht man den Territorialisierungsprozess des Spätmittelalters. In den entstandenen Territorien hatte der Territorialherr die fast uneingeschränkte Oberhoheit über den Boden (Terra), Leib und Gericht.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung – Die Grafschaft Mark als Beispiel für die territorialgeschichtliche Entwicklung Nordwestdeutschlands
2 Die Entwicklung der Grafschaft Mark vor der Schlacht von Worringen
2.1 Von der bergischen Erbteilung bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts
2.2 Von der Isenberger Mordtat 1225 bis zu den „Isenberger Wirren“
2.3 Der Ausbau des märkischen Territoriums im Konflikt mit dem Kölner Erzbischof
3 Die Schlacht von Worringen
3.1 Der Limburger Erbfolgestreit
3.2 Die Grafschaft Mark und ihr Weg nach Worringen
3.3 Der Verlauf der Schlacht von Worringen
3.4 Die Folgen der Schlacht von Worringen
4 Die Entwicklung der Grafschaft Mark nach der Schlacht von Worringen
4.1 Die Befreiung aus der kölnischen Umklammerung
4.2 Der Sühnevertrag zwischen Erzbischof Siegfried und Graf Everhard
4.3 Weitere Entwicklung der Grafschaft Mark
5 Fazit
6 Literaturverzeichnis
7 Anhang
7.1 Karte der Grafschaft Mark
7.2 Stammbaum der Grafen von Altena-Mark
7.3 Die Erzbischöfe von Köln (12. – 15. Jahrhundert)
7.4 Karte des Bündnissystems vor der Schlacht von Worringen
1 Einleitung – Die Grafschaft Mark als Beispiel für die territorialgeschichtliche Entwicklung Nordwestdeutschlands
Die Schlacht von Worringen war eine der größten Ritterschlachten des Mittelalters und ein prägender Moment der Geschichte Nordwestdeutschlands. In der Schlacht standen sich der Kölner Erzbischof und fast ausschließlich dessen Vasallen gegenüber. Im Folgenden wird die Frage beantwortet, was dies für Auswirkungen auf die Lehnsherrschaft hatte.
Diese Hausarbeit versucht die Entwicklung der Grafschaft Mark darzustellen; zeitlich liegt der Schwerpunkt von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis Anfang des 14. Jahrhunderts, da in dieser Zeit die Territorialbildung der Grafschaft Mark fast vollständig abgeschlossen war.
Der Ursprung der Grafen von der Mark lässt sich bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts zurückverfolgen. In dieser Zeit verfügten sie über einige Besitzungen und Rechte im Sauerland und an der Ruhr[1], ihr Stammsitz war Burg Altena[2] an der Lenne und die Grafen nannten sich noch Grafen von Altena. Doch diese noch unbedeutende Grafschaft entwickelte sich in den nächsten anderthalb Jahrhunderten zum einflussreichsten weltlichen Territorialstaat Westfalens.
Ab dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit bestand das Heilige Römische Reich deutscher Nation aus einer Vielzahl geistlicher und weltlicher Territorialstaaten. Der Grundstein dieser Territorialstaatlichkeit wurde im Hochmittelalter gelegt. Bedeutete Adelsherrschaft im Hochmittelalter noch die Sammlung von Rechten und Besitzungen, die häufig jedoch nicht geographisch zusammen lagen, so wurde im Spätmittelalter versucht diese Rechte und Besitzungen in eingegrenzten Gebieten zusammenzuführen. Dies führte zu einer Monopolisierung der Herrschaft in einem Bereich. Unter diesem Vorgang versteht man den Territorialisierungsprozess des Spätmittelalters. In den entstandenen Territorien hatte der Territorialherr die fast uneingeschränkte Oberhoheit über den Boden (Terra), Leib und Gericht.
Die Schlacht von Worringen hatte maßgeblichen Einfluss auf den Territorialisierungsprozess Nordwestdeutschlands, wie am Beispiel der Grafschaft Mark deutlich wird.
