Geschichte des Ablasshandel bis zu Konzil von Trient


Essay, 2006

12 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was ist ein Ablass?

3. Geschichte des Ablasses

4. Missbrauch des Ablasses und seine ökonomische Bedeutung

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

7. Eigenständigkeitserklärung

1.Einleitung

In diesem Essay befasse ich mich dem Ablasshandel und seinem Missbrauch.

Der Ablass ist aus theologischer Sicht eine Handlung zur Vergebung von Sünden, durch zum Beispiel Geldspenden oder Pilgerreisen.

Meine Ausführung möchte ich mit der Definition von Ablass beginnen und folgend seine Geschichte bis zum 3. Trienter Konzil 1563 darstellen.

Von dem bekannten „Ablasshhändler“ Johann Tetzel[1] soll der Spruch stammen: "Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer springt." Dieses Zitat soll Grundlage für das abschließende Thema meines Essay sein: der Missbrauch und die ökonomische Seite des Ablasshandels.

2.) Was ist ein Ablass?

In der katholischen Theologie ist der Ablass eine teilweise oder vollständige Erlassung von Strafen für eine begangende Sünde.

Voraussetzung für die Erlassung einer Strafe ist ein gutes Werk des Sünders wie zum Beispiel Gebete, Almosen an Bedürftige, Pilgerreisen oder auch Geldspenden an die Kirche.

Somit gehört der Ablass zum dritten Teil[2] der Beichte oder der Buße. Diesen Teil bezeichnet man als Wiedergutmachung[3].

Theologische begründet wird der Ablass mit Versöhnungsopfer durch den Tod Jesus Christi am Kreuz. Jesus hat mit seinem Tod am Kreuz ein Erlösungsopfer für die gesamte Menschheit erbracht. Die Kirche verwaltet diesen unerschöpflichen Gnadenschatz und kann aus ihm den Sündern die Heiligkeit geben, die ihnen fehlt. Die Buße verkürzt auch die Zeit im reinwaschenden Fegefeuer.[4]

3.) Geschichte des Ablasses

Der Ursprung für Vergebung von Sünden liegt in der Antike. Die Taufe galt als als Akt der Umkehrung des noch sündigen Lebens zu einem reinen und gottfürchtigen. Verbunden mit dieser Vorstellung war aber auch, dass Sünden die nach der Taufe begangen wurden, durch Gott nicht mehr vergeben werden.

Deshalb ließ sich zum Beispiel Kaiser Konstantin I[5] der Legende nach, erst auf dem Sterbebett taufen, für damalige Zeit kein unübliches Ritual.

Mit der Zeit wandelten sich die Ansichten. Ein hoher Bischof durfte nun schwere Sünden vergeben, wenn der Sünder durch strenge Buße wahre Reue bewies.

Als angemessene Bußen bezeichnete die Kirche das Fasten über einen längeren Zeitraum, Almosen für Arme sowie der zeitweilige Ausschluss vom Abendmahl[6] oder sogar der Kirchengemeinde.

Nach verbüßter Sünde wurde der Sünder wieder in den Schoß der Kirchengemeinde aufgenommen.

Im 1. Konzil von Nicäa[7] im Jahre 325 wurde das Recht der Bischöfe beschlossen, bei wahre Reue die Bußzeit von Sünder zu verkürzen.

Etwa zur gleichen Zeit wurde es ebenfalls möglich, das besonders fromme Christen für sündige Mitmenschen Buße ableisteten. Die Sünder, für die diese Buße übernommen wurde, waren oftmals nicht in der Lage selbst zu büßen.

Die öffentliche Buße wurde im 5. Jahrhundert langsam durch eine „private“ Sühne ersetzt. Die „guten Werke“ wurden nun im Stillen verrichtet. Diese Praxis führte später zur einer neuen Art der Beichte, der Ohrbeichte, die nur in das „Ohr des Priesters“ geprochen wurde.

Grund war vorallem die nachlassende Kirchenzucht. Dieser Formwandeln war der Grundstein für die Ableistung von Sünden im heutigen Sinne.

Bei diesem Wandeln hatte das germanische Recht des Wergeldes starken Einfluss.

Das sogenannte Wergeld[8] bekamen die Anhörigen eines Ermordeten als Entschädigung von dem Täter. In der theologischen Auffassung ist Gott der Geschädigte und ihm gegenüber muss die Sünde beglichen werden.

[...]


[1] * 1465 in Pirna (Sachsen) + 11.August 1519 in Leipzig Dominikaner Mönch und um 1504 Ablassprediger in Deutschland. Mit diesem angebliche Anspruch soll er die Menschen zu Kauf von Ablassbriefen animiert haben

[2] Die Beichte besteht aus drei Teilen der Reue (contrition cordis), der Schuldbekenntnis (confessio oris) und der Wiedergutmachung(satisfactio operas)

[3] lat. satisfactio operis

[4] der Begriff des Fegefeuer wird noch immer späteren Verlauf genauer erklärt

[5] *wahrscheinlich um den 27. Februar um 285 in Naissus im heutigen Serbien. + 22. Mai 337 in Ankyron, bei Izmit (Türkei), war der erste römische Kaiser, der das Kreuz als Symbol betrug.

[6] lat. Eucharistie (dabei findet sich die Beschreibung des Abendmahl bei Markus 14, 12-26)

[7] Das 1. Konzil von Nicäa war das erste ökumenische Konzil der christlichen Kirche. Es wurde von Kaiser Konstantin I im Jahr 325 einberufen. An ihm nahmen 318 von den 1800 Bischöfen des römischen Reich teil und es dauert 2 Monate und 18 Tage.

[8] auch Manngeld genannt

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Details

Title
Geschichte des Ablasshandel bis zu Konzil von Trient
College
University of Hannover  (Historisches Seminar)
Course
Geschichte der Reformation
Author
Year
2006
Pages
12
Catalog Number
V73515
ISBN (eBook)
9783638743341
File size
375 KB
Language
German
Notes
Der Essay setzt sich mit der Entstehung des Ablasshandels sowie der Ablasspraxis zur Zeit Luthers auseinander.
Keywords
Geschichte, Ablasshandel, Konzil, Trient, Geschichte, Reformation
Quote paper
Birk Grüling (Author), 2006, Geschichte des Ablasshandel bis zu Konzil von Trient, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73515

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Title: Geschichte des Ablasshandel bis zu Konzil von Trient



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