Wirtschaftsskandale und Wirtschaftsverbrechen haben seit geraumer Zeit erhebliche Konjunktur und damit ihren festen Platz in den Schlagzeilen der Tagespresse und in der Berichterstattung des Fernsehens. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht in Aufsehen erregender Weise von neuen Skandalen oder Straftaten – „Dienstreisen“ bei VW, Schmiergeldskandale bei Siemens – berichtet wird.
Dabei gewinnt man den Eindruck, dass das Wirtschaftsstrafrecht wichtiger, aber auch machtloser denn je ist. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, dass förmliche Gerichtsverfahren, soweit sie denn überhaupt stattfinden, mit Sanktionen enden, die im Verhältnis zu den abgeurteilten Taten der Akteure in keiner Weise tat- und schuldangemessen erscheinen – Einstellung des Verfahrens gegen Ackermann im Mannesmann-Prozess nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5,8 Millionen Euro, Bewährungs- und Geldstrafe für Hartz in der VW-Affäre.
Anhand dieser augenscheinlichen Ohnmacht des Wirtschaftsstrafrechts gegenüber der ausufernden Wirtschaftskriminalität wird wirtschaftsethischen Leitlinien, vor allem auf Seiten der Wirtschaft selbst, ein immer höherer Stellenwert eingeräumt. Nicht zuletzt hat die skizzierte Entwicklung der letzten Jahre auch auf Seiten der Wirtschaftsunternehmen den Druck erzeugt, dem so entstandenen negativen Bild in der Öffentlichkeit entgegenzutreten. Deshalb reagiert die Wirtschaft auf den kritischen öffentlichen Diskurs , um sich gegen Kritiker zu wappnen. Zudem ist in den Wirtschaftsunternehmen durchaus das Bewusstsein vorhanden, dass Verstöße gegen Strafgesetze mit erheblichen direkten und insbesondere indirekten (Imageschaden!) finanziellen Risiken verbunden sein können. Der Zwang des Strafrechts und der Moral zeitigt hier durchaus seine Wirkung und kann in Überlegungen zu Risiken einer Negativ-Werbung münden, wie man am Beispiel der Leitlinien der Bayer AG sehen kann:
„Das Unternehmen respektiert das geltende Recht und verlangt das Gleiche von seinen Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Das Unternehmen achtet geltendes Recht, unabhängig davon, ob es sich um überstaatliches oder lokales Recht handelt... .“
Ziel dieser Untersuchung ist es aufzuzeigen, inwieweit wirtschaftsethische Leitlinien in der Unternehmenspraxis tatsächlich zur Prävention von Wirtschaftskriminalität in Unternehmen beitragen können.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung und Untersuchungsgegenstand
II. Begriff und Definition Wirtschaftskriminalität
III. Hohe und enttäuschte Erwartungen an das Strafrecht
IV. Federal Sentencing Guidlines als Ergänzung oder Alternativen zum Wirtschaftsstrafrecht?
V. Business Ethics, Corporate Governance und Compliance als wirksame Leitlinien zur Prävention von Wirtschaftskriminalität?
1. Corporate Governance – Deutscher Corporate Governance Kodex
2. Compliance
3. Integrity Tests
VI. Empirische Untersuchungen über den Einfluss der Corporate Governance auf den Unternehmenserfolg
VII. Kritische Würdigung der Business Ethics
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit wirtschaftsethische Leitlinien wie Corporate Governance und Compliance in der unternehmerischen Praxis tatsächlich zur Prävention von Wirtschaftskriminalität beitragen können. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die Diskrepanz zwischen der öffentlichen Wirkung von Ethikprogrammen und deren tatsächlicher Wirksamkeit im Kontext einer gewinnorientierten Unternehmensführung.
- Effektivität des Wirtschaftsstrafrechts bei der Verbrechensbekämpfung
- Analyse des US-Modells der "Federal Sentencing Guidelines"
- Rolle von Corporate Governance und Compliance in deutschen Unternehmen
- Bedeutung von Integrity Tests bei der Personalauswahl
- Empirische Evidenz des Einflusses von Corporate Governance auf den Unternehmenserfolg
- Kritische Reflexion über die Rolle von Business Ethics in der Unternehmenspraxis
Auszug aus dem Buch
III. Hohe und enttäuschte Erwartungen an das Strafrecht
Eine zutreffende Einordnung und Bewertung des Stellenwerts wirtschaftsethischer Leitlinien im Zusammenhang mit der Prävention wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen setzt eine Betrachtung der strafrechtlichen Regelungen in diesem Bereich voraus.
