Die deutschen Geheimdienste - Überblick und Problemerörterung


Dossier / Travail, 2007

16 Pages, Note: 2,0


Extrait


Gliederung

1. Geheimdienste: Ein heikles Thema

2. Wozu Geheimdienste?

3. Die deutschen Geheimdienste
3.1. Militärischer Abschirmdienst
3.2 Bundesamt für Verfassungsschutzbehörden
3.3 Der Bundesnachrichtendienst
3.4 Nachrichtendienstliche Befugnisse
3.5 Artikel 10-Gesetz
3.6 Sonstige parlamentarische Kontrollmöglichkeiten
3.7 Rechtsverletzungen durch die Nachrichtendienste
3.7.1 Der Schäfer-Bericht
3.7.2 Der Fall Murat Kurnaz

4. Nachrichtendienste: Theorie und Wirklichkeit

Literaturverzeichnis:

1. Geheimdienste: Ein heikles Thema

Die terroristischen Anschläge vom 11. September in New York, sowie in London und Madrid haben eine große Diskussion um Sicherheit, vor allem in der westlichen Welt, aufflammen lassen. Seitdem erleben vor allem die Geheimdienste eine Renaissance. War ihre Bedeutung nach dem Ende des Kalten Krieges geringer geworden, so wuchs diese mit dem steigenden Bedrohungsgefühl durch den neuen Terrorismus wieder an. Auch in Deutschland wurden ihnen als Reaktion auf die neue Bedrohungslage zusätzliche Befugnisse, zum Beispiel durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, anerkannt. Die deutschen Nachrichtendienste, vor allem der Bundesnachrichtendienst, stehen derzeit besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Besonders der sogenannte „BND-Ausschuss“ ist momentan beinahe täglich im Fokus der Medien. Die Thematik der Nachrichtendienste ist aus mehreren Gründen brisant, so scheint allein die Existenz eines geheimen Dienstes in einem demokratischen Staat eigentlich schon widersprüchlich zu sein, da dieser zu Transparenz verpflichtet ist und die Informationen der Staatsorgane allen Bürgern zugänglich gemacht werden sollten. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele brachte dies in einem Beitrag im Online-Magazin Telepolis zum Ausdruck: „Geheimdienste sind mit einer offenen demokratischen Gesellschaft nicht zu vereinbaren.”

(www.heise.de/tp/r4/artikel/4/4130/1.html).

Dennoch gibt es in nahezu allen Demokratien, und natürlich auch in anderen Staatsformen, Geheimdienste. Die CIA und die NSA in den USA oder der SIS in Großbritannien sind hierbei wohl die bekanntesten. Dies wirft die Frage auf, warum selbst ein moderner demokratischer Staat nicht auf Geheimdienste verzichten kann. Hierbei erscheint es sinnvoll zunächst einen kurzen Überblick über die drei deutschen Geheimdienste, (Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst) zu verschaffen, wobei vor allem die gesetzlichen Grundlagen (Aufgaben, Mittel, Zuständigkeiten, etc.) im Vordergrund stehen, da über die alltägliche Arbeit der Dienste aus Gründen der Geheimhaltung wenig zu erfahren ist.

Insbesondere die Kontrollmöglichkeiten sind hierbei von Bedeutung, da auf diese Weise versucht wird, ein gewisses Maß an Transparenz und öffentlicher Kontrolle zu gewährleisten. Dieser Einblick ist notwendig um die Brisanz der Affären, speziell in der jüngsten Vergangenheit, zu verstehen. Anhand dieser Skandale und soll aufgezeigt werden, welche konkreten Konflikte zwischen Geheimdiensten und staatsrechtlichen und demokratischen Prinzipien bestehen. Vor allem die zahlreichen Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte werden dies deutlich machen.

Ein nicht zu vernachlässigendes Problem, wenn man sich mit Geheimdiensten befasst, ist die unsichere Quellensituation. Da es sich, wie der Name bereits sagt, um Geheimdienste handelt, geben diese Informationen über ihre Arbeit nur ungern preis. Dadurch besteht aber die Gefahr, dass „jeder unverfroren drauf los erzählen kann“ (Horn, Eva 2006: 1), da die Wahrheit, sowie das wahre Motiv der Informanten, meist im Verborgenen bleibt. Deshalb müssen die verwendeten Quellen mit großer Sorgfalt behandelt und stets die Hintergründe berücksichtigt werden.

2. Wozu Geheimdienste?

Wie bereits erwähnt widerspricht die Existenz von geheimen Nachrichtendiensten den demokratischen Grundprinzipien von Öffentlichkeit und öffentlicher Kontrolle. Warum gibt es dennoch in nahezu jedem demokratischen Staat solche Einrichtungen? Die Hauptursache für ihre Existenz ist die Befürchtung, dass sich andere Länder nicht an die Regeln halten und von ihnen daher eine Gefahr ausgeht. Deshalb darf man auch im Zweifelsfall nach undemokratischen Mitteln greifen um sich selbst zu schützen und sich den außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen stellen zu können. Diese Notwendigkeit brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede anlässlich des 50-jährigen Bestehen des Bundesnachrichtendienstes im Jahr 2006 zum Ausdruck: „Die große Aufgabe, uns diesen Herausforderungen als wiedervereinigtes Deutschland zu stellen und nach angemessenen Antworten zu suchen, können wir mit Sicherheit ohne unsere Nachrichtendienste gar nicht erfüllen.” (www.bundesregierung.de). Gerade in einer global stark vernetzten Welt ist dieser Gedanke von wachsender Bedeutung. Ein weiterer Grund für die Existenz von Geheimdiensten ist der Schutz vor inländischen Staatsfeinden. In Deutschland kann dies als Lehre aus den Problemen der Weimarer Republik, die sich nicht gegen die demokratiefeindlichen Strömungen wehren konnte, angesehen werden weshalb man nun eine "wehrhafte Demokratie" (Jesse, Eckhard 1992) errichten will. Dies bedeutet, dass es feste Werte in einem Staat gibt, gegen deren Gefährdungen sich ein Staat vorbeugend schützen kann. Dieses Prinzip findet bereits im Grundgesetz Einklang, da bestimmte Artikel und damit auch ihre Werte fest geschützt sind (Art. 79 (3) GG). Auch die Abwehrbereitschaft der Bundesrepublik ist, zum Beispiel durch die Verbotsmöglichkeit von Parteien (Art. 21 (2) GG) und Vereinigungen (Art. 9 (2) GG) oder die Verwirkung bestimmter Grundrechte (Art. 18 GG) durch das Bundesverfassungsgericht, im Grundgesetz verankert. Zudem sind hier die Grundlagen für die Verfassungsschutzbehörden des Bundes zu finden. So wird dem Bund die ausschließliche Gesetzgebung für diese zugeschrieben (Art. 70 Nr.10 GG).