2 Die Entwicklung der Grafschaft Mark vor der Schlacht von Worringen
Die Territorialisierungsbestrebungen der Grafen von der Mark waren anfangs geprägt von der starken Unterstützung durch ihren Lehnsherrn, dem Erzbischof von Köln. Doch war der ausschlaggebende Faktor für die Territorialbildung der Grafschaft Mark der anschließende jahrzehntelange Kampf gegen den Erzbischof um das Befestigungsregal, der erst in der Schlacht von Worringen entschieden werden konnte.
2.1 Von der bergischen Erbteilung bis zum Anfang des 13. Jahrhunderts
Bei dem Grafengeschlecht von der Mark handelt es sich um den altenaischen Zweig des bergischen Grafenhauses, welches sich Ende des 11. Jahrhunderts nach der Burg Mons[3] im Dhünntal benannte[4]. Als erster Graf von Altena, benannt nach Burg Altena im Sauerland, zählt Everhard I., der als erstes als „Everhardus comes de Altena“[5] im Jahre 1161 urkundlich erwähnt wurde. Genealogisch betrachtet ist Everhard von Altena der älteste Sohn des Grafen Adolf VI. von Berg und der Bruder des späteren Grafen Engelbert I. von Berg[6]. Bei der bergischen Erbteilung, die wahrscheinlich zwischen 1159 und 1161 stattfand[7], wurde der bergische Herrschaftsbereich unter beiden Brüdern aufgeteilt. Everhards Herrschaftsbereich konzentrierte sich auf die östlichen Rechte und Besitzungen der Grafen von Berg mit der Burg Altena als Herrschaftssitz. Engelbert hatte die westlichen Besitzungen inne und führte den Namen des Grafenhauses weiter.
Wie das bergische[8] gehörte auch das altenaische[9] Grafenhaus zum Lehnshof des Kölner Erzbischofs[10]. Diese Abhängigkeit vom Kölner Erzbistum verstärkte sich aufgrund der zweiten Erbteilung der altenaischen Linie noch einmal. Schon 1175 wurde der altenaische Besitz zwischen den Söhnen Everhards I. Arnold, der dadurch Stammvater der Grafen von Altena-Isenberg und damit auch der späteren Grafen von Limburg wurde, und Friedrich, dem Stammvater der Grafen Altena-Mark, aufgeteilt. Ihr Bruder Adolf war 1193 - 1205 und 1212 - 1216 Erzbischof von Köln[11]. Waren nach der ersten Teilung im Jahre 1160 noch zwei existenzfähige Hoheitsbereiche entstanden, so schwächte die zweite Erbteilung beide Linien erheblich. Das Teilungsverfahren hatte eine „nahezu völlige Zersplitterung der ererbten Güter und Rechte“[12] zur Folge und so waren die Grafen nun erst recht auf den Lehnsschutz des Kölner Erzbischofs angewiesen.
Im Jahre 1198 erwarb Friedrich die Burg Mark bei Hamm und verlegte seinen Hauptsitz von der Burg Altena an der Lenne auf die Burg Mark an der Lippe[13]. Ab dem Jahre 1202 führt Adolf den Titel „Adolf puer comes de Marke“ als Grafen von der Mark gleichberechtigt neben dem eines Grafen von Altena[14].
Am Beispiel der Burg Mark zeigt sich, dass das gute Verhältnis zum Kölner Kirchenfürsten ausschlaggebend für die beginnende Territorialisierungsbestrebungen der Grafen von Altena-Mark war, denn bei dem Erwerb war ihnen dieser behilflich und „nichts konnte für die Erweiterung des Herrschaftsgebietes […] förderlicher sein, als die Vereinigung der außerordentlichen großen kirchlichen und weltlichen Gewalt in den Händen eines so nahe stehenden Verwandten“[15].
2.2 Von der Isenberger Mordtat 1225 bis zu den „Isenberger Wirren“
Anders verhielt sich Graf Friedrich von Altena-Isenberg, Sohn Arnolds, der sich an die Spitze einer erzbischöflichen Gegenpartei rheinisch-westfälischer Landesherren[16] stellte.