Legitimationskriterium einer rationalen Strafgesetzgebung ist, dass sie ein Rechtsgut in angemessener Weise schützt. Die Rolle des Strafrechts hat sich in den vergangenen 25 Jahren zunehmend von diesem rechtsstaatlichen Leitbild des Instruments des Strafrechts als ultima ratio staatlichen Handelns entfernt und zu einem passepartout staatlicher Reaktion gewandelt. Diese darin zum Ausdruck kommende Aufwertung des Strafrechts führt in der Praxis der Gesetzgebung dazu, dass der Gesetzgeber von einer zunehmenden Einfallslosigkeit und Hektik befallen wird: Auf nahezu jedes soziale Problem, vorzugsweise in öffentlichkeitswirksamen Bereichen wie organisierte Kriminalität und Terrorismus, antwortet die Politik nicht nur mit neuen Gesetzen, sondern zugleich mit so genannten flankierenden strafrechtlichen Maßnahmen. Somit erfährt das Recht in der aktuellen Entwicklung trotz vielfältiger Kritik eine ungeahnte Konjunktur: Kein Lebensbereich soll von seiner Eingriffsbefugnis vollkommen ausgespart werden. Der Druck nimmt somit auch auf Wirtschaftsunternehmen und deren Management unaufhörlich zu, so dass der Ruf nach einem Ausbau und einer Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts nicht zum Verstummen kommt.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung und Untersuchungsgegenstand: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Konjunktur von Wirtschaftsskandalen und stellt die Frage nach der tatsächlichen Wirksamkeit des Wirtschaftsstrafrechts sowie der Funktion wirtschaftsethischer Leitlinien.
II. Begriff und Definition Wirtschaftskriminalität: Dieses Kapitel erläutert die terminologischen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Wirtschaftskriminalität und definiert den Untersuchungsfokus auf Delinquenz auf höheren Unternehmensebenen.
III. Hohe und enttäuschte Erwartungen an das Strafrecht: Es wird kritisch analysiert, wie der Gesetzgeber zunehmend auf soziale Probleme mit einer Ausweitung des Strafrechts reagiert und warum diese Strategie bei Wirtschaftskriminalität oft ineffektiv bleibt.
IV. Federal Sentencing Guidlines als Ergänzung oder Alternativen zum Wirtschaftsstrafrecht?: Das Kapitel diskutiert das US-amerikanische Modell der Federal Sentencing Guidelines als Anreizsystem für Unternehmen zur Implementierung von Ethikprogrammen durch Strafmilderungsoptionen.
V. Business Ethics, Corporate Governance und Compliance als wirksame Leitlinien zur Prävention von Wirtschaftskriminalität?: Hier werden die verschiedenen Ansätze – vom Deutschen Corporate Governance Kodex über Compliance-Systeme bis hin zu Integrity Tests – hinsichtlich ihrer präventiven Funktion im Unternehmen untersucht.
VI. Empirische Untersuchungen über den Einfluss der Corporate Governance auf den Unternehmenserfolg: Die Ergebnisse empirischer Studien werden herangezogen, um zu prüfen, ob sich eine gute Corporate Governance ökonomisch auszahlt oder ob Sanktionsmechanismen des Marktes versagen.
VII. Kritische Würdigung der Business Ethics: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass Unternehmensrichtlinien oft funktionaler Natur sind und primär wirtschaftlichen Interessen dienen, anstatt echte Kriminalprävention zu leisten.
Schlüsselwörter
Wirtschaftskriminalität, Wirtschaftsstrafrecht, Corporate Governance, Business Ethics, Compliance, Federal Sentencing Guidelines, Prävention, Ethikprogramme, Unternehmensführung, Sanktionen, Täterpersönlichkeit, Risk Seeker, Rechtsgut, Moral, Unternehmenswert.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert kritisch, ob sogenannte wirtschaftsethische Leitlinien in der Unternehmenspraxis tatsächlich zur Prävention von Straftaten beitragen oder ob sie primär instrumentell genutzt werden.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themenfelder umfassen die Rolle des Wirtschaftsstrafrechts, die Bedeutung von Corporate Governance, Compliance-Systeme, Integrity Tests und die empirische Überprüfung des Einflusses dieser Maßnahmen auf den Erfolg von Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel der Arbeit ist es zu untersuchen, inwieweit wirtschaftsethische Leitlinien in der Unternehmensrealität tatsächlich präventiv gegen Wirtschaftskriminalität wirken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor führt eine kriminologisch-strafrechtliche Analyse durch, die den Diskurs über rechtliche Regelungen mit empirischen Erkenntnissen aus Wirtschaftswissenschaften und Kriminologie verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden sowohl theoretische Ansätze der Unternehmensethik als auch konkrete Instrumente wie der Deutsche Corporate Governance Kodex und US-amerikanische Sentencing Guidelines unter die Lupe genommen und auf ihre praktische Relevanz geprüft.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wirtschaftskriminalität, Corporate Governance, Compliance, Business Ethics und Kriminalprävention sind die wesentlichen Begriffe, die den Inhalt der Arbeit definieren.
Warum wird im Text das Konzept des "Feindstrafrechts" thematisiert?
Das Konzept wird genutzt, um die zunehmende Hektik und Einfallslosigkeit des Gesetzgebers zu beschreiben, der auf komplexe gesellschaftliche Probleme mit immer schärferen Gesetzen reagiert, ohne dabei die Entdeckungsrisiken für Kriminelle signifikant zu erhöhen.
Was ist das "desillusionierende Ergebnis" der Untersuchung?
Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass der Einsatz von Compliance und anderen Ethik-Leitlinien in der Unternehmenspraxis oft weniger der Kriminalprävention dient, sondern primär als Werkzeug zur Senkung von Haftungsrisiken und zur Steigerung des wirtschaftlichen Unternehmenswertes eingesetzt wird.
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- Jörn Baier (Author), 2007, Wirtschaftsethische Leitlinien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73681