Grundlagen des systemischen Ansatzes in der Sozialpädagogischen Familienhilfe


Dossier / Travail, 2007

29 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Sozialpädagogische Familienhilfe als ein Angebot der Jugendhilfe
2.1. Definition der SPFH und ihre rechtliche Grundlagen
2.2. Die SPFH im Kontext von Fremdplatzierung und Freiwilligkeit
2.3. Merkmale von Klienten der SPFH

3. Grundlagen des systemischen Ansatzes
3.1. Der Systembegriff
3.2. Konstruktivismus
3.3. Die Familie als ein soziales System
3.4. Systemisches Verständnis von Problemen

4. Systemische Handlungsrichtlinien und ihre Bedeutung für die Arbeit in der SPFH
4.1. Hypothetisieren
4.2. Zirkularität
4.3. Allparteilichkeit und Neutralität
4.4. Kontextualisierung
4.5. Ressourcenorientierung

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Erziehung der Kinder hat in Deutschland einen enorm hohen Stellenwert und wird auch im Artikel 6 des Grundgesetzes (vgl. Stascheit 2005) besonders hervorgehoben.

Die Eltern sehen sich in der heutigen Zeit mit wachsenden Ansprüchen an die Kindererziehung konfrontiert. Gleichzeitig sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht optimal, denn die Arbeitslosenquote befindet sich auf einem sehr hohen Niveau, wodurch sehr viele Menschen auf die finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen sind. Daneben gibt es trotz guter politischer Absichten, wie beispielsweise dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) noch immer nicht genügend Betreuungsplätze für alle Kinder. Viele Eltern fühlen sich angesichts dieser Schwierigkeiten den hohen Anforderungen nicht gewachsen und suchen institutionelle Unterstützung auf.

Die Jugendhilfe bietet eine breite Palette von Unterstützungsmöglichkeiten für die Eltern an. Die SPFH stellt ein Hilfeangebot aus einer Reihe von Hilfen zur Erziehung (§§27ff. SGB VIII) dar.

In dieser Arbeit soll es nun darum gehen, das Hilfeangebot der SPFH näher zu erläutern unter der besonderen Berücksichtigung des systemischen Ansatzes. Dieser scheint für die Arbeit mit Familien besonders gut geeignet und prägt das Denken und Handeln des Familienhelfers.

Zunächst werde ich diese ambulante Erziehungshilfe vorstellen und auf ihre rechlichen Grundlagen eingehen.

Bevor ich mich intensiver mit diesem Thema auseinandergesetzt habe, wusste ich, dass die SPFH häufig als einzige Alternative zu einer Fremdunterbringung der Kinder eingesetzt wird. Obwohl die Eltern damit einem erheblichen Druck ausgesetzt sind, die Hilfe anzunehmen, gelten in der SPFH Prinzipien wie Mitarbeit und Freiwilligkeit der Eltern. Dieser offensichtliche Widerspruch zwischen Fremdunterbringung der Kinder und der Freiwilligkeit der Familie hat mich sehr interessiert, weshalb ich hierauf näher eingehen werde.

Im Anschluss daran werde ich typische Merkmale der Familien benennen, die von einer SPFH betreut werden. Dabei wird auch untersucht, ob es Familien gibt, in denen dieses Hilfeangebot eher ungeeignet scheint.

Im darauffolgenden Teil der Arbeit setze ich mich mit den Grundlagen des systemischen Ansatzes auseinander. Dabei soll es darum gehen, die Theorie dieses Denkmodells aufzuzeigen, die dem Handeln eines Familienhelfers zugrunde liegt. So wird zunächst der Begriff „System“ definiert. Da dieser jedoch äußerst komplex ist, muss er für den Bereich der Arbeit mit Familien eingegrenzt werden. Aus diesem Grund werde ich auf die Familie als ein soziales System gesondert eingehen.

Ein wesentliches Merkmal des systemischen Denkens ist die ganzheitliche Betrachtung einer Situation. So wird ein Problem nicht als Ursache eines individuellen Fehlverhaltens eines Familienmitgliedes angesehen, sondern das Zusammenwirken aller Systembeteiligten macht ein Problem möglich. Das systemische Verständnis von den Ursachen eines Problems hat auch Auswirkungen auf mögliche Lösungsversuche, worauf im Folgenden eingegangen wird.