Nach der Ächtung Heinrich des Löwen und der Aberkennung seiner Reichslehen und Herzogtümer durch Kaiser Friedrich I., waren diese durch die „Glenhäuser Urkunde“ vom 13. April 1180 neu verteilt worden. Pfalzgraf Otto von Wittelsbach hatte das Herzogtum Bayern erhalten, während das Herzogtum Sachsen geteilt worden war. Die Besitzungen östlich der Weser hatte der Askanier Bernhard von Anhalt erhalten und die Gebiete westlich der Weser – Westfalen und Engern – waren dem Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg zugesprochen[17] worden. Dadurch hatte der Kölner Erzbischof neben dem 1151 erlangten[18] rheinischen Dukat, 1180 auch den Titel des „Dux Westfalie et Angarie“[19] erhalten. Die westfälische Herzogswürde hatte dem Erzbischof keinen direkten Machtgewinn gebracht, doch beinhaltete sie verschiedene Vorrechte. Nur er sollte das Recht haben, das militärische Aufgebot des Landes zusammenzurufen und zu führen, das Befestigungs- und Burgenbaurecht, die Gerichtshoheit und die Pflicht zur Wahrung des Landfriedens[20]. Gerade das Befestigung- und Burgenbaurecht war in Zeiten des territorialen Aufbaus eine wichtige Befugnis, da eine Burg oder ein befestigte Anlage der Bevölkerung und den reisenden Kaufleuten Schutz bot und die gräflichen Gerichtsrechte und Besitzungen sicherte[21].
Seit Ende des 12. Jahrhunderts hatten die territorialen Bestrebungen des Kölner Erzbischofs in Westfalen zugenommen. Nun beanspruchte er das Befestigungsrecht auf zweierlei Weisen: Er verlangte, dass zur Stadtbefestigung und zum Burgenbau die Genehmigung von ihm eingeholt wurde und legte auf eigenen Gütern, die innerhalb fremder Grafschaften lagen, Befestigungen an. So sicherte sich zum Beispiel der Erzbischof Engelbert I. die wichtigsten durch Westfalen führenden Straßen mittels kölnischen Burgen und Städten[22]. Diese Politik rief bei den westfälischen Landesherren um Graf Friedrich von Altena-Isenberg starke Empörung hervor. Sie sahen sich durch die ausgreifende Macht ihres Herzogs oder Lehnsherrn und die kölnischen Befestigungen in ihrer eigenen Territorialpolitik gefährdet.
So kam es, dass Erzbischof Engelbert von Berg am 7. November 1225 bei Gevelsberg überfallen und von Leuten des Grafen Friederich, seines eigenen Neffen, erschlagen wurde[23]. Doch dieser Emanzipationsversuch der westfälischen Grafen scheiterte. Über Friedrich wurden Reichsacht und Kirchenbann verhängt und er wurde am 14. November 1226 in Köln durch Räderung hingerichtet[24].
Aus politischen Gründen nannte sich Adolf von Altena-Mark nach diesem Mord am Erzbischof fast ausschließlich nach seiner zweiten Burg Mark[25]. Er wollte sich deutlich von seinem Vetter Friedrich von Altena-Isenberg absetzen. Adolf hatte sich zum Zeitpunkt der Verschwörung gegen den Erzbischof auf kölnische Seite gestellt und „schuf so die Grundlage, auf der die Grafen von der Mark in den nächsten Jahrzehnten ihre Landesherrschaft aufbauen und konsolidieren konnten“[26]. Er okkupierte nach der Verurteilung Friedrichs von Altena-Isenberg den größten Teil der isenbergischen Rechte und Besitzungen, so dass der altenaische Besitz wieder vereinigt war. Außerdem zerstörte er die isenbergischen Burgen Nienbrügge und Isenburg und errichtete eigene Stützpunkte in der Nähe. Er gründete die Stadt Hamm im Jahre 1226 und baute die Burg auf dem Blankenstein[27]. Diese eigenmächtige Ausführung des Befestigungsrechts wurde von dem Kölner Erzbischof nicht beanstandet[28] oder sogar gebilligt. Dies spricht für die guten Beziehungen zwischen dem Grafen von der Mark und dem Kölner Erzbistum.