3. Die deutschen Geheimdienste

In Deutschland existieren drei Geheimdienste (offizielle Bezeichnung: Nachrichtendienste), die mit verschiedenen Aufgabenbereichen versehen sind. Bei ihnen handelt es sich um Bundesoberbehörden (Art. 87 GG). Das bedeutet, dass sie der Aufsicht der Bundesregierung, bzw. eines zuständigen Bundesministers, unterstehen und ihre Verwaltung und Aufgaben durch sie geregelt werden (Art. 86 GG). Dies geschieht in einem eigenen Gesetz (hier: MAD-, BfV- und BND- Gesetz). Eine besondere Rolle kommt dem Beauftragten für die Nachrichtendienste zu, dessen Aufgabe entweder ein Staatsminister oder ein Staatssekretär des Kanzleramts wahrnimmt. (Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 3. Mai 1989 (BGBl. I S. 901)). In der Regel übernimmt dies der Chef des Bundeskanzleramts selbst. Dies ist auch derzeit der Fall (Thomas de Maizière). Seine Hauptaufgabe besteht in der Koordinierung der Arbeit der drei Geheimdienste untereinander und mit anderen Ressorts und Behörden und ist ein Bindeglied zwischen Bundestag und Nachrichtendiensten, da er bei entsprechenden Themen mitwirkt und die Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorbereitet. Ein gemeinsames Merkmal der deutschen Nachrichtendienste ist die strikte Trennung von Polizei und polizeilichen Befugnissen.

3.1. Militärischer Abschirmdienst

Der kleinste deutsche Nachrichtendienst ist der Militärische Abschirmdienst (MAD), mit einem Budget von knapp 74 Millionen Euro und 1308 Mitarbeitern (Verfassungsschutzbericht 2005). Kurz zusammengefasst ist sein Aufgabengebiet die Bundeswehr. Der MAD untersteht der Aufsicht des Bundesverteidigungsministeriums (§1 (1) MAD Gesetz). Zu seinen Hauptaufgaben gehört der Schutz der Bundeswehr vor Spionage (§1 (1) Satz 2 MAD- Gesetz). Die Abwehr von Spionage ist vor allem beim Einsatz in Kriegsgebieten von Bedeutung, da es verheerende Auswirkungen haben kann, wenn die feindlichen Organe die eigenen Pläne kennen.

Die Überprüfung der Mitglieder des Bundesverteidigungsministeriums (§1 (1) Satz 1 MAD- Gesetz), bei Verdacht auch deren Partner (§2 (1) MAD- Gesetz), auf verfassungsfeindliche Bestrebungen und Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung ist eine weitere Hauptaufgabe des MAD. Die Überprüfung ist notwendig um zu verhindern, dass Extremisten, egal welcher Art, Zugang zur Bundeswehr bekommen um eine Unterwanderung durch diese zu verhindern. So ist im November 2006 erstmals ein Soldat aus der Bundeswehr unehrenhaft entlassen worden, weil der MAD feststellte, dass dieser regen Zugang zur rechtsextremen Szene hatte.

(http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/163/93070/, 29.11.2006).

3.2 Bundesamt für Verfassungsschutzbehörden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz, mit Sitz in Köln, kann auch als Inlandsnachrichtendienst bezeichnet werden, da sein Aufgabengebiet das Inland und die Staatsbürger der Bundesrepublik umfasst. Vom Umfang ist es mit einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt von circa 138 Millionen Euro und 2448 Bediensteten (Verfassungsschutzbericht 2005) deutlich größer als der MAD. Das BfV ist dem Geschäftsbereich des Innenministeriums zugehörig. Die Leitung übernimmt der Präsident (zur Zeit: Heinz Fromm). Die Mitarbeiter sind in acht Abteilungen aufgeteilt, wobei der neuen Bedrohungslage, seit den Anschlägen vom 11.September 2001, durch die Einrichtung einer eigenen Abteilung für Islam und islamistischen Terror, Rechnung getragen wurde.

[...]

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Die deutschen Geheimdienste - Überblick und Problemerörterung
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Cours
Menschenrechtspolitik in Deutschland
Note
2,0
Auteur
Année
2007
Pages
16
N° de catalogue
V73621
ISBN (ebook)
9783638781077
ISBN (Livre)
9783638783088
Taille d'un fichier
404 KB
Langue
allemand
Mots clés
Geheimdienste, Problemerörterung, Menschenrechtspolitik, Deutschland
Citation du texte
Michael Herrmann (Auteur), 2007, Die deutschen Geheimdienste - Überblick und Problemerörterung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73621

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