Im Anschluss daran werde ich auf die systemischen Handlungsrichtlinien eingehen. Diese bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit, da die praktische Umsetzung des systemischen Denkens in der SPFH an ihnen besonders deutlich wird. Sie stellen Orientierungshilfen für den Familienhelfer dar, sind aber keine starren Handlungsanweisungen, da ein Sozialarbeiter in der Arbeit mit den Familien sehr flexibel sein muss. Keine Familie ist gleich, so muss sich ein Familienhelfer auf jede Familie neu einstellen und an deren individuellen Fähigkeiten ansetzen, um mit der Familie gemeinsam eine Problemlösung zu erreichen.

Abschließend werde ich die wichtigsten Gedanken zu diesem Thema in einem kurzen Fazit zusammenfassen.

Zum vereinfachten Lesen verwende ich in dieser Arbeit bei Personen ausschließlich die männliche Form.

2. Die Sozialpädagogische Familienhilfe als ein Angebot der Jugendhilfe

Um die Arbeitsweise eines Familienhelfers besser nachvollziehen zu können, ist es zunächst einmal wichtig das Hilfeangebot SPFH und deren rechtliche Grundlagen zu erläutern. Im Folgenden wird unter anderem aufgezeigt, welche Voraussetzungen für die Gewährung von SPFH vorliegen müssen und an wen sich diese Hilfe richtet.

Spricht man von „Gewährung der Hilfe“, impliziert das automatisch den Begriff der Freiwilligkeit, d.h. die Eltern können frei entscheiden, ob sie die Hilfe annehmen möchten oder nicht. Doch in der Praxis droht häufig die Herausnahme des Kindes aus der Familie, so dass die Möglichkeiten der Eltern sehr beschränkt sind, eine SPFH abzulehnen. Deshalb wird in diesem Abschnitt auch der Frage nachgegangen, ob man im Zwangskontext überhaupt von Freiwilligkeit sprechen kann und, ob sich dies negativ auf den Verlauf des Hilfeprozesses auswirkt.

2.1. Definition der SPFH und ihre rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen für die Arbeit mit Familien bildet seit dem 1.1.1991 das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII §§16-20, 28, 31). Der Charakter der Jugendhilfe ist seitdem von einer stärker präventiv orientierten familienunterstützenden und familienergänzenden Sichtweise geprägt (vgl. Wiesner 2002, S. 544). Die Lebenswelt des Kindes oder des Jugendlichen soll möglichst erhalten bleiben.

Wenn es um Probleme bei Kindern, Jugendlichen und deren Familien geht, verfügt die Jugendhilfe über eine breite Palette von Erziehungshilfen (§§28-35a SGB VIII), wobei die SPFH die intensivste Form der ambulanten sozialpädagogischen Hilfen darstellt.

Anspruch auf die Gewährung von Hilfe zur Erziehung hat ein Personensorgeberechtigter, wenn „eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§27 Abs. 1 SGB VIII).

Auch wenn das Kindeswohl der Auslöser für die Hilfe ist, ist SPFH grundsätzlich auf die Familie als Gesamtsystem ausgerichtet. Der Blick wird also erweitert vom „Problemträger“ hin zum System, das ihn umgibt. SPFH versucht gemeinsam mit allen Familienmitgliedern eigene Ressourcen zu mobilisieren sowie notwendige externe Ressourcen zugänglich zu machen (vgl. Hofgesang 2001, S.529). SPFH arbeitet somit ganzheitlich und strebt die Verbesserung der Bedingungen des unmittelbaren Lebensraumes der Kinder und die Förderung der Erziehungskompetenz der Eltern an.

SPFH ist rechtlich in §31 SGB VIII verankert und wird dort wie folgt definiert:

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie“ (Stascheit 2005).

Hieraus lassen sich drei Handlungsdimensionen ableiten und zwar soll SPFH eine Hilfe zur Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben darstellen, sowie an den innerfamilialen Beziehungen arbeiten und soziale Netzwerkarbeit leisten, d.h. die soziale Isolation der Familien überwinden (vgl. Nicolay 1996, S. 209).

Die Arbeit eines Familienhelfers weist überwiegend eine Gehstruktur auf, d.h. er sucht die Familien in ihren Wohnungen auf und dringt somit in den privaten Lebensraum der Familie ein. Diese intensive Form der Betreuung setzt eine Mitarbeit und Freiwilligkeit der Familie voraus.

Die Mitarbeit der Familie wird u.a. in der Hilfeplanung deutlich, die obligatorisch mit allen Erziehungshilfen verbunden ist und in der die Personensorgeberechtigten mit den Fachkräften kooperieren müssen (Faltermeier 2002, S.461).