Die Macht des märkischen Grafenhauses erstreckte sich nun über weite Gebiete an der Lenne, der Ruhr und der Lippe und die Grafen waren zu den „mächtigsten weltlichen Herren in Westfalen geworden“[29].
Doch musste der Graf von der Mark die isenbergischen Besitzungen erst noch gegen Dietrich, Sohn Friedrichs von Isenberg, verteidigen, der um 1230 Ansprüche auf sein väterliches Erbe erhob[30]. Daraus entwickelten sich langjährige Kämpfe, bezeichnet als „Isenberger Wirren“, zwischen Dietrichs Onkel, dem Grafen Heinrich von Berg[31] (aus dem Haus der Herzöge von Limburg an der Maas)[32], und Graf Adolf 1. von der Mark[33]. Im Verlauf dieser Auseinandersetzungen errichtete Heinrich von Berg in den dreißiger Jahren des 13. Jahrhunderts im Bereich der unteren Lenne die Burg Limburg, später Hohenlimburg genannt[34]. Schließlich kam es 1243 zwischen den zwei Parteien zu einem Vergleich, in dem anders als bei der märkisch-isenbergischen Erbteilung von 1175 die „Güter, Lehen und Rechte möglichst geographisch“[35] getrennt wurden. Dietrich von Isenberg-Limburg verzichtete auf bedeutende Teile der Besitzungen seines Vaters[36]. Aus dem verbliebenden Rest entstand die Grafschaft Limburg (an der Lenne), die bis zum Aussterben der Limburgschen Linie im Jahre 1511 im Besitz der Nachkommen Dietrichs blieb[37]. Nach Marré kann der Vergleich als abschließendes Moment der Entwicklung der Grafschaft Mark angesehen werden[38].
2.3 Der Ausbau des märkischen Territoriums im Konflikt mit dem Kölner Erzbischof
„Nach dem Erwerb der isenbergischen Rechte und Besitzungen richtete sich die märkische Expansions- und Arrondierungspolitik gegen den Kölner Erzbischof“[39]. War die äußere Entwicklung der Grafschaft Mark nahezu abgeschlossen, so musste das gewonnene Territorium nach innen konsolidiert und nach außen gegen Angriffe und Ansprüche feindlicher Nachbarn gesichert werden[40]. Daraus ergaben sich die märkisch-kölnischen Auseinandersetzungen um das schon erwähnte Burgenbau- und Befestigungsrecht.
Anfang des 13. Jahrhunderts besaß das Grafengeschlecht von der Mark die durch Erbschaft oder Kauf erworbenen, vom Kölner Erzbischof abhängigen Lehnsburgen Altena, Mark und wahrscheinlich seit dieser Zeit die Burg Wetter[41]. Diese drei Burgen genügten noch die eigenen Rechte militärisch zu sichern. Das altenaische Haus war durch die zwei Erbteilungen zu dieser Zeit so geschwächt, dass von ihm keine ernste Gefahr für den Kölner Erzbischof ausging. Außerdem schützte das märkische Gebiet die kölnische Diözesan- und Herzogtumsgrenze vor allem gegen den Bischof von Münster an der Lippe und gegen den Grafen von Arnsberg im Osten[42]. Dass der Graf das Befestigungsrecht mit der Stadtbefestigung Hamms und dem Burgbau Blankensteins ungehindert ausüben konnte, zeigt, wie gut das märkisch-kölnische Verhältnis auch nach 1225 war. Dieses änderte sich erst mit der Wahl von Konrad von Hochstaden 1238 zum Kölner Erzbischof: Einerseits knüpfte seine westfälische Politik als Erzbischof zwar an die Engelberts an, doch nahm er nicht die Rücksicht, welche Engelbert aus verwandtschaftlichen Gründen als Sohn des Grafen von Berg gezeigt hatte. Andererseits stieß Konrad bei dem Grafen von der Mark auf einen „Gegenspieler, dessen Macht unter den früheren Erzbischöfen so weit erstarkt war, dass er eine eigenständige Politik wagen konnte“[43]. Schon im märkisch-limburgischen Teilungsvertrag von 1243 wurden die Ansprüche des Erzbischofs als Herzog von Westfalen übergangen, was ein deutliches Zeichen der märkischen Lösung von der Kölner Vormundschaft war[44]. Diese Entwicklung konnte auch nicht durch den Eid, den Graf Otto von Altena[45] im Jahre 1249 als „homo lygius“ dem Erzbischof leistete, aufgehalten werden[46].
Noch Mitte des 13. Jahrhunderts war die Grafschaft Mark sehr locker gefügt und stellte kein geschlossenes Territorium dar, sie bedurfte „stabilisierender Zentren, von denen aus Besitz und Rechte geschützt, arrondiert und organisiert werden konnten“[47]. So ließ der Graf von der Mark Unna, Iserlohn und wahrscheinlich Lüdenscheid und Bochum befestigen, um seine Landeshoheit weiter auszubauen. Aus diesem Grund kam es im Jahre 1263 zu der kölnisch-märkischen Fehde zwischen ihm und Konrads Nachfolger Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg (1261 – 1275). Dieser verwüstete die märkischen Ortschaften Hattingen und Unna, nachdem der Graf von der Mark Menden zerstört hatte[48]. Letztendlich musste der Graf von der Mark im Jahre 1265 das kölnische Befestigungsrecht bestätigen. Es wurde ihm untersagt, die märkischen Städte Unna, Kamen und Iserlohn, die gegen das kölnische Menden gerichtet waren[49], weiter zu befestigen.
Noch schwieriger war das märkisch-kölnische Verhältnis unter dem nächsten Erzbischof Siegfried von Westerburg (1275 - 1296), da dieser mit allen Mitteln versuchte „gegen die nach Unabhängigkeit strebenden Großen seines Herzogtums“[50] vorzugehen. Aus diesem Grund schloss sich der Graf von der Mark im Jahre 1276 einem Bündnis mehrerer rheinischer und westfälischer Machthaber, darunter die Grafen von Jülich und Arnsberg, gegen den Erzbischof an. Aber auch dieser hatte starke Verbündete, wie die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Osnabrück und die Städte Münster und Soest[51]. Doch bevor es zu einem Kampf kommen konnte, zerfiel das Bündnis gegen den Erzbischof. Der Graf von der Mark wurde gefangen genommen und starb in der Haft. Sein Nachfolger Graf Everhard II. von der Mark musste im Jahre 1278 schließlich einen sehr ungünstigen Friedensvertrag eingehen. Dieser beweist das Streben des Erzbischofs, ihm das Mittel zur Behauptung und Sicherung der Landeshoheit – das Befestigungsregal – zu nehmen. Der Graf musste sich verpflichten, die Mauern von Iserlohn und Kamen zu schleifen, während die Niederlegung der Lüdenscheider Mauern verschoben wurde, denn Siegfried von Westerburg beabsichtigte die Stadt völlig unter seine Hoheit zu bringen. Dies gelang schon ein Jahr später, als Graf Everhard II. die Stadt Lüdenscheid dem Erzbischof als Lehen auftragen musste[52]. Daraus wird deutlich, dass der märkisch-kölnische Kampf um das Befestigungsrecht nun ein solches Ausmaß erreicht hatte, dass er die Entwicklung des märkischen Territoriums stark gefährdete. Ohne befestigte Städte und ohne die Möglichkeit nach Bedarf Befestigungen zu errichten, war die Sicherung der Grenzen und die Selbstständigkeit der Grafschaft in Gefahr. Aus diesem Grund konnte das märkische Grafengeschlecht die Forderungen des Vertrages von 1278 nicht bedingungslos anerkennen[53]. Es war das letzte Mal, dass der Kölner Erzbischof seine herzogliche Gewalt voll und ganz über die Großen seines Herzogtums ausüben konnte, er stand somit auf dem Gipfel seiner Macht[54].
[...]