Doch ist Freiwilligkeit und eigener Veränderungswille bei den Familien zu Beginn einer SPFH tatsächlich immer vorhanden? Oder entscheiden sich Familien angesichts der drohenden Alternative „Fremdplatzierung“ der Kinder mit der SPFH nicht eher für das „kleinere Übel“?

2.2. Die SPFH im Kontext von Fremdplatzierung und Freiwilligkeit

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Art. 6 Abs. 2 GG).

Mit diesem im Grundgesetz festgeschriebenen staatlichen Wächteramt und dem damit verbundenen Konflikt von Hilfe und Kontrolle, muss sich die Jugendhilfe stets auseinandersetzen. Ist das Kindeswohl gefährdet, droht eine Herausnahme des Kindes aus der Familie.

SPFH kommt oftmals als einzige Alternative zur Fremdplatzierung der Kinder zum Einsatz. Hofgesang merkt in diesem Zusammenhang an, dass es „fraglich bleibt inwieweit Adressaten im Kontext einer drohenden Fremdunterbringung des Kindes die Hilfe ablehnen können“ (Hofgesang 2001, S.530).

Für die These, dass Erziehungsberechtigte anfangs häufig eher unfreiwillig einer Sozialpädagogischen Familienhilfe zustimmen, sprechen auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach im Jahre 1999 in 57,9% aller Fälle SPFH auf Veranlassung des Jugendamtes und nur in 24,6% aller Hilfen vom Elternteil beantragt wurden (vgl. Statistisches Bundesamt 2000).

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeit des Familienhelfers hierdurch von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Die Annahme von Hilfe ist für viele gleichbedeutend mit dem Eingestehen der eigenen Unfähigkeit, die Probleme allein bewältigen zu können und führt deshalb zur Ablehnung (vgl. Conen 1996a). Der Skepsis einerseits stehen „aber auch Hoffnung auf Entlastung, Ressourcen und Veränderungswünsche“ auf der anderen Seite gegenüber (Hofgesang 2001, S.531). Die Hilfe kann sich deshalb zu Beginn schwierig gestalten. Schafft es der Familienhelfer jedoch zur Familie eine Vertrauensbasis herzustellen, und die Familien statt befürchteter Abwertung reale Unterstützung und Anerkennung erleben, können sie allmählich zur Zusammenarbeit motiviert werden (vgl. Nicolay 1993).

Um den Konflikt von Hilfe und Kontrolle zu überwinden, schlägt Conen vor, die SPFH mit der offiziell formulierten Frage zu starten: „Wie können wir Ihnen helfen, uns wieder los zu werden?“ (Conen 1996a).

Hierdurch wird das Kontrollinteresse auf einen zeitlich begrenztes Hilfeangebot beschränkt, die Eigenverantwortung der Klienten für den Erfolg der Hilfe betont und darauf hingewiesen, dass der Familienhelfer sich nach der Beendigung der Hilfe wieder zurückzieht (vgl. Ritscher 2005, S. 194).

Freiwilligkeit und eigener Veränderungswille sind also zu Beginn der Hilfe bei den Familien nicht immer gegeben, jedoch kann sich dies im Verlauf der Hilfe entwickeln und führt somit nicht zwangsläufig zum Misserfolg der SPFH. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die SPFH auch unter einem gewissen Druck zustande kommen kann. Denn würde man diese Möglichkeit ausschließen, fielen viele Familien aus der Hilfe heraus und es bliebe oftmals nur die Herausnahme der Kinder übrig (vgl. Conen 1996b).

In diesem Zusammenhang lässt sich bereits erahnen, dass sich SPFH besonders an Familien mit massiven Problemen wendet, die nicht auf ein stabiles Unterstützungssystem zurückgreifen können und aus diesem Grund institutioneller Hilfe bedürfen. Stellt sich die Frage, welche Familien SPFH besonders häufig in Anspruch nehmen und, ob es Familien gibt, bei denen dieses Hilfeangebot eher ungeeignet ist.

2.3. Merkmale von Klienten der SPFH

SPFH richtet sich primär an arme „Familien in gravierenden Unterversorgungslagen, deren Lebenssituation häufig durch Mangel an Bildungsmöglichkeiten, finanzielle Schwierigkeiten oder eine defizitäre Wohnsituation gekennzeichnet ist“ (Helming 1998).