[1] siehe: 7.1 Karte der Grafschaft Mark
[2] www.burg-altena.de
[3] heute: Altenberg bei Köln
[4] Janssen, Wilhelm: „Quod deinceps liberi essent ab archiepiscopo Coloniensi“, S. 426
[5] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 24
[6] siehe: 7.2 Stammbaum der Grafen von Altena-Mark
[7] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 6: […] das die Burg Altena während der Regierungszeit Reinalds von Dasseln (1159 – 1168) vom Grafen Heinrich von Arnsberg an das Kölner Erzstift verkauft und ihm selbst zu Lehen wieder gegeben wurde. Da nun im Jahre 1161 zum ersten Male ein Sproß des Bergischen Grafenhauses im Besitze des Burg Altena bezeugt ist, so muß zwischen den Jahren 1159 und 1161 die Burg Altena von den Grafen von Arnsberg an das Bergische Geschlecht übergegangen sein.
[8] Janssen, Wilhelm: „Quod deinceps liberi essent ab archiepiscopo Coloniensi“, S. 412: […] waren die Grafen von Berg im 12. und 13. Jahrhundert stets unter die rheinischen nobiles terrae Coloniensis gerechnet worden.
[9] Vahrenhold-Huland, Uta: Die Grafschaft Mark; S. 180
[10] siehe: 7.3 Liste der Kölner Erzbischöfe
[11] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 45
[12] Vahrenhold-Huland, Uta: Die Grafschaft Mark; S. 180
[13] Kloosterhuis, Jürgen: „terra et dominio de Marka“, S. 269
[14] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 29
[15] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 14
[16] Kloosterhuis, Jürgen: „terra et dominio de Marka“, S. 269 : […] zu nennen etwa der Herzog von Limburg (an der Maas), der Graf von Kleve, die Isenberger Bischöfe von Münster und Osnabrück, die Grafen von Arnsberg und Tecklenburg sowie der Edelherr von Lippe.
[17] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 47
[18] Erkens, Franz-Rainer: Die Schlacht von Worringen und der Erzbischof von Köln: S. 211
[19] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 21
[20] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 48
[21] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 96 f.
[22] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 97
[23] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 61
[24] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 61
[25] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 29
[26] Vahrenhold-Huland, Uta: Die Grafschaft Mark; S. 181
[27] Die Burg Blankenstein lag an der Ruhr bei Hattingen
[28] Kloosterhuis, Jürgen: „terra et dominio de Marka“, S. 269
[29] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 24
[30] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 62
[31] siehe 3.1.: Herzog Heinrich IV. von Limburg
[32] Kloosterhuis, Jürgen: „terra et dominio de Marka“, S. 270
[33] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 62
[34] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 62
[35] Kloosterhuis, Jürgen: „terra et dominio de Marka“, S. 270
[36] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 62
[37] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 62
[38] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 25: „Die Grafen von der Mark waren um jene Zeit Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit über weite Landesgebiete und Besitzer verschiedener Grundherrschaften, auf denen sie bereits das Recht der Burgenerbauung und Städtegründung geltend machten, kurz, sie hatten bereits Befugnisse und Rechte, die früher als ausschließliches Vorrecht der Könige galten.“
[39] Klueting, Harm: Geschichte Westfalens, S. 62
[40] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 33
[41] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 97
[42] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 98
[43] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 100
[44] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 100
[45] Janssen, Wilhelm: „Quod deinceps liberi essent ab archiepiscopo Coloniensi“, S. 428: „1249 gelobte auch Graf Otto von Altena, der seinem Bruder Engelbert I. von der Mark (1249 – 1277) eine Teilung der väterlichen Herrschaft abgetrotzt hatte […] dem Erzbischof Konrad prout homo lygius suo tenetur de iure domino beizustehen.“ Nach dem kinderlosen Tod Ottos von Altena im Jahre 1262 fiel seine Grafschaft seinem Bruder Graf Engelbert zu und so war die Grafschaft Mark wiedervereinigt.
[46] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 179
[47] Janssen, Wilhelm: „Quod deinceps liberi essent ab archiepiscopo Coloniensi“, S. 429
[48] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 38
[49] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 100
[50] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 39
[51] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 40
[52] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 101
[53] Vahrenhold-Huland, Uta: Grundlagen und Entstehung des Territoriums der Grafschaft Mark, S. 101
[54] Marré, Wilhelm: Entwicklung der Landeshoheit in der Grafschaft Mark, S. 42
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