Ein ebenfalls häufig in der Literatur verwendeter Begriff ist „Multiproblemfamilien“. Jedoch passt der Begriff der Armut als Häufung von Unterversorgungslagen besser zum ressourcenorientierten Ansatz der SPFH (vgl. Helming/ Schattner/ Blüml 1999, S. 74), weshalb ich diesen verwende.

Kennzeichen dieser Familien sind demnach nicht nur ein geringes Einkommen, sondern eine sich daraus ergebende soziale Deprivation, da die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben erschwert ist und soziale Kontakte häufig eingeschränkt werden. Aus Armut wird Randständigkeit (vgl. Napp-Peters 1995, S. 117).

Neben diesen belastenden äußeren Faktoren, führen auch konflikthafte Kommunikations- und Interaktionsmuster innerhalb der Familie zu Problemen. Stimmen sich die Eltern in ihrem Erziehungsverhalten nicht aufeinander ab, geben sie sich gegenseitig die Schuld an der schwierigen aktuellen Situation oder bleiben Konflikte ungelöst, kann dies zu Partnerproblemen etc. führen.

Äußere Umstände und innere Verfassung der Familien beeinflussen sich wechselseitig und verstärken sich (vgl. Erler 2003, S.11). Ob ein Familienproblem aber zum „Fall“ von Erziehungshilfen wird, hängt von den vorhandenen Ressourcen der Familie ab (vgl. Trede 2001, S. 791).

Ein Blick in die Statistiken macht deutlich, dass sich unter den in der SPFH begleiteten Familien ein hoher Anteil von Stiefelternfamilien (15,4%) und Alleinerziehenden (51,6%) befindet. Außerdem werden häufig kinderreiche Familien bzw. Familien mit jüngeren Kindern betreut. Ende 1999 hatten 41% aller SPFH-Familien drei und mehr Kinder; in 41,6% war Ende 1999 das jüngste Kind unter sechs Jahre alt (vgl. Stat. Bundesamt 2000).

Erler sieht den Grund für den hohen Anteil von Stieffamilien und Alleinerziehenden in der SPFH darin, dass diese Familien eher bereit sind Hilfe anzunehmen und wenig Unterstützung aus dem sozialen Umfeld haben. Ebenso spielt in diesem Zusammenhang die sozioökonomische Lage der Alleinerziehenden eine Rolle (vgl. Erler 1995). Dass diese Kinder größere Störungen haben als andere, scheint eher unwahrscheinlich zu sein (vgl. Nave-Herz 1997).

Viele Anbieter der SPFH nehmen Abstand von festen Ausschlusskriterien für Familien. Jedoch gibt es Familien, bei denen die SPFH als Hilfeangebot eher ungeeignet scheint. Dazu zählen nach Rothe „Familien oder Jugendliche bei denen eine starke Alkohol- oder Drogenproblematik vorliegt, ohne die Bereitschaft zu einem vorausgehenden oder parallelen Entzug; Familien oder Jugendliche, die jede Mitarbeit grundsätzlich ablehnen und bei denen momentan keine Möglichkeit gefunden werden kann, die Bereitschaft zur Mitarbeit zu wecken“ (Rothe 1990, S.4)

Es muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob die Hilfe für eine Familie geeignet ist. Deshalb ist man in der Praxis dazu übergegangen Mindestanforderungen an die Familien zu formulieren, „d.h. deren Bereitschaft zur aktiven Zusammenarbeit und deren Wunsch nach einer Veränderung ihrer Situation hervorzuheben“ (Hofgesang 2001, S.530).

Durch die bisherigen Betrachtungen wird deutlich, dass sich SPFH nicht auf einen „Problemträger“ mit einem individuellen Problem konzentriert, sondern die gesamte Familie in den Blick nimmt. Da der ganzheitliche Blick in der Arbeit mit Familien sinnvoll erscheint, eignet sich hier besonders der Einsatz des systemischen Ansatzes, dessen Grundlagen im Folgenden näher erläutert werden sollen.

[...]

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Grundlagen des systemischen Ansatzes in der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Université
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
29
N° de catalogue
V73372
ISBN (ebook)
9783638741330
Taille d'un fichier
521 KB
Langue
allemand
Mots clés
Grundlagen, Ansatzes, Sozialpädagogischen, Familienhilfe
Citation du texte
Annika Duderstadt (Auteur), 2007, Grundlagen des systemischen Ansatzes in der Sozialpädagogischen Familienhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73372

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